Jens Eckhoff

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 22. Februar 2001 haben wir uns bereits hier im Hause mit dem Antrag der Grünen beschäftigt. Wir haben diesen Antrag dann in erster Lesung beschlossen mit der Maßgabe, die uns dann die Landesverfassung beziehungsweise die Änderung der Landesverfassung auch entsprechend vorgibt, ihn in einem nichtständigen Ausschuss zu behandeln. Dieser nichtständige Ausschuss hat am 4. Mai 2001 getagt.
Ich habe das Vergnügen, Ihnen über das Ergebnis dieser Beratung zu berichten. Man kann sagen, dass insgesamt bei dieser Beratung Einigkeit darüber bestand, wie ja auch in den Beratungen hier im Parlament, die Landesverfassung um einen entsprechenden Punkt zu ergänzen. Begründet wird dies insbesondere damit, dass sich die Anschauung über die Sexualität in den letzten Jahrzehnten insgesamt verändert hat, dass trotzdem aber einzelne Formen der Sexualität mit Benachteiligungen verbunden sind. Diesem soll durch ein Diskriminierungsverbot entsprechend entgegengewirkt werden.
Wir sind da nicht die Ersten, auch dies hatte bereits in der Debatte am 22. Februar 2001 eine Rolle gespielt, sondern es gibt entsprechende Formulierungen in den Länderverfassungen von Berlin, Brandenburg und Thüringen. Auch die Grundrechtecharta der Europäischen Union enthält einen entsprechenden Zusatz beziehungsweise Passus.
In der Diskussion, die sich dann im Ausschuss ergeben hat, ging es in erster Linie um die Frage der Formulierung und Ausformulierung, dabei insbesondere um die Frage, ob der Begriff der sexuellen Orientierung oder der der sexuellen Identität verwen
det wird. Es sieht so aus, dass die Landesverfassung von Thüringen von der sexuellen Orientierung spricht, während in den Verfassungen von Berlin und Brandenburg sexuelle Identität steht.
Wir waren uns im Ausschuss dann insgesamt darüber einig, dass diese Formulierung nicht alles enthält, was mit sexuellen Wünschen und Vorlieben zu tun hat, sondern insbesondere die Fragestellung von entsprechenden Veranlagungen und damit Neigungen beinhaltet. Aus diesem Grunde sind wir dann im Ausschuss zu der Überzeugung gekommen, dass die Wortwahl der sexuellen Identität besser als der Begriff der sexuellen Orientierung ist.
Wir gehen davon aus, dass sich die sexuelle Identität besser auf das bezieht, was der Ausschuss beabsichtigt, nämlich die Landesverfassung um das Benachteiligungsverbot für Homosexuelle, Bisexuelle und Transsexuelle zu ergänzen beziehungsweise die Benachteiligungen, die diese Personenkreise haben, auch durch die Landesverfassung verbieten zu lassen. Es ging uns nicht darum, und auch dies ist im Ausschuss gesagt worden, dass eine Landesverfassung alle Formen von sexuellen Vorlieben sozusagen abdecken und schützen kann. Wir waren der festen Überzeugung, dass sich dies in dem Begriff der sexuellen Identität besser wiederfindet als in dem der sexuellen Orientierung.
Insofern hat dann auch der Vertreter der Grünen, Herr Dr. Kuhn, gesagt, dass er, da er es nicht über diese Worte zu einem Streit kommen lassen möchte, mit dieser Formulierung leben kann, und hat sich dem Votum des Ausschusses entsprechend angeschlossen. Insofern empfiehlt Ihnen der nichtständige Ausschuss den Antrag, den die Grünen hier beim letzten Mal gestellt haben und der von dem Parlament so beschlossen worden ist, insoweit zu verändern, als der Begriff sexuelle Identität anstatt sexueller Orientierung verwendet wird.
Vielleicht noch ein Satz: Meine Fraktion schließt sich diesen Veränderungen an, dann kann ich mir den zweiten Beitrag ersparen. Ich hoffe, dass wir das heute in zweiter Lesung und dann im August in dritter auch verabschieden werden und dann die Landesverfassung entsprechend ergänzt haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!