Protokoll der Sitzung vom 11.05.2017

Ich eröffne die 44. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Jetzt wollte ich die Damen und Herren auf der Besuchertribüne begrüßen, aber sie sind noch nicht da. Dann mache ich das später.

Den Eingang bitte ich dem heute verteilten weiteren Umdruck zu entnehmen.

I. Eingang gemäß § 21 Satz 1 der Geschäftsordnung

Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes in Bremen und BremerhavenGroße Anfrage der Fraktion DIE LINKEvom 10. Mai 2017 (Drucksache 19/1069)

Diese Angelegenheit kommt auf die Tagesordnung der Juni-Sitzung.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Glückwünsche aussprechen, nämlich für die Kollegen Claas Rohmeyer und Marco Lübke. - Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Schön, dass wir gemeinsam ihren Geburtstag feiern können! Die beiden Torten stehen auf der Bank, wo die CDU sitzt. Ich glaube, da können wir uns alle nachher bedienen.

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: So groß sind sie nicht! - Abg. Hinners [CDU]: Das muss aber schnell gehen! - Heiterkeit)

Ja, groß sind sie nicht, aber zwei!

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 19 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die Anfrage sieben ist zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen worden.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Wie wird die Umsetzung des Diskriminierungsverbots an der Discotür sichergestellt?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Frau Görgü-Philipp, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Dogan!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit wurden seit Inkrafttreten des Diskriminierungsverbots in Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 15 des Bremischen Gaststättengesetzes Ordnungswidrigkeiten angezeigt und geahndet? Bitte aufschlüsseln nach Diskriminierungsform und Geschlecht der betroffenen Person!

Zweitens: An welche Beratungsstelle können sich Personen in den Stadtteilen Bremens und Bremerhavens wenden, die von einer Diskriminierung im Sinne des Gaststättengesetzes betroffen sind?

Drittens: Welche Maßnahmen hält der Senat für sinnvoll, um die praktische Umsetzung des Diskriminierungsverbots sicherzustellen und die Bevölkerung über die Gesetzesänderung und die daraus resultierenden Rechte Betroffener zu informieren?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Siering.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Seit dem Inkrafttreten von Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 15 Bremisches Gaststättengesetz am 5. Dezember 2015 ist bislang in einem Fall eine Anzeige wegen ethnischer Diskriminierung erstattet worden. Da der Sachverhalt sich nicht bestätigte, wurde das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt.

Zu Frage zwei: Im Land Bremen lebende Menschen, die von einer Diskriminierung im Sinne des Gaststättengesetzes betroffen sind, können sich an die Beratungsstellen des Netzwerks gegen Diskriminierung wenden. Der zentralen Behördenrufnummer 115 liegen die Informationen über die Beratungsstellen des Netzwerks vor. Das Angebot der Beratungsstellen ist nicht auf Stadtteile beschränkt und wendet sich an alle Männer und Frauen. Spezielle Beratungsangebote für Frauen hält die ZGF in Bremen und Bremerhaven vor. Die Beratung ist jeweils kostenlos und auf Wunsch auch anonym.

Landtag 3268 44. Sitzung/11.05.17

Besondere Beratung bei ethnischer und/oder rassistischer Diskriminierung bieten die Integrationsbeauftragte bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie die Beratungsstellen soliport sowie das Rat&Tat-Zentrum an. Das Beratungsangebot der Integrationsbeauftragten umfasst die Information über mögliche Strategien der Gegenwehr sowie bei Bedarf eine entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung; „soliport - Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt solidarisch beraten" berät alle Betroffenen von unter anderem rechtsextremer, rassistischer, sexueller und geschlechtlicher Gewalt, wobei hier unter Gewalt nicht nur physische Übergriffe, sondern auch weiter gehende Diskriminierungserfahrungen verstanden werden. Das Rat&Tat-Zentrum berät insbesondere bei der Diskriminierung aufgrund sexueller beziehungsweise geschlechtlicher Orientierung.

Zu Frage drei: Der Senat erachtet neben der Beratung auch Kontrollen für ein sinnvolles Instrument zur Sicherstellung der Umsetzung des Diskriminierungsverbots, die im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen erfolgen. Der Tatbestand des Paragrafen 12 Absatz 1 Nummer 15 Bremisches Gaststättengesetz wird auch vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erfasst. Die Information über diese Beschwerdemöglichkeit ist daher in den Zusammenhang mit dem Bekanntheitsgrad des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu stellen. Soweit der Senat Informationsdefizite erkennt, werden von den zuständigen Behörden die Diskothekenbetreiber gesondert informiert und die Öffentlichkeit mittels Pressearbeit und gegebenenfalls durch Flyer et cetera. - Soweit die Antwort des Senats!

Frau Dogan, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Sie haben die Möglichkeit Flyer erwähnt. Hat man bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Ich glaube, dass viele Menschen, die von dieser Diskriminierung betroffen sind, überhaupt keine Kenntnis davon haben, dass wir das Gaststättengesetz geändert haben. Wie bewerten Sie das?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das ist eine Möglichkeit, die man grundsätzlich vorsehen kann, so ist die Antwort. Wir haben bislang noch keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht. Ich will dazu sagen, wir haben die Tätigkeit insgesamt erst vor Kurzem übernommen, deshalb kann ich Ihnen dazu für die Vergangenheit wenig sagen.

Ich meine aber, bislang gab es diese Flyer noch nicht.

Es ist aber auch nicht so, dass Defizite hier in einem so starken Ausmaß festgestellt werden konnten, dass man sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen hätte. Nochmals: Die Beratungsangebote, die ich hier genannt habe, versuchen, genau diese Angebote zu machen. Sollte so etwas verstärkt auftreten, wird man darüber sicherlich sofort nachdenken.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Sie sind in ihrer Antwort auch auf Kontrollen eingegangen. Mich würde interessieren, ob es solche Kontrollen in den letzten zwei Jahren gegeben hat.

Bitte, Herr Staatsrat!

Solche Kontrollen hat es gegeben. Im Jahr 2016 gab es gesamt an vier Tagen unterschiedliche Kontrollen. Dort wurden Verstöße gegen Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 15 Gaststättengesetz nicht festgestellt. Auch für das Jahr 2017 sind Kontrollen geplant.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich habe ein bisschen recherchiert und dabei erfahren, dass in Niedersachsen ebenfalls eine geringe Anzahl Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden ist, genauso wie Sie es eben beantwortet haben. Dort, im Land Niedersachsen, überlegt man jetzt, eine Art Tests, ähnlich wie bei Alkoholtestkäufen, durchzuführen. Wie bewerten Sie diese Maßnahmen, und könnten Sie sich vorstellen, so etwas auch in Bremen umzusetzen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich will ausdrücklich nicht ausschließen, so etwas auch zu machen. Ich sage nur noch einmal, bisher haben wir keine Anhaltspunkte, dass es zu dramatischen Häufungen kommt. Wenn wir das erkennen würden, würden wir sicherlich sofort auch über weitere Maßnahmen beraten.

Niedersachsen hat das Gesetz schon etwas länger als Bremen. Insofern kann man immer wieder sehr gern über den Tellerrand schauen. Das werden wir sicherlich auch weiterhin tun und schauen, was die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen machen. Vorstellbar ist das sicherlich, ja.

Landtag 3269 44. Sitzung/11.05.17

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hinners! - Bitte sehr!

Herr Staatsrat, welche Erkenntnisse haben Sie darüber, dass ethnische Clans an den Türen provozieren, um möglichst einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gegen sich in Anspruch nehmen zu können?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es ist nicht so, dass wir empirische Erhebungen darüber haben, aber der Tatbestand, den Sie schildern, wird sicherlich nicht ganz auszuschließen sein.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!