Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe des Seminars Politik und Verwaltung des internationalen Studiengangs Politikmanagement der Hochschule Bremen“, die Klasse 9 b des Gymnasiums Horn in Bremen und zwei E-Phasen-Klassen der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen.
Gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgenden Eingang bekannt, bei dem interfraktionell vereinbart wurde, ihn nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich insoweit um den Tagesordnungspunkt 62, Wahl eines Mitglieds der staatlichen Deputation für Sport.
1. Studentisches Wohnen ausbauen – zusätzliche Wohnungen beim Studentenwerk schaffen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25. November 2015 (Drucksache 19/176)
2. Beirat Platt fortführen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 25. November 2015 (Drucksache 19/177)
3. En Birot for Platt widderführn Andrag an de Fraktion von de SPD un Bündnis 90/Die Grünen vom 25. November 2015 (Drucksache 19/178)
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 16 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Pavillon an der JVA Oslebshausen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Aus welchen Gründen hat der Senat nach der Investition von circa 38 000 Euro entschieden, dass der Pavillon an der JVA Oslebshausen für die geschlossene Unterbringung von Jugendlichen im Lande Bremen ungeeignet ist?
Welche alternativen Standorte kommen für den Senat für eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung derzeit infrage?
Zu Frage 1: Eine Jugendhilfeeinrichtung mit der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen muss einen individualisierten und flexiblen Umgang mit Jugendlichen in geschlossenen, halb geschlossenen und offenen Maßnahmeanteilen ermöglichen. Nach erfolgter Kosten- und Zeitschätzung wurde übereinstimmend festgestellt, dass eine temporäre Nutzung bis zum Jahresende 2015 fachlich und wirtschaftlich nicht vertretbar war.
Warum werden zurzeit in dem ungenutzten Pavillon keine Flüchtlinge untergebracht, die in den Zelten leben müssen?
Da das Gebäude aus Sicht des Senats für eine geschlossene Jugendhilfeunterbringung infrage kam, denke ich, dass sich die Aussage, es wäre ein Gefängnis, nicht mehr ganz halten
Das Gebäude war für eine fakultativ geschlossene Einrichtung vorgesehen. Das setzt voraus, dass sie abschließbar ist, und vor allem ist sie ausgewählt worden, weil dort das geschlossene Element realisiert werden konnte. Die Frage, wie man mit dem teiloffenen und offenen Vollzug umgeht, war Teil der fachlichen Probleme, deshalb ist es letztendlich nicht zu einer Nutzung gekommen.
Für mich ist ein Gefängnis übrigens ein Gefängnis, wenn es so genutzt wird, und nicht das Gebäude an sich. Wie lange soll der Pavillon in diesem Schwebezustand bleiben, und welche Kosten verursacht dieser leer stehende Pavillon jetzt für welches Ressort?
Die Vereinbarung sah eine Nutzung bis zum Jahresende 2015 vor, danach fällt der Pavillon wieder zurück an das Justizressort und die JVA.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die zweite Anfrage bezieht sich auf Unterrichtsvertretung und -ausfall an den öffentlichen Schulen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Kohlrausch, Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP. Bitte, Frau Kollegin Kohlrausch!
Wir fragen den Senat: Erstens: Was beinhalten sechs Prozent zusätzliche Zuweisung von Lehrerstunden für Unterrichtsvertretung, und ist die Reserve von Schwangerschaftsvertretungen, die nun zu 100 Prozent stattfinden sollen, zusätzlich zu den sechs Prozent eingeplant? Zweitens: Von welchen Sätzen pro Stunde wird bei den flexiblen Mitteln für das Schulbudget ausgegangen, und wie viele Lehrerstunden können prozentual stattdessen über die Stadtteilschule vermittelt werden?
Zu Frage 1: Das System der Unterrichtsvertretung wird aktuell im Bildungsressort neu konzipiert. Die genaue Umsetzung soll in einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bildungsressorts und der Schulleitungen bis zum 1. Februar 2016 konkretisiert werden, damit die Ressourcen optimal auf die Bedürfnisse der Schulen angepasst werden können. In diesem Zusammenhang muss in dieser Arbeitsgruppe erörtert werden, in welchem Maße die zusätzlichen Ressourcen flexibilisiert werden, um hierdurch die Verantwortung der Schulleitungen im Umgang mit Vertretungsanlässen zu stärken. Durch die stärkere Flexibilisierung der Ressourcen sollen sich Schulleitungen auch individuell entscheiden können, ob sie ihre Ressourcen als virtuelles Budget oder als Lehrerstellen zugewiesen bekommen wollen.
Derzeit ist geplant, die Zuweisung für die dezentral durch die allgemeinbildenden Schulen gesteuerte flexible Unterrichtsvertretung auf sechs Prozent zu erhöhen. Als Basis hierfür dient der Grundbedarf der Schulen, der sich aus Unterricht nach Stundentafel, Inklusion LSV und W+E sowie Ganztag zusammensetzt. Die Vertretungen im Rahmen von Schwangerschaft – wie auch die Vertretungen für Langzeiterkrankungen – werden weiterhin zentral über den Vertretungspool abgewickelt, sodass die sechsprozentige Zuweisung für die flexible Unterrichtsvertretung hiervon nicht betroffen ist. Zusätzlich zu den Ressourcen der flexiblen Unterrichtsvertretung sowie des Vertretungspools soll ein regionsbezogener Pool eingerichtet werden, mit dem regionsbezogene Vertretungsnotfälle kompensiert werden können.
Für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist diese Frage nicht relevant, da es eine Lehrerzuweisung an die Schulen in einer prozentualen Form in Bremerhaven nicht gibt.
Zu Frage 2: Diese Frage kann aktuell nicht valide beantwortet werden. Die Festlegung von Sätzen pro Stunde kann erst nach Abschluss der Abstimmung mit den am Prozess beteiligten Schulleiterinnen und Schulleitern erfolgen.