Thomas Röwekamp
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrter Herr Präsident, mein sehr verehrte Damen und Herren! Als Vorsitzendem des staatlichen und des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses obliegt mir zunächst die Aufgabe, hier im Hause über die Ausschussberatung, über Verfahren genauso wie über ihr Ergebnis zu berichten. Dies wird heute wahrscheinlich nicht das einzige Mal in diesem Jahr sein, denn der Senat hat bereits angekündigt, wegen der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst einen weiteren Nachtragshaushalt beraten zu wollen. Wir werden in diesem Jahr auch noch die Beratung über den Doppelhaushalt für die Jahre 2010 und 2011 beginnen. Darüber hinaus schauen wir alle mit ängstlichen Augen auf die Steuerschätzung im Mai und haben die Erwartung und vielleicht auch die Hoffnung, dass dies erneute Nachtragshaushaltsberatungen nicht erforderlich machen wird.
Bevor ich zum Beratungsverfahren im Haushaltsausschuss komme, möchte ich noch kurz etwas zur Bedeutung dieses uns vorliegenden Nachtragshaushaltsgesetzes aus fiskalischer Sicht sagen! Gegenstand dieses Nachtragshaushalts ist das Konjunkturpaket II des Bundes und seine Umsetzung in Bremen und Bremerhaven. Der Bund unterstützt mit einem Investitionsprogramm zusätzliche Investitionen der Länder und Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 10 Milliarden Euro. Bremens Anteil daran beträgt rund 88,4 Millionen Euro, den wir aufstocken müssen mit rund 29,5 Millionen Euro aus eigenen Haushaltsmitteln. Insgesamt umfasst der Nachtragshaushalt daher Einnahmen und Ausgaben von 117,9 Millionen Euro.
Man darf den Nachtragshaushalt – auch wenn wir heute nur über ihn beschließen – aber nicht als Insel verstehen. Ich habe deshalb eingangs auf die Haushaltsberatungen für 2010 und 2011 bereits hingewiesen. Der Senat hat das Konjunkturpaket mit dem Beschluss über die investiven Eckwerte für 2010 und 2011 verbunden und auch das Gebäudesanierungsprogramm mit einbezogen. Auch darüber hat der Haushaltsausschuss am Freitag beraten.
Der Zeitraum, in dem Mittel aus dem Konjunkturpaket II eingesetzt werden können, umfasst vor allem die Jahre 2009 und 2010, die Maßnahmen sollen eben schnell wirken. Aber auch 2011 können unter bestimmten Umständen noch Mittel abgerufen werden. Der Nachtragshaushalt wirkt also über 2009 fort, auch rein fiskalisch, da alle Mittel des Konjunkturpakets, auch diejenigen, die nicht im Jahr 2009 noch
abfließen können, bereits in ihm enthalten sind. Dies ermöglicht dem Senat eine größtmögliche Flexibilität bei der Realisierung der in Aussicht genommenen Vorhaben. Es gilt aber die Vorgabe, dass die Hälfte des Programmvolumens noch 2009 vom Bund abzurufen ist, um möglichst schnell und unverzüglich die mit dem Konjunkturpaket II verbundenen regionalwirtschaftlichen Effekte zu erzielen.
Die beiden kommenden Haushaltsjahre werden daher von dem heute beschlossenen Programm geprägt sein. Die Hoffnung – so ist es immer bei Konjunkturprogrammen – ist natürlich, dass die Prägung der nächsten Haushalte noch viel weiter reicht als die in ihnen mit diesem Nachtragshaushalt eingestellten Einnahmen und Ausgaben und die in die Folgejahre übertragenen Reste. Dass nämlich durch das gesamte Paket des Bundes und die weiteren Maßnahmen in Deutschland, in Europa, in den USA und dem Rest der Welt die Weltwirtschaft stabilisiert wird und dadurch Einnahmen, vor allem auch Steuern, in ganz Deutschland generiert oder mindestens jedenfalls stabilisiert werden und Ausgaben für Arbeitslosigkeit vermindert werden können, ist das Ziel unseres Konjunkturprogramms. Die Haushalte der Zukunft in Bremen werden in einem kleinen Ausschnitt abbilden, ob dies tatsächlich auch gelingt.
Für Bremen ist das Gelingen von besonders großer Bedeutung, denn bei den Einnahmen im Nachtragshaushalt muss einem Haushälter in Bremen dabei ein Aspekt ganz besonders wichtig sein: 29,5 Millionen Euro der insgesamt 117,9 Millionen Euro muss Bremen selbst – und das heißt bei uns in Bremen eben aus Krediten – finanzieren. Diese Kredite führen zu extrem hohen jährlichen Zinsbelastungen auch in den folgenden Jahren. Diese Zinsbelastungen müssen auch in den folgenden Jahren durch Einnahmen gedeckt werden.
Am Freitag wurde uns im Haushaltsausschuss aber auch gesagt, dass wir wahrscheinlich wegen der Zinsentwicklung für Zinsen im Jahr 2008 weniger ausgegeben als wir eingestellt haben, und dass es in Anbetracht des Zinsniveaus eine Erwartungshaltung gibt, dass dies auch 2009 der Fall sein wird. Bei unserer Zinsbelastung bedeuten niedrige Zinssätze keine ganz kleine Entlastung.
2008 war zudem für uns als Bundesland ein sehr gutes Jahr. Bremen gelang es, weniger Kredite neu aufzunehmen als für Investitionen auszugeben, und dies, obwohl die Investitionen insgesamt sinken. Nach der bislang geltenden Regelung der Verfassung war dies ein verfassungskonformer Haushalt, immerhin. Wir dürfen uns aber auch nichts vormachen: Angesichts der derzeitigen Krise, die ja der Grund für das Konjunkturpaket ist, dessen Umsetzung wir heute beschließen, wird dies für 2009 und die kommenden Jahre kaum noch zu wiederholen sein. Uns muss auch bewusst sein, dass es uns auch 2008 nicht gelang – wir waren davon sogar noch über 370 Millionen Euro entfernt –, Schulden zu tilgen, und wir konnten die
Zinsen auch nicht vollständig aus eigener Kraft bedienen.
Zusätzliche Maßnahmen, wie sie das Konjunkturpaket II verlangt, bedeuten daher in Höhe von 29,5 Millionen Euro einen Eigenanteil Bremens für zusätzliche Kredite. Diese zusätzlichen Kredite bedeuten wiederum zusätzliche Zinsen, und die bedeuten – machen wir uns nichts vor! – in den Folgejahren die Notwendigkeit zusätzlicher Anstrengungen, auch gerade im Lichte der Beschlüsse der Föderalismusreformkommission II. Die Zinsen für die heute als Kreditaufnahme neu beschlossenen 29,5 Millionen Euro werden auch in einem weiteren Sinne zusätzlich sein: Sie werden nämlich zu dem Zinsniveau hinzukommen, das Bremen ab 2020 nach den Vereinbarungen aus der Föderalismusreformkommission II aus eigenen Mitteln ohne die Neuaufnahme von Krediten wird finanzieren müssen. Dennoch hat – ich sehe einmal von Herrn Professor Seitz ab, dessen bekannten Empfehlungen hier offensichtlich von niemandem geteilt werden – der Haushaltsausschuss keine Alternative gesehen, als diese Kreditaufnahme zu empfehlen. Es gibt keine Finanzierungsalternative zum Konjunkturprogramm als die Aufnahme neuer Kredite, und ich möchte an dieser Stelle ganz bewusst betonen, das gilt auch für die Opposition, trotz der Vorbehalte, die aufseiten der Opposition aus ganz unterschiedlichen Gründen gegen die Projektliste im Einzelnen bestehen, die der Senat vorgeschlagen hat. Dazu werden wir nachher in der Debatte sicherlich noch die unterschiedlichen Sichtweisen der Fraktionen zu hören bekommen.
Der Grundsatz war hingegen für uns ohne Alternative, auch wie die Finanzierung eines Anteils von 25 Prozent aus zusätzlichen Krediten, die Bremen aufnehmen muss. Bremen kann aus der Ländergemeinschaft nicht ausscheren, wenn ein Programm aufgelegt wird, das in Deutschland insgesamt die Wirtschaft stabilisieren soll. Als Land, das in ganz besonderer Weise von der gesamtstaatlichen Wirtschaftslage abhängig ist, gilt das umso mehr.
Die Kollegen von der Fraktion DIE LINKE haben darüber hinaus Anträge eingebracht, die eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von rund 33 Millionen Euro erforderlich machen würden, ohne allerdings einen Antrag auf die entsprechende Erhöhung der Kreditermächtigung vorzulegen.
Es war angekündigt, dass er heute im Parlament beraten werden soll, aber auch der liegt bis heute nicht vor. Der Haushaltsausschuss konnte sich in seiner großen Mehrheit mit weiteren Krediten über das Maß von 29,5 Millionen Euro hinaus, die notwendig sind, um an dem bundesweiten Programm teilzunehmen, aber nicht anfreunden und empfiehlt Ihnen vor allem deshalb, die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
Während die Zusätzlichkeit der 25 Prozent, die Bremen selbst finanzieren muss, für einen Haushälter in unserer Situation daher vor allem eine Zusätzlichkeit von Schulden und damit von fiskalischen Problemen auch in der Zukunft bedeuten, bedeuten die 75 Prozent Bundesmittel in Höhe von 88,4 Millionen Euro für Bremen eine wirkliche Entlastung. Sie sind eine zusätzliche Möglichkeit, in einer schwierigen Haushaltslage eine Vielzahl von Projekten jetzt zu ermöglichen, die ohne diese erst sehr viel später – in wenigen Fällen vielleicht auch nie – hätten wirklich ermöglicht werden können.
Die Mittel des Konjunkturpakets sollen zusätzlich sein, sie sollen keine Einsparungen in Höhe von 117,9 Millionen Euro andernorts im Haushalt ermöglichen. Es sind tatsächlich zusätzliche Ausgaben, die es ohne dieses Programm nicht gegeben hätte; sonst hätte das Konjunkturprogramm seinen Namen verfehlt, und es wäre nichts anderes als eine Umschichtung zulasten Dritter. So ist es nicht gemeint, und gerade deshalb ist es in Bremen auch möglich, mit diesem Nachtragshaushalt neue Primärausgaben zu tätigen und neue Kredite aufzunehmen über den Rahmen der Finanzplanung hinaus. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform, in der die Primärausgaben und die Finanzplanung, wie Sie wissen, im Fokus des Bundes und der anderen Länder bei der Frage standen, ob wir nach 2020 einfach so keine neuen Schulden mehr machen dürfen, oder ob unsere Lage anerkannt wird und wir bis dahin Unterstützung bekommen. Das Konjunkturprogramm und der bremische Anteil daran gefährdet daher die Verabredung in der Föderalismusreformkommission II nicht.
Die Mittel, die nun für energetische Sanierungen und viele weitere Maßnahmen ausgegeben werden, bedeuten Freiräume für weitere Maßnahmen, die unter dem Druck der knappen Haushaltsmittel ohne diese erst sehr viel später finanzierbar gewesen wären. Letztlich rücken die Projekte auf einer langen Liste notwendiger Sanierungen und weiterer Maßnahmen alle näher an die Realisierung heran. Auch davon werden die nächsten Haushaltsjahre geprägt sein. Profitieren werden davon – auch wegen der bundesweit einheitlichen Vorgaben – in erster Linie die Schulen und die Kindertagesstätten.
Der Haushaltsausschuss ist mit der Mehrheit der Koalition den Entwürfen des Senats zu den Nachtragshaushaltsplänen und damit auch der Projektliste und den Kriterien gefolgt, die zu ihrer Aufstellung geführt haben. Die Kriterien, die der Senat bei den Projekten in unterschiedlicher Gewichtung herangezogen hat, waren kurzfristige Realisierbarkeit und Zusätzlichkeit, längerfristige Nutzbarkeit und über den Konjunkturimpuls selbst hinausgehende regionalwirtschaftliche Effekte mit der Möglichkeit politischer Schwerpunktsetzung, regionale Verteilung innerhalb der Stadt und eine breite Streuung der Auftragsvergabe.
Der Senat hat dem Ausschuss über die Haushaltsgesetze und die Nachtragshaushaltspläne hinaus eine Übersicht über die von ihm geplanten zusätzlichen Investitionen aus den Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2010 und 2011 und das Gebäudesanierungsprogramm vorgelegt. Diese Übersicht umfasst die in Bremen und Bremerhaven berücksichtigten Investitionen vor allem in die Kitas, in die Schulen, in die Universität, in die Hochschulen und Forschungseinrichtungen, in die bauliche und wirtschaftliche Infrastruktur, in Sportanlagen, Krankenhäuser und in einzelne Maßnahmen der Ressorts Inneres, Justiz und Finanzen. Nicht alles steht heute schon verbindlich fest, dazu war der Zeitraum auch zu eng. Zum Teil werden pauschale Summen erst später in einzelne Projekte zerlegt. Darüber werden die Deputationen und Ausschüsse, also Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann im Einzelnen noch zu beraten haben.
Der Ausschuss hat eingehend die Frage beraten, ob die vom Senat angewandten Kriterien die richtigen sind und ob die Projektliste ihnen in jedem Punkt auch immer entspricht. Dies ist bei einem Nachtragshaushalt wie diesem, der sich durch ausschließliche Projekt- und Maßnahmenbezogenheit auszeichnet, auch unsere Aufgabe als Haushaltsausschuss. Hierzu gab es im Ausschuss natürlich Differenzen zwischen Koalition und Opposition. So darf und so muss es auch sein, denn auch bei einem Konjunkturprogramm ist eines klar: Innerhalb der Vorgaben aus der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, die vor allem kurzfristige Realisierbarkeit und die von mir bereits erwähnte Zusätzlichkeit erfordern, ist es eine politische Entscheidung der Koalition, welche weiteren Kriterien sie anwendet und welche Maßnahmen sie in ein solches Programm aufnimmt.
Die Oppositionsparteien haben hier unterschiedliche abweichende Vorstellungen und diese auch im Ausschuss vertreten und artikuliert. Überwiegend waren die Maßnahmen im Ausschuss aber nicht strittig. Die strittigen Punkte sind Ihnen weitgehend schon aus der ersten Lesung bekannt, davon hören wir in der Debatte nachher sicherlich noch mehr. Die Senatorin für Finanzen hatte ja bereits in ihrer Einbringungsrede auf zwei dieser Projekte hingewiesen, weil auch sie die Förderung dieser beiden Projekte durch das Konjunkturprogramm nicht, wie bei den meisten anderen Projekten, selbstverständlich für berechtigt ansah, sondern dies erläuterungsbedürftig fand. Dies hat sich auch in den weiteren Beratungen im Ausschuss gezeigt.
Abschließend möchte ich Ihnen noch kurz das Beratungsverfahren selbst schildern! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sondersitzung am letzten Montag die Entwürfe des Senats zu den Änderungen der Haushaltsgesetze und zu den Nachtragshaushaltsplänen in erster Lesung beschlossen und federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss im Land und in der Stadt überwiesen. Dem vorausgegangen war die Be
fassung durch fast alle Deputationen. Von den parlamentarischen Ausschüssen haben sich der Rechtsausschuss, die Krankenhausausschüsse Stadt und Land sowie der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung mit dem Nachtragshaushalt befasst und dem Haushalts- und Finanzausschuss berichtet. Das gesamte Beratungsverfahren in allen beteiligten Gremien beginnt mit dem grundlegenden Beschluss des Senats am 24. Februar 2009. Es hat bis heute nur drei Wochen gedauert, ein ehrgeiziges Programm! Die Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt haben, wie üblich, in einer gemeinsamen Sitzung getagt. Die Berichte des Ausschusses liegen Ihnen allen vor. Darin enthalten sind die Berichte der genannten parlamentarischen Ausschüsse und ebenso die Empfehlungen für die Abstimmung über die Änderungen der Haushaltsgesetze, über die Nachtragshaushaltspläne und über die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. Der Ausschuss hat sich darüber hinaus auf kleine Ergänzungen der Sperrvermerke in den Nachtragshaushaltsplänen verständigt. Zu alldem darf ich auf den vorliegenden Ausschussbericht verweisen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss, aber auch in den uns begleitenden Ausschüssen für die konstruktive, zielgerichtete und zügige Beratung bedanken, außerdem bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft für die sachgerechte Vorbereitung unserer nicht ganz einfachen Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei der Hausspitze der Senatorin für Finanzen für die Zügigkeit und Vollständigkeit der Vorlagen. Sie haben uns in die Lage versetzt, Ihnen heute für die Beschlussfassung in zweiter Lesung die Ihnen vorliegenden Empfehlungen auszusprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um in Bremen von einer Tradition zu sprechen, muss man bereits mehr als zehn Jahre aufweisen können in Anbetracht solcher Traditionsveranstaltungen wie dem Stiftungsfest der Eiswette oder dem Schaffermahl. Gleichwohl ist es mittlerweile, wenn schon keine Tradition, doch zumindest eine Gewohnheit, dass seit zehn Jahren der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses einen Bericht gibt. Dabei handelt es sich, auch wenn der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses immer der stärksten Oppositionsfraktion angehört, nicht um eine Oppositionsrede. Es handelt sich aber auch, anders als zum Beispiel bei der Eröffnung der britischen Parlamentssitzung, nicht um das Verlesen der Regierungserklärung durch die Königin.
Insofern, Herr Präsident, meine Damen und Herren, bitte ich, vorab zur Kenntnis zu nehmen, dass ich mich darum bemüht habe, auch im Zusammenwirken mit den Mitarbeitern der Bremischen Bürgerschaft und der Ausschussassistenz einen neutralen Bericht zu geben, der gleichwohl nicht unpolitisch ist.
Die Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt haben in gemeinsamen Sitzungen getagt, ebenso beraten wir heute, wie seit langem üblich, die Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen gemeinsam hier im Landtag. Beschließen müssen und werden wir voraussichtlich allerdings getrennt. Dafür ist vorgesehen, dass sich der heutigen Sitzung des Landtages noch eine kurze Beschlusssitzung der Stadtbürgerschaft anschließen wird. Über die Haushaltsberatungen selbst liegen Ihnen die Ausschussberichte
zum Landes- und Stadthaushalt vor, und ich werde darauf verzichten, diese Berichte zu verlesen. Die Fraktionen haben sich geeinigt, auch die Gesetzesvorschläge und Änderungsanträge zur Beamtenbesoldung und -versorgung gemeinsam mit der Haushaltsdebatte zu beraten, so sind wir auch im Ausschuss verfahren. Den Bericht darüber haben Sie ebenfalls erhalten, und ich komme auf diesen Teil der Beratungen am Schluss meiner Rede zurück.
Die Haushalts- und Finanzausschüsse gibt es, wie ich eingangs bereits bemerkte, in dieser Form seit 1998. Vorher fanden die Beratungen in der Finanzdeputation statt. Da die Landesverfassung damals durch Gesetz vom 3. März 1998 geändert wurde, kann man bei unseren Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss, und die fanden am 5. und 6. März statt, fast genau von einem zehnjährigen Jubiläum sprechen. In diesen zehn Jahren hatten wir noch nie so viele Fraktionen wie heute, und wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss insoweit ein Jubiläum mit einer Premiere verbunden.
Zuerst, und bevor ich in die eigentliche Berichterstattung einsteige, möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die gute und faire Zusammenarbeit einschließlich der sehr konzentrierten Beratung danken.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte auf Vorschlag der Verwaltung und der Bürgerschaftsverwaltung Vorsorge dafür getroffen, dass wir unsere Beratungszeit zu einzelnen Aspekten überschreiten würden. Wir haben diese Restantenzeiten nicht in Anspruch nehmen können, so konzentriert und fachbezogen waren unsere Beratungen. Ich möchte in diesen Dank für die konzentrierten, sachkundigen Beratungen die Vertreter aller fünf Fraktionen mit einbeziehen. Das Jubiläum und die Premiere haben wir also, wie ich finde, im Ausschuss im guten Umgang miteinander und in einem sehr effizienten Verfahren bewältigt.
Die Haushalts- und Finanzausschüsse führen die Haushaltsberatungen seit Jahren in einem Berichterstatterverfahren durch, in dem alle Fraktionen berücksichtigt werden, sich aber auch beteiligen müssen. Die damit verbundene Aufgabe der Berichterstatterinnen und Berichterstatter ist es, einen Produktplan des Produktgruppenhaushaltes und die zugehörigen Einzel- und Stellenpläne zu beraten. Sie müssen erkennen, was dort gelungen ist, und sie müssen sagen, wo Probleme fortbestehen. Dies ist wegen der Komplexität des Haushaltes, die man ihm schon ansehen kann, nicht ganz einfach. Allein der Haushaltsentwurf des Produktplans 41, Jugend und Soziales, enthält neun Produktbereiche und 34 Produktgruppen von Förderung von Familien und jungen Menschen bis hin zur zentralen Steuerung des
Amtes für Soziale Dienste, um nur die erste und die letzte Produktgruppe zu nennen.
Leider, lieber Herr Kollege Dennhardt, verfügt der Produktgruppenhaushalt nicht über Seitenzahlen, sonst hätte ich hier noch besser illustrieren können, wie umfangreich insbesondere Ihre Aufgabe als Berichterstatter für diesen Bereich gewesen ist. Sie haben sich dann auch entschieden, zu diesem Produktplan gleich drei Berichte zu erstatten.
Herr Kollege Rupp, Sie liegen allerdings noch vor Herrn Dennhardt. Sie hatten mit den Produktplänen Finanzen, Personal, allgemeine Finanzen, zentrale Finanzen, Datenschutz, Kultur und IT-Aufgaben die meisten – nämlich sechs – Berichte zu erstatten, fast alle umfangreich.
Der Kollege Woltemath, der heute leider wegen Erkrankung nicht anwesend sein kann, von der zweiten neuen Fraktion hier im Parlament kam mit vier Berichten auf Platz zwei.
Es gibt 23 Produktpläne im Produktgruppenhaushalt, dass der Ausschuss den beiden neuen Fraktionen davon zehn zur Berichterstattung überlassen hat, zeigt einerseits die aktive Einbindung aller Fraktionen in die Beratungen, andererseits aber auch die Bereitschaft der neuen Fraktionen, sich auf die komplexe Materie parlamentarischer Haushaltsberatungen einzulassen.
Sie haben sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke, sehr schnell eingearbeitet. Aus der mehrjährigen Erfahrung von Haushaltsberatungen kann ich sagen, dass Sie häufig auch die richtigen Fragen gestellt haben, ob darauf immer die richtigen Antworten gegeben worden sind, lasse ich dahingestellt.
Ich glaube auch, für den Ausschuss sagen zu können, sehr geehrter Herr Kollege Rupp, und ich bitte das auch dem Kollegen Woltemath auszurichten, Sie haben diese Herausforderungen als Neulinge sehr gut bewältigt. Die anderen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss sehen es mir nach, wenn ich sie mit ihren Tätigkeiten nicht einzeln hier erwähne. Der Bericht, den der Ausschuss erstattet hat, liegt Ihnen vor und dokumentiert die engagierte Mitarbeit aller Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss.
Ich möchte an dieser Stelle noch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachressorts und bei der Senatorin für Finanzen danken, die bei der Berichterstattung und bei den Beratungen im Ausschuss mitgewirkt haben.
Ich verrate damit kein Geheimnis. Ohne diese Fachleute kann kein Parlamentarier eine derart komplexe Materie wie einen Haushalt – Sie haben die
Papiermengen ja gesehen – abschließend durchdringen. Der gleiche Dank gilt der Bürgerschaftsverwaltung, die durch Herrn Dr. Mackeben vom Wissenschaftlichen Dienst und insbesondere aber auch durch Herrn Kaper vom Protokolldienst für einen reibungslosen Ablauf des umfangreichen Beratungsgangs gesorgt hat.
Wir mussten manchmal unser Tempo drosseln, damit das Protokoll mithalten konnte, insbesondere wenn es um Abstimmungsfragen ging.
Die Assistenz, aber auch die Mitarbeiter der Finanzverwaltung haben den beiden Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses sowie den Fraktionen, vor allem aber natürlich auch den neuen Mitgliedern, die vielfach Fragen haben mussten, hilfreich bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratung zur Seite gestanden.
Umfangreich waren diese Beratungen in der Tat. Neben den Haushaltsgesetzen und Haushaltsplänen haben wir noch weitere Vorlagen und insgesamt über 100 sportliche Änderungsanträge beraten, die dazu führen werden, dass Sie den Tag heute auch mit einer Leibesübung beenden werden. Wir werden nämlich die Änderungsanträge heute am Schluss der Debatte und in der Stadtbürgerschaft in einer Sondersitzung noch abzustimmen haben. Ich bitte Sie, sich darauf körperlich vorzubereiten!
Die Übersichten zu den Änderungsanträgen der Koalition einerseits und der Fraktion Die Linke andererseits zu ihrem Inhalt in Zahlen, aber auch zu den Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Ausschuss, finden Sie in den Tabellen, die Ihnen als Anlagen zu den Berichten beigefügt sind. Die eigentliche Berichterstattung über die Haushaltsberatungen, die sich jetzt anschließt, sollte, wie es sich für eine Haushaltsberatung gehört, natürlich mit Zahlen beginnen, da der Haushalt das staatliche und kommunale Handeln der Politik in Zahlen gegossen darstellt.
Wie Sie den Drucksachen der Schlussanträge zu Paragraf 1 der Haushaltsgesetze von Land und Stadtgemeinde – das sind die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen mit den Drucksachen-Nummern 17/312 und 17/144 S – entnehmen können, wird der Haushaltsplan für das Jahr 2008 mit Einnahmen und Ausgaben für das Land auf 4 720 035 830 Euro und für die Stadtgemeinde auf 2 869 488 110 Euro festgestellt. Für das Jahr 2009 sind es 4 758 448 380 Euro beziehungsweise 2 678 712 260 Euro.
Bevor Sie das schnell im Kopf addiert haben: Die umfangreichen Zahlungsflüsse zwischen Land und Stadt tauchen jeweils in beiden Zahlen auf, sodass der Gesamthaushalt für Land und Stadt erheblich geringer ist als die bloße Addition der beiden Zahlen. Die Kreditermächtungen betragen für das Jahr 2008 2 117 798 280 Euro im Landeshaushalt beziehungsweise 2 088 125 420 Euro im Stadthaushalt. Für
das Jahr 2009 sind es 1 146 332 040 Euro beziehungsweise 926 158 000 Euro. Diese Zahlen sind übrigens Nettozahlen, Sie dürfen Sie einmal eben schnell addieren!
Die Beratungen in den Ausschüssen haben mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen die Empfehlung ergeben, die Kreditaufnahme zugunsten des Landeshaushalts und zulasten des Haushalts der Stadtgemeinde um 24 776 000 Euro für 2008 und 25 776 000 Euro für 2009 zu verschieben. Ich muss aber festhalten: An der Gesamtsumme der Kreditaufnahme, die beeindruckend ist, haben die Ausschüsse gegenüber dem Entwurf des Senats keine Veränderungen vorgenommen. Dasselbe gilt für die Gesamtvolumina der Haushalte 2008 und 2009, die ebenfalls im Saldo gleich bleiben sollen. Hierzu schlägt der Ausschuss nur eine Aufteilung der zu erwartenden Gewinnabführung aus Hafenbetrieben auf die Haushalte von Land und Stadt vor. Der Senat hatte sie zunächst im Stadthaushalt veranschlagt.
Die Primärausgaben möchte der Ausschuss nur geringfügig verändern. Das sind die Ausgaben abzüglich der Zinsen, die für Bremen wegen der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und wegen der Verhandlungen in der Föderalismusreformkommission so wichtig sind, um unsere Zukunftsfähigkeit zu beweisen. Die Veränderung bewegt sich aber im Promillebereich des Gesamthaushalts und kann daher auch bei den Beratungen vernachlässigt werden. Im Saldo macht dies für 2008 nur gut 400 000 Euro und für das Jahr 2009 nur circa 130 000 Euro aus. Dafür werden wir weder beobachtet noch gescholten.
Wer sich die Zahlen von vorhin gemerkt hat, kann die geringe Bedeutung erkennen. Zur Erinnerung: Es geht insgesamt um Beträge um die 2,7 beziehungsweise 4,7 Milliarden Euro, aber auch diesen geringfügigen Erhöhungen der Primärausgaben stehen Mehreinnahmen gegenüber, sodass, ich sagte es schon, insgesamt nicht mehr ausgegeben werden soll, als der Senat in seinen Entwürfen vorgeschlagen hatte. Wo es Mehreinnahmen gibt, sollen diese der Verringerung der Neuverschuldung dienen. Der Ausschuss hat daran keine Veränderungen vorgenommen.
Soweit Sie nachher bei der Abstimmung zu den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen eine Zustimmung erteilen, wie der Ausschuss es überwiegend mit der Mehrheit der Koalition empfiehlt, stimmen Sie also Verlagerungen zwischen Land und Stadt, Verschiebungen innerhalb der Haushaltsvolumina und einer marginalen Erhöhung der Primärausgaben zu, aber keinen Erhöhungen der Gesamtvolumina der Haushalte oder gar der Kreditaufnahme.
Als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses obliegt es mir auch – so meine ich und so war es bei den Berichten aus dem Ausschuss an dieser
Stelle in der Vergangenheit, auch als Frau Bürgermeisterin Linnert noch nicht Finanzsenatorin, sondern Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses war –, ein paar mahnende oder erinnernde Worte, in welcher Situation wir uns befinden, zu sagen!
Die Schwierigkeiten, die in Bremen mit dem Haushalt noch immer bestehen, dürfen auch anlässlich unserer Haushaltsberatungen heute nicht verhehlt werden. Die Senatorin für Finanzen, die vor zwei Jahren an dieser Stelle stand, hat es damals genauso betont wie ich heute. Wir sind in dieser Zeit ein bisschen weiter gekommen, aber noch lange nicht am Ziel. Das grundlegende Problem unserer Haushalte besteht fort. Der Haushalt überschreitet für beide Jahre bei Weitem und schon wieder erheblich die Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung, denn Bremen nimmt erheblich mehr Kredit auf, als es für Investitionen ausgibt.
An dieser Stelle will ich sagen, dass ich kein Verständnis dafür habe, dass es trotzdem Politiker gibt, die der Auffassung sind, Bremen müsse einem allgemein verbindlichen Neuverschuldungsverbot zustimmen. Das ist in Anbetracht der Haushaltssituation unseres Landes nicht vertretbar.
Der Senat hat auf das Überschreiten der Kreditermächtigungsgrenze in seiner Mitteilung an die Bürgerschaft hingewiesen. Wir werden nachher über die Darlegung zur Ausschöpfung von Einnahmequellen und zur Erforderlichkeit der Ausgaben beschließen, wie in den Vorjahren auch und im Übrigen im Wesentlichen unverändert. Damit soll gesagt werden, dass wir alles einnehmen, was wir aus eigener Kompetenz können. Sie wissen, dass die Steuern überwiegend auf Bundesgesetzen beruhen und wir nur das ausgeben, was wir auch ausgeben müssen.
Bremen gibt aber immer noch viel mehr Geld aus, als es einnimmt. Wenn andere Länder in absehbarer Zeit von ausgeglichenen Haushalten sprechen – also nicht nur, was noch verfassungskonform wäre, Investitionen mit Krediten finanzieren, sondern alle Ausgaben aus eigenen Einnahmen finanzieren, konsumtive und investive einschließlich Schuldzinsen –, so müssen wir feststellen, dass wir davon weit entfernt sind. Nicht nur das, vielleicht viel wichtiger, wir sind sogar weit davon entfernt, den Schuldenberg aus eigener Kraft auf dem heutigen Niveau auch nur halten zu können oder zum Absinken zu bringen. Er steigt auch in den nächsten Jahren weiter an. Bremen muss daher auch in den nächsten Jahren Haushaltskontinuität wahren und kann keine großen Sprünge machen.
2009 soll es, werden die Anschläge am Ende tatsächliche Haushaltswirklichkeit, zum ersten Mal seit langem zu einem Primärüberschuss von fast 100 Milli
onen Euro in den Haushalten von Land und Stadtgemeinde Bremen kommen. Das ist bei unserem Haushaltsvolumen eine sehr ordentliche Summe, heißt aber nur: Hätte Bremen keine Schulden, hätten wir einen ausgeglichen Haushalt mit einem Überschuss von 100 Millionen Euro. Sie müssen sich aber vor Augen führen, was ein ausgeglichener Primärhaushalt bei Fortbestehen unserer Schulden nur bedeutet: Bremen zahlt noch immer alle seine Zinsen, auch 2009 noch, überwiegend durch Aufnahme neuer Kredite.
Dies sieht die Verfassung so nicht vor. Sie ist von dem Prinzip geprägt, dass einer Zukunftsbelastung durch Kreditaufnahme eine Zukunftsentlastung durch Investitionen gegenüberstehen muss. Dies wäre nur der Fall, wenn Bremen seine konsumtiven Ausgaben einschließlich der Zinsbelastung durch Einnahmen ohne Kredite decken könnte. Dafür genügt der Primärüberschuss auch 2009 bei Weitem noch nicht. Bremen hat sich daher auf den für einen solchen Fall vom Berliner Verfassungsgerichtshof aufgezeigten Weg begeben und, wie schon erwähnt, die Ausschöpfung aller Einnahmequellen und die Beschränkung der Ausgaben auf das, was für notwendig erachtet wird, umfangreich dargelegt.
Erst ein dauerhaft hoher Primärüberschuss, der es erlaubt, spürbar zu tilgen, sodass die Schulden über einen langen Zeitraum sinken, löst unser Haushaltsproblem nachhaltig. Wie gesagt, davon sind wir noch weit entfernt! Die Deckungsquote der Ausgaben durch eigene Einnahmen ist, in die Zukunft geblickt, viel zu niedrig. Die Kreditaufnahmen, die jedes Jahr notwenig sind, führen zu immer weiter steigenden Zinsen. Bremen kann 2009 nur einen kleinen Teil seiner Schulden aus eigenen Einnahmen und nicht aus immer neuen Krediten finanzieren. Ein Schritt, aber noch keine nachhaltige Lösung! Bremen ist weiterhin in einer extremen Haushaltsnotlage und auf Hilfe der anderen Länder und des Bundes angewiesen. Ich freue mich sehr, dass die Überprüfung im Rahmen der Föderalismus-II-Reformkommission ergeben hat, dass Bremen es aus eigener Kraft nicht schaffen kann, seinen Haushalt zu sanieren.
Niemand hier im Haus, egal wie lange er dabei ist, hat daran in der Vergangenheit einen Zweifel gehegt. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und die Prüfung der Haushaltslage Bremens durch die anderen Länder in dieser Arbeitsgruppe der Föderalismusreform setzt uns, unser gesamtes Haushalts- und Finanzgebaren und vor allem auch die heute zu verabschiedenden Haushalte unter die genaue Beobachtung des Bundes und der zahlenden Länder des Länderfinanzausgleichs.
Die genannte Arbeitsgruppe wird, so ist heute in einer Zeitung zu lesen, einen abschließenden Bericht beschließen und dann weiter beraten. Die Erwartung
der anderen ist und darf es auch sein: Bremen muss auch weiterhin Eigenanstrengungen erbringen und muss diese Eigenanstrengungen auch nachweisen. Eigene Anstrengungen müssen Eigenbeschränkungen haben.
Bremen hat die Finanzplanung – dem Ausschuss lag auch der Finanzplan 2009 bis 2011 vor – als Grundlage derzeitiger und künftiger Eigenbeschränkungen in die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingeführt. Daran hat auch der Regierungswechsel nichts geändert. Die Primärausgaben sollen danach schon ab 2007 dauerhaft das Ausgabenniveau Hamburgs und Berlins unterschreiten. Ich verhehle nicht, dass die Folgen, die dies hat, von verschiedenen Seiten aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht nur für unproblematisch gehalten werden. Dies haben auch die Ausschussberatungen inhaltlich gezeigt.
Die Investitionsausgaben, sicherlich sehr hoch zu Zeiten der Sanierung, betragen für das Land und die Stadtgemeinde Bremen nach dem Finanzplan nur noch 454 Millionen Euro im Jahr 2008 und 436 Millionen Euro im Jahr 2009. 2011, also im letzten Jahr der aktuellen Finanzplanung, sollen es nur noch 401 Millionen Euro sein. Diese vor dem Hintergrund unserer Haushaltssituation verwirklichten und geplanten Kürzungen bedeuten in der Tat keinen fehlenden oder gar einen sinkenden Investitionsbedarf oder einen Bedarf, der tatsächlich dauerhaft niedriger wäre als der von Hamburg. Sie bedeuten auch fehlende Investitionsmittel für die wirtschaftliche Zukunft Bremens.
Wie Sie den Änderungsanträgen, die von der Fraktion Die Linke umfangreich in den Ausschuss eingebracht wurden, entnehmen können, wird andererseits auch ein konsumtiver Bedarf, vor allem in den Bereichen Jugend, Soziales und Bildung, gesehen, den der Ausschuss, obwohl er die Änderungsanträge mit den Stimmen fast durchweg aller anderen Fraktionen zur Ablehnung empfiehlt, inhaltlich nicht unbedingt für unnötig, sondern nur für unfinanzierbar unter den geltenden Rahmenbedingungen erachtet hat.
Beides zeigt, worum es bei den Haushaltsaufstellungen bei allen unterschiedlichen Gewichtungsfragen, die auch im Einzelnen umstritten sein dürfen, vor allem geht, und so steht es auch im Finanzplan. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Von entscheidender Bedeutung ist, in welchem Umfang die Primärausgaben des Landes eingeschränkt werden können, ohne die Leistungs- und Lebensfähigkeit des Stadtstaates entscheidend und unvertretbar zu beeinträchtigen.“ Diese Frage prägte und wird wahrscheinlich auch heute unsere Haushaltsdebatten prägen.
Die Haushaltsentwürfe, die Ihnen nun nach den Ausschussberatungen mit den Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktion vorliegen, stellen dar, was die Koalitionsmehrheit für in diesem Sinne noch vertretbar erachtet. Sie sind keine Aufstellung aller po
litischen Wünsche, nicht derjenigen der Opposition, selbstverständlich, aber auch nicht derjenigen der Koalition. Was von diesen Vorschlägen auch schon vertretbar sein kann, ist zwischen den Fraktionen, der Koalition, der Opposition im Ausschuss aus unterschiedlichen Gründen umstritten und muss auch umstritten sein.
So darf und muss es bei unterschiedlichen politischen Vorstellungen der Fraktionen natürlich sein. Ich sage dies auch nur, um eines deutlich zu machen: Die Haushaltslage Bremens ist nicht dazu angetan, in den Haushaltsberatungen bloß politische Wünsche darzustellen und auszuloten, welche Notwendigkeiten zur Erhaltung der Leistungs- und Lebensfähigkeit des Stadtstaates gesehen und noch finanziert werden können.
Die Haushalte für 2008 und 2009 halten den Finanzrahmen, so wie er dem Bundesverfassungsgericht gemeldet wurde, ein. Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die der Ausschuss zumeist mit der Koalitionsmehrheit, in Einzelfällen aber auch einstimmig oder mit den Stimmen einzelner Oppositionsfraktionen, zur Zustimmung empfiehlt – Sie können dies im Einzelnen den Berichten entnehmen –, halten sich ebenso daran und erhöhen, ich sagte es bereits, den Gesamtrahmen nicht. Den Koalitionsfraktionen ist es gelungen, ihre Änderungsvorschläge im Rahmen des Entwurfs zu halten. Jede Erhöhung, die dort enthalten ist, bedeutet demnach eine Reduzierung an anderer Stelle.
Der Ausschuss hat sich mit diesen Vorschlägen intensiv, manchmal auch kontrovers, auseinandergesetzt. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir reden bei den Haushaltsberatungen über die Zukunft! Deswegen, und auch das wurde in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses deutlich, enthält dieser Haushaltsentwurf auch Risiken. Risiken enthält er schon allein deswegen, weil er Annahmen enthält, Annahmen über Entwicklungen der steuerbedingten Einnahmen, Annahmen über die Entwicklung von Fallzahlen – beispielsweise von sozialen Transferleistungen – und Annahmen, die die Zinsentwicklung betreffen. Insofern kann man nicht von einem risikolosen Haushalt sprechen. Nach den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss steht aber fest, alle Fraktionen haben sich darum bemüht, diese Risiken auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Als Berichterstatter aus dem Ausschuss kann ich nicht einmal sagen, dass der Ausschuss die Einhaltung der Gesamtvolumina des Entwurfs uneingeschränkt positiv sieht. Eine Fraktion im Ausschuss sieht dies anders und möchte die Kreditaufnahme auf Grundlage einer Vielzahl von ihr eingebrachter Änderungsanträge – wir werden sie nachher abstimmen – im Rahmen von Steuermehreinnahmen erhöhen, auch wenn sie sich im Ausschuss nicht durchsetzen konnte.
Mehrheitlich unterstützt der Ausschuss den Senat und die Koalition auf dem eingeschlagenen Weg und
teilt seine Ansicht zu den Voraussetzungen, die Bremen einhalten muss, um in Karlsruhe und in den für Bremen wichtigen Verhandlungen der Föderalismusreformkommission überhaupt nur erfolgreich zu sein, auch nicht, wie weit ein Teilerfolg, sollte er kommen, uns bringen wird. Scheitert beides, treffen wir uns hier in den nächsten Haushaltsberatungen wieder und überlegen, welche weitere und dann erneut tiefere Untergrenze der Finanzierung einzelner Aufgaben sich die Fraktionen vorstellen müssen und können.
Ich hoffe aber, dass wir in dem Zeitraum, für den wir heute einen Haushalt beschließen, über diese Fragen eine endgültige Klärung erhalten und uns in den nächsten Haushaltsberatungen der Frage stellen können, wie ein Haushalt nach den Ergebnissen der Föderalismusreformkommission und vielleicht nach einem Urteil aus Karlsruhe mit einem positiven Ergebnis für Bremen fortgesetzt werden kann. Aber auch da, machen wir uns nichts vor, werden weder die Ergebnisse der Föderalismusreformkommission noch ein mögliches Urteil aus Karlsruhe uns in die Lage versetzen, wieder alles das zu beschließen, was wir gern beschließen würden.
Nun zum Gang der Beratungen im Einzelnen! Der Senat hat der Bürgerschaft mit Mitteilung vom 15. Januar seine Haushaltsentwürfe für die Haushaltsjahre 2008 und 2009, bestehend aus den Haushaltsgesetzen, dem Produktgruppenplan, den weiteren Haushaltsplänen, den Stellenplänen und der schon erwähnten Darlegung der Erschöpfung von Einnahmequellen und Erforderlichkeit von Ausgaben nach Artikel 131 a Landesverfassung zugeleitet.
Der Landtag hat diese am 24. Januar in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend überwiesen. Die Stadtbürgerschaft ist am 22. Januar entsprechend verfahren. Die Haushaltsund Finanzausschüsse haben ihre Beratungen nach insgesamt fünf Sitzungen am 4. April 2008 mit den Ihnen vorliegenden Berichten abgeschlossen.
Zur Vorbereitung der Beratungen der einzelnen Haushalte beauftragten die Ausschüsse die für die jeweiligen Produktpläne benannten Berichterstatterinnen und Berichterstatter – ich habe das eingangs bereits geschildert – mit der Berichterstattung. Sie führten Gespräche mit den Vorsitzenden der anderen Parlamentsausschüsse, mit den Sprecherinnen und Sprechern der Deputationen, mit allen Fachressorts sowie mit der Senatorin für Finanzen.
Die Berichte der Berichterstatterinnen und Berichterstatter wurden in den Beratungen im Einzelnen erläutert und zur Beratungsgrundlage gemacht. Die Ressorts und Bereiche sowie die Senatorin für Finanzen, die Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse und die Sprecherinnen und Sprecher der Deputationen wurden zu den jeweiligen Beratungen eingeladen und hatten Gelegenheit, in der Ausschussberatung selbst Stellung zu beziehen.
Der Ausschuss hat sich auch mit den von den Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion Die Linke eingebrachten Änderungsanträgen befasst. Die Bürgerschaft hatte hierzu ihr Einverständnis erteilt, dass die Änderungsanträge unmittelbar an den Ausschuss zur Beratung und Berichterstattung weitergeleitet werden. Wie ich schon erwähnte, waren es über 100 Änderungsanträge, die nahezu alle Produktpläne betrafen. Sie können dies ebenfalls den Anlagen zu den Berichten entnehmen, in denen die Änderungsanträge in der Reihenfolge der Produktpläne aufgelistet sind. Ich glaube, der Haushalt des Staatsgerichtshofs war nicht betroffen, der des Rechnungshofs auch nicht. Diese beiden lassen einfach nichts zu wünschen übrig, aber auch zum Haushalt Häfen gab es keine Änderungsanträge.
Den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen wurde – wie man früher in diesem Parlament sagte – naturgemäß zugestimmt, die der Fraktion Die Linke wurden naturgemäß abgelehnt. Wie bei fünf Fraktionen nicht anders zu erwarten, gab es dieses Mal ein sehr unterschiedliches und buntes Abstimmungsbild zu den einzelnen Anträgen. Ich hoffe, Sie erlauben mir, auf die einzelnen Abstimmungsergebnisse hier an dieser Stelle im Bericht zu verzichten. Es ergibt sich im Übrigen im Einzelnen aus den Anlagen zu den Berichten. Ebenfalls können Sie den Berichten entnehmen, wie sich die Fraktionen im Ausschuss zu den einzelnen Produktplänen verhalten haben und voraussichtlich heute auch verhalten werden. Es ist also auch eine Abstimmungshilfe. Auch hier war das Abstimmungsbild von fast einstimmig bei Enthaltung nur einer Fraktion – wiederum Staatsgerichtshof und Rechnungshof – bis hin zur Koalitionsmehrheit gegen alle Oppositionsfraktionen sehr unterschiedlich. Letzteres bei zwölf, also etwa der Hälfte der Produktpläne!
Die Haushaltsentwürfe des Senats wurden wie üblich auch an die anderen parlamentarischen Ausschüsse überwiesen, die dem Haus aber nicht direkt, sondern über den Haushalts- und Finanzausschuss berichten. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung sowie der Ausschuss Krankenhäuser im Lande Bremen. Für den Haushalt der Stadt betraf dies nur den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten.
Diese Ausschüsse haben zum Haushaltsentwurf Stellung genommen, soweit ihr jeweiliges Aufgabengebiet betroffen ist. Die Haushalts- und Finanzausschüsse haben die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und in die Beratungen einbezogen. Die Stellungnahmen sind in die Berichte aufgenommen wor
den. Ich darf insoweit auf die Ihnen vorliegenden Berichte verweisen.
Abschließend zum Thema Haushalt möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Einhaltung des Finanzrahmens und der Anschläge des Haushaltsentwurfs nicht nur die Haushaltsberatungen betrifft, sondern eben auch den Haushaltsvollzug. Dort müssen sich die Haushalte der beiden Jahre trotz aller Risiken beweisen. Es kann und wird nie so eintreten wie veranschlagt, doch können die Ziele, denen sich eine große Mehrheit des Ausschusses verpflichtet fühlt, nur verwirklicht werden, wenn die Anschläge in den Gesamtvolumina auch im Haushaltsvollzug tatsächlich eingehalten werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss, und das sage ich hier zu, wird dazu erheblich beitragen.
Dem schließt sich das nächste und letzte Thema meines Berichts für den Haushalts- und Finanzausschuss – diesmal ist allerdings nur der staatliche Ausschuss betroffen – an. Wie ich schon eingangs sagte, hat die Bürgerschaft dem Ausschuss nicht nur die Haushaltsentwürfe, sondern auch die Gesetzesvorschläge zur Beamtenbesoldung und -versorgung des Senats und der CDU-Fraktion überwiesen. Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie der Linken hat der Ausschuss darüber hinaus beraten.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften gemäß der Mitteilung des Senats vom 15. Januar 2008, jedoch unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Antrag der Koalitionsfraktionen vom 4. März 2008, zuzustimmen. Zu dem Antrag der CDU-Fraktion für ein Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Land Bremen vom 9. November 2007 empfiehlt der Ausschuss mit der Koalitionsmehrheit die Ablehnung. Die Oppositionsfraktionen hatten dem Entwurf im Ausschuss zugestimmt, auch die Fraktion Die Linke hat einen Änderungsantrag mit Datum vom 29. Februar 2008 eingebracht, den der Ausschuss beraten hat. Die Linke hat sich dann jedoch im Ausschuss dem CDU-Antrag angeschlossen und den eigenen nicht mehr zur Abstimmung gestellt.
Kurz möchte ich noch auf den Inhalt und den eigentlichen Kern dieser Vorschläge und Anträge eingehen. Wesentlicher Gegenstand der Beratung im Ausschuss war der Zeitpunkt, zu dem die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten in Bremen angehoben werden soll, sowie die Frage der dadurch verursachten Belastungen für die Haushalte 2008 und 2009.
Nach dem Gesetzentwurf des Senats soll die Anhebung um 2,9 Prozent schrittweise zum 1. Oktober 2008 und 1. Oktober 2009 erfolgen. Der Antrag der Fraktion der CDU sowie der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sehen eine vollständige Anhebung bereits zum 1. Januar 2008 vor. Der Änderungsan
trag der Koalitionsfraktionen schließlich enthält die vollständige Anhebung zum 1. November 2008. Letzteres empfiehlt der Ausschuss – ich sagte es bereits – mit der Koalitionsmehrheit der Bürgerschaft zur Zustimmung.
Diese Erhöhung der Beamtenbesoldung zum 1. November 2008 ist in den Änderungsanträgen der Koalitionen zum Haushalt bereits berücksichtigt. Auch durch sie erhöhen sich die Haushaltsvolumina gegenüber dem Entwurf des Senats nicht.
Abschließend lassen Sie mich sagen, dass der vorliegende Haushalt und sein Vollzug sicherlich in eine Phase fallen, in der für Bremen wichtige finanzpolitische Weichenstellungen vorgenommen werden. Die Zukunft der Finanzierbarkeit unserer Aufgaben wird sich in diesen beiden Jahren bewähren und, wie wir alle hoffen, zu einem Ergebnis führen lassen. Die Existenz unseres Bundeslandes ist von diesen Beratungen nicht gefährdet. Gleichwohl ist es der Wunsch aller im Haushalts- und Finanzausschuss vertretenen Fraktionen, dass der Bund und die anderen Länder davon überzeugt werden können, dass Bremen ein wichtiger Bestandteil unserer föderalen Ordnung ist und dass wir ohne Schuld in diese desolate Haushaltslage gekommen sind und der Solidarität der anderen Länder bedürfen, um aus dieser Haushaltsnotlage wieder herauszukommen.
Die bisherige Haushaltspolitik des Senats und der vorliegende Haushaltsentwurf des Senats machen deutlich, dass Bremen bereit ist, bis an die Schmerzgrenze seinen Beitrag zu einer finanziellen Konsolidierung zu leisten. – Vielen Dank!