Anja Stahmann
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als Berichterstatterin möchte ich Ihnen folgenden Bericht über unsere Beratungen geben:
Die Bürgerschaft (Landtag) beschloss in ihrer Sitzung am 22. Januar 2003 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, mit dem Titel „Kinderrechte in die Landesverfassung“ in erster Lesung.
Beantragt wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Änderung von Artikel 25 der Landesverfassung durch folgende Ergänzung, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“ Soweit der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen!
Am 22. Januar 2003 setzte die Bürgerschaft (Land- tag) einen nichtständigen Parlamentsausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung ein. Der Ausschuss hat seine Arbeit aufgenommen, und ich darf als Berichterstatterin noch darauf verweisen, dass die grüne Bürgerschaftsfraktion bereits im Vorjahr einen gleichartigen Antrag gestellt hatte, der an die Deputation für Soziales überwiesen worden ist mit dem Auftrag, dass die Deputation eine Anhörung organisiert, um für das Anliegen der Aufnahme der Kinderrechte in der Landesverfassung Meinungen und Fachmeinungen anzuhören.
Aus dem Bericht der Deputation ergibt sich, dass sich die an der Anhörung Beteiligten für eine Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung ausgesprochen haben. Der Vertreter des Senators für Justiz und Verfassung erhob gegen die Änderung der Landesverfassung aus verfassungsrechtli––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
cher Sicht keine Einwände. Er wies aber darauf hin, dass die Verfassungsänderung nicht die Lösung des Problems sei, sondern die Aufforderung beinhalte, das Problem unterhalb der Verfassungsebene anzugehen. Wo einschlägige Regelungen, insbesondere des Bundes, bereits getroffen seien, vollziehe seiner Meinung nach eine Ergänzung der Landesverfassung lediglich eine Entwicklung nach, die in Bremen ohnehin schon geltendes Recht sei.
Nach der ergänzenden Stellungnahme in der Mitteilung des Senats sieht der Senat keinen Handlungsbedarf für eine Ergänzung der Landesverfassung. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach dem Kind als Grundrechtsträger ein eigener Anspruch auf den Schutz des Staates zustehe und es eigene Menschenwürde und eigenes Recht auf Persönlichkeitsentfaltung im Sinne der Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz habe. Die Aufnahme der Kinderrechte als Staatsziel in die Landesverfassung ermögliche nicht die Geltendmachung subjektiver Rechte, die Konkretisierung erfolge vielmehr durch die Exekutive auf der Grundlage parlamentarischer Entscheidungen.
Der Ausschuss hat am 4. Februar 2003 seine Beratungen aufgenommen und die Ausschussassistenz mit der Erstellung einer Übersicht hinsichtlich der einschlägigen Regelungen in den Verfassungen der anderen Länder beauftragt. In seiner Sitzung am 25. Februar 2003 hat der Ausschuss das Ergebnis der Übersicht beraten. Wir haben festgestellt, dass gerade in den neuen Bundesländern Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen wurden und dass sich in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein weder Regelungen zum Jugendschutz noch zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Landesverfassungen wiederfinden.
Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion hatten über den Antrag der Grünen hinaus angeregt, auch noch einmal den Begriff „junge Menschen“ in die Bremische Landesverfassung mit aufzunehmen. Darüber haben wir diskutiert, aber als Ausschuss haben wir uns dann darauf verständigt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon abzusehen und uns nur für eine Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung zu entscheiden.
Der Ausschuss hat sich den von der Deputation für Soziales, Jugend und Senioren in ihrem Bericht dargelegten Begründungen für die Aufnahme der Rechte der Kinder angeschlossen und beschlossen, dem Ziel des Antrags zu entsprechen, zumal gegen eine Änderung der Landesverfassung keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben wurden.
der Bürgerschaft einstimmig, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. – Soweit meine Rolle als Berichterstatterin!