Mustafa Öztürk
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Drogen gehören nicht in den Kinderkörper.
Unsere gemeinsame Sorge hier im Haus ist und bleibt die Kindeswohlsicherung. Das Wohl des Kindes steht unbestritten absolut und unverrückbar im Vordergrund, in dem Punkt sind wir uns alle einig.
Wenn aus dem Verdacht Gewissheit wird, dass Kindern bewusst Drogen und Medikamente verabreicht wurden, dann müssen diese Kinder sofort aus den Familien heraus.
Im Vordergrund steht bei einer solchen Entscheidung das Wohl des Kindes, nicht das der Eltern. Wir Grüne wollen, dass bei Verdacht jeder Einzelfall mit aller Sorgfalt konsequent und differenziert geprüft wird, mit allen erdenklichen medizinischen Mitteln, die dafür notwendig sind, ob erstens eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und zweitens, was die genauen Familienumstände sind. Das erfordert trotz der traurigen Umstände für alle Beteiligten immer noch Augenmaß und Achtung vor den Menschen, denn es geht um Menschen.
Was wir wollen und was uns in der Differenziertheit zum CDU-Antrag unterscheidet: Wir Grüne wollen auch strengere Kontrollen, aber mit Augenmaß und ohne irgendwelche diskriminierenden Elemente – nicht, dass es hier missverstanden wird – für die Betroffenen. Wir wollen eine grundsätzliche Verbesserung der Methadonpraxis, aber im Interesse der Menschen, die endlich aus der Drogensucht aussteigen wollen. Wir Grüne wollen, dass alle Defizite und Probleme bei der Umsetzung der Methadonpraxis kritisch hinterfragt werden und ohne Tabus auf den Tisch kommen.
Was wir Grüne nicht wollen, und ich denke, da sind wir uns auch hier im Haus einig, sind überzogene, hastige und nach Bauchlage gefühlte Entscheidungen. Wir wollen eine schnelle und klare Prüfung aller Einzelfälle unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Wir wollen – genau wie die CDU ja auch – als Grüne und als SPD, und die FDP ist da ja auch mit im Boot, endlich eine klare Definition, was Beigebrauch ist. An der Frage wird sich vieles in Zukunft entscheiden. Wir wollen den verpflichtenden Einsatz von Hebammen und Familienhebammen. Wir wollen, dass der Kontrakt mit den Substituierenden und den Ärzten neu und verbindlich geregelt wird.
Auch verbindliche Kooperationen von Ärzten, Jugendamt sowie Drogenberatungsstellen sind dringend notwendig und müssen aus grüner Sicht noch verbindlicher gestaltet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zurzeit werden Kinder von drogenabhängigen Eltern, die nicht im Methadonprogramm sind, schon grundsätzlich in Obhut genommen. Ein Grund dafür ist, dass der Konsum von Drogen eben nicht vereinbar mit der Fähigkeit zur Erziehung gewertet wird. In Zukunft wollen wir aber klare Regeln haben, wie der Umgang mit substituierenden Eltern gehandhabt wird, erstens, wenn Beigebrauch festgestellt wird und zweitens, wenn substituierende Ärzte ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen.
Nach Abschluss aller Tests wird es eine Vielzahl von Erkenntnissen geben, die uns vorliegen werden, die wir mit aller Sorgfalt hier gemeinsam auswerten müssen. Das wird Folgen haben und Nachfragen nach sich ziehen: Sind Haaranalysen verlässlich? Reichen Urinproben aus? Reichen Blutproben aus? Welche Methoden des Nachweises von Drogen bei Kindern geben denn überhaupt valide Auskunft?
Diese Fragen müssen geklärt werden, aber auch altbewährte Grundannahmen müssen aus der Sicht des Kindeswohls auf den Prüfstand: Wie können Substituierte im Regelfall ihre Kinder ohne Gefährdung des Kindeswohls erziehen? Wird dieser Grundsatz dann noch haltbar sein? Auch diese Fragen gilt es nach Vorlage der Erkenntnis aus grüner Sicht zu diskutieren.
Natürlich werden die Ergebnisse, davon gehe ich aus, weitreichende Konsequenzen für den Kinderschutz haben, weil erstmals, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe eine Unvereinbarkeit mit Erziehungsaufgaben erzeugen könnte. Das wäre in der Tat in diesem Punkt ein massiver Einschnitt in die Grundrechte, auch dessen müssen wir uns bewusst sein, und darüber müssen wir debattieren.
Wir müssen grundsätzlich nach den jüngsten Ereignissen, ich sage bewusst, die Praxis der Methadonsubstitution einer Neubewertung unterziehen. Gerade in den vergangenen Tagen gab es zahlreiche Hinweise, auch bei „buten un binnen“, auch im „Weser-Kurier“, dass substituierende Ärzte selbst zugegeben haben, dass sie sehr schlecht und unzuverlässig die Substituierenden auf Beigebrauch kontrolliert haben. Das, meine Damen und Herren, muss Konsequenzen haben, da muss sich die Praxis der Ärzte aber radikal ändern!
Konsequente Kontrollen sind im Vertrag mit den Substituierenden vorgesehen. Auch Ärzte sind Teil dieses Vertrags und müssen ihrer Vertragspflicht nachkommen.
Trotz des Angebots der CDU war es leider nicht möglich, einen gemeinsamen Antrag einzubringen, es gab Differenzen zwischen der SPD und der CDU. Aus meiner Sicht hätten wir Grüne bei den Formulierungen, wo es um zwei strittige Punkte ging, zustimmen können. Nichtsdestoweniger – auf den ersten Blick gleichen sich die Anträge, das gebe ich zu – sind wir inhaltlich nicht weit auseinander, aber es gibt deutliche Unterschiede und Verbesserungen in den Details unseres Antrags. Ich habe versucht, die grundsätzlichen Unterschiede zu verdeutlichen, werde dies auch in der zweiten Runde vertiefen. Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass wir alle hier im Parlament das gleiche Ziel verfolgen. Wir mögen dabei zwar manchmal unterschiedliche Wege gehen, aber das Ziel ist klar definiert, nämlich die Sicherung des Kindeswohls. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Ich weiß, wir stehen kurz vor der Mittagspause. Dennoch müssen wir diesen Tagesordnungspunkt jetzt aber auch behandeln. Als Grüne hatten wir zusammen mit der SPD eine Große Anfrage eingereicht. Es geht um die weitere Qualifizierung in der Kindertagesbetreuung durch Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen im Land Bremen.
Wir sind uns ja in einem Punkt alle einig: Die Anforderungen an die Arbeit in den Kitas haben sich natürlich sehr radikal verändert in den letzten Jahren, und diese Veränderungen werden sich auch in den kommenden Jahren vollziehen. Neben der klassischen Betreuung werden sie ja schon längst und zum Glück auch als Bildungs- und Fördereinrichtungen, in denen Kinder alters- und entwicklungsgerechte Förderung und Bildungsangebote bekommen, verstanden. Eine Unterstützung bei der Aneignung von
Sprachen und sozialen Kompetenzen gehört ebenso zu den Anforderungen an die Einrichtungen des Elementarbereichs wie musikalisch-künstlerische Qualifikation und die Hinführung der Kinder an die Anforderungen in der Grundschule.
Der vor dem Hintergrund der Bildungsdebatte erneut erweiterte Auftrag an die Einrichtungen der Elementarpädagogik hat natürlich Auswirkungen auf den Arbeitsauftrag der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen. Daher muss sich einerseits die Ausbildung der Fachkräfte an den Fachschulen auf diese Erwartungen einstellen und die berufsbegleitende Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern fortgesetzt werden. Das ist eine Herausforderung für beide Seiten. Andererseits werden neuartige Profile der elementarpädagogischen Förderung und Bildung entwickelt, die ebenfalls einen Beitrag zur Qualitätssteigerung in den Kindertagesstätten darstellen und darstellen können, auch in Zukunft.
Mit dem Studium im Bereich der Elementarpädagogik hat Bremen seit dem Wintersemester 2005/2006 eine qualifizierte Ausbildung auf Hochschulniveau für die Arbeit in Einrichtungen der Elementarpädagogik eingeführt. An der Universität Bremen werden im Bachelorstudiengang fachbezogene Bildungswissenschaften Studierende für die Schwerpunkte Elementarbereich und Grundschule in Form eines verzahnten Studiengangs ausgebildet. Die ersten Absolventinnen und Absolventen haben 2008/2009 ihr Studium beendet und durchlaufen zurzeit eine Berufseinstiegsphase innerhalb des von der Robert Bosch Stiftung geförderten Projekts „Profis in Kitas“. Im Anschluss an die zwölfmonatige Berufseinstiegsphase können sie die staatliche Anerkennung als Elementarpädagogin und Elementarpädagoge bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales beantragen.
Für uns Grüne stellt sich die Frage, in welcher Funktion und mit welcher Vergütung die Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen zukünftig in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. Dabei sind Kostenfolgen selbstverständlich zu berücksichtigen. Allerdings ist auch festzustellen, dass diese Studiengänge in der Regel bisher noch nicht vorrangig an den Bedürfnissen der Praxis orientiert sind und den Absolventinnen und Absolventen auch gerade hier vielfach keine gezielte Beschäftigungsperspektive eröffnen werden kann und nicht eröffnet wird. Der Übergang in den Beruf stellt sich sehr oft und in den meisten Fällen als sehr problematisch dar. Die politisch gewollte Erhöhung der Zahl der akademisch ausgebildeten Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder, deren Finanzierbarkeit allerdings natürlich stark von der finanziellen Lage der einzelnen Bundesländer abhängt, ist uns sehr bewusst, und es wird ja auch von der Politik gefordert, sich dahingehend Gedanken zu machen!
Jugend- und Familienministerkonferenzen und Kultusministerkonferenzen betonen die herausragende Bedeutung der Praxis als einen integralen Bestandteil der Ausbildung. Sie halten es für erforderlich, dass sichergestellt wird, dass die Ausbildung eben zur Berufsausübung in einer Einrichtung zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern auch befähigen soll. Wir sehen auch hier Regelungsbedarf. Erworbene Abschlüsse dürfen nicht an der Landesgrenze enden, sondern müssen auch im Konzert der Bundesländer an einem roten Faden hängen. Da sind natürlich die Jugend- und Familienministerkonferenzen und die Kultusministerkonferenz gefordert, hier in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ländern einen gewissen roten Faden zu vollziehen, weil in jedem Bundesland unterschiedliche Anforderungsprofile auf der einen Seite im Bereich der Universitäten vorhanden sind, auf der anderen Seite aber auch bei den Trägern. Um die Durchlässigkeit zwischen den Lernorten, ich nenne sie jetzt einmal Fach- und Hochschule, zu verbessern, muss eine Rahmenvereinbarung, die ja schon 2002 beschlossen wurde, entsprechend auch einen Orientierungsrahmen bilden, damit Arbeitsfelder hier erschlossen werden können. Das ist sehr wichtig.
Die Einbeziehung von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen in Teams mit gemischten Berufen trägt natürlich zu einer gewissen Qualitätsentwicklung bei. Wir Grüne können uns vorstellen, dass ein Personalmix in Zukunft in den Kitas unumgänglich sein wird, denn es gibt so viele vielfältige Aufgaben, die vor Ort wahrgenommen werden müssen. Man kann nicht nur auf dieses eine klassische Berufsbild setzen, das wird in Zukunft schwierig werden. Deswegen brauchen wir dort entsprechend noch den Input anderer Berufszweige. Bevor ich zum Schluss komme, würde ich gern noch einen Punkt erwähnen. Bisher gibt es die fehlende Tarifeinigung in diesem ganzen Bereich, was es natürlich uns im Land auch erschwert, Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, aber auch Diplom-Sozialpädagogen entsprechend tariflich eingruppieren zu können. Wenn wir sie in den Kindertageseinrichtungen einsetzen möchten, ist das die eine Seite, die Finanznot der Träger ist die andere Seite, und die Finanznot unseres Bundeslandes ist die entscheidende Seite. In dem Punkt sehen wir trotzdem Regelungsbedarf, um abschätzen zu können, in welchem Umfang in Zukunft die Beschäftigung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen im Bereich der Elementarpädagogik in Kindertageseinrichtungen vollzogen werden kann. Es muss meiner Meinung nach wiederum in den Gremien der Jugend- und Familienministerkonferenzen und der Kultusministerkonferenzen immer in Abstimmung mit den Bundesländern und den Kommunen auf der einen Seite, aber auch unter
Berücksichtigung der Belastung der kommunalen Haushalte erörtert werden. Es kann uns nur so gelingen, einen gemeinsamen Rahmen zu erarbeiten, wenn wir Fachkräfte haben, wie sie hier an der Bremer Universität ausgebildet werden, und bundesweit – so ging es aus der Antwort des Senats hervor – gibt es 50 Studiengänge in dem Bereich. Ich möchte nicht, dass die jungen Menschen, die diese Ausbildung absolviert haben, nur räumlich begrenzt irgendwo arbeiten können, weil da Landesrahmenrichtlinien gelten. In dem Sinne bedanke ich mich noch einmal beim Senat für die Antwort, und ich denke, auch in Zukunft werden wir das eine oder andere hier in dem Punkt vertiefen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Auch von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einen Dank an die Landesdatenschutzbeauftragte Frau Dr. Sommer sowie auch an die Ausschussvorsitzende für ihren Bericht. Was uns aus Sicht der grünen Fraktion erfreut hat, war der Umstand, dass in den vergangenen Jahren erneut hohe Datenschutzstandards im Land Bremen mehr oder weniger eingehalten werden konnten. Ich sage bewusst „konnten“, weil immer wieder Verstöße festzustellen waren, diese Verstöße entsprechend als Eingabe durch die Behörde der Datenschutzbeauftragten bearbeitet wurden und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen worden sind.
In der Vergangenheit ist es hier natürlich nicht immer reibungslos abgelaufen, auch zwischen bremischen senatorischen Dienststellen, weil man durchaus fachlich andere Einschätzungen hatte oder andere Ansichten vertreten hat. Aber im Grunde genommen ist es im Bericht noch einmal klar geworden, dass dort die größten Probleme mit den Einrichtungen, was die
bremischen Dienststellen angeht, beseitigt wurden. Das freut uns auf der einen Seite. Was mich auf der anderen Seite überhaupt nicht freut, ist der gesamte Bereich der Privatwirtschaft. Mein Vorredner, Herr Hamann, ist soeben kurz darauf eingegangen. Da würde ich mir zumindest wünschen, dass sich die Wirtschaft dort auch verpflichtet, Angebote annimmt, sich von der Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen. Ich finde, das wäre ein Auftrag, um dieses Ressort auch dahingehend aufzuwerten, denn die Wirtschaft kann hier nicht mit freier Hand darüber verfügen und selbst entscheiden, ob sie Überwachungskameras in Sozialräumen installiert – in Verkaufsräumen wäre das wieder etwas anderes –, oder aber dass gewisse Daten ständig an Dritte weitergegeben werden. Das ist nach wie vor ein riesengroßes Problem.
Über Google Street View hatten wir auch gesprochen, dabei hatte mich erfreut, dass sich doch viele Menschen auch in der Öffentlichkeit an dieser Debatte beteiligt hatten und selbst darüber bestimmen wollten, ob sie nun gefilmt werden oder nicht, und dass es nicht einem Unternehmen überlassen wird, welches sich auf andere Gesetze beruft als die hier in Deutschland gültigen.
Als Grüne vertreten wir nach wie vor die Auffassung, dass Datenschutz ins Grundgesetz gehört. Dort fehlt nach wie vor in der Bundesregierung, in der Koalition, das Verständnis dafür. Ich bedauere es sehr an dieser Stelle, dass unsere Bundesratsinitiative dort, obwohl sie so breit getragen wurde, nicht angenommen wurde und keinerlei Unterstützung erfährt.
An der Stelle möchte ich immer vor einer Debatte warnen, vor dem Missbrauch des Datenschutzes. Es wird viel Missbrauch damit getrieben, je nachdem, wenn es einem passt, fordert man datenschutzrechtliche Konsequenzen, und dort, wo es unangenehm ist, zum Beispiel in Ermittlungstätigkeiten einzelner Behörden, kommen dann ganz schnell Forderungen seitens einiger Politiker, dass man doch dort absolute freie Hand geben muss, um den Datenschutz aufzuweichen. Das führt immer zu einem Missbrauch und zu einem tiefen Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern, mit denen wir uns ja in erster Linie immer wieder auseinandersetzen. Rechtswidrige Praktiken dürfen wir nicht zulassen, schon gar nicht als Landesparlament in Bremen. Grundsätzlich sind wir als Politik verpflichtet, wenn wir sagen, wir haben Recht und Ordnung und Gesetze, dann muss man sich daran halten. Die Beweisschuld, dort die Forderung zu erbringen, warum man jetzt vielleicht an der einen oder anderen Stelle den Datenschutz, um es einmal vorsichtig zu formulieren, aufweichen muss, diese Beweisschuld muss diejenige Stelle erbringen, die das an der Stelle fordert. Plakative, provokante Äußerungen, die genau in die Richtung des Populistischen gehen, sind dort nicht angebracht und dienen der Sache des Datenschutzes in der Regel nicht.
An der Stelle möchte ich noch einmal die Datenschutzbeauftragte kurz zitieren. Sie haben eben gesagt: „Datenschutzbewusstsein der Menschen stärken“. Ich denke, das ist ein Anliegen, welches gerade in den Parlamenten ausdrücklich gelebt werden muss, das wir als Botschaft hinaustragen müssen, gerade an die jungen Leute! Sie nicken, Herr Hinners, ich nehme an, dass Sie mir in dem Punkt zustimmen. Junge Menschen, die sich im Internet bewegen, müssen wir auf der einen Seite ständig vor Gefahren im Internet warnen, aber auf der anderen Seite müssen wir auch das Bewusstsein dafür schärfen, wie sie mit ihren Daten umzugehen haben. Dazu gehört auch, dass wir als Politik verpflichtet sind, Datenschutz auch hier im Landesparlament zu stärken.
An dieser Stelle kann ich mich noch einmal für den Bericht bedanken, mein Vorredner hatte ja auch einiges dazu gesagt, noch einmal ein Dankeschön für den Bericht! – Vielen Dank!
Herr Senator, wäre es nicht sinnvoll, wenn gerade in Stadtteilen, in denen junge Menschen leben, auch junge Kontaktbeamtinnen und Kontaktbeamte – auch wenn es zeitweise ist – mit älteren Beamtinnen und Beamten eingesetzt würden, da es doch schon einen großen Unterschied macht, ob jemand im mittleren Alter mit Jugendlichen spricht oder ob es auch sehr junge Beamtinnen und Beamte sind?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal vorsichtig anfangen. Das Betreuungsgeld unterliegt im Hinblick auf den Grundsatz der Wahlfreiheit sehr starken verfassungsrechtlichen Bedenken, denn der Gleichheitssatz des Grundgesetzes gebietet es, Gleiches auch gleich zu behandeln. Davon sind wir Grüne überzeugt. Um es einmal bildhaft zu formulieren: Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Kita betreuen lassen, sollen laut CDU und FDP im Bund staatliche Zahlungen in Höhe von 150 Euro im Monat erhalten, während Eltern, die ihre Kinder betreuen lassen, diese Zahlung nicht erhalten. Dies ist im Hinblick auf den Gleichheitssatz jedenfalls so lange bedenklich, wie Eltern für die Kinderbetreuung auch in staatlich unterstützten Einrichtungen Geld aufwenden müssen. Die Entscheidung, die diese Eltern für die Erziehung ihrer Kinder getroffen haben, wird damit vom Staat nicht in gleicher Weise anerkannt. Dies ist aber nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 im Hinblick auf Artikel 6 des Grundgesetzes – der Familienförderung – erforderlich.
Das hat mich an eines erinnert. Wir hatten heute Mittag die Debatte zu den Regelsätzen der Kinder. Da hat Herr Kollege Bensch, der gerade auch aufmerksam zuhört, gesagt, wir würden die Verfassung missachten. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie haben hier gesagt, Herr Bensch: Arbeit statt Alimentation. Bei dieser Herdprämie drehen Sie den Spieß um und sagen: Alimentation statt Arbeit. Die Eltern sollen mit 150 Euro im Monat belohnt werden, obwohl es dazu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 gibt. Ich bin seit heute
Mittag der festen Überzeugung, die CDU ist einfach darin geübt, Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu missachten und zu ignorieren.
Letztlich sitzen Sie ja nicht allein im Boot. Ihre Schwesterpartei, die CSU, sitzt mit Ihnen zusammen im Boot. Sie ist für diese ideologische Alimentation für Eltern, die ihre Kinder nicht in eine öffentliche Kindertagesstätte geben, dort betreuen lassen und Monat für Monat die 150 Euro erhalten sollen. Nicht zuletzt hat die ehemalige Familienministerin von der Leyen, um auch einmal sie zu zitieren, es einmal als bundespolitische Katastrophe bezeichnet. Natürlich! Recht hatte die Frau. Das hat sie aber nicht daran gehindert, es trotzdem im Gesetz festzuschreiben. Erst vorgestern haben wir an dieser Stelle über PISA gesprochen, als die Ergebnisse bekannt gegeben wurden. Ein Land, in dem der Schulerfolg eines Kindes so stark von der familiären Herkunft abhängt, wie Deutschland mit all den bekannten Problemen und negativen Folgen sollte doch ein Interesse daran haben, Kinder früh zu fördern. Gerade aber für bildungsferne und einkommensschwache Eltern würde dieses Betreuungsgeld, diese Herdprämie, den starken Anreiz geben, ihre Kinder nicht in die frühkindlichen Förderangebote zu schicken, diese ihnen vorzuenthalten und stattdessen das Geld zu kassieren.
Die grüne Bundestagsfraktion hat dazu einen Gesetzesentwurf eingebracht.
Zur Bekämpfung von Kinderarmut und zum Ausbau von Kita-Plätzen im quantitativen wie auch im qualitativen Bereich kann man dieses Geld verwenden. Wir in Bremen wissen doch nur zu genau, wo die Probleme in dieser Stadt sind und wo wir ausbauen müssen. Der CDU ist das an dieser Stelle aber völlig egal, das sieht man an der Herdprämie. Ihnen sind Ampeln und die Verkehrspolitik wichtiger. Der Bereich ist total ideologisiert.
Letztlich kann man eines betonen: Es reicht aus, wenn ein Viertel der Mitglieder im Bundestag eine Normenkontrollklage einlegt, da hier ein klarer Verstoß gegen das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom
November 1998 vorliegt. Das heißt, sollte SchwarzGelb den Fehler begehen und das durchbringen, muss man kein Heiliger sein, um das Ergebnis vorahnen zu können, wie das Bundesverfassungsgericht auf diesen Verfassungsbruch, den Sie begehen, reagieren wird.
Wir sind gegen die Herdprämie. Sie widerspricht den Prinzipien einer modernen Gesellschaft. Das konterkariert die Familienpolitik der jüngsten Vergangenheit. Mit der Einführung des Elterngeldes und dem geplanten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren wurde endlich Abschied genommen vom Leitbild der Einverdienerehe, Frau Motschmann. Das scheint aber bei der CDU nicht angekommen zu sein, weil Sie mich gerade so nett anschauen, Frau Kollegin. Auch wenn insbesondere das Angebot an hochwertigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten noch viel zu große Lücken aufweist, so waren dies doch sehr wichtige Schritte hin zu einer Familienpolitik, die sich am Leitbild einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung orientiert, wie sie sich viele junge Ehepaare wünschen. Das, was die Herdprämie beabsichtigt, ist ein Rollback etlicher Schritte zurück in die Vergangenheit.
Wenn wir auch – an dieser Stelle sei es gesagt – den Antrag der FDP unterstützen, komme ich nicht darum herum, hier auch noch einmal die FDP zu erwähnen. Seit Monaten windet sich die FDP um das Betreuungsgeld im Bund. Die scharfe Ablehnung des Betreuungsgeldes in Oppositionszeiten – das sollte hier nicht vergessen werden – ist einer scheinheiligen Zustimmung im Koalitionsvertrag gewichen. Angesichts der augenblicklichen Spardebatten mehren sich auch in der FDP die Stimmen, die das Betreuungsgeld abschaffen wollen. Mit Grund, denn die Kosten – Herr Dr. Buhlert hat sie erwähnt – zur Einführung dieser Herdprämie belaufen sich zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro. Wir möchten, dass dieses Geld in solch einer Haushaltslage, die wir im Bund und die wir hier im Land haben, nicht für bildungspolitisch unsinnige Projekte verausgabt wird.
Für uns Grüne ist und bleibt klar – und ich komme damit zum Schluss –, egal, ob als Gutschein oder als Cash-Zahlung, die Herdprämie birgt die Gefahr, dass mit ihr Kinder aus der Kindertagesbetreuung und den frühkindlichen Bildungseinrichtungen ferngehalten werden. Das widerspricht meinem und dem grünen Staatsverständnis. Unsere Prioritäten sind hier klar und in der Familienpolitik eindeutig. Zentral sind der zügige und der qualitative Ausbau auf der einen Seite und eine komplette Neuordnung der Familienleistungen mit dem Fokus auf eine tatsächliche Bekämpfung der Kinderarmut auf der anderen Seite.
Deshalb freut es uns, dass die FDP in Bremen an dieser Stelle aufgewacht ist. Wir werden diesen Antrag unterstützen. In der kommenden Woche tagt der
Familienausschuss des Bundestags. Dort wird man vermutlich keine Einigung erzielen. Die einzige Einigung wird darin bestehen, dass man im Frühjahr 2011 eine Anhörung zu dem Thema machen wird. Am Ende dieser Anhörung wünsche ich mir, dass sich die CDU endlich auch von dieser CSU-Forderung löst und nicht mehr gegen das Grundgesetz und ein Verfassungsgerichtsurteil verstößt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin, ehrlich
gesagt, sehr sprachlos. Danke, Herr Dr. Buhlert, das hätte ich jetzt nicht erwartet. Ich möchte kurz zwei Sachen zur Kenntnis geben. Meine erste Kenntnisnahme gilt der Fraktion der CDU. Die CDU-Partei und -Fraktion betonen immer Rechts- und Verfassungstreue. Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, es gibt den Artikel 6 im Grundgesetz, Sie verstoßen gegen beides! Sie begehen Verfassungsbruch mit der Einführung der Herdprämie, Frau Ahrens. Das möchte ich hier einfach nur zur Kenntnis geben. Es gibt eine Rechtslage, und diese hat man zu akzeptieren. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Wir haben vor ungefähr einem halben Jahr das Thema hier behandelt, weil uns viele Konflikte in diesem Bereich bekannt waren. Kinderlärm findet in Schulen, in Kindertagesstätten, auf Spielplätzen, aber auch in Wohnstraßen statt, und wir möchten und mochten hier auch damals schon nicht an den Gedanken glauben, dass Kinderlärm mit anderen Lärmarten gleichzusetzen ist. Deswegen haben wir den Senat beauftragt zu prüfen, inwieweit wir hier aus dieser unklaren Rechtslage ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
heraus mit einem Gesetz aufwarten können, das zur Änderung des Bremischen Immissionsschutzgesetzes führt, um endlich auch eine klareRechtslage zu schaffen.
Diese Rechtslage ist, wie auch von meiner Vorrednerin erwähnt, dass Kinderlärm nicht mit anderen Lärmarten gleichzusetzen ist. Das ist grundlegend, denn auf Bundesebene steht zwar noch eine Entscheidung aus, auch das wurde erwähnt. Wir regeln das jetzt noch einmal auf Landesebene im Landesimmissionsschutzgesetz. Das Gesetz macht auch endlich den Weg frei, gerade für Kitas, die sich in Wohngebieten befinden, ein Problem zu beseitigen, das häufig hier vorkommt, nämlich wenn Kitas sich neu gründen oder in bestehende Räumlichkeiten einziehen, ein Garten vorhanden ist, aber seitens des Vermieters erstens untersagt wird, diesen Garten für spielerische Zwecke zu nutzen, oder zweitens, wenn Kinder dort eben spielen und natürlich auch altersentsprechend Lärm verursachen und Anwohnerinnen und Anwohner gegen diesen Lärm Klage erheben.
Dann muss man sich einmal vorstellen, Kinder können auf den Spielplatz und in den Garten schauen, sind aber nicht in der Lage, dort zu spielen, weil sonst sogar im Zweifelsfall mit der Schließung der Kita gedroht wird! Dann ist man als Landesregierung leider gezwungen, da auch diese Schließung zu vollziehen. Damit wird Schluss gemacht. Kitas in Wohngebieten gehören zum Alltag, sollen in Zukunft auch zum Alltag gehören, genauso wie wir hier Spielplätze modernisieren, erhalten und ausbauen. Auch das gehört zum Stadtbild. Was wir nicht möchten – ich denke, da sind wir uns im Haus alle einig –, sind Kitas in Industriegebieten, nur weil einige der Meinung sind, Kinderlärm verursacht vielleicht sogar gesundheitliche Schäden. Das tut er nicht. Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Das müssen und können wir ertragen. Es ist nicht vergleichbar mit anderen Lärmarten.
Wir möchten in Zukunft auch, dass in reinen Wohngebieten Kitaplätze geschaffen werden. Es wird eine Menge getan, um hier Kitaplätze auszubauen. Entsprechend möchten diese Kinder sich auch spielerisch betätigen. Ich bin an dieser Stelle froh, dass durch die Mitteilung des Senats dem hier auch Rechnung getragen wird, dass wir unseren Antrag entsprechend heute hier vorliegen haben, mit dem wir in Paragraf 2 den Absatz 2 neu einfügen, da diese rechtliche Klarstellung noch einmal unterstreicht, dass das eben sozial adäquat und damit zumutbar ist.
In dem Sinne freue ich mich, dass dann auch der Antrag, sofern auch die Oppositionsfraktionen zustimmen, eine breite Zustimmung hier im Haus finden wird und wir uns nach Berlin als zweites Bundesland dem anschließen und Kinderlärm hier genehmigen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Frau Hiller hat es so vorzüglich vorgetragen, dem kann ich noch Folgendes hinzufügen: Ein Ziel des europapolitischen Jugendkonzeptes ist es, Jugendliche für die europäische Idee zu motivieren, ihr Wissen und ihre Kompetenzen in Sachen Europa zu stärken und ihnen Partizipation in europäischen Angelegenheiten zu erleichtern. Das ist ein Aspekt. Partizipation bedeutet in diesem Zusammenhang, und das wäre ein weiterer Aspekt, die aktive Beteiligung der Jugendlichen an Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen – zum Beispiel eben durch Ausübung des Wahlrechts – sowie an allen Ereignissen und Entscheidungen, die sich gestaltend auf ihr Leben auswirken. Aus grüner Sicht bedeutet Jugendpartizipation auch, dass die Auffassungen von Jugendlichen ernst genommen und so weit wie möglich berücksichtigt werden. Frau Hiller hatte dazu gerade zwei wichtige Punkte erwähnt. Das fordern wir auch in unserem rot-grünen Antrag und hoffen, dass das entsprechend Würdigung im Konzept des Senats findet, dass wir das hier dann entsprechend nach sechs Monaten wieder debattieren können.
Um das Interesse unter den Jugendlichen an europäischen Themen zu wecken, gilt es aus grüner Sicht auch, Europa für Jugendliche als politische, wirtschaftliche und soziale Realität in ihrem Lebensumfeld erfahrbar zu machen. Gerade junge Menschen müssen und sollen motiviert und auch unterstützt werden, wenn es darum geht, sich nicht nur Wissen und Kompetenzen in Bezug auf Europa anzueignen, sondern auch die Chancen und Möglichkeiten der europäischen Einigung für ihren Lebensalltag und ihre Lebensgestaltung aktiv zu nutzen, um sich gerade entsprechend für ihre Belange in Europa einzusetzen. Diese Belange fangen schon auf Stadtteilebene an, dass man genau schaut, wie kann ich Europa in meinem Stadtteil, an meiner Schule oder an der Hochschule und Universität mitgestalten.
Das Entstehen des europapolitischen Jugendkonzeptes basiert auf den Initiativen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und diversen Ausschüssen der europäischen Gremien zur weiteren Förderung der Jugendpolitik in Europa. In seinen Anlehnungen an die in den EU-Jugendstrategien entwickelten inhaltlichen Ansätze entspricht das europapolitische Jugendkonzept auch der Position des Bundesrates vom 18. September 2009, der insbesondere die Zielsetzung der vorgeschlagenen
EU-Jugendstrategie und ihren bereichsübergreifenden Ansatz für die Jugendbelange begrüßt und sich für eine wirksame und nachhaltige Umsetzung der übergeordneten Ziele auf allen Ebenen ausgesprochen hat. Auch das haben wir versucht, in unserem Antrag zu berücksichtigen.
Für uns Grüne und als Koalition ist ein weiterer Aspekt des europapolitischen Jugendkonzepts von ganz großer Bedeutung, nämlich der integrative Ansatz, der auf die Gleichstellung von Mädchen und Jungen sowie von behinderten und nicht behinderten Jugendlichen abzielt. In diesem Sinne bitten wir den Senat in unserem Antrag, der Bürgerschaft binnen sechs Monaten Bericht zu erstatten und ein Konzept unter Berücksichtung der weiteren Punkte unseres Antrags vorzulegen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag mit dem Titel „Jungen und Mädchen sind unterschiedlich: geschlechtsspezifische Pädagogik weiterentwickeln!“ mag vielleicht den einen oder anderen am Anfang irritieren oder aber auch provozieren.
Der Bildungsverlauf von Kindern und Jugendlichen ist seit längerer Zeit dadurch gekennzeichnet, dass
Jungen im Durchschnitt deutlich größere Schwierigkeiten in einigen Bereichen der Schule haben als Mädchen. Dies betrifft tendenziell sowohl die Schulleistungen und -abschlüsse als auch den Bereich des Sozialverhaltens. Als Hintergrund für diese Unterschiede werden in den Fachdiskussionen gerade in erster Linie die geschlechtsspezifischen Sozialisationsbedingungen und Rollenerwartungen von Jungen und Mädchen und die fehlenden positiven Rollenvorbilder für Jungen angeführt. Auch die konzeptionelle Ausrichtung des Unterrichts wird als ein Grund dafür genannt, dass es zu solchen geschlechtsspezifischen Unterschieden kommt.
Im dritten Fortschrittsbericht zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der bremischen Verwaltung vom Februar dieses Jahres wurde darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass sich Schulen und Kindertagesstätten auch mit der Weiterentwicklung von differenzierten Konzepten für Mädchen und Jungen beschäftigen. Hierfür wurde bereits im Bildungsressort eigens eine Steuergruppe „Gendergerechte Schule“ eingerichtet. Das begrüßen wir sehr.
Ziel ist es unter anderem, Qualitätsstandards und Indikatoren für eine gendergerechte Pädagogik zu entwickeln. Die Erweiterung und stärkere Berücksichtigung von vielfältigen Unterrichts- und Handlungsmöglichkeiten an Schulen vor dem Hintergrund eben geschlechtsspezifischer Unterschiede sind sowohl für den schulischen Erfolg der Mädchen und Jungen im Laufe ihrer Schulzeit als auch im Übergang von der Schule zu Ausbildung und Beruf bedeutsam. Außerdem sollte hiermit das Ziel verbunden sein, die Schulmeider- und Schulabbrecherquote in Bremen und Bremerhaven zu reduzieren.
Genau vor diesem Hintergrund möchten wir hier heute in der Bürgerschaft auch bitten, mit unserem Antrag Folgendes zu beschließen: Wir bitten den Senat, ein Konzept, ein Handlungskonzept vorzulegen, das die Schulen und auch die Kitas dabei unterstützt, konzeptionell und im konkreten Unterricht differenzierter auf geschlechtsspezifische Unterschiede von Jungen und Mädchen eingehen zu können. Ein Schwerpunkt des Konzepts sollen Qualitätsstandards und Indikatoren für eine gendergerechte Schule sowie eine altersspezifische Ausdifferenzierung sein.
Wir freuen uns darauf, wenn der Senat dieses Konzept mit Leben füllt und Anfang 2011 vorlegt. Dann haben wir auch eine Grundlage auf Basis des Konzeptes, wo wir viel mehr in die Tiefe gehen und durchaus auch sehr umstrittene Positionen hier im Haus diskutieren, damit wir dort eben dieses Konzept nicht nur dann auf den Tisch haben, sondern die geschlechtsspezifische Pädagogik für Jungen und Mädchen weiterentwickeln. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Die elektronische Datenverarbeitung und der Umfang der personenbezogenen Daten haben sich radikal gewandelt, gerade in den vergangenen Jahren. Durch die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien werden in einem erheblichen Umfang personenbezogene Daten erhoben und entsprechend, wie auch von meinen Vorrednern erwähnt, nahezu unbegrenzt gespeichert. Sie können weltweit übermittelt und abgerufen werden. Datenschutz ist wichtiger denn je und ein hoch aktuelles Thema. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 18. März 2010 hat deshalb entsprechende Eckpunkte für ein modernes Datenschutzrecht des 21. Jahrhunderts verabschiedet. Die Novellierung der Datenschutzgesetze ist ein sehr dringliches Anliegen, dabei arbeiten die Bundesländer in dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben, bei der Regelung der Erhebung von Geodaten eng zusammen. Die Behandlung des von der Freien und Hansestadt Hamburg eingebrachten und vom Saarland auch entsprechend unterstützten Gesetzentwurfs ist in der letzten Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates – am 20. Mai war das, Herr Strohmann – zunächst vertagt worden, da beabsichtigt ist, einen zwischen den Bundesländern abgestimmten Entwurf gemeinsam einzubringen. Hierfür hat Rheinland-Pfalz einen ergänzenden Gesetzentwurf erarbeitet, der derzeit zwischen den Datenschutzreferenten der Bundesländer abgestimmt wird. Einer Verlautbarung zufolge ist das Ziel, den Entwurf aus Hamburg und Rheinland-Pfalz in irgendeiner Form zusammenzufassen und gemeinsam zu behandeln. Nicht nur Google Street View, sondern auch weitere Anbieter, die sich im Gegensatz zu Google bisher keiner Selbstverpflichtungsvereinbarung mit den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz unterworfen haben, erheben sogenannte Georeferenzdaten oder georeferenzierte Daten, beispielsweise wenn Häuser- und Straßenansichten entsprechend fotografiert und bereitgestellt werden. Diese stellen sie auch für jedermann sichtbar ins Internet. Eine klare gesetzliche Regelung ist aus grüner Sicht deshalb natürlich dringend erforderlich. Erst gestern fand ein Treffen der Datenschutzreferenten in Mainz statt, um sich auf einen gemeinsamen Entwurf zu einigen. Es liegt auf der Hand, wenn sie in Mainz tagen, dass die Ergebnisse vermutlich erst morgen, übermorgen oder vielleicht kommende Woche zu uns gelangen. Bisher liegen keine Ergebnisse vor. Wenn sich die Beteiligten einig geworden sind und entsprechend Ergebnisse vorliegen, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass wir dort auf der einen Seite erst einmal abwarten müssen, was denn dort unter den Landesreferenten jetzt verabredet wurde. Wenn solch ein Text entsprechend abge
stimmt vorliegt, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass Bremen ihn im Bundesrat auch unterstützen kann.
Ihren Antrag werden wir daher aus formalen Gründen ablehnen, Herr Strohmann und Herr Richter, da es aus den genannten Gründen hinterher keines weiteren Antrags mehr bedarf. Wenn die Länder sich entsprechend auf einen Text geeinigt haben, dieser Text so oder so rein formal automatisch wieder in den Bundesrat kommt, auf der Tagesordnung ist und aufgerufen wird, wird er ja auch entsprechend abgestimmt. Sie haben in der Sache natürlich nicht Unrecht, aber rein formal ist der Antrag überflüssig. Daher lehnen wir ihn an dieser Stelle ab.
Wir müssen abwarten, worauf sich die Landesreferenten für Datenschutz einigen, und am Freitag werden wir auch im Medienausschuss dieses Thema noch einmal ausführlich behandeln. Vielleicht liegen dann ja – ich schaue einmal hinüber zu der Datenschutzbeauftragten – erste Ergebnisse vor, sodass man auf dieser Basis noch einmal abstimmen kann, wie der Bremer Senat sich im Bundesrat verhalten kann und verhalten soll. Es ist wichtig, dass es nicht angehen kann, dass Google Street View, wie auch von meinen Vorrednern erwähnt, die ganzen Daten so ins Internet stellt. Es kann auch nicht sein, dass Google Street View, wenn man sie dann ermahnt, weil sie einmal wieder etwas falsch gemacht haben, sich so heftig beschwert, sowohl den Abgeordneten als auch insbesondere der jeweiligen Landesregierung gegenüber, und Drohgebärden von sich gibt. Das darf man sich an dieser Stelle nicht gefallen lassen. Insofern, denke ich, sind wir hier erst einmal auf dem richtigen Weg. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Es ist immer angenehm, nach meiner Kollegin Neumeyer zu sprechen, da ich dann das Pult nicht mehr hoch- oder runterfahren muss.
Frau Kollegin, die Freiwilligen Feuerwehren werden in ihrer Bedeutung leider zu oft belächelt. Der Senat hat in seiner Mitteilung klar gemacht, dass es sich dabei nicht um irgendeine folkloristische Trachtenparade handelt, sondern um einen ganz wichtigen Bestandteil des Brandschutzes und der Brandbekämpfung im Land Bremen. Ich denke, das ist noch einmal würdigend in der Mitteilung des Senats hervorgehoben worden. Wir denken beim Ehrenamt immer gern an Sportvereine, an kirchliches oder soziales Engagement. Deren Arbeit ist für die Gesellschaft in der Tat sehr wichtig. Die Freiwilligen Feuerwehren werden bei diesen Aufzählungen leider des Öfteren vergessen, Frau Kollegin. Dabei sind es gerade sie, die an Sonntagen, an Feiertagen und an solch besonders schützenswerten Tagen wie Weihnachten oder Silvester im Notfall für die Gesellschaft da sind. Aus Sicht der Grünen gebührt ihnen hierfür gesellschaftliche Anerkennung und natürlich politische Rückendeckung.
Auch das ist noch einmal in der Mitteilung des Senats entsprechend gewürdigt worden.
Wenn Sie sich die Tabellen anschauen, wie die finanzielle Ausstattung ist, dann möchte ich Sie an der Stelle korrigieren, nur drei der 23 Wehren, was diese Häuser angeht, sind in einem nicht so besonders guten Zustand und nicht umgekehrt. Ich glaube, Sie hatten da einfach falsch zitiert. Vielleicht mögen Sie das noch einmal nachschlagen und in Ihrer zweiten Runde erwähnen.
Es gibt bei der Freiwilligen Feuerwehr natürlich auch Probleme: Der Zugang von Frauen, der Zugang von Migranten ist den Wehren trotz ihrer Bemühungen, und das muss man hier auch betonen, bisher noch nicht so gelungen, wie es wünschenswert wäre. Im Bereich der Jugendarbeit sieht es da aber völlig anders aus. Dort haben die Freiwilligen Feuerwehren bereits sehr gute Erfolge erzielt.
Ich habe eben ausgeführt, dass die Menschen, die sich in den Freiwilligen Feuerwehren engagieren, auch den Anspruch haben müssen, politische Unterstützung zu erhalten. Dazu steht die Initiative unseres Innensenators, auch den Bereich der Freiwilligen Feuerwehren zu optimieren, nicht im Widerspruch. Auch das ist noch einmal erneut deutlich geworden. Der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren, die Berufsfeuerwehr und das Innenressort stehen derzeit im engen Austausch über die Möglichkeiten, die sich bieten, über die Notwendigkeiten, die es gibt, was die Ausstattungen und die Infrastruktur der Wehren angeht.
Als Fraktion stehen wir im Austausch mit dem Landesverband und werden sicherlich den anstehenden Bericht zum Anlass nehmen, um mit den Interessenvertretern erneut ins Gespräch zu kommen. Wir müssen natürlich auch den Spagat zwischen den berechtigten Ansprüchen der engagierten Feuerwehrleute und der finanziellen Situation unseres Landes hinbekommen. Da sind wir optimistisch und versprechen auch weiterhin, uns konstruktiv daran zu beteiligen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Das Freiwillige Soziale Jahr ermöglicht jungen Erwachsenen unter 27 Jahren, sich in der Gesellschaft zu engagieren. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der Schulpflicht. Ein Freiwilliges Jahr, das anstelle des Wehrdienstes anerkannt wird, dauert in der Regel zwölf Monate und kann in verschiedenen Bereichen absolviert werden: Sport, Kultur, Denkmalpflege oder im ökologischen Bereich. Die Anzahl der jungen Menschen, die sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr entscheiden, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Das begrüßen wir sehr!
Das Freiwillige Soziale Jahr bietet aber jungen Menschen und Erwachsenen auch die Chance, sich in einer entscheidenden Phase des Lebens neu zu orientieren und soziale Verantwortung zu übernehmen. Gerade Letzteres wird immer wieder von Poli––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
tik und Gesellschaft gefordert, und es wird bemängelt, dass dies nicht ausreichend geschieht. Letztlich zeigt sich doch, dass, wenn jungen Menschen die Möglichkeit zur Übernahme von Verantwortung geboten wird, diese auch angenommen wird.
So kann man sehen, dass es dort auch auf die Angebotsvielfalt ankommt. Durch die Einführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Bereich der Politik könnte dieses Anliegen sinnvoll ergänzt werden. Ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik kann für junge Menschen bedeuten, Strukturen, Aufgaben und Arbeitsabläufe politisch relevanter Institutionen kennenzulernen. Diese Einblicke und Erfahrungen im Bereich der Politik können darüber hinaus ein weiterer wichtiger Baustein sein, um Jugendliche für Politik zu begeistern und das Verständnis von und für Politik zu fordern und letztlich der oft thematisierten Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
In drei Bundesländern wurde das Freiwillige Soziale Jahr Politik bisher eingeführt. In Sachsen hat man seit dem Jahr 2003 besonders gute Erfahrungen gemacht, und diese Erfahrungen gaben auch Anlass dazu, hier entsprechend tätig zu werden. Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sind dem auch gefolgt in den Jahren 2008 und 2009. Es hat sich gezeigt, dass das sehr gut angenommen und auch entsprechend angefragt wurde. Das macht uns Mut, in Bremen prüfen zu lassen, ob ein solches Modell auch hier umsetzbar wäre. Daher würde ich darum bitten, dass dieser Antrag hier im Hohen Hause den Stellenwert erfährt, dass hier zusätzlich geprüft wird, ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik in Bremen einzuführen. Unser Antrag und die folgenden Punkte liegen Ihnen vor. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, liebe Kinder! Spielen und toben ist wichtig für Kinder. Dass es dabei auch schon einmal laut werden kann, sollte in einer kinderfreundlichen Gesellschaft kein Problem sein. Wir brauchen hier eindeutige Regelungen, damit Kinderlärm zukünftig eben nicht mehr mit Auto- oder Industrielärm gleichgesetzt werden kann. Ich begrüße auch, dass es hier im Haus zu dem Punkt eine breite Zustimmung gibt.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hatte sich ausführlich mit dem Thema beschäf
tigt und einvernehmlich einen klaren Regelungsbedarf von Kinderlärm in Abgrenzung zu anderen Lärmarten festgestellt. Folgerichtig hat auch der Bundesrat einen Beschluss zur rechtlichen Klarstellung von Kinderlärm gefasst, aus grüner Sicht ein sehr weitsichtiger Beschluss, weil wir auf dieser Basis auch entsprechend unseren Antrag hier einbringen, damit es geprüft wird.
Immer wieder, das wurde auch von meiner Vorrednerin erwähnt, kommt es zu Nachbarschaftsklagen gegen Kindertageseinrichtungen und Spielplätze, und oft bleibt es nicht dabei, es weitet sich aus auf Sportplätze, auf Kinder und Jugendliche, die vielleicht an irgendeiner Ecke, an einem Platz, der nicht gerade stark bewohnt ist, Lärm verursachen oder Geräusche verursachen, die wir subjektiv als Lärm empfinden, die nervend sind.
Ich persönlich wohne in der Nähe einer Kita und einer Schule. Ich weiß, wie laut es werden kann. Mit der Zeit lernt man, das zu ertragen, weil man immer im Hinterkopf hat, dass man selbst als Kind nicht immer zu den Ruhigsten gezählt hat.
Es ist wichtig, dass, wenn es – jetzt habe ich mich verraten – zu Nachbarschaftsklagen gegen Kitas, Spielplätze, Sportplätze kommt, der Verweis auf die geltende Rechtslage nicht zum gewünschten Erfolg führt, denn immer wieder führen Gerichtsentscheidungen zu Schließungen von Einrichtungen, von Plätzen, wo gerade Kinder sich aufhalten. Hier gilt es, eine Rechtssicherheit zu schaffen. Frau Kollegin Dr. Mohr-Lüllmann hat es eben erwähnt, natürlich wird es Klagen geben, aber natürlich werden die auf einem anderen Rechtsprüfstand sein, wenn man hier eine eindeutige gesetzliche Regelung erreicht.
Ich möchte gern Bundespräsident Horst Köhler aus seiner Antrittsrede vom 1. Juli 2004 zitieren: „Deutschland muss zu einem Land werden, in dem wir es nicht zulassen, dass Kinder verwahrlosen können, in dem es kein Schild mit der Aufschrift ‚Spielen verboten!’ mehr gibt und in dem Kinderlärm kein Grund für Gerichtsurteile ist.“ Auch das zeigt einmal mehr, auf welchen politischen Ebenen dieses Thema behandelt wird.
Für uns Grüne heißt das, Kinderlärm als Schließungsgrund ist untragbar, wir fordern Lösungsansätze, die der Erhöhung der Rechtssicherheit von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen, Sportplätzen und ähnlichen Einrichtungen dienen. In mehreren Bundesländern gibt es Bestrebungen, Kinderlärm als Gesetz im Landesrecht umzusetzen. Einige haben es getan, dass es aufgrund der Förderalismusverteilung entsprechend zu einem Flickenteppich kommen kann, ist nicht auszuschließen. Da natürlich einige Länder das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das LandesImmissionsschutzgesetz unterschiedlich auslegen
werden, ist am Ende des Tages immer eine politische Entscheidung notwendig. Wir können von hier aus immer nur dafür werben, dass es in anderen Bundesländern entsprechend umgesetzt wird.
Ich freue mich sehr, dass dieser Antrag auf große Zustimmung stoßen wird. Sicher wird es den einen oder anderen Bereich geben, der immer kritisch diskutiert wird. Das wird es am Ende mit sich bringen, das ist nicht auszuschließen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal daran erinnern, dass man ja bundesweit verpflichtet ist, bis zum Jahr 2013 Kitas auszubauen. Für Bremen bedeutet das, dass man in neuen und alten Wohngebieten Räumlichkeiten benötigt, in denen man Kindertageseinrichtungen gemäß Landesbauordnung ausbaut. Natürlich gehört auch dazu, dass in der Nähe ein Spielplatz ist beziehungsweise ein Platz, wo Kinder eben toben und altersentsprechend Geräusche von sich geben können, die man entweder als laut oder leise interpretiert, damit auch das auf rechtliche Sicherheit stößt und man Kindertagseinrichtungen nicht auf die Füße tritt und sagt, ihr könnt hier keine Kitagruppe eröffnen, weil der Kinderlärm unerwünscht ist. Das darf nicht zum Regelfall werden, das darf auch nicht zur Ausnahme werden. In München ist es selbstverständlich, dass solche Einrichtungen offen aufgenommen werden und nicht an den Rand der Gesellschaft in irgendwelche Stadtteile abwandern.
Wie gesagt, Industrielärm und Autolärm ist das eine, und da muss man eine klare, auch rechtliche Abgrenzung fassen zu Geräuschen und zu Lärm, der von Kindern verursacht wird. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es völlig verkehrt, jetzt hier in der Sache zu debattieren. Wenn die CDU-Fraktion diesen Antrag gestellt hat, so ist die Geschäftsordnung, haben wir das zu respektieren, dann muss man das auch entsprechend getrennt behandeln. Ich würde wirklich darum bitten, jetzt hier in der Sache weder über den einen noch über den anderen Antrag zu debattieren. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Frau Troedel, auch wenn Sie unserem Antrag zustimmen, was wir in der Sache begrüßen, hat es immer noch einen faden Beigeschmack, dass Sie es als Skandal bezeichnet haben und Sie immer Themen aufgreifen und eine Verbindung in jeder Form zur Kinderarmut herstellen, eine Verbindung in jeder Form zu Hartz IV und in jeder Form versuchen, diese Thematik anders aufzurollen.
Es geht heute konkret in dem Antrag von Rot-Grün um Folgendes: In dem Gesetz, ich habe es extra mit nach vorn gebracht, damit Sie das auch sehen, das Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfe, ist alles aufgelistet, was nötig ist, weil junge Menschen, Kinder und Jugendliche ein Recht auf Erziehung haben als Recht eines jeden jungen Menschen! Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung, der Erziehung und der Eigenverantwortlichkeit, einer gemeinschaftlichen Persönlichkeit, Förderung der Erziehung in der Familie, das versuchen wir doch mit dem Antrag zu ändern, auch wenn Sie dem zustimmen, auch wenn das jetzt ein bisschen redundant klingt, darum geht es konkret hier bei uns, Maßnahmen zu ergreifen.
Herr Dr. Buhlert hatte ja trotz seiner Kritik berechtigterweise Paragraf 42 erwähnt, den Paragrafen, der normalerweise für ganz Deutschland gelten muss. Wir sind nicht verantwortlich für andere Bundesländer. Auch DIE LINKE regiert in gewissen Bundesländern, und auch dort findet dieser Paragraf keine Anwendung. Ich will diese Debatte nicht aufgreifen und sagen, wo DIE LINKE mitregiert, da läuft es nicht. Man kann immer nur vor Ort konkret etwas verändern. Wir als Rot-Grün haben diesen Antrag eingebracht, er hat eine breite Unterstützung.
Der Senat hatte ja schon im Vorfeld reagiert, unter anderem deshalb, weil wir in den zuständigen Gremien mehrfach diese Themen auch aufgegriffen haben, damit sich diese Praxis dort ändert, damit das geltende Recht, so wie es hierin steht, Anwendung findet. Insofern finde ich es manchmal ein bisschen unglücklich, wenn Sie dann versuchen, Synergien zu schaffen, die nicht angebracht sind, und dann natürlich mit dem Vorwurf leben müssen, dass das populistisch ist. Auch wenn es hart klingt, bei aller Kollegialität, das musste gesagt werden. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen meiner Kollegin Frau Garling voll und ganz anschließen und möchte mich vorweg auch bei allen Fraktionen für die breite Unterstützung dieses Antrags bedanken. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig das Thema hier in jeder Fraktion angenommen wird und wie wichtig der Prozess ist, den wir mit diesem Antrag jetzt anstoßen, dass Beratungen und Gespräche stattfinden, ein ergebnisoffener Prozess geführt wird mit Forderungen, was wir möchten, aber auch mit Punkten, was wir alles nicht möchten, auch das muss erwähnt werden. Der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern wird auch in den nächsten Jahren steigen. Es wird auch weiterhin viele offene Fragen geben, meine Damen und Herren. Es gilt, die Inhalte der Ausbildung so auszurichten, um eben den gegebenen Anforderungen der frühkindlichen Bildung gerecht zu werden. Strukturelle Veränderungen, Durchlässigkeit und Zugang zu Qualifikationsmöglichkeiten sind daher notwendig und erforderlich.
Ich möchte auch dazu kommen, ich habe es vorweg noch einmal betont, was wir aus Sicht der Grünen nicht möchten, und ich denke, das wird auch bei den übrigen Fraktionen geteilt werden, Frau Garling hat es ausgeführt: Der Erzieherinnenberuf ist ein frauendominierter Beruf mit mehr als 80 Prozent Frauen. Aus diesem Grund muss hier auch ein ganz besonderer Fokus bei der Neuausrichtung der Erzieherinnenausbildung liegen. Es darf nicht zu einer Entwicklung kommen, dass am Ende des Tages der Eindruck entsteht, wir hätten jetzt zwei nach Geschlechtern getrennte Ausbildungssysteme, nämlich auf der einen Seite das duale Ausbildungssystem, das männerdominiert ist, und auf der anderen Seite ein schulisches Ausbildungssystem, das frauendominiert ist. Das möchten wir nicht.
Was wir auch nicht möchten ist, dass im Gegensatz zu den Bereichen, die im dualen Ausbildungssystem verankert sind, dort kein arbeitsrechtlicher Schutz besteht. Es darf nicht dazu führen, dass es keinen Mutterschutz gibt, dass der Ausbildung keinerlei Entlohnung zugrunde liegt oder dass keine Sozialversicherungen vorhanden sind. Wir wollen auch keine Semiprofessionalität dieses Berufsbildes, meine Damen und Herren.
Der Lernort Schule darf nicht praxisfern sein. Das Gegenteil muss eintreten. Die Aufwertung des Lernortes Praxis muss im Beratungsprozess ein Hauptziel sein, damit er auch die entsprechende Aufwertung erfährt. Der Erzieherinnenberuf darf eben nicht zu ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
einem Sackgassenberuf werden. Das muss dringend vermieden werden, und ich denke, da sind wir uns alle einig.
Es wurde auch erwähnt, es muss eine hohe Bildungsrendite erzielt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, das ist sehr wichtig. Das bedeutet, dass dieser gesamte Reformprozess, auf der einen Seite eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung zu schaffen, vorhanden sein muss. Diese muss auch im Einklang sein mit Erziehung, Bildung und dem Betreuungsauftrag. Auf der anderen Seite darf es aber nicht zulasten der hochschulischen, wissenschaftlichen Ausbildung gehen. Das muss auch wieder entsprechend in Einklang gebracht werden. Weder die Berufsausbildung noch die wissenschaftliche Hochschulausbildung dürfen dann vernachlässigt werden. Letztlich darf die Erzieherinnenausbildung nicht zu einer Breitbandausbildung werden.
Wir müssen dafür sorgen, dass im Laufe des Beratungsprozesses und am Ende des Tages Möglichkeiten geschaffen werden, dass die einzelnen Menschen, die sich exakt für dieses Berufsbild entscheiden, weiterhin die Befähigung zu einer Durchlässigkeit, einer weiteren Qualifizierung und auch zu ganz speziellen Qualifizierungsmöglichkeiten haben, weil die Anforderungen gerade im frühkindlichen Bereich so unterschiedlich geworden sind, mit den Sprachproblemen der Kinder, mit Behinderungen von Kindern, mit dem gesamten Ausrichtungsprozess, den die Kindertagesbetreuung auch in Zukunft erwarten wird, fertig zu werden. Das gilt nicht nur für das Bundesland Bremen, sondern der Anforderungsprozess in diesem Berufsbild wird auch bundesweit ein anderer sein. Ich freue mich auf diesen anstehenden Beratungsprozess und auch auf die kritische Begleitung, sie werden sehr wichtig sein.
Ich möchte kurz noch einmal auf den Antrag der CDU eingehen. Wir werden dem Punkt eins Ihres Antrages zustimmen und Punkt zwei und drei ablehnen. Ich möchte mich auch für diesen Punkt eins der CDUFraktion bedanken. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, den wir gern und ohne Zögern aufgenommen haben. Im Übrigen bedanke ich mich noch einmal bei allen beteiligten Fraktionen, dass unser Antrag so eine breite Unterstützung findet, und, wie gesagt, ich freue mich sehr auf den kritischen Beratungsprozess. – Danke schon!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Es wurde viel gesagt, und ich möchte an der Stelle im Namen meiner Fraktion der Landesdatenschutzbeauftragten, der Ausschussassistenz und den Ausschussvorsitzenden und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an diesem Bericht mitgewirkt haben, Dank sagen.
Einen ganz besonderen Dank möchte ich auch einem Abgeordneten zukommen lassen, ohne den der Datenschutz im Medienausschuss nie hätte behandelt werden können: ein riesengroßes Dankeschön an den Abgeordneten Schildt!
Ich möchte an der Stelle im Namen meiner Fraktion darauf hinweisen, dass wir hinter dem Bericht des Ausschusses stehen und alles, was dort gesagt wurde, unterschreiben, weil wir da als Ausschuss gemeinsam agieren. Frau Motschmann nickt auch, anders hatte ich es auch nicht gemeint. Wenn ich aber gerade Ihren Namen erwähne, Frau Motschmann, würde ich gern auf eine kleine Kritik kommen, die Sie eben erwähnt haben! Der Slogan, der hier vor zwei Tagen auch schon gefallen ist, Datenschutz ist Täterschutz, stammt in der Tat aus einer politischen Zeit der Innenpolitik in Deutschland, die ich für sehr kontrovers halte, weil der – –.
Ja, ich möchte auch noch einmal darauf hinaus, Frau Kollegin! Es ist immer höchst schwierig, mit diesen Begriffen zu hantieren, weil diese Güterabwägung, dass man auf der einen Seite sagt, Datenschutz darf nicht so weit gehen, dass er in andere Bereiche eindringt, auf der anderen Seite kann man aber nicht sagen, die Polizei oder gewisse Behörden sollen alle möglichen Freiheiten haben, sondern ganz besondere Freiheiten haben, um den Datenschutz umgehen zu können. Das, denke ich, ist nicht im Interesse der grünen Fraktion; es ist aber auch nicht im Interesse ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der gesamten Datenschützerinnen und Datenschützer, die sich in dem Bereich starkmachen. Ich wünsche mir eine starke Datenschutzbeauftragte,
die natürlich auch hochsensibel darauf schaut, was wir hier machen, auch eine mahnende Datenschützerin. Es ist auch Aufgabe des Parlaments und jedes Einzelnen von uns, entsprechend, wenn Fehler passieren, darauf hinzuwirken.
Aus Sicht der Grünen – und das kann ich immer nur wiederholen, und ich werde es jedes Jahr wiederholen – gehört Datenschutz ins Grundgesetz. Wir Grünen werden uns weiterhin dafür starkmachen. Daher gilt ein kleiner Seitenhieb der FDP, die, wie hier eben ja auch erwähnt wurde, sich als Bürgerrechtspartei versteht. Jetzt haben Sie die Gelegenheit, auch als FDP-Fraktion aus Bremen heraus im Bund zusammen mit Ihrem Koalitionspartner, der CDU, dahingehend zu wirken, dass der Datenschutz endlich auch im Grundgesetz verankert wird. Denn nur dann ist es möglich, all die Probleme – so etwas wie den Einsatz der DNA-Duschen, Überwachung von Tankstellen et cetera –, die wir hier auf kommunaler und auf Landesebene debattieren, auf einer rechtlichen Basis abzuwägen, ohne dass man jetzt persönlich immer diese Güterabwägungen machen muss, sondern aufgrund der verfassungsrechtlich gegebenen Rechte würde dann eine Abwägung stattfinden. Es würde uns nicht nur die Arbeit erleichtern, es würde den Datenschutz stärken.
In dem Sinne möchte ich auch erwähnen: Herr Hamann, auch ich wusste, dass der Europäische Datenschutztag entsprechend ansteht. Ich finde es natürlich bedauerlich, dass wir keine Vorbereitungen treffen konnten. Ich nehme diese Anregung gern auf und wünsche, dass wir im nächsten Jahr den hier entsprechend würdigen. Ansonsten bedanke ich mich bei allen Beteiligten! – Danke schön!
Frau Senatorin, Sie haben eben das Stichwort Fallkonferenzen genannt. Mich würde interessieren, aus welchen Gründen das eben nicht in der Häufigkeit zustande gekommen ist, wie im Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ gewünscht.
Nicht, dass ich da missverstanden werde! Ich hatte bewusst nicht nach Zahlen gefragt, sondern nach Gründen, woran das eventuell scheitert: am Kollegium oder an der Unbekanntheit des Konzepts an einer Schule? Daran würde ich gern meine zweite Frage anknüpfen: Aus welchen Gründen ist das Konzept an einzelnen Schulen, die gerade in einem sehr problematischem Bereich sind, weil dort Jugendgewalt ein herrschendes Thema ist, unbekannt?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Videoaufzeichnungen des Verkehrsgeschehens erstellt, und wie werden dabei der Datenschutz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen eingehalten?
Zweitens: Wann schafft der Senat eine gesetzliche Grundlage, um den Datenschutz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren, und wie wird diese gesetzliche Grundlage aussehen?
Drittens: Wie gewährleistet der Senat die Sicherstellung des Datenschutzes und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen in Bezug auf die Videoüberwachung des Straßenverkehrs, solange es noch keine gesetzliche Grundlage dafür gibt?
Herr Senator, ich hatte in der Antwort Folgendes vermisst: Es gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 mit dem Aktenzeichen 2 BvR 941/08, in dem explizit darauf hingewiesen wurde, dass Persönlichkeitsrechte und Verfassungsrechte entsprechend gewahrt werden müssen, dass also, wenn Videoaufzeichnungen stattfinden, die den Verkehrsfluss überwachen, und Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, diese nicht verfolgt werden dürfen. Entsprechend hat ja gerade auch das Oberlandesgericht Oldenburg Anfang Dezember mit dem Aktenzeichen Ss Bs 186/09 entschieden, dass Persönlichkeitsrechte und Verfassungsrechte gewahrt werden müssen. Inwieweit wird der Senat unverzüglich hier eine gesetzliche Grundlage schaffen, um das auch im Bundesland Bremen umzusetzen?
Damit ich Sie nicht missverstehe, Herr Senator, sprich: Wenn jetzt Videoaufzeichnungen stattfinden zum Überwachen des Verkehrsflusses, sei es im Tunnel oder auf der Hochstraße, und Menschen dort mit ihrem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird diese nicht geahndet werden. Trifft das zu?
Herr Senator, gibt es einen Unterschied zwischen Alkohol und Drogen am Steuer, oder wie verhält sich das? Haben Sie vielleicht Vergleichszahlen, wie viele Fälle mit Alkohol am Steuer in dem genannten Zeitraum, den auch Herr Hinners angesprochen hat, vorliegen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wo werden die Daten der Eigentümerinnen und Eigentümer von mit künstlicher DNA versehenen Vermögensgegenständen gespeichert?
Zweitens: Wer pflegt diese Datenbank, und ist die jederzeit mögliche Einsichtnahme in diese Datenbank durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Vermögensgegenstände gewährleistet?
Drittens: Wie wird ein fälschliches Auslösen der sogenannten DNA-Duschen verhindert, und wie verträgt sich ein möglicherweise fälschliches Auslösen mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen?
Inwieweit wird seitens der Firma SelectaDNA, die diese Daten verwaltet, sichergestellt, dass ein Zugriff Dritter auf die Daten nicht erfolgt?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Frau Garling hat inhaltlich, was den Ausbau betrifft, ziemlich viel gesagt. Ich möchte es nicht wiederholen, ich möchte mich an der Stelle bedanken. Ich möchte drei inhaltliche Zielsetzungen dieser rotgrünen Koalition in dem Bereich noch einmal kurz festhalten, es sind nur drei zentrale Punkte: Erstens, der Ausbau soll das Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, das war ein Konsens. Zweitens, die frühe Förderung der Kinder soll ihre Entwicklungsmöglichkeiten verbessern, damit auch jedes Kind gefördert wird. Gerade Kinder, die in sozial benachteiligten Familienverhältnissen aufwachsen, müssen davon ganz besonders profitieren. Drittens, der Ausbau der Betreuungsangebote ist letztlich auch eine verbesserte Unterstützung von Familien mit einem präventiven Charakter der Erziehungshilfen.
Die schwarz-gelbe Koalition im Bund hat mit all diesen drei zentralen Zielsetzungen, die wir uns hier im Land gestellt haben, massiv gebrochen. Ich bin mehr als enttäuscht, ich bin so dermaßen wütend. Wir versuchen, hier im Land Kita-Plätze auszubauen.
Frau Ahrens, hören Sie lieber zu! Wir versuchen, KitaPlätze auszubauen, und Sie wissen ganz genau wie wir auch, wie schwierig das ist. Kita-Plätze werden am Bedarf orientiert ausgebaut. Man schaut sich die Geburtsjahrgänge an, man muss nachrechnen, und
wenn wir ab 2013 den gesetzlich zugesicherten Rechtsanspruch für einjährige Kinder haben, heißt das, wir müssen für jedes Kind einen Platz anbieten. Dieser Bedarf muss gedeckt werden, das ist für uns als Grüne immer ganz wichtig. Was Schwarz-Gelb macht, ist die Ausbaubremse, völlig klar, Sie schenken den Eltern 150 Euro, damit sie ihre Kinder nicht in die Kitas schicken.
Kein Satz ist da vorhin gefallen, nichts anderes!
Jetzt schauen wir uns noch einmal Bremen mit Ihren tollen Sozialdaten an, von denen Sie auch immer erzählen, wie das in einigen Stadtteilen hier ausschaut, wo Menschen in Hartz-IV-Familien leben, Frau Ahrens, Sprachbarrieren haben, nicht gewillt sind, deutsch zu lernen, die Kinder so oder so nicht in die Kitas schicken! Diesen Eltern sagen Sie – toller Anreiz –, kommt her, holt euch die 150 Euro Betreuungsgeld ab, dafür braucht ihr eure Kinder nicht in die Kitas zu schicken! Ist das der Ansatz, mit dem wir hier im Land regieren sollen? Ist das der Ansatz, Frau Ahrens, wie wir hier Betreuungsplätze bedarfsgerecht ausbauen wollen mit dem Rechtsanspruch ab 2013 für alle einjährigen Kinder, damit die Eltern und vor allem die Kinder davon profitieren können? Nein, davon haben Sie sich verabschiedet. Sich jetzt hier hinzustellen und Zahlen zu nennen, auf die es in der Großen Anfrage Antworten gibt – –.
Frau Ahrens, ich gebe Ihnen jetzt einen Ratschlag: Die Antworten des Senats auf die Anfrage, die Sie gestellt haben, sind jetzt in dem Moment passé und nichtig. Normalerweise sollten Sie diese Anfrage noch einmal stellen, nachdem der Bund angefangen hat, diese 150 Euro zu verteilen. Dann wird der Senat nämlich antworten, wir müssen 500 Plätze pro Jahr weniger ausbauen, weil weniger Eltern ihre Kinder anmelden, weil Sie die 150 Euro kassieren. Wollen Sie das?
Über den Bedarf sprechen Sie den ganzen Tag, aber den Eltern sagen Sie: Nehmen Sie die 150 Euro, dafür brauchen Sie die Kinder nicht in die Kindertagesstätte zu schicken! Was machen wir dann später, wenn die Kinder mit einem Jahr nicht in die Kindertagesstätte kommen und nicht gefördert werden? Wissen Sie, was das ist?
Ja, einige Eltern können das, aber die Mehrheit kann das nicht, Herr Strohmann, so sieht die Realität aus! Wir reißen uns hier auf gut Deutsch – entschuldigen Sie den Ausdruck! – den Hintern auf, auch die letzten Eltern in den Stadtteilen zu erreichen, damit sie ihre Kinder in die Kindertagesstätte schicken. Kinder lernen voneinander, sie müssen gemeinsam gefördert werden, in einer Einrichtung fernab der Familie mit einem kostenlosen Mittagessen. Dafür stellt dieser Senat Geld bereit, das wir uns mühsam aus jeder Ecke zusammenkratzen, und wird immer angeprangert, weil Ihrer Meinung nach nicht genug ausgebaut wird, und jetzt erwähnen Sie nicht einmal dieses Betreuungsgeld, was per se ein Verbrechen an den Kindern ist.
Damit nehmen Sie den Kindern die Chance, gleichberechtigt, Frau Motschmann, mit anderen Kindern ab einem Jahr zusammen in einer Einrichtung lernend, spielend aufzuwachsen. Sie nehmen den Eltern die Möglichkeit. Frau Ahrens, Sie sprechen ja immer von den Tagesmüttern. Ist das vielleicht die billige Version, um Kindertagesstättenplätze einzusparen? Das habe ich mich auch schon gefragt.
Wenn man den Eltern 150 Euro im Monat gibt, Herr Dr. Buhlert, stellen Sie sich auf den Marktplatz, halten Sie die Scheine hoch, die Leute werden sich anstellen und Ihnen das Geld aus der Hand reißen, erstens.
Ein Kindertagesstättenplatz im U3-Bereich, Frau Ahrens, kostet mindestens ab 800 Euro pro Monat aufwärts, bis zu 1 500 Euro, da schwankt es in den Bundesländern. Sind diese 150 Euro Betreuungsgeld vielleicht ein Sparvorschlag seitens der CDU, um uns hier im Land entgegenzukommen und zu sagen, baut weniger aus, hier kann man noch sparen, gebt den Eltern das Geld? Gestern haben Sie von Brotkrümeln gesprochen, 70 000 Euro für die Kindertagesstätten. Was sind bitte 150 Euro oder die 20 Euro, die noch beim Kindergeld hinzukommen oder der Kinderfreibetrag, von dem ohnehin nur die Gutverdienenden profitieren werden? Ich finde es schade, dass man hier diese Chance verpasst, hier aber nicht, Frau Ahrens –
ich komme schon zum Schluss in der ersten Runde! – das mit einem Wort bedauert, kritisiert, infrage stellt,
weil es alle Anstrengungen, die wir hier unternehmen, völlig in den Schatten stellt und uns un-glaubwürdig macht, vor allem Sie unglaubwürdig macht! – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist Alkohol das am weitesten verbreitete Suchtmittel unter Jugendlichen. Nach einer Anfrage unserer grünen Fraktion hier in der Fragestunde wurden im Zeitraum von Juli 2008 bis Juni 2009 in einer Altersgruppe der Elf- bis Fünfzehnjährigen, Frau Cakici, jeweils 91 Jungen und 97 Mädchen sowie in der Altersgruppe der Sechzehnbis Siebzehnjährigen weitere 66 Jungen und 43 Mädchen wegen einer Alkoholvergiftung behandelt. Das sind nur die Extremfälle, die dokumentiert werden können, die Dunkelziffer liegt deutlich höher. Dieser Bedarf ist durchaus gegeben, dass man hier – und so hatten wir uns hier in der Bürgerschaft im Februar eingesetzt – den Dringlichkeitsantrag zusammen mit uns, der SPD und der CDU verabschiedet.
Der Senat wurde beauftragt, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch den Einsatz von jugendlichen Testkäufern zu überwachen. Insbesondere die nicht erlaubte Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche sollte stichprobenartig überprüft, und entsprechende Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sollten geahndet werden. Als Grüne hatte wir gefordert, dass eine konsequente Einhaltung des Jugendschutzes beim Einsatz von Testkäufern einzuhalten ist. Dieser Forderung hatten sich die Fraktionen von CDU und SPD angeschlossen.
Es geht nur um den Jugendschutz. Um den Jugendschutz zu gewährleisten, wurden folgende Kriterien vereinbart: Erstens, ein Mindestalter von 17 Jahren; zweitens, eine freiwillige Teilnahme; drittens, teilnehmen dürfen nur Auszubildende des Amts für Soziale Dienste; viertens, das Einverständnis der Eltern muss vorliegen; fünftens, die Durchführung einer Vorund Nachbereitung; sechstens, eine ständige Begleitung durch eine Amtsperson während der Testkäufe; siebtens – und das ist das entscheidendste Kriterium –, dass der erworbene Alkohol durch die jugendlichen Testkäufer direkt nach Verlassen des Geschäfts an die amtlichen Begleitpersonen übergeben wird.
Ich möchte den Argumenten seitens der LINKEN und der FDP ein bisschen widersprechen und möchte es auch belegen. In diesem Zusammenhang ist es nämlich wichtig zu erwähnen, dass die Testkäufer––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
innen und Testkäufer verpflichtet sind, das Verkaufspersonal nicht irrezuleiten. So sollen sie bei Fragen des Verkaufspersonals wahrheitsgemäß antworten und auf Verlangen Ausweise vorlegen. Ferner ist zu erwähnen, dass die Jugendlichen durch die freiwillige Teilnahme jederzeit und ohne Angabe von Gründen diesen sogenannten Einsatz abbrechen können.
Um an dieser Stelle noch einmal den Charakter dieser Maßnahme zu verdeutlichen: Es geht hierbei um Prävention und nicht um Strafverfolgung beziehungsweise Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten. Es geht hier ganz konkret um die Wahrung des Jugendschutzes, es sollte nämlich selbstverständlich sein, dass das Alter durch das Verkaufspersonal zu überprüfen ist, wenn junge Menschen Alkohol erwerben möchten. Dies ist noch lange keine Garantie dafür, dass ihnen trotz ihres jungen Alters branntweinhaltige alkoholische Getränke verkauft werden, was bei den Testkäufen festgestellt wurde.
An dieser Stelle möchte ich kurz zwei Zahlen erwähnen: In Bremen gab es – Herr Hinners hatte es vereinzelt dargestellt, ich fasse die Zahlen zusammen – im Jahr 2009 insgesamt 48 Kontrollen, davon 30 Verstöße. Das heißt, 30 Mal wurde an Jugendliche, die eindeutig minderjährig waren, Alkohol verkauft, und es geht hier nicht um Bier und Wein, sondern um Alkohol wie Wodka oder Whiskey. In Bremerhaven wurden im Jahr 2009 128 Kontrollen durchgeführt und 58 Verstöße festgestellt. In dem Fall wurden auch ganz schwere Alkoholika an junge Menschen verkauft.
Was interessant ist, viele von uns gehen sicherlich regelmäßig einkaufen, das sieht man schon in den Supermärkten und in diesen Kiosken, allein die Diskussion über den Einsatz von jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufern hat bewirkt, dass die Schilder mehrfach sichtbar an den Kassen aushängen, dass das Verkaufspersonal öfter nach dem Ausweis fragt und dass dadurch auch ein Rückgang zu verzeichnen ist. Schaut man sich die Einzelmonate an, die auch von Herrn Hinners erwähnt wurden, gibt es Fluktuation. In einigen Monaten hat die Anzahl der Kontrollen zugenommen, aber die Anzahl der Menschen, die Alkohol verkauft haben, hat abgenommen, es waren viele Wiederholer dabei.
Am Schluss möchte ich es noch einmal ganz generell auf einen Punkt bringen, der für uns Grüne am wichtigsten ist, nämlich dass der Verkauf an Jugendliche unterbunden wird. Eines kann ich mir jetzt nicht verkneifen, Frau Cakici: Der Einsatz der Jugendlichen ist freiwillig, und wenn Jugendliche Alkohol erwerben möchten, tun sie das auch freiwillig.
Frau Troedel, wenn Jugendliche am Samstagabend durch das Viertel laufen und Lust auf Wodka haben und ihn kaufen möchten, tun sie das freiwillig. Ich
frage mich, wo ist da der Denunzianten-Grund vorhanden, wo ist das der Fall, dass man die Jugendlichen irreleitet, dass sie ein schlechtes Vorbild sind? Sie tun ohne Einschränkung alles Erdenkliche, um an Alkohol heranzukommen, und da ist das Verkaufspersonal gefordert, da ist der Handel gefordert, da sind die Gewerkschaften gefordert.
Die Politik ist sowieso gefordert, indem sie solche Maßnahmen ergreift, die nicht von Dauer sind, die auf eine gewisse Frist angelegt sind, um eben immer wieder mit diesen Maßnahmen zu signalisieren, dass der Handel hier auf dem falschen Weg ist.
Daher möchte ich in Richtung von Herrn Woltemath sagen, dass man den ausufernden Alkoholkonsum mit nachhaltigen Präventionsprogrammen in den Griff bekommen muss. Ähnliches hat auch DIE LINKE gesagt, aber es wurde hier mit keinem Satz erwähnt, welche Programme Sie meinen, wie Sie das meinen oder in welcher Weise man das in den Griff bekommen soll. Dieses Programm ist völlig präventiv, Herr Woltemath.
Das können wir gleich besprechen! Meine Redezeit ist vorbei, deswegen möchte ich mich eventuell sogar in der zweiten Runde – ich sehe, da waren Wortmeldungen – noch einmal melden. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Fecker hat hier gerade genau das Richtige gesagt, was in diese Richtung geht. Ich möchte zwei Dinge erwähnen: Was wir nicht machen dürfen, ist, erstens, die Jugendlichen zu kriminalisieren. interjection: (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Woltemath, ich weiß ungefähr, wie Sie es gemeint haben, aber es bringt nichts, Polizeibeamte vor den Kiosk zu stellen, die dann die Jugendlichen abgreifen, nach dem Ausweis fragen und ihnen die Wodkaflasche abnehmen. Das ist Lobbyismus-Politik pur!
Lobbyismus-Politik, habe ich gesagt! Der Verusacher, der diesen Alkohol an die jungen Menschen verkauft, darf weiter verkaufen. Die Jugendlichen, die diesen Alkohol erworben haben, werden kriminalisiert, Herr Erlanson? Das ist das, was Sie gesagt haben. Sie sprechen von Aufklärungsprogrammen, es gibt eine Menge Aufklärungsprogramme, trotzdem sterben junge Menschen nach Discobesuchen am Wochenende – wie jüngst dieses Wochenende auch – bei einem Verkehrsunfall. Es ist immer schwierig, wie und inwieweit Aufklärungsprogramme wirken. Ich möchte jetzt bei dem Thema polizeiliche Kontrollmaßnahmen bleiben. DIE LINKE hat in der Kleinen Anfrage – die habe ich nämlich auch durchgelesen – gefragt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Wie verhält sich im Vergleich dazu die Effektivität gezielter polizeilicher Kontrollen?“ Antwort des Senats: „Polizeiliche Kontrollen, ohne den Einsatz jugendlicher Testkäufer/-innen, sind im Vergleich weniger effektiv, weil bei einem konkreten Verstoß die direkte Abgabe an Kinder oder Jugendliche durch den Gewerbetreibenden nachgewiesen werden muss.“ Das ist das, was ich meine, Herr Woltemath! Was bringt es, Polizeibeamte vor Kiosken aufzustellen, junge Menschen zu kriminalisieren, ihnen auf die Finger zu hauen, den Ausweis zu verlangen, die Flasche abzunehmen, wenn der Verursacher dieses Prinzips, nämlich Wodkaverkauf an junge Menschen, straffrei davonkommt? Während die Polizei die drei Jugendlichen kontrolliert – denn so viele Beamte haben wir nicht –, wird im Kiosk noch an zehn weitere Menschen Alkohol verkauft. Wir haben gerade auch darüber gesprochen, wie das war, als wir während des Freimarkts mit der Innendeputation bei den Schaustellern waren. Da wurde uns doch klipp und klar erklärt, dass ein ganz bekannter, renommierter, riesengroßer Supermarkt – den Namen möchte ich jetzt nicht nennen –, der direkt am Bahnhof ist, selbst die Milchprodukte aus dem Regal am Samstagabend wegräumt, Alkohol einräumt und den jungen Menschen vor den Augen der Erwachsenen – Frau Cakici, gehen Sie einmal dahin! – Wodka verkauft, ohne auch nur den Ausweis zu kontrollieren. Herr Erlanson, mit welchem Aufklärungsprogramm möchten Sie da denn wirken? Wollen Sie sich vor den Supermarkt stellen und den jungen Menschen sagen, trinkt bitte nicht so viel, ihr seid erst 17, ihr dürft das gar nicht trinken? Herr Erlanson, sie würden Sie auslachen! – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es wurden viele Zahlen genannt, Frau Garling hat eben auch einige Zahlen genannt. Auch für uns Grüne ist das eine sehr richtige und wichtige Sache, bei säumigen Vätern oder Müttern, die ihrer ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Pflicht nicht nachkommen, Unterhaltszahlungen zu leisten, diese Gelder einzuziehen.
Ich möchte nicht auf die einzelnen Zahlen eingehen, die eben erwähnt wurden, sondern vielmehr auf eine komplexe Situation hinweisen, die manchmal dazu führt, dass man eben nicht all diese Beträge einfordern kann. Es war ja die Rede von knapp 9,5 Millionen Euro auf der einen Seite bei etwas über 2 700 säumigen Zahlern. Die sogenannte Rückholquote und die Höhe der Beträge, die man erhofft zurückzufordern, ist eben davon abhängig, wie die Einkommenssituation und die Leistungsfähigkeit dieser einzelnen Menschen sind.
Viele dieser Unterhaltsschuldner – einige Faktoren wurden eben genannt, ich möchte das wirklich noch einmal betonen – sind ALG-II-Bezieher, nicht alle, viele von denen, einige sind in einer Langzeitarbeitslosigkeit und sind nicht in der Lage, diese Leistungen zu zahlen, andere haben ein geringes Einkommen, sind auch nicht in der Lage diese Leistungen zu zahlen, andere sind hoch verschuldet. Es gibt noch zahlreiche weitere Faktoren, die möchte ich jetzt hier nicht alle aufführen. Dennoch kann man eines nicht stehen lassen: Frau Ahrens, Sie haben –
Frau Ahrens, ich würde jetzt an Ihrer Stelle genau hinhören! –, Sie haben nämlich gesagt, es gab eine Kleine Anfrage Ihrer Fraktion. Im Mai dieses Jahres gab es hier eine ausführliche Antwort des Senats. Wir hatten in der Sozialdeputation kurz nach der Antwort auf die Kleine Anfrage verabredet, um einen Bericht zu bitten, der jetzt bis zum 5. November vorgelegt werden soll. Sie haben dem zugestimmt, wir haben das als Koalition eingebracht.
Die Datenlage ist uns bis heute nicht bekannt, deswegen finde ich es ein bisschen befremdlich, wenn man dann mit solch einem Antrag kommt, der in der Sache richtig ist! Dagegen sage ich ja nichts. Man muss es konsequent einfordern, wir brauchen diese Gelder. Wir müssen aber auch die persönlichen Lebenslagen Einzelner berücksichtigen, aber auch die ganz Säumigen streng behandeln.
Deswegen plädieren wir hier an dieser Stelle für Überweisung dieses Antrags in der Hoffnung, dass wir, wenn im November verlässliche Zahlen und Daten vorliegen – insbesondere ist hier die BAgIS das Problem, weil die noch gewisse Daten ermitteln muss, der Sozialdatenschutz wurde eben erwähnt, der trifft in einem Bereich ganz besonders zu –, wenn diese Datenlage vorhanden ist, dann die Möglichkeit haben, daraus zu schließen, welche Quote man erreichen kann. Ich möchte auf Hamburg verweisen, eine vergleichbare Stadt mit etwas mehr Einwohnern, aber mit ähnlichen sozialen Problemen, in der die Rückholquote nicht genauso hoch ist.
Ja, dann sagen Sie doch gleich, wie hoch sie in Bremen ist!
10,4 Prozent, der Unterschied ist nicht so groß! Hamburg hat knapp eine Million Einwohner, Bremen hat deutlich weniger, aber gewisse Sozialstrukturen sind ähnlich, meine Damen und Herren! Dennoch fordern wir das konsequent ein, verfolgen diese einzeln und haben sogar Ideen entwickelt, in welche Richtung man gehen kann, um die Quote weiter zu erhöhen. Wir sagen ja nicht, dass wir damit zufrieden sind, sonst würden wir das ja nicht überweisen. Aber dennoch würde ich darum bitten, auch auf einige Zahlen vielleicht hinzuweisen: Schauen Sie sich doch die Halbjahreszahlen an oder die Jahreszahlen!
Ich nenne keine Zahlen, keine Angst, Frau Winther! Die stehen nämlich in der Antwort auf die Kleine Anfrage, dort ist eine kleine Steigerung deutlich sichtbar. Aber die anderen Probleme sind von den persönlichen Lebenslagen abhängig. Wenn ein Mensch auf einmal ALG-II-Bezieher ist, dann kann man da nichts holen oder gar nichts holen oder ganz wenig holen. Darum geht es!
Wenn man sich die monatlichen Rückholraten in den einzelnen Tabellen anschaut, werden Sie Monate finden, in denen die Rückholquoten verglichen mit anderen Monaten deutlich höher sind. Das hat auch ein bisschen damit zu tun, in welcher Lage sich die einzelnen Menschen zurzeit befinden. So viel erst einmal von mir! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Hinners, ich finde es sehr bedauerlich, weil die Große Anfrage, die Sie gestellt haben, auch wenn sie nur auf die Pädokriminalität reduziert war, hier nicht den Anklang gefunden hat, wie man sich mit dem Thema hätte auseinandersetzen können oder müssen. Sie haben in keiner Weise gewürdigt, was der Senat bisher getan hat. Sie haben dem Senat Naivität im Umgang mit dem Thema vorgeworfen. Sie behaupten, der Senat tue hier gar nichts, und zitieren hier Akteure aus dem Bereich. Sie haben den Zentralen Elternbeirat zitiert, der durchaus in Kooperation mit der Landesjugendbehörde, mit dem Jugendamt, mit der Landesmedienanstalt und mit dem Servicebüro für junge Menschen Angebote an Schulen macht mit einer umfangreichen Handreichung, um hier auf Prävention zu setzen. Wenn Sie für die CDU schildern, dass dem Senat keine verlässlichen Daten vorliegen, dann hätten Sie auch nennen können, wer verlässliche Daten hat. Das sind Sie uns eben gerade schuldig geblieben.
In der Tat sieht die Realität sehr schwierig aus. Das verheimlicht der Senat auch nicht in der Antwort auf die Große Anfrage. Es gibt nicht genügend Informationen in diesem Bereich. Das Dunkelfeld ist in der Tat sehr groß. Die Erfassung findet in der sogenannten polizeilichen Kriminalitätsstatistik nicht statt, dennoch gibt es laut Strafgesetzbuch Rechtsvorschriften, die zum Schutz der Sexualität von Kindern und Jugendlichen vorhanden sind. Eine große Palette von Präventionsmaßnahmen ist in der Antwort auf Ihre Große Anfrage aufgelistet. Es gibt Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Lernen mit und über Medien. Es gab zahlreiche Workshops, die auch dieses Jahr weiter angeboten werden, und, glauben Sie mir, die werden auch im nächsten Jahr weiter angeboten.
Es gab auf Bundesebene – daran sind Sie im Bund ja maßgeblich beteiligt, Herr Hinners – die Jugendfamilienministerkonferenz, dort gab es in Zusammenarbeit mit den Kultusministern der Länder, aber auch im Bund Beschlüsse, in denen festgelegt wurde, wie diese Handreichung unter dem Arbeitstitel „Kriminalprävention im Netz der neuen Medien“ zum Beispiel an den Bremer Schulen stattzufinden hat. Das haben Sie aber auch nicht erwähnt. Ich habe von dem Servicebüro Jugendinformation gesprochen, das in Bremen und Bremerhaven in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern, dem Landesjugendamt sowie der Bremischen Landesmedienanstalt und der Bremischen Kinder- und Jugendstiftung hinreichend ernsthafte Arbeit leistet, aber auch bei den Eltern aufklärt, bei Schülerinnen und Schülern aufklärt, Projekte und Programme hat, in denen Schülerinnen und Schüler als Multiplikatoren fungieren, um dann später im Klas––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
senzimmer hinreichend über dieses Thema zu informieren, zu warnen und auf die Risiken hinzuweisen.
Das sogenannte Web 2.0, das Internet, ist ja nicht nur unter dem Aspekt der Pädokriminalität zu betrachten. Da reichen die Aspekte ganz weit, das fängt bei Abzockerfallen im Internet an, wo junge Menschen sich im Internet auf Homepages begeben, und dann hinterher abgezockt werden, die sprechen durchaus mit ihren Eltern über diese Probleme. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Debatte auch aufgrund der zahlreichen Antworten des Senats in eine Richtung geht und wir hier differenziert sprechen. Ich fand es nicht korrekt, wie hier Ihrerseits kritisiert wurde.
Wenn man sich einmal die unzähligen Inhalte im Internet anschaut, die kann man ja kaum erfassen, das sind ja Abermilliarden von Homepages, die tagtäglich verändert werden, neugestaltet werden, anders verlinkt werden, wo junge Menschen sich aufhalten. Gerade in den sozialen Netzwerken ist die Gefahr durchaus vorhanden, aber Sie haben behauptet, selbst die Bremer Behörden tun hier zu wenig. Wie stellen Sie sich das vor? Dass bremische Polizeibeamtinnen und -beamte sich vor einen Rechner setzen, sich anonym einloggen, im Grunde genommen genau das tun, was die Pädophilen auch tun, sich mit anderen Identitäten ins Netz einloggen und versuchen, irgendwelche Menschen aufzuspüren, die dort junge Menschen belästigen? Ich denke, gerade im Hinblick auf Prävention wird das doch durchaus getan, aber jetzt ernsthaft zu fordern, dass es vehement betrieben wird, halte ich für falsch.
Natürlich wird der Senat hier auch in Zukunft weiter voranschreiten müssen, um eben die Prävention voranzutreiben.
Gern!
Ja!
Sie sind ja ehemaliger Polizeibeamter, korrigieren Sie mich, wenn ich das jetzt gerade falsch wiedergebe, dass Polizeibeamte sich anlassunabhängig vor einen Rechner setzen, sich bei StudiVZ einloggen, sich eine andere Identität geben, eventuell die eines zwölfjähri
gen Mädchens, um den ganzen Tag vor diesem Rechner zu verweilen in der Hoffnung, dass irgendjemand sie anspricht und persönliche Daten von ihnen verlangt. Meinten Sie das?
Die Palette ist lang, aber meine Redezeit ist begrenzt, Herr Kollege!
Nein! Eines ist doch klar, gerade auch für uns in der grünen Fraktion: Die mediale Entwicklung insbesondere im Bereich des Internets stellt doch die regulative Absicht des Jugendschutzes mehr und mehr infrage. Das möchte ich jetzt auch noch einmal als These formulieren, weil man das unter diesen Gesichtspunkten doch debattieren muss: Durch die Veröffentlichung intimer Bilder, Daten, persönlicher Informationen, gerade in sozialen Netzwerken kommen immer neue Probleme hinzu, die mit den klassischen Instrumenten nicht mehr zu bewältigen sind.
Gleichzeitig wächst aber bei den Erziehenden und bei den Heranwachsenden das Bedürfnis nach Orientierung für ihr Medienhandeln. Dazu fallen mir doch mindestens zwei Fragen ein, die man an dieser Stelle auch hätte stellen können und meiner Meinung nach hätte stellen müssen: Welche Funktion kann der Jugendschutz in Zukunft erfüllen, um dieses Problem bewältigen zu können? Was bedeutet diese Herausforderung für die in diesem Bereich tätigen Institutionen der Erziehenden und betroffene minderjährige Kinder und Jugendliche?
Einige Fragestellungen, die sich natürlich hoffentlich auch in der zweiten Runde ergeben, können wir hier gern vertiefen, aber hier zu sagen, der Senat hätte hier nichts getan! Diese Liste ist lang. Ich möchte noch einmal kurz zwei sinnvolle Projekte nennen, weil Sie den Zentralen Elternbeirat genannt haben, und zwar gibt es in Bremen und Bremerhaven die Fachstelle zum Thema Jugendschutz im Internet. Jugendliche, Eltern mit Multiplikatoren machen Beratung und bieten Infodienste an. Es gibt den Aktionsplan Medienkompetenz, mit dem die Netcard schon vor Jahren eingeführt wurde, wo junge Menschen, die Jugendeinrichtungen mit einem Internetzugang besuchen, über diese Netcard die Möglichkeit haben, im Inter
net zu surfen, wo sie von den Sozialarbeitern in diesen Jugendeinrichtungen gebrieft werden, wo über die Gefahren im Internet aufgeklärt wird. Sozialarbeiter werden nach wie vor geschult. Sie werden auch nächstes Jahr geschult, Herr Hinners, was die Gefahren im Internet anbelangt.
Das sind ernste Vorhaben, die wir als rot-grüne Regierung unterstützt haben, weiterhin unterstützen und auch immer wieder fordern werden. – Ich bedanke mich erst einmal bei allen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Danke, dass Sie so verständnisvoll sind! Herr Hinners, die Vorstellung, man könne über Gesetze verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit einem Inhalt konfrontiert werden, der nicht für sie geeignet ist, bleibt in irgendeiner Form illusorisch.
Dazu komme ich jetzt, Herr Röwekamp!
Im Grunde haben wir doch rein theoretisch im Internet ähnlich strenge Regeln wie für das Fernsehen. Die Bestimmungen von unzulässigen Inhalten nach Paragraf 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gelten ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sowohl für das Fernsehen als auch für die Telemedien, die über das Internet verbreitet werden. Das ist der eine Aspekt. Dann gibt es die weiteren Aspekte im Internet, die sozialen Netzwerke, Chatrooms, die man schlecht überwachen kann, weil andere Verlinkungen vorhanden sind, und junge Menschen, die sich vielleicht abends vor den Rechner setzen und über eine Webcam mit wildfremden Menschen oder mit Leuten kommunizieren, mit denen sie vielleicht über das Internet seit Monaten oder Jahren befreundet sind. Natürlich machen das auch erwachsene Menschen – über die haben wir nämlich hier gar nicht gesprochen –, die machen das genauso und kommunizieren untereinander, ohne dass es im Internet irgendwelche Grenzen gibt.
Jetzt mit diesem Gedanken zu spielen, als müsste man so eine Art digitale chinesische Mauer im Internet aufbauen, um das komplett zu kontrollieren, gewisse Sachen zu unterbinden, würde ich an dieser Stelle für falsch halten.
Was ich aber für richtig halte, wäre natürlich, solche Menschen, die solche Straftaten begehen – –. Für mich sind das Straftaten, wenn die im Internet stattfinden, weil sich kein Mensch im realen Leben ja ein Pseudonym geben und Briefe schreiben würde, aber in der digitalen Welt ist das durchaus gang und gäbe. Hier muss der Jugendschutz nämlich die Würdigung finden, die ihm rechtlich zusteht. Da sind die Betreiber von solchen Webpages, seien es Private oder Unternehmen, wie bei den sozialen Netzwerken, gezwungen, dort auch den Medienschutz und den Jugendmedienschutz umzusetzen. Darauf muss man eigentlich politisch hinarbeiten, dass diese Unternehmen das nicht nur auf der Basis der freiwilligen Selbstkontrolle tun, sondern diese Gesetze genauso ernst nehmen wie die Gesetze in anderen Bereichen, die unter das Strafgesetzbuch fallen, Herr Hinners. Das wurde nicht erwähnt.
Eine Forderung aus grüner Sicht: Kinder muss man doch möglichst fit, also nicht nur möglichst fit für den Straßenverkehr, sondern auch für den Datenverkehr machen. Das Gleiche gilt aber auch für die Eltern in diesem Falle. Nicht alle Eltern, die Kinder haben, kennen diese einzelnen Gefahren im Internet, aber man muss es auch nicht dämonisieren, ständig den Kindern zu erzählen, wie gefährlich das World Wide Web an sich ist oder die Web 2.0-Generation, die eben gerade in den sozialen Netzwerken verkehrt.
Wir haben hier eine Generation von jungen Menschen, die das auch in Zukunft vermehrt anders nutzen wird als zum Beispiel meine Generation, weil man erst später in diesen Bereich hineingekommen ist. Hier müssen wir doch Geltungsbereiche schaffen, wie man jungen Menschen durch Prävention Medienkompetenzen vermittelt. Um diese richtig zu vermitteln, ist
ein Ort das Elternhaus, und der andere Ort fängt für mich an in den Kitas, geht über die Bildungseinrichtungen und hört aber nicht irgendwie in der Universität auf, sondern ist eben eine Debatte, der man sich auch gesellschaftlich stellen muss. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Minderjährige und junge Erwachsene, bis 20 Jahre, wurden im Land Bremen in den vergangenen zwölf Monaten nach Konsum von Alkohol in Krankenhäusern behandelt, aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht?
Zweitens: Wie viele Minderjährige und junge Erwachsene, bis 20 Jahre, wurden im Land Bremen in den vergangenen zwölf Monaten nach Konsum von Drogen in Krankenhäusern behandelt, aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht?
Es ist ja sehr auffällig, dass gerade in der Altersgruppe der Elf- bis Fünfzehnjährigen das Verhältnis von Jungen und Mädchen mit 91 beziehungsweise 97 Alkoholvergiftungen fast gleich ist. Da würde mich interessieren, ob es seitens des Senats zu dieser Fragestellung eventuelle Antworten gibt, warum gerade diese Altersgruppe stark davon betroffen ist, zu viel Alkohol zu konsumieren.