Protokoll der Sitzung vom 08.11.2018

Ich eröffne die 72. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Berufsschulklasse Sport- und Fitnesskaufleute der Helmut-Schmidt-Schule unter der Leitung des Lehrers Winfried Brumma, unseres ehemaligen Abgeordnetenkollegen, sowie eine Berufsschulklasse der Allgemeinen Berufsschule Steffensweg.

Seien Sie ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 17 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Wohnungsstatus von Studierenden“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Remkes, Timke und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Abgeordneter Remkes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Studierende waren zum Sommersemester 2018 an Hochschulen im Land Bremen eingeschrieben, und wie viele dieser Personen waren zum 31. Juli 2018 jeweils mit alleiniger Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung in den Städten Bremen oder Bremerhaven gemeldet? Bitte getrennt nach den drei Wohnungsarten ausweisen!

Zweitens: Wie verfahren die Meldebehörden mit an Hochschulen des Landes Bremen immatrikulierten Studierenden, die mehrere Wohnungen im Bundesgebiet haben und ihre Hauptwohnung nicht in Bremen oder Bremerhaven anmelden wollen?

Drittens: Welche Anreize beziehungsweise Sanktionen gibt es außerhalb des Melderechts, um Stu

dierende im Land Bremen zu bewegen, ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung in Bremen oder Bremerhaven anzumelden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz liegen noch keine Daten vor, wie viele Studierende zum Sommersemester 2018 im Land Bremen an Hochschulen eingeschrieben waren. Dort wird auch jeweils nur die Adresse der Studierenden, nicht aber der Wohnungsstatus, zum Beispiel Haupt- oder Nebenwohnung, erfasst.

Auch aus melderechtlicher Sicht ist hierzu keine Aussage möglich, da das Merkmal Studentin, Student oder allgemein die Berufsbezeichnung nicht im Melderegister erfasst wird.

Zu Frage 2: Studierende an Bremer Hochschulen haben sich nicht zwingend mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Bremen beziehungsweise Bremerhaven anzumelden. Melderechtlich handelt es sich bei der Hauptwohnung um die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

Alle Personen, die sich in Bremen nur mit Nebenwohnsitz anmelden möchten, werden von den Meldebehörden aufgefordert, eine sogenannte Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung abzugeben. Seitens der Meldebehörden wird in Zweifelsfällen eine Überprüfung der tatsächlichen Haupt- und Nebenwohnung eingeleitet und daraus folgend möglicherweise ein Statuswechsel von Amts wegen vorgenommen.

Zu Frage 3: Sanktionen außerhalb des Melderechts sind nicht bekannt. Ein besonderer Service besteht darin, dass melderechtliche Angelegenheiten von den Studierenden direkt beim bsu, BremenServiceUniversität, das sich auf dem Campus der Universität Bremen befindet, erledigt werden können. Hier kann auch das landesweit geregelte Begrüßungsgeld beantragt werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen. – So weit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Betrug bei Führerscheinprüfungen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Abgeordneter Timke!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Betrugsversuche bei der theoretischen Führerscheinprüfung hat es nach den Erkenntnissen des Senats im laufenden Jahr im Land Bremen gegeben, und wie hat sich die Zahl dieser Versuche seit 2013 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!

Zweitens: Gegen wie viele Personen wurde im Zeitraum zwischen 2013 und 2018 wegen eines aufgedeckten Täuschungsversuchs eine Sperre zur Teilnahme an der Führerscheinprüfung verhängt, und wie viele der Betroffenen waren ausländische Staatsbürger? Bitte Zahlen getrennt nach Jahren ausweisen!

Drittens: Treffen auch für Bremen Presseberichte zu, wonach es sich bei den kriminellen Hintermännern des Führerscheinbetrugs aus Frage 1 vorrangig um Angehörige ethnischer Familienclans handelt und wenn ja, gegen wie viele Tatverdächtige aus diesem Milieu sind deshalb zwischen 2013 und 2018 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Deutschendorf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: In der Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Oktober 2018 wurden im Land Bremen insgesamt 10 932 theoretische Führerscheinprüfungen durchgeführt. Im laufenden Jahr sind im Land Bremen mit Stand vom 11. Oktober 2018 insgesamt neun Betrugsversuche aufgedeckt worden. Sechs Betrugsversuche erfolgten unter Zuhilfenahme von elektronischen Hilfsmitteln, in drei Fällen sollte die Prüfung durch einen sogenannten Stellvertreter abgelegt werden.

In den Jahren 2013 bis 2017 wurden nachstehende Betrugsversuche bei der theoretischen Führerscheinprüfung aufgedeckt. Im Jahr 2013 insgesamt sieben Betrugsversuche, sechs Stellvertreter, ein

Hilfsmittel; im Jahr 2014 insgesamt elf Betrugsversuche, acht Stellvertreter, drei Hilfsmittel; im Jahr 2015 insgesamt zwölf Betrugsversuche, acht Stellvertreter, vier Hilfsmittel; im Jahr 2016 insgesamt zehn Betrugsversuche, neun Stellvertreter, ein Hilfsmittel; im Jahr 2017 insgesamt elf Betrugsversuche, drei Stellvertreter, acht Hilfsmittel. Insgesamt ist bei den Betrugsversuchen bei der theoretischen Führerscheinprüfung ein gleichbleibendes Niveau festzustellen.

Zu Frage zwei: Bei allen in der Antwort zu Frage 1 erfassten Betrugsversuchen, wurde gegen die Bewerber um eine Fahrerlaubnis von den Fahrerlaubnisbehörden Bremen und Bremerhaven eine Sperrfrist zur Wiederholung der theoretischen Führerscheinprüfung von sechs Monaten verhängt. Bei allen oben genannten Bewerbern handelt es sich um ausländische Staatsangehörige.

Zu Frage drei: Bei der Staatsanwaltschaft Bremen ist kein Ermittlungsverfahren bekannt, das in den Jahren 2013 bis 2018 geführt worden ist und den Verdacht des Betruges im Zusammenhang mit der theoretischen Führerscheinprüfung zum Gegenstand gehabt hat. – So weit die Antwort des Senats!

Herr Staatsrat, Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Hilfe für pflegende Schulkinder“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten, Remkes, Timke und Gruppe BIW.

Bitte sehr, Herr Abgeordneter Remkes!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Unterstützt der Senat Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die ihre kranken oder pflegebedürftigen Erziehungsberechtigten versorgen, weil andere Personen dafür nicht zur Verfügung stehen, und wie sieht diese Unterstützung konkret aus?

Zweitens: Ist dem Senat die Organisation Young Carer Bremen bekannt und wenn ja, wird diese Organisation vom Land gefördert beziehungsweise unterstützt?

Drittens: Wird über pflegende Minderjährige im Land Bremen eine Statistik geführt und wenn ja, wie viele solcher Kinder und Jugendlichen gibt es, und welches Alter haben sie?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Fries.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Kinder und Jugendliche, die im Haushalt mit kranken oder pflegebedürftigen Familienangehörigen leben, sind häufig im Alltag in die Versorgung und Pflege eingebunden. Das kann zu Benachteiligung und Überforderung führen. Um die Minderjährigen zu schützen, hält der Senat neben den Regelangeboten der Hilfen zur Erziehung zum Beispiel die Sozialpädagogische Familienhilfe und die Erziehungsbeistandschaft vor. Zusätzlich gibt es für die Kinder und Jugendlichen sowie ihren Familien spezielle Angebote. Für Kinder suchtkranker und psychisch auffälliger Eltern fördert die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Projekte wie Kidstime und Locke. Bei Kidstime handelt es sich um eine niedrigschwellig ansetzende soziale Intervention zur Unterstützung von Kindern psychisch belasteter beziehungsweise kranker Eltern. Locke ist ein Gruppenangebot für Kinder psychisch belasteter beziehungsweise kranker Eltern.

Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung werden Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern über den Träger Pflegekinder in Bremen angeboten. Dabei handelt es sich um professionell begleitete ambulante Leistungen. Die Maßnahme ist niedrigschwellig und unterstützend konzipiert. Vorrangige Aufgabenstellung der Patenschaften ist der Erhalt des Lebensortes in der Herkunftsfamilie.

Alle Angebote sind so ausgerichtet, dass das Familiensystem zum Wohle des Kindes gestärkt wird. Sollte die Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen, zum Beispiel durch einen stationären Aufenthalt des versorgenden Familienmitglieds, zu Hause dennoch nicht gewährleistet sein, besteht im Einvernehmen mit den Sorgeberechtigten, neben der Unterbringung im sozialen Netz auch die Möglichkeit einer außerfamiliären Unterbringung in Form einer Kurzzeitpflege.

Zu Frage 2: Bei Young Carers handelt es sich um eine Internetseite der 14-jährigen Lena Rebhahn aus Schweinfurt, die als betroffenes Kind auf die Situation und auf die Belastungen Minderjähriger, die mit erkrankten Familienmitgliedern zusammenleben, hinweist. Young Carers Deutschland ist als Angebot des Deutschen Kinderschutzbundes

bekannt. Beide Angebote werden vom Land beziehungsweise von den Städten Bremen und Bremerhaven nicht gefördert.

Zu Frage 3: Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Meldung und Erfassung von pflegenden Minderjährigen. Dem Senat liegen daher keine Daten zur Anzahl und zum Alter vor. Auch deutschlandweit gibt es keine valide Datenbasis zur Anzahl pflegender Kinder. – So weit die Antwort des Senats!