Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Daneben werden mehrere Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ umgesetzt, darunter das Projekt „JAMIL“ des Vereins VAJA e. V. Mit dem Ansatz der aufsuchen

den Jugendarbeit werden dort pädagogische Handlungsstrategien entwickelt, die attraktive und überzeugende Gegenangebote für solche Jugendliche bieten, die mit extremen Interpretationen des Islam sympathisieren. Zudem wird die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Prävention religiös begründeter Radikalisierung“ vorangetrieben. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist vielleicht auch eine informierende Handreichung für Flüchtlinge sinnvoll?

Sicher ist es auch sinnvoll, direkt mit den Flüchtlingen darüber zu sprechen und ihnen entsprechendes Material zur Verfügung zu stellen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Welche Möglichkeiten haben die Flüchtlinge, ihre Religion auszuüben, und gibt es diesbezüglich Absprachen/Kooperationen, zum Beispiel mit anderen Moscheeverbänden?

Zum einen wird versucht, in den Einrichtungen Möglichkeiten dafür zu schaffen oder vorzusehen, zum anderen gehen wir auf die Islamische Gemeinde hier in der Stadt zu und wünschen uns, dass auch diese sich engagieren und ihren Beitrag zur Integration leisten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf „Lions Quest“, „Leo“, „Design your life“, „Gemeinsam Leben lernen“ & Co.“. die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Patrick Öztürk, Güngör, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Öztürk!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Strebt der Senat eine Weiterführung oben genannter Programme an?

Zweitens: Ist die Ausweitung oder Zusammenführung oben genannter Programme zu einem flächendeckenden Angebot geplant?

Drittens: Wie bewertet der Senat oben genannte Programme, und welche Strategie verfolgt der Senat in diesem Zusammenhang bei der Entwicklung psychosozialer Kompetenzen in Bremer Schulen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Pietrzok.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Programm „Design your life“ wurde in der Verantwortung des Landesinstituts für Schule konzipiert und kontinuierlich dem Bedarf der Bremer beruflichen Schulen entsprechend weiterentwickelt. Ähnliches gilt zum Beispiel auch für die parallelen Programme zur Stärkung der Lebenskompetenzen „... ganz schön stark!“ für die Grundschulen beziehungsweise „Kribbeln im Bauch“ für die Oberschulen. Alle drei Programme werden aufgrund der großen Nachfrage durch das LIS weitergeführt. Die Entscheidung, welche Programme genutzt werden, treffen die jeweiligen Schulen selbst. So haben sich zum Beispiel einzelne Schulen im Bremer Süden für die Programme „Leo“, „Erwachsen werden“, „Lions Quest“ und „Gemeinsam leben lernen“ entschieden und setzen diese selbstverantwortlich um. In Bremerhaven wird in der Primarstufe das Programm „Leo“ an Schulen eingesetzt. In den Oberschulen werden die Lehrkräfte regelmäßig in der Durchführung von Lions Quest geschult. Seit zwei Jahren wird die Fortbildung nur noch mit Lehrkräften jeweils einer Schule durchgeführt. Dies soll garantieren, dass die Schule die Inhalte als Gesamtheit umsetzt. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Das Programm wird auch in Bremerhaven überwiegend als positiv bewertet und von vielen Schulen im Rahmen des sozialen Lernens eingesetzt. Zu Frage 2: Der Senat befürwortet ausdrücklich die eigenständige Entscheidung einer Schule für ein Programm des sozialen Lernens und plant demnach keine verbindliche flächendeckende Ausweitung der oben genannten Programme. Zu Frage 3: Grundsätzlich werden Programme in den Bremer Schulen zur Stärkung von Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen sehr begrüßt. Das LIS prüft das große Angebot entsprechender Programme und berät die einzelnen Schulen bei der Auswahlentscheidung eines jeweils geeigneten Programms. Der Senat verfolgt nicht die Strategie, ausschließlich bestimmte Programme zu empfehlen beziehungsweise vorzusehen, sondern stellt die Entscheidung, welches Programm bei der Entwicklung psychosozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler hilfreich sein kann, in das Ermessen der einzelnen Schule.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das ist zunächst einmal sehr schön zu hören. Wenn sich eine Schule für ein Programm entscheidet, ist das dann auch mit finanziellen Mitteln hinterlegt und garantiert, dass dieses Programm dann auch tatsächlich stattfindet?

Ich muss noch einmal prüfen, ob es dort auch schon zur Entscheidung gekommen ist

wegen Mangel an Ressourcen. Ich kann das jetzt nicht zuverlässig sagen und würde mit der Antwort noch einmal auf Sie zukommen.

(Abg. Patrick Öztürk [SPD]: Sehr gern!)

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Diese Programme sind ja sehr zu begrüßen, sie finden sich ja auch in den Strategien zur Förderung der seelischen Gesundheit, die der Senat in der letzten Legislaturperiode erstellt hat. Ich würde gern Folgendes wissen: Sie sagen, es ist richtig – diese Auffassung teile ich! –, dass die Schulen sich die Programme aussuchen können. Welche Anreize gibt es denn, dass sich Schulen überhaupt in dieser Richtung auf den Weg machen?

Ich kann Ihnen diese Frage jetzt auch nicht beantworten. Nach meinen Informationen ist es so, dass wir entsprechende Hinweise über diese Angebote geben und auch das LIS anweisen, dass sie diese Informationen weitergeben, und dass die Schulen das auch für eine sinnvolle Ergänzung halten. Das ist der Anreiz.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darf ich anregen, dass man noch einmal darüber nachdenkt, die Schulen zu ermuntern, auch zu erwägen, solche Programme ebenfalls in Angriff zu nehmen?

Natürlich! Wir sind da sehr offen für Ideen, und ich würde deshalb vielleicht auch noch einmal auf Sie zukommen.

(Abg. Frau Dr. Kappert-Gonther [Bündnis 90/Die Grünen]: Vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Fitnessmessungen mit dem Smartphone – Förderung durch Krankenkassen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dehne, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die finanzielle Förderung sogenannter Fitnesstracker, zum Beispiel Apple Watch, durch nunmehr auch gesetzliche Krankenversicherungen?

Zweitens: Welche Probleme sieht der Senat im Interesse der gesetzlichen und privaten Krankenkassen, diese Daten über ihre Mitglieder zu sammeln und als Voraussetzung für finanzielle Vergünstigungen in Tarifen oder Bonusprogrammen einzuführen, gerade auch vor dem Hintergrund des Solidaritätsprinzips bei gesetzlichen Krankenkassen?

Drittens: Wie bewertet der Senat die Bedenken von Versicherten, bald aufgrund von Nichtteilnahme an solchen Programmen schlechtere Versicherungsbedingungen oder gar den Verlust des Versicherungsstatus hinnehmen zu müssen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die im Land Bremen ansässige und der Aufsicht der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz unterstehende Krankenkasse beabsichtigt nicht, die sogenannten Fitnesstracker finanziell zu fördern. Daher besteht weder für die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz im Besonderen noch für den Senat im Allgemeinen ein konkreter Anlass, eine Prüfung der Zulässigkeit einer solchen finanziellen Förderung zu beginnen.

Unabhängig davon hält es der Senat für angezeigt, die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung gezielt für Leistungen einzusetzen, die unmittelbar bei der Vermeidung oder Behandlung von Krankheiten und der Förderung der Gesundheit der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ansetzen. Wenn Fitnesstracker lediglich isolierte Körperzustände messen, sieht der Senat sie nicht als geeignet an, die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern oder zu unterstützen.

Zu Frage 2: Für den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung sieht das Sozialgesetzbuch weitreichende und strikte Regelungen zum Sozialdatenschutz vor. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und für welche Zwecke die gesetzlichen Krankenkassen Gesundheitsdaten ihrer Versicherten sammeln dürfen, beurteilt sich nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Das gilt selbst für solche Gesundheitsdaten, die Versicherte ihrer Krankenkasse gegebenenfalls freiwillig, zum Beispiel über den Fitnesstracker, zur Verfügung stellen. Derzeit sieht der Senat keine gesetzlichen Grundlagen, aufgrund derer die Krankenkassen ihre Versicherten nach derartigen Gesundheitsdaten fragen dürfen. Das Solidaritätsprinzip ist daher nicht berührt.

Im Bereich der privaten Krankenversicherung ist der Datenschutz außerhalb des Sozialgesetzbuchs geregelt. Zwischen dem privaten Krankenversicherungsunternehmen und seinen Versicherten besteht ein pri

vatrechtliches Vertragsverhältnis, in dem unter Umständen auch vereinbart werden kann, dass und gegebenenfalls welche Gesundheitsdaten Versicherte ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen zur Verfügung stellen können, um als Gegenleistung finanzielle Vergünstigungen bei der Tarifgestaltung zu erhalten. Dazu bedarf es jedoch in jedem Fall eines Tarifwechsels, der nur in beiderseitigem Einvernehmen zwischen dem Krankenversicherungsunternehmen und den Versicherten durchgeführt werden kann. Da das die gesetzliche Krankenversicherung beherrschende Solidaritätsprinzip in der privaten Krankenversicherung keine Anwendung findet, stellt sich auch nicht die Frage nach etwaigen Auswirkungen.

Zu Frage 3: In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Ausgestaltung der Bedingungen, unter denen die Krankenversicherung durchgeführt wird, entweder direkt durch gesetzliche Vorschriften oder indirekt durch Satzungsregelungen der Krankenkassen, Richtlinien beispielsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses oder Verträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften. Wenn in diesem Sinne die Nichtteilnahme an solchen Programmen zu schlechteren Versicherungsbedingungen führen soll, bedarf es dazu entsprechender Gesetzesänderungen. Aktuelle Überlegungen zu Rechtsänderungen in diesem Sinne sind dem Senat nicht bekannt.

In der privaten Krankenversicherung ist der Versicherungsvertrag deutlich stärker privatrechtlich ausgeprägt. Daher dürften hier Tarife, die eine Teilnahme an entsprechenden Programmen mit Vergünstigungen bei den Versicherungsprämien „belohnen“, eher zu erwarten sein.

Ein Verlust des Versichertenstatus ist nach geltender Rechtslage wegen der Pflicht zur Versicherung jedoch weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung zu erwarten. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Zuerst einmal herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Ich habe nur eine kleine Zusatzfrage. Frau Senatorin, könnten Sie sich vorstellen, dieses Thema auch auf Ihrer Homepage noch einmal in einer kurzen Darstellung zum Thema zu machen?

Gern!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Kofinanzierung von Innovationsbeihilfen im Schiffbau durch das Land. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abge