Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe der außerbetrieblichen Ausbildung „Büromanagement“.
Nun ist das Geburtstagskind nicht anwesend, dann müssen wir ihm gleich gratulieren, wenn es anwesend ist. Unsere Bürgermeisterin, Frau Linnert, feiert heute einen runden Geburtstag. Welcher das ist, werde ich nicht mitteilen,
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 22 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt den Titel „Schulgeldfreiheit auch für weitere Berufe aus dem Gesundheitssektor beziehungsweise für Berufe zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: Welche weiteren Berufe aus dem Gesundheitssektor beziehungsweise Berufe zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Land Bremen gibt es, in denen die Auszubildenden für das Schulgeld aufkommen müssen?
Zweitens: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es neben den therapeutischen Gesundheitsfachberufen, für die die Schulgeldfreiheit ab dem kommenden Schuljahr eingeführt werden soll, weitere Berufe aus dem Gesundheitssektor beziehungsweise Berufe zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen gibt, für die die Auszubildenden Schulgeld zahlen müssen?
Drittens: Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Senat für diese Berufsgruppen, und gibt es bereits konkrete Pläne, auch hier eine Erleichterung für die Auszubildenden herbeizuführen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Derzeit wird in den therapeutischen Berufen Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie ein Schuldgeld von den Auszubildenden entrichtet. Die Höhe des Schulgeldes ist unterschiedlich und umfasst eine Spanne von 350 bis 460 Euro monatlich. Ein Einstieg in die Schulgeldfreiheit für diese Berufe wurde für das letzte Quartal 2018 auf den Weg gebracht, die Zuwendungsbescheide sind den Schulen Anfang August zugegangen. Ein Erreichen der vollen Schulgeldfreiheit ist in der Verhandlung mit den Kassen.
Dem Senat sind im Land Bremen keine weiteren Auszubildenden aus dem Gesundheitssektor beziehungsweise zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bekannt, die an bremischen Schulen ihre Ausbildung absolvieren und hierfür ein Schulgeld zahlen müssen. – So weit die Antwort des Senats!
Wie weit sind denn die Verhandlungen mit den Krankenkassen hinsichtlich ihres Anteils an den Kosten der Ausbildung?
im Laufe der nächsten Woche einen weiteren Termin und gehen davon aus, dass wir jetzt kurz vor der Finalisierung sind.
Wir können also davon ausgehen, dass noch der jetzige, neu eingestiegene Jahrgang in den Genuss kommen könnte?
Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Wechseln von Lehrkräften zwischen Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Kohlrausch, Frau Steiner und Fraktion der FDP.
Erstens: Wie viele Lehrkräfte wechselten im Schuljahr 2016/2017 und im Schuljahr 2017/2018 von Bremen nach Bremerhaven?
Zweitens: Wie viele Lehrkräfte wechselten im gleichen Zeitraum von Bremerhaven nach Bremen, und wie viele von ihnen bewarben sich in Bremen auf Schulleitungsposten?
Drittens: Wie viele Anträge auf einen Wechsel zwischen den Städten wurden in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 abgelehnt beziehungsweise sind noch in Bearbeitung?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Im Schuljahr 2016/2017 wechselten zwei Lehrkräfte von der Stadtgemeinde Bremen zur Stadtgemeinde Bremerhaven. Im Schuljahr 2017/2018 war es keine Lehrkraft.
Zu Frage zwei: Im Schuljahr 2016/2017 wechselten acht Lehrkräfte von der Stadtgemeinde Bremerhaven zur Stadtgemeinde Bremen. Im Schuljahr 2017/2018 waren es sieben Lehrkräfte.
Zu Frage drei: Der Wechsel zwischen den Stadtgemeinden findet nicht auf Antrag statt, sondern im Rahmen eines regulären Bewerbungsverfahrens. Dafür ist es notwendig, dass die Lehrkräfte eine entsprechende Freigabe seitens der jeweiligen Stadtgemeinde erhalten. Die Ablehnung einer Freigabe für eine Lehrkraft wird jedoch statistisch nicht erfasst. – So weit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Vollzogene oder versuchte Suizide von Geflüchteten auch in Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Leonidakis, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Gab es im Land Bremen seit dem Jahr 2015 Suizide von Geflüchteten, und wenn ja, wie viele? Bitte nach Bremen und Bremerhaven unterscheiden!
Zweitens: Wie viele Geflüchtete haben seit dem Jahr 2015 versucht, im Land Bremen Suizid zu begehen, und welchen Aufenthaltsstatus hatten sie? Bitte ebenfalls nach Bremen und Bremerhaven unterscheiden!