Stephanie Dehne
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Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesundheit berührt alle Lebensbereiche. Gesundheit ist kein Thema, das man ganz für sich betrachten kann und
das haben wir in den beiden Redebeiträgen auch schon gehört. Darum lassen Sie mich für die Fraktion der SPD sagen: Gute Bildungspolitik ist Gesundheitspolitik,
gute Arbeitsmarktpolitik, Herr Kollege, ist Gesundheitspolitik, gute Wohnungsbaupolitik und gute Sozialpolitik sind Gesundheitspolitik. Ich glaube, daran wird schon deutlich, dass Gesundheit ein umfassendes Thema ist und dass das nicht für sich allein steht, sondern dass man in alle Politikfelder schauen muss, denn wenn die Bedingungen gut sind und noch besser werden, dann wird sich das auch positiv auf die gesundheitliche Situation der Bevölkerung in Bremen und Bremerhaven auswirken.
Ja, die Kritik ist richtig, wir hatten lange keinen Landesgesundheitsbericht, aber er ist jetzt da und darin wird auch der enge Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Gesundheit deutlich, auch das haben wir schon gehört.
Jede achte Schulanfängerin und jeder achte Schulanfänger sind zu dick und das ganz unterschiedlich in den verschiedenen Stadtteilen. In Bremerhaven ist von jedem vierten Kind der Impfstatus nicht dokumentiert, das heißt man weiß gar nicht genau, ob diese Kinder gegen die Krankheiten geimpft sind, gegen die wir sie impfen wollen. Und auch bei den Erwachsenen ist Impfung ein Thema, das wird in dem Bericht deutlich, zum Beispiel ist die Quote bei den Erwachsenen bezüglich der Windpockenimpfung sehr niedrig.
Wir haben auch etwas über das Thema Alkohol und Gesundheit gehört, darauf müssen wir politisch noch einmal ganz besonders schauen.
Alkohol in Maßen, das ist wie mit jeder Droge, Herr Hinners, die Dosis macht das Gift. Das ist auch bei Alkohol so und wenn wir sehen, dass in Bremerhaven doppelt so viele Männer wie in Bremen an psychischen Erkrankungen und Störungen durch Alkoholkonsum leiden, dann müssen wir uns das auch ganz besonders ansehen.
Wir haben auch etwas über das Thema Rauchen gehört und aus diesem Grund hat Rot-Grün einen Antrag zum Thema Tabakwerbeverbot eingebracht, den wir in der Bürgerschaft haben. Lassen Sie mich auch sagen, dass ich eine hohe Sympathie dafür habe, dass wir in Deutschland zum Thema Tabak- und Alkoholwerbeverbot weiter vorangehen. Damit wären wir einen großen Schritt weiter.
Das Thema Prävention ist in diesem Zusammenhang natürlich ein ganz Wichtiges und da haben wir auch schon gehört – –. Wir haben die Präventions- und Gesundheitsfachkräfte an den Schulen, ich glaube, diesen Bereich müssen wir ausbauen und verstärken, denn das, was ich wahrnehme, ist, dass diese Fachkräfte sowohl mit den Kindern, als auch mit den Eltern und den Lehrkräften sehr gut in einen Kontakt kommen und vor Ort Effekte bringen, die helfen, das Leben besser zu machen und ein höheres Bewusstsein für Gesundheit und einzelne Themen zu schaffen. Deswegen müssen wir das unbedingt verstärken.
Was wollen nun die Parlamentsanträge? Frau Vogt ist darauf kurz eingegangen. Was uns an dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, dessen Richtung und Inhalt wir teilen und weshalb wir ja letztendlich auch einen ähnlichen Antrag eingebracht haben, ein bisschen stört, war, das an WiN-Gebiete zu knüpfen. In Bremerhaven ist das mit den WiN-Gebieten noch einmal deutlich anders als in Bremen und darum fanden wir das an dieser Stelle falsch.
Mir ist wichtig, dass wir die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen wollen und das ist in Ihrem Redebeitrag deutlich geworden. Es bringt nichts, wenn wir in den Quartieren und Stadtteilen eine schwierigere Situation vorfinden, in denen die Bevölkerung eine schwierigere soziale Lage hat, und wir dann nur die Ärztinnen und Ärzte vor Ort haben. Auch da gibt es teilweise Schwierigkeiten, Stellen oder Arztsitze nachzubesetzen. Wir wollen diese auch mit anderen Berufsgruppen verknüpfen.
Das muss also interdisziplinär erfolgen und das, was wir im Wahlprogramm der SPD stehen haben und was ich auch schon seit geraumer Zeit sage und immer wieder vertrete: Wir brauchen sowohl Sprachmittler, das wurde angesprochen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, so etwas wie Rechtsberatung und Verbraucherberatung – also ein richtig gutes Paket.
Und das, ich komme zum Schluss, nicht nur im Sinne der Patientinnen und Patienten, sondern auch, um einen Anreiz für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen, in genau diese Quartiere zu gehen, sich den vielfältigen Problemen zu stellen und dort anzupacken. Aus diesem Grund bitte ich herzlich um Ihre Unterstützung für unseren Antrag. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Herr Dr. Buhlert sagte gerade, jetzt habe ich Sie herausgefordert. Das stimmt natürlich auch, denn wenn Sie jetzt sagen, in Schwachhausen gibt es ebenfalls arme Menschen, dann sage ich, ja freilich gibt es in Schwachhausen auch arme Menschen und sicherlich auch Menschen mit einer schwierigen sozialen Lage. Dennoch darf man nicht vergessen, dass es durchaus unterschiedliche Strukturen in den Stadtteilen gibt. Sie haben auch anklingen lassen, gerade wenn wir auf das Thema Haus- und Kinderarztpraxen schauen, dann haben wir natürlich in Schwachhausen eine ganz andere Situation als zum Beispiel im Bremer Westen oder auch in Teilen des Bremer Nordens, also von daher finde ich, muss man da ein bisschen vorsichtig sein.
Ich war vor einer Weile im Bremer Westen und habe dort mit Ärztinnen und Ärzten gesprochen, und sie haben mir noch einmal sehr anschaulich berichtet, dass sie natürlich mit den Patientinnen und Patienten ganz andere Themen zu bearbeiten haben als nur „die reine Krankheit“. Da gibt es teilweise ein anderes Verständnis überhaupt von Therapie, von Therapietreue, wie nehme ich Medikamente ein, welche Regeln gibt es da, an die ich mich auch halten soll, verstehe ich überhaupt, was der Arzt von mir will, wie gehe ich mit Informationen um, verstehe ich das alles, was er mir sagt, und so weiter. Aus genau diesem Grund haben wir den Antrag gestellt, und daher bitte ich auch noch einmal die Fraktion der FDP, die sich auch anschließen will, sich dieses Thema noch einmal genauer vorzunehmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier heute ein ganzes Paket an unterschiedlichen Themen, die sich alle mehr oder weniger mit der Psychiatrie befassen. Darum will ich auf die Große Anfrage auch nur ganz kurz eingehen.
Das Bundesteilhabegesetz hat dazu geführt, dass wir hier jetzt zu mehr Personal kommen, weil Menschen mit Behinderungen und eben auch psychisch kranke Menschen, die hier einbezogen sind, stärker teilhaben und selbstbestimmt leben sollen, und dazu gehört das Gesamtplanverfahren, da kann man aus der Antwort des Senats einiges ablesen. Das ist nicht ohne, da wird viel genauer und individueller mit den Betroffenen geschaut, was sie eigentlich an Unterstützung brauchen, und das erfordert natürlich mehr Personal. Das haben wir in der Deputation für Gesundheit- und Verbraucherschutz, in der Sozialdeputation, jetzt auch im Haushalts- und Finanzausschuss gehabt, von daher glaube ich, dass wir als Land Bremen in guten Schuhen stehen.
Nun kommen wir zum Antrag der Fraktion DIE LINKE! Natürlich, das Thema Fixierung, das hat Frau Bernhard hier angesprochen, das ist eines, das wir auch im Rahmen der Besuchskommission immer wieder haben, wenn wir in die psychiatrischen
Abteilungen gehen. Aus den dortigen Gesprächen und ebenso aus entsprechenden Vorlagen wissen wir allerdings auch, dass die Fixierungen in letzter Zeit weniger geworden sind, und dass sich eine große Anzahl der Fixierungen auf wenige Personen fokussiert, weil es natürlich Menschen gibt, die auch für das Personal in ihrem Verhalten so schwierig
und mit Aggressionen behaftet sind, dass zu ihrem eigenen Schutz und auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fixierungen durchgeführt werden.
Gleichwohl ist dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts wichtig und auch richtig, auch aus Sicht der SPD-Fraktion, und genau deshalb haben wir das PsychKG, also das entsprechende Gesetz, reformiert. Dass man sich auch immer noch einmal ansehen muss, ob es ausreichend ist, das ist völlig unbenommen. Ich glaube aber, uns hier zu unterstellen, wir wären minimalistisch vorgegangen und hätten gar nicht den Anspruch gehabt, diese Dinge in Erwägung zu ziehen, das möchte ich, ehrlich gesagt, von mir weisen.
Auch jetzt müssen Fixierungen begründet werden, und auch das kann natürlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon abhalten, das zu schnell zu tun, denn Dokumentationen und so weiter sind mit einem Aufwand verbunden, und da überlegt man sich vielleicht in dem Moment noch einmal, ob die Fixierung wirklich nötig ist und ob man es nicht auch anders machen kann?
Sie sprechen in Ihrem Antrag auch vom Personalmehrbedarf, der ermittelt werden soll, und dass dann die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Ich habe da noch einmal im Justizressort nachgefragt, und dort wurde mir gesagt, der richterliche Eildienst ist inzwischen eingerichtet, ein entsprechender Personalmehrbedarf wurde ermittelt, und – das muss man immer im Zusammenhang mit dem psychiatrischen Kliniken sehen – wir haben eine bundesweite gesetzliche Regelung, nämlich eine Psychiatriepersonalverordnung, die auch dafür sorgt, dass die Kliniken, zumindest das Personal, das sie auch in der Psychiatrie einsetzen und auch darunter deklarieren, dass sie auch tatsächlich das Personal dort einsetzen und nirgendwo anders. Das erwarte ich auch, sonst
müssen die Kliniken nämlich das Geld an die Krankenkassen zurückzahlen, und das ist auch nicht im Sinne der Häuser. Aus diesen genannten Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Lassen Sie mich kurz etwas zu dem Bericht der Besuchskommission sagen. An der Besuchskommission nehmen auch immer rege Einzelne von unserem Haus teil. Wenn Sie sich das Fazit der Besuchskommission am Ende des sehr ausführlichen Berichts anschauen, dann sehen Sie ganz klare Kritik, die darin steht, auch klare Handlungsempfehlungen, und dazu haben wir uns in der Sondersitzung der Deputation im vergangenen August ausführlich geäußert. Wir haben mehrere Stunden lang mit Expertinnen und Experten diskutiert. Also, dass wir dieses Thema ernst nehmen, das haben wir, glaube ich, besonders in dieser Legislaturperiode unter Beweis gestellt.
Für mich ist wichtig, dass wir dazu kommen und diesen Weg auch weitergehen, die Psychiatrie wirklich zu reformieren. Wir haben mit der Umsetzung und mit dem entsprechenden Konzept, das wir uns Anfang dieses Jahres auch in der Deputation sehr ausführlich haben vorstellen lassen und sehr ausführlich erörtert haben, aus meiner Sicht einen echten Meilenstein erreicht. Psychisch kranke Menschen sollen eben nicht mehr in ein Krankenhaus kommen, wenn es auch eine andere Behandlungsmöglichkeit gibt, wenn sie nämlich in ihrem Lebens- und Wohn- und Arbeitsumfeld behandelt werden können: aufsuchend, ambulant und teilstationär. Es ist in jedem Fall besser, die Menschen in ihrem Umfeld zu belassen, es gibt mehr Chancen auf Genesung und weniger Verwerfungen, und darum ist es genau wichtig und richtig, diesen Weg der Ambulantisierung und Regionalisierung auch weiter zu gehen.
Wir haben auch angemahnt, dass wir mehr Tempo wollen, dass wir gerade auch von den Kliniken hier im Land Bremen mehr und schnellere Umsetzung wollen, und natürlich ist das für sie nicht einfach.
Ich komme zum Schluss! Wir wissen, dass Betten, die es in der Psychiatrie gibt, auch gefüllt werden. Von daher ist es für mich auch keine Lösung, wenn
man sagt: Wir haben einen hohen Bedarf, wir brauchen dann mehr Betten, dann wird sich das Problem schon lösen. Nein!
Wir brauchen eine regionale und ambulante gute Versorgung, vor allen Dingen Beziehungskontinuität zwischen Behandlern und Patientinnen und Patienten, und ich würde mich sehr freuen, wenn dieser Weg der Reform der Psychiatrie von diesem Haus aus auch in der kommenden Legislaturperiode so engagiert weiter verfolgt wird. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Senatorin, nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein bisschen spät, trotzdem ist es natürlich richtig und wichtig, dass wir uns heute mit dem Thema Pflege beschäftigen.
Die SPD setzt sich seit Jahren für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ein. Herr Kollege Erlanson hat ja auch sehr deutlich gemacht, warum das so wichtig ist. Weil wir natürlich in ganz vielen Bereichen einen Fachkräftemangel haben, und der ist auch in der Pflege angekommen.
In den vergangenen zehn Jahren haben wir uns hier in Bremen gemeinsam mit den Gewerkschaften auf unterschiedlichen Ebenen, auch im Parlament und im Bundesrat, mit Personalbemessungsregelungen beschäftigt, und wir haben auch für die Fälle Finanzierung von Tarifsteigerungen durch die Krankenkassen mobilisiert. Vielfältige Aktivitäten waren erfolgreich und sind auch jetzt in diverse Gesetze zur Verbesserung der Pflege gemündet. Das können wir uns ja auf Bundesebene im Moment anschauen. Was wir in Bremen im Bereich der Pflege erleben, das ist ja nichts, was nur Bremen betrifft, sondern das ist natürlich etwas, das in der ganzen Republik so oder ganz ähnlich vorherrscht.
Auf Bundesebene gab es in letzter Zeit richtig Bewegung. Wir haben für die Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige jetzt das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Auch zur Pflegeausbildung wurde etwas auf politischer Ebene gemacht, nämlich das Pflegeberufereformgesetz. Wir haben im Bereich Pflegestellen – nämlich Pflegestellen auch schaffen, das ist ja auch ein Punkt, den Sie gerade angesprochen haben – das Sofortprogramm Pflege aufgelegt, des Weiteren für die Besetzung von Pflegestellen die Konzertierte Aktion Pflege und für Pflegestandards die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung.
Es ist auf Bundesebene also viel passiert und das wird sich natürlich auch auf Bremen positiv auswirken. Sie gehen in Ihrem Antrag – dazu haben Sie, Herr Rupp, gerade noch nicht so ganz viel gesagt – auch auf das Volksbegehren ein, das jetzt in diesem Bereich stattfindet. Da hat der Senat und haben auch wir neulich als gesundheitspolitische Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen mit den Initiatoren gesprochen, haben uns da mit dem Anliegen befasst. Auch in dem Bereich muss man sagen, auf Bremer Ebene kann man natürlich etwas tun, allerdings ist aus der Sicht der Fraktion der SPD da das meiste doch auf Bundesebene zu regeln, damit wir hier nicht zu einer Insellösung kommen.
Vor wenigen Monaten erst haben Bundestag und Bundesrat das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet und damit werden bundesweit gültige Regelungen zur Personalbemessung, zu Personaluntergrenzen und auch zur Finanzierung von Ausbildung festgelegt. Ich muss einmal ganz ehrlich sagen: Das, was mit diesem Gesetz geschafft wurde, ist ein richtiger Meilenstein. Die Pflege am Bett wird aus den Fallpauschalen, aus den DRGs herausgenommen und wird gesondert vergütet. Damit holen wir die Pflege am Bett aus der Ökonomisierung heraus.
Wir holen sie auch aus dem Wettbewerb um Kostensenkung heraus und das ist genau richtig so.
Auch das Pflegestellenförderprogramm wird fortgesetzt und ausgebaut. Jede zusätzliche Pflegekraft, die jetzt in einem Krankenhaus eingestellt
wird, gilt als wirtschaftlich und muss von den Krankenkassen zu 100 Prozent bezahlt werden, auch das ist richtig positiv.
Diese Regelungen setzen das Ziel des Koalitionsvertrages zwischen SPD und CDU/CSU auf Bundesebene um, die Pflege spürbar zu verbessern, die Arbeitssituation zu verbessern und dadurch natürlich auch die Pflegequalität für die Patienten und Patientinnen zu verbessern, die Arbeitsbedingungen attraktiv zu machen und dadurch auch mehr Nachwuchs zu gewinnen, denn natürlich ist das besonders wichtig.
Das ist ein wesentlicher Schritt hin zur Verbesserung und zu einer verbindlichen, somit am Pflegebedarf orientierten Pflegepersonalbemessung, darauf sind Sie ja gerade auch schon eingegangen.
Natürlich merken wir, dass die Arbeitsbelastung enorm hoch ist und – das haben Sie gerade auch schon angesprochen – viele gar nicht mehr in Vollzeit in der Pflege arbeiten, sondern nach kurzer Zeit oft schon ihre Arbeitsstunden reduzieren, weil sie sagen, die Arbeitsbelastungen seien im Moment so hoch, dass man das nicht aushalten könne. Darum hat sich der Senat im Gesetzgebungsverfahren auch noch einmal mit Bundesratsinitiativen eingesetzt und hat gesagt, wir brauchen ein zweites Maß für Qualität jenseits der Untergrenze, nämlich nicht nur orientiert an dem, was gerade ist, sondern orientiert am Soll. Der Senat hat sich auch stark gemacht für Personalgrenzen bei den Hebammen. Das ist nicht alles mit einer Mehrheit versehen worden. Einiges konnte da leider nicht mit ins Gesetzgebungsverfahren hineinkommen, gleichwohl denke ich, dass wir hier richtig zu Verbesserungen kommen werden, und das wird man auch in Bremen spüren.
Ich komme zum Schluss! Wir glauben, dass dieser Antrag zu kurz greift, dass wir vor allen Dingen durch die Änderungen auf Bundesebene einen echten Schritt vorankommen, dass sich das hier auch in Bremen zeigen wird. Wir werden deshalb Ihren Antrag ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch ein paar Worte sagen, weil jetzt auch getrennte Abstimmung beantragt wurde.
Zu dem Thema Ausbildungsplätze, da hat Herr Dr. Buhlert schon völlig zu Recht gesagt: Die Ausbildungsplätze, die jetzt bestehen, auch die werden schon zum Teil nicht besetzt. Das heißt, eine bloße Erhöhung der Ausbildungsplatzzahlen bringt uns doch an dieser Stelle nicht weiter.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz wird außerdem die Deckelung von Ausbildungsplatzzahlen aufgehoben. Man muss auch einmal ganz deutlich sagen: Wenn man in andere Bundesländer schaut, haben die zum Teil keine kostenlose Ausbildung, die müssen noch Geld mitbringen. Die schauen mich manchmal an, wenn ich sage: Nein, in Bremen ist das anders. Auch dort sind wir nicht die letzten der Bewegung. Im Gegenteil, wir sind dort gut aufgestellt. Natürlich geht auch immer noch mehr. Das ist keine Frage.
Die Leiharbeit ist attraktiv, selbstverständlich. Im Gesundheitsbereich ist Leiharbeit attraktiv für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das gilt für Ärztinnen und Ärzte, das gilt für Pflegekräfte. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn Leiharbeit schon immer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu solch guten Arbeitsbedingungen und solch guter Entlohnung geführt hätte, dann wäre ich auch ein Fan von Leiharbeit, schon von Anfang an. Wir sehen also jetzt durch diesen Mangel, der vorhanden ist, dass die Leiharbeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiv ist. Natürlich muss uns daran gelegen sein, dass die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern so attraktiv sind, dass das nicht mehr nötig ist, weil das natürlich zu Problemen für die Arbeitgeber führt, in diesem Fall für die Krankenhäuser.
Lassen Sie mich noch eines zu Punkt eins sagen, der hier auch getrennt abgestimmt werden soll. Wir bleiben bei unserer Ablehnung, denn wie ich schon erklärt habe, hat sich der Senat bereits im Gesetzgebungsverfahren für diese Dinge, die Sie in Ihrem Antrag aufschreiben, eingesetzt. Das wird er auch
weiter tun. Deshalb brauchen wir das an dieser Stelle nicht.
Lassen Sie mich auch noch einen Punkt zu dem Gesetzentwurf sagen, den Sie bis Mai gern vorgelegt haben möchten: Ambitionierter Zeitrahmen, das zu allererst, und die Fraktion der SPD ist der Auffassung, dass es hier eine konkurrierende Gesetzgebung gibt. Wenn Sie das Thema Qualität in der Pflege ansprechen und das Thema Qualität im Gesundheitswesen und im Krankenhaus, dann ist das ein hoch komplexes Thema. Evidenz hatten wir schon, es muss wissenschaftlich gefestigt sein, was man da fordert und was ich auch immer wieder und gern noch einmal an dieser Stelle sage. Dann müssen wir uns auch über die Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland unterhalten, denn im OECDSchnitt hat kein Land so viele Krankenhäuser wie Deutschland. Das heißt, wenn die Politik sich auch trauen würde, kleine Häuser zu schließen, würden dann natürlich Personalkapazitäten frei, um an anderer Stelle zu arbeiten.
Wir brauchen keine Insellösung, wir brauchen bundeseinheitliche Vorgaben, und ganz ehrlich, Herr Erlanson, solche Themen wie Dienstpläne mit einem Senatskonzept, was jetzt auch bis Ende Mai schnell aufgestellt werden soll, abzuarbeiten, das kann nicht Aufgabe von Senatsressorts und von Politik sein, das muss auf operativer Ebene gelöst werden. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir auch heute noch einmal eine Debatte zum Thema Geburtshilfe und zum Thema Hebammen haben. Wie wir alle wissen, ist die Geburt ein zentrales Ereignis, nicht nur für den kleinen Menschen, der auf die Welt kommt, sondern auch für die Frau. Ich zitiere an dieser Stelle sehr gern unsere ehemalige Landesfrauenbeauftragte Ulrike Haufe, die immer sagte: „Eine Frau kann gebären.“ Das, finde ich, kann man auch so stehen lassen, das ist einfach eine Fähigkeit, etwas, was Frauen nun einmal können, das sie Männern voraushaben. Natürlich muss man sie dabei aber auch stärken und unterstützen, und genau das ist die Aufgabe, die Hebammen ganz wunderbar leisten.
Wichtig ist, dass wir eine qualitativ hochwertige Versorgung haben. Es wurde auch schon in der Debatte deutlich, natürlich stehen die Hebammen vor
enormen Herausforderungen und die Arbeitsbelastung nimmt weiter zu. Der Verdienst ist zum Teil nicht auskömmlich, auch das haben wir schon gehört. Daran muss auf Bundesebene weiter gearbeitet werden, damit auch die Freiberuflichkeit weiterhin eine echte Option bleibt. Der Senat hat einen Arbeitskreis Geburtshilfe eingesetzt, und die Forderungen, die die Fraktion DIE LINKE aufgreift, die Sie in Ihrem Antrag oder in Ihren beiden Anträgen aufgreifen, sind nicht neu. Gleichwohl sind sie weiter wichtig und richtig. Mehr Hebammen sind das eine Thema.
Natürlich müssen wir uns mit dem Thema Wiedereinstieg in den Beruf auseinandersetzen, wir müssen auch Anreize bieten, mehr zu arbeiten im Sinne von mehr Stunden zu arbeiten, wenn die Arbeit auch entsprechend geleistet werden kann. Ich erinnere mich noch sehr gut an ein Gespräch, das ich mit Frau Schiffling zu diesem Thema hatte, bei dem es auch darum ging, wie denn Hebammen auch möglichst lange, auch in einem höheren Lebensalter noch in diesem Beruf tätig sein können. Natürlich ist es auch ein körperlich und ein mental sehr anstrengender Beruf. Wenn man dahin kommt, dass die Arbeitsbedingungen so sind, dass auch ältere Frauen – wir haben in Bremen nur Frauen als Hebammen, keine Geburtshelfer, aber die beträfe es auch –möglichst lange mit Freude in diesem Beruf arbeiten können, müssen wir dafür noch einiges tun.
Das Thema Akademisierung ist angesprochen worden. Das ist natürlich auch ein wichtiger Baustein.
Es geht um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, also nicht nur ein Mehr an Hebammen, auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, das habe ich gerade schon angerissen. Da kommt natürlich auch direkt das Thema eins-zu-eins-Betreuung auf den Tisch. Das ist, glaube ich, auch jedem und jeder sehr deutlich. Wenn eine Hebamme unter solchem Druck steht, weil sie im wahrsten Sinne von einer Gebärenden zur nächsten und noch zur nächsten springen muss und sich nicht einer Frau ausreichend widmen kann, macht es den Beruf natürlich auch nicht attraktiver. Darum ist es auch gut, dass wir hier das Bündnis für die Unterstützung der natürlichen Geburt in Bremen haben, das sich auch diesem Ziel verschrieben hat. Es ist noch ein Weg bis zu dem Ziel, das verstehe ich, aber für die Fraktion der SPD ist auch ganz deutlich, wir müssen dahin kommen, dass wir perspektivisch diese eins-zu-eins-Betreuung erreichen.
Wichtig ist natürlich auch eine bessere Bezahlung, eine höhere Bezahlung. Genau das würde die Arbeitsbedingungen attraktiver machen und hätte natürlich auch dann wieder eine Wirkung darauf, dass mehr junge Menschen in diesen Beruf gehen.
Ein Aspekt noch: Die Verteilung von schwangeren Frauen, von Gebärenden ist natürlich auch ein Thema und darum ist ja gerade so etwas wie eine Hebammenvermittlungsstelle ein Baustein, der hier zur Verbesserung beitragen kann. In Bremerhaven wird es 20 zusätzliche Plätze in der Hebammenschule geben, damit wir keine Lücke in der Ausbildung haben. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Botschaft, die hat uns ja auch noch im vergangenen Jahr erreicht. Wir erhöhen auch weiter die Ausbildungskapazitäten, auch das ist wichtig.
Etwas ist mir in dem einen Antrag der Fraktion DIE LINKE ein Stück weit zu kurz gekommen. Darin geht es auch noch einmal um das Thema Kreißsäle. Wir haben im Klinikum Bremen-Mitte, das wir nun neu bauen, genau das gemacht. Wir haben dieser Situation Rechnung getragen, und es werden dort drei zusätzliche Kreißsäle und ein OP gebaut, um Kaiserschnitte, wenn sie nötig sind, durchzuführen.
Ich komme zum Schluss. Sie sehen, das Thema lässt uns nicht los. Das ist auch gut so. Wir werden ebenfalls, weil jetzt auch die getrennte Abstimmung gefordert wurde, der Ziffer 1 des Antrags zu den Hebammenzentren zustimmen. – Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube tatsächlich, an der Dynamik, die sich in den letzten Minuten entfaltet hat, sieht man, wie wir auch gemeinsam an diesen Themen arbeiten, das finde ich sehr positiv.
Ich hatte mich noch einmal zu Wort gemeldet. Frau Bernhard, Sie haben über das Thema hebammengeleiteter Kreißsaal gesprochen. Ich habe mir, das ist aber schon eine ganze Weile her, in BremenNord im Klinikum zeigen lassen, wie sie dort Geburtshilfe leben. Ich habe es so verstanden, dass die sich zwar nicht hebammengeleiteter Kreißsaal nennen, aber ein sehr ähnliches Konzept haben, das auch gerade die Frauen stärkt, die natürliche Geburt unterstützt und vor allen Dingen Hebammen dort den Hebel tatsächlich in der Hand haben, die Ärztinnen und Ärzte sich auch ein Stück weit zurückhalten. Von daher würde ich sagen, wenn es genauso weitergelebt wird, ist es auch schon das, was wir wollen.
Lassen Sie mich zum Thema Hebammenzentrum noch einmal etwas sagen. Ich finde es in der Tat ein wichtiges Thema und bin auch sehr dankbar, dass der Senat das so weiterverfolgt. Wir haben im SPDWahlprogramm das Thema auch aufgegriffen, weil es uns wichtig ist, dass Hebammen noch besser im Team zusammenarbeiten können. Herr Bensch hatte es auch schon angesprochen, es bringt viele praktische Vorteile mit sich. Es ist niedrigschwellig, es bietet eine Koordination, es bietet Vernetzung und auch gegenseitige Vertretung.
Momentan ist es so: Wenn eine freiberufliche Hebamme in den Urlaub geht und zum Beispiel sagt, sie möchte zwei Wochen Urlaub machen und verreisen, dann nimmt sie nicht nur für diese zwei Wochen keine schwangeren Frauen an, die dann ihren Geburtstermin haben, sondern vielleicht auch noch zwei Wochen vorher und zwei Wochen nachher nicht, weil sich eine Geburt nicht so genau terminieren lässt, sodass dann natürlich eine längere Zeitspanne vorliegt, in der diese Hebamme den Frauen nicht zur Verfügung steht.
Genau das könnte man mit Hebammenteams, mit einem Hebammenzentrum umgehen und könnte dafür eine bessere Situation, eine bessere Planbarkeit sowohl für die werdenden Mütter oder auch die Mütter, die gerade ein Kind zur Welt gebracht haben, als auch für die Hebammen selbst organisieren. Von daher ist das eine sehr sinnvolle Sache.
Es geht vor allen Dingen bei der Einrichtung eines solchen Zentrums nicht nur um den Geburtsvorgang an sich, sondern gerade auch um Vorsorge, um Beratung, um Kurse vor und nach der Geburt.
Vielleicht ist das Stillen problematisch und es braucht dort noch einmal bestimmter Hinweise, es könnte Veranstaltungen geben und auch aufsuchende Wochenbettbesuche.
Das alles muss natürlich auch finanziert werden. Dazu braucht man auf der einen Seite öffentliche Mittel, aber sicherlich auch Beiträge der Krankenkassen. Das kennen wir, dass Krankenkassen den Themen gegenüber oft sehr aufgeschlossen sind, aber wenn es dann um das Geld geht, sieht es manchmal ein bisschen anders aus. Von daher, finde ich auch, steht es diesem Parlament gut an, diesen Druck an der Stelle auch weiter aufrechtzuerhalten.
Ja, wir brauchen für so etwas natürlich auch eine nötige Personalstelle, damit die Umsetzung eines solchen Zentrums auch begleitet werden kann, weil man das nicht ohne weiteres machen kann. Das muss vorangetrieben werden, wir hatten das Thema, wie schon berichtet, in der Deputation, und an einer Lösung wird derzeit gearbeitet. Die Umsetzung, das entnehmen wir auch der Antwort des Senats oder der Mitteilung des Senats, ist für Ende dieses Jahres geplant. Von daher haben wir uns auch, so bin ich eingestiegen, dazu entschlossen, dem Antrag in Gänze zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lesen bildet. Lesen macht auch Spaß, egal ob gedruckt oder digital als E-Book, Bücher sind Kulturgüter und müssen auch für Menschen mit einem kleinen Geldbeutel zugänglich sein.
Gedruckte Bücher und Zeitschriften, das wissen Sie wahrscheinlich, fallen unter einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Seit dem 1. Januar 2015 gilt diese Ermäßigung auch für Tonträger und ähnliche Aufzeichnungsträger, wie es so schön heißt, also zum Beispiel Hörbücher. Es ist noch gar nicht so lange her, da begegnete ich hier auf dem Flur dem Kollegen Buchholz, der ein Buch in der Hand hatte.
Das stimmt, das passt auch noch sehr gut zum Nachnamen, da haben Sie Recht. Wir stellten fest, dass wir das Gleiche lesen beziehungsweise hören.
Da kommt jetzt noch ein Tipp vielleicht für den Feierabend oder das nahende Wochenende, nämlich „Der Apfelbaum“ von Christian Berkel. Der Kollege Buchholz liest es und ich höre es. Wir haben also beide ein Produkt mit diesem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Hätte der Kollege das Ganze als EBook gehabt, hätte er mehr dafür zahlen müssen, weil E-Books immer noch von dieser Ermäßigung ausgenommen sind.
Die EU hat an dieser Stelle den Weg für eine nationale Entscheidung über die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für E-Books freigemacht. Daher hat meine Fraktion das Thema diskutiert, und wir möchten, dass der Senat sich auf Bundesebene für eine umsatzsteuerliche Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Büchern einsetzt.
Es ist klar, dass es keinen Automatismus gibt, dass die E-Books dadurch günstiger werden. Es gibt aber die Chance, dass E-Books günstiger werden, denn die Buchpreisbindung sieht die Festsetzung des Preises einschließlich des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes vor. Wir können also erwarten, dass dort eine Senkung anstehen könnte und es einen Spielraum gibt, um die Preise etwas zu senken. So würde Lesen künftig noch mehr Freude bereiten, von daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt, glaube ich, an der Debatte, das ist ein Thema, das die Gemüter erhitzt und das ist zu später Stunde vielleicht auch ganz gut. Die Implementierung des Drugchecking und das haben wir ja mehrfach gehört, ist mit schwierigen rechtlichen Bedingungen verknüpft und darum gibt es auch noch große Unsicherheiten und daher wird das derzeit noch nicht umgesetzt.
Ich glaube, wir müssen das Thema angehen, darum steht es auch im Koalitionsvertrag und in unserem Bürgerschaftsantrag aus dem Jahr 2016.
Es gibt Produktkontrollen aller Art, für Spielzeuge, für Haartrockner, für Lebensmittel, für Trinkwasser und so weiter. Ziel ist der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung, Ziel ist es, Schaden abzuwenden. Bei Drogen machen wir das nicht. Wir können der Antwort des Senats entnehmen, dass zum Beispiel in Heroin, das man auf der Straße kaufen kann, rund 60 bis 85 Prozent Streckstoffe enthalten sind, davon oft mehr als die Hälfte Paracetamol, das wiederum überdosiert zu schweren Leber- und Nierenschäden führen kann. Im Kokain finden sich mitunter Entwurmungsmittel, worauf Konsumierende zum Teil mit Krämpfen, Ohnmacht oder Gedächtnislücken reagieren.
Das habe ich auch in einigen Redebeiträgen wahrgenommen, es gibt tatsächlich die Gegnerinnen und Gegner des Drugcheckings, die ein ganz bestimmtes Menschenbild haben und die letztendlich sagen: Die haben doch selbst schuld, dass sie illegale Substanzen konsumieren, also müssen sie sich auch nicht wundern, wenn sie kollabieren oder im schlimmsten Fall sterben. Das finde ich zynisch.
Es geht uns auch nicht darum, Herr Remkes, dass junge Menschen oder überhaupt Menschen, die Drogen konsumieren wollen, das dann zum Test abgeben und übrigens, Frau Dertwinkel, auch nicht wiederbekommen. Das ist nicht die Idee dahinter, sondern die bekommen ein Ergebnis, was darin enthalten ist. Dass die sich stundenlang von den Sozialarbeitern bedrängen lassen, wie Sie es ausgedrückt haben, und darum lieber auf einen Drogentest verzichten, das ist nicht das, was mit einem Drugchecking gewollt ist.
Sie haben auch gesagt, eine Hemmschwelle für den Einstieg in die Sucht würde dadurch gesenkt. Das habe ich hier mehrfach vernommen. Ich habe das in anderen Debatten rund um Drogenpolitik auch schon einmal gesagt. Sucht ist völlig unabhängig von einem Stoff, darum haben wir auch Spielsucht, darum haben wir Alkoholsucht und darum haben wir Pornografiesucht, die es mittlerweile gibt. Es gibt ganz unterschiedliche Süchte und vielleicht unterhalten Sie sich da auch einmal mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Drogenberatungsstellen und Suchtfachstellen, die erzählen Ihnen da eine ganze Menge. Da bekommt man auch ein etwas anderes Bild davon, was alles Sucht sein kann.
Dass Drugchecking eine trügerische Sicherheit vermittle, und dass der Staat das nicht dürfe, da frage ich mich tatsächlich, was wir denn dann mit Alkoholtests machen, die zur Prüfung der Verkehrssicherheit verwendet werden. Wenn ich dann nur mit 0,2 Promille unterwegs bin und die Polizei mich angehalten hat, hat pusten lassen und damit bescheinigt mir der Staat, es ist in Ordnung, es ist unter der Grenze, du darfst weiterfahren. Signalisiert mir das dann das auch, dass Alkohol kein Problem ist und ich auch noch weiter Auto fahre? Ich finde, auch an dieser Stelle ist das eine sehr schräge Argumentation.
Herr Remkes, Sie haben auch davon gesprochen, dass Sie keine akzeptierende Drogenarbeit wollen. Ich glaube, und das ist das, was Herr Dr. Buhlert auch ein Stück weit angesprochen hat. Natürlich brauchen wir den Kontakt zu den Menschen, den wir im Moment ja nicht haben, um gute Prävention machen zu können, um aufklären zu können, um nicht, wie Sie das genannt haben, auf jemanden stundenlang einzureden. Wir brauchen den Kontakt, um mit ihm in eine Beziehung zu kommen, in
Kontakt zu kommen um überhaupt ein Gespräch über diese Themen aufzunehmen. Diese Möglichkeiten haben wir nicht, und da wäre Drugchecking ein guter Ansatz.
Der überwiegende Teil der vom Senat befragten Einrichtungen, auch das kann man der Antwort des Senats entnehmen, hält die Einführung eines Drugcheckings in enger Anbindung an das Drogenhilfesystem, das ist natürlich unerlässlich, für sinnvoll und geboten. Die Wirkungen von Drugchecking könnten sein die Konsumierenden zu warnen, das Risikobewusstsein zu erhöhen, und das ist kein Anreiz für den Konsum von reinem Stoff, sondern hierbei geht es um Gesundheitsförderung und Prävention und letztendlich um den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Beratung und Weiterleitung in das Drogenhilfesystem ist natürlich essenziell und da könnte man genau dieses Scharnier schaffen, den Kontakt herzustellen und weiterzuleiten.
Die Fraktion der SPD ist der Auffassung, auch Menschen die Drogen nehmen, haben das Recht auf Schutz und auf Gesundheitsförderung.
Ich komme zum Schluss: Die Rechtslage ist umstritten, das ist einleuchtend. Es ist strafbar und wenn man Drogen nicht besitzen darf, darf man sie dann analysieren lassen, das ist natürlich ein Problem. Dennoch bin ich doch zuversichtlich, dass hierzu die Meinungsbildung im Senat noch nicht abgeschlossen ist und wir hoffentlich in nächster Zeit zu einer klaren Haltung kommen. – Herzlichen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Auswirkungen hat das am 9. November 2018 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals, PflegepersonalStärkungsgesetz – PpSG, auf die Situation im Pflegebereich im Land Bremen, und wie bewertet der Senat den Umstand, dass Hebammen und Therapieberufe nicht einbezogen wurden?
Zweitens: Stehen in Bremen genügend ausgebildete Pflegekräfte für die Besetzung der zusätzlichen Pflegestellen ab 2019 zur Verfügung, und wie geht der Senat vor, wenn das Pflegepersonal dafür nicht in ausreichender Anzahl vorhanden ist?
Drittens: Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund des beschlossenen PpSG die vorhandene Anzahl der Pflegeausbildungsplätze im Land Bremen, und mit welchen Mitteln kann der Senat die Attraktivität der Ausbildungen im Pflegebereich steigern?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte MEZIS e. V. „Mein Essen zahl ich selbst“?
Zweitens: Sind dem Senat weitere Initiativen von Ärztinnen und Ärzten im Land Bremen bekannt, die sich gegen den Einfluss der Pharmaindustrie wehren?
Drittens: Sieht der Senat Möglichkeiten, solche Initiativen im Sinne einer herstellerunabhängigen Beratung und Behandlung von Patientinnen und Patienten zu fördern?
Frau Senatorin, sind Sie mit mir der Auffassung, wenn zum Beispiel in der Praxis eines Hautarztes oder einer Augenärztin, dort Proben an die Patientin oder den Patienten gegeben werden, dass das dann nicht ganz ohne Einfluss auf den Arzt oder die Ärztin ist?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Was ist dem Senat über den Verkauf beziehungsweise den erfolgten Eigentümerwechsel der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“, UPD, bekannt?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die Auswirkungen des Eigentümerwechsels auf die Unabhängigkeit und Neutralität der Patientenberatung, die die UPD für sich beansprucht?
Drittens: Welche Auswirkung hat dieser Eigentümerwechsel auf die Patientenberatungsstelle im Land Bremen?
Frau Senatorin, Sie sprachen an, dass Sie das Thema schon in der Deputation hatten. Das ist ja noch nicht so lange her. Sind Sie mit mir der Meinung, dass es schwierig ist, gerade wenn man die Zahlen betrachtet, die die
UPD liefert, dass dort noch nicht einmal nach Beratungsleistungen für Männer und für Frauen unterschieden wird?
Frau Senatorin, Sie haben eben auch den Beirat angesprochen, der ja beraten und die Unabhängigkeit sicherstellen soll. Im Beirat sind vor einiger Zeit, gerade als jetzt dieser Wechsel passiert ist, einige Menschen zurückgetreten und haben gesagt, wie kritisch sie das sehen, weil sie die Unabhängigkeit gefährdet sehen. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass dies auch ein Zeichen dafür ist, dass dort etwas gewaltig misslingt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind, glaube ich, beim Thema Notfallversorgung inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Ich habe das auch beobachtet, was jetzt im Bundesrat in den Ausschüssen abläuft. Es ist nicht ganz einfach, das nachzuvollziehen, auch mein Stand ist, dass das noch nicht erledigt ist.
Wir haben von der SPD aus im Frühjahr eine Konferenz mit fünf Bundesländern gehabt, bei der wir uns mit allen, die in der SPD Gesundheitspolitik machen, getroffen und auch mit Praktikerinnen und Praktikern aus Notaufnahmen und so weiter gesprochen haben, die uns dort noch einmal die Situation schilderten.
Herr Bensch, Sie haben es eben schon gesagt, unsere Notfallversorgung in Deutschland beruht auf vier Säulen. Die eine ist eben der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung für die nicht lebensbedrohenden gesundheitlichen Beschwerden nachts und am Wochenende, wenn die niedergelassenen Ärzte nicht geöffnet haben. Wir haben den Rettungsdienst, wir haben für lebensbedrohliche Notfallsituationen rund um die Uhr die medizinischen Notaufnahmen der Krankenhäuser und wir haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit ihren Praxen. Die haben auch die Pflicht, die Bereitschaftsversorgung außerhalb der üblichen Sprechzeiten über die KV sicherzustellen. Das ist die Theorie, Herr Bensch, Sie haben das auch schon erläutert, die Realität sieht doch vergleichsweise anders aus.
Wir haben überfüllte Notaufnahmen in den Krankenhäusern, die auch immer mehr in Anspruch genommen werden. Da ist auch kein Pegel abzusehen, der einmal erreicht ist, im Gegenteil, es geht hinsichtlich der Fallzahlen immer noch bergauf. Und das, obwohl oft gar keine lebensbedrohlichen Situationen vorliegen.
Ich habe mir das anhand eines Vortrags zu den häufigen Diagnosen beziehungsweise Einsatzgründen im kassenärztlichen Notfalldienst, den ich mir im April anhören durfte, einmal angeschaut. Im Jahr 2003 waren die häufigen Diagnosen Rückenschmerzen, Infekte der Atemwege, leichte Verletzungen, akute Schmerzen, Blutdruckentgleisungen, um einmal ein paar Beispiele zu nennen. Im
Jahr 2018, also 15 Jahre später: Insektenstiche, Absicherung von Pflegepersonal, Durchfallerkrankungen, Infekte, chronische Schmerzen. Chronische Schmerzen sind nun nicht das, was wir dort behandeln wollen.
Spannend dabei ist – obwohl wir hier auch oft schon das Thema lange Wartezeiten der Menschen im Krankenhaus hatten, wenn sie mit einem für sie gefühlten Notfall vor Ort sind – dass 75 Prozent der Bevölkerung sagen, sie fühlen sich im Krankenhaus besser versorgt und sie rechnen auch mit geringeren Wartezeiten.
Das führt natürlich das ambulante Notfallversorgungssystem an die Belastungsgrenze, und deshalb sehen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen es auch so, müssen wir hier dringend zu einer Veränderung kommen.
Was ist zu tun? Die Fraktion der SPD hält es für dringend notwendig, dass wir Reformvorschläge für eine optimierte ambulante Notfallversorgung umsetzen und dafür braucht es auch eine klare gesetzliche Grundlage, um eben zukünftig die ambulante und auch die stationäre Notfallversorgung unter einem gemeinsamen Dach zentral zu organisieren. Die Aufteilung in diese zwei Sektoren, die wir haben, ist an der Stelle überflüssig und auch nachteilig für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Deshalb soll sich der Bremer Senat auf Bundesebene für die Schaffung solcher einheitlichen Anlaufstellen für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten als integrierte Notfallzentren einsetzen. Die sollten an einem Krankenhaus angesiedelt sein und, das hat Herr Bensch auch schon gesagt, rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
Denn das System mit diesen vier Säulen, wie ich es eben auch noch einmal ausgeführt habe, ist etwas, das viele Menschen gar nicht verstehen. Sie wissen nicht, wo genau die Grenzen verlaufen, und aus unserer Sicht ist es auch sinnvoll, dass Menschen, wenn sie ein gesundheitliches Problem haben und sich unsicher sind, was genau sie eigentlich gerade haben, nicht noch lange überlegen oder recherchieren müssen, sondern dass sie auch wirklich da abgeholt werden, wo sie mit ihrem Problem gerade sind.
Die Fraktion der SPD will auch, dass alle medizinischen Hilfsgesuche in einer qualifizierten integrierten Notrufleitstelle entgegengenommen werden, weil, wie Herr Bensch auch ausgeführt hat, diese Telefonnummer 116117 den Wenigsten bekannt ist. Selbst wenn die Straßenbahn der BSAG fröhlich in Bremen herumfährt und das mit großer blauer Werbung und kleinen Kärtchen, die überall verteilt werden, bewirbt und Kampagnen schaltet, ist das ganz offensichtlich noch nicht angekommen.
Daher aus unserer Sicht: eine Stelle, gute qualifizierte Aufnahme des Anliegens, schnelle Abarbeitung nach einem gesicherten Kriterienkatalog mit einer guten Qualität und schnelle Klärung, ob es wirklich lebensbedrohlich oder ob es das nicht ist.
Gerade bei kleineren Krankheiten kann man Menschen oft auch helfen, indem man ihnen zuhört, einen kurzen Rat gibt und sie an den Arzt verweist, der am Telefon sitzt. Andere Länder machen uns das vor, von daher müssen wir hier, aus meiner Sicht, dringend zu einer Änderung kommen.
Ich komme gleich zum Schluss.
Auch die Trägerschaft und Kooperationsform ist dann flexibel auszugestalten. Wir brauchen für diese Notfälle eine einheitliche, Sektoren übergreifende, kostendeckende Versorgung und Vergütung, damit das auch aus Sicht derer, die das vorhalten, sinnvoll ist.
Also zum Schluss: Wir brauchen ein gutes Paket im Sinne der Patientinnen und Patienten und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Notfallversorgung beteiligt sind. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt ja schon an dieser Diskussion, glaube ich, dass wir recht nah beieinander sind. Das finde ich bei diesem Thema auch sehr begrüßenswert.
Ich will noch kurz etwas zum Antrag der Fraktion der CDU sagen. In der Tat, wir haben es diskutiert, Portalpraxen sind natürlich ein Schritt auf diesem Weg, wie wir ihn für richtig halten. Allerdings ist uns der Fokus zu eng. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen wirklich integrierte Notfallzentren, das ist noch einmal ein Stück weit etwas anderes, das habe ich in meinem ersten Redebeitrag erläutert. Der Kollege Herr Pirooznia hat eben noch einmal deutlich gemacht, dass man es als Hobby der Deutschen betrachten könnte, zum Arzt zu gehen. Ich glaube, in einigen Fällen mag das auch so sein.
Für manche mag es auch der Beruf sein, in der Tat. Es ist allerdings auch so, dass wir in Deutschland schon ein strenges Regime haben, was die Verordnung von Medikamenten angeht. Aus guten Gründen. Ein Antibiotikum bekommt man nicht einfach
in der Apotheke, sondern man bekommt es, wenn der Arzt einem ein Rezept ausstellt. Natürlich ist es gerade für chronisch kranke Patientinnen und Patienten so, dass sie regelmäßig zu ihrem Arzt müssen, allein um ein Rezept zu bekommen.
Ich habe kürzlich in einer Hausarztpraxis in Woltmershausen hospitiert und war einmal drei Stunden mit dabei. Der dortige Hausarzt hatte für seine Patientinnen und Patienten ein Infoblatt gemacht, weil auch viele Patientinnen und Patienten oft zum Arzt gehen und sagen, ich hätte gern einmal eben mein Rezept. Das ist aber mit einer wirklich guten ärztlichen Begleitung nicht so leicht gemacht, sondern das hat auch mit vielen Fragen, die der Arzt dann stellen muss, zu tun. Hat der Patient vielleicht mittlerweile auch eine andere Erkrankung, die noch dazugekommen ist? Kann es also Wechselwirkungen geben, selbst wenn der Patient das Medikament vielleicht schon viele Jahre nimmt? Da stellen sich ganz unterschiedliche Fragen. Das heißt, es ist nicht schnell mit Ausstellen eines Rezeptes getan und, ich glaube, das ist auch gut. Ich will deswegen nicht relativieren, dass die Deutschen, auch aus meiner Sicht, zu viel zum Arzt gehen. Ich möchte nur sagen, es gibt schon auch gute Gründe dafür, dass es vielleicht etwas häufiger ist als in anderen Ländern.
Die Fraktion der FDP, Herr Dr. Buhlert ist eben noch einmal darauf eingegangen, wer es denn eigentlich machen soll und ob das eigentlich eine entscheidende Frage ist, wer ein solches integriertes Notfallzentrum betreibt – –. Ich glaube auch, es ist für Patientinnen und Patienten am Ende unerheblich, ob es nun Ärzte aus den Krankenhäusern sind, ob es die niedergelassenen Ärzte sind, wer genau den Auftrag bekommt. Ich finde auch, die Organisation dieser Dinge sollten die Profis machen.
Herr Erlanson hatte noch einmal das Thema Finanzen angesprochen. Klar, auch die Finanzierung ist wichtig, darum haben wir das ja auch in unserem Antrag stehen, eben eine Kosten deckende Vergütung hinzubekommen. Sie haben die 49 Euro angesprochen, die die Krankenhäuser bekommen, wenn dort ein Notfall eingeliefert und behandelt wird. Es ist unerheblich für das Krankenhaus, was für ein Aufwand betrieben wird, wie teuer auch die Versorgung ist, es gibt diese Pauschale von 49 Euro.
Nun muss man sagen, da ist Bremen noch recht gut aufgestellt, in anderen Bundesländern ist das noch deutlich weniger. Das macht aber auch deutlich,
wir brauchen insgesamt in Deutschland einen Systemwechsel, der allen helfen würde, sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken, in den Praxen, bei dem Bereitschaftsdienst und im Rettungsdienst aber auch den Patientinnen und Patienten. Deswegen werbe ich noch einmal sehr ausdrücklich für unseren Antrag und bitte um Zustimmung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier schon vor einiger Zeit über die Wahlmöglichkeit für Beamtinnen
und Beamte gesprochen, in die gesetzliche Krankenversicherung gehen zu können.
Die jetzige Situation ist folgende: Die Beamtin oder der Beamte muss sich am Beginn der Laufbahn entscheiden: Möchte ich in eine private oder in eine gesetzliche Krankenversicherung. Wenn sie/er einer privaten Krankenversicherung beitritt, bekommt sie/er die Beihilfe vom Arbeitgeber. Wählt sie/er die gesetzliche Krankenversicherung, dann muss sie/er sowohl den Arbeitnehmeranteil als auch den Arbeitgeberanteil bezahlen. Das finden wir nicht richtig.
Es ist schon spät, darum ist der Applaus ein bisschen verhalten, nehme ich an.
Der Kollege Herr Dr. vom Bruch sagt, das habe nicht mehr Applaus verdient. Dem möchte ich doch entschieden widersprechen.
Wir wollen eine tatsächliche Wahlmöglichkeit schaffen. Dabei ist diese Frage gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder auch Menschen mit Behinderungen von besonderer Bedeutung. Denn diese haben de facto schon derzeit gar keine Möglichkeit, der privaten Krankenversicherung beizutreten, weil die private Krankenversicherung sie schlicht nicht nimmt.
Wir wollen mit dieser Regelung natürlich auch das Solidarsystem, die gesetzliche Krankenversicherung, stärken. Ich sage es auch gern zum wiederholten Mal: Die SPD hat vor vielen Jahren das Konzept einer solidarischen Bürgerversicherung vorgelegt, und das finden wir auch nach wie vor richtig.
Natürlich gibt es auch jetzt schon Beamtinnen und Beamte, die sich seit vielen Jahren oder Jahrzehnten freiwillig gesetzlich versichern, weil sie diese Versicherungsart auch für richtig halten. Die sollen bei unserer Regelung natürlich einbezogen werden. Die finanziellen Auswirkungen einer solchen Möglichkeit einer Übertragung des Hamburger Modells, denn in Hamburg läuft das ja schon, hat uns der Senat bereits dargestellt. Je nach Variante kommen hier auf Bremen Kosten zwischen 100 000 und 400 000 Euro zu und bei Bestandsbeamtinnen
und -beamten, wenn man die mit einbezieht, zusätzliche Kosten von rund 4,4 Millionen Euro.
Wir wollen mit unserem Antrag, dass der Senat einen Gesetzesentwurf vorlegt, um die Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte bei der Krankenversicherung zu realisieren und wir wollen auch, dass diese Kosten in den nächsten Haushaltsentwurf aufgenommen werden.
Bis Ende März kommenden Jahres soll dem Haushalts- und Finanzausschuss ein Bericht vorgelegt werden, ob und wie und mit welchen finanziellen Auswirkungen – denn so richtig detailliert muss man sich das natürlich auch noch einmal ansehen – sich ein einheitliches Dienstrecht für neu einzustellende Angestellte, Beamtinnen und Beamte hinsichtlich des Beitritts in die gesetzliche Krankenversicherung schaffen lässt. Insgesamt ist das ein erster Schritt hin zu einem ausgewogeneren und solidarischen Bürgerversicherungskonzept. Dazu habe ich eben schon etwas gesagt.
Bremen leistet hierdurch im Rahmen seiner landesrechtlichen Möglichkeiten ab dem Jahr 2020 einen Beitrag zur Stärkung unseres Solidarsystems, mit dem wir dann durchaus gemeinsam mit Hamburg eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer einnehmen können.
Die Fraktion DIE LINKE hat noch sehr kurzfristig einen Änderungsantrag eingereicht, in dem es gerade um die Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger geht, also Anwärterinnen und Anwärter auf das Beamtentum. Die sollen diese Wahlmöglichkeit schon beim Einstellungstermin im Jahr 2019 erhalten. Wir haben uns kurz in der Fraktion beraten, finden diesen Antrag auch völlig richtig. Inhaltlich ist er genau das, was wir wollen. Von daher werden wir dem Antrag zustimmen. – Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, schon an diesen Wortbeiträgen merkt man sehr deutlich, dass in diesem Hause unterschiedliche Haltungen zur Sache bestehen. Das ist ja auch ganz schön, das finde ich auch, deshalb möchte ich noch einmal für meine Fraktion deutlich machen, warum wir diesen Antrag richtig finden. Herr Pirooznia hat das gerade ausgeführt, es gibt unterschiedliche Probleme für die Patientinnen und Patienten, die Cannabis-Produkte als Medizin verwenden. Und natürlich gibt es ganz unterschiedliche Indikationen. Der Kollege eben hat das ausgeführt, dass er es nicht richtig findet, wenn Ärztin
nen und Ärzte entscheiden, wann sie das verordnen. Ich sage Ihnen, die Fraktion der SPD findet das genau richtig, dass Ärztinnen und Ärzte über die Indikation für die Vergabe von Medikamenten entscheiden.
Wenn ich als Gesetzgeber einen strengen Rahmen setze und sage, dass das Medikament nur in bestimmten Fällen verschrieben werden darf, was maße ich mir denn da an? Ich muss es doch Ärztinnen und Ärzten überlassen, die das jahrelang studiert haben, die Gesundheitszustände, Krankheiten kennen, die ihre Patienten kennen, die auch komplexe Situationen von unterschiedlichen Erkrankungen kennen, chronische Erkrankungen, Erkrankungen, die akut dazukommen, denen muss ich es doch überlassen, was für ein Medikament sie verschreiben. Das will ich doch nicht gesetzlich vorgeben.
Wir haben auf diesem Gebiet im Moment eine Situation, die uns nicht zufriedenstellen kann. Das Verfahren zur Erstattung der Kosten bei den Krankenkassen ist immer noch sehr aufwendig. Wie Sie gerade auch ausgeführt haben, die Kassen übernehmen auch nicht immer die Kosten. Dazu kommen die von Herrn Pirooznia angesprochenen Lieferengpässe der Apotheken, weil wir in diesem Bereich viel auf Importware zurückgreifen. Das haben wir übrigens insgesamt im Medikamentenbereich. Auch bei anderen Medikamenten importieren wir sehr viel und auch da gibt es eine sich entwickelnde Diskussion darüber, ob das so sinnvoll ist, wenn man sich abhängig macht von anderen Produzenten in Ländern, in denen das vielleicht mit der Lieferung nicht immer so gut funktioniert.
Es geht auch nicht nur um Blüten. Sie haben gerade immer sehr auf die Blüten abgehoben, Herr Remkes.
Cannabismedizin besteht durchaus aus mehr, das wurde eben aufgezählt. Es gibt Öle, es gibt die Darreichung in Tablettenform, natürlich gibt es auch die Blüten, das müssen sich doch dann Arzt und Patient in einer vertrauensvollen Beziehung anschauen.
Es geht hier um Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen, mit multipler Sklerose, mit Spastiken und ähnlichen schweren Krankheiten. Da überlasse ich es gern dem Patienten, der Patientin, im Gespräch mit Arzt oder Ärztin zu schauen, was denn der beste Weg ist. Da will ich mich, wie gesagt, nicht einmischen. Die Therapiefreiheit, die muss doch wirklich sichergestellt werden und daran haben wir noch zu arbeiten.
Was auch angesprochen wurde: dieses Problem mit dem Anbau von Cannabis, dass jetzt auch gesagt wird, wir vergeben nur dann solche Lizenzen, wenn schon Erfahrungen auf dem Gebiet des Cannabisanbaus bestehen. In Deutschland ist das natürlich schwierig, weil das immer verboten war, also muss man zumindest immer jemanden mit ins Boot holen, der aus einem anderen Land kommt.
Auch das ist, glaube ich, eine Hürde, die nicht in unserem Interesse liegen kann.
Auch finde ich es völlig logisch, dass natürlich die Anzahl der Verordnungen steigt, wenn ein solches neues Medikament jetzt kostenmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, weil sich das gerade auch Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die das vielleicht gern wollten, vorher gar nicht leisten konnten, und darum haben die Ärzte es nicht verordnet, sondern haben andere Schmerzmittel und dergleichen verordnet.
Natürlich kann man sagen, dann steigt es erst einmal, aber da von Kostenexplosion zu sprechen würde ich noch einmal infrage stellen, denn natürlich werden dann auch andere Medikamente nicht verordnet, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Freizeitkonsum sagen. Es mag immer Menschen geben, die Medikamente dafür benutzen, einen Effekt des High-Werdens zu erreichen. Das ist bei anderen Medikamenten übrigens auch so. Wir haben in Deutschland mit einer nicht unerheblichen Medikamentenabhängigkeit und auch in anderen Ländern zu tun. Dabei geht es nicht um Cannabis als Medizin, es geht um Schmerzmittel, es geht um
Medikamente, die aufputschen, es geht um Dinge, die die Konzentration steigern und so weiter. Das kennen wir doch auch alles. Natürlich findet da Missbrauch statt. Der mag auch hier in Einzelfällen vorkommen. So zu tun, als würden das jetzt alle Kifferinnen und Kiffer Deutschlands nutzen, um irgendwie bei ihrem Arzt an Cannabis zu kommen, das halte ich wirklich für hanebüchen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die wir hier führen, ist nicht neu. Wir beschäftigen uns im Rahmen von Haushaltsverhandlungen mit dem Thema, wir beschäftigen uns in der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen mit dem Thema und auch im Haushalts- und Finanzausschuss wird es thematisiert. Es geht hier um Investitionen, also um Bauten, um Medizingeräte, Großgeräte und ähnliche Dinge. Das ist mir in der Debatte manchmal et
was zu sehr vermischt worden, weil auch immer direkt über Personal gesprochen wird. Personal wird mit diesen Geldmitteln nicht finanziert.
Es geht um Geld, das in Beton und medizinische Geräte geht. Das ist auch richtig so. So zu tun, als wären unsere Kliniken im Land Bremen – so kam das eben herüber; ich zitiere – „am Rande der Funktionsfähigkeit“ finde ich, ehrlich gesagt, eine Unverschämtheit.
Ich will überhaupt nicht in Abrede stellen, dass es auf den Stationen in Bereichen massive Investitionsbedarfe gibt. Wir bewilligen ja auch Gelder. Ich führe das hier auf, auch wenn Sie das nicht hören wollen. Wir haben die Gelder auch aufgestockt.
Wir sind in einem Bundesländervergleich – ich sage das hier ohne einen Erfolg zu feiern, wie Herr Rupp es genannt hat, ich benenne hier eine Tatsache –, was die Investitionen in Krankenhäuser angeht, gerechnet auf das Bett im Krankenhaus, auf den Fall im Krankenhaus und pro Einwohner in der Spitzengruppe und wir halten dieses hohe Niveau konstant.
Den Vorwurf, jetzt nehmen Sie das Thema doch einmal ernst, nehme ich, ehrlich gesagt, persönlich. Ich nehme dieses Thema sehr ernst.
Aus der Antwort des Senats geht klar hervor, wird genau beschrieben, dass der Investitionsbedarf bei rund 70 bis 80 Millionen Euro pro Jahr liegt, auch nach Investitionsbewertungsrelation des InEK. Das hat Herr Bensch auch eben vorgetragen. Natürlich muss man das auch kumulieren und kommt dann natürlich zu einer höheren Summe. Das ist doch ganz klar. Der Senat stellt sich doch auch nicht hin und behauptet, alles sei gut, wie es jetzt läuft, mit einer Investition in Höhe von 80 Millionen Euro sei alles in Ordnung. Das hat hier niemand gesagt. Darum finde ich es auch nicht redlich, das zu behaupten.
Mich irritiert die Debatte um das Klinikum BremenMitte, denn das haben wir nicht hauptsächlich wegen seines Alters neu gebaut, sondern vor allem weil die Struktur der Gebäude mit den vielen verschiedenen Pavillons auf dem Gelände nicht mehr auf dem neuesten Stand ist, medizinisch und auch wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäß ist. Ja, wir bauen dort ein neues kommunales Krankenhaus. Dies tun die allerwenigsten. Natürlich ist das ein Kraftakt. Es ist aber richtig, dass wir das tun und dabei auch ordentlich investieren.
Wir sind genauso für andere Krankenhäuser zuständig. Herr Bensch hat darauf hingewiesen. Natürlich sind es auch die anderen Kliniken, die freien gemeinnützigen, die privaten, die auch von unseren Investitionen profitieren. Ich finde es schwierig, dass bei dieser Debatte immer nur auf Bremen geschaut wird, denn natürlich ist es ein bundesweites Thema. Wir haben in Deutschland zu viele Krankenhäuser, wenn man sich das im europäischen Vergleich anschaut – gerade die kleinsten Kliniken. Das betrifft nicht unbedingt das Land Bremen, weil wir – wie Sie auch schon festgestellt haben – 30 Prozent, in manchen Kliniken sogar 50 Prozent Umlandversorgung betreiben. In Flächenländern haben wir aber deutlich zu viele Krankenhäuser: kleine Krankenhäuser mit teilweise unter 50 Betten, die nicht rentabel wirtschaften, in die die Länder aber über ihre Krankenhausinvestitionen investieren. Solange wir uns nicht alle miteinander politisch an das Thema herantrauen, können wir hierüber noch viele Jahre diskutieren.
Genau, es gab Rathausgespräche, Herr Bensch. Natürlich kann man versuchen, gemeinsam einen Weg zu finden. Wenn die niedersächsischen Patientinnen und Patienten zu großen Teilen in unseren Kliniken behandelt werden, über die Vergütung durch die Krankenkassen aber nur ein ganz kleiner Teil für Investitionen zur Verfügung steht, ansonsten hauptsächlich Personalkosten und Medizinkosten abgedeckt werden, muss man doch schauen, was der Partner dazu sagt. Ich glaube, auch die Fraktion der CDU hätte es mit einem Gesundheitssenator von der CDU nicht hinbekommen, das Pendant auf der niedersächsischen Seite
davon zu überzeugen, Beträge in Millionenhöhe zur Verfügung zu stellen.
Ich finde das Thema wichtig, meine Fraktion findet es wichtig. Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge und das ist ein sozialdemokratisches Thema. Ich glaube auch, dass wir hier in Zukunft zu mehr Ausstattung, zu höheren Investitionen kommen müssen, dass wir aber nicht in Sack und Asche gehen müssen, denn wir haben hier durchaus etwas vorzuweisen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diskutieren kann man immer. Das ist auch gut so, und das tun wir ja hier auch an dieser Stelle. Der Pflege eine Stimme geben, hat der Kollege Herr Bensch gesagt, und auch da, glaube ich, sind wir alle einer Meinung. Dass die Pflege auch bessere Arbeitsbedingungen braucht, wie wir es eben gehört haben, da sind wir uns auch alle einig, und da ist die SPDFraktion auch vollkommen von überzeugt.
Der Kollege Herr Bensch hat gesagt, er will hier gar nicht so sehr auf die Details einer Pflegekammer eingehen, es geht ihm um eine Prüfung, das habe ich auch verstanden. Gleichwohl hat meine Fraktion die Pflegekammer sehr intensiv diskutiert. Es ist auch klar, dass wir da bundesweit keine einheitliche Position haben, der Kollege Herr Bensch hat das eben auch vorgetragen. Die Bundesländer sind da durchaus unterschiedlich aufgestellt, und auch die SPD-Landesverbände sind da unterschiedlich aufgestellt.
Lassen Sie mich noch einmal in Erinnerung rufen, was eine Pflegekammer denn tatsächlich praktisch machen würde. Sie würde die Berufsordnung überwachen, sie würde auch Weiterbildungsstandards formulieren, und wenn die von den Pflegekräften nicht eingehalten würden, würde sie die sanktio
nieren. Sie wäre an Anhörungsverfahren des Gesetzgebers beteiligt. Aber an diesem Punkt muss man schon ganz offen sagen, das ist auch heute schon weitgehend der Fall.
Bestehende Verbände werden gehört, wenn es um Gesetzgebungsverfahren in der Pflege geht. Eine Pflegekammer muss die Aufnahme oder die Änderung der Berufstätigkeit – –, dies muss ihr gemeldet werden. Das sind also die formalen Dinge, die eine Kammer täte. Was allerdings immer wieder vermischt wird und in der Debatte, finde ich, auch nicht ganz richtig dargestellt wird: Es wird so getan, als würde diese Pflegekammer einen direkten Einfluss auf Arbeitsbedingungen haben, und das ist keineswegs der Fall, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie hat eben keinen besseren Personalschlüssel in Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen einzuführen. Sie ist auch kein Partner bei Pflegesatzverhandlungen, und sie führt auch keine Tarifverhandlungen. Sie kann keine bessere finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser oder auch Einrichtungen der Altenpflege durchsetzen, und sie kann auch keine Regelung zur Ausbildung oder zu einem Pflegestudium treffen.
Ja, bitte!
Genau diesen Punkt, Frau Kollegin Dr. Schaefer, haben wir auch in der SPD diskutiert. Es ist allerdings so, dass natürlich
eine Handelskammer oder eine Handwerkskammer schon etwas anderes ist, aus dem Grund, dass dort selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser Kammer sind und eben nicht angestellte Pflegekräfte, das ist ein großer Unterschied, –
es wäre freundlich, wenn sie mich das einmal ausführen lassen würden, und natürlich eine größere Gruppe schon allein der Personen, die in dieser Kammer sind, auch hinter dieser Kammer steht. Ich würde auch gleich gern noch etwas zur konkreten Ausgestaltung sagen, würde aber jetzt gern fortfahren, weil die Redezeit sehr begrenzt ist.
Lassen Sie mich doch meine Rede halten! Das wäre doch vielleicht auch einmal ganz schön. Lassen Sie mich auch etwas dazu sagen, was der monatliche Beitrag zu einer solchen Pflegekammer wäre, nämlich ungefähr acht Euro im Monat für eine Teilzeitkraft, zehn bis zwölf Euro für eine Vollzeitkraft. Pflegende in Leitungspositionen würden rund 25 Euro monatlich zahlen. Diese Beiträge zur Finanzierung müssten ja reichen für mindestens ein Büro, mindestens eine Referentin, mindestens einen Sachbearbeiter und Material, um so eine Kammer überhaupt führen zu können.
Das, was aber bei den Pflegekräften im Land Bremen herauskäme an Beiträgen in Summe, was man sich ja ausrechnen kann, wenn man sieht, wie viele Pflegende es gibt, würde nicht ausreichen, eine solche Kammer auszustatten. Das heißt, rein praktisch gesehen müsste eine solche Kammer staatlich bezuschusst werden. Dieser Vergleich auch mit der Ärztekammer, der in dem Antrag der CDU genannt wird, hinkt ja schon deswegen, wie ich eben betont habe, weil es hier nicht um Selbstständige geht, sondern um weisungsgebundene Angestellte.
Die Arbeitnehmerkammer beschäftigt sich ja auch jetzt schon mit dem Thema Pflege, mit dem Thema Gesundheit. Ich glaube auch, dass die Arbeitnehmerkammer dieses Engagement an der Stelle noch verstärken kann, ich habe da auch eine große Bereitschaft der Arbeitnehmerkammer in den Gesprächen wahrgenommen, die ich in den letzten Monaten geführt habe.
Herr Präsident, ich komme gern zum Schluss bei dieser Debatte, zu der man noch deutlich mehr sagen könnte. Für die Pflege etwas zu tun und ihr mehr Gewicht zu verleihen, das ist absolut richtig. Dieser Weg geht für die SPD-Fraktion aber nicht über die Einführung einer Pflegekammer. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Hospiz und Palliativversorgung ist ja keines, was wir hier noch nicht behandelt hätten. Darum finde ich es gut, dass wir heute darüber sprechen und auch mit dieser Ernsthaftigkeit darüber sprechen, weil es natürlich ein wichtiges Thema für uns ist.
Wir stehen nicht schlecht da. Wenn man sich die Zahlen anschaut, ist Bremen im Ranking im Bezug auf die palliativ-medizinische Versorgung im Mittelfeld, auf Platz sechs. Aber natürlich ist es so. Solange es noch Wartelisten für Menschen gibt, die schwer krank sind, die in absehbarer Zeit sterben, können wir mit der Situation nicht zufrieden sein. Das ist völlig klar.
Wir haben gerade schon von der Kollegin GörgüPhilipp gehört, dass in Bremerhaven ein neues Hospiz entstehen soll. Auch im Bremer Süden gibt es eine Initiative. Von daher kann man auch sagen, es gibt hier keinen Stillstand, es bewegt sich etwas.
Was mir am Antrag der CDU nicht gefällt: dieser Duktus. Es steht wortwörtlich darin, der Senat würde wegschauen und die Situation ignorieren. Das ist wirklich nicht der Fall.
Es wurde gerade schon auf die Bedarfsplanung eingegangen. Lassen Sie mich auch das noch einmal kurz sagen, denn das ist auch der Kern des Antrages: Wir wollen eine Verbesserung, allerdings nicht – das wurde gerade auch schon angesprochen – mit dieser wackeligen Bedarfsplanung. Wir halten sie für wackelig, weil es nach Auffassung des Senats derzeit keine brauchbaren Rechenmodelle gibt, anhand derer man wirklich den Bedarf scharf messen könnte. Es ist ja auch eine komplexe Situation: Menschen entscheiden sich an ihrem Lebensende, wenn sie schwer krank sind und eine Begleitung brauchen, ob sie das in dieser Form möchten oder ob sie das nicht möchten. Zu berechnen, wann genau das der Fall ist, bei welchen Erkrankungen, auch mit Hinblick auf den demografischen Wandel, auf persönliche Biografien, auf gesellschaftlichem Wandel, das ist einfach ungeheuer komplex und es gibt so viele Wechselwirkungen, dass es schwierig ist, das wirklich ganz genau zu berechnen.
Wir haben in diesem Bereich Verbesserungen erreicht, auch durch das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz, das wurde hier gerade auch schon kurz angesprochen. Das Sterben in Würde ist ausdrücklich Bestandteil dieses Gesetzes. Es ist Ziel des Gesetzes. Dass ein Gesetz umgesetzt wird, davon gehen wir alle aus. Dass dann auch geprüft wird, ob es richtig umgesetzt wird, davon gehen wir auch aus. Wenn man dann merken sollte, dass das nicht der Fall ist, kann man sich sicherlich in diesem Hause auch noch einmal gern darüber unterhalten. Jetzt aber so zu tun als reiche es nicht, dass wir das Gesetz haben, finde ich an dieser Stelle wirklich verkehrt.
Wir haben gerade auch gehört, es gibt eine Studie der Hochschule zur hospizlich-palliativen Versorgung. Mit dieser werden wir Erkenntnisse gewinnen. Ich glaube, das ist dann auch eine Basis, aufgrund derer man genauer schauen kann, wo wir noch weitere Verbesserungen brauchen über die eben genannten hinaus.
Das Thema Kurzzeitpflege wird hier auch immer angesprochen. Das habe ich auch in der letzten De
batte zur Hospiz- und Palliativmedizin schon gesagt. Die Kurzzeitpflege – darauf ist Frau Grönert gerade eingegangen – ist eben nicht für eine Sterbebegleitung vorgesehen, sondern Kurzzeitpflege soll Menschen befähigen, in absehbarer Zeit wieder zurückzukehren in ihren Alltag, in ihren Beruf möglichst, wenn sie noch einen haben, ansonsten in ihr Leben, nach Hause zu kommen und da weiterleben zu können. Deswegen finde ich dieses Thema Kurzzeitpflege besonders wichtig. Das muss man sich anschauen und auch noch einmal genauer darauf schauen: Ist es wirklich so, dass viele Menschen in der Kurzzeitpflege versterben, weil sie keinen Hospizplatz und keine Palliativversorgung woanders bekommen haben? Ich glaube, dann kann man sagen, besteht Handlungsdruck. Dort genau hinzuschauen, ist auf jeden Fall wichtig.
Die Fraktion der SPD wird das Thema weiter im Blick haben, wird sich auch genau anschauen, was bei diesen Studien herauskam und wird sich auch weiter dafür einsetzen, dass wir die Plätze anpassen, sodass wir über eine angemessene Anzahl verfügen, sowohl im ambulanten Bereich als auch im stationären Bereich. Sie können sich sicher sein, dort sind wir bei Ihnen.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu dem Thema Sterben im Allgemeinen sagen, weil ich finde, das ist auch ein gesellschaftliches, ein gesamtgesellschaftliches Thema. Das Thema Sterben ist eines, mit dem sich Menschen nicht unbedingt so gern beschäftigen. Das ist nicht für jeden ein angenehmes Thema. Wie will ich vielleicht sterben? Wie ist das mit Verwandten, mit Freunden? Wir merken das an anderen Themen wie Vorsorgevollmachten und Ähnlichem. Und aus diesem Grund ist es genau richtig, dass die Bremische Bürgerschaft sich mit diesem wichtigen, eben auch gesellschaftspolitischen Thema immer wieder beschäftigt. Das kann ein Impuls sein für die Bevölkerung, sich auch damit zu beschäftigen. Von daher ist es richtig und wichtig, dass wir diese Debatte führen. Ich glaube auch, wir werden das Thema weiter gut abarbeiten, dazu bedarf es aber nicht der Verabschiedung des Antrages der Fraktion der CDU. – Herzlichen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hoch sind die Kosten für die Bescheinigung einer Diagnose von Legasthenie, LRS, für Menschen, die während des Studiums mehrfach benötigt werden, um zum Beispiel eine der Diagnose angepasste Bewertung ihrer Leistungen in Zeugnissen zu erhalten?
Zweitens: Werden diese Kosten der ärztlichen Bescheinigung von den Krankenkassen übernommen, und wenn ja, in welcher Höhe und wie oft im Verlauf des Studiums?
Drittens: Falls keine regelhafte Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen erfolgt, welche Möglichkeiten sieht der Senat, diesen Finanzierungsausschluss zu ändern?
Ich war vor Kurzem bei der Psychologisch-Therapeutischen Beratungsstelle an der Universität Bremen, und dort wurde mir berichtet, dass die Studierenden ungefähr alle fünf Jahre 200 bis 300 Euro für eine solche Bescheinigung bezahlen müssen. Stimmen Sie mir zu, dass das ein recht hoher Betrag ist, wenn man durch eine Legasthenie ohnehin schon Schwierigkeiten und Herausforderungen im Leben zu meistern hat?
Verstehe ich Sie dann richtig, dass es sozusagen über das Verfahren mit den Hochschulen dazu führen könnte, dass diese Bescheinigung von den Studierenden entweder nur einmal zum Beginn des Studiums eingeholt werden muss beziehungsweise dann auch eine ältere Bescheinigung verwendet werden kann, die vielleicht zu Schulzeiten vorgelegt wurde?