Protokoll der Sitzung vom 25.02.2016

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Suchtgefahr, die von simulierten Internet-Glücksspielen für Jugendliche ausgeht?

Zweitens: Was unternimmt der Senat, um Jugendliche vor den Gefahren solcher Glücksspiele und anderer Glücksspiele zu schützen, zum Beispiel durch Präventionsmaßnahmen, ein Verbot von Werbung für echte Glücksspiele auf den Internetseiten für simulierte Glücksspiele oder die gesetzliche Verpflichtung zu aufklärerischen Warnhinweisen?

Drittens: Wie stellt der Senat sicher, dass Jugendliche nicht an echten Glücksspielen teilnehmen können?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Beim simulierten Glücksspiel handelt es sich um Spiele im Internet, in denen kein Echtgeld eingesetzt wird und auch keines gewonnen werden kann. Die Spielerinnen und Spieler erhalten Punkte oder andere virtuelle Vorteile. Studien weisen auf die Gefahr eines Umstiegs auf echte Glücksspiele hin. Das erhöht für Jugendliche das Risiko, ein problematisches Spielverhalten mit Suchtgefährdung zu entwickeln.

Zu Frage zwei: Suchtprävention und -beratung sind wichtige Schwerpunkte des Bremer Suchthilfesystems. So gibt es in Bremen eine Vielzahl von Präventions- und Interventionsmaßnahmen, organisiert vom Landesinstitut für Schule, von der „Bremer Fachstelle Glücksspielsucht“ an der Universität Bremen, von der Beratungsstelle „escape – Ambulanz für junge Menschen mit Suchtproblemen“ des Gesundheitsamtes und vom „Servicebureau Jugendinformation“. In Bezug auf die Risiken der Spielsucht geht es vor allem darum, Jugendlichen Medienkompetenz und Risikobewusstsein zu vermitteln, sie für das Erken

nen von Abhängigkeitsstrukturen zu sensibilisieren und Anlaufstellen für Suchtprävention und -beratung aufzuzeigen. Neue Erkenntnisse zum Thema exzessive Mediennutzung und Sucht werden darüber hinaus einem großen Kreis von Fachkräften und Multiplikatoren in Form von Veranstaltungen, Fachtagungen, Vorträgen und Broschüren zugänglich gemacht.

Zu Frage drei: Der Glücksspielstaatsvertrag und das Jugendschutzgesetz sehen vor, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht an öffentlichen Glücksspielen und an Glücksspielen im Internet teilnehmen dürfen. Minderjährigen ist der Zugang zu Geldgewinnspielen in Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und Gaststätten zu verweigern.

Das Stadtamt Bremen kontrolliert die Einhaltung dieser Jugendschutzvorschriften regelmäßig flächendeckend durch verdachtsunabhängige Kontrollbesuche. Verstöße gegen Jugendschutzvorschriften werden regelmäßig mit Bußgeldern geahndet. Betreiber von Glücksspielen im Internet haben durch Programme der Identifizierung und Authentifizierung den Ausschluss der Spielteilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu gewährleisten. Verstöße dagegen können eine Untersagungsverfügung und Bußgelder zur Folge haben. Gemäß der Werberichtlinie zum Glücksspielstaatsvertrag ist Werbung für Glücksspiele verboten, wenn sie sich an Minderjährige richtet und insbesondere Darstellungen und Aussagen enthält, die Minderjährige besonders ansprechen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Senatorin, Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Personalplanungen für die ReBUZ-Zentren in Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Professor Dr. Hilz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Professor Dr. Hilz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Vollzeitstellen sind für die ReBUZZentren in Bremerhaven vorgesehen?

Zweitens: Wie schätzt der Senat die zukünftige Personalplanung in den ReBUZ-Zentren in Bremerhaven ein?

Drittens: Welche Fachkräfte werden an den ReBUZStandorten in Bremerhaven besonders gebraucht?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Gründung des ReBUZ Bremerhaven hat der Ausschuss für Schule und Kultur in sei

ner Sitzung im Oktober 2011 beschlossen. In den Ausführungen zur „Umsetzung des Entwicklungsplanes Inklusion in Bremerhaven“ vom 8. März 2011 heißt es, dass das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum aus einem Kernteam aus vier Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen, vier Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen und vier Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter beziehungsweise alternativ Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen bestehen soll. Weiter wird darin ausgeführt, dass es sich mittelfristig zeigen müsse, inwieweit Aufgaben angegliederter Beratungsstellen, die bereits vor der Gründung des ReBUZ tätig waren, in die Aufgaben des Kernteams des ReBUZ eingegliedert werden können. Zurzeit sind vier Schulpsychologinnen, fünf Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und fünf Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen für das ReBUZ tätig. Zu Frage zwei: Der Magistrat Bremerhaven hat nicht mitgeteilt, die Personalstärke im ReBUZ ändern zu wollen. Deshalb geht der Senat davon aus, dass die vom Ausschuss für Schule und Kultur in der „Umsetzung des Entwicklungsplanes Inklusion in Bremerhaven“ beschlossene Personalstärke auch zukünftig erhalten bleiben soll. Zu Frage drei: Bei der Konzeption der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren sowohl für Bremen als auch für Bremerhaven bestand von Anfang an Einigkeit darüber, dass multiprofessionelle Teams aus Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern beziehungsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gebildet werden sollen. Diese personelle Struktur hat sich nach Ansicht der beiden Stadtgemeinden in der Beratungsund Unterstützungsarbeit als sehr geeignet erwiesen und sollte entsprechend auch in Zukunft Bestand haben. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Professor Dr. Hilz, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin Dr. Bogedan, wie viele der zusätzlichen 20 Stellen für ReBUZ-Zentren, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind, sind denn für Bremerhaven vorgesehen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe an dieser Stelle schon mehrfach über unser 200er-Paket an zusätzlichen Stellen gesprochen, die für die Schulen geschaffen werden sollen. 120 davon haben wir im Eckwert gegenfinanziert, 80 davon sind über das Ressort zu erwirtschaften. Insofern kann ich über die 20 Stellen noch keine Aussagen machen. Dafür gilt natürlich: Ich muss den Bären erst einmal erlegen, bevor ich sein Fell verteilen kann. Aber Sie können versichert sein, dass Bremerhaven angemessen berücksichtigt werden wird.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den Krankenstand im öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Röwekamp und Fraktion der CDU. – Bitte, Herr Kollege Bensch!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie erklärt der Senat den auffällig hohen Krankenstand in den Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes?

Zweitens: Welche Leistungseinschränkungen ergeben sich daraus?

Drittens: Durch welche Maßnahmen will der Senat diesen Krankenstand zukünftig deutlich senken?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Gründe für den Krankenstand in den Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind vielfältig. Die höhere Zahl an älteren Beschäftigten kann einer der Gründe sein. Zwar sind ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht häufiger krank als jüngere, weisen oftmals aber länger andauernde Zeiten der Erkrankung auf.

Sind in einem Amt mehrere langzeiterkrankte Beschäftigte (über 42 Tage), so steigt in der Statistik die Fehlzeitenquote pro Kalendertag erheblich an. Dies gilt insbesondere für die kleinen Ämter des Gesundheitsdienstes. Dort arbeiten viele ältere Beschäftigte. Im Landesuntersuchungsamt sind beispielsweise 41 Prozent der Beschäftigten über 55 Jahre alt, im LMTVet beträgt diese Quote 28,2 Prozent und im Gewerbeaufsichtsamt 27,8 Prozent. Dies hat Einfluss auf die höhere Quote von Krankenständen.

Die heutige Arbeit ist stärker von psychischen Belastungen geprägt, als dies früher der Fall war. Termindruck, Multitasking sowie die hohe Intensität der Arbeit werden generell als häufigste Ursachen psychischer Belastungen empfunden.

Zu Frage zwei: Die Wahrnehmung der gesetzlichen Regelaufgaben ist vom Krankenstand nicht beeinträchtigt. Teilweise verändern sich die Rhythmen bei nicht gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen. Die Fehlzeiten, die sich aus Erkrankungen ergeben, werden kompensiert, um Leistungseinschränkungen zu vermeiden.

Zu Frage drei: Bei Belastungen am Arbeitsplatz werden Maßnahmen zur betrieblichen

Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes getroffen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern

und Belastungen zu verringern. Dies gilt auch für den Umgang mit toxischen oder infektiösen Materialien.

Die konsequente Durchführung der Gespräche zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement – BEM –, in der Regel unter Beteiligung der Betriebsärztin, sowie verbunden mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und eine daraus abgeleitete Planung entsprechender Fortbildungsangebote gehören zu den Maßnahmen, die in den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens durchgeführt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Bensch, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Erst einmal vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort! Die Maßnahmen, die Sie beschrieben haben, sind ja eher allgemeiner Natur. Warum verzichten Sie auf die Benennung von klaren Zielvorgaben?

Bitte, Frau Senatorin!

Aus meiner Sicht ist es nicht nur allgemeiner Natur, wenn man sagt, dass man sich konsequent der BEM-Gespräche bedient. Für mich ist es auch nicht nur eine allgemeine Antwort, wenn man sagt, dass man Risikoanalysen vornimmt. Sie wissen, sowohl aus BEM-Gesprächen als auch aus Risikoanalysen kann man sehr wohl individuelle Maßnahmen ableiten. Dass das am Ende erforderlich ist, ist völlig richtig.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss einen ausführlichen Bericht seitens der Finanzsenatorin bekommen, und nur durch dessen intensives Studium bin ich überhaupt auf diesen auffällig hohen Krankenstand aufmerksam geworden, deshalb ja auch diese Frage! Wären Sie denn mit Ihrem Ressort in der Lage, etwa mit einem ausführlichen Bericht in der Gesundheitsdeputation noch einmal die Maßnahmen dezidiert darzustellen und dann auch mit Kennzahlen und Zielzahlen zu arbeiten, nach dem Motto „Bis zum 31. Dezember 2016 will ich den Krankenstand um zehn Prozent senken“? Das wird überall in der freien Wirtschaft getan, um auch gezielt vorzugehen und nicht nur mit reinen, guten Absichten. Wären Sie dazu in der Lage, und wenn ja, wann können wir einen solchen Bericht bekommen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich möchte an der Stelle noch einmal darauf eingehen, erstens

bin ich auch sehr froh, dass es den Gesundheitsbericht gibt, dass die Senatorin für Finanzen ihn vorlegt, weil das auch für uns eine ganz wichtige Berichterstattung ist, die uns auf Problembereiche hinweist.