Oguzhan Yazici

Sitzungen

19/17

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2015 einen nicht ständigen Ausschuss nach Paragraf 125 Landesverfassung eingesetzt und in derselben Sitzung den Antrag der Regierungskoalition zur Änderung des Verfahrens zur Verleihung von Rechten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften an diesen Ausschuss zur weiteren Bearbeitung und Berichterstattung überwiesen.
Am 22. Januar 2016 hat sich dieser Ausschuss konstituiert. Ich möchte kurz Bericht erstatten, was wir besprochen und beschlossen haben. Der Arbeitsgegenstand des Ausschusses ist hinlänglich bekannt. Daher nur ganz kurz!
Artikel 61 Satz 1 der Landesverfassung regelt, dass Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts bleiben, sofern sie es vorher waren. Satz der Norm sagt, dass durch Gesetz, also durch die Bremische Bürgerschaft, auch andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – –.
Noch lauter kann ich nicht reden! Ich bin ja schon so laut!