Wilfried Töpfer

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hatten zwischen den Fraktionen vereinbart, dass ich als Berichterstatter kurz einen Bericht gebe und sich dann eine Debatte erübrigen könnte. Ich möchte deswegen auch versuchen, das Ergebnis der Beratungen so neutral wie möglich wiederzugeben.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das derzeit noch geltende Bremische Hafengesetz schon 34 Jahre alt ist und dass es in der Zwischenzeit eine ganze Reihe von Veränderungen gegeben hat, auch auf der Landesebene. Es hat bundesrechtliche Vorgaben gegeben, und die europäische Gesetzgebung hat sich verändert. All dies ist jetzt aufgegriffen worden, um ein neues und zeitgemäßes Hafenbetriebsgesetz vorzulegen, das vor allen Dingen für die Hafenbehörden praktikabel sein soll, die in erster Linie damit zu arbeiten haben. Es ist auch kein Hafenentwicklungsgesetz mit einem Teil Hafenbetriebsgesetz, das war einmal in der letzten Legislaturperiode vorgesehen, sondern es ist ein reines Hafenbetriebsgesetz.
Wichtig für Sie ist zu wissen, dass wir mit diesem Gesetz in den bremischen Häfen eine Gebühr aufheben. Die Kajengebühr wird abgeschafft. Damit will
Bremen sich der Situation in den Konkurrenzhäfen anpassen. Auf der anderen Seite strebt der Senat allerdings an, den Wegfall dieser Gebühr eckwertneutral zu kompensieren. Wie das auszusehen hat, werden wir dann irgendwann vom Senat erfahren.
Wir haben zur Beratung des Gesetzentwurfes eine sehr schöne Synopse mit der Gegenüberstellung der wichtigsten Änderungen im Vergleich altes gegen neues Gesetz vom zuständigen Referat des Ressorts bekommen. Herr Senator Hattig, dafür möchte ich mich im Namen des Ausschusses herzlich bedanken, weil das hilfreich für die Beratung im Ausschuss war. Das Ressort hat dann noch um redaktionelle Änderungen gebeten, Sie können das aus unserer Drucksache entnehmen, um die Begriffsbestimmung „Hafen“ in dem Gesetz eindeutig zu formulieren.
Es gibt aber auch neue Regelungen, ich möchte auf zwei aufmerksam machen. Erstmalig wird in einem Landesgesetz bei uns der Schleppereinsatz und das Vertäuen in den bremischen Häfen geregelt. Das gab es bisher noch nicht. Bisher gab es als rechtliche Grundlage dazu bestimmte Verordnungen. Nun ist es auf gesetzlicher Ebene verankert und mit neuen Anforderungen an die Schleppassistenz und an Vertäudienste im Lande Bremen verknüpft worden, die dann durch eine besondere Rechtsverordnung noch speziell näher erläutert werden sollen.
Meine Damen und Herren, dies wurde im Ausschuss auch angesichts der Entwicklung gerade im Schlepperbereich begrüßt, da es doch vernünftig ist, derartige Regelungen zu treffen. Voraussetzung ist unter anderem, dass entsprechende Ortskenntnis über die Hafenreviere in beiden Stadtgemeinden vorhanden sein müssen und andere wichtige Erfordernisse.
Der Kollege Schramm hat bei den Beratungen im Ausschuss zu Paragraph 17 des Entwurfs eine abweichende Stellungnahme abgegeben. Dort geht es um die Beleihung von der Festsetzung und Einziehung von Hafenabgaben, die als Kannbestimmung und nicht als zwingende Mussbestimmung formuliert worden ist. Deswegen haben wir sie auch mitgetragen. Ansonsten haben alle Mitglieder des Ausschusses, auch der Kollege Schramm vom Bündnis 90/Die Grünen, dem Gesetzentwurf mit den Änderungen einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie jetzt, entsprechend in erster und zweiter Lesung ebenso zu verfahren.