Björn Fecker

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat mich gebeten, den sachlichen Teil dieser Debatte zu führen.
Wir haben auch lange diskutiert, ob das die qualifizierte Wahl war, aber egal.
Heute – das kann man so deutlich sagen – ist ein guter Tag für die rund 1 400 Lehrkräfte an den Schulen im Land Bremen, sowohl in der Stadt Bremen als auch in Bremerhaven. Das, was wir hier machen, ist pro Monat ein Zusatzverdienst von brutto 420 bis 520 Euro. Wenn man sich anschaut, wie andere Bundesländer – Frau Senatorin Dr. Bogedan ist gerade darauf eingegangen – wie Schleswig Holstein das machen, dann ist auch die Zeitspanne bis 2022 eine sehr ehrgeizige, um diese Verbesserung für die Situation der Lehrkräfte an den Grundschulen, aber teilweise auch im Bereich der Sekundarstufe I hinzubekommen. Die Finanzpolitik kommt natürlich nicht umhin, einmal einen Blick auf die Zahlen zu werfen. Ich möchte Ihnen jetzt nicht die Stimmung verhageln, aber für das Jahr 2019 sind es Mehrkosten in Höhe von 850 000 Euro, in 2020 beläuft sich das schon auf 2,7 Millionen Euro, 4,8 Millionen Euro in 2021, und wenn die Umstellung 2022 durch ist, sind wir bei 6,4 Millionen Euro. Das ist keine Kleinigkeit, meine Damen und Herren, aber es ist eine richtige Entscheidung, die wir heute gemeinsam treffen werden.
Wir haben überlegt – da hätten wir jetzt die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Frau Stahmann, fragen müssen, die in früheren Zeiten bei uns bildungspolitische Sprecherin war, oder vielleicht die Kollegen davor noch –, wie oft die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Debatten die Frage der Wertschätzung der Lehrkräfte an den Grundschulen in diesem Haus diskutiert und debattiert hat. Die Bedeutung der Grundschulen – das ist hier sehr deutlich geworden, aber ich glaube, man kann es nicht oft genug sagen – für die Zukunft, für die Grundsteinlegung des Bildungsweges ist enorm und das, was gelegentlich an abschätziger Haltung von anderen, von „höherwertigen“ Schulstufen in Richtung der Grundschulen kommt, ist aus Sicht unserer Fraktion absolut unangemessen. Wir wissen, was die Lehrkräfte vor Ort leisten, und sie sind ganz wichtig für den Bildungserfolg unserer Jüngsten.
Ich will auch zum zweiten Teil des Gesetzes noch kurz ein Wort sagen und insofern ist es schade, Herr Hinners, dass Sie heute nicht debattieren. Sie haben uns in den zwölf Jahren immer erzählt, dass das alles schlecht ist, was wir im Bereich der Beamtenbesoldung machen. Heute hätten Sie endlich einmal die Gelegenheit gehabt, zu sagen: Großartige Geschichte! Aber gut, damit kann man leben,
Herr Kollege. Zum 1. Januar 2019 sind es 3,2 Prozent mehr für die Beamtinnen und Beamten, zum 1. Januar 2020 noch einmal 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 1,4 Prozent. Die Zahlen, was das in Millionen ist, hat meine Kollegin Frau Dr. Schaefer in der letzten Debatte schon benannt. Das ist nach den vergangenen Jahren der Diskussionen um die Beamtenbesoldung aus unserer Sicht der Zeitpunkt, zu sagen: Wir machen diesen Schritt, wir erkennen an, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes ihren Anteil daran getragen haben. Deswegen war es für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch sinnig und richtig, heute diese Erhöhung zum 1. Januar 2019 rückwirkend zu beschließen.
Das alles ist aber nur möglich, weil in den vergangen Jahren das, was Rot und Grün gemeinsam getragen haben, den Weg der Sanierung, den Weg hin zu einem Staat, der künftig keine Schulden mehr aufnehmen möchte, diesen Weg gemeinsam zu gehen, die Erfolge – –. Wenn Sie fragen, woher kommt das Geld? In der Tat, das sind die Erfolge der vergangenen zwölf Jahre, die uns diesen finanziellen Spielraum in der Zukunft erlauben. Gestatten Sie mir als Haushälter den Hinweis, das heißt jetzt nicht, dass wir in allen Bereichen täglich ganz viel Geld ausgeben werden, sondern für uns heißt es auch in der nächsten Legislaturperiode, dass wir immer wieder zwischen den unterschiedlichen Notwendigkeiten werden abwägen müssen. Es wird für viele gute Projekte die Notwendigkeit geben, wir werden aber auch in Zukunft nicht zu allem ja sagen können. Ich freue mich auf diesen Diskurs und wünsche uns und Ihnen jetzt noch einen schönen letzten Plenartag. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in dieser Frage aus meiner Sicht keine zwei Meinungen. Der Haushaltsentwurf von Bundesminister Scholz ist eine Zumutung.
Dieser Haushaltsentwurf passt im Übrigen zu dieser Regierung im Bund, denn Haushalt und Regierung haben abgewirtschaftet.
Für den Kampf gegen Hunger und den internationalen und nationalen Klimaschutz fehlt das Geld, im Verteidigungsetat jagt dafür ein Millionendesaster das nächste. Statt konkreter struktureller Maßnahmen nun also die Einsparung bei der Flüchtlingshilfe. Meine Damen und Herren, es ist inakzeptabel, dass Olaf Scholz versucht, auf dem Rücken von Flüchtlingen und Kommunen seine Haushaltsprobleme zu lösen. Das ist ja jetzt schon eine Diskussion, die wir häufiger hatten, wenn wir auch – der Hinweis sei gestattet, Herr Kollege Röwekamp – unter Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble festgestellt haben, dass der Bund seine Beteiligung deutlich zurückhaltender formuliert, als wir es gern gehabt hätten.
Damals wie heute kann man eigentlich schon von unterlassener Hilfeleistung sprechen. Was bedeutet das Ganze nun für das Land Bremen? Wenn wir uns einig sind, dass bei der Grundausstattung, beim Essen, Trinken und Wohnen, nicht gespart werden kann, dann unterhalten wir uns doch einmal ganz konkret über mögliche Auswirkungen dieser Kürzungen. Wir könnten die gute Unterbringungspraxis, die wir in Bremen haben, verändern. Statt vieler dezentraler, kleiner Einrichtungen können wir es wie andere Länder machen und große Massenunterkünfte bereitstellen. Das kann aber niemand ernsthaft in diesem Land wollen.
Dann seien da noch die zahllosen Integrationsprojekte in den Quartieren zu nennen, Mittel für Sportvereine, um deren Integrationsleistung zu unterstützen, stadtteilbezogene Jugendarbeit für Geflüchtete, Beratungsstellen für Geflüchtete wie Ankommen im Quartier, kommunale Sprachkurse für Flüchtlinge, Gesundheitskarten für Flüchtlinge, psychosoziale Betreuung – denken Sie an Refugio – oder die stadtteilbezogene Familienarbeit, durch die insbesondere in Zuzugsquartieren Geflüchtete unterstützt werden sollen, um sich in die Gesellschaft integrieren zu können, und das Stichwort Kinderbetreuung ist auch gerade gefallen.
Während der Senat in Bremen bereits im Integrationskonzept klargestellt hat, dass Integration kein kurzfristiger Prozess ist, hat der Bundesminister der
Finanzen offensichtlich noch enormen Nachholbedarf. Der Haushaltsentwurf ist unverantwortlich und gefährdet im Übrigen auch das Integrationsklima in unserem Land. Wir können an dieser Stelle nur den Präsidenten des Senats auffordern, hier auf der Ebene der Ministerpräsidenten und innerhalb seiner eigenen Partei die Notwendigkeit der finanziellen Beteiligung des Bundes einzufordern. Der Bund darf sich aus unserer Sicht nicht aus seiner Verantwortung stehlen und die Länder und Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Wir schaffen das, aber nun einmal nur gemeinsam. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie entscheiden heute über einen Meilenstein bremischer Finanzpolitik. Die finanzielle Ausstattung der Seestadt Bremerhaven durch das Land Bremen war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Diskussionen, meist auch emotionaler Diskussionen. Einher gingen diese Diskussionen zumeist mit allerlei unqualifizierten Äußerungen und Angriffen, insbesondere gegenüber Bürgermeisterin Linnert.
Wir haben vor einigen Monaten diskutiert, ob dieses Gesetzeswerk noch vor der Wahl zustande kommen würde. Damals, so hörte man immer wieder, habe es einflussreiche Kreise in Bremerhaven gegeben, die kein Interesse an einer Lösung vor der Wahl gehabt haben sollen. Wenn dem denn so gewesen sein sollte, dann haben auch diese nun verstanden, wie wichtig dieses Gesetz für beide Städte und die Aufstellung der kommenden Haushalte ist.
Mit diesem Gesetz geben wir beiden Kommunen ihre Handlungsfähigkeit wieder.
All denjenigen, die gelegentlich etwas abwertend in Richtung Seestadt schauen, habe ich in der damaligen Debatte schon geraten, die Nase nicht zu hoch zu tragen, denn auch die Stadt Bremen hätte die Einhaltung der Schuldenbremse voraussichtlich nicht mehr mit eigenen Kräften geschafft. Eine Novelle der Finanzzuweisung ist im Interesse beider Kommunen gewesen, und hiervon profitieren auch beide Kommunen. Insbesondere die Entschuldung durch das Land sorgt wieder für mehr Flexibilität bei der Aufstellung der jeweiligen Stadthaushalte.
Diese heutige Entscheidung, meine Damen und Herren, geht aber auch mit einer hohen Verantwortung einher. Die finanziellen Spielräume müssen genutzt werden, um die Zukunft zu gestalten, denn die Schuldenbremse gilt auch für die Kommunen. Wie im Land Bremen auch, müssen dort die Handlungsspielräume genutzt werden, um strukturelle Verbesserungen und notwendige Investitionen zu tätigen und Folgekosten zu vermeiden. Wir alle wissen, dass es die Kommunen dabei ungleich schwerer haben, als die Länder.
Verantwortliche Haushaltspolitik, meine Damen und Herren, ist deswegen auch in Zukunft angesagt. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Anmerkung. Liebe Frau Bürgermeisterin Linnert, Sie haben in dieser Frage nie aufgegeben, Sie haben keinen Konflikt, auch keinen öffentlichen Konflikt gescheut. Man sagt immer so schön, der Erfolg hat viele Väter und Mütter, der Misserfolg ist ein Waisenkind. Das stimmt. Wir haben interessiert zur Kenntnis genommen, wer sich für dieses Gesetz feiern lässt. Sehr spannend! Ich rate Ihnen, Frau Linnert, nehmen Sie es sportlich.
Die Menschen wissen genau, wer den Kurs und das Tempo vorgegeben hat, wer im Beiboot saß, und
wer immer noch an der Kaje steht. Markige Worte sichern Schlagzeilen, die Sacharbeit aber sichert die Zukunft Bremens und Bremerhavens. Dafür auch Ihnen ganz persönlich noch einmal meinen herzlichen Dank!
Viele Aufgaben sind mit diesem Gesetz erledigt, aber nicht alle. Wir werden weiterhin im Haushalts- und Finanzausschuss im Detail über die Verteilung zwischen Bremen und Bremerhaven diskutieren. Da gibt es noch den ein oder anderen, ich schaue einmal zu Frau Sokol, den ein oder anderen Restanten, wie es so schön heißt. Das werden wir nach der Wahl, nach der Sommerpause weiter angehen. Heute erst einmal der Zeitpunkt, wo man sich über das Ergebnis im Sinne beider Städte unseres Landes freuen kann. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte mich in der Vorbereitung dieser Debatte gefragt, was genau heute an Diskussion auf uns zukommt. Die Berichterstattungen sowohl des Stabilitätsberichts als auch des Sanierungsberichts sind sehr technokratisch.
Die Kernbotschaften beider Berichte sagen, dass die Situation in Bremen weiterhin nicht einfach ist und wir einen sehr engen Handlungsspielraum haben. Dass es am Ende eines langen und auch qualvollen Prozesses eine Perspektive gibt, wir uns aber ab 2020 sicherlich nicht im Schlaraffenland befinden. Der Zugewinn ist, das muss ich deutlich sagen, dass wir ab 2020 mehr Handlungsfähigkeit und mehr Handlungsmöglichkeiten haben. Gelegentlich ist mein Eindruck in der politischen Debatte, dass diese Handlungsfähigkeit schon viermal ausgegeben wurde.
Ich weiß, gerade Wahlkampfzeiten sind für den Staat teuer, ich rate uns aber allen, dass wir eben nicht die Fehler machen, die uns in die Situation, in die wir als Bundesland gekommen sind, zurückführen. Deswegen sollten wir auch in Zukunft darauf achten, dass Einnahmen und Ausgaben in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Trotzdem habe ich Ihnen gelauscht, Herr Kollege Rupp, und mich gefragt, ist es eigentlich so, dass diese Haushaltssanierung zu Lasten – –. Also, es ist ja mitnichten so, dass man überhaupt nichts gemacht hat, sondern man muss sich genau anschauen, dass es in dieser Regierungskoalition trotz enger Handlungsspielräume, trotz weniger Möglichkeiten tatsächlich gelungen ist, sowohl personell als auch von der Infrastruktur her, weiter mas
siv in die Bereiche Kita-Ausbau und Bildung zu investieren. Das ist, da sind wir uns glaube ich in der politischen Bewertung durchaus einig, ein ganz wichtiger Baustein in der Frage der Armutsbekämpfung.
Das zweite ist: Wir haben eigenes Geld im Bereich der Arbeitsmarktpolitik in die Hand genommen. Auch das ist ein wesentlicher Bestandteil von eigener Gestaltung und Auseinandersetzung mit den sozialen Verhältnissen, die sich in unserer Stadt herrschen. Ich habe mir als drittes Beispiel das Stichwort Jugendberufsagentur aufgeschrieben. Ich finde, dass man in diesem Bereich trefflich über Wirkungen streiten kann. Ob sie schon so weit ist wie wir sie gern hätten oder ob es an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch Korrekturbedarf gibt. Gleichwohl ist die Zielsetzung und die Implementierung – –. Jetzt sage ich selbst dieses furchtbar Wort.
Das waren aber kurze fünf Minuten.
Ja, natürlich. Sehr gern.
Ich glaube, dass wir einen kleinen politischen Dissens haben, weil Sie der Zielrichtung folgen, viel hilft viel. Ich schaue mir gern noch einmal an, ob man nicht auch mit wenigen Mitteln gezielt und deutlich besser arbeiten kann.
Ich will, weil ich den Hintergrund Ihres Redebeitrages durchaus nachvollziehen kann, noch auf drei Punkte hinweisen: Das eine ist die Frage, kann man das, was Sie hier angeregt haben, Herr Kollege Rupp, eigentlich auch noch weiter objektivieren.
Ich glaube, da hat Kollege Max Liess Recht, das ist ein Format, das einer Berichtspflicht nachkommt. Der Kern dieser Auseinandersetzung muss in diesem Haus an zwei Stellen diskutiert werden, in der Fachdeputation und in den Ausschüssen. Die Fragestellung, ob das Geld, was wir haben, richtig eingesetzt ist, ob man damit die Ziele erreicht, ob man sich vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch mehr anstrengen muss, besteht für mich aus zwei Bereichen. Das eine ist der Komplex der Haushaltsberatung. Ich glaube ehrlich, davon haben wir sehr ausführlich Gebrauch gemacht. Das andere ist, sich bei der Frage von Regierungserklärung und Co. noch einmal sehr genau damit auseinander zu setzen, wofür der Senat steht. Erfüllt er die Ziele, die er sich selbst gesetzt hat oder bedarf es aus Sicht der Opposition einer Korrektur. Das sind nach meinem Dafürhalten die Bereiche, in denen wir neben der alltäglichen Arbeit noch einmal über Ihre Ziele diskutieren können. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde Ihnen gerne zu Beginn meiner Rede widersprechen, Herr Tassis. In Bremen herrscht Schweigen, haben Sie gesagt. Das glaube ich, ist mit einer einfachen Google-Suche schon einmal ad absurdum zu führen, dieses Beispiel. Aber sowohl im Politischen als auch bei der
Polizei ist der Umgang mit Clankriminalität selbstverständlich sehr deutlich auf der Agenda. Wir machen es vielleicht eher auf der sachlichen Ebene, die Ihnen nicht so liegt.
Im Prinzip ist diese Frage immer wieder Gegenstand der Erörterungen. Wenn Sie beispielsweise die gemeinsame Zusammenarbeit der Landeskriminalämter Bremen und Berlin nehmen, die sich noch einmal ausgetauscht haben, die beiden Senatoren ebenfalls, dann sehen Sie, dass auf unterschiedlichsten Ebenen daran gearbeitet wird. Clankriminalität, um das sehr deutlich zu sagen, das hört sich immer komisch an, ist eben kein Familienpicknick, sondern in der Tat knallharte organisierte Kriminalität, auch wenn einem, wie eben dargestellt, die Organisationsstrukturen vielleicht erst einmal etwas wirr vorkommen.
Welche Maßnahmen gilt es, dagegen zu ergreifen? Als erstes brauchen wir eine überregionale und vernetzte Zusammenarbeit.
Kriminelle scheren sich nicht um Landesgrenzen und zwar weder die von Bundesländern noch die von Nationalstaaten. Deswegen ist der Weg, der in diesen Fragen gewählt wird, eine Vernetzung der Sicherheitsbehörden zustande zu bringen sowohl in Deutschland als auch zumindest innerhalb der Europäischen Union, aus unserer Sicht der richtige und sollte weiter beschritten werden.
Das zweite ist die Frage, wie gehe ich vor Ort damit um. Es ist schon auf das Vorgehen der Polizei, die Null-Toleranz-Strategie, hingewiesen worden. Das heißt, im Bereich der Repression ist es das eine, das zweite ist die Frage der Prävention. Zur Repression enthält der Antrag mehrere klare Ansagen. Ich glaube, dass es ein wichtiges Zeichen ist, zu sagen, wir müssen im Bereich der Polizei und ehrlicher Weise dann auch nachgelagert speziell bei der Kriminalpolizei, die nämlich ermittelt, und auch bei Staatsanwaltschaft und Gerichten die notwendigen personellen Ressourcen haben. In welcher Höhe? Dazu gab es in den vergangenen Jahren innerhalb dieses Hauses Differenzen. Ich glaube, dass wir politisch einig sind, dass wir bei den Sicherheitsbehörden auch in Zukunft keine weiteren Abstriche machen werden, sondern im Gegenteil zu einem Aufbau kommen müssen, meine Damen und Herren.
Dann ist das Thema Vermögensabschöpfung angesprochen worden, das ist im vorletzten Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal sehr munter diskutiert worden, weil es in der Tat eine Möglichkeit, eine sehr zentrale Möglichkeit ist, den Herrschaften beizukommen. Sie wissen alle, dass Statussymbole gerade in diesem Umfeld sehr wichtig sind. Wenn man jemandem sein aufgemotztes Auto wegnimmt, dann tut das weh. Damit haben die Kolleginnen und Kollegen in Berlin schon Erfahrungen gesammelt. Die spannende Frage wird sein, ich finde das gehört zur Ehrlichkeit dazu, was nachher rechtskräftig Bestand hat. Im Prinzip, wenn es möglich ist, sollten wir diese Politik der Nadelstiche weiter fortsetzen.
Der Bereich der Prävention ist auch schon angesprochen worden. Ich möchte dazu zwei Sachen sagen. Das eine ist, dass man Menschen eine Perspektive geben muss. Diese Perspektive hat zu tun mit Chancen auf dem Arbeitsmarkt, hat zu tun mit Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, hat zu tun mit Chancen auf dem Wohnungsmarkt, hat zu tun mit Aufenthaltstiteln. Frau Kollegin Vogt hat eben zurecht darauf hingewiesen, dass es mittlerweile auch eine Stigmatisierung gibt. Ich glaube, dass unsere Gesellschaft klarmachen muss, dass wir all diejenigen unterstützen wollen, die sich an die Gesetze halten und die unser gemeinsames Interesse teilen, diese Gesellschaft zu gestalten.
Das andere, dieses Ausstiegsprogramm: Das ist ein Punkt, der uns in den Antragsberatungen ganz wichtig war, weil es manchmal sehr schwierig ist, aus einer solchen familiären Struktur – –. Man richtet sich nicht nur gegen Freunde, sondern das Abnabeln von der eigenen Familie ist eine große Herausforderung, insbesondere wenn man die Strukturen dann noch mehr sieht, als wir sie vielleicht kennen. Deswegen ist die Frage des Ausstiegsprogramms für uns Grüne eine sehr zentrale, dass wir diejenigen unterstützen, die ganz bewusst sagen, ich wende mich ab von dem kriminellen Teil meiner Familie. Ich habe keine Lust darauf. Dabei muss der Staat auch unterstützen. Er muss auch schon in frühen Zeiten, im Bereich des Kinderschutzes aktiv werden, schauen, ob es Möglichkeiten gibt, dort bereits in jungen Jahren konkrete Hilfe zu leisten.
Ich will zum Abschluss sagen, dass ich es beachtenswert finde –
gestatten Sie mir diesen Halbsatz noch, Herr Präsident, ich fasse mich ja sonst immer kürzer.
Ich möchte noch einmal betonen, dass wir es in Wahlkampfzeiten geschafft haben, in einem immer wieder von rhetorischen Schlachten oder harten Auseinandersetzungen geprägten Themenfeld wie der Innenpolitik einen Antrag von vier Fraktionen zuwege zu bringen, der vielleicht nicht die absolute Detailtiefe hat – das ist vielleicht insgesamt der Zusammensetzung hier geschuldet –, aber dass wir das geschafft haben, ist, glaube ich, ein gutes, politisches Zeichen.
Ich würde Ihnen, Herr Staatsrat mitgeben wollen, dass Sie das auch als Unterstützung der Arbeit Ihrer Behörden, insbesondere der Polizei, aber auch der Staatsanwaltschaft und der Gerichte auffassen können. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder schön, über Flüchtlings- und Asylfragen zu diskutieren, vielleicht doch ein bisschen getrieben von der politischen Situation. Ich will mich einmal mit den wie
derkehrenden Behauptungen, die hier rund um sichere Herkunftsstaaten immer wieder auftauchen, auseinandersetzen. Die erste Falschmeldung, die in diesen Debatten immer kommt, ist: Wir lösen ein großes Problem.
Das ist falsch. Schutzsuchende aus den betroffenen Ländern machen nur einen verschwindend geringen Teil der Schutzsuchenden insgesamt in Deutschland aus. Die Zahl der Antragsteller aus diesen Ländern hat sich seit 2016 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um 85 Prozent reduziert ohne Einstufung. Die Zahl der Rückführungen hat sich in Deutschland verzehnfacht ohne Einstufung.
Zweite Falschmeldung: Wir haben schnellere Verfahren. Das BAMF selbst, also das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, stuft die Zeitersparnis bei den Anhörungen auf einige wenige Minuten ein. Durch die Verkürzung der Rechtsmittelfristen höhlen sie zwar das Asylrecht aus, gewinnen am Ende aber keine Zeit. Im Gegenteil, durch zusätzliche Klagen werden diese Prozesse wesentlich länger, als es vorher der Fall war.
Dritte Falschmeldung: Wir können die Menschen schneller zurückführen. Das ist vollkommener Blödsinn. Am Ende können Sie nämlich niemanden abschieben, wenn das Herkunftsland seine Bürger nicht wieder aufnimmt.
Vierte Falschmeldung: Beim Balkan hat das doch auch alles hervorragend funktioniert. Richtig ist, dass die Zugangszahlen aus dem Westbalkan bereits vor der Einstufung zurückgegangen sind, weil nämlich gleichzeitig legale Wege im Bereich der Arbeitsmigration durch Bündnis 90/Die Grünen und die SPD in den Ländern gemeinsam erstritten worden sind.
Kommen wir einmal zur fünften Falschmeldung: Sicher ist sicher, denn per Gesetz kann man ja alles erklären. Sämtliche Menschenrechtsorganisationen kommen zu einer anderen Einschätzung. In allen drei Maghreb-Staaten werden Homosexuelle mit hohen Gefängnisstrafen bedroht und staatlich verfolgt. Kritische Journalisten, Oppositionelle, Religionsgemeinschaften oder ethnische Minderheiten, denken Sie beispielsweise an die West-Sahara, werden in diesen Ländern verfolgt. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gesagt: Gibt es
im Land mindestens eine Region, in der politische Verfolgung herrscht, oder mindestens eine Personengruppe, die verfolgt wird, ist dies kein sicheres Herkunftsland. Dies setze nicht voraus, dass alle Angehörigen dieser Gruppe oder alle Personen in dieser Region verfolgt werden.
Meine Damen und Herren von der FDP, wie Sie es hinbekommen, beim Christopher Street Day in Bremen für die Rechte von Homosexuellen zu demonstrieren und gleichzeitig diese Menschen der Strafverfolgung in ihren Heimatländern aussetzen zu wollen, das ist für mich an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten.
Im Übrigen, was für ein Zeichen setzen Sie eigentlich für die Zivilgesellschaft in diesen Ländern? Diese Zivilgesellschaft streitet für die Menschenrechte vor Ort und gleichzeitig erklärt Deutschland, bei euch ist alles gut.
Ja, die nächste Falschmeldung kommt bestimmt auch gleich noch einmal: Bündnis 90/Die Grünen wollen ja nicht abschieben. Ich gebe zu, dass sich unsere politische Bilanz nicht in der Anzahl von Abschiebungen messen lässt. Das ist nicht unsere politische Zielsetzung, meine Damen und Herren.
Uns ist schon deutlich, dass wir schnelle und faire Asylverfahren brauchen, damit Schutzsuchende rasch wissen, woran sie sind. Wir brauchen Rechtssicherheit und Klarheit in diesen Verfahren, gerade auch im Interesse der Menschen, die zu uns gekommen sind. Das bedeutet auch, dass wir eine frühzeitig und eine unabhängige Verfahrensberatung brauchen.
Woran scheitern denn Abschiebungen in der Regel eigentlich? Ich meine, die Debatte über geduldete Menschen führen wir hier nicht das erste Mal. Woran scheitert es denn? Erst einmal an fehlenden Pässen und damit auch an der Frage von verlässlichen Rücknahmeabkommen mit den Ländern. Sie können die ganze Welt für sicher erklären, Sie brauchen funktionierende Rücknahmeabkommen, und darum hat sich diese Bundesregierung in den letzten Jahren ehrlicherweise überhaupt nicht gekümmert. Sie sägen munter weiter und weiter am Grundrecht für Asyl, lösen im Kern aber kein einziges Problem. Für diese Symbolpolitik und für diese
Aushöhlung des Asylrechts müssen Sie sich andere Partner suchen. Wir von Bündnis 90/Die Grünen lehnen das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten und die Ausweisung der genannten Länder und damit auch Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ordentlich Stimmung, das ist ja leider meistens bei diesen Themen so. Ich will noch einmal kurz richtigstellen, Herr Kollege Zenner: Das Land Bremen hat der Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten nicht zugestimmt, sondern zumindest der grüne Koalitionspartner – bei der SPD habe ich es ehrlicherweise nicht mehr im Kopf – hat das abgelehnt, weil wir insgesamt das Instrument – –.
Genauso? Okay. Wie immer Rot und Grün Seite an Seite. Der grüne Koalitionspartner hat abgelehnt, weil das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten am Ende nichts anderes ist als eine weitere Aushöhlung des individuellen Rechts auf Asyl, und das steht aus gutem Grund in unserem Grundgesetz. Ich muss akzeptieren, dass zwei Drittel des Deutschen Bundestags und des Bundesrats das anders gesehen haben. Trotzdem sage ich Ihnen sehr deutlich: Politisch bleibt es dabei, dass wir das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten ablehnen.
Dann haben Sie gerade traumwandlerisch darüber gesprochen, dass wir natürlich auch nicht mit allen Verfassungsschutzämtern aller Länder zusammenarbeiten können. Persönlich bin ich ganz froh darüber, dass wir nicht mit all denen zusammenarbeiten, weil es gute Gründe dafür gibt, dass wir das nicht tun sollten, und die Frage des Austauschs von Daten und dergleichen. Wir haben uns jetzt sehr auf den Bereich der Homosexuellen hier fokussiert und ehrlicherweise habe ich da noch keine Lösung gefunden, außer dass die eine Beratung bekommen sollen. In meinem Kopf stellen sich die ganze Zeit zwei Fragen: Was soll die Beratung bringen und wie sollen sie denn der Person, der sie gegenüber sitzen, klarmachen, dass sie homosexuell sind, dass sie einer strafrechtlichen Verfolgung unterliegen?
Es gibt im Übrigen eine großartige App, die heißt „Sicher reisen“. Sie kommt vom Auswärtigen Amt,
befindet sich immer gut auf dem Telefon. Unter „strafrechtliche Hinweise“ gibt es da für diese Länder den Hinweis.
Ich will auch einmal ganz deutlich sagen, dass ich diesen Antrag als Schlag ins Gesicht zum Beispiel all derjenigen Menschen in Tunesien empfinde, die dort für ein Verfassungsgericht streiten, um ihre Rechte gegenüber der Regierung einklagen zu können. Es ist ein Schlag ins Gesicht all der Menschen in Algerien, die für den Schutz der Gewerkschaften streiten, meine Damen und Herren! Es ist nicht so, dass es hier allein um die Frage der Homosexuellen geht, sondern es gibt in allen Ländern verschiedenste Bereiche, in denen die Menschenrechte, die Grundrechte, die wir aus gutem Grund immer und immer wieder verteidigen, in denen diese Werte mit den Füßen getreten werden. Hier als Deutscher Bundestag oder auch als Bundesrat aus Berlin zu erklären, diese Länder seien sicher, ist eine falsche Entscheidung.
Vielleicht können Sie sich noch einen Moment gedulden.
Das haben Sie vollkommen richtig erkannt, Herr Kollege Hinners. Ich kann Ihnen jetzt auch einmal sagen, beim Digitalpakt hat die Bundestagsfraktion der CDU und die CDU-dominierte Bundesregierung das eine beschlossen und die CDU-mitregierten Länder das andere. Also, der Wert des Föderalismus ist doch, –
dass wir unsere Haltung und unsere Meinung nicht konform entlang von Parteilinien ausrichten. Also – um es ganz deutlich zu sagen –, das Zentralkomitee
entscheidet bei Bündnis 90/Die Grünen nicht, wie es läuft. Ich glaube, das hat auch Frau Kollegin Aulepp vorgebracht.
Ein letzter Satz: Ich habe gerade über den CSD und die Verfolgung in den Ländern gesprochen. Das ist der eine Spagat. Frau Kollegin Leonidakis hat gerade darauf hingewiesen, dass sich die Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft mit Vertreterinnen und Vertretern der West-Sahara in der Mittagspause getroffen haben, um über die Situation in diesem Land zu reden. Sie wissen, dass dieses Parlament sich immer wieder mit der Situation dort auseinandergesetzt hat, dass wir alle Schreiben vom König von Marokko bekommen haben, der die Entscheidung dieses Parlaments verurteilt hat. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen, das sei im Wesentlichen sicher, die haben zwar eine relativ große Fläche noch annektiert, wahrscheinlich sogar mit Waffengewalt, aber das sei im Wesentlichen sicher, das ist der zweite Spagat in der heutigen Debatte, den Sie hier versuchen hinzubekommen. Da holen Sie sich eine ziemliche Zerrung.
Der letzte Punkt: die Frage der Zahlen. Ganz ehrlich, Sie haben jetzt hier, sowohl CDU als auch FDP, darauf hingewiesen, dass die Zahlen sehr eindeutig sind, dass die Schutzquote gering ist. Können Sie mir dann bitte einmal erklären, wieso ich dann, wenn das System funktioniert, andere gesetzliche Regelungen brauche? Das habe ich bis heute nicht verstanden, –
das Asylrecht funktioniert doch im Grundsatz. Es geht darum, ein vernünftiges individuelles Verfahren sicherzustellen. Das Einzige, was Sie am Ende beschneiden, ist der Rechtsweg für die Betroffenen. Das ist eine Aushöhlung des Asylrechts, das machen wir nicht mit. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, es ist insgesamt keine so ganz leichte Materie, aber das sind Steuersparmodelle ja zumeist nie. Deswegen verdienen auch noch weiter Leute daran.
Share Deals führen dazu, dass Immobilieninvestoren die Grunderwerbsteuer ganz legal umgehen können, dass es sich also lohnt, Immobilien zu kaufen und schnell wieder abzustoßen, weil der Wert auch ohne Investitionen steigt. Das heißt, derjenige, der beispielsweise eine große Wohnsiedlung kauft, hat keine Notwendigkeit, in die Immobilie zu investieren, weil, wenn er das relativ schnell wieder verkauft, der Preis der Immobilie an sich schon gestiegen ist, er aber gar keinen Erhalt der Substanz machen muss. Darunter leiden viele Mieterinnen und Mieter.
Für die Länder bedeutet dies Verluste in dreistelliger Millionenhöhe. Die Hauptleidtragenden sind aber die Mieterinnen und Mieter, denn ihre Mieten steigen durch die Immobilienspekulationen rasant. Das ist einleuchtend, denn derjenige, der danach die Wohnsiedlung beispielsweise kauft, möchte natürlich auch eine Rendite haben. Ich versuche es einmal mit einfachen Worten zu erklären: Werden Anteile an Unternehmen, in denen die Grundstücke enthalten sind, sogenannte Shares, gekauft, muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen, jedenfalls, wenn er weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erwirbt, ein sogenannter Share Deal. Die Grunderwerbsteuer fällt erst an, wie schon gesagt, wenn mindestens 95 Prozent dieser Unternehmensanteile beispielsweise in Form von Aktien auf den Käufer übergehen.
Die Finanzminister haben sich nun mehrheitlich im Juni des letzten Jahres darauf verständigt, dass der
indirekte Erwerb von Grundstücken über die Beteiligung an einer grundstückshaltenden Gesellschaft nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst wird, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligungen an der Gesellschaft erworben werden. Weitere Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine Beteiligung hinzuerworben wird. Bislang gab es da die Grenze von 95 Prozent und einer Haltefrist von fünf Jahren.
Um es ganz deutlich zu sagen: Es sitzen ja jetzt 16 Landesfinanzministerinnen und Landesfinanzminister sowie der Bund zusammen, und der Versuch, in der Sache zusammenzukommen, ist schon schwierig. Deswegen ist die Verständigung, die es da gegeben hat, ein richtiger Schritt, und es waren auch schwierige Verhandlungsbedingungen. Das sehen Sie auch jetzt beispielsweise an der Diskussion zur Grundsteuer. Da hat dann doch jedes Bundesland so seine eigenen Schwerpunkte.
Der politische Wunsch ist aber, auch noch einmal deutlich über das hinauszugehen, was der Kompromiss war. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält beispielsweise sogar die Absenkung auf das Niveau von 51 Prozent der Beteiligung für verfassungsrechtlich zulässig. Warum kümmert sich jetzt eigentlich Politik um solch eine steuerliche Delikatesse? Erst einmal geht es hier um eine Frage der Gerechtigkeit.
Während die Normalbürgerinnen und -bürger Grunderwerbsteuer für ihr Eigenheim zahlen müssen, kommen Firmen um diese Zahlung herum. Ungerechtigkeiten im Steuersystem müssen aus unserer Sicht beseitigt werden, meine Damen und Herren!
Darüber hinaus ist das auch eine ganz konkrete Maßnahme gegen Spekulationen mit Wohnraum. Diese großen Immobiliendienste müssen der Vergangenheit angehören, denn Wohnraum darf aus unserer Sicht kein Spekulationsobjekt sein.
Nebenbei eignet sich das Modell auch übrigens hervorragend zur Geldwäsche. Wenn es nicht zu einem Ende dieses unsäglichen Steuermodells kommt, dann muss wenigstens ein anteiliger Grunderwerb besteuert werden. Wer 50 Prozent der Anteile an der Firma kauft, der muss dann auch 50 Prozent der Grunderwerbsteuer entrichten. Damit würden wir wenigstens einen wesentlichen
Schritt in Richtung der Steuergerechtigkeit machen.
Das ist, das gestehe ich zu, ein steiniger Weg. Es ist eine ganz komplizierte Materie. Im Sinne der vielen Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen nur noch Spekulationsobjekte sind, ist es aber ein richtiger Weg, den wir konsequent weitergehen müssen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entwicklung der Überstunden bei der Polizei ist wahrlich ein Problem, das will ich hier auch nicht leugnen. Im Jahr 2018 sind bei der Polizei Bremen 356 114 Überstunden angefallen, bei der Ortspolizeibehörde Bremer
haven sind es 33 905. Das ist das Ergebnis der Personalsituation bei der Polizei und der Entwicklung des Einsatzgeschehens.
Unbestritten sind diese Zahlen zu hoch und eine Aufforderung an uns, als politisch Verantwortliche, zu handeln. Weder zur Feststellung des Problems, noch zu Maßnahmen dem entgegenzusteuern, bedarf es einer Unterstützung. Gleichwohl gibt es mir die Möglichkeit, auf die bereits getroffenen Maßnahmen und die Anforderungen, die wir an die Behörden stellen, einzugehen:
Erstens ist es aus unserer Sicht wichtig, diesen Berg nicht weiter anwachsen zu lassen. Dazu haben SPD und Grüne gemeinsam mit dem Senat die notwendigen personellen Maßnahmen ergriffen und die Anzahl der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter deutlich erhöht, 160 Stellen im Jahr 2018 und für das Jahr 2019 sind 200 Stellen geplant. Damit ist die Zielrichtung deutlich und klar. Wir wollen und wir werden die Polizei weiter personell stärken. Wir werden die Fehler der Vergangenheit, das sage ich auch sehr deutlich, nicht wiederholen. Dieser Weg ist aus unserer Sicht auch der nachhaltige, um dauerhaft zu gewährleisten, dass kaum noch zusätzliche Stunden entstehen und gleichzeitig die bestehenden Überstunden als Freizeit ausgeglichen werden können. Das muss unser Ehrgeiz sein, dieser Ausgleich in Freizeit. Finanzielle Ausgleichszahlungen können immer nur ein temporäres Mittel sein. Für die Gesundheit der Beschäftigten muss der Freizeitausgleich das erste Mittel der Wahl sein.
Dieses Ziel ist kurzfristig jedoch nicht zu erreichen und deswegen haben SPD und Grüne auch gemeinsam veranlasst, dass im Jahr 2018 wieder Überstundenauszahlungen erfolgten. Eine hohe Summe, die aber in Betracht der Gesamtsumme wiederum nur einen kleinen Beitrag darstellen kann.
Die Innenbehörde zahlt also bereits heute Überstunden aus und gleichzeitig wird die Anzahl der Beschäftigten erhöht. Gleichzeitig, das wurde jetzt nicht beantragt, sollte aber in der Debatte noch erwähnt werden, dass durch die zahlreichen Hebungen das Gefälle zwischen den Stellenbewertungen und den jeweiligen Stelleninhabern minimiert wird. Das ist auch ein kontinuierlicher und kein kurzfristiger Weg, aber ein Weg, der aus unserer Sicht alternativlos ist und den wir gehen müssen.
Zur Frage der Hochschule ist schon Vieles richtig gesagt worden. Ich sage sehr deutlich, dass wir die
Idee des Campus an einem anderen Standort, die aufgeworfen wurde, favorisieren. Wir können uns sowohl für das jetzige Gelände, als auch für ein zukünftiges Gelände etwas vorstellen. Ich glaube, dass es Sinn macht, kein unnötiges Geld mehr aufzuwenden um dort etwas Neues zu bauen, sondern dass man sich tatsächlich die Zeit nimmt, zu schauen, ob ein Campus an einer anderen Stelle realisierbar ist oder nicht.
Abschließend möchte ich noch ganz kurz etwas zu den verwaltungsinternen Abläufen sagen, weil auch das schon Gegenstand der Diskussion war. Wir brauchen aus meiner Sicht klare und transparente Regularien und zwar auch im Sinne der Polizistinnen und Polizisten, aber auch im Sinne des Haushaltsgesetzgebers. Diese hatte der Innensenator bereits angekündigt und unsere Erwartungshaltung ist schon, dass die beteiligten Behörden, die Innen- und Finanzbehörde, diese Regularien auch zeitnah vorlegen. Ich möchte nämlich gern klare Vereinbarungen haben, auf die sich dann die Beamtinnen und Beamten verlassen können.
Die Beamtinnen und Beamten der Polizei sind mit ihrer Arbeit in Vorleistung getreten. Das ist mir sehr bewusst und deswegen müssen wir auch die finanziellen Spielräume nutzen, um diesen Vertrauensvorschuss zu rechtfertigen. Dabei hilft uns der Antrag der FDP heute allerdings nicht weiter. In einem beschlossenen Haushalt einfach so Millionen von Euro zu finden, die nicht benötigt werden, von einer Partei, die doch im Bereich der Haushalts- und Finanzpolitik so seriös sein möchte, das lässt mich ein wenig an der Ernsthaftigkeit ihres Antrages zweifeln. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn einmal darauf hinweisen, dass der öffentliche Dienst auch weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber ist.
Es gibt aber zweifellos auch Handlungsbedarf in einigen Bereichen, und insofern hat die Anfrage der LINKEN da sicherlich auch noch einmal ein wenig Klarheit gebracht. Es ist vieles schon gesagt worden, davon auch einiges Richtiges. Ich will an dieser Stelle jetzt nicht noch einmal die Debatte von gestern wiederholen. Ich glaube, Herr Lucht, an zwei Punkten ist noch einmal deutlich geworden, dass wir uns da politisch unterscheiden. Wir halten es für durchaus sinnvoll, nein, wir halten es für geboten, dass es so etwas gibt wie eine untere Grenze, die definiert wird, was Beschäftigung angeht, und das eben nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen wollen.
Ich finde auch, das Argument, der Steuerzahler zahlt es – –. Natürlich zahlen es der Steuerzahler, die Steuerzahlerin andersherum auch; die Fragen von Transferleistungen, von Aufstockung, auch dieses Geld fällt ja nicht wie das Manna vom Himmel, sondern wird auch erbracht durch Steuerleistungen.
Insofern, finde ich immer, würde ich diese Frage tatsächlich lassen. Wie gesagt, es macht aus unserer Sicht Sinn, eine untere Grenze zu definieren. Auch ist die Fragestellung aus unserer Sicht richtig, wenn jemand nach langer Zeit aus dem Arbeitsleben ausscheidet, dass er oder sie in der Lage sein muss, von der Rente auch vernünftig das Leben zu gestalten. Da sind wir in der Zielsetzung ebenfalls nicht auseinander.
Was also bleibt eigentlich? Nämlich die Frage der Debatte der Höhe. Darüber ist gestern hier sehr ausführlich diskutiert worden. Aus meiner Sicht muss man sich die Zeit nehmen, sich das im Detail anzuschauen, und ich finde, dafür ist diese Große Anfrage auch noch einmal ein schöner Beleg, dass man sich nämlich genau anschaut, wenn man sich auf diesen Weg macht, den Landesmindestlohn zu erhöhen. Wie erwähnt, da sehe ich uns nicht im Dissens zur Mehrheit des Hauses, welche Auswirkungen es hat und wie man es auch vernünftig am Ende des Tages hinbekommt.
Ich will aber auf zwei Punkte hinweisen, die der Senat in der letzten der vielen Fragen, die die Fraktion der LINKEN gestellt hat, beantwortet hat, wie man es eigentlich als Senat macht, auf der einen Seite seiner Rolle im Bundesrat gerecht zu werden,
für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn einzutreten, aber auch natürlich seiner Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden, also in den Verhandlungen beim TV-L und beim TVöD. Auch da hat sich das Land Bremen, der Kollege Max Liess hat darauf hingewiesen, nichts zuschulden kommen lassen, sondern hat im Sinne der politischen Mehrheit hier auch agiert.
Das andere ist die Frage des eigenen Landesmindestlohns. Das ist nun gestern ausführlich erörtert worden, und ich halte es für richtig und wichtig, diese Passagen und diese Punkte, die in dieser Großen Anfrage noch einmal deutlich geworden sind, auch in die bevorstehende Debatte und Bearbeitung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen mitzunehmen und würde es aber an dieser Stelle dabei belassen, denn ich glaube tatsächlich, weite Teile haben wir gestern diskutiert. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion ist eine Novellierung des innerbremischen Finanzausgleichs notwendig. Die bisherigen Regelungen müssen auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet werden.
Die Finanzströme im kommunalen Finanzausgleich bestehen aus drei Bausteinen. Es gibt die sogenannten Schlüsselzuweisungen, in die die steuerabhängigen Einnahmen des Landes fließen, mit einer besonders gewichteten Einwohnerzahl, in denen unter anderem die Bedarfsgemeinschaften nach SGB II in die Gewichtung fallen. Dann gibt es die sogenannten Ergänzungszuweisungen, das ist eine konstante Größe, in der der Basisbetrag für Bremerhaven überproportional ist, um auch den überdurchschnittlichen Problemlagen der Stadt gerecht zu werden. Zum Abschluss gibt es noch die sogenannten Strukturhilfen, die dazu beitragen
sollten, dass das strukturelle Minus im Haushalt beider Städte ausgeglichen werden kann.
Ferner ist geregelt, dass das Land Bremen beiden Gemeinden 100 Prozent der Personalausgaben für aktives und ehemaliges unterrichtendes Personal im Bereich Bildung erstattet und die Gemeinde Bremerhaven jährlich 100 Prozent der Personalinvestitions- und Sachausgaben der Ortspolizeibehörde erstattet bekommt. Dann gibt es noch eine Reihe von Programmen, an denen Bremen und Bremerhaven anteilig partizipieren.
Wir haben derzeit also belastbare Regelungen, die auch der besonderen Situation Bremerhavens Rechnung tragen. Wir haben aber genauso den Bedarf, die bestehenden Regelungen noch einmal zu verändern, und zwar im Interesse beider Städte, meine Damen und Herren!
All denjenigen Bremern, die gelegentlich etwas abwertend in Richtung Seestadt schauen, kann ich nur raten, die Nase nicht zu hoch zu halten.
Auch die Stadt Bremen wird voraussichtlich perspektivisch nicht mit eigenen Kräften die Einhaltung der Schuldenbremse schaffen. Eine Novelle der Finanzzuweisung ist also im Interesse beider Kommunen.
Dass es die Kommunen noch einmal schwerer haben, weil bei ihnen die kaum beeinflussbaren Kosten im Sozialhilfebereich landen und gleichzeitig die Chance der eigenen Einnahmen sehr beschränkt ist, ist auch unstrittig. Dies alles als Grundvorlage vorausgeschickt kann ich das Agieren des Magistrats in Bremerhaven nicht nachvollziehen. Wer so arbeitet wie die Verantwortlichen in der Seestadt, der spielt mit der Zukunft Bremerhavens, meine Damen und Herren.
Bisher ist der Magistrat nur durch besondere Ideenarmut aufgefallen. Außer einem Mehr gibt es darüber hinaus keine konkreten Vorstellungen für eine Neuregelung. Ich höre immer nur, was alles
nicht geht. Die vom Oberbürgermeister in den Koalitionsverhandlungen hier in Bremen gemachten Zusagen hatten teilweise eine Haltbarkeit von nur, hübsch formuliert, wenigen Tagen. Die Kämmerer der Stadt, übrigens allesamt verdiente Christdemokraten, tauchen in der Diskussion eigentlich gar nicht auf oder fallen nur durch Beschimpfungen oder Drohungen auf.
Bremerhaven hat eine bessere Regierung verdient, meine Damen und Herren, denn Bremerhaven kann so viel mehr. Die Entwicklung hin zu mehr Tourismus, hin zu mehr Forschung und Lehre weiterhin mit starken Häfen, mit einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts gerade im Bereich Green Economy, es gibt so viele tolle Möglichkeiten, den Strukturwandel zu gestalten und sich gleichzeitig auch um die zu kümmern, die davon im negativen Sinne betroffen sind, den Zusammenhalt zu stärken und die Kinderarmut zu bekämpfen und das alles eben nicht nur zu verwalten, wie es gerade passiert.
Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in Bremerhaven und Bremen. Wir wollen beide Kommunen finanziell stärker unterstützen, und wir wollen gern noch in dieser Legislaturperiode eine Neuregelung, meine Damen und Herren.
Und all denjenigen, die jetzt auf Zeit spielen, weil sie irgendwie auf eine andere Regierung, auf andere Senatsmitglieder oder was auch immer hoffen, vielleicht ja auch auf den lieben Gott, all denen sei gesagt, dass wir für die Haushalte 2020 und 2021 Grundlagen brauchen. Dazu gehört auch der kommunale Finanzausgleich. Da müssen dann die Übernahme der Kosten des nicht unterrichtenden Personals und eine entsprechende Zuweisungsrichtlinie enthalten sein.
Da muss es zweckgebundene Mittel für Projekte oder Aufgaben geben, es muss bedarfsgerechte Anpassungen geben, und wir müssen auch über die teilweise oder vollständige Entschuldung beider Kommunen diskutieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Welch ein Aufschrei ging durch unser Land, als bekannt wurde, dass es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die ehemalige Leitung der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gibt und der Verdacht eines massenhaften Asylbetrugs besteht.
Heute kommen Untersuchungen Medienberichten zufolge im Ergebnis dazu, dass neben den bereits im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekannten Fällen dem Bericht nach 145 Fälle bewusst manipuliert wurden. Meine Damen und Herren, auch diese 145 bewussten Manipulationen sind aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht akzeptabel. Antragsteller und Gesellschaft müssen die Sicherheit haben, dass auf Basis der geltenden Gesetze entschieden wird.
Das gilt sowohl für positive als auch für negative Bescheide und auch da, meine Damen und Herren: Gestatten Sie mir den Hinweis, dass viele Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der gesamten Bundesrepublik aufgehoben werden. Das macht deutlich, dass wir in diesem Amt insgesamt ein QualitätsmanagementProblem haben. Insofern ist das Qualitätsmanagement, das nun vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat forciert wird, dringend notwendig und wäre auch schon früher geboten gewesen.
Ebenso geboten ist es aber auch, die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten, bevor vorschnell öffentliche Freisprüche oder Verurteilungen geäußert werden. Auch da, finde ich, hat der Kollege Senkal Bedenkenswertes gesagt. Ich glaube, die Vorverurteilungsquote war in den letzten Monaten enorm hoch.
Die öffentliche Erwägung, die politische Hektik und die mediale Berichterstattung stehen aus meiner Sicht in keinem Verhältnis zum Ergebnis der internen Untersuchungen. Aber auch bremische Politiker waren sich nicht zu schade, wie wir gerade noch einmal sehen durften, das Ansehen unseres Bundeslandes weiter zu beschädigen, indem sie direkt oder indirekt dem rot-grünen Senat eine Mitschuld, eine Mitwisserschaft oder eine irgendwie geartete Verantwortung für eine Behörde in
der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes zuschoben.
Ja, Rot und Grün stehen für eine humanitäre Flüchtlingspolitik, aber auf dem Boden des Grundgesetzes und der geltenden Gesetze. Alle anderen Behauptungen waren damals falsch, sind es auch heute noch und schaden am Ende nur dem Ansehen unseres Landes, meine Damen und Herren.
Womit wir bei der Frage der politischen Verantwortung wären. Thomas de Maizière als früherer Bundesinnenminister muss sich die Frage gefallen lassen, ob die Kontrollmechanismen und das Qualitätsmanagement ausreichten, und ob die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend geschult waren. Ich will aber auch ihm zugestehen, dass die damalige Situation schon eine besondere war.
Die Behörden der Kommunen, der Länder und auch des Bundes standen vor großen Herausforderungen. Die Mitarbeiter haben in allen Behörden bis an die Belastungsgrenze und oftmals auch darüber hinaus gearbeitet. Dass in diesen Zeiten auch Fehler passieren, und ich rede jetzt ganz bewusst von Fehlern und nicht von Manipulationen, ist möglich. Nach Thomas de Maizière kam Horst Seehofer, nach unserer Ansicht eine absolute Fehlbesetzung im Amt.
Die Leiterin des Bundesamtes, Frau Cordt, wurde entlassen, und wie wir in den letzten Tagen gelernt haben, sind die Hürden für eine Entlassung beim Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat sehr hoch.
Insgesamt hat man den Eindruck, der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer hat die Vorfälle in der Bremer Außenstelle des BAMF genutzt, um seine politische Agenda der Spaltung und nicht der Zusammenführung durchzusetzen, meine Damen und Herren.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war vor kurzer Zeit im Bundesamt in Bremen zu Besuch. Wir haben gedacht, wir greifen zum Äußersten, wir reden miteinander. Das hat sich immer wieder verschoben, weil die Leitung des BAMF ständig wechselte. Aber nun ist es vor einigen Wochen tatsächlich geglückt, und für diese Möglichkeit des Austauschs und der uns entgegengebrachten Offenheit sind wir sehr dankbar.
Vor Ort sind wir auf motivierte Mitarbeiter getroffen, die, in Ermangelung anderer Aufgaben, offensichtlich die letzten Monate intensiv geschult wurden. Wir haben gegenüber dem BAMF-Vizepräsidenten, Herrn Dr. Richter, deutlich gemacht, dass wir eine zügige Fortsetzung der Arbeit der Bremer Außenstelle erwarten. Überhaupt nicht länger nachvollziehbar ist für uns, warum die gut geschulten Mitarbeiter der BAMF-Außenstelle zur Untätigkeit verdammt sind. Sie dürfen auch nicht weiter unter einen Generalverdacht gestellt werden, wie wir es eben gerade gehört haben, meine Damen und Herren!
Die Bremer BAMF-Außenstelle muss schnellstmöglich wieder Asylanträge bearbeiten, auch, um die anderen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu entlasten, die derzeit die Bremer Fälle allesamt noch mitbearbeiten. Die finale Entscheidung muss der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat fällen, das ist im Gespräch noch einmal sehr deutlich geworden. Dies hatte er angekündigt, nur, wie es bei ihm so häufig ist, mit der Umsetzung hat es bisher noch nicht geklappt. Aber vielleicht können wir es demnächst bei Twitter lesen.
Dabei ist doch ein funktionsfähiges Amt, und ich finde es ein bisschen schade, dass das in der Debatte bisher so kurz gekommen ist - -. Ein funktionsfähiges Amt ist für das Ankommen und die Integration der asylsuchenden Menschen so wichtig. Die derzeitigen Transporte zu anderen BAMF-Außenstellen belasteten die Geflüchteten einschließlich ihrer Kinder sehr.
Das müssen Sie sich so vorstellen: Mitten in der Nacht, am frühen Morgen geht ein Bus, und sie bleiben, bis der letzte Fall in einer anderen Außenstelle besprochen ist, vor Ort an einem fremden Ort. In der Zeit haben sie vielleicht schon die Entscheidung mitgeteilt bekommen. Sie sind alleingelassen
und sie haben keine Chance, sich in ihrer vertrauten Umgebung im eigenen BAMF mit anderen auseinanderzusetzen.
Wir haben vor Ort, um den Menschen das Ankommen zu erleichtern, eine große Kette von Maßnahmen und Institutionen, die ineinandergreifen und zusammengreifen. Das, meine Damen und Herren, ist ein Wert, den es nicht zu unterschätzen gilt. Insgesamt wird Integration derzeit aktiv behindert. Das muss aus unserer Sicht ein Ende haben. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in dieser Debatte schon viel gesagt worden, ich will das deswegen nicht großartig verlängern.
Ich glaube, dass klar sein muss, dass, um auf das Leid in Syrien und der Türkei aufmerksam zu machen, friedliche Demonstrationen und Mahnwachen auch der kurdischen Gemeinschaft in Bremen, aus grüner Sicht zum einen zulässig und zum anderen absolut legitim sind. Wir unterstützen solche friedlichen Veranstaltungen, die sich gegen Waffengewalt und für humanitäre Hilfe der Menschen in den betroffenen Gebieten aussprechen oder ausgesprochen haben. Die Betonung liegt hier, das muss ich sicherlich nicht betonen, auf friedlichen Veranstaltungen.
Wenn Sie sich die Große Anfrage anschauen, dann sehen Sie, dass die versammlungstypischen Straftaten aufgezählt worden sind, die in Zusammenhang mit diesen Demonstrationen immer wieder auftauchen. Als Betrachter fragt man sich angesichts der Zahlen, ob wir ein politisches Problem haben. Ich glaube nicht.
Erstens haben Sie die Möglichkeit, bei Versammlungen Auflagen zu machen. Das heißt, dass das Ordnungsamt den Demonstrierenden und den Versammlungsleitern in der Bundesrepublik im Rahmen der geltenden Gesetze bestimmte Auflagen auferlegen kann. Es bedarf klarer Absprachen und einer konsequenten Ahndung, wenn auf diese Auflagen nicht reagiert wird. Mein Eindruck ist, dass die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven diese Arbeit bisher ordnungsgemäß und sehr korrekt erledigen, meine Damen und Herren.
Zweite Möglichkeit: Verharmlost der Senat das Problem? Erkennt der Senat das Problem nicht? Ich glaube, das ist auch zu konstatieren, dass sowohl in dem Verfassungsschutzbericht des Landesamts –
nein, ich versuche ja gerade, politisch zu verstehen, wo Sie hin wollten, Herr Hinners. Also auch das ist kein Problem, weil sowohl das Landesamt für Verfassungsschutz als auch die anderen Sicherheitsbehörden die relevanten Personen und Organisationen unter Beobachtung haben. Ich fand in der Antwort den Hinweis auf die Ausbildung für die Polizei sehr wichtig. Auch das scheint mir ein sehr professioneller und korrekter Umgang unserer Sicherheitsbehörden mit der Gesamtthematik zu sein.
In der Tat, finde ich, könnte man auf die Frage, wie entwickelt sich dieser Konflikt auch in Bezug auf die Rolle der Grauen Wölfe – die es hier und auch in Bremerhaven gibt, wir erinnern uns vielleicht dunkel, die in Erscheinung getreten sind – noch einmal einen Blick werfen, vielleicht sogar mit Informationen aus den eigenen Reihen.
Insgesamt ist mein Eindruck, dass hier kein Fehlverhalten des Senats vorliegt, sondern dass der Senat und die ihm nachgeordneten Behörden, sprich das Landesamt für Verfassungsschutz und die Polizei Bremen sowie die, dem Senat unterstellte, Ortspolizeibehörde Bremerhaven gute Arbeit machen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wegdiskutieren kann man die steigende Ungleichheit bei der Vermögensverteilung in Deutschland und deren Zunahme nicht. Der wesentliche Grund dafür ist die ungleiche Besteuerung von Arbeitskraft und, auf der anderen Seite, Kapitalvermögen inklusive umfangreicher Möglichkeiten der Steuerflucht, seien sie nun legal oder seien sie nun illegal, gerade bei Vermögen und Kapitaleinkünften.
Und wegdiskutieren kann man aus meiner Sicht auch nicht, dass den Ländern und Gemeinden wesentliche Einkünfte entgehen. Ich finde es auch immer faszinierend, hier von Steuerüberschuss zu sprechen. Das hört sich ja an, als ob wir Geld zurücklegen würden, meine Damen und Herren.
Gerade die letzten Haushaltsberatungen haben doch gezeigt, wie dringend das Geld benötigt wird, um notwendige staatliche Infrastruktur zu erhalten, zu sanieren und zu verbessern.
Wenn wir damit eine Party feiern würden, würde ich ja sagen, haben Sie Recht. Wenn ich mir aber anschaue, wie die Haushaltsanträge waren – also diejenigen, die welche gestellt haben – dann ist es ja nicht so, dass auch Sie nicht erkennen würden, dass es die dringende Notwendigkeit gibt, staatliche Ausgaben in bestimmten Bereichen mindestens weiter konstant zu halten, oder aber zu steigern, meine Damen und Herren. Jetzt kommt immer wieder das Argument: Mensch, die gehen doch alle weg. Ich glaube, in der Anhörung der Expertinnen und Experten ist sehr deutlich geworden, dass sie davon ausgehen, dass es keine negativen gesamtwirtschaftlichen Folgen gibt.
Wir sind uns aber einig, Herr Kollege Eckhoff, dass wir auf der einen Seite – oder vielleicht auch nicht einig – aber dass man sich auch bei der Erbschaftssteuer noch einmal den Aspekt anschauen muss, wie dort mit Vermögen umgegangen wird, und dass es vor allem ganz dringend der Schließung der Steuerschlupflöcher bedarf, und dafür brauchen wir in der Tat auch eine europäische Einigkeit.
Das ist ganz notwendig, das ist klar, glaube ich.
Jetzt noch zu ein, zwei Argumenten, die immer gern genannt werden, die gegen die Vermögenssteuer sprechen. Das eine ist ja der Vorwurf, es gäbe eine Doppelbesteuerung, die gar nicht zulässig und verfassungswidrig wäre. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1996 in einem Grundsatzurteil anders festgelegt. Darauf will ich jetzt aber gar nicht eingehen. Ich würde mich gern
noch einmal zum Thema der Bewertungsschwierigkeiten auslassen, weil das auch so ein Punkt war, der in der Debatte, auch in der Anhörung, benannt wurde. Es ist wunderschön, wie berechenbar die Bremer FDP ist. Wieso habe ich genau gewusst, dass Sie den Picasso aus der Tasche ziehen?
Weil das eines der realistischsten Beispiele ist. Das ist ungefähr so, wie mit der Abschaffung des 500Euro-Scheins, das trifft breite Schichten der Bevölkerung, meine Damen und Herren, für die Sie ja bekanntermaßen stehen. Ich gestehe zu, dass man den Wert eines Picassos nicht sofort einfach wird schätzen können. Ich gestehe aber genauso zu, dass es schon die Kompetenz gibt, mit einem gewissen Aufwand am Ende des Tages für solche Kulturgüter einen Wert festzulegen. Ich glaube das ist machbar. Und ich traue das und wir trauen das den Steuerverwaltungen in Deutschland durchaus zu, meine Damen und Herren.
Dann stellt sich ja immer die Frage nach der Grundstücksbewertung. Auch das, finde ich, ist vollkommen zu Recht angesprochen worden. Aber auch da sind wir sowieso genötigt, uns dieser ganzen Thematik im Rahmen der Grundsteuerreform zu stellen. Ansonsten gehen uns eine ganze Menge Millionen verloren. Insofern wird auch das Argument, das gern bei der Vermögenssteuer genannt wird – nach dem Motto: Wie ist das denn jetzt mit der Fläche und dem Haus? – auch dieses Argument wird in wenigen Monaten nicht mehr greifen, weil es hoffentlich eine, wie auch immer geartete Einigkeit gibt, sodass wir auch da zueinander kommen. Ja, es besteht immer und grundsätzlich die Möglichkeit, dass Leute ihr Vermögen nehmen und dieses Land verlassen. Und wenn wir ganz ehrlich sind, findet das auch jetzt schon statt.
Das ist so. Das haben wir bei den letzten Debatten über Panama-Papers, über Steuerflucht und so weiter immer und immer wieder diskutiert. Dabei war die FDP übrigens selten bis gar nicht hilfreich, wenn Sie mir diese Anmerkung gestatten. Aber so zu tun, als ob wir mit der Einführung der Vermögenssteuer auf einmal eine Massenauswanderung aller vermögenden Millionäre und Superreichen
aus Deutschland organisieren würden, das ist doch wirklich Alarmismus erster Klasse und trifft aus meiner Sicht nicht zu.
Ich glaube, es gibt viele gute, verantwortungsvolle Menschen in diesem Land, die auch verstehen, dass starke Schultern mehr leisten müssen als schwache Schultern.
Deswegen, sage ich Ihnen sehr deutlich, setzen wir uns für eine verfassungsfeste, ergiebige und umsetzbare Vermögenssteuer für Superreiche ein. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz zu Be
ginn noch einmal eine Rückschau auf die vergangenen Monate in Bezug auf das Polizeigesetz hier in Bremen halten!
Im Dezember hat Innensenator Mäurer einen Entwurf eines neuen bremischen Polizeigesetzes vorgestellt. Das war kein rot-grüner Entwurf, wie immer wieder behauptet wird, sondern ein Ergebnis der Beratungen in der Innenbehörde über die Notwendigkeiten der Befugnisse der Polizei. Aus meiner Sicht ist es vollkommen legitim, dass ein Innensenator hierzu Vorschläge unterbreitet.
Wir hätten damals natürlich gleich sagen können, das ist alles Teufelszeug, hinein in die ideologischen Schützengräben, wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Das haben wir aus zwei Gründen nicht getan: Erstens hat der Innensenator eine solide Verhandlungsbasis vorgelegt. Ich habe damals gesagt, es ist ein Entwurf mit Augenmaß, der keineswegs vergleichbar mit dem Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern oder Niedersachsen ist, aber trotzdem beinhaltete er aus unserer Sicht mehrere kritische Punkte, die auch damals schon bekannt waren und benannt wurden.
Zweitens sind wir der festen Überzeugung, dass es in einer Demokratie richtig und wichtig ist, dass man trotz unterschiedlicher Auffassungen darüber diskutiert und verhandelt, ob man nicht doch zu einer gemeinsamen Linie kommen kann, und das machen Sie uns jetzt zum Vorwurf. Dabei ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie das Ringen um die beste Lösung.
Wir haben ernsthaft und viele Stunden über Inhalte und Formulierungen, Auswege und Kompromisse diskutiert, aber am Ende steht die Erkenntnis, dass es in zentralen Punkten keine Verständigung gegeben hat. Dann ist es ehrlicher, miteinander festzustellen, dass es diese Verständigung eben nicht geben wird.
Nun kann ich Sie aber beruhigen, Herr Röwekamp: Es war sicherlich ärgerlich für die Koalition, dass es in diesem Fall nicht funktioniert hat, aber wir arbeiten im Bereich der Innenpolitik sowohl mit der SPD-Fraktion als auch mit dem Innensenator weiter gut und vertrauensvoll zusammen, und wir werden den Diskurs in dieser Frage weiter vorantreiben, das gilt auch insbesondere für die noch zu diskutierenden Punkte.
Unser Ziel bleibt, dass sich alle Menschen frei und sicher im öffentlichen Raum bewegen können. Unsere offene Gesellschaft in Deutschland und Europa ist durch Terrorismus verwundbar, das wissen wir, das haben die Anschläge von Berlin, Istanbul, Nizza, Brüssel, Paris und anderswo schmerzlich gezeigt. Wir müssen unsere Sicherheitsorgane in die Lage versetzen, unsere Sicherheit und Freiheit zu schützen, ohne dabei wichtige Freiheits- und Bürgerrechte aufzugeben. Uns geht es um verantwortliche und umsichtige Politik und Lösungen für konkrete Probleme und eben nicht um die von Ihnen eben betriebene Symboldebatte.
Das sieht man ganz gut am Beispiel der Videoüberwachung: Die Videoüberwachung kann helfen, Straftaten aufzuklären, aber sie kann diese nicht verhindern, wie Sie ja immer wieder in Vorzeiten behauptet haben.
Deswegen muss man sie gezielt einsetzen, unter anderem bei Kriminalitätsschwerpunkten. Über jeden Standort muss im Einzelfall entschieden, und er muss vernünftig begründet werden. Ich sage Ihnen aber auch sehr deutlich, eine flächendeckende Überwachung der Menschen im öffentlichen Raum kommt für uns nicht infrage.
Mein Kollege Sükrü Senkal hat ja schon auf viele Punkte in Ihrem Antrag und die handwerklichen Fehler hingewiesen. Sie gehen mit Ihrem Gesetzentwurf ja auch noch einmal deutlich über den Entwurf von Innensenator Mäurer hinaus, indem Sie noch die Onlinedurchsuchung hinzugefügt haben. Das ist ein noch tieferer Eingriff in die Grundrechte, als es schon die Quellen-TKÜ ist. Bei der QuellenTKÜ wird heimlich eine Spionagesoftware, auch Trojaner genannt, auf Handys und anderen Geräten installiert, um die Verschlüsselung von Messengerdiensten zu umgehen. Hierzu werden von den Strafverfolgungsbehörden Sicherheitslücken der Geräte ausgenutzt. Es ist aber die Aufgabe des Staates, eben diese Sicherheitslücken nach Bekanntwerden zu schließen,
dafür gibt es extra das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Um einmal ganz kurz den Zielkonflikt zu formulieren: Damit der Staat weiter ermitteln kann, bleiben
Millionen Menschen einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt.
Ist das wirklich im Sinne des Gemeinwesens? Erinnern Sie sich noch an den Sommer 2017, als ein Schadprogramm in der privaten Wirtschaft und in den öffentlichen Betrieben, beispielsweise in Krankenhäusern, die digitale Infrastruktur lahmgelegt hat und auf erpresserische Weise versucht wurde, an Geld zu gelangen? Diese Schadsoftware war der NSA seit Jahren bekannt, und die NSA hat sie ausgenutzt. Ist das der richtige Weg, meine Damen und Herren? Wir glauben, nein!
Es gibt auch noch weitere Probleme, auf die Ihr Gesetzentwurf nicht eingeht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Staat sicherstellen muss, dass ausschließlich die Kommunikation der Zielpersonen überwacht und aufgezeichnet wird. Kann dies durch die Software nicht garantiert werden, ist es eben keine Quellen-TKÜ, sondern eine Onlinedurchsuchung. Nun sagen Ihnen die Experten aber, dass sie gar nicht genau wissen, was eigentlich dieser Trojaner letztlich alles kann, und dann haben wir offensichtlich ein Problem in der Definition. Die Onlinedurchsuchung ist da zumindest ehrlicher. Da wird Ihnen virtuell die Hose ausgezogen, ohne dass Sie es merken. Die Software hat Zugriff auf die vollständige Kommunikation und den Standort eines Menschen. Dagegen ist der Große Lauschangriff ein wirklich laues Lüftchen, denn die Handys sind ja heute nur noch in einem geringen Umfang zum Telefonieren da. Das ist schon das kraftvollste Überwachungsinstrument und auch, das muss man so deutlich sagen, ein Paradigmenwechsel, denn bisher war das heimliche Durchsuchen der Privatwohnung in Deutschland kein Standard. Das war aus guten Gründen so.
Wenn Ihre Wohnung durchsucht wird, dann erfolgt das auch heute entweder in Ihrer Anwesenheit oder aber eines neutralen Zeugen, damit sich eben niemand heimlich Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft. Das gilt dann offensichtlich für den heimischen Rechner demnächst nicht mehr. Immer wieder muss das Bundesverfassungsgericht Schranken benennen, die mit jedem Gesetzgebungsverfahren weiter ausgetestet und verschoben werden sollen. Im Kern bauen Sie Stück für Stück die Grundrechte ab, meine Damen und Herren.
Ich will an dieser Stelle nicht alle Punkte wiederholen, die ich schon in der letzten Debatte benannt hatte, beispielsweise die Frage der Vorfeldüberwachung und des Konflikts mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes oder auch der Auflagen gegenüber Menschen, die noch nicht verurteilt worden sind.
Ich finde, es sind alles Dinge, die eines breiten gesellschaftlichen Diskurses bedürfen und die man nicht einmal eben im Rahmen eines schnellen Gesetzgebungsverfahrens abgibt, meine Damen und Herren!
Ich weiß aber, dass viele Menschen trotzdem Antworten von uns erwarten, und, Herr Dr. vom Bruch, ich bin Ihnen dankbar für Ihren Einwurf, von schnell kann nicht die Rede sein. Machen Sie sich einmal die Mühe und schauen sich das Anhörungsverfahren des Landtags Niedersachsen an! Da sind relativ viele Leute zu Wort gekommen und viele Fragen aufgeworfen worden. Ich glaube, es macht Sinn, sich solche Dinge genau anzusehen und auch weiter zu diskutieren und darauf nicht gleich einfach schnell mit einer Verschärfung der Sicherheitsgesetze zu reagieren, weil es einen terroristischen Akt gegeben hat.
Ich weiß aber, dass viele Menschen trotzdem Antworten von uns erwarten, und zwar auf die großen und kleinen Bedrohungen des Alltags. Das Versagen des Staates im Falle des Attentats auf dem Breitscheidplatz in Berlin hat viel Vertrauen in die Sicherheitsbehörden gekostet, hier waren die Sicherheitsbehörden nicht in der Lage, Menschen zu schützen. Dieser Fall offenbart aber auch, dass wir vielmehr ein Umsetzungsdefizit geltenden Rechts haben, meine Damen und Herren.
Wir brauchen eine viel bessere und engere und auch offenere Zusammenarbeit im Feld der Sicherheitsbehörden, und wir brauchen mehr Personal als bisher. Uns in Bremen muss klar sein, dass wir mit der bisherigen angepeilten Zahl von 2 600 Beschäftigten bei der Polizei nicht mehr hinkommen werden. Dies gilt im Übrigen auch für die Ortspolizei in Bremerhaven und ihre Zielzahl.
Wir werden diesen, unseren Fehler ausbügeln müssen und hier auch in den kommenden Jahren
massiv in Köpfe investieren, und wir werden unsere Polizei besser als bisher zur Eigensicherung, zur Bewältigung von Terrorlagen, aber auch im technischen Bereich ausrüsten müssen. Das allein wird aber nicht reichen, um Kriminalität und Terror zu verhindern, darauf, Herr Röwekamp, habe ich in den Debatten im Übrigen auch immer wieder hingewiesen. Wir müssen auch die Präventionsprogramme stärken und darüber hinaus die soziale Abkopplung noch stärker bekämpfen als bisher. Das finden Sie alles in unserem Koalitionspapier. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für den Vergleich
mit Ronaldo, der aus Ihren Reihen hineingekommen ist. Er ehrt mich, er trifft aber nicht zu. Ich will ganz klar sagen, dass – –.
Ja, wissen Sie, Selbsterkenntnis zu haben ist immer gut. Das geht ja leider bei Ihnen nicht immer, meine Damen und Herren von der CDU.
Ich würde gern noch einmal sehr deutlich den Hinweis loswerden, der Rechtsstaat in Bremen ist nicht blind, wenn wir heute dieses Gesetz ablehnen, das muss noch einmal sehr deutlich klargestellt werden. Unsere Polizei ist auch weiterhin handlungsfähig. Wir haben auch einen Verfassungsschutz,
der im Gegensatz zu Ihrer Regierungszeit übrigens jetzt auch handlungsfähig ist, meine Damen und Herren. Insofern der deutliche Hinweis: Streuen Sie den Menschen hier nicht einfach Sand in die Augen und tun so, als ob das Abendland morgen untergehen würde, wenn dieser Gesetzentwurf nicht zustande kommen würde.
Ich will klarmachen und deutlich sagen, Herr Röwekamp, das ist ja gut, dass Sie aus meiner Rede zitiert haben, Sie haben gelegentlich einmal das ein oder andere weggelassen. Ich habe auch in der damaligen Rede sehr deutlich gesagt, ich versuche das jetzt einmal einigermaßen wörtlich hinzubekommen, dass da nachher im Konkreten bei der Frage des Gesetzgebungsverfahrens, bei der Frage der Beschreibung von Kompetenzen, der Formulierung und der Eingriffe, im realen Doing habe ich es, glaube ich, damals genannt, die Diskussionen stattfinden werden und da geschaut wird.
Meine Damen und Herren, das haben wir, und Sie haben jetzt zu Recht darauf hingewiesen, es hat sehr lange gedauert, ja. Das ist ein Beispiel dafür, dass wir lange gerungen haben um eine mögliche Lösung zwischen der SPD-Fraktion, der Innenbehörde und uns. Am Ende sind wir in diesem Ringen ohne Ergebnis geblieben. Es ist so, es gibt Unterschiede, und das werden wir jetzt auch in den nächsten Monaten nicht mehr aufheben können, meine Damen und Herren.
Das ist auch keine Pirouette, weil Sie ja richtigerweise eben darauf hingewiesen haben, welche Haltung ich zu den einzelnen Punkten in all den Jahren hier vertreten habe.
Es ist richtig, dass wir gesagt haben, auch in unserem damaligen Positionspapier, dass wir bereit sind, bestehende grundlegende Haltungen der Grünen noch einmal zu überdenken und uns für andere Themen weiter zu öffnen. Das stimmt. Das haben wir auch getan. Das tun wir auch jetzt weiterhin. Aber deswegen all das, wofür wir stehen und wofür wir auch gewählt werden und, meine Damen und Herren, was die Menschen auch von uns erwarten können, nämlich sehr genau abzuwägen bei Gesetzgebungsverfahren, was ist tatsächlich Sicherheitsesoterik und was ist wirksam, diesem Anspruch werden wir auch weiterhin Genüge tun. Da können Sie sicher sein.
Und wenn Sie schon am Zitieren sind, Herr Röwekamp, auch den damaligen Beschluss des Senats, dann darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass auch darin steht, dass die getroffenen Maßnahmen sich den Kriterien Wirksamkeit, Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit unterwerfen müssen. Wir haben nicht gesagt: Macht eine einfache QuellenTKÜ. Sondern wir haben gesagt: Lasst uns darüber reden und lasst uns darüber am Ende verhandeln. Gibt es eine wirksame, eine rechtsstaatliche und eine verhältnismäßige Quellen-TKÜ? Da sind wir nicht zueinander gekommen. Wenn Sie jetzt hier sagen, jawohl, der Senat hätte und so weiter, der Innensenator ist dem Auftrag des Parlaments nachgekommen. Er hat einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Der Senat hat diesen Gesetzentwurf nicht beraten, das stimmt. Die Regelungen, darauf ist der Kollege Tschöpe eben eingegangen, sind Ihnen auch bekannt. Insofern, bei aller Wertschätzung, ich glaube, ich hätte das auch so gemacht, wie der Kollege Tschöpe vorgeschlagen hätte, den Gesetzentwurf hätte ich irgendwie so: Ich quäle jetzt noch ein
bisschen die Sozialdemokraten und beschimpfe die Grünen. Geschenkt, das finde ich in Ordnung.
Aber am Ende des Tages so zu tun, als ob Sie keinerlei Erfahrung mit Regierungserfahrung haben, so zu tun, als ob es jetzt hier ein vollkommen undemokratisches Spiel wäre, das Sozialdemokraten und Grüne hier vorführen, ist absolut unredlich, Herr Röwekamp, das wissen Sie auch!
Wissen Sie, Sie können sehr gern dieses Thema in den Wahlkampf ziehen, das finde ich richtig, weil wir in der Tat darüber diskutieren müssen.
Und Frau Kollegin Vogt, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben. Wir müssen in der Tat darüber diskutieren, warum wir eigentlich – –.
Ich mische mich sehr ungern in Gespräche der Fraktionsvorsitzenden ein, aber wenn Sie gestatten, würde ich gerne weitermachen.
Ich finde, wir müssen in der Tat darüber reden. Frau Vogt hat hier auf die Kriminalitätszahlen hingewiesen. Bremen ist ein sicheres Bundesland. Bremen hat zwei sichere Städte. Das kann man doch nicht einfach negieren und verneinen, meine Damen und Herren!
Ich finde es absolut richtig, dass man dann diskutiert, welche weiteren Kompetenzen man der Polizei geben muss, damit sie ihre Arbeit vernünftig erledigen kann, welche Kompetenzen sie auch braucht. Aber dass sich gerade die Christlich Demokratische Union hier hinstellt und sagt: Mit uns als Verantwortliche in der Innenpolitik wäre es besser! Meine Damen und Herren, was CDU-Innenpolitik bedeutet, erleben wir derzeit in Sachsen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!