Protokoll der Sitzung vom 04.06.2008

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 23. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Studenten der Akademie der Wirtschaft, eine Besuchergruppe des CDU-Ortsverbandes Horn-Lehe, eine 9. Gymnasialklasse der Wilhelm-Olbers-Schule und eine 11. Klasse des Politik-Leistungskurses des LloydGymnasiums aus Bremerhaven.

Seien Sie alle ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgende Eingänge bekannt:

1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand des Präsidenten des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen, Dringlichkeitsantrag des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vom 3. Juni 2008, Drucksache 17/435.

Gemäß Paragraf 21 Satz 2 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag zu Beginn der Sitzung am Donnerstagvormittag ohne Debatte aufzurufen.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch, dann können wir so verfahren.

2. Gewalt- und waffenfreie Schulen, Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 3. Juni 2008, Drucksache 17/437.

Ich lasse auch hier über die dringliche Behandlung dieses Antrags abstimmen.

Wer mit einer dringlichen Behandlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen eine Verbindung mit dem gleichlautenden Antrag unter Tagesordnungspunkt 35 vor.

Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

3. Wahl der Mitglieder des Landesrundfunkausschusses.

Ich schlage Ihnen vor, diesen Tagesordnungspunkt am Schluss der Tagesordnung ohne Debatte aufzurufen.

Nachträglich möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Tagesordnungspunkt 38, Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen, inzwischen zurückgezogen wurde.

Meine Damen und Herren, wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 15 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer 11 wurde inzwischen von dem Fragesteller zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Arbeitslos und nicht arbeitslos registrierte ältere Arbeitslosengeld-I- und Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Nitz, Frau Troedel und Fraktion Die Linke.

Bitte, Frau Kollegin Nitz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hat sich die Zahl der arbeitslos und der nicht arbeitslos registrierten älteren Menschen von 55 bis 65 Jahren, sowie insbesondere von 55 bis 58 Jahren, in den Rechtskreisen des SGB II und des SGB III in Bremen und Bremerhaven in den Jahren von 2005 bis 2007 entwickelt?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen des Wegfalls der sogenannten 58er-Regelung, ehemals Paragraf 428 SGB III, in Bremen und Bremerhaven?

Drittens: Wie schätzt der Senat die Auswirkungen der Rente mit 67 und dem damit verbundenen Hinausschieben des gesetzlichen Renteneintrittsalters vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit bei älteren Menschen, Ü55, sowie den mangelnden Angeboten für ältere Langzeitarbeitslose im Hinblick auf die Vermeidung von Altersarmut ein?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Erstens: Für die Stadt Bremen stellt sich die Entwicklung im Jahresdurchschnitt folgendermaßen dar: Die Zahl der arbeitslos registrierten Menschen von 55 bis unter 65 Jahren ging von 2005 bis 2007 um rund 29 Prozent zurück. Der größte Teil dieses Rückgangs fand mit rund 37 Prozent bei den Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld I statt. Bei den Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern betrug der Rückgang 24 Prozent. In der Gruppe der 55- bis 58-Jährigen ging die Zahl der arbeitslos registrierten Menschen insgesamt um rund 23 Prozent zurück, um 37 Prozent davon im Rechtskreis des SGB III, um 14 Prozent im Rechtskreis des SGB II.

Für die Stadt Bremerhaven stellt sich die Entwicklung im Jahresdurchschnitt folgendermaßen dar: Die Zahl der arbeitslos registrierten Menschen von 55 bis unter 65 Jahren ging im genannten Zeitraum um rund 31 Prozent zurück, um 55 Prozent im Rechtskreis des SGB III, um 17 Prozent im Rechtskreis des SGB II.

Die registrierte Arbeitslosigkeit in der Gruppe der 55- bis 58-Jährigen ging in Bremerhaven im genannten Zeitraum um rund 22 Prozent zurück, um 54 Prozent im Rechtskreis des SGB III und um rund 3 Prozent im Rechtskreis des SGB II.

Die Zahl der nicht arbeitslos registrierten Personen von 55 bis unter 65 Jahren, die Leistungen nach dem SGB III oder SGB II beziehen, hat in der Stadt Bremen von 2005 bis 2007 um rund 10 Prozent zugenommen, in Bremerhaven um insgesamt 14 Prozent.

In der Altersgruppe von 55 bis 58 Jahren erhöhte sich die Zahl der nicht arbeitslos registrierten Leistungsbezieherinnen und -bezieher zwischen 2005 und 2007 in der Stadt Bremen um rund 86 Prozent, in Bremerhaven um rund 71 Prozent. Eine Differenzierung nach den beiden Rechtskreisen ist hierbei zurzeit nicht möglich.

Die Arbeitslosigkeit älterer Frauen nimmt insgesamt langsamer ab als die älterer Männer. Eine erste Reaktion darauf sind die erfolgreichen Bemühungen, ältere Frauen verstärkt an den arbeitsfördernden Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven zu beteiligen.

Zweitens: Der Wegfall der so genannten 58er-Regelung steht in engem Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre.

Drittens: Der Senat hat im Bundesrat dem Gesetz zur Erweiterung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr zugestimmt. Er hat dies vor dem Hintergrund der zurzeit absehbaren demografischen Entwicklung mit dem Ziel, das Rentenversicherungssystem zukunftssicher zu gestalten, getan.

Ein Konflikt mit der Arbeitslosigkeit bei älteren Menschen ist dabei aktuell nicht gegeben, da eine Erweiterung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr im Zuge eines längerfristigen Anpassungsprozesses ausgestaltet wurde.

Nach Auffassung des Senats ist dieser Anpassungszeitraum zu nutzen, um die Arbeitsmarktsituation auch für ältere Menschen und insbesondere langzeitarbeitslose Ältere nachhaltig zu verbessern. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Nitz, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ehrlich gesagt war mir die Beantwortung der Frage zwei mit dem einen Satz etwas zu wenig in ihrem Umfang. Aber vielleicht noch einmal auf die Frage eins zurückkommend: Worauf würden Sie, Herr Staatsrat, denn den Rückgang der arbeitslos und nicht arbeitslos registrierten älteren Menschen zurückführen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich glaube, es zeigt sich auch hier, dass die insgesamt günstige wirtschaftliche Entwicklung sich auch auf diesen Personenkreis auswirkt und vermehrt ältere Arbeitslose wieder Arbeit finden. Das ist einer der Gründe, der aus meiner Sicht wesentlich ist, dass die Arbeitslosigkeit auch dort in dem Bereich zurückgeht. Man kann an dieser Sache, glaube ich, auch sehen, was wir in der gestrigen Debatte schon hatten, dass es Unterschiede zwischen dem SGB III und II gibt, dass bei SGB III die Personen einfach noch arbeitsmarktnäher sind und dementsprechend schneller auch wieder in den Arbeitsmarkt zurückkommen.