Björn Fecker

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Sehr geehrter Herr
Präsident, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Der parlamentarische Untersuchungsausschuss Krankenhausneubau hat der Bürgerschaft über das Ergebnis seiner Untersuchung schriftlich Bericht erstattet. Der Ausschuss hat den Ihnen als Drucksa che vorliegenden schriftlichen Bericht am 20. März 2015 mehrheitlich beschlossen. Dem Bericht wurden die von der Fraktion der CDU und der Fraktion DIE LINKE abgegebenen Minderheitenvoten beigefügt.
Die Bürgerschaft hat den Untersuchungsausschuss
in ihrer Sitzung am 1. Juli 2014 auf Antrag und mit den Stimmen der Abgeordneten der CDU und BÜRGER IN WUT eingesetzt. Dem Untersuchungsausschuss gehörten 12 Mitglieder und 12 stellvertretende Mit glieder an. Der parlamentarische Untersuchungs ausschuss hatte unter anderem den Auftrag, die Gründe für die Bauverzögerungen, Planungsfehler,
Baumängel und Kostensteigerungen beim Teilersatz neubau am Klinikum Bremen-Mitte zu untersuchen.
Der Untersuchungsausschuss trat noch am 1. Juli
2014 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Seitdem arbeitete er eine Vielzahl von Akten durch, insgesamt waren es 464. Außerdem vernahm er in 16 öffentlichen und 19 nicht öffentlichen Beweisaufnah men 33 Zeuginnen und Zeugen und Sachverständige, darüber hinaus verschaffte er sich im Rahmen seiner Inaugenscheinnahme einen eigenen Eindruck von der Baustelle am Klinikum Bremen-Mitte.
Erheblich erschwert wurde die Arbeit des Unter
suchungsausschusses dadurch, dass sein Untersu chungsauftrag bis in das Jahr 2003 zurückreichende Vorgänge, aber auch das aktuell laufende Bauge schehen umfasste. Hierbei war bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses wegen Komplexität und Umfang des Projektes noch nicht absehbar, dass sich dessen Arbeit in großen Teilen auf noch nicht abgeschlossene Vorgänge beziehen würde. In der täglichen Arbeit hatte dies eine verhältnismäßig hohe Anzahl nicht öffentlicher Beweisaufnahmen und einen großen Anteil vertraulicher Akten zur Folge.
An dieser Stelle möchte ich mich bei meiner stell
vertretenden Ausschussvorsitzenden, Frau Antje Grotheer, bei den Obleuten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE, Rainer Bensch und Klaus-Rainer Rupp, und bei den Ausschussmitgliedern insgesamt für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammen arbeit bedanken.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürger schaftskanzlei, angeführt von Frau Barbara Schneider, im Weiteren Sebastian Löffler, Michael Scheller und Katharina Witt und den weiteren helfenden Händen hier im Haus, seien es die Hausdruckerei, der Proto kolldienst oder die Geschäftsstelle, vielen Dank für die gute Unterstützung!
Ebenso gilt der Dank den Assistentinnen und Assis tenten der Fraktionen, die viele Dinge gemeinsam bewältigt haben.
In Deutschland wird seit Jahren über Bauzeitver
längerungen und Kostensteigerungen bei Großbau projekten berichtet und diskutiert, hierzu gehören insbesondere die Elbphilharmonie in Hamburg und der Flughafen Berlin Brandenburg, aber eben auch das Bauprojekt am Klinikum Bremen-Mitte. Dies ist weder ein rein deutsches noch ein neues Thema. Der im Jahr 1869 eröffnete Suezkanal verzeichnete beispielsweise Kostensteigerungen um 1 900 Prozent,
das berühmte Opernhaus in Sydney wurde statt nach geplanten sechs Jahren erst nach 14 Jahren Bauzeit im Jahr 1973 fertiggestellt und verzeichnete Kostensteigerungen von 1 400 Prozent. Auch wenn wir mit einer Kostensteigerung von circa 25 Prozent weit entfernt von diesen Zahlen sind, so ist doch die Entwicklung für ein Haushaltsnotlageland wie Bremen nicht minder ernst und auch nicht tragbar.
Ich möchte Ihnen zunächst einen kurzen Über
blick über die Historie des Bauprojekts geben. Be reits im Jahr 2003, bei der Umwandlung der kom munalen Kliniken in eigenständige Gesellschaften unter dem Dach der GeNo, begannen Planungs-, Umstrukturierungsmaßnahmen und Umbauten am Klinikum Bremen-Mitte sowie deren Finanzierung. Ausgangspunkt war die Annahme, dass das Klinikum Bremen-Mitte als das mit Abstand größte Kranken haus des Klinikverbunds und einzige Krankenhaus der Maximalversorgung insbesondere aufgrund der über 150 Jahre gewachsenen Pavillonstruktur nicht wirtschaftlich arbeiten könne. Man erstellte hierzu im Jahr 2004 ein bauliches Konzept zur Flächenre duzierung, den sogenannten Masterplan.
Da geplant war, einen beachtlichen Teil der Be
standsgebäude zu erhalten, wurde der Begriff des Teilersatzneubaus geprägt. Von Anfang an war die Planung auf eine Public-Private-Partnership-Finan zierung ausgerichtet. Am 18. Juli 2006 beschloss der Senat der Freien Hansestadt Bremen die Umsetzung des Masterplans und die europaweite Ausschreibung eines PPP-Modells. Die entsprechende Senatsvorla ge ging bei Baubeginn im Frühjahr 2007 von einer Fertigstellung der Gesamtmaßnahmen im Jahr 2011 aus. Die Kosten des PPP-Modells sollten bei 191 Millionen Euro liegen.
Ab Oktober 2006 wurde mit privaten Investoren
im Rahmen eines sogenannten wettbewerblichen Dialogs die Umsetzung der Baumaßnahme diskutiert. Hierbei zeigte sich schnell, dass eine Finanzierung des PPP-Modells für die Privaten unmöglich wäre, wenn die von ihnen aufzunehmenden Kredite durch die Freie Hansestadt Bremen in Form von Bürg schaften oder ähnlichen Instrumenten abgesichert würden. Dies hatte der Senat in seinem Beschluss vom 18. Juli 2006 allerdings ausgeschlossen. Nach umfassender sachverständiger Beratung beschloss der Senat, hieran festzuhalten.
Da die Privaten ohne Sicherheiten die Finanzierung
nicht sicherstellen konnten, beendete das Klinikum Bremen-Mitte im Januar 2008 den wettbewerblichen Dialog ergebnislos. Bereits im Jahr 2007 hatten die Regierungsparteien vereinbart, für den Fall der Be endigung des PPP-Verfahrens die Baumaßnahme am Klinikum Bremen-Mitte über eine sogenann te Eigenlösung umzusetzen, bei der das Klinikum Bremen-Mitte selbst die Baumaßnahme durchführt und über Kredite finanziert.
Als klar wurde, dass das Klinikum Bremen-Mitte
allein die Finanzierung nicht würde meistern können,
trat an seine Stelle der gesamte Klinikverbund. Da die vom Klinikum beziehungsweise dann der GeNo aufzunehmenden Kredite unmittelbar einer städti schen Gesellschaft zukommen würden, bestand hier auch die Bereitschaft, diese mit Bürgschaften der Freien Hansestadt Bremen abzusichern. Man über arbeitete somit im Jahr 2008 den alten Masterplan und entschied sich schließlich für eine Umsetzung des Projekts mit einem Generalplaner und einem Projektsteuerer. Diese wurden auf dem Wege rechtlich vorgeschriebener europaweiter Vergabeverfahren ausgewählt und konnten Anfang 2010 ihre Arbeit aufnehmen.
Zu diesem Zeitpunkt ging man von Kosten in
Höhe von 230,8 Millionen Euro und einer Gesamt fertigstellung Anfang 2014 aus. Im Laufe des dann beginnenden Baus kam es aus verschiedenen Grün den zu erheblichen Bauzeitverzögerungen und Kos tensteigerungen. Die auch aus der Presse bekannten Probleme beim Gewerk Trockenbau waren hierbei ein großer, aber bei Weitem nicht der einzige Fak tor. Aktuell liegen Kostenprognosen bei 287 bis 291 Millionen Euro, und die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2018 vorgesehen.
Ich komme jetzt zu den Feststellungen des Aus
schusses. Der erste Komplex der Untersuchung be fasste sich mit der Beendigung des PPP-Verfahrens und den grundsätzlichen Projektentscheidungen, also der Durchführung als Eigenlösung mit einem Generalplaner, einem Projektsteuerer und Einzel vergaben. Hier stellte der Untersuchungsausschuss fest, dass die Entscheidung zur Beendigung des PPP-Verfahrens nicht zu beanstanden ist. Das PPPModell war unter den bestehenden Rahmenbedin gungen für die Privaten nicht umsetzbar, sodass diese keine Angebote abgaben. Selbst wenn es der politische Wille gewesen wäre, weiterhin an einer PPP-Lösung festzuhalten, wäre nach dem Ergebnis eines vom Gesundheitsressort und vom Finanzressort im November 2007 eingeholten Rechtsgutachtens der einzige rechtssichere Weg eine Beendigung des laufenden Verfahrens und eine neue Ausschreibung mit angepassten Rahmenbedingungen gewesen. Ob eine PPP-Lösung mit ihren auf 30 Jahre fixier ten vertraglichen Vereinbarungen im sich stetig wechselnden und wandelnden Krankenhaussektor wirklich geeignet war, bleibt fraglich.
Die sodann gewählte Projektorganisation ist nicht
unüblich und auch nicht ungeeignet für das Bau vorhaben. Die GeNo wäre selbst nicht in der Lage gewesen, die Planung für ein solches Projekt zu koordinieren oder gar durchzuführen, deshalb war die Einschaltung eines Generalplaners auch nach Einschätzung des Ausschusses sinnvoll. Die zusätz liche Beauftragung eines Projektsteuerers und damit die Hinzuziehung weiteren externen Sachverstands ist durchaus üblich und ebenfalls sinnvoll.
Problematisch war, dass bereits in dieser Pha
se, also noch vor dem eigentlichen Projektbeginn
Anfang 2010, der Kosten- und Zeitrahmen so eng war, dass eine Überschreitung rückblickend mit Risiken behaftet war, die allen Beteiligten bekannt waren, für die es aber keine ausreichenden Puffer im Zeit- und Kostenrahmen gab. In dem Augenblick, in dem sich Teile dieser Risiken verwirklichten, waren Überschreitungen des Kosten- und Zeitrahmens daher unvermeidbar. Zu diesen bekannten Risiken gehörte, dass sich die GeNo als Bauherrin noch Planungsänderungen vorbehielt, da der Masterplan als Planungsgrundlage zu grob gewesen war. Dementsprechend war auch der Planungsvorlauf gering, die Planung erfolgte parallel zum laufenden Bau und damit ebenfalls ohne zeitlichen Puffer. Auch wusste man, dass Einzelvergaben das Risiko von Vergaberechtsstreitigkeiten mit sich bringen können.
Dies sind nur Beispiele für die Risiken, mit denen
sich der Untersuchungsausschuss im zweiten großen Komplex befasst hat, den Bauzeitverlängerungen und Kostensteigerungen im laufenden Bauprojekt ab dem Jahr 2010, denn auch wenn das Gewerk Trockenbau in den Jahren 2013/2014 sehr im Fokus stand, wird oft übersehen, dass bereits im Juli 2012 der prognostizierte Gesamtfertigstellungstermin um zwei Jahre nach hinten verschoben war.
Eine wesentliche Ursache hierfür war ein Vergabe
rechtsstreit beim Gewerkrohbau, also die Realisierung eines von Anfang an bekannten projektimmanenten Risikos, für das kein zeitlicher Puffer vorgesehen war.
Neben den projektimmanenten Risiken gab es
eine Vielzahl von Ursachen für Bauzeitverlänge rungen und Kostensteigerungen aus dem laufenden Projekt heraus, seien es Materialmängel, Schlecht leistungen von Bauunternehmen, Planungsfehler oder geänderte Bauherrnwünsche. Auch Ereignisse wie die Keimvorfälle in der Neonatologie mit ihren Auswirkungen auf das Klinikum Bremen-Mitte sowie die Gesamtplanung der GeNo hatten Einfluss auf das Bauprojekt.
Von erheblicher Relevanz waren die Probleme
beim Gewerk Trockenbau, bei denen sich neben Stö rungen im Verhältnis zum Trockenbauunternehmen auch große Mängel an der Arbeit des Generalplaners zeigten. Der Untersuchungsausschuss hat keine Zweifel daran, dass der Generalplaner gerade im Jahr 2013 und gerade bezüglich des Gewerks Tro ckenbau erhebliche Probleme hatte, eine baubare Ausführungsplanung vorzulegen. Trotzdem konnte der Untersuchungsausschuss nicht feststellen, dass die Kündigung des Trockenbauunternehmens im Mai 2014 fehlerhaft gewesen wäre. Es lagen zu diesem Zeitpunkt gutachterliche Stellungnahmen vor, die eine Baubarkeit auf der Grundlage der Pläne bestä tigten, womit eine vollständige Arbeitsverweigerung durch den Trockenbauer ungerechtfertigt gewesen wäre. Zwischen der GeNo und dem Trockenbauer ist bereits ein sogenanntes selbstständiges Beweis verfahren beim Landgericht Bremen anhängig. Eine abschließende juristische Bewertung wird den Ge richten vorbehalten bleiben müssen.
Zugleich wurde auch die Kündigung des Gene
ralplaners diskutiert. Angesichts der Tatsache, dass auf der Baustelle aktuell gut und viel gearbeitet wird und eine Kündigung des Generalplaners nach Ex pertenschätzungen einen mehrjährigen Baustillstand und Kosten von bis zu 70 Millionen Euro verursachen würde, ist eine solche Kündigung nach Ansicht des Untersuchungsausschusses zu Recht von der GeNo nicht ausgesprochen und von der Freien Hansestadt Bremen auch nicht erzwungen worden.
Lassen sie mich zusammenfassen! Die Verzöge
rungen und Kostensteigerungen haben eine Vielzahl von Ursachen. Die Prozesse des Projekts greifen ineinander, und die beobachtete Entwicklung ist ein Ergebnis von vielen kleinen und einigen großen Ursachen, von denen einige wesentliche bereits vor dem eigentlichen Baubeginn gesetzt wurden. Eine exakte Zuordnung der Gesamtbauzeitverlängerung und der Kostensteigerung zu einzelnen Ursachen war dem Untersuchungsausschuss und auch den vernommenen Mitarbeitern der Projektbeteiligten nicht möglich. Die Verantwortlichkeiten und damit Haftungsfragen werden endgültig wohl erst geklärt werden können, wenn der Bau vollendet ist. Sie wer den, sofern etwaige außergerichtliche Einigungsver suche scheitern sollten, voraussichtlich Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Einige der ermittelten Ursachen, insbesondere der
festgelegte Kosten- und Zeitrahmen mit all seinen Konsequenzen, sind auch von der Politik beeinflusst worden. Im laufenden Bauprojekt spielte und spielt die politische Ebene allerdings keine entscheidende Rolle mehr. Das Tagesgeschäft der Großbaustelle muss von der GeNo selbst und von ihren hoch engagierten Mitarbeitern im besonderen Projektmanagement betreut werden. Ein Fehlverhalten der aktuellen Geschäftsführung oder einzelner Mitarbeiter konnte der Untersuchungsausschuss hierbei nicht feststellen. So viel in Kürze zu den wesentlichen Feststellungen des Untersuchungsausschuss!
Ich komme jetzt zu den abgeleiteten Handlungs
empfehlungen: Es müssen einheitliche Standards für die Kostenermittlung bei Großbauprojekten ge schaffen werden. Die Kostenprognosen sollten von unabhängigen Sachverständigen überprüft wer den. Es ist von grundlegender Bedeutung für die fachliche und politische Entscheidungsfindung bei Großbauprojekten, dass eindeutige und vor allem auch im Hinblick auf Kosten und Risiken realistische Entscheidungsgrundlagen vorliegen.
Welche Finanzierungsmodelle für ein Großbauvor
haben gewählt werden, ist eine Frage des Einzelfalls. Sie hängt von den Projektspezifika, den Rahmenbe dingungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ab. PPP-Modelle sind bei langfristigen Vertragslauf zeiten und dynamischen Nutzerprofilen möglichst zu vermeiden.
Ein Bauvorhaben sollte vor Baubeginn eine aus
reichende Planungstiefe aufweisen, um Kosten,
Risiken und Chancen frühzeitig bestimmen zu kön nen. Umfang und Art finanzieller und sonstiger Pla nungsrisiken sind bereits im Voraus nachvollziehbar zu benennen und transparent darzustellen. Bei der Vergabe der Bauleistungen sollte die Planung so weit fortgeschritten sein, dass eine baubegleitende Planung möglichst vermieden werden kann. Die Pla nung sollte möglichst unverändert umgesetzt werden.
Krankenhausumbauten und -neubauten des Kli
nikverbunds Bremen der Gesundheit Nord sind unter besonderer Berücksichtigung einer verbundweiten Medizinstrategie zu planen und baulich umzusetzen. Die Terminpläne sind nach überwiegend baufachli chen Kriterien und nicht primär an den wirtschaftli chen Notwendigkeiten des Auftraggebers sowie mit ausreichenden Reservezeiten aufzustellen. Es ist zu verhindern, dass unrealistische, kurze Terminvorga ben zu Störungen im Bauablauf, zu Behinderungs anzeigen sowie Nachforderungen und damit im Ergebnis zu Baukostensteigerungen führen.
Die Durchführung von angemessenen Wirtschaft
lichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Landeshaus haltsordnung Bremen ist konsequent zu beachten. Entscheidungen, denen veraltete Wirtschaftlich keitsuntersuchungen zugrunde liegen, können zu gravierenden finanziellen Nachteilen führen. Der Ausschuss begrüßt deshalb, dass die neuen Verwal tungsvorschriften zu Paragraf 7 Landeshaushalts ordnung nunmehr vorsehen, dass vor und während der Planung und Durchführung von Maßnahmen bei jeder Gremienbefassung stets eine aktuelle Wirt schaftlichkeitsuntersuchung Grundlage sein muss.
Die Projektstruktur eines Großbauvorhabens sollte
möglichst wenige Schnittstellen aufweisen, Zustän digkeiten und Verantwortlichkeiten müssen innerhalb der Projektstruktur klar geregelt sein. Eine getrennte Vergabe der Bauüberwachung und der Planung führt zu zusätzlichen Schnittstellen und kann daher Probleme verursachen.
Die einzelnen Leistungsbilder der am Projekt Betei
ligten sollten in den Verträgen, wie beim Bauprojekt Teilersatzneubau geschehen, möglichst eingehend beschrieben werden, und dies sollte, soweit dies möglich ist, unter Rückgriff auf die VOB oder ver gleichbare Normen erfolgen. Vertragsgestaltungen mit zentralen langfristig eingebundenen Baupro jektpartnern müssen Vertragsauflösungen für den öffentlichen Auftraggeber möglich machen, ohne dass bisherige Projektergebnisse verloren gehen, beispielsweise im Hinblick auf die weitere Nutzung von bereits durchgeführten Planungen. Zudem darf die Höhe einer möglicherweise vereinbarten finan ziellen Entschädigung einer Vertragsauflösung nicht im Wege stehen.
Die Terminpläne und die detaillierten Kostenbe
rechnungen sind in den Verträgen mit den am Bau Beteiligten mit Vertragsstrafen zu bewehren. Unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architek
ten und Ingenieure ist für Planungsleistungen, die technische, wirtschaftliche oder umweltverträgli che Lösungsmöglichkeiten nutzen und zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards führen, die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zu prüfen.
Eine Grundvoraussetzung für eine termin- und
kostenstabile Durchführung von Großbauvorhaben ist die umfassende und konsequente Leistungserfüllung der privaten Projektpartner, insbesondere auch eine sorgfältige und detaillierte Planung durch den Ge neralplaner und eine genügende personelle Präsenz in der Bauleitung seitens des Generalplaners. Auf die Durchführung der Überwachungsaufgaben des externen Projektsteuerers gegenüber dem General planer ist deshalb durch den Bauherrn von Beginn des Bauvorhabens an sorgfältig darauf zu achten, und gegebenenfalls sind diese Leistungen umgehend einzufordern. Sie können alle noch?
Gut! Ich nähere mich aber dem Ende!
Mit zunehmender Komplexität des Bauvorhabens
können unter Berücksichtigung bestimmter Kompe tenzgrenzen flache Hierarchien auf Bauherrnseite zu einer Beschleunigung der Entscheidungsabläufe und damit der Terminpläne führen. Die Einbeziehung ei ner externen Projektsteuerung neben einem internen Bauherrnmanagement hat sich bei der Errichtung des Teilersatzneubaus am Klinikum Bremen-Mitte bewährt.
Öffentliche Großbauvorhaben sind für die Dauer
des Projekts durch ein eigenes, personell hinreichend ausgestattetes Bauherrnprojektmanagement zur Erfüllung der nicht an externe Stellen delegierba ren Aufgaben zu begleiten. Defizite in der bauch fachlichen Kompetenz bei der Wahrnehmung von Bauherrnaufgaben sind im Vorfeld zu ermitteln und gegebenenfalls rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme sowie kontinuierlich auszugleichen. Leistungsdefi ziten einzelner Projektbeteiligter ist im Hinblick auf die komplexe Errichtungsstruktur eines Großbauvor habens und die damit verbundenen gravierenden Folgen für nachfolgende Gewerke unmittelbar und konsequent zu begegnen.
Das durch einen externen Rechtsanwalt durch
geführte Anti-Claim-Management des Bauherrn für bestimmte Gewerke des Bauprojekts, in dem nachträglich intensiv geprüft, bewertet und gege benenfalls beanstandet wird, hat sich bewährt und sollte bei vergleichbaren Großbauprojekten ebenfalls eingesetzt werden. Korruptionsfälle sind bei diesem Großbauvorhaben bisher nicht bekannt geworden, sodass sich die Einbeziehung externen Sachverstands im Hinblick auf die Korruptionsprävention bewährt hat. Sie sollte deshalb auch bei zukünftigen Groß bauvorhaben erfolgen.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss
empfiehlt, die Rolle und Funktion des externen Moni tors in entsprechenden Großprojekten zu überdenken und klarer zu definieren. Wenn Aufsichtsrat oder Fachaufsicht das Projekt hinsichtlich Effektivität und Wirtschaftlichkeit durch einen unabhängigen Fachmann begleiten lassen wollen, so sollte hierfür ein eigenes Vertragswerk erarbeitet und eine Tren nung von der Aufgabe der Korruptionsprävention vorgenommen werden.
Die Sicherung von Erfahrung und Nutzbarma
chung dieser für andere beziehungsweise künftige Großbauvorhaben stellen einen wichtigen Erfolgs faktor dar. Daher sollten zukünftig die im Rahmen der verschiedenen Prozessstufen eines Bauprojekts gemachten Erfahrungen festgehalten werden, damit sie bei zukünftigen Projekten genutzt werden können.
Wie beim Bauprojekt des Teilersatzneubaus bereits
erfolgt, sollte sich der Aufsichtsrat weiterhin konti nuierlich zum Teilersatzneubau berichten lassen und so seine Aufsichtspflicht wahrnehmen. Die intensive Zuarbeit der senatsseitig in den Aufsichtsrat ent sandten Mitglieder ist weiterhin zu gewährleisten. Die Zusammensetzung und Sitzungsfrequenz des Aufsichtsrats der Gesundheit Nord haben sich im Wesentlichen bewährt, insbesondere sollten wei terhin drei Vertreter der Stadtgemeinde Bremen aus verschiedenen Ressorts dem Aufsichtsrat angehören.
Das Beteiligungsmanagement sollte sich stärker
des Sachverstands anderer Behörden bedienen, etwa in bauchfachlicher Hinsicht. Die direkte Einberufung von Sitzungen im Rahmen des Fachcontrollings sowie der Zugriff auf Projektinformationen durch Mitar beiterinnen und Mitarbeiter des Fachressorts haben sich bewährt. Viele Fehlentwicklungen könnten so rechtzeitig erkannt und Gegensteuerungsmaßnah men ergriffen werden.
Die Abteilungsleiterstelle der Abteilung 5 im Ge
sundheitsressort, Kommunale Kliniken, sollte zeitnah besetzt werden.
Die städtische Deputation für Gesundheit ist weiter hin laufend über den Projektfortschritt eingehend zu informieren, zudem ist nach Eintreffen eines Risiko berichts eine zeitnahe Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses zwingend erforderlich, um die parlamentarischen Kontrollrechte zu gewähren.
Soweit der Bericht des Vorsitzenden des Untersu
chungsausschusses! – Ich danke Ihnen herzlich für die Geduld und Aufmerksamkeit!