Zu Frage eins: Der Senat hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2018 zur Kenntnis genommen und kann die tragenden Entscheidungsgründe nachvollziehen.
Zu Frage zwei: Insgesamt werden mit Stand 7. Februar 2019 zurzeit 469 Renten aus der Alterssicherung der Landwirte an Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner des Landes Bremen gezahlt. Unter Zugrundelegung der neuen gesetzlichen Regelungen, die durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung, Qualifizierungschancengesetz, vom 18. Dezember 2018 in Kraft getreten sind, wurden von der Landwirtschaftlichen Alterskasse, LAK, bislang 14 Regelaltersrenten beziehungsweise vorzeitige Altersrenten an Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner des Landes Bremen ohne Prüfung der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens bewilligt. Etwa 60 offene Anträge auf Regelaltersrente beziehungsweise vorzeitige Altersrente von Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohnern des Landes Bremen liegen der LAK noch zur Bearbeitung vor. Derzeit werden alle Versicherten, die die Voraussetzungen erfüllen und noch keinen Rentenantrag gestellt haben, über die geänderten Anspruchsvoraussetzungen schriftlich informiert. Wie viele Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner des Landes Bremen insoweit aufzuklären sind, konnte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau noch nicht mitteilen.
Ansonsten hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine unmittelbaren Folgen für das Land Bremen.
Zu Frage drei: Mit dem Qualifizierungschancengesetz vom 18. Dezember 2018 wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und das Erfordernis der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens als Voraussetzung für den Bezug einer Rente in der Alterssicherung der Landwirte aufgegeben. – So weit die Antwort des Senats!
Die vierte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Wie steht es um die sicherheitspolitische Kooperation mit nicht-europäischen Staaten?“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Zenner, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: Inwiefern hält das Innenressort einen Informationsaustausch beziehungsweise eine Kooperation mit nicht europäischen Staaten, wie zuletzt durch Besuche des LKA-Leiters in Israel und Australien zum Ausdruck gebracht, für notwendig?
Zweitens: Inwieweit sind mit nicht europäischen Staaten regelmäßige Informationsaustausche oder Kooperationen in welchen Sicherheitsfeldern angestrebt und wie werden diese bisher praktisch umgesetzt?
Drittens: Inwieweit erfolgen die Austausche mit nicht europäischen Sicherheitseinrichtungen durch eine Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Senator für Inneres hält einen Informationsaustausch und Kooperationen mit nicht-europäischen Staaten nicht für zwingend erforderlich. Gleichwohl begrüßt er die durch einen unmittelbaren Austausch zu erlangenden Einblicke in polizeiliche Herausforderungen in anderen Zuständigkeitsbereichen und insbesondere in polizeiliche Lösungsansätze, die gegebenenfalls auf das Land Bremen übertragbar sind.
Zu Frage zwei: In den in Frage 1 benannten Fällen reiste der Leiter des Landeskriminalamtes als Experte auf dem Gebiet des jihadistisch motivierten Terrorismus auf jeweilige Einladung zu eben jenem Thema nach Israel und Australien. Regelmäßige Informationsaustausche oder Kooperationen mit nicht-europäischen Staaten werden seitens der Polizei Bremen derzeit nicht angestrebt.
Im Rahmen von Hochschulkooperationen besteht neben dem „Erasmus+“-Programm der EU allerdings ein Informationsaustausch zwischen der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen und mehreren Hochschulen in der Türkei und Albanien. Weiterhin unterhält das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung im Rahmen internationaler Forschungsprojekte vielfältige Kooperationskontakte mit Staaten inner- und außerhalb der EU.
Konkrete Forschungskooperationen zu Partnern außerhalb der EU bestehen in Albanien, Armenien, Moldau und der Türkei und betreffen die Schwerpunkte „zivile Sicherheit“, „Korruptionsbekämpfung“ sowie „Bürger- und Opferrechte.“
Zu Frage drei: Bei den erfolgten bilateralen Gesprächen des Leiters des Landeskriminalamts handelt es sich ausschließlich um einen informellen Informationsaustausch im Einzelfall. Der strukturierte internationale polizeiliche Austausch erfolgt regelmäßig über das Bundeskriminalamt. – So weit die Antwort des Senats!
Wird darüber nachgedacht, über Israel und Australien hinaus weitere Informationsaustausche, so hatten Sie es ja genannt, anzustreben?
Herr Zenner, wir haben das gerade dahingehend beantwortet, dass wir derzeit keine internationalen Polizei-Kooperationen anstreben. Ich will das einmal so formulieren: Im Moment liegt die Priorität auf der Polizeiarbeit in Bremen und in diesen beiden Fällen war es so, dass Herr Prof. Dr. Heinke zu internationalen Workshops eingeladen worden ist. Die Kostenübernahme erfolgte weit überwiegend durch die Einladenden, das heißt, uns sind vergleichsweise wenige Kosten entstanden. Gleichzeitig erschien es uns hilfreich, solange die Bremer Polizeiarbeit nicht darunter leidet den Informationsaustausch zu pflegen und zu schauen, was andere machen. Einen gezielten Schwerpunkt zu entwickeln, unsere Mitarbeiter in die Welt statt in die Stadtteile zu senden, streben wir derzeit nicht an.
Ist aus diesem Informationsaustausch, aus dieser Teilnahme an diesen Kongressen ein Ergebnis für die Bremische Polizeiarbeit erzielt worden? Haben Sie Anregungen bekommen, was Sie besser oder anders machen könnten?
Ich nicht, ich war aber auch nicht eingeladen. Herr Dr. Heinke vielleicht, er hat mir davon aber noch nichts berichtet.
Es ist allerdings so, dass wir im Bereich insbesondere des internationalen Terrorismus und Islamismus regelmäßig schauen, was andere machen. Dafür muss man nicht unbedingt durch die Welt reisen. Denn gerade der Phänomenbereich ist weniger lokal, als, wie der Name schon sagt, international ausgerichtet. Es ist immer sehr interessant zu sehen, was andere tun.
Der Schwerpunkt liegt allerdings weniger darauf, dass die einzelnen Beamten unterwegs sind, sondern dass man entweder den geordneten Austausch über das BKA oder über die Hochschulkooperationen organisiert. Wir haben im Ressort inzwischen eine Kompetenzstelle für den Bereich Islamismus und Deradikalisierung / Islamismusprävention eingerichtet und suchen darüber den wissenschaftlichen Austausch. Die Kooperationen der Hochschule sind benannt. Es gehört nicht zu den Kernaufgaben des Leiters des LKA, diesen Informationsaustausch persönlich zu entwickeln. Dass aber der Austausch, insbesondere in Israel, zu diesem Zeitpunkt Denkanstöße geben kann, davon bin ich fest überzeugt.
Nein, bisher ist daraus nichts Konkretes erfolgt. So läuft der Prozess in der Regel auch nicht, sondern man tauscht sich aus, findet Denkanstöße, denen man weiter nachgehen kann. Insofern fließt das möglicherweise auch in die Weiterentwicklung Bremischer Polizeitaktik und Konzeption ein. Dass konkret einzelne Handlungselemente übernommen worden sind wäre mir nicht bekannt und davon gehe ich auch nicht aus.
Die fünfte Anfrage, die die Überschrift Nicht abgerufene Bundesmittel für Investitionen trägt, wurde von der Fraktion der FDP zurückgezogen.
Die sechste Anfrage befasst sich mit dem Thema „Versorgung von Früh- und Neugeborenen in Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: Welche Erkenntnisse sind dem Senat über eine eingeschränkte Versorgung der Früh- und Neugeborenen auf der Neonatologie Ende des Jahres 2018 in Bremerhaven bekannt und wie wird die Situation bewertet?
Zweitens: Wie soll zukünftig eine Sicherstellung der neonatologischen Versorgung in Bremerhaven gewährleistet werden?
Drittens: Inwieweit gibt es Überlegungen, dass das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide den Versorgungsauftrag für die Neonatologie von AMEOS übernimmt, wenn AMEOS seinen Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen kann oder will?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, SWGV, wurde am 27. Dezember 2018 über die vorübergehend eingeschränkte Versorgung im Bereich der Neonatologie in Bremerhaven informiert. Die durchgängige ärztliche Präsenz konnte nach Auskunft der beteiligten Krankenhausträger in der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember 2018 und in der Nacht vom 31. Dezember 2018 auf den 01. Januar 2019 nicht sichergestellt werden; betroffen waren jeweils die Nachtschichten, die an Wochenenden und Feiertagen von 20 Uhr am Abend bis acht Uhr am nächsten Morgen dauern. Nach Aussage der beteiligten Krankenhausträger wurden relevante Einrichtungen und Institutionen vier Tage vor Beginn des Engpasses über die eingeschränkte Versorgung informiert. Infolge der Abmeldung musste die neonatologische Versorgung von insgesamt acht Behandlungsfällen ersatzweise in Krankenhäusern in Bremen, Oldenburg und Cuxhaven erfolgen. Der Senat hat unmittelbar auf die eingeschränkte Versorgung reagiert, die Beteiligten zu einem klärenden Gespräch gebeten und diese aufgefordert, alles Notwendige zu unternehmen, um in Zukunft weitere Versorgungsengpässe zu vermeiden. An einer nachhaltigen Lösung wird aktuell in weiteren Gesprächen zwischen den beteiligten Krankenhausträgern unter Leitung der Senatorin
Zu Frage zwei: Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz führt aktuell Gespräche mit den Beteiligten und prüft verschiedene Lösungsansätze für die Versorgung in Bremerhaven. Ziel ist es, die Neonatologie nach Level 2 weiterhin in der Stadt Bremerhaven gewährleisten zu können. Eine vollumfängliche Konzentration der Versorgungsaufträge und -strukturen an einem Standort unter einer Trägerschaft könnte die neonatologische Versorgung erleichtern. Hiermit wäre zudem eine positive Signalwirkung für ärztliche und pflegerische Fachkräfte verbunden. Die Gewinnung und Haltung von ausreichend und gut qualifiziertem Fachpersonal ist eine Grundvoraussetzung dafür, die neonatologische Versorgung von Früh- und Reifgeborenen nach Level 2 dauerhaft in der Stadt Bremerhaven sicherzustellen zu können.
Zu Frage drei: Sofern AMEOS seinen Versorgungsauftrag teilweise oder ganz zurückgibt, gilt gemäß § 110 Absatz 1 Satz 1 SGB V eine Übergangsfrist von einem Jahr. Unter der Voraussetzung, dass das Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide zur Übernahme des Versorgungsauftrages für die Pädiatrie inklusive Neonatologie bereit wäre und die formellen Voraussetzungen des Bremischen Krankenhausgesetzes nach § 5 Absatz 1 erfüllt sind, wäre die Bündelung der Versorgung am Standort Reinkenheide ein praktikabler Lösungsansatz.
Sofern es Hinweise darauf gibt, dass die AMEOS Klinikum Bremerhaven GmbH die Voraussetzungen des Bremischen Krankenhausgesetzes nach § 5 Absatz 1 nicht mehr erfüllt, wäre ein Entzug des Versorgungsauftrages beziehungsweise ein (Teil) Widerruf der Aufnahme in den Krankenhausplan nach § 7 Absatz 2 Bremisches Krankenhausgesetz zu prüfen. Die aktuellen Gespräche werden grundsätzlich standortoffen geführt. – So weit die Antwort des Senats!
Ist im Moment noch gewährleistet, dass der Versorgungsauftrag von demjenigen, dem der Krankenhausplan das zuweist, erfüllt wird? Waren das also nur Ausnahmen?