Protokoll der Sitzung vom 25.02.2016

Ich eröffne die 15. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Bildungsurlaubs der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen, den elften Jahrgang Politik-Leistungskurs des Gymnasiums Syke und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendgerichts Bremen. – Seien Sie alle ganz herzlich willkommen! –

(Beifall)

Gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgenden Eingang bekannt, für den interfraktionell vereinbart wurde, ihn nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen: Es handelt sich insoweit um den Tagesordnungspunkt 77, Gesetz zur Änderung des Bremischen Architektengesetzes und des Bremischen Ingenieurgesetzes, Mitteilung des Senats, Drucksache 19/305.

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Erneute Fehlunterrichtung der Bürgerschaft zum ttz Bremerhaven durch den Senat“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Dr. Buhlert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Auf welcher Grundlage basiert die Aussage des Senats, dass das ttz Bremerhaven den in der Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 13. Oktober 2015, Drucksache 19/113, genannten Unternehmen Unterstützung bei der Ausgründung geleistet habe?

Zweitens: Wie begründet der Senat den Sachverhalt, dass das in der Antwort genannte Unternehmen Hytecon GmbH nachweislich weder eine Ausgründung aus dem ttz Bremerhaven ist noch Unterstützung in irgendeiner Form durch das ttz Bremerhaven bei seiner Gründung in Anspruch genommen hat?

Drittens: Wie begründet der Senat, dass er der Bürgerschaft (Landtag) in Bezug auf Fragen zum ttz Bremerhaven bereits mehrfach falsche Auskünfte erteilt hat?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Fragen eins und zwei werden im Zusammenhang beantwortet: Im Sinne des Technologietransfers bestehen verschiedenste „Wirkungskanäle“. Neben der Begleitung von Ausgründungen oder der Initiierung von wirtschaftlich relevanten Forschungsvorhaben kann das auch der Transfer von qualifiziertem Personal in die regionale Wirtschaft sein. Vor diesem Hintergrund wurde in der Antwort vom 13. Oktober 2015 die Ansiedlung der Firma Hytecon in Bremerhaven erwähnt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Bremerhavener Niederlassung des Unternehmens von einem Absolventen der Hochschule Bremerhaven und ehemaligen ttz-Mitarbeiter geleitet wird. Ein weiterer zentraler Mitarbeiter der Hytecon-Niederlassung in Bremerhaven war zuvor ebenfalls Mitarbeiter des ttz.

Darüber hinaus hat das ttz beim Bundeministerium für Wirtschaft über das zentrale Innovations- und Mittelstandsprogramm ein Forschungsprojekt zur Entwicklung eines Hygienemanagement-Tools für Trinkwasserinstallation am Beispiel von Seeschiffen für die Firma Hytecon erfolgreich akquiriert. Die Antwort des Senats vom 13. Oktober 2015 wurde auf Grundlage von Informationen des Vereins zur Förderung des Technologietransfers an der Hochschule Bremerhaven formuliert. Sie wurde zwischen dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Magistrat der Stadt Bremerhaven abgestimmt.

Zu Frage drei: Alle Fragen zum ttz wurden vom Senat korrekt beantwortet. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe eine Zusatzfrage, weil wir hinsichtlich der Beantwortung von Frage drei eine unterschiedliche Wahrnehmung haben. Wie erklären Sie sich denn, dass uns der Geschäftsführer der Firma Folgendes schreibt?

„Die Firma Hytecon GmbH wurde von mir 2007 in Herford gegründet. Unser Büro in Bremerhaven ist eine Zweigniederlassung, die wir ohne jegliche Unterstützung oder Begleitung durch das ttz aufgebaut haben. Von einer Ausgründung aus dem ttz als Startup-Firma sind wir daher auch weit entfernt. Lediglich ein Mitarbeiter von Hytecon stammt ursprünglich vom ttz. Der Wechsel war in 2011, und der Mitarbeiter war danach zunächst in Herford tätig, bevor er 2014 wieder nach Bremerhaven zurückgekehrt war, um die Niederlassung aufzubauen. Auch hier kann ich keine

aktive Integrations- oder Transferleistung des ttz erkennen. Der Mitarbeiter war damals auf sein eigenes Betreiben hin zu uns gewechselt. Es handelte sich auch nicht um eine aktive Vermittlung durch das ttz im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts.“

(Glocke)

Es ist eigentlich nicht so richtig, in einer Fragestunde einen langen Brief vorzulesen, Herr Kollege! – Herr Staatsrat, bitte!

Ich beantworte das gern. Gestatten Sie mir, dass ich zunächst herzlich einlade, zu uns ins Ressort zu kommen! Wir müssen ja aufpassen, dass das ttz nicht zum Evergreen dieser Legislaturperiode wird; das ist die dritte Anfrage, die Sie jetzt dazu stellen. Wir wollen Ihnen gern alles beantworten, worin auch immer ihr Wissensdurst besteht. Kommen Sie gern vorbei! Das können wir gern qualifiziert mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ressort besprechen.

Zur Antwort selbst: So, wie ich es gerade ausgeführt habe, geht es beim ttz und dem Transfer darum, dass es ganz unterschiedliche Wirkkanäle geben kann. Das muss nicht unmittelbar eine Ausgründung aus dem ttz sein, das kann eben auch Wissens-Know-how sein, das darüber hinausgeht, es kann auch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sein, die dort im Austausch sind. Genauso habe ich Ihr Zitat gerade verstanden, der Geschäftsführer räumt ein, dass hier durchaus auch ein Mitarbeiter des ttz in dieser Niederlassung tätig war. Darin besteht eine Transferleistung des ttz.

Gestatten Sie mir noch den Hinweis: Ich freue mich, dass das ttz auch bei Ihnen solche Beachtung findet, wir sollten nur aufpassen, dass nicht aus Versehen eine Forschungseinrichtung in Bremerhaven hier von Ihnen zerredet wird!

(Beifall SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage trägt die Überschrift „Zerstörte Friesenbrücke bei Weener“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Buhlert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Auswirkungen des Unglücks, bei dem ein Frachter die Friesenbrücke bei Weener irreparabel beschädigt hat, auf die Metropolregion und das Zusammenwachsen der Region?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat die touristischen Auswirkungen auf das Land Bremen, insbesondere den Tagestourismus?

Drittens: Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um sich für einen unverzüglichen Neubau der Brücke einzusetzen sowie das deutsch-niederländische Bahnprojekt und den damit verbundenen Ausbau der Bahnstrecke voranzubringen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Zerstörung der Friesenbrücke stellt einen Rückschlag für das Projekt „Wunderline“ dar, das die Aufwertung des Schienenverkehrs auf der Relation Groningen–Oldenburg–Bremen zum Ziel hat.

Zu Frage zwei: Die Auswirkungen auf den Tourismus im Land Bremen und insbesondere auf den Tagestourismus werden vom Senat als untergeordnet bewertet.

Zu Frage drei: Die Provinzregierung Groningen hat das Projekt „Wunderline“ als TEN-T Projekt bei der Europäischen Union angemeldet mit dem Ziel, Fördergelder dafür zu erhalten. Bremen ist „Supporting Partner“ dieser Anmeldung. Über den Fortgang des Projektes gibt es regelmäßige Konsultationen mit der Provinzregierung Groningen. In diesem Zusammenhang wird der Senat auch die Frage erörtern, welche Form des Brückenneubaus geeignet ist, um die Schienenverbindung schnellstmöglich wiederherzustellen und dabei gleichzeitig der Zielformulierung einer Aufwertung des Schienenpersonenverkehrs zwischen Bremen und Groningen zu entsprechen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, wann ist denn mit ersten Ergebnissen dieser Prüfungen und Beratungen zu rechnen?

Bitte, Herr Senator!

Die Wiederherstellung der Brücke selbst wird bei der DB Netz AG mit fünf Jahren veranschlagt. Parallel dazu werden Gespräche geführt, in welcher Form und Auslegung diese Brücke wiederhergestellt wird. Für die Förderung durch die Europäische Union sind auch Aspekte des Schienengüterverkehrs zu beachten. Das macht die Sache für Bremen und Bremerhaven ein bisschen trickreich. Die Gespräche laufen. Ich befinde mich gerade in Abstimmung eines Gesprächs mit der Provinzministerin Gräper-van Koolwijk, die mich in einigen Wochen besuchen wird. Einen weiteren Zeitplan kann ich im Moment nicht nennen.

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Bevor ich die nächste Frage aufrufe, freue ich mich sehr, eine weitere Klasse, eine 11. Klasse des Ökumenischen Gymnasiums, Politikkurs, hier begrüßen zu dürfen. – Herzlich willkommen!

(Beifall)

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Spielsuchtgefahren für Jugendliche“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grotheer, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Grotheer!

Wir fragen den Senat: