Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses „Arbeit und Leben“ des Mütterzentrums Bremen und eine Gruppe der Firma context – Wirtschafts- und Arbeitsentwicklung GmbH.
Gemäß § 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgenden Eingang bekannt, bei dem interfraktionell vereinbart wurde, ihn nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um den Tagesordnungspunkt 45, Gesetz zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden, Bericht und Dringlichkeitsantrag des Rechtsausschusses, Drucksache 19/116.
Für die Fragestunde (Bürgerschaft/Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer zehn wurde inzwischen von den Fragestellern zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Zahnloser Tiger – welche Zukunft hat der Glücksspielstaatsvertrag?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Drittens: Beteiligt sich der Senat an der bundesweiten Diskussion über eine Veränderung des Staatsvertrags, und wenn ja, welche Position nimmt er hierzu ein?
Zu Frage eins: Der Glücksspielstaatsvertrag sieht eine Evaluierung bis zum 1. Juli 2017 vor. Erst nach Abschluss der Evaluierung kann bewertet werden, ob die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags den beabsichtigten Erfolg erzielt haben und vollständig umgesetzt wurden. Unabhängig davon ist bereits jetzt absehbar, dass sich die Erteilung der nach Paragraf 10 a Absatz 3 Glückspielstaatsvertrag vorgesehenen 20 Sportwettkonzessionen durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport verzögern wird. Ein Ende der gerichtlichen Verfahren ist derzeit nicht absehbar.
Zu Frage zwei: Der Senator für Inneres überwacht die Einhaltung und Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages und der weiteren glücksspielrechtlichen Vorschriften im Land Bremen. Neben der Konzessionierung und Aufsicht über die Bremer Toto und Lotto GmbH sowie die Spielbank Bremen bildet die Bekämpfung unerlaubter Glücksspielangebote in Sportwettbüros sowie im Internet einen Schwerpunkt der ordnungsrechtlichen Tätigkeit. Hierbei koordinieren die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder ihr Vorgehen im Glücksspielkollegium der Länder und stellen mit einem Bündel von Maßnahmen arbeitsteilig die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags sicher.
Zu Frage drei: Im Rahmen der Evaluierung werden insbesondere die Auswirkungen der Öffnung des Sportwettmarktes, das aufsichtliche Vorgehen der Glücksspielaufsichtsbehörden sowie die ländereinheitlichen Verfahren auf die Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten untersucht. Eine verlässliche Bewertung zur Wirksamkeit der Regelungen des Staatsvertrags kann erst nach Abschluss der Evaluierung erfolgen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben auf Frage zwei eben geantwortet, dass ordnungsrechtliche Tätigkeiten einen Schwerpunkt Ihrer Arbeit bilden. Dazu gibt es offensichtlich unterschiedliche Bewertungen in den Stadtteilen. Welche Möglichkeiten sehen Sie denn im Ordnungsrecht, dem steigenden Anwachsen von potenziell illegalen Wettbüros entgegenzutreten?
Wir haben auch in der Vergangenheit eine Vielzahl von Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Ich sage Ihnen aber ehrlich, zufrieden bin ich mit dieser Lage überhaupt nicht. Wir hatten uns vorgestellt, dass der Staatsvertrag zügig umgesetzt werden kann. Inzwischen sind drei Jahre ins Land gegangen, und wir sind so klug wie zuvor. Der Versuch mit den 20 Konzessionen ist bis heute gescheitert, kann man sagen. Die Erteilung ist zwar erfolgt, aber die Un
terlegenen haben dann zahlreiche Verfahren angestrengt. In zig Verwaltungsgerichten beschäftigt man sich damit. Gegenwärtig warten wir alle darauf, dass der Europäische Gerichtshof in einem anderen Verfahren wieder einmal so etwas wie Ordnung in diese Lage bringt, sodass man sagen kann, ob es so weitergeht oder ob wir darüber nachdenken müssen, andere Wege zu suchen.
Herr Senator Mäurer, das Land Hessen sieht das offensichtlich anders als der Bremer Senat, weil sich das Land Hessen mit eigenen Vorschlägen zur Umgestaltung dieses Glücksspielstaatsvertrages in die Öffentlichkeit begeben hat. Es gibt mehrere Punkte. Wie bewerten Sie denn die Vorschläge des Landes Hessen, und teilen Sie sie?
Sie haben diesen Staatsvertrag von Anfang an nicht gemocht, muss ich sagen. Sie haben im Verfahren auch nicht dazu beigetragen, dass das zügig gegangen ist.
Jetzt kommt der Vorschlag, wir wollen eine ganz schnelle Entscheidung. Wir wollen keine Gerichtsverfahren und keine Begrenzung auf 20 Konzessionen mehr, sondern wir wollen es jetzt qualitativ regeln. Ich würde jede Wette eingehen, dass sich derjenige, der diese qualitativen Anforderungen nicht erreicht, demnächst wieder bei den Verwaltungsgerichten wiederfindet. Wir haben so viel Zeit verloren, dass man jetzt einfach die Nerven behalten muss. Es gibt eine ganze Reihe von Entscheidungen, die sagen, das Werk ist eigentlich ist Ordnung. Wenn der Europäische Gerichtshof entscheidet, dann werden wir wissen, welchen Weg wir gehen. Damit rechnen wir in Kürze.
die Werberichtlinie, die das Glücksspielkollegium erlassen hat, nicht wirksam ist, weil sie gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Gibt es Auswirkungen auf Bremen, und wenn ja, welche?
Wir müssen zum Beispiel die Frage klären, mit welchem Emblemer zukünftig beim Fußball angetreten werden kann, ob mit Tipico oder ohne Tipico. Wir prüfen das zurzeit noch. Ich sage Ihnen aber, diese Rechtslage ist alles andere als erfreulich. Es geht hin und her. Jeder entscheidet gerade so, wie er lustig ist. Das macht ein konsequentes Vorgehen in der Praxis nahezu unmöglich.
Die Aussage zur Entscheidungsvielfalt in Deutschland teile ich ausdrücklich. Deswegen frage ich, haben Sie noch Hoffnung auf einen geregelten Markt?
Herr Senator, was halten Sie von der Regelung Schleswig-Holsteins zum Glücksspielvertrag? Das ist ja immerhin ein rot-grün regiertes Land.
Die alte Regelung? Ja, diese war unter der FDP-Regierung entwickelt worden und hat mit dazu beigetragen, dass wir solch einen Glücksspielstaatsvertrag haben. Das ist kein Vorbild für uns!
Ist dem Senat bekannt, dass eine Vielzahl von illegalen Sportwettangeboten in Geschäften in vielen Stadtteilen in Bremen stattfindet, und was unternimmt der Senat konkret dagegen?