Hermann Kleen

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 14. März 2002 hat die Bremische Bürgerschaft auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Untersuchungsausschuss mit der Bezeichnung „Unregelmäßigkeiten bei Bauvorhaben und Immobiliengeschäften zum Schaden Bremens“, von uns kurz „Bau und Immo––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
bilien“ genannt, eingesetzt. Der Beschluss kam mit den Stimmen der Grünen zustande, weil die beiden großen Fraktionen des Hauses sich der Stimme enthielten. Der Untersuchungsausschuss „Bau und Immobilien“ hatte den Auftrag, anhand von sieben Beispielen Immobiliengeschäfte und Bauvorhaben des Senats zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob ein systemisches Beziehungsgeflecht bestehend aus Politik, Verwaltung und Bauwirtschaft, und hier konkret dem Unternehmen Zechbau, korrupte Handlungsweisen begünstigt.
Mit dem Einsetzungsantrag war ein Generalverdacht über bedeutende Großvorhaben in den neunziger Jahren, über die beteiligte Firma und Personen aus Regierung, Verwaltung und Politik von der Ampelkoalition Anfang der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zur großen Koalition der Jahrtausendwende geäußert worden. Die Antwort der Mehrheit im Untersuchungsausschuss ist heute eindeutig. Es hat in Bremen keinen korrupten Sumpf aus Politik, Verwaltung und Baufirmen gegeben. Dabei war der Koalition bewusst, dass die Vermittlung dieses Ergebnisses schwierig sein könnte. Zum einen gibt es in der Bevölkerung, aber auch bei Beteiligten in Politik und Verwaltung negative Voreinschätzungen darüber, wie es in der Bauwirtschaft so zugeht. Diese Vorurteile sind auch nicht gegenstandslos, wie Berichte in den Medien, auch aus anderen Städten immer wieder deutlich gemacht haben.
Auch in Bremen gibt es konkrete Vorwürfe. Zeitgleich mit dem Untersuchungsausschuss „Bau und Immobilien“ ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen hochrangige Verwaltungsbeamte. Dabei ragt das Verfahren gegen den früheren Leiter des Hochbauamtes, des späteren Geschäftsführers der BauManagement Bremen GmbH Professor Gottfried Zantke heraus. In diesem Fall ist bereits eine umfängliche Anklageschrift eingereicht. Das zu übersehen liegt der Mehrheit im Untersuchungsausschuss fern.
Meine Damen und Herren, der Bericht des Untersuchungsausschusses basiert auf den Erkenntnissen von 310 beigezogenen Verwaltungsakten und 114 Zeugenaussagen. Die öffentliche Beweisaufnahme fand an 28 Sitzungstagen in der Zeit vom 6. August bis zum 5. November 2002 statt. Der Bericht umfasst 353 Seiten, davon beansprucht das abweichende Votum der Grünen 91 Seiten. Wir haben rund 418 000 Euro ausgegeben.
Es ist leicht auszumachen, dass auch noch so gewissenhafte und eifrige Abgeordnete dieses Arbeitspensum nicht allein bewältigen konnten. Ich darf mich deshalb an dieser Stelle herzlich bei den Assistenten bedanken, die uns fachlich beraten und einen großen Teil der Arbeit geleistet haben.
Die Assistenten der Fraktionen beziehe ich dabei ausdrücklich ein. Ich möchte diesen Dank ausweiten auf die gesamte Verwaltung des Hauses, nicht nur die freundliche und umsichtige Bewirtung und die Technik verdienen ein dickes Lob, auch der Protokolldienst hat uns trotz Personalenge ausgezeichnet versorgt.
Herr Dr. Wilken hat wieder die fachliche Steuerung im Haus übernommen. Das verdient besondere Erwähnung, weil es vermutlich der letzte Untersuchungsausschuss ist, den Dr. Wilken in den langen Jahren bei der Bürgerschaft betreut hat.
Meine Damen und Herren, zur besseren Bewältigung des umfangreichen Sachverhalts mit den sieben Großvorhaben, Umbau der Ostkurve Weserstadion, Verkauf des Polizeihauses Am Wall, Um- und Neubau der Lettow-Vorbeck-Kaserne zu einem Polizeipräsidium, Verkauf des Investorengrundstücks am Bahnhof und des Eckgrundstücks an der Contrescarpe, An- und Verkauf des Siemens-Hochhauses sowie Neubau eines Großmarktes, hatte sich der Untersuchungsausschuss darauf verständigt, die Vorhaben in die Phasen Planung, Ausschreibung und Vergabe zu gliedern. Gelungen ist dadurch weitgehend das Zusammenhalten der sieben Projekte, um strukturelle Erkenntnisse gewinnen zu können. Vermieden wurde, dass bei aufeinander folgender Befragung zu den sieben Projekten Zeugen bis zu sieben Mal hätten geladen werden müssen.
Meine Damen und Herren, nicht die Aufteilung in Komplexe erschwerte zunächst die Arbeit im Ausschuss, vielmehr gingen die herbeigezogenen Verwaltungsakten nur sehr schleppend beim Ausschuss ein. Die letzte Akte wurde gerade einmal zwei Wochen vor Beendigung der Beweisaufnahme übersandt. Auch die Sachberichte des Senats haben trotz mehrfacher Aufforderung zum Teil vier Monate auf sich warten lassen.
Die ersten Wochen der Ausschussarbeit waren zudem geprägt von Verfahrensabsprachen mit dem Justizressort und der Generalstaatsanwältin. Dabei ging es vor allem um die Einsichtnahme in die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Unterlagen der Firma Zechbau und deren Behandlung im Ausschuss. Zunächst waren uneingeschränkte und umfassende Einsichtnahme durch die Generalstaatsanwältin zugesichert, man könne alle 1500 Akten umgehend der Bürgerschaft kopiert zur Verfügung stellen. Anschließend ergab sich nach Einleitung eines Verfahrens beim Ermittlungsrichter, dass nur ein kleiner Teil der Akten, die bei Privaten durch die Polizei mitgenommen worden waren, dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung standen. Gegen
diese Beurteilung durch den Ermittlungsrichter hat der Ausschuss keine Rechtsmittel eingelegt, weil wir mit einem Verfahrensabschluss vor Ablauf der Legislaturperiode nicht gerechnet haben und ein großer Teil der Akten durch Rückgabe durch den Ermittlungsrichter an die Betroffenen ohnehin dem Zugriff des Ausschusses entzogen war.
Meine Damen und Herren, für die Ausschussmehrheit war klar, dass es bedeutend unterschiedliche Zielsetzungen der strafrechtlichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft auf der einen Seite und der Untersuchungen des parlamentarischen Ausschusses auf der anderen Seite gab. Der Ausschuss hatte keine Berechtigung, einen Schuldspruch gegen einzelne Bedienstete auszusprechen. Das bleibt vielmehr dem justitiellen Verfahren vorbehalten. Aber wir haben mit Handwerkern gesprochen, die auf Anweisung falsche Abrechnungen verfasst haben, und wir haben mit dem Justitiar des Bauressorts gesprochen, der uns die Gründe für eine Verdachtskündigung des beschuldigten Beamten nachvollziehbar erläutert hat. Nachfragen bei dem Betroffenen mussten wegen des umfangreichen Auskunftsverweigerungsrechts erfolglos bleiben. Deshalb kann aus dem Mehrheitsbericht auch kein Freispruch im Einzelfall herausgelesen werden.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss verstand sich nach Meinung der Mehrheit nicht als ein Gremium, das Ermittlungen der Staatsanwaltschaft öffentlich macht. Dieses rechtsstaatlich höchst bedenkliche Vorgehen scheinen die Grünen nicht nur zu einem Ziel Ihres Handelns gemacht zu haben, sondern sie halten es auch noch für ein wirksames Mittel gegen Korruptionsanfälligkeit. Unserer Ansicht nach ist es richtig, im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren die Öffentlichkeit durch einen Prozess vor einem Richter herzustellen.
Der Untersuchungsausschuss hat sich als parlamentarisches, politisches Gremium verstanden. Deshalb haben wir unsere Untersuchungen auf die Metaebene des Systems Verwaltung und Politik konzentriert. Dabei haben wir uns an den Auftrag gehalten, den uns nicht nur das Parlament, sondern insbesondere auch die einbringende Fraktion mitgegeben hat. Ich darf die Rede von Frau Linnert, Fraktionsvorsitzende der Grünen, bei der Einbringung am 14. März 2002 zitieren: „Der Untersuchungsausschuss ist nicht dafür da, die Staatsanwaltschaft zu ersetzen. Auch das werden wir nicht tun. Hier geht es ganz klar um politische Verantwortung für Verfahrensabläufe und Vorteilsnahmen im öffentlichen Handeln. Es geht auch nicht darum, einzelne Unternehmen anzuprangern. Die schutzwürdigen Belange von in Bremen tätigen Unternehmen werden wir bei unserer Arbeit im Auge behalten.“ Soweit Frau Linnert am 14. März 2002!
Meine Damen und Herren, eine Gemeinsamkeit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und der Aufklärung durch den Ausschuss ist das beiden zur Verfügung stehende Instrumentarium der Strafprozessordnung. Zeugen müssen hier wie dort umfassend aussagen, sie müssen sich hier wie dort an die Wahrheit halten. Aber, und das macht die Arbeit im Ausschuss nicht leichter, auch die rechtliche Möglichkeit der Auskunftsverweigerung steht den Zeugen vor beiden Instanzen zur Verfügung.
Es hat dem Ausschuss nicht gefallen, dass diejenigen, die am meisten zur Aufklärung des von den Grünen geäußerten Verdachts hätten beitragen können, ihre Mitarbeit zur Wahrheitsfindung verweigert haben. Wir haben das sehr bedauert, mussten es aber letztlich aus rechtlichen Gründen akzeptieren. Der Vorwurf, die Mehrheit des Ausschusses hätte es den Zeugen zu leicht gemacht, muss zurückgewiesen werden. Der Ausschuss hat sich jeweils zu einer internen Sitzung zurückgezogen, um die Begründung der Zeugen für die Inanspruchnahme des umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts nach Paragraph 55 StPO, also dem Prinzip, dass sich niemand selbst ans Messer liefern muss, sorgfältig im Einzelfall zu prüfen. Letztlich konnten sieben von 114 Zeugen dieses Recht in Anspruch nehmen.
Meine Damen und Herren, die Strafverfahren gegen Mitarbeiter der bremischen Verwaltung beziehen sich auf zum Teil lang zurückliegende Ereignisse. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ergriffen. Die Ausschussmehrheit hat im Gegensatz zur Opposition auf Anträge zur besseren Korruptionsbekämpfung verzichtet, weil die Freie Hansestadt Bremen bei ihren Bemühungen um Korruptionsbekämpfung und Verwaltungsstrukturverbesserung keinen Vergleich scheuen muss.
Zum einen sind mehrere Vorschriften erlassen worden, die in diese Richtung zielen, etwa die Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt vom 16. Januar 2002, Ende 2000 wurde die Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken erlassen. Im Übrigen wird zurzeit gemäß Senatsbeschluss eine Rahmenrichtlinie mit Grundsätzen für Sponsoring, Werbung und mäzenatische Schenkungen vom Senator für Finanzen vorbereitet. Zweitens wurden neue Verwaltungsstrukturen zur Korruptionsbekämpfung aufgebaut. Darüber hinaus werden zurzeit unter anderem Schulungsmaßnahmen zum Thema Korruption durch die zentrale Antikorruptionsstelle entwickelt und durchgeführt. In Kürze können alle diese Informationen zur Korruptionsbekämpfung in Bremen über das Internet abgerufen werden.
Meine Damen und Herren, in ihrem abweichenden Votum gehen die Grünen auf Personen und Projekte ein, die im Einsetzungsbeschluss nicht genannt
sind. Zu den Projekten Weserstadiontieferlegung, TSC Musicalverkauf und zu Vorwürfen gegen eine Person der BrePark hat der Ausschuss, weil von niemandem der Antrag gestellt wurde, keine Akten beigezogen und keine Zeugen gehört. Die Ausschussmehrheit konnte und wollte sich deshalb eines Urteils über diese Personen und Projekte enthalten, weil den Betroffenen noch nicht einmal rechtliches Gehör gewährt wurde.
Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft hatte dem Ausschuss sieben Projekte aufgetragen, anhand derer die Vorwürfe geprüft werden sollten. Es gibt keinen Zweifel daran, dass es beim Umbau der Ostkurve einen Verstoß gegen das Vergaberecht gegeben hat. Zwar hatte die Stadt Anfang der neunziger Jahre Interesse an einer weiteren Modernisierung des Stadions, aber kein Geld. Deshalb hatten sich der private Hauptnutzer SV Werder Bremen und die Firma Zechbau zusammengetan, um gemeinsam den Ausbau der Ostkurve nach den Bedürfnissen und Anforderungen professionellen Bundesligafußballs zu planen. Mit der Perspektive, das Stadion unter Umständen ganz von der Stadt zu übernehmen, wurden Planungen und Finanzierungsmöglichkeiten für diese Baumaßnahme entwickelt. Nach dem Scheitern einer Finanzierung mittels Wohnbebauung in der Pauliner Marsch wurde das später verwirklichte Grundkonzept im Rahmen einer Bauvoranfrage im Januar 1995 vom Bauressort positiv beschieden.
Im Februar 1995 unterbreitete der SV Werder Bremen dem Senat ein Angebot zum Erwerb des Weserstadions. Angesichts dieser Offensive des SV Werder einerseits und veränderter Rahmenbedingungen für die Vermarktung eines Stadions andererseits, also der Möglichkeit, insbesondere mit Fernsehübertragung richtig Geld zu verdienen, bot die Bremer Sport- und Freizeitgesellschaft, die das Weserstadion für die Stadt betreibt, ein alternatives Finanzierungskonzept im April 1995 an. Ebenfalls im April 1995 unterbreitete die Firma Zechbau der BSF ein Pauschalangebot zum Neubau der Ostkurve auf der Basis der mit dem SV Werder entwickelten Planungen zum Festpreis von 21,2 Millionen DM.
Die beiden Finanzierungsangebote, das des SV Werder und das der BSF, wurden im Mai 1995 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft C und L Deutsche Revision geprüft. Im Ergebnis erwies sich das Angebot der BSF als für die Stadt das wirtschaftlichere Angebot. In der folgenden Befassung des Senats, der parlamentarischen Gremien und des Aufsichtsrats der BSF wurden jeweils die Beschlüsse gefasst, das Festpreisangebot der Firma Zechbau auf der Grundlage der mit dem SV Werder entwickelten Planungen zu übernehmen. Damit war die BSF Bauherrin des Um- und Neubaus der Ostkurve. Als dies feststand, war der Bau der Ostkurve nicht mehr als Geschäft zwischen Privaten, nämlich Werder und Zech-Gruppe, anzusehen, sondern mit der BSF kam
die öffentliche Hand ins Spiel. Damit hätte der Umbau ausgeschrieben werden müssen.
Diese Problematik ist von den Beteiligten weitgehend nicht gesehen worden. Der Festpreis war durch Zuschüsse der Deutschen Städtereklame und des SV Werder sowie Bankdarlehen privat finanziert. Haushaltsmittel sollten nicht in Anspruch genommen werden. Die Planungen waren mit allen Nutzern abgestimmt, so dass niemand erwarten konnte, dass sich durch eine Ausschreibung das Angebot verbessert hätte.
Meine Damen und Herren, die Grünen kritisieren insbesondere das Controlling durch den Mitarbeiter von BreHoch, Herrn Mellenthin. Die BSF wollte ausschließlich Herrn Mellenthin und nicht den ganzen Eigenbetrieb BreHoch am Tisch haben. Als GmbH unterlag die BSF in dieser Frage keinem Kontrahierungszwang, sie hätte sich zur Steuerung des Bauvorhabens auch auf dem privaten Markt umsehen können. BreHoch hatte zu dieser Zeit einen Ruf, der dazu führte, dass Aufträge weitgehend nur unter Kontrahierungszwang abgeschlossen werden konnten. Den Ruf, besonders preisgünstig, schlank und schnell zu sein, hatte BreHoch damals nicht.
Die Grünen vermuten nun in der Abordnung von Herrn Mellenthin eine Verkürzung der Kontrollmöglichkeiten des Generalunternehmers. Das ist nicht nachvollziehbar. Zwar hat der Leiter von BreHoch gesagt, dass ein Mann allein gar nicht die Ostkurve controllen könnte. Allerdings hatte gerade dieser Mitarbeiter frühere Ausbauten des Stadions durch BreHoch geleitet, und der Leiter von BreHoch machte sowohl im Abordnungsverfahren als auch als Zeuge geltend, dass er Herrn Mellenthin aus dem Grunde nicht verlieren durfte, weil dieser der Einzige war, der den Bau des Kongresszentrums abrechnen konnte. So inkompetent, wie er im grünen Votum gemacht werden soll, kann Herr Mellenthin also nicht gewesen sein.
Meine Damen und Herren, vor Abschluss eines Projektentwicklervertrags zwischen der BSF und der Firma Zechbau wurde das Festpreisangebot sehr gründlich auf Plausibilität geprüft. Es konnten noch zusätzliche Bauleistungen in Höhe von rund einer Million DM in den Festpreis hinein vereinbart werden. Die Zeugenaussagen verschiedener Handwerker haben bestätigt, dass die Firma Zechbau diverse Bauleistungen für private Bauvorhaben über das Bauvorhaben Ostkurve abgerechnet hat. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass dadurch für die Stadtgemeinde Bremen ein finanzieller Schaden entstanden ist, denn der Neubau der Ostkurve wurde zum Festpreis angeboten, welcher auch nicht überschritten worden ist. Die Aussagen von früheren Werder-Spitzen, denen zufolge sie für den Neu
bau der Ostkurve einen geringeren Preis ausgehandelt hätten, muss und darf man wohl dem Bereich der zulässigen Eigenwerbung zurechnen.
Meine Damen und Herren, seit Anfang der neunziger Jahre wurden vom Wirtschaftsressort Überlegungen angestellt, das Polizeihaus Am Wall für gewerbliche Zwecke zu nutzen mit dem Ziel, diesen Standort zu einem Trittstein zwischen den Einkaufszonen der Innenstadt und der Kulturmeile Ostertor zu entwickeln. Ab Anfang 1994 gab es parallel zu dem Vermarktungsbemühen des Polizeihauses Kontakte des Wirtschafts- und des Innenressorts zu der Firma Zechbau im Zusammenhang mit den Planungen zur Umnutzung der Lettow-Vorbeck-Kaserne. Einerseits war ein Zusammenhang offensichtlich, denn ein neues Polizeipräsidium macht nur Sinn, wenn auch die Polizei dahin umzieht, und der Verkauf des alten Polizeipräsidiums ist nur geschickt, wenn die Polizisten wissen, wohin sie stattdessen morgens gehen müssen. Andererseits gab es einen finanziellen Zusammenhang, weil der Verkaufserlös für das Polizeipräsidium, von der Katastervermessung auf acht Millionen DM festgelegt, für die Finanzierung des 50-Millionen-Umbaus der Kaserne gebraucht wurde.
Das grüne Votum sieht noch einen dritten Zusammenhang, der auch vom früheren Präsidenten der Architektenkammer vorgetragen wurde, nämlich dass aus beiden Projekten ein Paket geschnürt wurde wie beispielsweise beim Neubau des Hamburger Polizeipräsidiums. Der Investor baut ein neues Polizeihaus und nimmt das alte in Zahlung. Der Ausschuss hat für diese Paketlösung keinen Beweis gefunden, im Gegenteil, insbesondere die öffentlichen Ausschreibungen beider Projekte sprechen dagegen.
Die Unterbringung der Stadtbibliothek im Polizeihaus fand sich als Idee bereits im Innenstadtkonzept der Wirtschaftsbehörde von 1991, und sie erhielt durch das Lademann-Gutachten im Dezember 1994 neuen Schwung. Neben den Stadtteilpolitikern wie insbesondere Ortsamtsleiter Bücking setzten sich die Stadtbibliothek, Kulturverwalter und Kulturpolitiker sowie die Wall-Kaufleute für diesen Frequenzbringer ein.
Im September 1995 wurde der Verkauf des Polizeihauses zum Verkehrswert ausgeschrieben. Die Priorität der Ausschreibung lag auf einem qualitativ hochwertigen Realisierungskonzept und nicht auf dem Kaufpreishöchstgebot. Die Unterbringung der Zentralbibliothek im Polizeihaus konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschrieben werden, weil das Bibliothekskonzept nicht entschieden und die Finanzierung eines solchen Konzeptes nicht gesichert war.
Auf die Ausschreibung gaben zwei Unternehmen ihre Angebote ab, Zechbau und Weser-Wohnbau. Zusätzlich legte die Firma Zechbau ein Konzept Erlebniswelt – Stadtbibliothek – Wohnen vor. Unter anderem wurden diese Konzepte in einer Sitzung des
Beirats Mitte vorgestellt. Obwohl das Zechbau-Konzept mit integrierter Zentralbibliothek nicht in die Bewertung der Angebote einbezogen werden durfte, votierte der Beirat nicht nur einstimmig für das Konzept der Firma Zechbau und gegen das finanziell attraktivere von Weser-Wohnbau, sondern forderte auch genauso einstimmig die Berücksichtigung der Zentralbibliothek im Polizeihaus. So entschied danach einstimmig auch der Grundstücksausschuss der Bürgerschaft.
Im Januar 1998 wurde der Verkauf des Polizeihauses an die Firma Zechbau von der Stadtbürgerschaft beschlossen. Die Fraktion der Grünen stimmte dem Verkauf an Zechbau ausdrücklich nur deshalb nicht zu, weil in dem Beschluss nicht zeitgleich die Unterbringung der Zentralbibliothek im Polizeihaus aufgenommen worden war.
Meine Damen und Herren, bis zum Abschluss des Kaufvertrags und des Mietvertrags im Juni 2001 vergingen weitere dreieinhalb Jahre, insbesondere auch, weil die Stadt wegen der Unterbringung des Innenstadtreviers und der Zukunft des Verkehrszentralrechners nicht liefern konnte.
Der Um- und Neubau der Lettow-Vorbeck-Kaserne zum Polizeipräsidium ist ein Beispiel dafür, dass sich die Verwaltung durch die frühe Einbeziehung eines Privatunternehmens in die Planung, wenn auch nicht rechtlich, so doch faktisch, in die Gefahr einer schleichenden Selbstbindung gebracht hat. Nach einer Kostenberechnung des Hochbauamtes 1993 schien der Umbau der Kaserne unfinanzierbar. Vor dem Hintergrund fehlender Planungsmittel war das Innenressort dankbar, dass sich in der Firma Zechbau ein Unternehmen fand, das gemeinsam mit der Polizei unentgeltlich detaillierte Planungen für die Umnutzung der Kaserne entwickelte. Im Februar 1995 legte die Firma ein Festpreisangebot vor, das die Umbaumaßnahmen sowie den Neubau der Kaserne mit einer Gesamtsumme von zirka 49 Millionen DM bezifferte.
Zunächst war eine freihändige Vergabe des Auftrags durch die HIBEG vorgesehen. Eine freihändige Vergabe der Bauleistungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten rechtfertigte sich nach der VOB/A möglicherweise durch die Sicherheits- und Geheimhaltungsbedürftigkeit des Polizeipräsidiums. In den zahlreichen Diskussionen zu dieser Fragestellung vertrat Professor Zantke als damaliger höchster Bauexperte der bremischen Verwaltung diese Auffassung. Zuvor war diese Einschätzung bereits durch ein Rechtgutachten von Professor Ganten, das die HIBEG in Auftrag gegeben hatte, bekräftigt worden. Sie wurde im weiteren Verlauf noch einmal durch ein Gutachten der Anwälte Heiber und Kirchhoff, Hamburg und Düsseldorf, bestätigt.
Gegen die freihändige Vergabe wurden vom Rechnungshof, der Architektenkammer und schließlich von der Europäischen Kommission Bedenken erho
ben. Es entbrannte ein heftiger Streit, der in der Presse öffentlich diskutiert wurde. Um eine rechtliche Auseinandersetzung mit der EU-Kommission zu vermeiden, beschloss der Senat im Februar 1997 eine beschränkte Ausschreibung im nicht offenen Verfahren zur Einholung eines Finanzdienstleistungsangebots mit Bauausführung nach EU-weiter Bekanntmachung. Durch die Art der Ausschreibung war man nicht auf die Planungsunterlagen der Firma Zechbau angewiesen, die diese auch nicht unentgeltlich herausgeben wollte, sondern konnte durch eine von einem externen Planungsbüro erstellte funktionale Leistungsbeschreibung gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle potentiellen Bieter erreichen.
Die Submission brachte sieben Angebote. Die Fides Treuhandgesellschaft führte eine Vorteilhaftigkeitsanalyse zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durch. Die bautechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das IPS Planungsbüro. Im Rahmen von Aufklärungsverhandlungen wurden die Angebote aller Bieter vergleichbar gemacht. Die Europäische Kommission war zunächst skeptisch, nach Vorlage der Ausschreibungsunterlagen konnten diese Bedenken jedoch ausgeräumt werden. Auch die Architektenkammer erhob keine weiteren Bedenken mehr.
Im Juli 1997 erhielt die Leasinggesellschaft Commerzleasing den Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot, das die Beauftragung der Firma Zechbau als Generalunternehmen für die Durchführung der Bauleistungen vorsah. Gegen diesen Bescheid wurden von mitbietenden Firmen keine Bedenken geltend gemacht. Aus steuerrechtlichen Erwägungen wurde später das Leasingmodell zugunsten eines Treuhandmodells aufgegeben. Die im Laufe der Baudurchführung entstandenen Mehrkosten basieren auf zusätzlichen Leistungen, die im Rahmen der Planung nicht absehbar waren.
Meine Damen und Herren, beim Verkauf des Siemens-Hochhauses wurde vor allem das Fehlen der Wirtschaftlichkeitsberechnung moniert, hierzu hat der Rechnungsprüfungsausschuss vor einigen Monaten bereits ausführlich Stellung genommen. Die Grünen vermuten im Übrigen aufgrund der Geschwindigkeit, mit der der Senat Ende 1999/Anfang 2000 das lukrative Kaufangebot der Firma Zech aufgriff, dass vorher Geheimverhandlungen stattgefunden haben müssen. Belege dafür hat der Ausschuss nicht gefunden. Die Frühstücksrunde des Senats beschloss in ihrer ersten Sitzung im Jahr 2000, den Verkauf an Zechbau zu prüfen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Objekt mit nicht abschätzbaren Sanierungsrisiken behaftet war. Die BIG führte im April 2000 eine beschränkte Ausschreibung durch, aus der die Firma Zechbau als meistbietendes Unternehmen hervorging.
Beim Verkauf des Grundstücks für das Contrescarpe-Center wird vor allem beanstandet, dass zu
nächst auch ohne rechtliche Verpflichtung eine Ausschreibung beabsichtigt war, dann aber ohne Ausschreibung verkauft wurde. Von der Absicht auszuschreiben wurde im Dezember 1999 abgewichen, weil sich trotz einer breiten öffentlichen Diskussion nur zwei potentielle Investoren für das Grundstück beworben hatten, die Firma KPS und Peter Riggers. Deshalb versprachen sich das Wirtschafts- und das Finanzressort auch keine weiteren Effekte von einer weiteren Ausschreibung. Im Vergleich der beiden Angebote konnte das Konzept der Firma KPS für den Ausschuss nachvollziehbar auch aus regionalwirtschaftlicher Sicht überzeugen.
Zur Bewältigung des sehr komplexen Neubauvorhabens Großmarkt bediente sich die Großmarkt GmbH nach europaweiter Ausschreibung der externen Dienstleistung eines Generalplaners, eines Projektsteuerers sowie des Vergaberechtsexperten Rechtsanwalt Huflaender. Den ursprünglichen Vorschlägen des Generalplaners für die Vergabe ist der Großmarkt wegen der rechtlichen Beratung durch Herrn Huflaender nicht gefolgt. Eine Vergabeempfehlung an die Firma Zechbau war die Folge.
Zeugen konnten zu dieser Frage überzeugend darstellen, dass diese rechtliche Beratung auf einer gesicherten Grundlage beruhte, zumal es ein gleichlautendes Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2000 gab. Die unterlegene Bietergemeinschaft stellte einen Nachprüfungsantrag, dem überraschend und entgegen auch später herrschender Rechtsprechung stattgegeben wurde. Der Großmarkt legte gegen diesen Beschluss der Vergabekammer keine Rechtsmittel ein, weil sich für ihn daraus eine Ersparnis hinsichtlich Zeit und Geld ergab.
Meine Damen und Herren, die Leidensgeschichte des Grundstücks am Bahnhofsvorplatz ist gekennzeichnet von zwei Ausschreibungen, die von auswärtigen Investoren gewonnen wurden, die sich anschließend außerstande sahen, ihre Angebote auch umzusetzen. Trotz der desolaten Vermarktungschancen erklärte sich Ende des Jahres 2001 die Investorengruppe Grosse-Zechbau zum Kauf des Investorengrundstücks bereit und legte einen hochwertigen Architektenentwurf für die zukünftige Bebauung vor. Auch die in der zweiten Ausschreibung nicht zum Zuge gekommene Firma Walter Bau, vertreten durch die Maklerfirma Hahm-Brieger, meldete weiterhin Interesse am Grundstück an, konnte aber ohne Tchibo nur auf ihr bisheriges Nutzungskonzept mit verbindlichem öffentlichen Ankermieter verweisen. Bei der entscheidenden fachlichen Bewertung der beiden Architektenentwürfe konnte das von der Investorengruppe vorgelegte Konzept von Bothe, Richter, Teherani als optimale Bebauung des Bahnhofsvorplatzes für die Ausschussmehrheit nachvollziehbar überzeugen. Ein Kaufvertrag ist bislang nicht abgeschlossen worden, beide Angebote werden aufrecht erhalten.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD und CDU haben ihre Bewertung an den Prüfaufträgen des Einsetzungsbeschlusses orientiert. Danach sollte unter anderem untersucht werden, ob die rechtlichen und politischen Vorgaben sowie die jeweiligen Gremienbeschlüsse berücksichtigt wurden. Der Ausschuss kommt zu der Erkenntnis, dass der Senat sich bei allen Projekten in einem allgemeinen Zielkonflikt befand und mehrere auseinander strebende Absichten bündeln und möglichst insgesamt verwirklichen musste, wobei es der Verwaltung im Wesentlichen gelungen ist, die unterschiedlichen Zielvorgaben der Politik und die rechtlichen Vorgaben zu vereinen.
Angestrebt wurde sowohl innovative Problemlösung möglichst ohne kostenmäßige Belastung des Haushalts, die Erzielung regionalwirtschaftlicher Effekte, die schnelle und unkomplizierte Abwicklung öffentlicher Vorhaben, eine hohe Qualität der Ergebnisse als auch Chancengleichheit auf der Investorenseite unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen für wirtschaftliches und wettbewerbssicherndes Handeln, insbesondere des Haushaltsund Vergaberechts.
Vor dem Hintergrund dieser objektiv unauflösbaren Zielkonflikte ist es zu sehen, dass gerade bei Projekten mit innovativem Charakter zuweilen mit privaten Projektentwicklern sehr frühzeitig, also bereits in der Vorbereitungszeit, gemeinsam mit Vertretern der Verwaltung die Machbarkeit von Vorhaben und Alternativen erörtert wurde. Die guten Kontakte der Verwaltung zu privaten Investoren sind nach Ansicht der Mehrheit im Ausschuss wichtig, um innovative Anregungen der Privatwirtschaft im Hinblick auf interessante Projekte aufgreifen und deren Planungsressourcen nutzen zu können. Es war allerdings den Beteiligten jeweils klar, dass verbindliche Zusagen in diesem frühen Stadium der Projekte nicht gemacht werden konnten und Planungen auf eigenes Risiko erfolgen mussten.
Der Ausschuss ist den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen nachgegangen. Um das Gesamtinteresse Bremens ausreichend zu berücksichtigen, flossen in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nicht allein betriebswirtschaftliche und finanzökonomische Aspekte ein, sondern auch regionalwirtschaftliche und strukturpolitische Gesichtspunkte. Der Ausschuss hat festgestellt, dass keine Nachteile für Bremen entstanden sind. Dem steht nicht entgegen, dass zuweilen aufgrund der damaligen Verhältnisse prognostizierte Entwicklungen zum Beispiel des Immobilienmarktes einen anderen, nicht vorauszusehenden Verlauf genommen haben.
Obwohl die Vorgehensweise der öffentlichen Hand bei Immobiliengeschäften also wenig schadensgeneigt ist, so ist sie doch hinsichtlich der Wirkung für den öffentlichen Haushalt in bestimmten Bereichen weiter optimierbar, etwa im Bereich der Verhand
lungen von Miet- und Kaufverträgen, hinsichtlich der Dauer der Mietverträge, der Indizierung des Mietzinses bei Zahlungsfristen für private Käufer und Investoren und Regelungen für den Fall des teilweisen Scheiterns der Verträge.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende noch einmal auf die Einbringungsrede von Frau Linnert zurückkommen! Frau Linnert, Sie haben am 14. März 2002 gesagt, wir machen einen Untersuchungsausschuss, und am Ende wird ein Ergebnis stehen, nicht am Anfang. Dem sind die Grünen nicht gerecht geworden. Am Ende stehen in Ihrem Bericht die gleichen Vermutungen und Gerüchte wie am Anfang. Sie haben den Antrag für uns so formuliert, in diesem Fall geht es aber darum, die politischen Verantwortungen für die Entscheidungen aufzuklären. Dazu steht im abweichenden Votum der Grünen gar nichts. – Vielen Dank!