Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Teilnehmergruppe des Schulmeiderprojektes am Standort Valckenburghstraße, den Politik-Grundkurs der 11. und 12. Klasse des Gymnasiums Links der Weser, eine Teilnehmergruppe „Bremer Lernweg“ des Bildungsanbieters ÖkoNet Bremen, die Klassen 10 und 11 des Nebelthau Gymnasiums und die Klasse KFZ 173 des Technischen Bildungszentrums Bremen Mitte. Herzlich Willkommen hier im Haus!
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 20 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke und Gruppe BIW.
Erstens: In wie vielen Fällen hat der Polizeiliche Staatsschutz Bremen zwischen 2014 und 2018 im Bereich politisch motivierte Kriminalität (PMK) Ermittlungen aufgenommen und wie viele dieser Fälle waren jeweils den Phänomenbereichen rechts und links zuzuordnen? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie viele Tatverdächtige konnten im Zuge der Ermittlungen aus Frage 1 identifiziert werden? Bitte Gesamtzahl für den oben genannten Zeitraum differenziert nach PMK rechts und links ausweisen!
Drittens: Wie viele der vom Bremer Staatsschutz ermittelten Tatverdächtigen wurden schließlich zu einer Geld- oder Haftstrafe verurteilt? Bitte die Gesamtzahl der Verurteilten für den oben genannten
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Fragen eins: Der Polizeiliche Staatsschutz im Lande Bremen hat im Jahr 2014 im Bereich politisch motivierter Kriminalität in insgesamt 305 Fällen Ermittlungen aufgenommen, davon 77 Fälle links und 142 Fälle rechts. Im Jahr 2015 waren es insgesamt 283 Fälle, davon 88 links und 126 rechts. Im Jahr 2016 waren es insgesamt 280 Fälle, davon 70 links und 122 rechts. Im Jahr 2017 waren es insgesamt 311 Fälle, davon 126 links und 110 rechts. Im Jahr 2018 waren es insgesamt 330 Fälle, davon 119 links und 152 rechts. Die Differenz entfällt auf Fälle ausländischer oder religiöser Ideologie sowie auf Fälle, die nicht eindeutig zu klassifizieren sind.
Zu Frage zwei: Zu den Ermittlungen aus Frage 1 konnten für den Bereich politisch motivierte Kriminalität links 133 Tatverdächtige ermittelt werden, für den Bereich politisch motivierte Kriminalität rechts waren es 334 Tatverdächtige.
Zu Frage drei: Zu der Frage kann der Senat keine valide Auskunft geben, da die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Daten statistisch nicht erfasst werden. Auch bestehen bei der Staatsanwaltschaft Bremen keine reinen Sonderdezernate zur Bearbeitung von Straftaten, die ausschließlich dem Phänomenbereich rechts oder links zuzuordnen sind. Zur Beantwortung der Frage wäre daher eine Auswertung wenigstens sämtlicher politischer Dezernate notwendig. Dies ist bei der Anzahl von mehr als 1 200 Verfahren, die im fraglichen Zeitraum zu 214 Anklagen beziehungsweise Strafbefehlsanträgen geführt haben, mit einem vertretbaren personellen Verwaltungsaufwand nicht zu leisten. Die Staatsanwaltschaft taxiert den Aufwand auf mindestens 150 Arbeitsstunden.
Nach Einschätzung der aktuellen und früheren Dezernenten für politische Strafsachen kam es zu mehr Verurteilungen von Tätern aus dem Phänomenbereich rechts als dem Phänomenbereich links und jeweils zu mehr Geld- als Freiheitsstrafen. Erklärt werden kann dies damit, dass es keine Entsprechungen der in der Praxis häufig vorkommenden Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen, zum Beispiel Hitlergruß, Ausruf „Sieg Heil“
oder Hakenkreuze, aus dem linken Phänomenbereich gibt, die unter § 86a StGB zu subsumieren sind. – So weit die Antwort des Senats!
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Islamisten in der JVA Bremen. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Remkes, Timke und Gruppe BIW.
Erstens: Wie viele Häftlinge mit islamistischen Bezügen sitzen derzeit in der JVA Bremen ein, bei wie vielen Strafgefangenen besteht der Verdacht, dass sie dem Islamismus nahestehen?
Zweitens: Wie viele der Personen aus Frage 1 wurden wegen extremistischer oder terroristischer Straftaten verurteilt, wie viele gelten als gewaltbereit?
Drittens: Was wird von den Verantwortlichen getan, um andere Insassen der JVA Bremen und das Justizvollzugspersonal vor Gefährdungen durch Häftlinge mit islamistischem Hintergrund zu schützen sowie eine weitere Radikalisierung dieser Personen während ihrer Haftzeit zu verhindern?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Derzeit befindet sich ein Häftling mit islamistischen Bezügen in der JVA Bremen. Dieser Gefangene wird polizeilich als Gefährder geführt, da er islamistische Bezüge aufweist. Es gibt einen weiteren Häftling, bei dem der Verdacht besteht, dass er dem Islamismus nahestehen könnte.
Zu Frage zwei: Ein Gefangener wurde in erster Instanz wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a, 129b StGB verurteilt; das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof dauert an und der Ausgang bleibt abzuwarten.
Zu Frage drei: Im gesamten Vollzugsprozess orientiert sich die Vollzugspraxis am „Konzept zum Umgang mit extremistischen Gefangenen in der JVA Bremen“, das sich auch auf Gefangene mit islamistischem Hintergrund bezieht. Eine spezielle Anstaltsverfügung regelt den Umgang mit extremistischen Gefangenen. Die konkrete Arbeit wird in interdisziplinären und – sofern rechtlich zulässig und im Einzelfall angezeigt – behördenübergreifenden Fallkonferenzen strukturiert. Das „Konzept zum Umgang mit extremistischen Gefangenen in der JVA Bremen“ sowie die Anstaltsverfügung werden regelmäßig fortgeschrieben. Nationale und internationale Standards sowie wissenschaftliche Erkenntnisse zu dem Phänomenbereich „gewaltbereiter Extremismus“ werden bei der Fortschreibung berücksichtigt.
Um eine weitere Radikalisierung von Insassen mit islamistischen Bezügen während der Haftzeit zu verhindern, setzt die JVA Bremen im Bereich der primären Prävention auf muslimische Seelsorge durch die Schura Bremen. Darüber hinaus leistet der Träger A.M.A e.V. (Fachstelle Legato) einzelfallbezogene Beratung, Begleitung und Gruppenangebote zur sekundären und tertiären Prävention. Aber auch die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Bremen werden im Phänomenbereich „gewaltbereiter Extremismus“ und (De-)Radikalisierung geschult. Sowohl die Einzelfall- und Gruppenarbeit als auch die Schulung vor Ort sind in das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über den Träger A.M.A e.V. (Fachstelle Legato) eingebunden. So wird die Mitwirkungsbereitschaft zur Erreichung des Vollzugsziels sowie der Ausstieg aus der kriminellen Karriere beziehungsweise die Deradikalisierung gefördert. – So weit die Antwort des Senats!
Sind diese extremistischen oder terroristischen Personen in Einzelhaft untergebracht, leben sie in den Wohngruppen oder wo halten sie sich auf?
Wo die Personen sich aktuell befinden, kann ich Ihnen nicht sagen. Normalerweise werden sie wie ganz normale Insassen der JVA behandelt. Es sei denn, dass wir Sorge haben, dass
gerade eine Mischung entsteht, die unserem Vollzugsziel wiederspricht, nämlich die Verhinderung von weiterer Radikalisierung in der JVA.
Sie sagten gerade, dass die Insassen von der Schura Bremen betreut werden. Nun wird die Organisation Islamische Gesellschaft Milli Görüs durch den Verfassungsschutz beobachtet. Ach so, in Bremen nicht? Gut, dann hat sich das erledigt.
Die dritte Anfrage trägt den Titel Verfassungswidrigkeit der Hofabgabeklausel. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Crueger, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2018, 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14, wonach die sogenannte Hofabgabe-klausel, das heißt die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als Voraussetzung eines Rentenanspruches, verfassungswidrig ist?
Zweitens: Welche Folgen hat diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für das Land Bremen und wie viele Betroffene gibt es?
Drittens: Ist dem Senat in Folge der Verfassungsgerichtsentscheidung der aktuelle Planungsstand um die Entkopplung von Altersrente und Hofabgabepflicht bekannt und welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Neuregelung auf Bundesebene zu unterstützen?