Protokoll der Sitzung vom 17.03.2016

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 17. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien. Auf der Besuchertribüne begrüße ich – ich glaube, jetzt kommen sie – Verwaltungsfachangestellte im dritten Ausbildungsjahr und Berufsschülerinnen und Berufsschüler des Technischen Bildungszentrums Mitte. – Wenn Sie das sind, seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgenden Eingang bekannt, bei dem interfraktionell vereinbart wurde, ihn nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen: Es handelt sich um den Tagesordnungspunkt 63, Nationale Alleingänge bei der Begrenzung von Bargeldzahlung verhindern!, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 19/346.

Bevor wir endgültig in die Tagesordnung eintreten, bitte ich um erhöhte Aufmerksamkeit, denn ich möchte dem Abgeordneten Jens Crueger zu seinem Geburtstag die herzlichen Glückwünsche des Hauses aussprechen.

(Beifall)

Ich möchte unserem geschätzten Kollegen Wilko Zicht in Abwesenheit ebenfalls die herzlichen Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich glaube, er ist ein wenig verschnupft, und wir wünschen ihm von dieser Stelle gute Besserung. – Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zwölf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Bundesland ohne Gewerbearzt“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Kappert-Gonther, Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Fecker!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Trifft es zu, dass es trotz viermaliger Ausschreibung keine Bewerbungen auf die Stelle des Landesgewerbearztes gegeben hat?

Zweitens: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den Erfahrungen dieses Bewerbungsverfahrens und zu wann plant er die Neubesetzung der Stelle?

Drittens: Welche Bedeutung misst der Senat der Arbeit eines Landesgewerbearztes bei?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Kück.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Es gab im Zeitraum von Mai 2014 bis Oktober 2015 vier Ausschreibungen mit insgesamt drei Bewerbungen. Davon wurden zwei Bewerbungen im Verfahren zurückgezogen. Ein Kandidat erfüllte nicht die Voraussetzungen für die Stelle. Die letzte Ausschreibung im Oktober 2015 verlief ohne Bewerbung. Vor dem Hintergrund eines bundesweiten Mangels an Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern ist es offensichtlich derzeit kurz- und mittelfristig nicht möglich, Ärztinnen beziehungsweise Ärzte mit entsprechender medizinischer Vorausbildung für die Funktion eines Landesgewerbearztes im öffentlichen Dienst zu gewinnen.

Dies ist kein Bremenspezifisches Phänomen, erschwerend kommt für Bremen allerdings hinzu, dass die bisher noch tätige einzige Landesgewerbeärztin in Kürze das Ressort verlässt.

Zu Frage zwei: Zur Sicherstellung der vielfältigen Landesaufgaben, die nur zu einem Teil eine rein medizinische Expertise erfordern, wurde ein Konzept für die Neugestaltung des medizinischen und gesundheitlichen Arbeitsschutzes erarbeitet. Dieses sieht in einem ersten Schritt eine zeitnahe Stellenbesetzung mit einer Vollzeitkraft mit gesundheitswissenschaftlichem Hintergrund oder vergleichbarer Qualifikation und einem qualifizierten Sachbearbeiter in Teilzeit vor. Die Ausschreibungen werden am 22. März 2016 von der Senatorin für Finanzen im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Flankierend wird das Fachressort laufende Initiativen auf der Ebene der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Sicherung der Zukunft der Arbeitsmedizin unterstützen.

Zu Frage drei: Arbeitsmedizinischer Sachverstand ist ein wichtiger Bestandteil des staatlichen Arbeitsschutzes. Da dieser derzeit nicht für die Funktion eines Landesgewerbearztes in Bremen eingeworben werden kann, ist es vorrangig, die Wahrnehmung der Aufgaben eines modernen medizinischen und gesundheitlichen Arbeitsschutzes weiterhin mit einer fachnahen Expertise zum Wohl der Beschäftigten weitestgehend zu gewährleisten. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, in welchen Bereichen wird Ihnen der medizinische Sachverstand in der konkreten Arbeit eines Landesgewerbearztes fehlen?

Wir haben auch eine Reihe von Aufgaben in der Funktion des Landesgewerbearztes zu erfüllen, die nicht unbedingt einen medizinischen Sachverstand erfordern. Mitunter kann das ein Grund sein, warum die Arbeit als Landesgewerbearzt nicht so attraktiv ist. Er muss sich häufig mit Sachakten, insbesondere zum Thema Berufskrankheiten, beschäftigen. Dort sind Stellungnahmen zu fertigen, aber zum Teil auch statistische Aufgaben zu erfüllen, sodass wir die Hoffnung haben, dass wir mit der jetzt gewählten Lösung zumindest diese Standardaufgaben, die ein Landesgewerbearzt zu erfüllen hat, bearbeiten können.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ist schon einmal in Erwägung gezogen worden, auf das Fachwissen der Betriebsärzte, die es ja auch in Bremen gibt, zurückzugreifen und sich vielleicht durch einen externen Einkauf den notwendigen medizinischen Sachverstand zu organisieren?

Die Frage kann ich mit Ja beantworten. Wir sind dabei, das zu überlegen. Allerdings sind die Grundaufgaben zwischen einem betriebsärztlichen Dienst und einem Landesgewerbearzt unterschiedlich. Dass wir partiell eine Dienstleistung hinzukaufen, ist eine unserer Überlegungen.

Herr Staatsrat, es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Bensch. – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich frage Sie: Wer hat in den letzten Monaten die rein ärztlichen, die medizinischen Aufgaben, die nicht delegierbar sind, wahrgenommen, oder andersherum: Sind diese Aufgaben schlichtweg nicht wahrgenommen worden?

Herr Bensch, in der Antwort des Senats hatte ich darauf hingewiesen, dass wir jetzt leider damit rechnen müssen, dass die noch verbliebene Landesgewerbeärztin einen Arbeitsplatzwechsel vornehmen wird. Bisher ist sie noch bei uns beschäftigt und hat die Aufgaben, die Sie angesprochen haben, natürlich auch erfüllt.

Herr Kollege Bensch, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich wollte den Staatsrat fragen, ob er zusagen könnte, demnächst in der Gesundheitsdeputation darüber zu berichten.

Das mache ich gern. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass die Frage der Besetzung der Stelle – das haben Sie vernommen – eine komplizierte ist. Ich würde dann auch darstellen, wie wir die einzelnen Aufgaben erfüllen, auch – zurzeit jedenfalls – ohne ärztliche Kompetenz.

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf „Regelsätze für Sicherheitsleistungen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die einzelnen zwischen den Generalsstaatsanwaltschaften festgelegten Regelsätze für Sicherheitsleistungen?

Zweitens: Inwieweit erachtet der Senat die Höhe von 250 Euro für Sicherheitsleistungen bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte für angemessen?

Diese Anfrage wird von Herrn Staatsrat Professor Stauch beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Es gibt keine Vereinbarung der Generalstaatsanwaltschaften über Regelsätze für Sicherheitsleistungen nach Paragraf 132 Absatz 1 Nummer 1 StPO. Im Jahr 2011 gab es eine Umfrage unter den Generalsstaatsanwältinnen und Staatsanwälten, ob in den jeweiligen Geschäftsbereichen Regelungen für die Erhebung von Sicherheitsleistungen durch die Polizei existieren. Dabei stellte sich heraus, dass es sehr unterschiedliche Regelungen gibt. Ein Katalog von Regelsätzen ist nicht vereinbart worden.

Zu Frage zwei: Im Land Bremen existiert keine Regelung, die eine Sicherheitsleistung von 250 Euro bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte nach Paragraf 113 Strafgesetzbuch festschreibt. In Bremerhaven gibt es eine Vereinbarung zwischen der Staatsanwaltschaft und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven aus dem Jahr 2006 über die Bemessung der Höhe einer Sicherheitsleistung, die aber keine festen Geldbeträge vorsieht, sondern eine Anzahl von Tagessätzen.

Für den Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sieht die Liste eine Sicherheitsleistung von 30 Tagessätzen vor. In der Stadt Bremen gibt es keine Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei über die Bemessung der Sicherheitsleistung, vielmehr entscheidet die Staatsanwaltschaft

hierüber im Einzelfall. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe eine Frage dazu, inwieweit Ihnen Kenntnisse darüber vorliegen, welche Höhe die Staatsanwaltschaft im Regelfall erhebt. Sie haben eben von Tagessätzen gesprochen. Das richtet sich ja nach den Tagessätzen und dort wiederum nach der Höhe der jeweiligen Geldbeträge.

Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das dem Einzelfall angepasst. Es mag gewisse Erfahrungswerte geben. Das ist in Strafverfahren auch so. Aber die Offenheit der Regelung zeigt ja gerade, dass man das dem Einzelfall anpassen möchte. Das halte ich auch für sachgerecht.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Haben Sie, Herr Staatsrat, Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte Sicherheitsleistungen pro Jahr erhoben werden?