Ralf Borttscheller
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Verhältnis zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Evangelischen Kirche ist seit Jahrzehnten entspannt und freundschaftlich.
Ich sage, zwischen der Freien Hansestadt entspannt und freundschaftlich! Deshalb hätte es nach meinem Gefühl nicht einer schriftlichen Vereinbarung bedurft, aber wenn es der Wunsch der Kirchen war, hier eine schriftliche vertragliche Absprache zu treffen, dann ist es sicherlich sinnvoll, diesem Wunsch auch zu entsprechen.
Wegen des freundschaftlichen Verhältnisses wurde das Wort Freundschaft auch häufiger in diesem Vertrag erwähnt. Schon am Anfang heißt es: „geleitet von dem Wunsch, das freundschaftliche Verhältnis zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den Kirchen zu festigen und zu fördern“. Man hat dann auch noch in Artikel 22 eine Freundschaftsklausel in den Vertrag eingebaut: „Die Vertragsparteien werden zwischen ihnen etwa bestehende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Vertrages auf freundschaftliche Weise beilegen.“
Nun sagt allerdings ein altes deutsches Sprichwort, dass beim Geld die Freundschaft häufig aufhört. Das ist auch ein Punkt, wenn man diesen Vertrag kritisch liest, dass natürlich bestimmte Leistungen, die zu erbringen sind, ich sage einmal, eher undeutlich angesprochen werden, zum Beispiel die Frage der Denkmalpflege in Artikel 7. Da heißt es, die Freie Hansestadt Bremen erkennt die Bedeutung der kirchlichen Kulturdenkmale et cetera an und trägt zur Pflege dieser Denkmale nach Maßgabe der Gesetze und im Rahmen der für diese Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel bei. Das kann viel, aber das kann auch sehr wenig bedeuten. Bei der Unterstützung der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung kommt es natürlich auch immer darauf an, in welcher Weise sich der Staat mit Zuschüssen beteiligt, damit hier eine erfolgreiche Jugendarbeit und Erwachsenenbildung geleistet werden kann.
In dem Zusammenhang eine kleine Anmerkung zum Kollegen Güldner: Ich glaube, dass es nicht beanstandet werden kann, wenn in einem Tendenzbetrieb so verfahren wird, wie Sie das Beispiel ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schildert haben. Ich glaube nicht, dass man nun in einer muslimischen Gemeinde ausgerechnet einen evangelischen Praktikanten einstellen würde. Das ist, glaube ich, etwas weit hergeholt, und man sollte es dabei belassen, wie der jetzige Zustand ist. Ich glaube, alle Beteiligten haben mit dieser Regelung bislang sehr gut leben können.
Meine Damen und Herren, insgesamt glaube ich, dass dieser Vertrag von einem guten Geist getragen wird. Man merkt beim Lesen dieses Vertrages den beiderseitigen guten Willen, das bestehende freundschaftliche Verhältnis auch in die Zukunft zu tragen. Deshalb hat die CDU-Fraktion keine Probleme, diesem Vertrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen hat eine ausgeprägte Stiftungskultur. Wir verfügen über ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Stiftungen, die bis in das sechzehnte Jahrhundert zurückgehen, ich erinnere an die Stiftung „Haus Seefahrt“, an das „Sankt-Petri-Waisenhaus“, aber wir kennen auch gemeinnützige Stiftungen, die erst in den letzten 20 Jahren gegründet worden sind, denken Sie an die Stiftung „Wohnliche Stadt“, ohne die heute in Bremen im öffentlichen Raum, im Bereich der Kultur vieles nicht mehr möglich wäre, weil der Staat sich aus finanziellen Gründen zurückgezogen hat! Insofern gilt es, das Stiftungswesen in Bremen weiterhin zu fördern.
Die Stiftungslandschaft sieht so aus, dass wir tatsächlich 184 Stiftungen im Lande Bremen haben, davon sind 40 Familienstiftungen, bleiben 144 gemeinnützige Stiftungen. Das Problem der Öffentlichkeit ist nur, dass die wenigsten wissen, wie diese Stiftungen heißen, wo sie ihren Sitz haben, was sie tun. Bislang war die aufsichtsführende Behörde, die Stiftungsaufsicht ist beim Senator für Inneres angegliedert, aus gesetzlichen Gründen daran gehindert, der breiten Öffentlichkeit Auskunft zu erteilen, weil das nach geltendem Stiftungsrecht nicht möglich war. Dies soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf jetzt möglich gemacht werden, denn der neue Paragraph 15 des Stiftungsgesetzes sieht die Errichtung eines Stiftungsverzeichnisses vor, so dass zukünftig nicht nur interessierte Bürger dort anfragen können, sondern es soll vor allen Dingen erreicht werden, dass auch Stiftungen untereinander, die von ihrem Stiftungszweck her ähnliche oder gleiche Ziele haben, miteinander kooperieren können.
Insofern versprechen wir uns von der Änderung des Bremer Stiftungsgesetzes eine Stärkung der gemeinnützigen Tätigkeit dieser Stiftungen. Gemeinnützige Stiftungen sind in dieser Zeit etwas, das dringend zu fördern ist, denn, ich wiederhole mich, viele kulturelle Aufgaben sind ohne Hilfe der Stiftungen nicht mehr zu lösen. Deshalb darf ich Sie bitten, der geplanten Gesetzesänderung auf breiter Ebene zuzustimmen! — Vielen Dank!