Peter Zenner

Sitzungen

19/3 19/4 19/5 19/7 19/8 19/9 19/10 19/12 19/13 19/14 19/15 19/16 19/17 19/18 19/19 19/21 19/22 19/23 19/24 19/26 19/27 19/29 19/31 19/32 19/33 19/35 19/36 19/37 19/38 19/40 19/41 19/42 19/43 19/44 19/45 19/46 19/48 19/50 19/51 19/52 19/53 19/54 19/55 19/56 19/57 19/58 19/59 19/60 19/61 19/62 19/63 19/64 19/66 19/67 19/68 19/69 19/70 19/72 19/76 19/77 19/78 19/79 19/80 19/81 19/82

Letzte Beiträge

Wir fragen den Senat:
Erstens: Inwieweit und in welchem Zeitfenster will der Senat realisieren, dass im Grundschulbereich für die „ästhetische Bildung“ – Musik, Kunst, Sport – der Bereich Sport wieder vollumfänglich integriert wird?
Zweitens: Inwieweit sieht der Senat die Möglichkeit, für den Grundschulbereich in diesem Zusammenhang mit den verfügbaren oder entwickelbaren Ressourcen der Universität Bremen den Sportunterricht zukünftig wieder zu sichern?
Drittens: Welche konkreten Überlegungen stellt der Senat an, um das sich ständig vergrößernde Defizit an ausgebildeten Sportlehrerinnen und Sportlehrern für den Schulunterricht zukünftig aufzufangen?
Mich würde noch für den Grundschulbereich interessieren, wie hoch der Stundenausfall für den Bereich Sport von Ihnen eingeschätzt wird. Nicht auf die Stunde genau, aber wie viele Stunden fallen da prozentual nach Ihrer Einschätzung zurzeit aus? Wir haben hier Zukunftsmusik von Ihnen gehört, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird, aber wir müssen uns ja auch überlegen, was dazwischen passiert, bis wir so weit sind.
Sie haben es gerade schon angedeutet: Wie viele fachfremde Lehrer setzen Sie denn ein, um den Sportunterricht noch zu gewährleisten? Können Sie das näher konkretisieren?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind froh, dass wir noch einmal die Möglichkeit haben, zum Ende der Legislaturperiode über den Antrag „Schwitzen statt Sitzen“, über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zu Ersatzfreiheitsstrafen allgemein und über den Antrag des Rechtsausschusses, der mit den Stimmen der Koalition und Bürger in Wut zustande gekommen ist, zu debattieren.
Wir hatten die Thematik – das sagte Frau Aulepp sehr ausführlich – im Rechtssauschuss diskutiert. Anhörungen waren qualifiziert und haben uns insgesamt in der Debatte und in der gedanklichen Arbeit vorangebracht. Wir können das jetzt nicht alles in einem Fünf-Minuten-Beitrag noch einmal zum Besten geben und miteinander abwägen. Deswegen möchte ich mich kurz auf die drei Anträge fokussieren.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt im Kern darauf, Ersatzfreiheitsstrafen bei Vollstreckung von Geldstrafen abzuschaffen. Zunächst war von einem Modellprojekt von fünf Jahren die Rede,
jetzt ist davon die Rede, dass man das insgesamt machen sollte. Wir halten diesen Schritt für fragwürdig und glauben auch nicht, dass etwas damit gewonnen wird, wenn man Bagatelldelikte zu Ordnungswidrigkeiten herabstuft. Auch diese Ordnungswidrigkeiten müssten später durchgesetzt werden, wenn sie nicht bezahlt werden können. Dabei kommt vom Arbeitsaufwand im Ergebnis nichts heraus.
Beim Lesen des Protokolls, auch der Anhörung der Sachverständigen, ist mir noch einmal aufgefallen, dass wir teilweise von einer anderen Verantwortlichkeit der Betroffenen ausgehen. Die Fraktion DIE LINKE sieht die Personen mehr durch Umwelteinflüsse, durch Sozialisation beeinträchtigt, sich rechtskonform zu verhalten, und findet, dass diese bei Arbeitslosigkeit, Drogen, Alkoholsucht deswegen keine Verantwortung mehr übernehmen müssen. Wir sehen dies ein bisschen anders, denn einem solchen Verfahren ist immer ein richterlicher Spruch vorausgegangen. Der Richter hat die Tat auf Rechtswidrigkeit und Schuld, also auch auf die besondere Verantwortbarkeit des Einzelnen geprüft, und wenn er zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass hier die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei den Betroffenen fehlen würde, hätte er schon gar nicht zu einer Verurteilung kommen können.
Zu guter Letzt ist aus unserer Sicht das Straf- und Vollstreckungsrecht auch nicht der Rechtsrahmen, um psychische, psychosoziale oder gesundheitliche Probleme zu lösen, sondern das kann nur ein Teilaspekt sein. Wir haben in Bremen ein eigentlich gutes Netz an Drogenberatungsstellen, niedrigschwelligen medizinischen Angeboten, Schuldnerberatungsstellen. Wer möchte, kann sich Hilfe holen. Wer auf Hilfe verzichtet, ist dann auch selbst für seine Situation verantwortlich.
Zum Antrag der Koalition: Wir werden ihn schon alleine deshalb ablehnen, weil er die Ablehnung unseres Antrags vorsieht, sich aber auch nicht die Mühe macht, zu versuchen, die Gedanken, die wir in unserem Antrag vermittelt haben, mit einzuarbeiten. Wir halten auch viele der anderen Vorschläge, der Punkte des Koalitionsantrages für schwierig. Aus der Anhörung hat sich auch herausgefiltert, dass Sie den Antrag, den wir gestellt haben, nach unserer Auffassung nicht hinreichend durchdacht haben. Die verfassungsrechtlichen Probleme wurden nicht in allen Fällen von den Sachverständigen so bestätigt und wir meinen auch, dass eine weitere gerichtliche Entscheidung
für eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht getroffen werden müsste, insbesondere auch was die Überlastung der Gerichte anbelangt. Bei den Punkten 2c und 3c Ihres Anliegens hätten wir uns durchaus vorstellen können, mitzumachen.
Insgesamt sehen wir aber, dass die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen nur sehr langfristig umzusetzen sind. Wie wir in der Anhörung mitbekommen haben, wird diese Thematik seit Jahren diskutiert und alle Vorredner haben angedeutet, dass das nur eine Zwischenstufe sein kann und in der nächsten Legislaturperiode versucht werden muss, das Thema weiter anzugehen, um vielleicht eine Kompromisslösung zu finden.
Zu unserem Antrag noch kurz Folgendes: Wir wollen das, was heute schon freiwillig möglich ist, also Ersatzfreiheitsstrafen abzuarbeiten und die Geldstrafe hinfällig werden zu lassen, dies wollen wir verpflichtend machen. Wir haben in Bremen freiwillige Arbeitsmöglichkeiten durch den Hoppenbank e. V. und die Brücke
und dies wollen wir verstärken, und zwar weiterhin ausbauen und über diese Einrichtungen mehr Personal und auch mehr Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, über diese Arbeitsmaßnahmen nicht nur ihre Geldstrafe abzuarbeiten, sondern hierdurch auch in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukommen
Und es kommt letztlich – –.
Das ist unser entscheidendes Petitum und nicht Zwangsarbeit, das liegt völlig neben der Sache, das ist populistisch. Wenn man sich das Wort des ehemaligen Leiters der Justizvollzugsanstalt Bremen, Herrn Dr. Bauer,
noch einmal vor Augen hält – das ist mein letzter Satz –: Es kommt darauf an, wie die Gefangenen angesprochen werden. Wenn man ihnen gleich sagt, du brauchst nicht arbeiten, dann arbeitet man nicht, aber wenn man ihnen die Möglichkeit und die Perspektive eröffnet, dass sie etwas für sich selbst tun können, dann werden sie diese Arbeitsangebote auch annehmen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir unterhalten uns über die Anfrage an den Senat, aber im Wesentlichen und vornehmlich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, ein inhaltliches und finanzielles Konzept für eine rechtsmedizinische Spurensicherung zu beschließen und auf den Weg zu bringen. Ich sage es gleich vorweg: Wir unterstützen diesen Antrag. Ich möchte mir aber dennoch erlauben, die eine oder andere Bemerkung zusätzlich zu machen.
Den Zeitrahmen bis Anfang 2020 halten wir für sehr sportlich, ein Jahr wäre vielleicht etwas sinnvoller. Das Zweite: Es kann nur um Sexualstraftaten gehen – nicht nur häusliche, sondern sämtliche – und es kann nur um Gewaltstraftaten gehen, die einen persönlichen, häuslichen Bezug haben. Gewalttaten, die anderweitig passieren, die kann man dokumentieren, indem man selbst den Arzt aufsucht und diesem den Tatzusammenhang schildert.
Was ist bisher in Bremen in der Sache vorhanden? Wir haben das anonyme Spurensicherungssystem an den Kliniken. Das läuft seit dem Jahr 2012 und wird eigentlich gut angenommen. Wir müssen dieses System verstärken und insbesondere den Frauen, den Betroffenen, den Geschädigten dieses Mittel gewähren, sich auch dann, wenn sie traumatisiert sind, an eine zuverlässige Stelle zu wenden, die das dokumentiert und das festhält, was ihnen passiert ist, damit sie das auch später noch einmal zur Verwertung bringen können, wenn sie in dieser Phase noch nicht in der Lage sind, dies strafrechtlich anzuzeigen. Das ist ein guter Schritt und dient dem Schutz dieser Frauen.
Wir bieten als Gesellschaft quasi eine Ausnahmeerscheinung im Strafprozess an. Wichtig ist es aber
auch, wenn man sagt, man wolle dadurch die Dunkelziffer weiter erhellen, einen Schritt weiter zu gehen, was in dieser Anfrage und in der Beantwortung nicht gemacht worden ist. Seit dem Jahr 2012 haben wir das. Mich würde wirklich interessieren, wie viele Fälle es in Bremen gegeben hat, in denen Frauen davon Gebrauch gemacht haben. Ich bin etwas skeptisch, ob man dort schon das Offizialprinzip verletzen würde, dass also die Staatsanwaltschaft, wenn sie nur die Zahl nennt, verpflichtet wäre, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, das glaube ich nicht. Wenn Sie das beantworten könnten, wäre das gut.
Das Zweite, was auch nicht gefragt und beantwortet worden ist: Wenn man jetzt auf die Dunkelziffer abstellt, wie viele nachträglich eingeleitete Strafverfahren haben sich aus diesem ASS-System ergeben? Wann haben sich Frauen nach zwei, drei, vier, fünf Jahren wirklich dazu entschlossen, eine Strafanzeige zu stellen und dieses auf den Weg zu bringen? Auch das wäre wichtig zu wissen, damit wir wissen, worüber wir uns hier im Einzelnen informieren und was wir behandeln wollen.
Das Weitere, was wichtig ist, ist die Informationsarbeit und die bessere Ausstattung der Kliniken. Dass das auf eine gute personelle und finanzielle Grundlage gestellt wird, denn das ist die Intention dieses Antrags und das macht auch Sinn. Es kommt darauf an, die Informationspolitik zu verbessern und die Netzwerkarbeit zu verbessern, dass es nicht nur darum geht, die Spuren zu sichern, sondern auch alles das, was traumatisch bei den Frauen zurückgeblieben ist, zügig in die Bearbeitung einzugeben und den Frauen auch die Möglichkeiten aufzuzeigen, wohin sie sich wenden können. Da kann es im Einzelfall nicht an den geldlichen Problemen scheitern, sondern wir müssen dann auch bereit sein, das hier und da besser zu unterfüttern.
Der nächste Punkt, der angesprochen worden ist: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Das ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Deswegen ist es notwendig, dass die Initiative, die auf Bundesebene offenbar schon angeschoben ist, – –, dass wir für diesen Bereich der anonymen Spurensicherung eine bundeseinheitliche Regelung finden, die das finanziert und die es möglich macht, dass wirklich qualifizierte Mediziner unmittelbar nach diesen Taten die Spurensicherung sorgfältig durchführen können.
Bei der Frage der Spurensicherung, um noch einmal auf Herrn Hinners einzugehen, kommt es auch
darauf an, dass der Sachverhalt erfasst wird, wie etwas passiert ist, weil auch aus dem Sachverhalt, aus dem Tatgeschehen Rückschlüsse auf eine Verletzung gezogen werden können. Es geht nicht darum, ein Hämatom oder dergleichen festzuhalten, sondern wie dieses Hämatom entstanden ist. Auch das kann eine Frage der Beweisführung und Beweiswürdigung sein.
Was mir insgesamt zu kurz kommt und worin Bremen Nachholbedarf hat, das ist ein Opferschutzbericht. Einige Bundesländer, Rheinland-Pfalz zum Beispiel, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, haben einen Opferschutzbericht. Ich könnte mir vorstellen, wir wollen das jetzt nicht als zusätzlichen Antrag aufmachen, – –.
Ich komme zum Schluss. Das sollten wir uns in der nächsten Legislaturperiode auf die Fahne schreiben, dass wir den Senat verpflichten, alljährlich oder alle zwei Jahre einen Opferschutzbericht vorzulegen, um zu sehen, was in diesem Bereich passiert ist,
was an Angeboten vorhanden ist und wie wir Verbesserungsvorschläge machen können. Das ist wichtig für die Strafrechtspflege, aber auch für die Maßnahmen der justiziellen sozialen Dienste. – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Inwieweit hält es der Senat für vertretbar, bei den sportlichen Eingangstests für den Polizeidienst die Anforderungen herabzusetzen, um dadurch gegebenenfalls mehr Bewerberinnen und Bewerber zu bekommen beziehungsweise einstellen zu können?
Zweitens: Inwieweit hält es der Senat für angezeigt, die permanente sportliche Fitness von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht nur alle zwei Jahre in eigenständiger Vorbereitung zu überprüfen, sondern wöchentlich mindestens eine Sportstunde zur Verpflichtung zu machen?
Drittens: Inwieweit sind vorhandene Kapazitäten von Hallen und Außenanlagen sowie Übungsleitern beziehungsweise Sportlehrern ausreichend, um verpflichtende Sportstunden abhalten zu können?
Mich würde noch einmal interessieren: Sie hatten gesagt, dass Sie die Einstellungsvoraussetzungen in sportlicher Hinsicht überprüfen, andere Länder seien auch dabei. Warum kann Bremen noch nicht nachziehen, wenn andere Länder schon herabgesetzt oder andere Voraussetzungen geschaffen haben? Wann würden Sie damit rechnen, dass wir in Bremen vielleicht eine Anpassung bekommen?
Können Sie die Zahl ein bisschen genauer in Prozenten ausdrücken, die Durchfallquote? Sie sprachen davon, dass sie erheblich sei, also auf Sport bezogen.
Sie hatten gesagt: Wir wollen das auf freiwilliger Basis machen, das Sich-fit-Halten, wenn man eingestellt ist. Verpflichtend hatten Sie nicht favorisiert. Mich würde interessieren, ob man diese freiwilligen Stunden in die allgemeine polizeiliche Sportausbildung einbeziehen könnte oder ob die Personen das außerhalb in einem Verein oder auf der freien Wiese für sich machen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Cybersicherheit in Bremen, ein aktuelles Thema, das uns in Deutschland und in der Welt mehr und mehr beschäftigt. Es geht um Privatpersonen, es geht um Firmen, es geht um öffentliche Einrichtungen, die uns alle betreffen. Es geht um Schadensprogramme, Diebstähle, es geht um die Beschädigung der Privatsphäre. Wir haben es im Jahr 2017 mit 71,4 Millionen Euro Schaden zu tun gehabt, die Firmen in Deutschland sind mit circa 55 Milliarden Euro geschädigt worden.
Die Anfragen zur Cybersicherheit und Cyberkriminalität wurden durch den Senat umfassend beantwortet. Konkrete Zahlen konnten jedoch nicht überall genannt werden. Die Risikoeinschätzungen sind vage und grob. Es besteht der Eindruck, dass diese Thematik in den Bremer Justiz- und Innenressorts nicht mit Nachdruck behandelt wird. Das kann an den zugegeben mangelnden Personalressourcen liegen oder daran, dass die tatsächliche Gefahr noch nicht erkannt wurde oder tatsächlich häufig unsichtbar ist und daher nicht wahrgenommen wird.
Es handelt sich jedoch um ein Phänomen, das weder an Landesgrenzen noch an verschlossenen Türen Halt macht. Die Antworten des Senats auf unsere Große Anfrage lassen vermuten, dass die Gefahren der Cyberkriminalität von staatlicher Seite unterschätzt werden. Cyberkriminelle nutzen verschiedenste Techniken, um die Computer und Daten ihrer Opfer anzugreifen und sind der strafrechtlichen Verfolgung häufig einen Schritt voraus. Die Täter können nahezu von jedem Ort der Welt aus agieren und ihre Spuren gut verschleiern.
Cyberkriminalität, zum Beispiel Datenmanipulation, das widerrechtliche Eindringen in Systeme, Diebstahl von Zugangscodes für Bankkonten und viele andere Szenarien verursachen bei Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Wirtschaftsunternehmen hohe materielle und immaterielle Schäden. Die Zahlen der betroffenen Computer und Smartphones und deren Nutzer steigen. Medienberichte über millionenfache Datendiebstähle oder manipulationen bei einer Vielzahl von technischen Geräten führen zu einer deutlichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger.
Es geht nicht nur um ein Gefühl, es geht um tatsächliche reale und nicht unerhebliche Schäden, ich hatte eingangs darauf hingewiesen.
Auf unserer Veranstaltung zu diesem Thema im November 2018 waren wir selbst erstaunt und erschrocken, wie einfach es Hackern fällt, sensible Daten und Zugangsdaten mit einfachsten Mitteln abzuschöpfen. Mögliche Angriffe oder Ausfälle im IT-Bereich mit einem Aussitzen statt mit Abwehr zu begegnen, erscheint uns bei den Ausmaßen, in denen wir in dieser modernen Gesellschaft von digitalen Abläufen abhängig sind, als zu gefährlich.
Neben dem Diebstahl von zum Beispiel Kontodaten von Privatpersonen gibt es auch immer mehr sehr gut vorbereitete Cyberangriffe auf strategisch ausgewählte Ziele wie zum Beispiel kritische Infrastrukturunternehmen oder große Wirtschaftsunternehmen.
Gerade Hafeneinrichtungen, die Logistikbranche, die Schifffahrt im Allgemeinen beinhalten sensible Infrastrukturen, welche immer häufiger in den Vordergrund von Cyberattacken rücken. Diese Einrichtungen müssen besser geschützt werden. Der Angriff auf den Maersk-Konzern im Jahr 2017 hat gezeigt, welche finanziellen Ausmaße ein solcher Hackerangriff haben kann. Schaden: rund 300 Millionen Dollar.
Obwohl Hafenbehörden, Reeder, Zoll, Spediteure und Verkehrsträger über hochkomplexe Kommunikationsverbindungen miteinander vernetzt sind, fehlt eine vollumfassende Sicherheitsstruktur und eine umfangreiche Koordination zwischen den Behörden und den Akteuren. Hierfür sind neue Abteilungen und Stellen, zum Beispiel eine Koordinationsstelle beim Landeskriminalamt, nötig.
Auch bei einer weiteren digitalen Vernetzung von erneuerbaren Energien und den Übertragungsnetzen ist die IT-Sicherheit mit Blick auf die autonome Mobilität von höchster Priorität. Alle Maßnahmen der Abwehrprävention von Cyberattacken müssen zeitnah umgesetzt werden.
Die größte Schwachstelle, die wir bei der Prävention und der Aufklärung sehen, ist die mangelhafte quantitative Ausstattung der Polizei auf diesem Gebiet. In seiner Antwort gibt uns der Senator diesbezüglich Recht. Wir bezweifeln deshalb, dass den ermittelnden Behörden eine sachgemäße Aufarbeitung der Fälle, die ihnen vorliegen und vorlagen,
tatsächlich möglich ist. Es wird zwar versichert, dass Bearbeitungsrückstände im engeren Sinne nicht vorliegen. Aber was genau soll das heißen?
Bei dem auch von Bremen mitbetriebenen CERT, Computer Emergency Response Team, bei Dataport sind lediglich vier Personen gemeinsam für die Abwehr, die Bewertung der Sicherheitslage und die Empfehlung von Abwehrmaßnahmen zuständig. Das halten wir in Anbetracht dessen, dass Cyberangriffe 24 Stunden an 7 Tagen stattfinden können,
für zumindest unzureichend, wenn nicht sogar fahrlässig. Die Gefahrenabwehr muss zu jeder Tageszeit zu 100 Prozent funktionsfähig ausgestattet sein, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der kritischen Infrastruktur voll zu gewährleisten. – Soweit die erste Runde. Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der zweite Teil beginnt wie folgt: Auslöser für unsere Große Anfrage im November des letzten Jahres war und das hat sich bestätigt, die Vermutung, dass die Polizei in Bremen nicht ausreichend auf die Kriminalität im Internet vorbereitet ist. Dies hat die Beantwortung durch den Senat bestärkt und deswegen ist es höchste Zeit, sich über gemeinsame Lösungswege zu verständigen.
Wir haben auch nicht erfahren, wann mit einer vertieften Kooperation des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik und der Hansestadt Bremen zu rechnen ist, um Ressourcen, insbesondere erfahrenes Personal des Bundes zu nutzen. Hier könnte mehr Druck aufgebaut werden. Wir brauchen mehr präventive polizeiliche Arbeit im Bereich der Bürgerinnen und Bürger, um sie über Cyberrisiken, über Cybergefahren aufzuklären und wünschen dies auch in den allgemeinbildenden Schulen und in den Berufsschulen dieses Landes.
Weil der Tatort der Cyberkriminalität oft ein anderer ist als der Taterfolgsort und die Täter meist grenzüberschreitend agieren, braucht Bremen eine Koordinierungsstelle für internationale Zusammenarbeit. Diese Koordinierungs- und Aufklärungsstelle soll zum Ziel haben, eng mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und IT-Sicherheitsdienstleistern in Verbindung zu stehen, um Täter grenzüberschreitend ermitteln zu können.
Letztendlich hat die Anfrage gezeigt, dass noch reichlich Verbesserung möglich ist. Ich möchte noch einige Bemerkungen zu den letzten Fragen machen, die Polizei und Justiz betreffen. Das eine, das wir gefragt haben, ist: Warum zeigen so wenig Menschen an, dass sie Opfer eines Cyberangriffes geworden sind? Viele sagen, ich möchte mir den Aufwand nicht antun. Ich möchte nicht meine Hardware zur Verfügung stellen. Manche Firmen befürchten Imageschäden. Seitdem es aber eine zentrale Ansprechstelle im Cybercrime für die Wirtschaft gibt, wird diese Kommunikationsbasis genutzt, und wir sollten weiter Vertrauen schaffen und vielleicht das, das auch in der Beantwortung angeregt worden ist, eine Onlineplattform für Strafanzeigen, zur Verfügung stellen.
Was weiter auffällt, ist die Aufreihung der Strafverfahren, die es im Bereich Cyberkriminalität in Bremen gegeben hat. Ganz wenige Fälle sind wirklich zur Verurteilung gekommen. Eine ganz große Anzahl von Verfahren ist nach § 170 StPO eingestellt, weil Täter nicht ermittelt werden konnten. Manche sind wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Bei unbekannten Tätern gab es eine ganz große Anzahl von mangelnden Ermittlungsergebnissen. Hier stellt sich für mich die Frage: Sind wir dort zu spät? Sind die Beweismittel schon nicht mehr greifbar, oder liegt es vielleicht daran, dass unsere Ermittlungsbehörden technisch besser ausgestattet werden müssen, um die Beweisführung besser vornehmen zu können?
Der nächste Punkt, der angesprochen wird, ist die Personalausstattung im Bereich Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir haben bisher in der Staatsanwaltschaft zwei Beamte der Staatsanwaltschaft mit einem Anteil von 0,25 Vollzeitstellen. Das ist ein ganz geringer Betrag, und hinzukommt, dass eine Ausbildung in Sachen Cyberkriminalität auch für die Staatsanwälte nicht vorgesehen ist und man sich das selbst erarbeiten muss. Ich glaube, da beginnt man jetzt wieder von vorne, da in diesem Bereich ein erfahrener Staatsanwalt ausscheidet.
Bei der Polizei ist seit einiger Zeit das Kommissariat 15 zuständig. Hier wird einerseits in den Antworten gesagt: Ja, wir sind eigentlich so aufgestellt, dass wir das alles schaffen können. Wenn man dann aber in der Antwort zu Frage sieben ein bisschen deutlicher hinschaut, sagt der Senat das, was ich gerade gesagt habe: „Der Senator für Inneres sieht hier eine Schwachstelle in der quantitativen Ausstattung der Personalressourcen.“
Da hätte ich mir eigentlich ein bisschen mehr Klartext gewünscht: Wie viele Leute brauchen wir dort eigentlich, und was müssen die können? Dann komme ich zu dem weiteren Thema: Können wir dies in der polizeilichen Ausbildung leisten, in der Ausbildung des Nachwuchses oder auch in Lehrgängen und in der Fortbildung? Sind die Polizeibeamten, die polizeirechtlich, verwaltungsrechtlich ausgebildet sind, wirklich in der Lage mit Menschen, die die Kriminalität betreiben wollen, Schritt zu halten?
Da bin ich skeptisch, und da sollte man überlegen, ob eine kombinierte Ausbildung durchzuführen, oder, was auch zum Teil hier anklingt,
Personen einzustellen, die sich wirklich mit ITProblemen, mit Cyberkriminalität auskennen und beratend und helfend zur Verfügung stehen.
Letzte Bemerkung: Sachverständige. Sie sagen selbst, dass Sie sich bei anderen Staatsanwaltschaften und bei anderen Landeskriminalämtern für kompliziertere Fälle erkundigen müssen, dass Sie die Zusammenarbeit suchen müssen, weil Sie das sonst allein nicht hinbekämen. Auch diese Schwerpunktstaatsanwaltschaften in anderen Ländern sind häufig nicht in der Lage, es allein zu bewältigen. Sie brauchen auch externe Sachverständige, externe Expertise. Hier müsste eigentlich überlegt werden, ob wir uns nicht
einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft anschließen können oder eine engere Verbindung eingehen können, um die Arbeit weiterhin zügiger zu qualifizieren. Das wäre einer unserer weiteren Vorschläge. – Dankeschön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit vielen Jahren ist offenkundig, dass die Bremer Justiz auf allen Ebenen mehr Personal braucht. Diese Debatte führen wir nicht zum ersten, und wenn sich die mangelhafte Personalsituation nicht zügig ändern wird, auch nicht zum letzten Mal. Fakt ist, die Justiz und mit ihr die Staatsanwaltschaft sichern die Rechtsprechung für uns alle. Diese Rechtssicherheit in einem zeitlich angemessenen Rahmen hat ihren Preis. Langsam fragen wir uns ernsthaft, meine Damen und Herren von der Koalition, ob Sie diesen Preis nicht zahlen können oder einfach nicht wollen.
Mangelnde Wertschätzung, Überlastung, Überstunden, etwa 48 Stunden im Schnitt, das ist normaler Alltag für viele Damen und Herren in der Justiz. Neu ist diese Überlastung nicht. Das kennen wir bereits von der Polizei mit über 300 000 Überstunden, mit über 10 000 Eingängen bei der Polizei, die noch nicht bearbeitet sind. Jetzt zeigt sich wieder einmal, was das ganze Kaputtsparen an den falschen Stellen gebracht hat. Die Staatsanwaltschaft droht auch unterzugehen. Wenn man erst einmal untergegangen ist, dann ist es schwer, wieder an die Wasseroberfläche zu kommen. Die Staatsanwaltschaft ruft nach dieser Hilfe. Es ist Ihre Aufgabe, sie zu gewähren.
In unser aller Interesse, wir brauchen endlich eine zukunftssichere Justiz und eine schlagkräftige Staatsanwaltschaft für Bremen. Das haben die Bürgerinnen und Bürger verdient, meine Damen und Herren.
Das bedeutet ganz einfach, wir müssen uns um mehr Personal kümmern. Bereits jetzt gibt es jedoch schon erhebliche Probleme – auch mit der Anschlussfinanzierung. Viele Stellen in der Justiz sind nur temporär finanziert. Wir müssen uns für die nächsten Jahre überlegen, wie wir diese Stellen dauerhaft absichern.
Der Arbeitsaufwand der Justiz steigt weiter, 50 000 Seiten bei Telefonüberwachungsprotokollen sind keine Seltenheit. Die Staatsanwaltschaft als Herr des Ermittlungsverfahrens und die Polizei sind aufeinander angewiesen und müssen gut miteinander verzahnt werden. Wenn wir dies nicht für Bremen in kürzerer Zukunft leisten, dann werden wir ein Problem haben in der Sicherung und in der Gewährleistung unserer Rechtsstaatlichkeit.
Meine Damen und Herren von der Koalition, die Menschen haben ein Recht darauf, dass Verfahren zügig und durch eine personell und sachlich gut ausgestattete Justiz bearbeitet werden. Wir brauchen ausreichend gut qualifiziertes Personal für zügige und faire Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft als objektivste Behörde der Welt muss entsprechend ausgestattet werden. Das ist wichtig,
und wir brauchen dringend diese Entlastung. Das bedeutet, Personalgewinnung muss ab sofort eine zentrale Rolle spielen. Wie soll die Staatsanwaltschaft mit großen Wirtschaftsunternehmen und sehr attraktiven Arbeitsplätzen mithalten können? Womit könnte die Staatsanwaltschaft punkten und sich für Arbeitnehmer attraktiv machen? Hier wird es höchste Zeit, sich um innovative Lösungen zu kümmern und auf die Mitarbeiter der Justiz und ihre Sorgen und Nöte einzugehen.
Meine Damen und Herren, wenn unsere Justiz wirklich effektiv arbeiten könnte, dann wäre die Staatsanwaltschaft auch in der Lage, Kriminalitätsschwerpunkte zu setzen: Clankriminalität, organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität, Wirtschaftsstrafverfahren. All diese Bereiche können zum jetzigen Zeitpunkt – so auch die Meinung der Staatsanwaltschaft und ihrer Leitung – nicht optimal bearbeitet werden.
Dies alles sind Zahlen, die sich aus dem Personalkonzept der Staatsanwaltschaft, der Leitung der Staatsanwaltschaft ableiten lassen. Bedenken wir, dass sich die Arbeitssituation seit den letzten acht Jahren in der Staatsanwaltschaft verändert hat. Die Eingänge sind seit 2010 um über 13 Prozent gestiegen, pro Amtsanwalt über zehn Prozent, pro Staatsanwalt über 15 Prozent. Sie haben zwar eine Abnahme in den Umweltdelikten und bei Diebstählen, aber eine erhebliche Zunahme bei Betrug, Untreue, Wirtschaftskriminalität, Steuerkriminalität, Sexualdelikten, Stalking. Wenn es auch keine wesentliche Veränderung bei der Erledigung der Verfahren gegeben hat, es werden immer noch circa gut 20 Prozent aus diesen Ermittlungsverfahren angeklagt, 60 Prozent werden in der Regel durch Einstellungen beendet und circa 20 Prozent erledigen sich anderweitig.
Was sich aber aus der Übersicht der Staatsanwaltschaft ergibt, ist, dass Anklagen für das Schwurgericht, für die Große Strafkammer, für das Amtsgericht erheblich zugenommen haben, und wer Anklagen verfasst, der muss sorgfältig arbeiten. Dies macht einen erheblich arbeitsintensiven Zeitraum für die Bearbeiter in der Staatsanwaltschaft aus. Die Eingänge und die Erledigungen jährlich sind etwa ausgeglichen. Das zeigt, dass die Staatsanwaltschaft fleißig und bemüht ist, das, was hereinkommt, auch schnell abzuarbeiten. Die Bestände von 2010 bis 2018 sind aber von 9 000 auf gut 13 000 bis 14 000 angestiegen. Als ich das gelesen habe, fühlte ich mich an die Altfälle im Bereich des Landgerichts erinnert. Ich möchte eigentlich nicht,
dass wir eine ähnliche Situation bei der Staatsanwaltschaft erleben.
Auch die einzelnen Bestände für Amtsanwälte und Staatsanwälte sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Auch im Vergleich zum Bund haben wir hier eine Überbelastung und einen Überhang an Beständen, der schnellstens abgearbeitet werden muss.
Meine Damen und Herren, daraus sehen Sie, dass wir hier Handlungsbedarf haben. Wenn wir die Schwerpunktbildung bei der Staatsanwaltschaft vornehmen wollen, dann brauchen wir mindestens 40 bis 50 Stellen, insbesondere aber auch im Bereich der Servicekräfte, weniger im Bereich der Amtsanwälte und der Rechtspfleger, aber bei den Staatsanwälten und bei den Servicekräften ist erheblich nachzusteuern. Wenn Sie noch bedenken, dass eigentlich 10 000 oder mehr als 10 000 Akten bei der Polizei unbearbeitet liegen – und eigentlich ist das Bestandteil eines Ermittlungsverfahrens für den Staatsanwalt oder die Staatsanwaltschaft – und wenn diese Ermittlungsverfahren weiter an die Staatsanwaltschaft gegeben werden würden, welche Welle an Verfahren würde dann zusätzlich entstehen? Wir werden, wenn wir uns nicht unverzüglich Gedanken darüber machen und nachsteuern, Schiffbruch erleiden.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist diese Aktuelle Stunde mehr als begründet. Wir sehen bei der Situation der Staatsanwaltschaft eine Gefahr für die rechtsstaatliche Ordnung, wenn wir nicht zügig Sorge tragen, dass Personal nachgesteuert wird. Wir Freie Demokraten stehen für den Rechtsstaat, für eine gut ausgestattete Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Wir fordern ein Umdenken in der Personalausstattung und ein unverzügliches Konzept, dass sofort und im nächsten Jahr damit begonnen wird, die Personalsituation im Bereich Staatsanwaltschaft und Polizei entsprechend abzuarbeiten. – Dankeschön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss schon mein Befremden darüber äußern, wie Sie hier zum Teil Parlamentarismus verstehen, warum man keine Aktuelle Stunde beantragen darf, wenn das aktuelle Thema wirklich auf dem Tisch liegt.
Es ist selbstverständlich, dass wir über die Jahre auch verschiedene Listen aus der Justiz im Rechtsausschuss diskutieren und dass sich die FDP da immer sachlich und ordentlich eingebracht hat. Diese Zahlen, die uns jetzt vom leitenden Oberstaatsanwalt übermittelt worden sind, die hat es aber bisher dort noch nicht gegeben und die machen mich nachdenklich, denn es ist bisher nicht deutlich gewesen, wie viele Bedarfe in den Jahren aufgelaufen sind und wie viel zusätzliches Personal aus der Sicht der Staatsanwaltschaft selbst für erforderlich gehalten wird. Wenn man sich das und die offenen Ermittlungsverfahren bei der Polizei vor Augen hält, dann muss man hier in einer Parlamentsdebatte doch seine Sorge über die Gewährleistung dieses Rechtsstaates zum Ausdruck bringen können.
Dass wir uns noch über die Einzelheiten und über die Umsetzung im Haushalt unterhalten müssen, das ist doch selbstverständlich. Diese Generaldebatte und auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit aber darauf zu richten, dass Sie hier die Probleme über Jahre nicht hinreichend gelöst haben, das muss doch einfach erlaubt sein. Das ist Parlamentarismus. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Inwiefern hält das Innenressort einen Informationsaustausch beziehungsweise eine Kooperation mit nicht europäischen Staaten, wie zuletzt durch Besuche des LKA-Leiters in Israel und Australien zum Ausdruck gebracht, für notwendig?
Zweitens: Inwieweit sind mit nicht europäischen Staaten regelmäßige Informationsaustausche oder Kooperationen in welchen Sicherheitsfeldern angestrebt und wie werden diese bisher praktisch umgesetzt?
Drittens: Inwieweit erfolgen die Austausche mit nicht europäischen Sicherheitseinrichtungen durch eine Einbindung in die europäische Sicherheitsarchitektur?
Wird darüber nachgedacht, über Israel und Australien hinaus weitere Informationsaustausche, so hatten Sie es ja genannt, anzustreben?
Ist aus diesem Informationsaustausch, aus dieser Teilnahme an diesen Kongressen ein Ergebnis für die Bremische Polizeiarbeit erzielt worden? Haben Sie Anregungen bekommen, was Sie besser oder anders machen könnten?
Eine konkrete Umsetzung planen Sie aber nicht?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Inwiefern hält es der Senat für angemessen, die Verteilung der Mittel gemäß § 12 Bremisches Glückspielgesetz zwischen dem Landessportbund Bremen (LSB) (zurzeit 5,514 Prozent) und Bremer Fußball-Verband (zurzeit 2,837 Pro- zent) im Hinblick auf die Mitgliederzahlen beider Verbände, der zwischenzeitlichen Entwicklung mit vielen zusätzlichen Sportarten sowie der unterschiedlichen Finanzausstattung beider Verbände neu auszurichten?
Zweitens: Inwieweit könnte sich der Senat eine Zuweisung der gesamten oben genannten Mittel an den Landessportbund (auch der Fußballverband ist dort Mitglied) vorstellen, um dem LSB die weitere Verteilung an die Sportverbände gemäß ihrer Stärke zu überlassen?
Herr Staatsrat, Sie sind leider nicht darauf eingegangen, was sich aus den Fragen ergibt, dass wir seit mehreren Jahrzehnten eine andere Entwicklung im Sport haben. Die Verteilung nach diesen Prozentsätzen liegt einige Jahrzehnte zurück. Wenn Sie sich diese beiden Zahlen, die Sie selbst zitiert haben, vor Augen halten, sieht es so aus, dass die Gewichte nicht mehr richtig wahrgenommen worden sind. Es macht Sinn, einen zentralen Topf einzuführen und dann die Mittel nach der Stärke der Verbände zu verteilen. Das ist nach der bisherigen Aufteilung nicht mehr gegeben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erneut befassen wir uns mit dem Thema Clankriminalität. Das ist richtig und wichtig, denn Bremen gehört mit Berlin und Nordrhein-Westfalen, das wurde schon betont, zu den Hochburgen dieser Form der Kriminalität. Allerdings hatte man in Bremen in den vergangenen Jahren das Gefühl, obwohl es bekannt ist und wie schwerwiegend dieses Problem auch weiterhin sein wird, dass diesem Erscheinungsbild der Kriminalität hier nicht strategisch und mit genügend Nachdruck nachgegangen wird.
Die Bremer Polizei hatte beispielsweise die Informationsstelle für ethnische Clans eingerichtet. Hier ist der polizeiliche Informationsstand zu den einzelnen Clans zusammengefasst und für die Polizei aufgearbeitet worden. Zwischenzeitlich ist dieses Informationszentrum in einem anderen Referat des LKA aufgefangen, welches sich derzeit noch im Aufbau befindet, aber immerhin personell besser aufgestellt sein soll.
In Nordrhein-Westfalen hat die schwarz-gelbe Landesregierung nach Regierungsübernahme von rot-grün einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung
der Clankriminalität gelegt, die Fernsehberichterstattung macht das auch deutlich. In NRW werden nunmehr alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Clankriminalität zu bekämpfen. Dies ist auch zwingend notwendig, Mitglieder dieser kriminellen Clans lassen sich nur durch ein strategisches, hartes und konsequentes Durchgreifen des Staates beeindrucken.
Die meisten Clans sind durch feste Familienstrukturen geprägt. Dies macht es für die Ermittlungsbehörden besonders schwer, in diese Strukturen einzudringen, so gegebenenfalls einzelne Teile herauszulösen und an für die Strafverfolgung so wichtige Informationen zu gelangen. Ein weiteres Problem besteht darin, dass in vielen dieser Clans auch eine Paralleljustiz praktiziert wird. Hierdurch wachsen die Clanmitglieder im wahrsten Sinne des Wortes regelrecht in das Familiengeschäft mit allen seinen Eigenarten hinein.
Aus diesem Grund sind wir Freien Demokraten froh darüber und begrüßen es, mit den Kollegen der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag vorzulegen, welcher eine strategische und nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität vorantreiben wird. Für uns ist es aus den eingangs genannten Gründen besonders wichtig, dass die im Antragspunkt zwei genannten Maßnahmen möglichst schnell greifen.
Je mehr wir es schaffen, den Clans durch die genannten Maßnahmen den Nachwuchs zu entziehen, umso bessere Chancen haben wir am Ende bei deren Bekämpfung.
Wie wir aus der Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage aus dem Sommer 2017 wissen, war die Anzahl der Mitglieder der, medial zu zweifelhafter Berühmtheit gelangten, libanesisch-kurdischen Großfamilie in den Jahren 2010 bis 2016 von 2 600 Mitgliedern auf 3 551 Mitglieder angewachsen. Wenn wir es schaffen, diese Strukturen ähnlich wie in Berlin und Nordrhein-Westfalen ins Wanken zu bringen, dann werden von der Polizei und der Staatsanwaltschaft auf Dauer auch gute Ermittlungsergebnisse zu erzielen sein.
Wir brauchen einen guten Zeugenschutz. Berlin hat bei dem Thema Vermögensabschöpfung vorgeführt, wie man Druck auf die Clans aufbauen kann.
In Nordrhein-Westfalen werden regelmäßige Razzien durchgeführt. Die Polizei zeigt dort starke Präsenz, das ist beeindrucken und das hat Wirkung.
Wir brauchen diese geforderten Konzepte, wie sie in dem Antrag formuliert sind, wir brauchen sie meiner Meinung nach noch schneller, ein Jahr ist ein langer Zeitraum. Wir hatten damit ein Problem, aber es ist besser, gemeinsam aufzutreten, als über den einen oder anderen Monat zu streiten. Jedenfalls müssen wir in diesem Thema zügiger vorankommen, auch was die zeitliche Abarbeitung anbelangt.
Dann wird es wichtig sein, diese Konzepte stringent umzusetzen, es darf bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten auf keinen Fall gespart werden, sondern hier muss eine personelle und sachliche Unterstützung erfolgen, damit wir insgesamt in der Bekämpfung dieses Kriminalitätsfeldes erfolgreich werden. – Danke sehr!
Sie hatten die bremischen Möglichkeiten für eine Beschlagnahme ausgeführt, wie Immobilien, Pkws und so weiter. Verstehe ich unter Beschlagnahme jetzt auch endgültige Abschöpfung oder war das erst der Anfang? Es ist ja ein Unterschied, ob wir etwas beschlagnahmen oder ob wir es endgültig abschöpfen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben es angekündigt, wir reden über die Frage: Können die Maghreb-Staaten Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsländer im Rahmen des Asylverfahrens eingestuft werden? Wir haben es mit dem Grundgesetz Artikel 16a Absatz 1 und 3 zu tun. Politisch Verfolgte genießen bei uns Asyl, aber wir können auch bestimmte Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen, wenn die politischen Verhältnisse es so scheinen lassen, dass dort Menschen nicht verfolgt werden, dass keine unmenschlichen Strafen und keine unmenschliche und unwürdige Behandlung erfolgt.
Der deutsche Bundestag hat am 18. Januar 2019 einen entsprechenden Beschluss mit der CDU/CSU und auch der SPD gefasst und die FDP hat auch zugestimmt. Im Bundesrat, dessen Zustimmung erforderlich ist, konnte eine Mehrheit noch nicht signalisiert werden, allenfalls hat der grüne Ministerpräsident Kretschmann aus Baden-Württemberg eine Zustimmung für sein Bundesland signalisiert. Die weiteren mit Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE bestückten Landesregierungen wollen dem nicht zustimmen. Wie aus Bremen bisher zu vernehmen ist, will sich auch Bremen offenbar mit einem Nein in dieser Debatte im Bundesrat beteiligen. Dies stellt für mich einen erheblichen Dissens innerhalb der Sozialdemokratie dar. Wenn ein deutscher Außenminister, der der SPD angehört – und es gab auch davor schon eine ganze Menge an weiteren sozialdemokratischen Außenministern –, dieses Gesetz befürwortet, Maghreb-Staaten und Georgien als sichere Herkunftsländer auszuweisen, dann ist dies mit dem, was die bremische SPD hier offenbar vorhat, nicht in Einklang zu bringen.
Warum Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer anerkennungswürdig sind, ergibt sich zum einen aus der Tatsache der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren. Aus der Statistik des Bundesministers des Inneren ist hervorgegangen, dass Algerien eine Anerkennungsquote von 1,2 Prozent hat, Marokko 2,3 Prozent, Tunesien 1,9 Prozent und Georgien nur 0,3 Prozent. Wir sind also bei den Anerkennungsquoten weit unter 97 Prozent. Deswegen macht es Sinn, hier eine andere Migrationspolitik zu betreiben. Es geht nicht darum, wenn jemand aus anderen Gründen zu uns einwandern will, hierfür den Hebel des Asylrechts zu benutzen, sondern dann sollten wir auf ein Einwanderungsgesetz abstellen, auf das wir schon lange hingewiesen haben und das wir auch an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich fordern.
Aus diesem Grund ist uns auch dieses Gesetz so wichtig. Dieses Gesetz sendet ein deutliches Signal an diese Länder, über die wir sprechen. Für die gibt es eine richtige Perspektive, eine Arbeitseinwanderung. Gleichzeitig sendet es aber auch ein Signal in unser Land. Wir wollen keinen Missbrauch des Asylrechts. Dies stärkt die Akzeptanz unseres Asylrechts und dient der Versachlichung unserer Debatte.
Letztlich hilft die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer auch den wirklich Schutzbedürftigen. Die frei werdenden Ressourcen können dann in andere Antragsbearbeitungen gesteckt und auch für sonstige Bereiche der Integration verwendet werden. Es geht auch nicht darum, wirklich Asylberechtigten das Asylverfahren zu nehmen. Vielmehr gilt für Menschen aus sicheren Herkunftsländern, die hier Asyl begehren, nur ein anderes Verfahren. Das individuelle Schutzrecht bleibt aber dennoch völlig unberührt.
Es wird durch die geltende Verfassungsregelung nur beschleunigt, und wir haben durch die Anerkennungsquote von Asylanträgen aus diesen Staaten nur die Möglichkeit, diese Verfahren zügiger abzuarbeiten, aber diejenigen Personen, die wirklich einen Asylgrund vortragen können und auch entsprechendes Zeugenmaterial oder sonstige Beweismittel anbieten, haben natürlich weiterhin hier ihren berechtigten Asylanspruch. Die Verkürzung der Verfahren hat auch etwas damit zu tun, dass die Gerichtsentscheidungen nicht angegriffen werden können, allenfalls mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung wieder herzustellen, aber ansonsten sind die Verfahren kurz abzuschließen.
Meine Damen und Herren, es wird auch kritisiert, dass die Maghreb-Staaten und Georgien nicht sicher seien. Ich habe die Anerkennungsquote von unter drei Prozent erwähnt. Es gilt der Grundsatz, dass in diesen Ländern Verfolgung, Bedrohung und menschenwürdige Behandlung generell und systematisch und durchgängig nicht erfolgt. Das ist der Grundsatz.
Diesen Eindruck und diesen Tatbestand, –
ich komme langsam zum Schluss, hat das Bundesaußenministerium ermittelt, nicht nur selbst vor Ort, sondern auch mit einer Vielzahl von Menschenrechtsorganisationen, und ist dann zu diesem Entschluss gekommen, dass wir hier an dieser Stelle von Artikel 16a Absatz 3 auch in Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie Gebrauch machen können.
Deswegen fordern wir den Senat auf, insbesondere die SPD, –
hier mit der Bundesregierung und der Bundes-SPD gleichzuziehen und diesem Antrag auf Herstellung von Staaten, die als sichere Herkunftsländer qualifiziert werden, zuzustimmen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mir einige Spiegelstriche aus der Debatte notiert, die ich noch beantworten möchte. Das Erste, was von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Debatte eingeführt worden ist, sichere Herkunftsländer überhaupt nicht als Instrument anzuerkennen, kommt für uns nicht in Frage. Damit stellen Sie sich natürlich außerhalb Artikel 16a Absatz 3, der dies ausdrücklich verfassungsrechtlich vorsieht. Also hier gehen Sie einen Sonderweg.
Das Zweite: Es wurde gesagt, Sicherheit durch Papier. Sie müssen sich den Gesetzentwurf der Bundesregierung durchlesen, da wird nicht nur Sicherheit auf Papier dargestellt, sondern es wird davon ausgegangen, dass in diesen Ländern die Sicherheit weitestgehend gewährleistet ist. Das sieht Artikel 16a vor. Nicht die absolute Sicherheit, wir können nicht in allen Verfassungsschutzämtern dieser Länder und in allen Polizeistationen mitarbeiten. Die Organisationen vor Ort aber, nicht nur die deutsche Botschaft, sondern auch viele gesellschaftliche Organisationen, haben diese Bewertung als richtig empfunden. Deswegen geht die Bundesregierung von der Sicherheit aus.
Die sozialdemokratische Fraktion will dies hier nicht mitmachen. Die Bundestagsfraktion der SPD, bestehend aus einer Vielzahl von Abgeordneten, hat dem Gesetzentwurf so zugestimmt. Außerdem sollten Sie sich auch an die Geschichte Ihrer eigenen Partei und an die Verfolgung erinnern, die Sie selbst innerhalb der zwölf Jahre und davor erlitten haben, das ist sicherlich auch den sozialdemokratischen Abgeordneten bekannt. Wie empfindsam man aufgrund dieses historischen Hintergrunds dann in diese Prüfung geht, der uns ja dazu geführt hat, das Asylrecht in das Grundgesetz aufzunehmen, das ist schon eine bewusste und klare Bewertung, die von Ihren Genossen auf Bundesebene wahrgenommen wird und die Sie hier nun einmal nicht befolgen. Da sehe ich einen erheblichen Widerspruch und einen erheblichen Dissens.
Des Weiteren wurde „Balkanstaaten“ in die Debatte geworfen. Bei den Balkanstaaten haben Bündnis 90/Die Grünen ja letztendlich mitgemacht, diese Balkanstaaten als sichere Herkunftsländer zu deklarieren. Insofern ist das ein Widerspruch zu: Wir lehnen dieses Instrumentarium vollständig ab.
Unrichtig ist auch die Darstellung, dass das alles schon davor gewesen sei. Vielmehr ist zu beobachten, dass die Asylantragstellungen aus den Balkanstaaten zurückgegangen sind, dass die Menschen wahrgenommen haben, dass es keinen Sinn macht, sich auf diesem Weg in die Bundesrepublik Deutschland zu begeben. Ähnliches muss auch für die Maghreb-Staaten gelten oder auch für Georgien. Natürlich ist es richtig, zu sagen, wir müssen diese Länder unterstützen, damit sie auf eigene
Beine kommen, damit die Menschen gar nicht zur Migration gezwungen werden, damit sie eine Perspektive in ihrem eigenen Land haben. Das unterstützen wir doch allenthalben.
Aber den Menschen durch diese Asylpraxis die falsche Hoffnung zu machen, nach Deutschland zu kommen, die dann möglicherweise Familienvermögen aufwenden, sich in die Gefahren der Flucht begeben, das zu unterbinden ist in diesem Zusammenhang doch auch gerade unsere Aufgabe.
Dann wurde „West-Sahara“ in die Debatte geworfen. Das hat überhaupt nichts mit Marokko in dem Sinne zu tun.
Es ist anerkannt, dass das Gesetz die West-Sahara gar nicht mit erfassen soll, das gehört überhaupt nicht zum Hoheitsgebiet Marokkos, so wird es jedenfalls hier in diesem Fall definiert. Man kann sich natürlich völkerrechtlich darüber streiten, ob Marokko das auch so sieht, –
aber in diesem Gesetz wird es nun einmal so gesehen, dass das nicht zum Hoheitsgebiet gehört. Sahrauis sind auch keine Marokkaner, also Falschmeldung.
Der nächste Punkt, den ich mir aufgeschrieben habe: Homosexuelle. Es ist völlig klar, dass dem nachgegangen werden muss. Dieses Gesetz sieht auch eine ausdrückliche Beratungsmöglichkeit für Betroffene vor. Das ist ausdrücklich in dieses Gesetz eingearbeitet worden, dass die Menschen, die sich nicht selbst zu helfen wissen, die Möglichkeit haben, sich auch entsprechend beraten zu lassen. Das ist also auch vorgesehen, meine Damen und Herren.
Das ist jetzt umfassend gemeint für die Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Benachteiligung erfahren.
Versuchen Sie jetzt nicht, das semantisch umzudeuten! Es geht darum, uneingeschränkt das Asylrecht aufrechtzuerhalten, das individuelle Recht auf Asyl. Das Recht, in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen, muss aufrechterhalten bleiben. Das kann nicht eingeschränkt werden, das ist überhaupt nicht die Position der FDP.
Aber es geht darum, dass es auf Dauer keinen Sinn machen kann, wenn sich andere Menschen, die mit diesem Asylrecht gar nichts zu tun haben und die auch gar nicht von Anfang an, ich kann das aus beruflicher Praxis berichten, einen Asylgrund vortragen können – –. Wenn man einen Asylgrund sachlich vortragen kann und auch Beweismittel anbieten kann, zum Beispiel durch Zeugen, dann wird dem nachgegangen. Und dann muss man diese Zeugen notfalls aus dem Land einführen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss noch einmal zu den Sahrauis und der West-Sahara und Marokko deutlich machen, was ich vorhin auch schon gesagt habe: Das kann man nicht als eines zusammenfassen.
Es ist gerichtlich entschieden, dass die West-Sahara nicht zum marokkanischen Staatsgebiet gehört, und Sahrauis sind keine Marokkaner. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist das ausdrücklich nicht vorgesehen.
Zweiter Punkt: Wenn Herr Fecker von Verfassungsgericht und Gewerkschaftsbewegung spricht, würden wir uns natürlich auch wünschen, dass das dort vorhanden wäre. Artikel 16a sagt aber, politisch Verfolgte genießen bei uns Asyl. Wenn Sie darlegen können, dass Personen, die sich für ein Verfassungsgericht, eine gewerkschaftliche Betätigung einsetzen, politisch verfolgt werden, dann sind wir wieder beim Asylrecht. Aber wir sind nicht dazu da, als Bundesrepublik Deutschland die verfassungsmäßigen und gesellschaftlichen Ordnungen aller Länder mit glücklich machen zu helfen. Das ist nicht unsere Aufgabe. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir unterhalten uns über ein ernstes Thema. Bei den Bränden in London – es gab auch entsprechende Brände in Australien oder in den USA – ist man natürlich schockiert und fragt sich sofort, wie sieht das bei uns zu Hause aus? Von daher war der Antrag oder die Anregung oder die Überprüfung, die die LINKE hier auf den Weg gebracht hat, durchaus angemessen.
Ob es jetzt eine Brandschutzkommission sein muss, die das jetzt alles noch einmal überprüft, da haben wir unsere Zweifel. Der Antrag ist ja auch in die Baudeputation gegangen und dort differenziert diskutiert worden. In einer Deputation sitzen ja auch nicht nur Parlamentarier, sondern auch der ein oder andere, der vom Bauen etwas versteht. Aus dem Bericht der Baudeputation ergibt sich im Ergebnis, dass auch Restrisiken letztlich ausgeschlossen werden können, sodass es nicht überzeugend Sinn macht, solch eine Kommission, solch einen Ausschuss einzusetzen. Wir haben übereinstimmende baurechtliche Bestimmungen für das gesamte Bundesgebiet. Auch die Bauverwaltung ist bei entsprechenden Gesetzesvorhaben zu beteiligen.
Im Vergleich zu dem Hochhaus in London haben wir nicht entsprechende Materialien in bremischen Hochhäusern verbaut. Es gibt schon seit Längerem entsprechende Anforderungen an die Bauherren, solche Materialien zu vermeiden und auszuschließen. Wir haben bei den Bauvorhaben entsprechende Überprüfungen, und wir haben seit 2010 die Anlagenprüfverordnung, in der auch noch einmal im Nachhinein rückwirkend Überprüfungen stattfinden, wenn auch vornehmlich im technischen Bereich. Von daher gehen wir davon aus, dass das verbaute Material hinreichend überprüft worden ist, dass solche Vorfälle wie in London nicht ausgeschlossen werden können, aber ihre Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering eingestuft werden muss.
Wir haben in den Bestimmungen hinreichend gesichert, dass die Treppenhäuser und die Fluchtwege nicht durch Rauchentwicklung behindert werden dürfen. Auch die Eigentümer selbst haben – das wiederhole ich noch einmal – eine erhebliche Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ihre Immobilie nicht abbrennt, dass sie sich dadurch selbst Schaden zufügen oder vielleicht auch, wenn sie den baurechtlichen und den brandschutzrechtlichen Bestimmungen nicht Genüge getan haben, ihren Versicherungsschutz im Einzelfall verlieren würden.
Das Augenmerk muss natürlich auf Hochhäuser gerichtet werden, in denen Mieter wohnen, die mit der Immobilie nichts im Sinne eines Eigentümers zu tun haben. Dort gelten natürlich wesentlich strengere Anforderungen. Setzen wir auf das, was in dem Bericht zum Ausdruck gekommen ist, dass es keinen Sinn ergibt, über eine Kommission, die für uns ohne eine konkrete Rechtsgrundlage – ich
will nicht sagen im Nebel stochert, aber im Putz stochert – möglicherweise größeren Schaden verursacht, bei dem letztlich nichts herauskommt.
Stattdessen sollten wir uns mehr auf die ARGEBAU konzentrieren und für die Zukunft mehr Überprüfungen von nicht brennbarem Material verlangen und wie dies für die Zukunft baurechtlich in der Landesbauordnung festgehalten und auch bei der Überprüfung der Genehmigung von Baumaßnahmen überprüft wird. Hier würden wir uns wünschen, dass die ARGEBAU mehr in den Fokus der Betrachtung gerückt wird. Ansonsten glauben wir, dass es nicht genügend konkrete Anhaltspunkte gibt in dem Antrag der LINKEN, dass es hier zwingend ist, eine Kommission einzusetzen.
Wir stochern hier doch ein bisschen im Putz. Ich wiederhole mich, der Aufwand ist erheblich hoch, und das, was am Ende dabei herauskommt, ist sehr ungewiss, verursacht Kosten. Ein letztes Restrisiko ist natürlich immer im Spiel. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben einen Antrag noch einmal eingebracht zum Thema Schwimmen, Baden, und zwar „Wassergewöhnung und Schwimmfähigkeit auf Badeseen erweitern“. Wir haben das Bäderkonzept diskutiert, wir haben die Schwimmfähigkeit, das Schwimmenlernen von Kindern und Jugendlichen in der Debatte gehabt. Wir haben uns beklagt über die nicht hinreichende Ausbildung in der Schule, was das Schwimmenlernen anbelangt, und wir hatten auch im Sommer einige Todesfälle, die diese Debatte vielleicht noch einmal beschleunigt haben.
Wenn man von Wassergewöhnung und Schwimmenlernen spricht, muss man vielleicht auch einmal ein paar hundert Jahre zurückgehen. Wir hatten in den vergangenen Jahrhunderten immer nur die Möglichkeit, in Seen oder auch in Flüssen schwimmen zu lernen, und alle Kinder und alle Menschen haben es in diesem natürlichen Umfeld beigebracht bekommen und haben sich da wohlgefühlt und konnten mit der Natur ihr Erlebnis haben oder sich auch sonst amüsieren.
Wenn Sie noch einmal in die Geschichte von bremischen Vereinen, insbesondere Sportvereinen, schauen und einmal so eine Broschüre durchblättern jetzt vom Hastedter TSV, den wir ja nun leider im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sehen, gab es auch allerlei Badeanstalten hier direkt an der Weser. Jetzt haben wir noch in Höhe der Sielwallfähre eine Badeanstalt, aber damals waren es das Lankenauer Höft in Hastedt, es war in Hemelingen, es gab verschiedene Badeanstalten um die Jahrhundertwende auch in Bremen.
Wenn Sie bedenken, die norddeutsche Tiefebene mit ihren Seen, mit der Ostsee, mit der Nordsee, wo Menschen mit ihren Kindern Urlaub machen, wo sie bewusst auch an einen See fahren und dort ihren Urlaub und ihre Freizeit verbringen, diese und viele Menschen, die auch dort im ländlichen Raum wohnen, haben gar nicht die Möglichkeit, unmittelbar in Schwimmbäder oder in Hallenbäder zu gehen, sondern sind auf diese Seen angewiesen und lernen dort auch schwimmen.
Hallenbäder, Freibäder sind eigentlich in der gesellschaftlichen Breite erst eine Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg. Wassergewöhnung, Schwimmenlernen, warum ist das wichtig? Es ist eine natürliche Fortbewegung im Medium Wasser. Es ist ein Erlebnis mit Naturbezogenheit. Es hat Bezug zum Sport, zu Gesundheit, man kann Spaß haben, und es dient insbesondere auch dazu, zur persönlichen Sicherheit von Menschen beizutragen, wenn sie schwimmen können.
Wir sollten daher alle bestrebt sein, in den modernen Verhältnissen vor diesem Hintergrund Kinder und Jugendliche so schnell wie möglich, was das Schwimmen anbelangt, in die Eigenverantwortlichkeit hineinzuführen. Das Motto muss sein: Wassergewöhnung und schwimmen so früh und so schnell wie möglich erlernen.
Schwimmen lernen und Wassergewöhnung ist natürlich zuallererst eine Aufgabe der Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts und ihres Erziehungsrechtes. Es geht vom Babyschwimmen los, bis über Kitas und Schulen oder das Schulalter und wir können auch dort die Eltern nur immer wieder ermutigen, die Angebote, die von den Schwimmvereinen oder auch von der Bädergesellschaft gemacht werden, anzunehmen, zu akzeptieren und diese auch als Eltern mit zu begleiten.
Daneben hat die Schule sich der Verantwortung angenommen, als gesellschaftliche, als öffentliche, als staatliche Verpflichtung. Dies ist sicherlich erforderlich. Wir hatten darüber diskutiert: Warum erst in der dritten Klasse? Manche haben es bis dahin noch nicht gelernt, aber viele aus unserer Generation konnten wesentlich früher schwimmen und waren auch viel früher an das Schwimmen gewöhnt. In der dritten Klasse erst anzufangen, Schwimmunterricht zu erteilen oder den Kindern Wassergewöhnung und das Schwimmen beizubringen, ist viel zu spät, darüber waren wir uns auch alle einig. Das muss also wesentlich früher beginnen.
Zum anderen ist eine Schulstunde in der Woche von 20 Minuten völlig unzureichend. Das ist zu wenig, das ist zu langsam, das ist zu ineffektiv und auch nicht umfassend genug, wenn man die Möglichkeit nutzen will, Wasser und Badeseen und Flüsse mehr mit im Auge zu behalten. Wir müssen daher, das ist eine Forderung, ein Vorschlag, Badeseen in die Ausbildung für Schwimmfähigkeit oder für das Erlernen des Schwimmens mit einbeziehen.
Das meint jetzt nicht als Alleinstellungsmerkmal, dass wir nur in Badeseen gehen, sondern als Baustein, als Modul im Rahmen der Schwimmausbildung.
Das bringt uns auch dazu, dass die Seen, wofür sind sie sonst da, auch entsprechend genutzt werden. Dabei geht es uns nicht darum, Sportlehrer mit 20 Schülern zum Badesee zu schicken. Das genügt nicht der Aufsichtspflicht, –
das entspricht nicht dem Sicherheitsdenken – ich bin gleich fertig –, dem Sicherheitsverständnis, das ist auch pädagogisch unzuverlässig. Was wir brauchen, ist eine Kooperation mit Schule. Schule im Ganztag stellen wir uns dabei vor, eine Kooperation mit der DLRG, mit den Schwimmvereinen, mit den Eltern, mit privaten Förderern und in diesem Netzwerk ist es möglich, auch die Badeseen im Nachmittagsbereich für alle besser zu nutzen, Naturerfahrung zu gewähren und insbesondere auch die persönliche –
Risikobereitschaft für die Badeseen und die Sicherheit für die einzelnen Kinder und Jugendlichen erheblich zu erhöhen.
Kein Programm „Kids in die Seen“, aber nutzen wir die Seen besser und statten wir den Nachmittag durch eine kompaktere Ausbildung aus, nicht nur mit einer Stunde in der Woche, und zusätzlich durch ein Ferienprogramm. Ich glaube, dann werden wir einen größeren Zulauf auch bei Kindern und Jugendlichen haben und mehr Sicherheit im Bereich Schwimmen und Wassergewöhnung. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag verzeichnet, so will ich einmal sagen.
Verzeichnet! Es ist überhaupt nicht gesagt worden, dass Schwimmausbildung nur im Badesee stattfinden soll. Es wurde vorgeschlagen, die Schwimmausbildung als einen Baustein, als ein Modul mit aufzunehmen für den Badesee. Niemand hat gesagt, dass Kinder gleich, wie hier dargestellt worden ist, hineingetrieben werden, sondern ich hatte auch gesagt, dass es fahrlässig wäre, einen Sportlehrer mit 20 Kindern an einen Badesee zu schicken. Es ist erforderlich, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen, dass die gleiche Aufsicht wie in einem Schwimmbad gewährleistet ist. Das muss garantiert sein, das ist doch völlig klar.
Aber wir müssen uns doch darüber Gedanken machen, wie wir Schwimmunfälle an Badeseen einfach verhindern können. Es ist auch nicht die Rede davon gewesen, irgendwelche Badeseen zu wählen, sondern Bremen ist mit Badeseen gut ausgestattet. Es gehört auch zu einer guten Infrastruktur eines Badesees in Bremen, dass es dort Toiletten und Umkleidekabinen gibt und dass man die nutzen kann. Es gilt einfach im Rahmen einer Schwimmausbildung, auch gerade dem vorzubeugen, den Gefahren, sodass die Kinder, die schon etwas besser schwimmen können, auch mit diesem Medium des Badesees vertraut gemacht werden. Darum geht es. Und das habe Sie bewusst nicht zur Kenntnis genommen. – Danke!
Herr Staatsrat, ich möchte noch einmal auf die grundsätzliche Behandlung des Erbbaurechtes zurückkommen. Teilweise wurde es angefragt, Sie hatten auch den Sport erwähnt. Meine Erfahrung ist die, dass sich die Stadt immer sehr schwertut, für Sportflächen und Sportvereine, die das Grundstück nicht ankaufen können, aber zum Beispiel dort eine Halle errichten wollen, dass man dort mit der Vergabe des Erbbaurechtes sehr zurückhaltend, wenn nicht sogar ablehnend ist. Ich kann kein Beispiel nennen, wo das einmal durchgegangen ist. Wie beurteilen Sie das?
In meiner beruflichen Praxis habe ich den Eindruck gewonnen, dass viele Erbbauberechtigte zwischenzeitlich auch die Grundstücke ankaufen können. Mich interessiert, ob es dort bestimmte Kriterien gibt, nach denen dieser Ankauf vergeben wird. Müssen sich die Erbbauberechtigten an die Stadt wenden, wenn sie Interesse haben, oder gibt es ein Programm, wenn Sie so wollen, dass sie aus der Erbbauzinsregelung herauswollen und sagen, wir verkaufen lieber den Grund und Boden, und dann sind wir aus der ganzen Situation für die Zukunft heraus, und dann hat die Stadt auch auf einen Schlag entsprechend Geld zur Verfügung? Gibt es da irgendwie ein Konzept?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Überschrift: Bremer BAMF-Außenstelle wieder eröffnen – und im konkreteren Antragstext steht: Unverzüglich wieder zu eröffnen. Beides ist auf den Weg gebracht. Es gibt überhaupt gar keinen Zweifel daran, –
dass die Bremer BAMF-Außenstelle wiedereröffnet wird. Sie muss wiedereröffnet werden, und sie muss auch unverzüglich wiedereröffnet werden, das heißt, ohne schuldhaftes Zögern muss sie eröffnet werden, wenn alle Vorfälle, die es dort gegeben hat – wenn auch nicht in diesem Ausmaß, wie es leider verbreitet worden ist, sondern auf einem reduzierteren Niveau – und wenn alle Vorgänge aufgeklärt sind.
Dies ist seitens des Bundes angekündigt worden, und daher sehe ich gar nicht die Substanz für diesen Antrag.
Für uns ist auch nicht verständlich, wieso DIE LINKE hier in die Bremische Bürgerschaft einen Antrag einbringt, der sich mit der Wiedereröffnung der BAMF-Außenstelle in Bremen befasst. Das BAMF ist eine Bundesbehörde mit Sitz in Nürnberg. Die Entscheidung, ob und wann die Außenstelle wieder geöffnet wird, muss also in Nürnberg oder im Bund verbleiben, und dies wird demnächst auch wiederkommen.
Wir bedauern auch das, was zwischenzeitlich an Öffentlichkeit, an Medienarbeit abgelaufen ist und dass dadurch viele Menschen in Misskredit gebracht worden sind. Das muss bereinigt werden, daran führt gar kein Weg vorbei, aber auf der anderen Seite können wir auch die Vorkommnisse im Bremer BAMF nicht herunter spielen. Auch 0,9 Prozent sind auf die gesamten Verfahren gesehen immer noch ein Anteil, der im Ergebnis nicht passieren darf.
Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen Vertrauen in staatliche Institutionen verloren haben, wiegen die Fehler und bewusst manipulative Einwirkungen, wie es „welt.de“ berichtet hat, umso schwerer. Richtig ist, 145 Fälle, die Sie zitiert haben, sind bisher strafrechtlich oder als bewusst manipulativ beeinflusst festgestellt worden.
Es wurden etwa 20 000 Akten überprüft. Von den 1 371 Fällen, an denen zwei Anwälte beteiligt gewesen sind, sind immerhin 550 Akten nicht rechtskonform abgearbeitet. Unter den übrigen, also ohne die Beteiligung der beiden Anwälte gut 18 000 Akten, befinden sich weitere 2 000 Akten, die mangelhaft bearbeitet worden sind. Hinzu kommt, wir haben eine polizeiliche Ermittlungsgruppe eingerichtet mit vornehmlich bremischen Polizeibeamten aber auch Unterstützung aus dem Bund, und die Ermittlungsarbeit, die dort gemacht werden muss, ist auch noch nicht abgeschlossen.
Wir müssen das einfach nüchtern betrachten. Es macht Sinn, diese Vorfälle, auch, wenn sie sich auf einem wesentlich reduzierteren Niveau herausgestellt haben, strafrechtlich aber auch verwaltungsrechtlich vernünftig abzuarbeiten, zügig abzuarbeiten, damit diese BAMF-Stelle wieder eröffnet werden kann. Und die Rückschlüsse, wie zukünftig in diesen Außenstellen des BAMF gearbeitet werden kann, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, darauf kommt es an.
Da dies noch nicht vollständig abgewickelt worden ist aber demnächst bevorsteht, halten wir den Antrag für ins Leere laufen. Es wird dazu kommen, dass die Bremer BAMF-Stelle wiedereröffnet wird, das ist Aufgabe der Bundespolitik. Wir können hier kein zusätzliches Signal setzen. Ich kann auch nicht erkennen, dass sich dadurch eine wesentliche
Überlastung anderer Stellen ergibt oder dass Antragsteller unverhältnismäßig hohe Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Summa summarum lassen wir das sachlich, strafrechtlich, verwaltungsrechtlich anständig aufklären, lassen wir uns daraus die richtigen Schlüsse ableiten für die zukünftige Arbeit im Migrationsamt, und dann wird auch diese Bremer Stelle wieder eröffnet werden. – Danke sehr!
Danke schön! Ich habe noch einmal eine Ergänzungsfrage zu den vielen aufgehobenen Asylbescheiden. Haben Sie daraus Anhaltspunkte, woran es im Ergebnis liegt? Sind es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die von Verwaltung und Gerichten vertreten werden, oder, ich sage das einmal etwas locker, wurde einfach nachlässig und unzureichend gearbeitet? Man muss ja überlegen, wo setzt man an? Muss man die Entscheider besser ausbilden? Muss man sie besser auf die Rechtsprechung hinweisen? Wo liegt da das Problem?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anfrage der CDU betrifft schon Sachverhalte, die es aufzuklären gilt. In der Bewertung muss man aber vielleicht das eine oder andere anders sehen und anders kommentieren.
Im Zuge des Militäreinsatzes der Türkei in Nordsyrien kam es auch in Deutschland zu Protesten von kurdischen Organisationen. Der Protest blieb aber nicht immer friedlich, und es kam zu gewaltsamen Auseinandersetzungen oder zu Anschlägen auf Büros von Parteien und Ähnlichem, bislang zum Glück nur in Form von Vandalismus, wie zum Beispiel Farbschmierereien. Aber es kam auch am Rande von Demonstrationen zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen pro-kurdisch und pro-türkisch eingestellten Menschen. Und auch Gruppen aus dem Linksextremismus haben sich diese Auseinandersetzung zunutze gemacht.
Es ist verständlich, wenn Menschen mit Migrationshintergrund die Geschehnisse in ihrer alten Heimat emotional verfolgen. Allerdings kann dies nicht bedeuten, dass man einen dort stattfindenden Konflikt stellvertretend auf unseren Straßen austragen kann.
Dies können wir nur energisch ablehnen und müssen alles dafür tun, dass entsprechende Straftaten, die in diesem Zusammenhang stattgefunden haben, zu unterbinden und zu bestrafen sind. Schaut man sich die Zahlen allerdings genauer an, dann kann man derzeit wohl noch davon sprechen, dass die Situation in Bremen und in Bremerhaven nicht ganz hoch angesiedelt werden muss. Ich will nicht sagen verharmlosend, aber sie ist nicht groß zu bewerten. Die meisten der festgestellten Gesetzesverstöße bewegen sich noch im unteren Bereich.
Dies soll allerdings nicht verharmlosen; unsere Polizei leistet gute Arbeit und die meisten Proteste sind insgesamt friedlich verlaufen. Auch wird von unserer Polizei in diesem Zusammenhang, das hat die Anfrage deutlich gemacht, gute Präventionsarbeit geleistet. Wir begrüßen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit dem LKA ein Wahlpflichtmodul zum Thema Extremismus/Terrorismus für die Polizeiausbildung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung konzipiert hat. Gute Milieukenntnisse sind das wichtigste Mittel um in diesem Zusammenhang präventive Polizeiarbeit leisten zu können und entsprechend ausgebildete Polizisten können in diesem Vorfeld
schon Eskalation vermeiden. Wir können festhalten, dass die Polizei, die Sicherheitsorgane die Lage noch gut im Griff haben.
Aber dennoch offeriert die Anfrage auch ein ganz ärgerliches Ergebnis: Wir gewähren vielen ausländischen Mitbürgern, so sage ich einmal, Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Wir gewähren ihnen die Freiheitsrechte des Grundgesetzes: Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung.
Das habe ich doch gerade gesagt, Sie haben ja gar nicht zugehört. Wir gewähren Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung auch für diese Mitbürgerinnen und Mitbürger. Und von daher ist es einfach ärgerlich, dass diese Freiheitsrechte für die Begehung von Straftaten ausgenutzt werden. Das kann einfach nicht in Ordnung sein.
Deswegen interessiert mich – das ist in dieser Anfrage noch nicht beantwortet oder eben nicht gestellt worden – wie viele Ermittlungsverfahren, die geführt worden sind, zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen sind, und ob die senatorische Behörde festgestellt hat, dass aufgrund dieser Maßnahmen diese strafrechtlichen Ergebnisse generalpräventiv gewirkt haben oder ob ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger hiervon völlig unbeeindruckt bleiben?
Und die zweite Frage, die ich für die Beantwortung habe: Gibt es nicht Möglichkeiten, für Organisationen, die immer an diesen Demonstrationen, an diesen Gewalttaten beteiligt sind, Maßnahmen nach dem Versammlungsgesetz oder nach dem Vereinsgesetz zu ergreifen und ihnen entsprechende Veranstaltungen zu verwehren, wenn man davon ausgehen kann, dass es bei diesen zu strafbarem Verhalten kommt?
Das würde mich noch einmal interessieren, diese beiden Möglichkeiten, Generalprävention und Bestrafung, wie haben sich die ausgewirkt und haben wir Möglichkeiten, diejenigen, die offenbar unbelehrbar sind, die immer wieder diese Auseinandersetzungen und diese Straftaten begehen, in der Möglichkeit sich zu versammeln und zu demonstrieren, zu beschränken. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden über ein wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Der Strafvollzug darf nicht ein Schattendasein im Strafrecht, im Strafprozessrecht haben, sondern ist quasi der zweite Teil, nachdem es zu einer Verurteilung gekommen ist. Man muss anschließend genauso ernst genommen werden, wenn wir Prävention und Resozialisierung ernst nehmen wollen.
Es stellt sich auch die Frage, wieviel uns dies finanziell wert ist. Wieviel wollen wir finanziell in die Präventionsarbeit, in die Resozialisierungsarbeit investieren. Wir müssen die Angebote für die einzelnen Häftlinge im Rahmen eines Vollzugsplans sorgfältig erarbeiten. Zwar kann niemand zu seinem Glück gezwungen werden, aber die Angebote und ein gewisser freiwilliger Druck müssten schon vorhanden sein, um zu verhindern, dass straffällig Gewordene in eine Spirale hineinkommen: hinein in die Haftanstalt und in einigen Jahren, nachdem man aus der Haftanstalt entlassen worden ist, wieder in die Haftanstalt zurück.
Es sind über 60 Fragen gestellt worden, die kann man jetzt in fünf Minuten nicht beantworten. Ich will drei, vier, fünf Punkte hervorheben, die uns wichtig sind. Das Erste, das mir aufgefallen ist: Warum werden in Bremen 20 bis 40 Euro weniger pro Tag im Strafvollzug ausgegeben im Vergleich mit Niedersachsen oder Hamburg. Hat dies eine wesentliche Auswirkung? Woran liegt das? Das würde mich interessieren.
Das Zweite, das in der Beantwortung der Fragen auffällt, ist, dass die Personen im Strafvollzug nicht nur mehr geworden sind, sondern komplexere Herkünfte und auch komplexere persönliche Probleme haben. Da kann man nur Hochachtung vor den Mitarbeitern im Strafvollzug haben, dass sie sich diesen Aufgaben widmen. Es kommt darauf an, dass wir die Ausbildung für die Mitarbeiter im Strafvollzug verbessern und dabei auf die neuen Probleme, die der Strafvollzug mit sich bringt, eingehen.
Ich gehe einmal davon aus, dass wir in diesem Zusammenhang auch mehr Personal brauchen, gerade um auch die sehr hohen Krankenstände, die offenbar durch eine Überbeanspruchung hervorgerufen worden sind, abzubauen.
Das Dritte, das auffällt und wo nach meiner Auffassung Verbesserungsbedarf besteht, ist die Ausbildung. Es sind zwar um die 60 Prozent in der Ausbildung. Eine Vollausbildung sieht die Bremische Haftanstalt nicht vor. Hier, glaube ich, müssen wir noch mehr den Finger in die Wunde legen und schauen, wie wir die Ausbildungsmöglichkeiten verbessern können, denn eine qualifizierte Ausbildung bietet die Möglichkeit, nach der Haftentlassung wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Möglicherweise könnte man dabei auch eine Teilprivatisierung ins Auge fassen. Hier sehe ich noch Handlungsbedarf.
Der vierte große Problemkreis ist die hohe Suchtproblematik in der Haftanstalt. Mehr als 100 Personen von 600 sind von der Suchtproblematik betroffen. Von daher gibt es erhebliche Schwierigkeiten, in der Kürze der Haftdauer Erfolge zu erzielen. Was auffällt, ist: Warum gibt es nur 18 begleitete medizinische Entgiftungen? Wäre es hier nicht möglich, im Rahmen eines Vollzugsplanes diese begleiteten medizinischen Entgiftungen zu erhöhen?
Weiter fällt unter der Rubrik „sonstige Drogen“, also nicht Cannabis, Heroin, Kokain auf, dass – es wurde schon angesprochen – neue psychoaktive Substanzen in der Haftanstalt im Umlauf sind. Sie werden nicht festgestellt, nicht nur weil das schwierig ist, sondern nach unserer Kenntnis auch, weil ein entsprechender Test nicht ganz preiswert ist. Er soll um die 800 Euro kosten. Hier stellt sich die Frage, ob man sich das antun will, obl man diesen finanziellen Aufwand betreiben will, um Umgehungsmöglichkeiten mit diesen Psychosubstanzen auszuräumen. Das wäre auch eine Überlegung, die man mit einbeziehen muss. Ob wir diesen Weg gehen wollen.
Dann ist etwas zur Strafverfolgung gesagt worden.
Ist das jetzt an mich gerichtet?
Ich dachte, die Leute sollen ruhiger sein.
Dann komme ich halt zum Schluss. Die Ausbildung zu verbessern und bei der Suchttherapie mehr Anstrengungen zu unternehmen, sind die einzigen Möglichkeiten die ich sehe, die zum Erfolg führen können. Wir können niemanden zu seinem Glück zwingen, aber diese Angebote an die Häftlinge sollten wir unterbreiten und es nicht bei der Beschreibung des Status Quo belassen. Wir brauchen weitere Resozialisierungsimpulse, die sich aus der Beantwortung des Senats noch nicht ergeben. – Dankeschön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir unterhalten uns über Justiz, über Rechtsstaatlichkeit. Ich möchte einmal voranstellen, dass wir uns über die dritte Gewalt in unserem Staate neben Parlament und neben Regierung unterhalten und dass viele qualifizierte Damen und Herren bei Zivilstrafgerichten, Staatsanwaltschaft und den verschiedenen Fachgerichten und in der Verfassungsgerichtsbarkeit seit 1949 für die Bundesrepublik Deutschland hervorragende Arbeit geleistet haben. Hinzu kommt, dass die Arbeit in der Justiz nicht nur die Arbeit der Richterinnen und Richter ist, sondern wir daneben eine freiwillige Gerichtsbarkeit für den Bereich Nachlasssachen, für den Bereich Handelsregister, für das Grundbuchamt haben, wenn Sie so wollen, auch überall mit qualifiziertem Personal. Daneben gibt es die Geschäftsstellen mit den Servicekräften.
Alle diese drei Bereiche müssten wir, wenn wir uns über Justiz unterhalten, im Auge behalten, denn nur aus dieser Gesamtschau entsteht eine richtige Sicht der Dinge und kann man alle Ursachen, wenn es Sand im Getriebe gibt, beheben. Die Justiz hat seit 1949 eine hohe Anerkennung und Akzeptanz in der Bevölkerung. Das muss in der Zukunft auch so bleiben. Das dürfen wir für die Zukunft nicht gefährden.
Ich meine das jetzt nicht rechtstheoretisch, verfassungstheoretisch, sondern es geht bei den Verfahren in der Justiz immer um die Schicksale oder um die Interessen, um die Anliegen von Menschen. Die Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Verfahren, dass ihre Angelegenheiten zügig entschieden werden und durch eine personell und sachlich gut ausgestattete Justiz entschieden werden. Das ist die Voraussetzung.