Max Liess

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Herr Präsident, meine
sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um die
Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitrags gesetzes, das in 1. Lesung in diesem Hause bereits beschlossen worden ist. Es hat im Haushalts- und Finanzausschuss am 17. Oktober 2014 eine Beratung stattgefunden. Im Rahmen dieser Beratung haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass eine Gebühr erhoben werden kann, wenn an einer gewinnorientiert ausgerichteten Veranstaltung mehr als 5 000 Personen zeitgleich teilnehmen, und in deren Rahmen erfahrungsgemäß von Gewalthandlungen ausgegangen werden kann. Die Gebühr ist nach dem Mehraufwand des Polizeieinsatzes zu berechnen.
Auf Wunsch der CDU hat es eine Anhörung gege
ben, an der Anhörung haben Herr Senator Mäurer, Professor Dr. Hickel, Universität Bremen, Herr GroßeLefert vom Deutschen Fußballbund, Herr Rettig von der Deutsche Fußballliga und Herr Filbry vom SV Werder Bremen teilgenommen. Die Vertreter der Fußballorganisationen haben in der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses den Gesetzes entwurf abgelehnt, da nach ihrer Einschätzung das Gesetz die Gewalt im Rahmen von Fußballspielen nicht verhindern könne, sondern es angemessener sei, stattdessen Präventionsmaßnahmen einzurichten, die es im Übrigen auch schon gäbe, und über Prä ventionsmaßnahmen die Polizeikosten zu reduzieren.
Gleichzeitig ist angemerkt worden, dass der SV
Werder Bremen damit rechnet, für den Fall der Ein führung einer Gebühr und die Erstellung von Ge bührenbescheiden damit belastet zu werden.
Herr Senator Mäurer und Herr Professor Dr. Hickel
haben demgegenüber erklärt, dass sie diese Geset zesänderung für notwendig und auch für Veranstalter von gewinnorientierten Großveranstaltungen für zumutbar halten. Im Übrigen habe sich gezeigt, dass die Präventionsmaßnahmen bisher den Anstieg der Gewalthandlungen insgesamt im Zusammenhang mit Risikospielen des Fußballs eben nicht verhindert haben. Statt 120 seien bis zu 1 500 Polizeibeamte bei Risikospielen im Einsatz, und die Kostentragung kön ne den Steuerzahlern allein nicht zugemutet werden.
In der anschließenden Debatte und Beratung des
Haushalts- und Finanzausschusses hat die CDU deutlich gemacht, dass sie die Position der Vertreter des Fußballs unterstützt, und zudem hat sie geäußert, dass sie rechtliche Bedenken, unter anderem wegen unbestimmter Rechtsbegriffe im Gesetzestext, hat, deswegen würde sie diese Änderung des Gesetzes ablehnen. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich Bre men im Rahmen des Alleingangs isoliere.
SPD und Grüne haben diese Auffassung nicht
geteilt. Sie haben noch einmal auf die Gewinnori entierung dieser Veranstaltungen hingewiesen und herausgestellt, dass dem Steuerzahler die Last allein nicht zumutbar sei.
DIE LINKE hat an den Beratungen nicht teilgenom
men, sie war leider nicht vertreten. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat abschließend mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen sich dann für die von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzesänderung ausgesprochen. Er legt den Bericht hiermit vor und beantragt, diese Gesetzesänderung jetzt wirksam werden zu lassen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU hat einen Antrag unter der Überschrift „Einstellung von 120 Polizeikommissaranwärtern im Jahr 2014 im Land Bremen“ gestellt. Die Bürgerschaft hat diesen Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Antrag der CDU sah vor, die Einstellungszahl von Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern im Jahr 2014 auf 120 zu erhöhen, und wurde damit begründet, dass die abzusehenden Abgänge im Bereich der Polizei durch eine geringere Einstellungsanzahl als 120 im Jahre 2018 zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung nicht würden aufgefangen werden können. Daher müsse die Ausbildungszahl anders als vom Senat geplant erhöht werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. März 2014 mit diesem Antrag und zeitgleich mit der Ausbildungsplanung des Jahres 2014 befasst. Für die Ausbildungsplanung des Jahres 2014 hat der Senat die Anzahl von 84 einzustellenden Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern vorgesehen. Die Ausbildungsplanung ist, bevor der Antrag der CDU im Haushalts- und Finanzausschuss beraten worden ist, mit dem Ergebnis beschlossen worden, dass SPD und Grüne, die Koalitionsfraktionen, der Ausbildungsplanung zugestimmt haben, DIE LINKE hat die Ausbildungsplanung abgelehnt, die CDU hat sich enthalten. Dann ist über den Antrag beraten worden. Bei der Beratung dieses Antrags hat die Koalition ausgeführt, dass sie die Zahl 84 als auskömmlich einschätzt, sie auch der Haushaltsnotlage des Landes gerecht wird und trotzdem die Bedarfe abdeckt. Die Abstimmung im Haushalts- und Finanzausschuss hat ergeben, dass SPD und Grüne sich für eine Ablehnung des Antrags der CDU ausgesprochen haben. Die CDU und DIE LINKE haben sich gegen eine solche Beschlussempfehlung ausgesprochen. – Soweit der Bericht für den Haushalts- und Finanzausschuss!