Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie mir sagen, wie viel Prozent beim Ausfall von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingeplant sind?

Ich kann Ihnen diese Zahlen jetzt im Detail nicht aus dem Kopf sagen, aber ich möchte Ihnen den Hinweis geben, dass wir im Hinblick auf den Einsatz der einzelnen Vertretungsressourcen im Moment noch im Gespräch sind, weil die spezifischen Vertretungsmöglichkeiten, die wir haben, je

nach Schulform und insbesondere im Hinblick auf die Schulgrößen unterschiedlich sind. Deswegen müssen wir für die einzelnen Systeme auch angepasste Vorschläge machen, wie wir das aus den zusätzlichen Ressourcen, die der Senat bereitgestellt hat und noch bereitgestellt werden sollen, optimal abdecken können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt die Überschrift „Volksverhetzung und Terrorismus in sozialen Netzwerken“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Patrick Öztürk, Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Öztürk!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hoch schätzt der Senat die Gefahr ein, die von der Verbreitung von volkshetzerischem und verfassungsfeindlichem Gedankengut in sozialen Netzwerken ausgeht?

Zweitens: Welche Strategie verfolgt der Senat bei der Eindämmung der Äußerung von volkshetzerischem und verfassungsfeindlichem Gedankengut mit strafrechtlicher Relevanz in sozialen Netzwerken?

Drittens: Was unternimmt der Senat bezüglich der Strafverfolgung von Tätern, die in sozialen Netzwerken Volksverhetzung betreiben oder verfassungsfeindliches Gedankengut verbreiten?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Durch soziale Netzwerke wird das Verbreitungspotenzial volksverhetzender oder extremistischer Inhalte deutlich gesteigert. Hinzu kommt die relative Anonymität, die es dem einzelnen Nutzer erleichtert, diese Inhalte vermeintlich ungestraft zu verbreiten. Der Senat schätzt die Gefahr, die von der propagandistischen Nutzung sozialer Netzwerke ausgeht, als hoch ein. Dies gilt sowohl für den Bereich des Rechtsextremismus als auch für den islamistisch-salafistischen Extremismus.

Zu Frage 2: Der Senat verfolgt die Strategie der konsequenten Strafverfolgung bei niedriger Einschreitschwelle durch eine zielgerichtete Aufklärung und Auswertung von volksverhetzendem oder verfassungsfeindlichem Gedankengut in den sozialen Netzwerken. Dies geschieht auf Bundesebene in Abstimmung mit den Ländern durch Internetspezialdienststellen in Kooperation mit staatlichen und nicht staatlichen Stellen. Ziel ist neben der Strafverfolgung auch die zügige Entfernung der relevanten Inhalte aus dem Internet.

Zu Frage 3: Erhält die Polizei Kenntnis von volksverhetzenden oder verfassungsfeindlichen Äußerungen in sozialen Netzwerken, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, werden konsequent Ermittlungen eingeleitet. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie wird zwischen Meinungsfreiheit und strafverfolgungsrelevanten Inhalten unterschieden, und wer bewertet dies? Was ist noch als im Rahmen der Meinungsfreiheit anzusehen, und was ist tatsächlich strafverfolgungsrelevant?

Das ist in der Tat eine ganz schwierige Frage. Ich versuche einmal, darauf eine Antwort zu geben. Es ist klar: Meinungsfreiheit steht obenan. Auf den Schritt zur Begehung einer Straftat wird man nicht eine Messlatte legen können. Alles, was wir in der Vergangenheit aus dem Internet entfernt haben, war so eindeutig strafrechtlich relevant, dass uns diese Zweifel nie gekommen sind.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Machen die User guten Gebrauch von dieser Option, Inhalte anzuzeigen?

Es ist ja kein bremisches Thema, sondern wir arbeiten im Konzert der Länder und mit Unterstützung des Bundes schon sehr lange an diesem Thema. Deswegen gibt es diese Internetdienststellen auf Bundesebene, wie zum Beispiel das Gemeinsame Internetzentrum insbesondere für den islamistischen Extremismus. Das heißt, dort wird bundesweit alles verfolgt, was in das Internet eingestellt wird. Das muss auch unsere Antwort sein. Es macht keinen Sinn, vor Ort eigene Expertenteams aufzubauen. Wir müssen das Internet in seiner Gesamtheit betrachten. Ich denke, dass wir da inzwischen auch deutliche Fortschritte erreicht haben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie schätzen Sie die Kooperation der Anbieter ein, wie zum Beispiel Facebook, und wie ist das bei Geheimgruppen? Wie ist das bei anonymen Usern?

Ich muss sagen, da fehlt mir etwas die Praxis.

(Abg. Fecker [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Praxis hat Facebook!)

Ich bin nicht bei Facebook. Ich weiß nur, dass unsere Behörden stets bemüht sind, sehr schnell zu rea

gieren und verfassungsfeindliche oder rechtswidrige Inhalte aus dem Internet zu entfernen.

Es liegt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Zenner vor. – Bitte!

Herr Senator, ich habe eine Nachfrage. Sie hatten gesagt, Ziel sei es vor allem auch, die Propaganda aus dem Internet zu entfernen. Meine Frage lautet: Haben Sie schon Beispiele aus der Vergangenheit, bei denen dies gelungen ist?

Ja, zum Beispiel haben wir der Parlamentarischen Kontrollkommission, in der Sie auch Mitglied sind, vor kurzem berichtet, dass ein Video im Internet publiziert wurde, an dem auch zwei Bremer Salafisten mitgewirkt haben. In diesem Video wurde dazu aufgerufen, Anschläge zu begehen beziehungsweise sich dem IS anzuschließen. Dieses Video wurde innerhalb weniger Stunden entfernt, ich glaube, durch das Bundeskriminalamt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das war mir bekannt. Gibt es darüber hinaus – –.

Herr Kollege, ein bisschen lauter!

Ob es darüber hinaus Beispiele der Entfernung gibt!

Geht doch!

Mit Sicherheit! Das läuft aber in erster Linie auf Bundesebene. Wenn es keinen direkten Bezug zu Bremen gibt, gehen wir dieser Sache nicht von hier aus nach.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft „Radikalisierungsversuche“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Patrick Öztürk, Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte schön, Herr Kollege Öztürk!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass bekannte radikal-islamistische Organisationen in Bremen und Bremerhaven versuchen, insbesondere auf neu ankommende Flüchtlinge extremistisch-fundamentalistisch einzuwirken?

Zweitens: Was unternimmt der Senat gegen derartige negative Einflussnahme, um eben diese zu verhindern oder zu erschweren?

Drittens: Wie ist der Stand der Ausarbeitung des Konzepts zur Prävention gegen radikalen Islamismus, und wird das Thema Schutz der Flüchtlinge hier explizit mit aufgegriffen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Fries.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Senat ist bekannt, dass Personen aus dem salafistischen Umfeld versuchen, Einfluss auf Personen in Flüchtlingsunterkünften zu nehmen. Nach bisherigen Erkenntnissen des Senators für Inneres zielen ihre Aktivitäten vor allem auf Jugendliche ab. Sie versuchen, sich den Umstand zunutze zu machen, dass sich einige junge Flüchtlinge fremd fühlen, Sprachprobleme haben und noch keinen Anschluss haben. Sie bieten zum Beispiel Fahrdienste zu Moscheen an oder unterstützen bei kleinen Problemen im Alltag. Im Gegenzug wird sozialer Druck erzeugt, das salafistische Weltbild anzunehmen.

Die Polizei geht derzeit mehreren Hinweisen nach, nach denen mutmaßliche Salafisten versucht haben sollen, Flüchtlinge anzuwerben. Dazu hat sie eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Die Einrichtungsleitungen von Flüchtlingsunterkünften haben gegen vier Personen Hausverbote ausgesprochen.

Zu Frage 2: Die salafistische Szene wird intensiv beobachtet, und die Sicherheitsorgane stehen im verstärkten Austausch mit senatorischen Behörden und den Trägern von Flüchtlingseinrichtungen. In Kooperation mit dem Landesamt für Verfassungsschutz ist eine Handreichung für Mitarbeitende von Gemeinschaftsunterkünften im Erwachsenen- und Familienbereich entstanden. Das zuständige Referat bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport hat alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe schriftlich auf die Gefahrenlage hingewiesen. Auch hier wird eine Handreichung erarbeitet. In den Einrichtungen sind neben dem vorzuhaltenden Fachpersonal auch Sicherheitskräfte eingesetzt, um den Zutritt Unbefugter zu den Einrichtungen zu verhindern.

Zu Frage 3: Das Präventionskonzept gegen religiös begründeten Extremismus und Islamfeindlichkeit ist in Teilen bereits umgesetzt. In den Ressorts sind zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt und miteinander vernetzt, außerdem sind Meldewege vereinbart worden. Zudem schulen kitab, Polizei und Landesamt für Verfassungsschutz regelmäßig Multiplikatoren und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter in den Einrichtungen.

Daneben werden mehrere Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ umgesetzt, darunter das Projekt „JAMIL“ des Vereins VAJA e. V. Mit dem Ansatz der aufsuchen