Karin Garling

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Weltklima verändert sich, der Meeresspiegel steigt, vielleicht nur 20, 30 Zentimeter, vielleicht aber auch 60 Zentimeter in den nächsten 100 Jahren. Die Temperaturen steigen, und Meere erwärmen sich, das Wasser dehnt sich aus, der Meeresspiegel steigt.
Dabei leben die Menschen in der norddeutschen Tiefebene ohnehin schon in einer Badewanne. Weite Flächen nicht nur an der Küste, sondern bis tief in das Land hinein, sind nur dank ihrer Deiche zu besiedeln. 85 Prozent der Stadtfläche Bremens sind unterhalb des mittleren Tidehochwasserstandes gelegen. Bremen stände ohne Deiche schon heute zweimal am Tag unter Wasser und wäre als Siedlungsgebiet nicht mehr nutzbar.
De nich will dieken, de mutt wieken, also: Wer nicht deichen will, der muss weichen. Das älteste Deichrecht war das sogenannte Spatenrecht. Konnte ein Bauer zwar den Hof bewirtschaften, aber den Deich nicht mehr pflegen, so steckte er den Spaten in den Deich. Wer diesen Spaten herauszog, dem gehörte der Hof, und er musste den Deich pflegen.
Gott sei Dank ist am Montag noch die Entscheidung zum Start für den Generalplan Küstenschutz gefallen. Die Entwicklung dieses Generalplans ist gemeinsam mit Niedersachsen vollzogen worden. Der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz wurde beauftragt, ein einheitliches Vorgehen zu entwickeln. Das Ergebnis ist kein Grund zum Jubeln, sondern aus Sicht der SPDFraktion lediglich als Startschuss zu betrachten. Bremen hinkt hinterher, Niedersachsen baut schon kräftig.
Berücksichtigt wurden zwei Vorgaben. Das ist zum einen der säkulare Meeresspiegelanstieg, das ist praktisch der Anstieg, den es in den letzten 100 Jahren ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gegeben hat. Dabei ist man auf einen Anstieg von 25 Zentimeter gekommen. Dann muss man natürlich auch den Anstieg durch den Klimawandel berücksichtigen. Es ist jetzt praktisch als Ergebnis herausgekommen, dass man sich darauf verständigt hat, dass die ganzen technischen Bauwerke gleich mit einem Klimaschutzaufschlag berechnet und einen Meter höher gebaut werden. Die Gründeiche allerdings sollen nur 25 Zentimeter höher gebaut werden.
Dazu, muss man sagen, gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist, dass die Entscheidung im Senat gefallen ist, die schlechte Nachricht ist allerdings, dass man sich bei den Gründeichen nicht dazu durchringen konnte, hier gleich zu den 25 Zentimetern, die von vielen Wissenschaftlern auf der Grundlage des IPCC-Gutachtens empfohlen werden, noch einmal 25 Zentimeter oben darauf zu nehmen und dabei dann insgesamt auf 50 Zentimeter zu kommen.
Ich weiß, dass unser Senator das insgesamt besser gefunden hätte, ich weiß auch, dass es immer noch Verhandlungen gibt darüber, wie sich das weiter entwickeln wird, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das so entschieden worden. Ich vermute einmal, dass Umweltminister Sander aus Niedersachsen dafür hauptverantwortlich ist, weil er behauptet, es gäbe noch keine wissenschaftlichen Ergebnisse aufgrund des Klimawandels, und er ist der Auffassung, man könne das ja in den nächsten Jahren beobachten, und dann könne man sich ja immer noch irgendwie anders entscheiden und die Deiche dann entsprechend höher bauen.
Wenn es nur darum ginge, den Meeresspiegelanstieg zu beobachten, dann mag dieses Vorgehen in Ordnung sein! Sturmfluten kann man aber nicht beobachten, sondern die kommen einfach. Man muss sich einfach einmal klarmachen, dass es in Bremen 570 000 Menschen gibt, die diese Deichsicherheit brauchen. Hochwasserschutz ist für diese Stadt existenziell.
Diesen Menschen ist es egal, ob Bremen oder Bremerhaven, ob da nun Niedersachsen irgendwie eine Entscheidung trifft oder ob es die SPD ist, die CDU oder die Grünen sind, sondern sie erwarten zu Recht von uns, dass wir den Schutz gewährleisten für die Menschen.
Flutwellen kennen keine Grenzen, und wir wünschen uns, dass die weitere Zusammenarbeit mit den Niedersachsen konstruktiv, zielführend und vor allem selbstbewusst ist. Ich habe aus dem Ressort häufiger einmal gehört, dass die Niedersachsen doch wesentlich längere Deichlinien haben und dass wir als Bremer an der Stelle vielleicht ein bisschen kleiner
sind und etwas leiser sein müssen. Ich finde, mit 570 000 Menschen, die es zu schützen gilt, braucht man sich nicht leise zu verhalten, da kann man richtig selbstbewusst auftreten, und das erwarten wir auch.
Ich finde es ein bisschen schade, dass es so lange gedauert hat, bis dieser Generalplan jetzt wirklich vorliegt, dass er so kurz vor Ende der Legislatur erst vorliegt, denn insgesamt ist, glaube ich, in den letzten 3 Jahren schon mit Niedersachsen daran gearbeitet worden, und es gab in der letzten Zeit auch noch so ein Hin und Her, was die Finanzierung des Generalplans betrifft. Bisher ist eine Summe von 100 Millionen Euro veranschlagt, wobei eigentlich alle wissen, dass diese Summe wahrscheinlich bei Weitem nicht ausreichen wird. Es wird aller Voraussicht nach sehr viel mehr Geld kosten, weil man jetzt auch noch nicht sagen kann, insbesondere bei den technischen Bauwerken, welche Lösungen man dort entwickeln kann. Man muss sich zum Beispiel vorstellen, für den Bereich der Schlachte wird es schon schwierig werden, dies alles entsprechend höher zu bauen.
Ich komme gleich zum Ende.
Insgesamt sind wir aber froh, dass dieser Generalplan jetzt noch durch den Senat gegangen ist und dass wir jetzt endlich anfangen können, denn Deiche werden vorwiegend in den Sommermonaten gebaut, und wir brauchen dringend den Startschuss. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie groß sind die Leerstände in den Kleingartengebieten im Lande Bremen insgesamt – nach Bremen und Bremerhaven aufgeschlüsselt –, und in welchen Stadtteilen liegen besondere Probleme vor?
Zweitens: Wie hoch ist die Summe der Pachtzahlungen für Kleingärten im Bremer Westen, differenziert nach genutzten Kleingärten, leer stehenden Kleingärten und bereinigten Kleingärten?
Drittens: Unter welchen Voraussetzungen wäre der Senat bereit, den Landesverband der Gartenfreunde von Pachtzahlungen für nicht nutzbare Kleingartenflächen zu entlasten?
Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass durch die Bereinigung vor Ort inzwischen viele Schäden durch Flächenverwahrlosung entstanden sind?
Finden Sie nicht auch, dass angesichts der Probleme der Sanierung hinterfragt werden muss, inwieweit das bisher verfolgte Bereinigungskonzept in dieser Form noch sinnvoll ist?
Das geht ungefähr in meine nächste Zusatzfrage. Ich weiß, Sie kennen die Situation vor Ort. Sie wissen, dass es in den Kleingartenvereinen inzwischen sehr viele ältere Menschen gibt, denen es auch schwerfällt, diese Pachtzinsen aufzubringen. Meine Frage wäre jetzt konkret, ob Sie sich vorstellen können, dass man den Kleingartenvereinen diese 12 000 Euro jährlich zur Verfügung stellt, damit sie das Rahmengrün pflegen, das auch durch Stadtgrün in der Form, wie es nötig wäre, gar nicht mehr gepflegt wird, oder sogar grundsätzlich auf diese 12 000 Euro zu verzichten.
Nein, keine Frage mehr, aber noch eine Bemerkung: Mein Eindruck ist, dass wir in der nächsten Legislaturperiode gefordert sind, das gesamte Konzept noch einmal neu zu überdenken. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die schnell steigenden Strompreise in Deutschland werden ein immer größeres soziales und wirtschaftliches Problem und sorgen beim Endverbraucher für Unverständnis und Ärger, und dies zu Recht!
Sie engen die Konsummöglichkeiten der privaten Haushalte ein und belasten Unternehmen massiv. Ein Durchschnittshaushalt zahlt heute etwa ein Drittel mehr für Strom als noch im Jahr 2000, und weitere Strompreiserhöhungen werden angekündigt, so auch in Bremen. Parallel dazu steigen die Gewinne der wenigen großen Energiekonzerne, die den Markt beherrschen, rasant an. Die vier großen Stromversorger E.ON, Vattenfall, RWE, EnBW haben ihre Gewinne in wenigen Jahren von 4,6 auf, man höre und staune, 13,5 Milliarden Euro pro Jahr steigern können.
Woran liegt der Preisanstieg? Die ökologisch und ökonomisch sinnvolle Förderung der erneuerbaren Energien oder der Kraftwärmekopplung gehören jedenfalls nicht zu den Preistreibern. Nur etwa 5 Prozent des Strompreises der Privathaushalte könnten hierauf zurückgeführt werden, und bei strominten
siven Unternehmen sorgen weitreichende Ausnahmeregelungen für noch geringere Belastungen. Es ist eher so, dass der Fall der Strompreise vor 2000 und der danach wieder stattgefundene Anstieg vor allem auf den Bereich Stromerzeugung, -transport und -vertrieb zurückzuführen ist. Ein Anstieg des Preises von mehr als 30 Prozent ist aus Sicht der SPD-Fraktion allerdings erklärungsbedürftig.
Die stark gestiegenen Gas- und Ölpreise können es nicht sein und auch nicht der Preisanstieg bei der Steinkohle. Der Löwenanteil des Stroms wird nach wie vor mit Braunkohle und Kernenergie erzeugt, und gerade mit der Kernenergie werden satte Gewinne eingefahren. In diesem Bereich hat es keine Preisänderung gegeben, und die Unternehmen sind von Importen unabhängig.
Der Börsenpreis orientiert sich an den Erzeugungskosten der teuersten Kraftwerke, und dabei lassen sich kräftige Gewinne mit den Kraftwerken machen, die billiger produzieren. Wenn der Börsenpreis sich am teuersten Kraftwerk orientiert, führt der Weiterbetrieb von abgeschriebenen Kernkraftwerken nur zu Sondergewinnen bei den Betreibern. Eine Verlängerung der Restlaufzeiten von Kernkraftwerken wäre nicht beim Stromkunden, sondern in den Bilanzen der Energieversorgungsunternehmen zu spüren.
Meine Damen und Herren, damit erübrigt sich aus Sicht der SPD-Fraktion auch die Legende, der Einsatz von Kernenergie hätte eine preissenkende Wirkung.
Deutschland hat im europäischen Vergleich sehr hohe Strompreise. In Europa ist im Bereich der Haushaltskunden der Strompreis von 2000 bis 2006 um 9 Prozent gestiegen. In Deutschland haben wir eine Preissteigerung von 43 Prozent. Unser Strom gehört zu den allerteuersten in Europa, und unser größtes Problem ist der fehlende Wettbewerb. Bei uns verfügen vier große Energieversorgungsunternehmen über mehr als 80 Prozent der Kraftwerkskapazitäten am Markt, und deren Netzbetreibergesellschaften besitzen 100 Prozent der Übertragungsnetze. Dies haben sie auch weidlich dadurch ausgenutzt, dass sie Konkurrenten nicht in ihre Netze ließen.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Grundlage für wettbewerbsfähige Preise ein funktionierender Wettbewerb.
Dafür müssen wir konsequent die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Die Bundesnetzagentur leistet in diesem Zusammenhang gute Arbeit. Sie hat den Energieversorgungsunternehmen, die mit ihren Netzen ein natürliches Monopol besitzen, die Netzentgelte drastisch gesenkt. Diese machen mehr als ein Drittel des Endpreises für Haushaltskunden aus. Wenn jetzt die Energieversorger behaupten, dass die gesunkenen Netzentgelte durch die gestiegenen Erzeugungskosten kompensiert werden, ist dies aus den vorhin von mir genannten Gründen wenig glaubwürdig.
Der gemeinsame Antrag von CDU und SPD passt dabei auch in die richtige Richtung. Die vom Bundeswirtschaftsministerium angedeutete Reform im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen muss bei kartellrechtlich veranlassten Prüfungen auf einer Beweislastumkehr beruhen. Nicht mehr die Behörde muss bei hinreichendem Verdacht des Missbrauchs einer Marktstellung den Nachweis führen, vielmehr muss der adressierte Marktakteur durch Belege seiner Preiskalkulation die durch Kosten verursachte Preisentwicklung belegen, natürlich auch bezogen auf die zivilrechtliche Einklagbarkeit durch die Endverbraucher.
Das eigentliche Ziel muss sein, mehr Anbietern einen Zugang auf Deutschlands Strommarkt zu gewähren. Dies bedeutet, auch einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewährleisten. Wir brauchen einen Ausbau der Stromnetze, wenn wir in Zukunft in Nord- und Ostsee mit Windkraft Strom erzeugen und ins Land bringen wollen.
Meine Damen und Herren, auch in Bremen sind wir aktuell damit konfrontiert, dass die swb Strompreiserhöhungen in erheblichem Maße durchsetzen will. Wir wissen, dass hierzu eine genaue Prüfung durch das Ressort vorgenommen wird. Gestern hat die Bundesnetzagentur die Netznutzungsentgelte für Bremen beschieden. Die Bundesnetzagentur hat 13,57 Prozent der von swb Netze für den Netzbetrieb bei der Bundesnetzagentur angezeigten Kosten zur Entgeltgenehmigung nicht anerkannt.
Die Kostenkalkulation muss jetzt natürlich um diesen Faktor berichtigt werden. Die SPD-Fraktion erwartet in diesem Zusammenhang vom Senator und Ressort, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, damit die finanzielle Mehrbelastung im Ergebnis nachvollziehbar und erträglich ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Imhoff, Sie haben natürlich völlig recht, dass es andere Bereiche gibt, die inzwischen sehr viel dazu beitragen, dass das Klima sich so entwickelt, wie es der Fall ist. Trotz alledem sind wir dazu in der Lage, Verantwortung zu übernehmen. Genau das sollten wir tun und mit gutem Beispiel vorangehen.
Die Folgen des Klimawandels sind inzwischen für uns alle spürbar und nicht mehr zu übersehen. Seit zwei Tagen ist es von den Temperaturen her etwas Winterlicher geworden, aber wir haben jetzt Ende Januar, und bis jetzt konnte man wirklich den dicken Wintermantel im Schrank lassen. Die gefühlte Temperatur war bisher eher für Ende März angemessen. Ich persönlich musste mein Auto bis jetzt nur zweimal frei kratzen, und ich sehe, dass meine Krokusse im Garten angefangen haben zu blühen. Über dieses Ereignis freue ich mich eigentlich in jedem Jahr, weil es den Frühling ankündigt.
Du kannst mich gern einmal besuchen, Dieter, du hast es ja nicht so weit! Meine Krokusse blühen. Im Moment finde ich das eher beunruhigend. Ich habe auch den Eindruck, ich bin damit nicht allein. Mein Eindruck ist, dass die Menschen inzwischen auch durch die ständige Berichterstattung in den Medien entsprechend sensibilisiert und auch bereit sind, ihren Teil dazu beizutragen. Klar ist inzwischen für uns alle, dass sich der Klimawandel sichtbar schneller ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
vollzieht, als es uns allen lieb sein kann, und die Konsequenzen für Mensch und Natur sind enorm.
Das Nordseewasser war im Oktober so warm wie nie zuvor. Rekordwärmewerte in vielen Monaten des Jahres und extreme Wetterereignisse wie in der letzten Woche häufen sich. Was den Sturm in der letzten Woche betrifft, da kann man nur sagen, wir haben Glück gehabt, dass die Windrichtung so war, wie sie war. Das hätte hier auch alles ganz anders ausgehen können.
Das hat natürlich regionale Auswirkungen, die auch für die Region untersucht und bewertet werden müssen inklusive der Anforderungen, die sich daraus perspektivisch politisch für uns ergeben. Küstenschutz und Hochwasserschutz werden viel Geld kosten, darüber müssen wir uns alle klar sein. Wir begrüßen den uns heute vorliegenden Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen, weil er uns die Gelegenheit gibt, diese Debatte für die norddeutsche Küstenregion zu führen. Die Diskussion ist auch nicht mehr rein ökologisch zu führen, sondern die volkswirtschaftliche Dimension des Klimawandels ist immens, wie die Studie vom renommierten und ehemaligen Chef-Volkswirt der Weltbank, Sir Nicholas Stern, belegt.
Wenn nicht gehandelt wird, sind die Folgen für unseren Planeten verheerend. Ohne sofortige Gegenmaßnahmen würden die Auswirkungen der Erderwärmung unumkehrbar. Schäden in Höhe von 850 Euro je Erdenbürger können sich so auf 5500 Milliarden Euro summieren, wenn bis Ende des Jahrhunderts die globale Durchschnittstemperatur um 5 Grad Celsius ansteigt. Umgekehrt sei der Einsatz von rund einem Prozent des globalen Bruttoinlandprodukts von jährlich 270 Milliarden Euro notwendig, um dem globalen Klimawandel wirkungsvoll entgegenzuarbeiten.
Wir sollten den Grundsatz, global denken und lokal handeln, ernst nehmen und nicht, du zuerst, sondern ich auch sagen.
Der regionale Bezug ist allemal gegeben durch die Anforderung an den Küstenschutz, Flora und Fauna, Frau Dr. Mathes hat es eben schon gesagt. Wir warten in diesem Zusammenhang auch auf den fertigen Generalplan Küstenschutz, der uns immer noch nicht vorliegt, in Niedersachsen allerdings schon. Insbesondere auch deshalb, weil es in den Bundesländern, was die Maßnahmen betrifft, unterschiedliche Reaktionen gibt, wäre es schön, wenn wir uns möglichst bald damit auseinandersetzen könnten. Ich denke, das wird noch eine lange Debatte sein. Wir finden das sehr ärgerlich und erwarten vom Ressort, dass es in der nächsten Sitzung der Umweltdeputation behandelt werden kann.
Es muss ja nicht sein, dass wir erst nasse Füße bekommen. Bisher sind wir, meiner Ansicht nach, mit einem blauen Auge davongekommen, das kann sich schnell ändern. Ich habe gestern auch die Ausgabe des „Weser-Kurier“ mit dem Artikel, den Frau Dr. Mathes eben angesprochen hat, gelesen, und ich fand ihn sehr anschaulich. Dort forderte nämlich Burkhard Flemming, ein Geologe für Sedimentverschiebung, ein Umdenken im Küstenschutz. Er leitet ein Forschungsinstitut in Wilhelmshaven und beklagte, dass bisher keine deutsche Behörde die Wissenschaftler dazu befragt hat.
Auch wenn für die Küste vorerst keine Gefahr besteht, wirkt sich der Anstieg des Meeresspiegels in den Watten und an den Deichen massiv aus. Deicherhöhungen werden nötig, Schlickwatten und Salzwiesen werden abnehmen, und damit werden die Brutgebiete vieler Vögel verschwinden. Er meint, dass man an einigen Stellen den Deich gezielt mit Sperrwerken öffnen und dahinter kontrollierte Rückstaubecken schaffen kann. Dort könnten sich Salzwiesen und Schlickwatten als Brutplätze für Vögel entwickeln. Außerdem könnte dort Kleiboden entstehen, der für den Deichbau dringend gebraucht wird. Aquakulturen wie die Miesmuschelzucht seien dort einfacher einzurichten als im Meer.
Ich wollte damit an einem konkreten Beispiel deutlich machen, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Fachkompetenzen zu nutzen, auch wenn es sicher Geld kosten wird, einen norddeutschen Rat für Klimafragen einzurichten. Das sind im Vergleich zu den Kosten, die entstehen könnten, jedoch nur Peanuts. Die SPD-Fraktion wollte diesem Antrag auch gern zustimmen, weil er Sinn macht und weil es eine gute Gelegenheit gewesen wäre zu zeigen, dass wir bei übergeordneten Themen Einigkeit zeigen können.
So richtig verstehen können wir unseren Koalitionspartner an dieser Stelle nicht, und es ist auch für die öffentliche Wahrnehmung eine Chance vertan.
Wir sollten aber darauf achten, dass wir dieses Thema mit der Überweisung zügig umsetzen und noch in dieser Legislatur hier wieder vorlegen können, möglichst schon im April. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Imhoff, was England betrifft, da ist es so, dort gab es bisher ausreichend Gas beziehungsweise Gasvorkommen. Die sind inzwischen erschöpft, und dort wird wieder Gas eingeführt, und dies im Übrigen neuerdings in einigen Verträgen mit Ölpreisbindung. Das nur zur Ergänzung!
Die Entwicklung der Energiepreise sorgt bundesweit für eine breit geführte öffentliche Diskussion. Dies ist auch nachvollziehbar, weil nicht jedes Unternehmen und schon gar nicht jeder private Endverbraucher dazu in der Lage ist, diese Preisentwicklung immer weiter schmerzlos mitzumachen. Die Menschen und Unternehmen fühlen sich ausgeliefert, und es fehlt an Transparenz. Dass andererseits die Energieversorger und Ölunternehmen für das vergangene Jahr vielfach hohe Gewinne vermelden, macht zumindest nachdenklich und schürt den Verdacht, dass Naturkatastrophen genutzt werden, um Preiserhöhungen über das gerechtfertigte Maß anzuheben. Dies, meine Damen und Herren, ist natürlich so nicht hinzunehmen.
Unabhängig davon ist festzustellen, dass die Nachfrage nach Energieträgern in den letzten Jahren vor allem außerhalb Europas und hier besonders in Asien erheblich gestiegen ist. Dies sorgt unabhängig von aktuellen Ereignissen für eine zunehmende Verknappung von Energieträgern weltweit. Die Erfahrung mit der letzten Kältewelle vor allem in den osteuropäischen Ländern unterstreicht ebenfalls, dass neben politischen Risiken zunehmend auch Kapazitätsengpässe bei der Gewinnung der Energieträger beziehungsweise im Bereich der Infrastruktureinrichtungen preiswirksam werden.
Meine Damen und Herren, ich finde diese Entwicklung nicht gerade beruhigend. Die Ölpreisbindung wird in den privatrechtlichen Verträgen zwischen Erdgasunternehmen und Importeuren seit den sechziger Jahren angewandt. Sie besagt, dass der Gaspreis dem Ölpreis auf der Basis eines Mittelwertes mit halbjährlichem Abstand folgt. In der Vergangenheit sollte damit Investitionssicherheit für die hohen Kosten der Gasgewinnung und -verteilung geschaffen werden. Das Erdgas kann somit dauerhaft zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis sorgt dafür, dass sich knappheitsbedingte Ölpreissteigerungen schnell auf den Gasmarkt übertragen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Es ist allerdings unklar, ob eine Entkoppelung tatsächlich preisdämpfend wirken kann. Der Wettbewerb im leitungsgebundenen und durch wenige Produzenten geprägten Gasmarkt ist deutlich geringer ausgeprägt als auf den Ölmärkten. Damit fehlt eine zentrale Voraussetzung für einen eigenständigen Gasmarkt, der dann auch in der Praxis zugunsten der Verbraucher zu niedrigen Preisen führt. Man muss sich außerdem darüber im Klaren sein, dass die Gaspreise auch auf einem selbständigen Gasmarkt bei schrumpfenden Reserven und anziehendem weltweiten Verbrauch steigen werden.
Dieser Antrag fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene für die Entkoppelung einzusetzen. Das Bundeskartellamt hat hier bereits Ermittlungen eingeleitet, um zu prüfen, ob die Koppelung des Gaspreises an den Heizölpreis noch berechtigt ist und wie die Koppelung in der Praxis ausgestaltet und von den Unternehmen genutzt wird. Sollte sich zeigen, dass die Ölpreisbindung in der Vergangenheit zu Lasten der Verbraucher angewendet wurde, soll auch die Koppelung grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden.
Auch in der Bundespolitik wird dieses Thema heiß diskutiert. Da es sich um privatrechtliche Verträge mit ausländischen Unternehmen handelt, gibt es auch für die Bundesregierung nur geringe Eingriffsmöglichkeiten. Neben dem Kartellverfahren gegen Energieversorger mit hohen Erdgaspreisen wird aktuell versucht, die Laufzeit der Gaslieferverträge zwischen Importeuren und Weiterverteilern auf ein bis vier Jahre zu begrenzen. Heute sind noch Verträge bis zu 20 Jahren Laufzeit üblich. Kürzere Vertragslaufzeiten sind heute bereits im Geschäft mit Industriekunden üblich. Der Wettbewerb auf den Gasmärkten könnte sich dadurch erheblich intensivieren, und genau das wollen wir ja auch.
Hinzuweisen ist auch noch darauf, dass Politik und Gesetzgeber mit dem Mitte Mai 2005 novellierten Energiewirtschaftsgesetz gerade erst die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb auf den leitungsgebundenen Energiemärkten deutlich verbessert haben. Mit dem Energiewirtschaftsgesetz wurde eine staatliche Regulierung im Bereich der Energiegesetze eingeführt. Durch die Trennung von Netz, Erzeugung und Vertrieb bei den Versorgungsunternehmen und durch die Genehmigungspflicht für Netznutzungsentgelte bei Gas und Strom sind die Rahmenbedingungen für den Gasmarkt deutlich verbessert worden. In welchem Umfang dies in der Praxis preiswirksam wird, ist in der kurzen Zeit allerdings noch nicht absehbar. Meine Damen und Herren, vieles ist auf dem Weg, und dieser Antrag soll einen möglichen Missbrauch verhindern und für mehr Transparenz sorgen.
Zum Schluss gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen! John Schlesinger hat einmal gesagt: „Gibt es einen dritten Weltkrieg, ist es ein Krieg um das Öl.“ Er hatte insoweit Recht, als er offensichtlich erkannt hat, dass fossile Brennstoffe endlich sind. Wir
sind an dieser Stelle gefordert, die Chancen einer innovativen Umweltpolitik zu nutzen.
Wir müssen unser Wissen in Handeln umsetzen und uns auf das konzentrieren, was wir bereits begonnen haben. Für uns von der SPD-Fraktion ist völlig klar, dass die Nutzung regenerativer Energien zukünftig einen wichtigen, wenn nicht sogar den wichtigsten Beitrag leisten wird, um die Versorgungssicherheit herzustellen.
Durch eine gemeinsame aktive Energiepolitik haben wir die Chance, die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren und so für die Unternehmen und Verbraucher mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Preissteigerungen zu erreichen. Wir unterhalten uns an dieser Stelle nicht nur über Versorgungssicherheit bei der Energieversorgung, sondern auch über den Klimawandel, über Arbeitsplätze, die durch die Entwicklung neuer Technologien geschaffen werden, über Mittelstandsförderung und Exportchancen, somit auch über die Standortsicherung in Deutschland. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie unterschiedlich sich die Fraktionen einem Thema nähern können, obwohl sie meiner Ansicht nach nicht so weit voneinander entfernt sind. Ich schicke einmal voraus, dass sich mein Vortrag jetzt etwas anders anhören wird,
aber ich beginne einfach einmal!
Uns allen ist bekannt, dass der Schutz der Erdatmosphäre zu den wichtigsten umweltpolitischen Aufgaben der nächsten Jahrzehnte gehört. Wenn eine gefährliche Störung des globalen Klimasystems und damit verbunden eine Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlage kommender Generationen verhindert werden soll, müssen die Emissionen von Treibhausgasen und insbesondere von Kohlendioxid erheblich gesenkt werden. Hierüber besteht ein breiter Konsens in Fachwelt, Politik und Gesellschaft. Wir befinden uns gemeinsam auf einem langen Weg, dessen Ziel noch lange nicht in Sicht ist.
Das Land Bremen hat Anfang der neunziger Jahre das Bremische Energiegesetz verabschiedet und damit die Grundlage für eine umweltorientierte Landesenergiepolitik geschaffen. Im Jahr 1996 hat der Senat die erste Fortschreibung des Landesenergieprogramms vorgelegt und in diesem Rahmen das CO2Minderungsziel der bremischen Energiepolitik beziffert. Danach sollte bis zum Jahr 2005 durch konkrete Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven eine Minderung der jährlichen CO2-Emissionen um 700 000 Tonnen erreicht werden. Dieses Ziel ist nicht ganz erreicht, jedoch bis zu 70 Prozent. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Mit der dritten Fortschreibung des Landesenergieprogramms hat der Senat nun eine umfangreiche und detaillierte Bilanz der bremischen Klimaschutzanstrengungen seit 1993 vorgelegt. Damit ist eine Grundlage geschaffen worden, auf der sich die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit ein klares Bild darüber verschaffen können, was die bremische Energiepolitik in den vergangenen zwölf Jahren tatsächlich erreicht hat. Darüber hinaus gibt die vorliegende Fortschreibung Hinweise in Bezug auf die Frage, was in den kommenden Jahren getan werden kann, um eine weitere Senkung der CO2-Emissionen zu erreichen.
Wenn wir uns diese Bilanz näher anschauen, wird deutlich, dass wir uns auf einem guten Weg befinden. Insgesamt handelt es sich um eine große Vielfalt an Maßnahmen, Projekten und Förderprogrammen, die als Ganzes gesehen eine Minderung der jährlichen CO2-Emissionen von 500 000 bis 600 000 Tonnen gebracht hat. Es wäre nicht redlich, hier von einem Misserfolg zu sprechen, sondern dieses Ergebnis kann insgesamt als Erfolg gewertet werden.
Die umweltfreundliche Stromerzeugung ist erheblich ausgebaut worden. Dazu gehören natürlich zum einen die erneuerbaren Energien Windkraft und Sonne. Noch wichtiger war, dass in vielen Bereichen die Energieeffizienz gesteigert werden konnte. Dies gilt insbesondere für drei Bereiche. Das Gichtgas aus den Hochöfen der Stahlwerke wird seit Mitte der neunziger Jahre in größerem Umfang zur Stromerzeugung genutzt. Dies allein hat eine CO2-Minderung um rund 236 000 Tonnen gebracht.
Im Müllheizwerk Bremen ist seit 2004 eine zweite Turbine in Betrieb. Damit können dort jährlich rund 100 Millionen Kilowattstunden elektrischer Strom erzeugt werden. Dies entspricht dem Stromverbrauch von 40 000 privaten Haushalten. Die dezentrale KraftWärme-Kopplung ist erheblich ausgebaut worden. Diese Technik ist besonders umweltfreundlich, weil der eingesetzte Brennstoff, meistens Erdgas, sowohl zur Stromerzeugung als auch zur Wärmeversorgung genutzt wird.
Seit 1993 ist die Stromerzeugung aus dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen um 66 Prozent gestiegen. Der Ausbau dieser Anlagen muss weiter gefördert werden, da sind wir uns sicherlich auch alle einig. In diesem Zusammenhang ist es sehr erfreulich, dass eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage bei der BSAG geplant ist, die als moderne und optimierte Energieversorgungsanlage für die Wartungshallen gebaut wird. Als Hoffnung lässt sich dabei noch formulieren, dass die Busse der BSAG auf Gasbetrieb umgestellt werden. Auch die umweltfreundliche Fernwärmeversorgung ist erheblich ausgebaut worden, insbesondere für das Gebiet Universität/Technologiepark, das mit Abwärme aus dem Müllheizwerk versorgt wird. Hier hat sich die Fernwärmeabgabe seit Anfang der neunziger Jahre etwa verdoppelt.
Das Land Bremen hat auch viel für die Förderung des Energiesparens getan. Allein für Breitenförder
programme, mit denen vor allem die Energieeffizienz im Gebäudebestand gesteigert werden soll, wurden in den Jahren von 1993 bis 2005 Fördermittel von rund 13 Millionen Euro bereitgestellt. Der größte Teil hiervon ist in die Verbesserung des Wärmeschutzes von älteren Wohngebäuden geflossen. Diese Programme haben auch geholfen, die Energiekostenbelastung der privaten Haushalte zu senken und Arbeitsplätze im Handwerk zu schaffen beziehungsweise zu sichern. Positiv zu nennen sind auch die Aktivitäten der Bremer Energiekonsens GmbH, die seit ihrer Gründung eine Fülle von Initiativen und Modellprojekten auf den Weg gebracht hat.
Auch in Zukunft müssen die Klimaschutzanstrengungen fortgesetzt werden. Die vorliegende Fortschreibung des Landesenergieprogramms zeigt auf, dass bereits durch konkrete Maßnahmen in den nächsten Jahren erhebliche zusätzliche Potentiale erschlossen werden können. Eine wichtige Rolle hierbei spielt die Windenergie, die für Bremen und Bremerhaven auch wirtschaftliche Chancen bietet. Einen erheblichen Beitrag zur Senkung der Emission kann auch der geplante Neubau eines Weserkraftwerks leisten, für den sich die Bürgerschaft wiederholt ausgesprochen hat und der nun hoffentlich bald Wirklichkeit wird.
Ein ganz wichtiges Feld ist die Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden. Maßnahmen auf diesem Gebiet leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern entlasten auch den öffentlichen Haushalt. Mit Blick auf die Haushaltssituation unseres Landes und vor dem Hintergrund steigender Energiepreise ist es notwendig, die Anstrengungen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden zu verstärken.
Die vorliegende Fortschreibung des Landesenergieprogramms zeigt Ansätze auf, zum Beispiel mit einem neuen Modell zur Finanzierung von Stromsparmaßnahmen. Diese Ansätze sollten wir in den nächsten Jahren in großem Umfang nutzen.
Vergessen habe ich nur noch das Beispiel der Photovoltaik. Diese bis Ende 2004 über 300 Anlagen produzieren jährlich rund 850 000 Kilowattstunden elektrischen Strom. Dies entspricht dem Stromverbrauch von 340 privaten Haushalten.
Meine Damen und Herren, so weit, so gut! Das heißt jedoch nicht, dass wir uns zufrieden zurücklehnen können, sondern wir müssen gemeinsam darauf drängen, dass alle Instrumente zur Verbesserung der Energieeffizienz konsequent weiter umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang halte ich die jetzt vorliegenden Ergebnisse aus der parteiübergreifenden Ar
beitsgruppe für einen guten Ansatz. Aufgrund eines Antrags vom Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Juni 2005 mit dem Titel „Klima schützen – Energieeffizienz verbessern“ ist es zu dieser Arbeitsgruppe gekommen. Die bearbeiteten Themen der Arbeitsgruppe waren Stromsparprogramm, Weiterentwicklung zum Energiesparprogramm, Ziele und Instrumente der Bauleitplanung, Energieoptimierung von neuen Wohngebieten und die Einbeziehung von Architektenwettbewerben. Der für die Deputation Umwelt und Energie vorliegende Bericht ist sowohl sehr konkret auf einzelne Projekte bezogen, befasst sich im Weiteren aber auch mit Umsetzungsvorschlägen für bestimmte Verfahren wie zum Beispiel die Bauleitplanung. Frau Mathes hat es eben schon erwähnt, leider ist diese Vorlage letzte Woche in der Umweltdeputation ausgesetzt worden. Ich bin mir aber sicher, dass wir gemeinsam mit unserem neuen Senator eine Lösung finden. Er kommt ja aus der Energiebranche, und ich gehe davon aus, dass er dieses Thema prioritär behandeln wird. Zum jetzigen Zeitpunkt finde ich das allerdings eher bedauerlich. Da wir aber trotzdem den eingeschlagenen Weg für sinnvoll halten, lehnen wir den aktuellen Antrag der Grünen ab. Wir von der SPD-Fraktion sind der Auffassung, dass wir diese Arbeitsgruppe unbedingt weiterführen sollten und darüber hinaus auch die Verkehrspolitiker mit einbeziehen müssen. Wer vor Kurzem an der Vivaldi-Tagung teilgenommen hat oder die dazu gehörigen Presseberichte verfolgt hat, dem muss klar geworden sein, dass der Verkehr die Belastung mit CO2 wesentlich beeinflusst. Viele europäische Städte zerbrechen sich den Kopf darüber, wie man die Emissionen in den Städten verringern kann. Einige Städte wie zum Beispiel Stockholm haben inzwischen die City-Maut eingeführt. In Stockholm zahlen übrigens alle, mit Ausnahme der Parlamentarier. Dies kann ich mir für Bremen nicht vorstellen.
Ich komme jetzt zum Schluss! Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass dieses Thema einen langen Atem und Hartnäckigkeit braucht. Es gibt natürlich auch Widerstände und konkrete wirtschaftliche Interessen, die behindern, aber auch Interessen, die den Strukturwandel Energie als zukunftsfähige Technologie begreifen, der hochwertige Arbeitsplätze schafft und langfristig sichert und darüber hinaus einen unverzichtbareren Beitrag zum Schutz des globalen Klimasystems darstellt. Meine Damen und Herren, es ist eben nicht so, dass wir eine Wahl hätten, und daher müssen wir weiterhin alle Aspekte fördern, die zum Klimaschutz beitragen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Bremischen Naturschutzgesetzes sollen naturschutzrechtliche Weiterentwicklungen auf EU- und Bundesebene in Landesrecht umgesetzt werden. Das neue Bundesnaturschutzgesetz hat die Bundesländer verpflichtet, ihre jeweiligen Naturschutzgesetze anzupassen. Einige Bundesländer haben es bereits umgesetzt, andere befinden sich noch im Verfahren. Eine Orientierung an einem niedersächsischen Entwurf war nicht möglich, da dieser sich noch im Entwicklungsstadium befindet.
Zusammengefasst enthält der Entwurf folgende Kernpunkte: Erstens, die bisher in zwei Stufen vorgesehene Landschaftsplanung erfolgt in der Stadtgemeinde Bremen künftig nur noch einstufig. Somit wird der Vollzugsaufwand durch die Beschränkung auf ein landschaftsplanerisches Verfahren verkürzt. Zweitens: Zukünftig können Eingriffsvorhaben nur versagt werden, wenn es weder ausgleichbar noch ersetzbar ist und die Naturschutzbelange nach Abwägung vorgehen. Die Eingriffsregelung wird damit vollzugs- und investorenfreundlicher gestaltet. An der Stelle sind wir gefordert, genau darauf zu achten, dass der räumliche Bezug zum Eingriffsort bei Ausgleich oder Ersatz auch eingehalten wird.
Für zulässige Eingriffe, die jedoch nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensierbar sind, werden Ersatzzahlungen eingeführt, die für die Verbesserung des Naturschutzes zu verwenden sind. Auch an dieser Stelle müssen wir genau hinsehen, damit es nicht zu einem Missbrauch kommt. Unabhängig von bestimmten Eingriffsvorhaben können naturschutzbezogene Flächen- und Maßnahmepools eingerichtet werden, die bei Bedarf angerechnet werden können. Dies ist ein Vorteil für die naturschutzbezogene Planung und erleichtert und beschleunigt auch die Kompensationsverfahren.
Außerdem ist für die nachhaltige Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten ein Netz verbundener Biotope, und zwar im Biotopverbund zu schaffen, der mindestens zehn Prozent der Landesfläche umfassen soll. Dieses Ziel ist im Lande Bremen nahezu erreicht. Im Übrigen wurden bei der Novellierung vorhandene Möglichkeiten zur Verwaltungsoptimierung genutzt.
Insgesamt sehen wir von der SPD-Fraktion diese Änderung des Bremischen Naturschutzgesetzes, einmal abgesehen von der Verpflichtung, diese an das EU- und Bundesrecht anzupassen, als einen guten ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Entwurf an. Trotzdem sind wir gespannt darauf, wie es in der praktischen Anwendung umgesetzt wird. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 24. Februar 2005 haben wir den Senat um den Bericht „Mädchen und Frauen vor Zwangsverheiratung schützen“ gebeten. Im Rahmen der dazu ausführlich geführten Debatte wurde auch über den „Ehrenmord“ an Hatun Sürücü im Februar in Berlin gesprochen. Hatun Sürücü war eine 23-jährige Türkin, die nach einem Urlaub trotz einer bestehenden Schwangerschaft nicht in die Türkei zurückgekehrt ist, nachdem sie dort unter Zwang mit einem Cousin verheiratet wurde. Sie bekam einen Sohn, machte einen Schulabschluss, legte ihr Kopftuch ab und begann eine Ausbildung als Elektroinstallateurin. Gemeinsam mit ihrem Sohn hatte sie eine kleine Wohnung und wünschte sich sehr, dass ihre Familie die von ihr gewählte Lebensweise akzeptierte.
Am Montagabend dieser Woche gab es im WDRFernsehen eine Reportage über diesen Ehrenmord mit dem Titel „Sie lebte wie eine Deutsche“. In dieser Reportage kamen ihr Bruder und ihre Schwester, ihr Vater, ihre Freundinnen, ihr Freund und Betreuer, an die sie sich gewandt hatte, sowie die Schulleiterin der Schule ihrer Brüder zu Wort. Insgesamt spürte man die große Anteilnahme und Betroffenheit bei allen Beteiligten in der Reportage. Auf einige dort gemachte Aussagen möchte ich hier eingehen. Die Schulleiterin sagte, der Vorwurf gegen Hatun Sürücü war, dass sie wie eine Deutsche lebte, denn das setzte sie mit einer Hure gleich. In dieser Ausprägung hätte es das vor 20 Jahren noch nicht gegeben, die Zeiten seien viel härter geworden. Die Familien kontrollieren die Mädchen so streng, dass sie keine Möglichkeit mehr haben, zu sich selbst zu finden. Hinzu kommt die Angst der Frauen, dass sie ihre Familien verlieren könnten.
Ihre Schwester sagte, dass der ausgeübte Druck der Familie von der umliegenden Gesellschaft verstärkt wurde. Ihr Freund, der sich von Hatun Sürücü getrennt hat, obwohl er sie liebte, konnte den Druck nicht mehr aushalten und war erleichtert nach der Trennung. Hatun Sürücü, von ihrem eigenen Bruder getötet, wurde am 14. Februar begraben. Die Männer standen am Sarg und die Frauen abseits. Gestern hat ihr 19-jähriger Bruder vor einem Berliner Gericht ausgesagt, er habe die Tat allein verübt. Er habe den freien Lebenswandel seiner Schwester nicht akzep––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
tieren können und Sorge gehabt, dass ihr kleiner fünfjähriger Sohn drogenabhängig werden könnte. Heute bereut er die Tat. Seit 1996 hat ein Berliner Verein deutschlandweit 49 Fälle von Ehrenmorden dokumentiert.
Meine Damen und Herren, ich möchte uns dieses Thema durch diese Schilderung noch einmal in aller Deutlichkeit ins Bewusstsein rufen. Hatun Sürücü war eine selbstbewusste, allein erziehende junge Frau, deren Wunsch es war, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir alle sind gefordert, daran mitzuwirken, dass genau dies für alle jungen Frauen in unserer Gesellschaft möglich ist.
Die Antwort des Senats macht deutlich, dass wir uns auf einem guten Weg befinden. Der Senat unterstützt das Netz der vorhandenen Kontakt- und Beratungsstellen für Migrantinnen, das mit staatlicher Förderung im Land Bremen besteht. Unter anderem genannt sind dabei das AWO-Beratungszentrum für Migranten, das Frauenhaus der AWO Bremen, das autonome Frauenhaus und das Mädchenhaus Bremen e. V. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wird diese Aufgabe unter anderem vom Amt für Jugend und Familie wahrgenommen. In den Beratungsstellen wird das schlichtende Gespräch sowohl mit den Eltern als auch mit den Betroffenen selbst geführt mit dem Ziel, bei den Eltern die Einsicht zu erreichen, dass eine Verheiratung gegen den Willen der Tochter nicht nur einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sondern auch eine strafbare Handlung darstellt.
Sie versuchen, eine Sensibilisierung zu praktizieren, so dass auf diesem Weg der intensiven Betreuung ein Umdenken erfolgen kann. Wenn erforderlich, werden Polizei und Justiz eingeschaltet.
Um eine bessere Information der betroffenen Frauen herzustellen, hat der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Zusammenarbeit mit dem AWO-Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten das Infoblatt „Zwangsheirat: Hinsehen – Handeln – Helfen“ entwickelt, welches in mehreren Sprachen verfasst und an die Beratungslehrer der Sekundarstufen I und II verteilt wurde. Das Landesinstitut für Schule bietet Mitte September eine Fortbildung zum Thema „Lebenslänglich für die Ehre – Zwangsheirat in Bremen“ an. An der Hochschule für öffentliche Verwaltung wird das Thema Zwangsheirat in der Aus- und Fortbildung für Polizisten behandelt. Darüber hinaus gibt es Fortbildungen für Kontaktpolizisten sowie für Mitarbeiter der bremischen Verwaltung. Es ist außerdem geplant, über den Jahreswechsel hinaus weitere Fortbildungsangebote
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu entwickeln.
Im zweiten Halbjahr ist ein Informationsaustausch mit muslimischen Gemeinden geplant mit dem Ziel der öffentlichen Vermittlung, dass der Zwang zur Ehe mit den Grundsätzen des Islam nicht zu begründen ist. Auf die Bedeutung und Notwendigkeit eines ständigen interkulturellen und interreligiösen Dialogs wird hingewiesen, und es ist noch in diesem Jahr geplant, eine Gesprächsrunde mit Fachkräften und Vertreterinnen und Vertretern der Moscheevereine zum Thema einzuberufen.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich mich für die Antwort des Senats bedanken, weil deutlich geworden ist, dass wir mit den vorhandenen Rahmenbedingungen in Bremen und Bremerhaven eine gute Grundlage für Beratung und Hilfe als Angebot für betroffene Frauen und zur Herstellung von Öffentlichkeit und Aufklärung haben.
Wir dürfen jedoch nicht stehen bleiben und sind gemeinsam in der Verantwortung, konsequent Bedingungen zu schaffen, die eine falsch verstandene Toleranz einer so genannten Multikultigesellschaft gegenüber nicht zulassen.
Das Stichwort heißt Integration. Mit dem Voranschreiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund wird die Tradition der Zwangsverheiratung schwinden. Integration und Gewaltprävention sind Maßnahmen, die einen breiten gesellschaftlichen Ansatz fordern. So müssen auch die initiierten Maßnahmen gegen häusliche Gewalt ausgebaut und fortgeführt werden. Auch das von der rotgrünen Bundesregierung geförderte Ganztagsschulprogramm und der Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen sind notwendige Bausteine für die bessere Integration von Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund.
Die Aufklärung über das Recht auf ein freies Leben und eine selbstbestimmte Partnerwahl kann so schon früh vermittelt werden.
Im Bundesrat wurde am 8. Juli beschlossen, den Gesetzesantrag für das so genannte Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz in den Bundestag einzubringen. Danach soll das Strafmaß auf zehn Jahre erhöht werden, und es soll Änderungen im Zivilrecht geben, die unter anderem die Antragsfrist für die Aufhebung einer durch widerrechtliche Drohung geschlossenen Ehe auf drei Jahre verlängert. Wir müssen uns nach
der Bundestagswahl dafür einsetzen, dass dieses Gesetzesvorhaben zügig vorangetrieben wird.
Meine Damen und Herren, wir alle sind gefordert, im Sinne von Prävention ein Netz zu schaffen und dauerhaft zu erhalten, welches den betroffenen Frauen ermöglicht, ein selbstbewusstes und selbstbestimmtes Leben unter anderem mit einer selbst gewählten Partnerschaft einzugehen. Wir sind gefordert, ins Gespräch zu kommen, aufzuklären, hinzusehen und dafür zu sorgen, dass die Frauen Schutz und Hilfe bekommen und ihre Grundrechte wahrnehmen können. Das ist ein langer Prozess, der kontinuierlich und verlässlich von uns allen geführt und kontrolliert werden muss. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Frühling wird am liebsten geheiratet. Schon jetzt haben Hochzeitsmessen wieder Hochkonjunktur, und bald können wir sie wieder hören und sehen, wie sie in ihren Hochzeitskutschen und liebevoll geschmückten Brautwagen unterwegs sind. Wir kennen diese Paare nicht, wissen aber, dass sich die meisten von ihnen schon lange in einer Lebensgemeinschaft befinden und meistens auch einen gemeinsamen Haushalt führen. Die Entscheidung zu heiraten kann verschiedene Gründe haben, wird aber bewusst getroffen und ist vor allem freiwillig. Dies, meine Damen und Herren, ist unsere Normalität. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Mitten unter uns gibt es jedoch auch noch eine andere Realität. Junge Frauen und Mädchen werden unter Zwang verheiratet. Die betroffenen Frauen werden zur Ehe gezwungen und finden mit ihrer Weigerung kein Gehör oder wagen es nicht, sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobter und Schwiegereltern mit unterschiedlichen Mitteln Druck ausüben. Dazu gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigung durch Drohungen, Einsperren, Entführungen, psychischer und sozialer Druck sowie emotionale Erpressung, Einschränkungen in Bezug auf Lebensstil und Bewegungsspielraum, in drastischen Fällen bis hin zu Ehrenmorden. Die Ehre der Familie ist an die Tugendhaftigkeit der Tochter geknüpft, und über deren Lebensstil wachen der Vater, die Brüder oder der Onkel, eine Tradition des Misstrauens. In der letzten Woche wurde in Berlin eine dreiundzwanzigjährige junge Frau von ihren Brüdern getötet. Wenn ich richtig informiert bin, ist das allein in Berlin der dritte Ehrenmord in diesem Jahr.
Die unter Zwang verheirateten Mädchen oder jungen Frauen stammen vor allem aus einem türkischen oder kurdischen Umfeld. Betroffen sind aber auch Albanerinnen, Pakistanerinnen, Inderinnen, Marokkanerinnen. Dieses Phänomen ist nicht auf den islamischen Kulturkreis beschränkt, es sind auch Fälle aus Süditalien oder Griechenland bekannt. Zwangsheirat kommt in unterschiedlichen religiösen und ethnischen Gruppen vor, in Deutschland betrifft es deshalb so viele türkische Mädchen und Frauen, weil türkische Staatsangehörige die größte Gruppe unter den Migranten stellen.
Es gibt drei unterschiedliche Formen der Zwangsheirat. In Deutschland lebende Migranten holen sich Mädchen und junge Frauen aus dem Heimatland, so genannte Importbräute, um sie hier zu heiraten. Es ist stets das Ergebnis von Vereinbarungen unter den Familien, die sich schon lange kennen, weil sie zum selben Verwandtschaftskreis gehören oder aus demselben Dorf stammen. Diese Frauen sind besonders schutzlos, weil sie weder die deutsche Kultur noch Sprache kennen.
Die zweite Form der Zwangsheirat ist die der Ferienverheiratung. Ausländische Mädchen werden in ihrer Heimat, wo sie die Ferien verbringen, verlobt und dann verheiratet, ohne vorher darüber informiert zu sein. Das eigentliche Ziel der Ferien wurde durch die Familie nicht bekannt gemacht. Die Mädchen bleiben dann gegen ihren Willen im Ausland, eine so genannte Heiratsverschleppung.
Die dritte Form der Zwangsheirat ist die der Verheiratung für ein Einwanderungsticket. Das bedeutet, dass eine Frau mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland häufig während eines Urlaubs in ihrem Heimatland von ihrer eigenen Familie einem noch im Ausland lebenden Landsmann versprochen wurde. Ein legales Mittel zur Einwanderung im Rahmen des Ehegattennachzugs, natürlich ohne die Frau davon vorher in Kenntnis zu setzen! Die Zwangs
verheiratung ist oft auch der Versuch, die eigenen Töchter zu disziplinieren, die in der westlichen Gesellschaft aufwachsen und sich nicht mehr in alte Traditionen fügen wollen.
Über das Ausmaß von Zwangsverheiratung hat man deutschlandweit kaum gesicherte Daten. Eine Erhebung des Berliner Senats hat im Jahr 2002 230 Fälle von Zwangsverheiratung aktenkundig gemacht. Nach Angaben der Berliner Kriseneinrichtung Papatya sind unter den dortigen Opfern der Zwangsheirat zu 68 Prozent noch minderjährige Mädchen. 30 Prozent der betroffenen jungen Frauen äußerten Suizidabsichten, 80 Prozent der Betroffenen, die bei der Einrichtung Hilfe suchen, seien vorher misshandelt oder missbraucht worden. Das Wohnprojekt Rosa in Stuttgart berichtet, dass monatlich durchschnittlich zehn Mädchen beziehungsweise Frauen wegen Zwangsverheiratung um Schutz nachsuchen. Experten sind sich darüber einig, dass die Dunkelziffer sehr viel höher liegt und dass die Fälle von Zwangsheirat zunehmen. Eine Studie der UNICEF hat ergeben, dass weltweit jedes Jahr Millionen von Mädchen bereits vor oder kurz nach der Pubertät verheiratet werden. Die UNO bezeichnete im Juni 2001 die Zwangsheirat als eine moderne Form der Sklaverei.
Meine Damen und Herren, die Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung und verstößt gegen das Grundgesetz.
Das Recht, einen Partner zu wählen, um eine Heirat freiwillig einzugehen, ist von zentraler Bedeutung für das Leben einer Frau, für ihre Würde und Gleichberechtigung als menschliches Wesen.
Der Bundestag hat den Paragraphen 240 Strafgesetzbuch inzwischen so ausgeweitet, dass die Nötigung zur Eingehung einer Ehe inzwischen einen Straftatbestand darstellt, der mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Dies ist ein Anfang, der aber allein nicht ausreicht. Die Verantwortlichen müssen damit rechnen, empfindlich bestraft zu werden. Damit könnte man die Macht der Männer respektive der Schwiegermütter einschränken.
Viele wehren oder entziehen sich einer Zwangsehe nicht oder erst nach Jahren, weil sie Angst vor Racheakten oder physischer oder psychischer Gewalt in den Familien haben. Aber auch ein unsicherer Aufenthaltsstatus, fehlende Sprachkenntnisse, Unkenntnis des geltenden Rechts oder fehlendes eigenes Einkommen tragen häufig dazu bei, dass Betroffene nicht in die Öffentlichkeit treten und Schutz oder Hilfe einfordern. Als Erstes muss Öffentlichkeit hergestellt wer
den, die deutlich sagt, dass unsere Gesellschaft Zwangsehen nicht akzeptiert.
Es muss Aufklärung geben. Auch in den Schulen sollten die jungen Mädchen lernen, dass die Zwangsehe in unserer Gesellschaft verboten ist. Für viele Mädchen ist die Schule der einzige Raum in ihrem Leben, in dem sie sich einigermaßen frei bewegen können. Man muss den Eltern klarmachen, dass es nicht rechtens ist, was sie da tun. Für die Mädchen und Frauen ist es wichtig zu wissen, dass sie im Recht sind.
Hilfsangebote für betroffene Frauen durch Beratungsstellen und Betreuungsprojekte besonders für minderjährige Mädchen zum Schutz und zur Entwicklung einer eigenen Perspektive müssen vorhanden sein. Die betroffenen Frauen dürfen nicht ausgewiesen werden, sondern müssen ein Bleiberecht erhalten. Wenn sie in ihr Heimatland zurückgeschickt werden, haben sie noch größere Repressalien zu erleiden als die, die sie in der Ehe erwarten.
Da gibt es ja aktuell den Fall der Iranerin aus Niedersachsen, die jetzt letztendlich ein dauerhaftes Bleiberecht hat, weil es einen couragierten Piloten am Frankfurter Flughafen gegeben hat, der sie eben nicht ausgeflogen und somit entsprechend Öffentlichkeit hergestellt hat.
Der eigentliche Schlüssel zur Verhinderung von Zwangsehen ist die Integration von Migrantinnen. Je selbständiger eine junge Frau ist, desto eher schafft sie es, sich gegen die patriarchalischen Strukturen im Elternhaus zu wehren. Je besser die Integration von zugewanderten Familien gelingt, desto selbstbewusster und sicherer werden die Mädchen und jungen Frauen mit einer drohenden oder vollzogenen Zwangsverheiratung umgehen können. Es geht hierbei um die bestmögliche Vermittlung der deutschen Sprache, Kenntnisse der eigenen Rechte und auch um die Kenntnis der Schutz und Hilfe bietenden Einrichtungen.
Es sollte ein Mindestalter bei Familienzusammenführung aufgrund von Eheschließungen geben. In den Niederlanden müssen beide Partner mindestens das einundzwanzigste und in Dänemark das vierundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben. Derzeit sind die meisten Frauen, die aufgrund von Familienzusam
menführung nach Deutschland kommen, unter 21 Jahren. Es ist sinnvoller, diesen arrangierten Ehen von vornherein die Grundlage zu entziehen, als sie hinterher strafrechtlich zu verfolgen. Im Jahr 2001 gab es laut der vom Auswärtigen Amt geführten Statistik einen Zuzug von 21 447 Personen aus der Türkei aufgrund von Familienzusammenführungen. Aufenthaltsgenehmigungen, die erteilt wurden, weil eine Person eine in Deutschland lebende Person bei einem Inlandsaufenthalt geheiratet hat, sind dabei nicht erfasst. Auch nicht erfasst wurden die Fälle, in denen junge Frauen oder Männer in den Ferien in die Türkei gebracht und dort verheiratet wurden, um sie dann dort zurückzulassen.
Zur Integration gehört die Anerkennung der demokratischen Gesetze und die Kenntnis der Sprache. Viele türkische Kinder der vierten oder fünften Migrantengeneration sprechen kein Deutsch, wenn sie in die Schule kommen. Wer dauerhaft in Deutschland leben will, darf nicht länger durch Importbräute, Zwangsheirat und arrangierte Ehen den unseligen Kreislauf der immerwährenden Erneuerung der eigenen kulturellen Herkunft betreiben. Menschenrechte, Grundrechte, sind nicht teilbar, nicht kulturell relativierbar. Sie sind die Fundamente einer aufgeklärten Gesellschaft.
Der von einer Initiative der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag soll dazu dienen zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Aufklärung und Beratung und welche Hilfsangebote zum Schutz der Mädchen und Frauen schon vorhanden sind und wie wir sie verbessern und erweitern können. Eine demokratische Gesellschaft wie die unsere beruht auf der Freiheit des Einzelnen. Das bedeutet, dass alle jungen Menschen gleich welcher ethnischen Herkunft das Recht haben sollen, einen Partner ihrer Wahl auszuwählen. Aus dem Koran lässt sich nicht ableiten, dass eine Ehe unter Zwang eingegangen werden darf. Hierbei wird eine Religion benutzt, um Macht auszuüben.
An dieser Stelle sind wir gefordert, ins Gespräch zu kommen und Überzeugungsarbeit zu leisten. Wir sind gefordert, endlich hinzusehen und dafür zu sorgen, dass diese Frauen Schutz und Hilfe bekommen und ihre Grundrechte wahrnehmen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Jahr 2001 wurde aus einer parlamentarischen Initiative der Koalition die Entwicklung des Projekts Neubürgeragentur, später bremen_service, die neubürgeragentur, angeschoben.
Die SPD-Fraktion hatte hier die zündende Idee und an der Stelle wahrlich ein gutes Näschen für ein wirklich konstruktives Vorhaben.
Es ist für diese Stadt, wie wir alle wissen, von sehr großer Bedeutung, neue Bürger für Bremen zu gewinnen und Einwohner mit Abwanderungstendenzen zu halten. Darüber hinaus bringt die Neubürgeragentur einen nicht zu unterschätzenden Imagezuwachs für unsere Stadt und beinhaltet inzwischen eine breite Palette, zum Beispiel durch überregionale Werbung und umfangreiche Serviceleistungen nicht nur für Neubürger.
Die Ziele der Neubürgeragentur sind, Neubürger zu gewinnen, Einwohner zu halten, positive Standorterwartungen zu schaffen und effektive und kundenfreundliche Organisation und Begleitung anzubieten. Wenn man sich den zweiten Controllingbericht ansieht und ihn mit dem ersten vergleicht, kann man schnell feststellen, dass hier kontinuierlich an den Zielen weitergearbeitet wurde. Der Controllingbericht weist für das Jahr 2004 eine Verdreifachung der Beratung von 893 auf 2519 aus. Eindrucksvoll ist auch der Zuwachs von 521 Neubürgerinnen und Neubürgern. Es wurde errechnet, dass sich unter Betrachtung der ermittelten Kosten für die Neubürgeragentur und der zusätzlichen Einnahmen des Landes Bremen nach dem Länderfinanzausgleich durch neue Einwohner eine Wirtschaftlichkeit der Neubürgeragentur bereits ab zirka 300 vermittelten Neubürgern ergibt. Der BreakEven-Point ist somit deutlich überschritten, und das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Nach zwei Jahren Betrieb kann laut Bericht für alle Ziele eine Zielerreichung von etwa 80 Prozent festgestellt werden. Dieses Ergebnis ist im positiven Sinne bemerkenswert, und ich möchte an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von bremen_service ein großes Lob aussprechen.
Bis zum Abschluss des europaweiten Ausschreibungs- und Besetzungsverfahrens wird die Geschäftstätigkeit in der bisherigen Konstruktion fortgeführt. Erfreulich ist auch, dass es gelungen ist, bremische Firmen und Einrichtungen für Kooperationen und Spenden für die neu Eingebürgerten zu gewinnen, die teilweise über das Begrüßungspaket hinausgehen. Eine unmittelbare finanzielle Beteiligung bremischer Unternehmen am Geschäftsbetrieb der Neubürgeragentur konnte bis heute jedoch nicht erzielt werden. Natürlich handelt es sich bei dem Ziel der Einwohnergewinnung um eine Landesaufgabe, und so wird es offenbar auch wahrgenommen. Ich finde jedoch, dass eine gute Vermarktung des Standortes Bremen auch für große und kleine Betriebe von erheblicher Bedeutung ist, wenn es darum geht, qualifizierte Mitarbeiter zu werben.
Wenn ich in Baden-Württemberg wohne und ein interessantes Stellenangebot aus Bremen habe,
dann bin ich darauf angewiesen, schnell, unbürokratisch und umfangreich von den Qualitäten dieser Stadt überzeugt zu werden, um zu einer positiven Entscheidung für den bremischen Arbeitgeber zu kommen. Es ist völlig klar, dass an dieser Stelle nicht nur Bremen profitiert, sondern eindeutig auch ein Arbeitgeber, der die Qualität seines Betriebes dadurch sicherstellt. Es wäre doch bedauerlich, wenn potentielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einem interessanten Angebot abwinken, weil es niemanden gibt, der die Arbeits-, Wohn- und Lebensqualität dieser Stadt überzeugend vermittelt. An der Aufgabe, bremische Unternehmen davon zu überzeugen, sich auch finanziell in größerem Umfang zu beteiligen, sollte weiter selbstbewusst gearbeitet werden.
Die Anforderungen an die Mitarbeiter werden durch die beabsichtigte Neuordnung der BürgerService-Center in Bremen sicher größer werden. Zukünftig wird dem Bürger-Service-Center Mitte sicher eine noch größere Bedeutung zukommen, als es jetzt schon der Fall ist. Das muss man genau beobachten, wie die Entwicklung dort weitergeht. Schon jetzt wird der Betrieb in Mitte immer mehr in Anspruch genommen, weil er zentral liegt und ein Personalausweis neben dem Einkaufen in der Stadt bequem zu verlängern ist.
Ich will an dieser Stelle davon absehen, die vielen Aktionen und Kooperationen von bremen_service aufzuzählen, denn das würde zu lange dauern. Es geht von der Einrichtung des barrierefreien Internetauftritts zum barrierefreien Wohnen in Bremen bis zur Pendleransprache. Auch der Internetauftritt ist umfangreich und übersichtlich.
Kaum hier und schon da sind auch immer noch Vadder und Hein. Diese beiden kann man mögen, muss man aber nicht. Man kommt jedoch nicht an ihnen vorbei. Entweder höre ich zu, weil mir die Geschichten gefallen, oder ich höre zu, weil ich sie nicht so toll finde. Entscheidend ist doch das Produkt, also Bremen, für das geworben wird, und das, meine Damen und Herren, bekommen alle mit. Nachdem es im NDR die Sendung „Neues aus Büttenwarder“ mit Jan Fedder gibt, glauben auch viele, Büttenwarder liegt in Hamburg, und das, meine Damen und Herren, ist für Hamburg sicher kein Nachteil.
Abschließend möchte ich feststellen, das Geld ist gut angelegt, und man darf gespannt sein, ob es gelingt, die avisierten 652 Neubürger durch den errechneten Steigerungungsfaktor 2005 zu erzielen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das vorliegende Grobkonzept für die Berücksichtigung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in öffentlichen Grünflächen, Parks und Kleingärten ist zuerst einmal unbestritten ein Fortschritt, und es weist in die richtige Richtung. Es ist ein Ansatz dafür, dass den Menschen in dieser Stadt verlorene Naturräume in einer Art zurückgegeben werden, die sie sehen, erleben und nutzen können, und das, meine Damen und Herren, wollen wir doch erreichen.
Es eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, den Flächen sparenden Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung in diesem Bereich anzugehen. Es kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass einmal zerstörte natürliche Lebensräume nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können. Zerstörte Natur ist ein Fakt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können an dieser Stelle lediglich als Pflaster dienen. Nun gibt es auch bei Pflastern qualitative Unterschiede. Unter manchen Pflastern kann eine Wunde gut verheilen, unter anderen dagegen nur schwer. Ob es ein gutes Pflaster ist oder nicht, entscheidet letztlich der Mensch, der es benutzt. In diesem Sinne ist es in jedem Fall der richtige Ansatz, Ausgleich und Ersatz auch dort zu schaffen, wo er gebraucht wird, und daher Kleingartengebiete sowie innerstädtische Grünanlagen entsprechend zu berücksichtigen. In der Landtagssitzung am 24. Februar gab es dazu schon eine ausführliche Debatte. Ich möchte daher in meinem Beitrag eine Anregung für die praktische Umsetzungsmöglichkeit geben: Was nützen zum Beispiel den Kindern in den Bremer Schulen die weitestgehend zubetonierten Schulhöfe? Selbst in der Borgfelder Grundschule, einer Schule, die die Wümmewiesen direkt vor der Tür hat, geht der Lehrer mit seiner Klasse in seinen privaten Garten, um den Kindern das Erlebnis von Säen und Ernten beizubringen. Viele Kinder wissen gar nicht, wie man eine Möhre pflanzt und erntet. Da fährt er die Klasse in regelmäßigen Abständen, unter Mithilfe der Eltern, von Frühjahr bis Herbst zum Arbeiten in der Erde in seinen Garten.
Den Kindern macht es viel Freude, zum Herbstfest der Schule von den selbst geernteten Kartoffeln Reibekuchen zu backen. Es sollte zumindest an jeder Bremer Grundschule einen Schulgarten geben,
in dem die Kinder die Gelegenheit haben, im Wandel der Jahreszeiten die Erde zu bearbeiten. Als gutes Beispiel dient an dieser Stelle die bereits durchgeführte Kompensationsmaßnahme auf dem Schulhof des Schulzentrums Ronzelenstraße durch Entsiegelungen und Baumpflanzungen. Das ist ein guter Ansatz, der lohnt, weiterentwickelt zu werden. Im Übrigen werden dadurch auch keine hohen Kosten verursacht, da diese Flächen von den Kindern bewirtschaftet werden können. Trotzdem kann auch dieses Konzept nicht über den Grundkonflikt hinwegtäuschen, dass es zuerst einmal besser ist, die Natur in ihrem natürlichen Zustand zu belassen. Es ist nun einmal nicht möglich, zerstörte Natur zu ersetzen, auch nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzflächen. An der Stelle, die den innerstädtischen Ausgleich angeht, ist mir die Vorlage doch noch etwas zu zurückhaltend. Irgendwie ist alles schwierig, teuer und eigentlich nicht möglich. Ich will jedoch auch nicht verkennen, dass sich der innerstädtische Ausgleich im Rahmen der Gesetze bewegen muss und es auch finanzielle Grenzen gibt. Gleichwohl darf die Frage nicht auf die Kosten reduziert werden, sondern es muss innovative und intelligente Lösungen geben, besonders für die Regionen in der Stadt, in denen es nicht genügend Erholungsräume und Grünanlagen gibt.
Die Kleingartengebiete werden davon profitieren. Sie werden eine Aufwertung dadurch erfahren, dass freie oder frei gewordene Flächen neu und unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten neu gestaltet werden. Durch das Anlegen von zum Beispiel Streuobstwiesen kommen auch Menschen, die sich keine Laube leisten können, im Herbst in den Genuss, Birnen und Äpfel pflücken zu können, und so soll es sein, meine Damen und Herren. Zerstörte Natur muss den Menschen so weit wie möglich in einer Weise zurückgegeben werden, dass sie sich daran freuen, sie erleben und nutzen können. Deshalb unterstützen wir von der SPD-Fraktion dieses Konzept. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Auseinandersetzung mit dem Thema Parkerleichterungen für Schwerbehinderte war ich bisher der Meinung, dass es ausreichend Parkmöglichkeiten für Menschen mit Bewegungseinschränkungen in der Gehfähigkeit gibt und daher ganz überrascht, dass wir in Bremen der Entwicklung in anderen Bundesländern weit hinterherhinken, dies im wahrsten Sinne des Wortes! Bevor Bremen in der Republik in dieser Frage, die für Gehbehinderte von großer Bedeutung ist, das Schlusslicht bildet, freue ich mich sehr darüber, dass wir gemeinsam diesen Antrag unterstützen.
Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich, ihr Leben ohne Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit zu gestalten. Für viele Schwerbehinderte mit einer Gehbehinderung dagegen stellt schon ein Aktionsradius von 500 Metern eine schmerzhafte Herausforderung dar. Eine große Anzahl von Menschen mit Behinderungen braucht das Kraftfahrzeug als wichtiges Hilfsmittel, um die durch die Behinderung eingeschränkte Bewegungsfähigkeit auszugleichen.
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die zur Erledigung ihrer täglichen Abläufe auf Parkerleichterungen angewiesen sind, müssen bestimmte Diagnosen erfüllen, um in ihrem Schwerbehindertenausweis das benötigte Merkzeichen „aG“, das bedeutet außergewöhnlich gehbehindert, oder das Merkzeichen „Bl“, das bedeutet blind, zu bekommen.
Nur durch die Eintragung im Ausweis durch das Versorgungsamt werden Parkerleichterungen durch Ausnahmegenehmigungen tatsächlich gewährt. Somit ist diese Personengruppe von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit. Dazu gehört zum Beispiel das Parken an Parkuhren und ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung, an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken, in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken, in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern, des Arbeitsplatzes oder auch am Wohnort.
Allerdings ist nur ein geringer Teil von Menschen mit einer Gehbehinderung im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit genau diesen Merkzeichen, welche sie dazu berechtigen, diese Park- oder Lebenserleichterungen in Anspruch zu nehmen. Schwerbehinderte, die lediglich das Merkzeichen „G“ – das bedeutet erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr – in ihrem Ausweis haben, erhalten diese Parkerleichterungen nicht, obwohl manche von ihnen durchaus vergleichbare Einschränkungen in ihrer Bewegungsfähigkeit haben. Die letztliche Feststellung einer Berechtigung von Parkerleichterungen wird durch genau festgelegte Diagnosen durch das Versorgungsamt bescheinigt, jedoch nicht an dem Grad der tatsächlichen Beeinträchtigung.
Es gab allerdings auch bisher die Möglichkeit der Gleichstellung, indem andere schwerbehinderte Menschen mit vergleichbaren Einschränkungen dem Personenkreis zugeordnet werden konnten, jedoch wurde davon offenbar nur sehr selten Gebrauch gemacht. Für manchen Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „G“, bei dem eine erhebliche Beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt, heißt es dann wohl: Pech gehabt! Das, meine Damen und Herren, kann ja so wohl nicht sein!
Inzwischen ist dieser Sachverhalt in 13 Bundesländern erkannt worden und hat zu dem Erlass von Verwaltungsvorschriften geführt, die bestimmte Parkerleichterungen außerhalb der „aG“-Regelung zulassen. Die Ausweitung dieser Parkerleichterungen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich festgelegt worden. Der Mindeststandard bei der bremischen Festlegung sollte sich unserer Ansicht nach mindestens an die Berliner Regelung anlehnen wegen der Vergleichbarkeit als Stadtstaat.
Würde man allerdings allen Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „G“ diese Parkerleichterungen zugestehen, würde dies eine Steigerung der Berechtigten um das Achtfache bedeuten und damit die bestehende Regelung, die gerade den Behinderten, deren Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt ist, zugute kommen soll, praktisch wertlos machen.
Für die SPD-Fraktion ist völlig klar, dass wir in Bremen in der Erarbeitung neuer Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 26 Absatz 1 Nummer 11 der
Straßenverkehrsordnung den anderen Bundesländern dringend folgen müssen.
Für uns ist wichtig, Menschen mit Behinderungen die weitestgehende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Daher stimmt die SPDFraktion dem Antrag ausdrücklich zu, um Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Gehfähigkeit zu schaffen, die es ihnen ermöglichen, größere Lebensqualität durch verbesserte Mobilität zu erreichen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Installation von Taumittelsprühanlagen und Glatteismeldeanlagen auf Brücken im Zuge von Autobahnen und Bundesstraßen im Lande Bremen?
Zweitens: Welche sonstigen Techniken zur Unfallprävention, zum Beispiel eishemmende Beläge, Glatteismeldeanlagen oder Ähnliches, werden im Land Bremen angewandt?
Drittens: Wie viele Glatteisunfälle gab es auf Brückenbauwerken im Zuge von Bundesstraßen, Autobahnzubringern und Bundesautobahnen im Lande Bremen im vergangenen Jahr?