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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Viele Redebeiträge meiner Kolleginnen und Kollegen haben inhaltlich ganz viel Richtiges, wobei ich dem Antrag der Fraktion der FDP nicht zustimmen kann. Ich sehe genauso wie Herr Janßen, dass er verfassungsrechtlich problematisch ist. Ich möchte mich bei allen Mitgliedern des Rechtsausschusses für die sehr interessante Anhörung bedanken. Uns alle eint, dass wir viel mehr vermeiden wollen, dass Ersatzfreiheitsstrafen ausgesprochen werden. Ich möchte noch einmal betonen, dass es um Menschen geht. Es hat mich ehrlich gesagt, Herr Zenner, ich schätze Sie sehr, gestört, dass Sie sagen, wir haben sehr viele Beratungszentren, in denen diesen Menschen, die Schulden haben, die Drogenprobleme haben, geholfen wird. Ja, das stimmt, und dann haben Sie gesagt, sie haben selbst Schuld, wenn sie das nicht in Anspruch nehmen. Wir wissen und wir haben es in der Anhörung auch noch einmal gehört, dass das wirklich die Menschen sind, die Suchtprobleme haben, die extrem von Armut gefährdet sind, die psychische Probleme haben. Wir wissen auch, dass es für diese Menschen besonders schwer ist, sich mit rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Deswegen ist es richtig gewesen, dass wir uns in dieser Legislaturperiode, und, Herrn Janßen, nicht nur aufgrund ihres Antrages, sondern mehrmals mit dem Thema Ersatzfreiheitsstrafen beschäftigt haben. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir als Koalition zum Beispiel das StadtTicket Extra ausgeweitet haben,
weil wir jemanden im Rechtsausschuss hatten, der uns noch einmal deutlich gemacht hat, dass es in dieser Gruppe, der es so schlecht geht, noch mehr Menschen gibt, die daran ein Interesse haben, damit sie nicht in diese Schleife kommen und gleich nachdem sie entlassen sind, durch Erschleichen von Leistungen, indem sie ohne Fahrkarte in die Straßenbahn einsteigen, wieder in dieselbe Falle laufen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir das machen konnten. Ich bin auch Herrn Staatsrat Schulz dankbar, dass das Justizressort das aufgenommen und unterstützt hat, und auf jeden Fall finde ich es richtig gut, Herr Janßen, dass Sie noch einmal deutlich gemacht haben, dass der Antrag von uns als Koalition in die richtige Richtung geht.
Dass wir uns in der neuen Legislaturperiode alle dafür einsetzen werden, wie wir das weiterhin verringern können. Das bringt unserem Haushalt nichts, da stimme ich Ihnen zu, aber in erster Linie bringt das den Menschen nichts, die wegen einer Geldstrafe verurteilt worden sind und eine Freiheitsstrafe bekommen haben.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich mich bei allen im Rechtsausschuss für die konstruktiven Diskussionen bedanken, die wir dort in den vier Jahren geführt haben. Insbesondere möchte ich mich ganz herzlich bei meiner Vorsitzenden, Frau Sascha Aulepp, für die wirklich sehr neutrale, sehr gute und sehr fachliche Zusammenarbeit bedanken, sowie für die Unterstützung von unserem Profi Herrn Weiß, der uns immer sehr gut beigestanden hat. Ich möchte auch ganz herzlich Herrn Staatsrat Schulz meinen Dank aussprechen, wie ich erfahren habe, ist das Ihre letzte Landtagssitzung. Danke dafür, dass Sie, seitdem Sie Staatsrat geworden sind, vieles für die Justiz in die Wege geleitet haben und Diskussionen im Rechtsausschuss angeregt haben, um die Justiz zu stärken. Ich glaube, es sind gute Entscheidungen, die die rot-grüne Koalition in den letzten Jahren gemeinsam mit den Mitgliedern des Rechtsausschusses getroffen hat, und dass es ganz wichtig ist, dass wir eine starke Justiz haben. Ich freue mich auf eine neue Legislaturperiode, vielleicht mit ganz vielen Gesichtern aus dieser Wahlperiode. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Zunächst einmal ist es
gut und wichtig, dass wir unseren politischen Fokus auch auf die Arbeitsbedingungen bei der Staatsanwaltschaft richten. Denn wenn wir über die Verfolgung und Ahndung von Straftaten reden, dann können wir nicht nur über die Polizei oder die Gerichte reden. Dazwischen steht die Staatsanwaltschaft und leitet die Ermittlungen als sogenannte Herrin des Verfahrens. Da darf es natürlich nicht sein, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte derart überlastet sind, dass sie nicht mehr den Qualitätsansprüchen gerecht werden können, die sie an sich selbst stellen. Das ist für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht hinnehmbar. So etwas wirkt sich auch auf die berufliche Zufriedenheit aus und geht langfristig auch auf die Gesundheit.
Es ist auch nicht hinnehmbar für die Opfer von Straftaten oder für Zeuginnen und Zeugen, die genau wissen, dass eine Straftat passiert ist, aber die irgendwann erfahren, dass das Verfahren eingestellt werden musste, weil die Staatsanwaltschaft nicht genügend Beweise für eine Anklage ermitteln konnte. Durch so etwas geht sehr viel Vertrauen bei den Menschen in unserem Rechtsstaat verloren. Das darf uns nicht egal sein.
Wenn ich von der Staatsanwaltschaft spreche, meine ich übrigens nicht nur die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sondern auch die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte und nicht zuletzt, Frau Vogt hat sie ja auch erwähnt, die Servicekräfte, die ebenso unverzichtbar sind. Sie alle tragen mit viel Kraft und Engagement dazu bei, dass unser Rechtsstaat funktioniert und nach wie vor ein hohes Ansehen genießt – und das zu Recht.
Wir dürfen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht isoliert betrachten. Wir haben als Koalition in den vergangenen vier Jahren die Polizei deutlich aufgestockt und die Ausbildungszahlen auf ein Maximum hochgefahren. Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird sich das auch bei der Kriminalpolizei deutlich bemerkbar machen, wie es jetzt schon beim Streifendienst zu spüren ist. Das bedeutet, es werden mehr Anzeigen geschrieben und es werden auch mehr Anzeigen bearbeitet werden. Das wiederum bedeutet natürlich auch mehr Arbeit für die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Das hängt miteinander zusammen. Wir können nicht bei der Polizei stark aufstocken, ohne das parallel auch bei der Staatsanwaltschaft zu tun. Dessen sind wir uns auch bewusst. Deswegen ha
ben wir das auf die Tagesordnung im Rechtsausschuss nächste Woche gesetzt und ich habe noch darum gebeten, dass der Oberstaatsanwalt Herr Kuhn auch eingeladen wird. Da können wir die inhaltlichen Diskussionen führen.
Diese Zusammenhänge haben wir aber auch schon in der Vergangenheit betrachtet, auch im Rechtsausschuss. Als wir nämlich im vergangenen Sommer sechs zusätzliche Richterstellen am Landgericht geschaffen haben, haben wir gleichzeitig auch neun Stellen für Folgepersonal geschaffen, also auch für Serviceeinheiten, Justizwachtmeister und auch für die Staatsanwaltschaft. Das darf bei so einer Debatte nicht vergessen werden.
Aus dem gleichen Grund, weil wir die rechtsstaatlichen Institutionen im Zusammenhang sehen, hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch auf Bundesebene für einen Pakt für den Rechtsstaat stark gemacht. Und wir waren sehr froh darüber, als die Große Koalition diese Idee übernommen hat. Doch was aus diesem Pakt für den Rechtsstaat Ende Januar dann geworden ist, das darf, finde ich, hier nicht unerwähnt bleiben: 2 000 neue Richterstellen plus entsprechendem Folgepersonal sollten laut Koalitionsvertrag bei der Staatsanwaltschaft geschaffen werden. Daraus geworden sind dann 2 000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte insgesamt, also eigentlich nur noch die Hälfte von dem, was im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Viel schlimmer noch ist die Finanzierung des Ganzen. Rund 400 Millionen Euro kosten die neuen Stellen die Bundesländer pro Jahr. Was macht der Bund? Er stellt den Ländern gerade einmal 220 Millionen Euro zur Verfügung, und das nur einmalig.
Das ist natürlich nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, Herr Dr. vom Bruch. Das Mindeste wäre gewesen, wenn der Bund für die nächsten zehn Jahre jährlich 400 Millionen Euro zur Finanzierung der zusätzlichen Stellen zur Verfügung gestellt hätte. Aber dazu waren Sie als CDU auf Bundesebene nicht bereit und kritisieren hier das, was wir vor Ort machen. Der Bund hat die Länder beim Pakt für den Rechtsstaat schlichtweg im Stich gelassen, und das möchte ich hier so deutlich sagen.
Nicht zuletzt aufgrund dieser unzureichenden Unterstützung der Großen Koalition auf Bundesebene wird sicherlich am Ende der nächsten Haushaltsberatung hier in Bremen auch hinsichtlich der Staatsanwaltschaft eine gewisse Lücke bleiben zwischen dem, was wünschenswert wäre, und dem, was finanziell für unser Bundesland machbar ist. Ich kann Ihnen für uns, Bündnis 90/Die Grünen, versprechen, dass die Ausstattung der Staatsanwaltschaft und der rechtsstaatlichen Institutionen allerhöchste Priorität hat.
Ehrlich gesagt, wenn man weiß, dass nächste Woche mit dem Oberstaatsanwalt intensiv gemeinsam diskutiert wird, und wenn man sich selbst im Rechtsausschuss zu dieser Thematik nicht geäußert hat, bringt eine solche Aktuelle Stunde hier in der Sache eigentlich nichts. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich stimme Herrn Prof. Dr. Hilz in dem Punkt zu, dass diese ganzen Verfahren, die in den letzten Jahren bei jeder Dezernentenwahl stattgefunden haben, tatsächlich eine Farce waren. Wir sind bei Ihnen in dieser Sache und da gibt es, glaube ich, in diesem Haus oder auch in Bremerhaven überhaupt keinen Streit.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen, dass ein Blick in das Gesetz immer ein bisschen weiterhilft. Wir haben in Bremerhaven eine Stadtverfassung und dort, wenn Sie einmal hineingeschaut haben, ist in § 47 ganz deutlich geregelt, dass es neben den hauptamtlichen Magistratsmitgliedern auch ehrenamtliche gibt. Dort steht explizit in § 47, dass die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder für vier Jahre gewählt werden, auf Vorschlag je nach
Wahlergebnis. Das wird auch so gehandhabt, dass wirklich jeder Ehrenamtliche so gewählt wird, je nachdem, für vier Jahre. Aber in § 47 der Stadtverfassung steht nicht, dass auf Vorschlagsrecht der CDU oder anderer die hauptamtlichen Magistratsmitglieder gewählt werden. Nein, in der Verfassung steht – und ich bitte Sie, da noch einmal hineinzuschauen, denn ich hatte bei Ihrer Rede nicht den Eindruck, dass Sie das gelesen haben –, dass die hauptamtlichen Magistratsmitglieder in ein Beamtenverhältnis berufen werden und nicht auf Vorschlag der CDU zum Beispiel.
Das bedeutet, das wissen Sie alle, Beamte haben in unserer Verfassung einen hohen Rang, Eignung, Befähigung, Leistung und so weiter sind auch wichtige Grundprinzipien, die man einhalten sollte. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, dass man tatsächlich auf Fachlichkeit setzt. Ich lasse keine Zwischenfrage zu. Das haben wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Dezernentin gemacht, die Sie benannt haben. Bei der Ausschreibung damals haben wir uns für eine Unbekannte entschieden, weil sie die Fachlichkeit, Befähigung und Eignung besessen hat. Wir haben gesagt, das ist die Beste unter diesen vielen Bewerbern, meine Damen und Herren, so wie die Verfassung es in Bremerhaven vorsieht.
Aber wir reden nicht, Frau Schnittker, wir handeln.
Ich bitte Sie, schauen Sie einmal in Ihren Koalitionsvertrag, darin steht seit dreieinhalb Jahren, dass Sie eine Magistratsreform umsetzen wollen, und darin steht auch, dass Sie die gesetzlichen Regelungen in der Verfassung umsetzen wollen. Bisher haben Sie nur geredet. Wir sind aber drei Monate vor der Wahl, das haben Sie bis heute nicht umgesetzt. Lesen Sie einmal Ihren Koalitionsvertrag. Ich will aber jetzt nicht mit Ihnen streiten.
Ich möchte nur deutlich machen, dass ich bei Ihnen bin, wenn wir gemeinsam sagen – und das haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag so vereinbart –, dass die Magistratsreform kommen soll. Dazu gehört, dass Hauptamtliche nicht für sechs Jahre, so wie es bisher stattfindet, gewählt werden. Weil sich das nicht nach der Wahl widerspiegelt und dadurch die
Verwaltung gelähmt ist, bitte ich Sie darum, Sie haben noch drei Monate Zeit. Dann werde ich ja sehen, ob Sie reden oder handeln. Setzen Sie das alles um, dann bin ich bei Ihnen und sage, dass wir auf diese ganzen Verfahren verzichten, denn nur so ist es konsequent und im Sinne der Verfassung Bremerhavens. Da sollten wir daran arbeiten, dass das endlich umgesetzt wird. Aus unserer Sicht kann man diesen Antrag hier zu dem Zeitpunkt danach auf jeden Fall beschließen. Wenn man das aber jetzt macht, so wie die Verfassung es vorsieht, ist es inkonsequent, deswegen: Arbeiten statt Reden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Staatsrat, ich habe ihren Antworten entnommen, dass es keine Strategie gibt, wenn Unternehmen sich zielgerichtet besonders auf Grundstücke in Bremen beziehen. Ich würde gern wissen, ob Sie es auch so sehen, dass eine neue Strategie entwickelt werden müsste, um dort besser zu werden.
Ich möchte darum bitten, dass uns das in der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen auch einmal dargestellt wird, nachdem Sie mit den Vertretern der Wirtschaftsförderungsgesellschaften darüber gesprochen haben, wie man zukünftig damit umgehen möchte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Wir sind nicht auf dem Basar und betreiben auch keine Klüngelei, meine Damen und Herren!
Um das ganz deutlich zu sagen, Herr Lucht, wir werden Ihren Antrag heute mit Mehrheit ablehnen und zwar deshalb, weil wir hinter dem Klimahaus stehen, nicht nur als Bremerhavener Abgeordnete, sondern das Land Bremen und die Mehrheit dieses Hauses steht hinter der guten Arbeit, die das Klimahaus seit vielen Jahren leistet. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Senatsvorlage nicht wegen einer Klüngelei aufgehalten worden ist, wie Sie es hier beschrieben haben, sondern wenn man so viel Geld für die Planungskosten in die Hand nehmen will, und Sie haben ja die Summe genannt, 650 000 Euro, dann will man natürlich auch, dass dieses Konzept umgesetzt wird und das ist ein Haushaltsvorgriff.
Für uns haben sich ganz viele finanzielle Fragen ergeben, weil wir die Vorlage als Abgeordnete nicht kannten. Ich denke, es ist schon richtig und wichtig, als sorgsam arbeitende Fraktion, diese Fragen zu erörtern und vom Ressort beantwortet zu bekommen. Deswegen haben wir uns in der Fraktion das Konzept von Herrn Dunker erklären lassen, das machen Sie sicherlich auch, denke ist. Dankenswerter Weise wurden vom Ressort alle Fragen, die offen standen uns gegenüber beantwortet und ich kann Ihnen sagen, am Dienstag wird diese Vorlage vom Senat beschlossen und dann haben alle auch die Möglichkeit, dass das auch in der Deputation beschlossen wird. Das ist richtig und wichtig für die Seestadt, aber auch für das Land und für das Klimahaus, meine Damen und Herren.
Ich möchte auch noch ganz kurz sagen, dass mit dem Konzept Extremwetter im Klimahaus Menschen sensibilisiert werden sollen, um auch für das Thema Klimawandel sensibilisiert zu werden. Das ist wichtig. Ich wundere mich schon, denn wenn ich mir anschaue, der Bund behindert Offshore, gibt Gelder nicht frei, hat Herr Schulz heute Morgen in der Debatte gesagt. Gestern in der Debatte regen Sie sich auf, wo der Umweltsenator ist. Da diese Woche in Kattowitz der Klimagipfel stattfindet, ist es wichtig, dass der Umweltsenator dort teilnimmt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, es ist zwar wichtig, dieses Konzept im Klimahaus umzusetzen, aber für uns Grüne ist es auch wichtig, tatsächlich in unserem Land unsere Möglichkeiten auszuschöpfen und hier tatsächlich etwas für Klimaschutz zu tun und dazu gehört auch die Dachgrünverordnung, meine Damen und Herren.
Ich appelliere an alle, auch an Sie, die das mit der Dachgrünverordnung ablehnen, dass auch das umgesetzt wird, weil wir nicht nur über Klimawandel und Klimaschutz reden, wir stehen dafür, dass auch das tatsächlich umgesetzt wird.
Mehr möchte ich zu diesem Thema auch nicht sagen. Deswegen brauchen wir keinen Antrag von der CDU. Wir können hier Probleme lösen. Ich möchte aber noch einmal ganz deutlich auf diese Anfrage kommen. Sie haben die Antworten hier alle kritisiert, Herr Lucht.
Ehrlich gesagt, fand ich das nicht so gut. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass die Bürgerschaft im Juli 2007, und das können Sie alle nachlesen, einen Antrag mit Mehrheit beschlossen hat, dass sichergestellt wird, dass im Rahmen der Haushalte und Eckwerte für Bremerhaven aufgrund der Strukturprobleme überproportional Anstrengungen unternommen werden sollen, um auf einen Ausgleich der bestehenden Arbeitsplatzdefizite, was Sie richtigerweise auch dargelegt haben, hinzuwirken. Das hat die Koalition seit diesem Datum auch umgesetzt.
Seitdem sind hohe Summen in den Ausbau von Forschungseinrichtungen, Hochschule und Tourismus geflossen, um durch zukunftsfähige Branchen
auch neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die gravierenden Probleme, die die Seestadt hat, die trotz der genannten Erfolge im Strukturwandel weiterhin auch bestehen, verlangen, dass auch in der Zukunft weiterhin wirtschaftspolitische Schwerpunktsetzungen für Bremerhaven erfolgen. Ich bin der Ansicht, dass das Strukturentwicklungskonzept Bremerhaven 2020 zur Stärkung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technologischen Potenziale dieses Standortes im Bereich der maritimen Wirtschaft zu einer Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiative weiterentwickelt werden muss, meine Damen und Herren.
Ein Schwerpunkt war auch die Ansiedlung von Unternehmen aus dem Bereich der Windenergie-Industrie mit Schwerpunkt Offshore zum Ausbau eines Innovationsclusters Windenergie. Seit 2017 wissen wir alle, dass sich diese Branche in der Krise befindet und von diesen ehemals vier großen Anlagenproduzenten produziert inzwischen nur noch einer in Bremerhaven. Wir müssen deshalb Branchen stärken, die Zukunftspotenzial haben. Das geht auch aus der Antwort der Anfrage hervor. Green Economy, darauf ist Herr Schulz heute Morgen auch eingegangen und das können Sie auch in der Antwort nachlesen, dass die Produktion von Umwelttechnologie die Zukunft ist und ich glaube auch, dass das dazu führen wird, um Bremerhaven auch noch einmal zu stärken.
Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen, dass Bremerhaven das allein nicht schaffen wird, –
dafür brauchen wir weiterhin finanzielle Unterstützung und ich denke, das werden wir gemeinsam, diesen Weg, der auch dazu geführt hat, das möchte ich auch noch einmal deutlich sagen, dass mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen worden sind und die Arbeitslosenquote auch in den letzten Jahren gesunken ist.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Wir müssen diesen Weg weiter verfolgen. Ich glaube das, was wir in den letzten über zwölf Jahren gemacht haben, hat die Stadt nach vorn gebracht. Lassen Sie uns gemeinsam daran weiterarbeiten. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Als Mitglied der grünen Bürgerschaftsfraktion, die ein verlässlicher Koalitionspartner ist, werde ich dem Antrag der CDU zum innerbremischen Finanzausgleich leider nicht zustimmen, auch wenn ich ihn inhaltlich für richtig halte,
das will ich persönlich noch einmal heute erklären. Als Bremerhavener Abgeordnete möchte ich aber zum Ausdruck bringen, dass ich die zögerlichen Verhandlungen des kommunalen Finanzausgleichs im Land Bremen mehr als bedauere. Bremerhaven ist in einer schwierigen finanziellen Lage und dringend auf die kluge Revision des Finanzzuweisungsgesetzes angewiesen.
Nach § 7 des Finanzzuweisungsgesetzes vom 18. Dezember 2012 sollte das Gesetz bis zum Ablauf des Jahres 2016 einer weiteren Revision unterzogen werden, insbesondere im Hinblick auf die Wirkung und die Höhe der Strukturhilfen und in Bezug auf den weiteren Konsolidierungspfad. Dies steht seit Ende 2016 aus, und dieses Datum ist wiederum bekannt, seitdem es dieses Finanzzuweisungsgesetz gibt. Das ist auch nachzulesen in der Mitteilung, die wir als Abgeordnete hier in der Bürgerschaft am 13. November 2012 bekommen haben.
Einige Redner sind darauf eingegangen. Wir haben hier vorletztes Jahr einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass im Rahmen der Verhandlungen über die Finanzbeziehungen es auch zu einem Lösungsvorschlag kommen sollte, der diese Mischfinanzierung der Personalkosten des Systems Schule bei einem Kostenträger zusammenführt. Bisher ist dieser
Antrag, der hier in der Bürgerschaft einstimmig beschlossen worden ist, leider nicht umgesetzt worden, weil es keine Einigung beim kommunalen Finanzausgleich gibt. Das kann ich als Abgeordnete einfach so nicht hinnehmen.
Es geht um sehr viel Geld, Sie haben es richtigerweise angesprochen, es sind 26 Millionen Euro. Auf meine Frage in der Fragestunde Anfang dieses Jahres, wann der Finanzausgleich kommt und was einer Einigung zurzeit entgegensteht, wurde hier geantwortet, dass die Neuregelung der innnerbremischen Finanzbeziehungen sehr komplex sei. Da neben dem kommunalen Finanzausgleich auch weitergehende Fragestellungen, wie zum Beispiel das Verhältnis des Landes zu seinen beiden Stadtgemeinden und das Verhältnis der Stadtgemeinden untereinander und die Neuordnung der BundLänder-Finanzbeziehungen ab 2020 und die Kostenerstattung des Landes an seine beiden Städte und so weiter, einzubeziehen seien.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass nicht nur der kommunale Finanzausgleich, sondern auch andere Dinge geklärt werden müssen, und weil es bei diesen überhaupt nicht vorangeht, werden die anderen Themen auch nicht fortgeführt. Das finde ich ehrlich gesagt, sehr, sehr problematisch. Immer wieder, meine Damen und Herren, hört man bei solchen Diskussionen, dass die Ausgaben pro Kopf für Bremerhavener Einwohner höher sind als die der Bremer.
Das ist auch zutreffend, meine Damen und Herren, aber das Geld ist nicht ohne Grund einfach höher. Aus dem in Artikel 28, Absatz 2 unseres Grundgesetzes eingeräumten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden folgt das Recht auf eine angemessene Finanzausstattung. Im Rahmen seiner eigenen Leistungsfähigkeit ist das Land nach Artikel 146, Absatz 2, Satz 1 unserer Landesverfassung verpflichtet, den Gemeinden eine angemessene Finanzausstattung zu gewährleisten.
Sie sehen, dass in der Landesverfassung niedergelegt ist, dass das Land auf gleichwertige Lebensverhältnisse in beiden Gemeinden hinzuwirken hat. Hieran muss sich der Senat meiner Ansicht nach messen lassen. Ein Ungleichgewicht können wir uns aus meiner Sicht nicht leisten. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass es auch eine Expertise der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner gab, die im Sommer 2017 den Weg zu einem Durchbruch und Kompromiss bahnen sollte. Die Ergebnisse dieses Gutachtens fielen in Bremen und Bremerhaven sehr unterschiedlich aus.
Bremerhaven ist der Ansicht, dass in Bremen die Finanzierung von kommunalen und Landesaufgaben vermischt seien. Diese Argumentation, meine Damen und Herren, wird auch vom Rechnungshof unterstützt. Bei der überörtlichen Gemeindeprüfung im Jahr 2017, darauf sind Sie, Herr Professor Hilz, eingegangen, hat der Rechnungshof ganz deutlich gemacht, dass ein Handlungsbedarf besteht. Um Schwächen der bisherigen Praxis beseitigen zu können, ist es insbesondere erforderlich, die Haushalte des Landes und der Stadt Bremen stringent zu trennen. Auch diese Vorlage haben wir als Abgeordnete bekommen. Bisher ist das leider nicht erfolgt. Die Haushalte des Landes und der Stadt Bremen sind immer noch nicht getrennt.
Da gibt es meiner Ansicht nach einen sehr, sehr großen Nachholbedarf, denn ich denke, dass Transparenz in allen Belangen von großer Bedeutung ist, und nur so kann der Eindruck – und das ist ja immer dieses Konfliktpotenzial, was wir haben – vermieden werden, dass das Land in der Behandlung seiner beiden Stadtgemeinden mit zweierlei Maß misst.
Lassen Sie mich aus diesem Gutachten ein paar Sachen zitieren, die mir aufgefallen sind: „Die Höhe der verrechneten Kosten für die Wahrnehmung von Gemeinde- beziehungsweise Landesaufgaben wurde nicht belegt und ist zu prüfen. Die Verrechnung der Kosten für die Wahrnehmung der Gemeinde beziehungsweise Landesaufgaben ist zu überprüfen.“ Das seht alles auf Seite 15 und Seite 20. Es ist auch noch deutlich geworden, darauf sind Sie, Herr Röwekamp, richtigerweise meiner Ansicht nach eingegangen, dass in 2015 die Nettoausgaben von Bremerhaven unter die von Bremen gesunken sind.
Das steht alles in diesem Rödl-Gutachten, und ich glaube, dass es Grundvoraussetzungen für eine vergleichende Analyse geben muss. Ansonsten wird es dort ein bisschen schwierig werden.
Meine Damen und Herren, die Verantwortlichen hier in Bremen aber auch in Bremerhaven, und das haben verschiedene Redner noch einmal deutlich gemacht, Herr Professor Hilz hat noch einmal auf die Stadtverordnetenversammlung letzte Woche Bezug genommen --.
Einen letzten Satz, Herr Präsident. Es kann nicht sein, dass so wichtige politische Verhandlungen über Jahre hinweg nicht vorankommen und dass
dort keine Lösung gefunden wird. Deswegen will ich hier zum Schluss noch einmal bei Ihnen allen an Ihr Verantwortungsbewusstsein appellieren. Wir müssen unbedingt noch vor der Bürgerschaftswahl im kommenden Mai einen zukunftssicheren kommunalen Finanzausgleich unter Dach und Fach bringen. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche, es so kurz wie möglich zu halten. Ich möchte neben der Großen Anfrage, auf die Frau Aulepp hier eingegangen ist, auf die zweite Anfrage eingehen, die von uns gemeinsam mit der Fraktion der SPD gestellt wurde, und zwar auf den Umgang mit Drogen in der JVA.
Meine Damen und Herren, ein drogenfreies Gefängnis ist eine Illusion, genauso wie eine drogenfreie Gesellschaft. Das wissen wir alle. Der Gefängnisalltag ist nicht zuletzt geprägt vom Umgang mit einer recht hohen Anzahl Drogenabhängiger und Drogen konsumierender Gefangener – auch in der Justizvollzugsanstalt hier in Bremen. Auch in Bremerhaven ist das nicht anders. Es muss ein Umgang mit dem Suchtmittelkonsum gefunden werden, der die gesundheitlichen Gefahren für die Gefangenen und Bediensteten im Strafvollzug minimiert und gleichzeitig dem Strafvollzugsziel dient, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Die Antworten auf unsere Große Anfrage haben noch einmal deutlich gemacht, dass circa 15 Prozent, also fast jeder sechste Häftling in der JVA, abhängig von Drogen ist. Die JVA versucht, mit regelmäßigen, nicht vorhersehbaren Durchsuchungen den Drogenmissbrauch in der Anstalt einzudämmen. Es gibt auch regelmäßig Urinkontrollen. Für uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es wichtig, dass die Inhaftierten aus diesem Teufelskreis herauskommen, einen Umgang mit dem Suchtmittelkonsum finden, der die Gesundheit der Gefangenen auf der einen Seite schützt, aber sie auf der anderen Seite auch befähigt, später, wenn sie entlassen werden, in der Gesellschaft wieder in sozialer Eigenverantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Das hat etwas mit Resozialisierung
zu tun, aber das ist unserer Ansicht nach auch ein Opferschutz.
Ein Problem, das ich noch einmal darstellen möchte, ist – –. Ich habe gesagt, es gibt Urinkontrollen. Anhand derer wird auch vieles festgestellt, aber es gibt jetzt neue psychoaktive Substanzen, die von den Inhaftierten genommen werden. Diese sind zum Beispiel durch Urinkontrollen, meine Damen und Herren, nicht nachweisbar. Ich glaube, dass man hier schauen muss, wie man als JVA darauf reagiert, denn immer mehr Häftlinge nehmen diese neuen Drogen zu sich, die auch weitaus gefährlicher sind. Ich finde es auch problematisch, – darauf geht der Senat auch in der Antwort ein – dass es keine Informationen darüber gibt, ob diese Maßnahmen, die ergriffen werden, wie zum Beispiel Beratung, Entgiftung oder Entwöhnungsbehandlung, Wirkung zeigen. Ich glaube, dem sollte man noch einmal genauer nachgehen und das noch einmal prüfen. Frau Aulepp hat richtigerweise gesagt, wie ich finde: Es wird viel getan.
Ich bedanke mich, dass das Justizressort unsere Fragen so ausführlich beantwortet hat. Es wird viel Gutes getan. Die Probleme, die aus diesen Antworten sichtbar werden, sollten wir gemeinsam und in intensiven Diskussionen, die wir heute Abend nicht führen können, im Rechtsausschuss weiter führen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Diesem Recht muss nachgekommen werden, gerade weil es für diejenigen ist, die
zu wenig verdienen, um eine angemessene und familiengerechte Wohnung bezahlen zu können. Meiner Meinung nach ist es ein Unding, dass Verwaltungsversagen auf dem Rücken dieser Familien ausgetragen wird. Ursache für diesen Bearbeitungsstau in der Wohngeldstelle Bremerhaven ist laut der Sozialdezernentin, die eine Vorlage in den Sozialausschuss in Bremerhaven eingebracht hat, die Gesetzesänderung im Wohngeldrecht ab dem 1. Januar 2016. Diese Änderung hat zu einem starken Anstieg des Arbeitsanfalls im Sachgebiet Wohngeld geführt.
Weiterhin wird angeführt, dass ein hoher Krankenstand und die Urlaubszeit dazu geführt haben, dass von acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bremerhaven nur vier da waren, aber auch, dass die Altersstruktur im Sachgebiet bis auf eine Mitarbeiterin über 50 beziehungsweise 60 Jahre liegt. Mit der Gesetzesänderung sind mehr Menschen wohngeldberechtigt als vorher. Das ist unserer Ansicht nach für die Menschen sehr gut und sehr hilfreich. Aber das bedeutet natürlich auch, dass die Anzahl der Neuanträge sich damit automatisch erhöht. Das war abzusehen, meine Damen und Herren. Die Zahl der Wohngeldempfänger in Bremerhaven ist von 898 im Jahre 2015 auf durchschnittlich 1 020 im Jahre 2016 und im Jahre 2017 auf eine Anzahl von 1 185 monatlich angestiegen, also um 32 Prozent.
Im Januar dieses Jahres betrug die Anzahl der Empfängerhaushalte in Bremerhaven 1 253. Die Anzahl der unbearbeiteten Anträge auf Wohngeld ging noch einmal drastisch hoch. Deshalb ist die Wohngeldstelle auf Anweisung der Sozialdezernentin in diesem Monat für zwei Wochen geschlossen worden, um den Bearbeitungsstau abzuarbeiten. Es ist eine kommunale Entscheidung der Stadt Bremerhaven. Das ist zwar zulässig, aus der Sicht des Magistrats vielleicht auch nachvollziehbar und verständlich, aber ich finde das ehrlich gesagt skandalös. Das muss man so deutlich sagen, auch wenn es die Möglichkeit gibt, dass Menschen dort ihre Anträge abgeben können – –. Sie wissen alle, dass diese Anträge nicht immer vollständig abgegeben werden. Und da erwarte ich, dass man auch dafür eine Lösung findet, dass, wenn die Menschen aufgrund der Schließung die Anträge für diesen Monat dort nicht umfangreich abgeben konnten, sie den Anspruch für diesen Monat auch noch geltend machen können.
Frau Bernhard hat es vorhin gesagt, das teile ich: Es ist nicht vom Himmel gefallen, man wusste, dass
diese Gesetzesänderung kommt, und dadurch ist es zu einem Bearbeitungsrückstand von circa 400 Wohngeldanträgen gekommen. Letzte Woche wurde im Personal- und Organisationsausschuss in Bremerhaven als personelle Verstärkung überplanmäßig eine zusätzliche Stelle beschlossen, damit eine dauerhafte, so stand es in der Vorlage, gesundheitsschädigende Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermieden wird. Ob das allein das Problem lösen wird, Frau Bernhard hat es auch angesprochen, das bezweifle ich ehrlich gesagt. Die Zahl der Mitarbeiter wurde aus meiner Sicht nicht rechtzeitig aufgestockt, obwohl die Zahlen angestiegen sind.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass das Wohngeld eine Sozialleistung ist, auf die die Menschen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Rechtsanspruch haben. Damit geht auch einher, dass Menschen auch ein Recht darauf haben, dass diese Anträge in einer angemessenen Frist beschieden werden. Wenn diese Frist zum Beispiel nicht eingehalten wird, egal ob in Bremerhaven, Bremen oder anderswo, können diese Menschen auch Untätigkeitsklagen einreichen. Ob sie es wissen, ist die andere Frage. Wenn solche Klagen eingereicht werden, führt das aus meiner Sicht zu einer Verschärfung der Situation. Diese Familien haben ein Einkommen, das nur geringfügig, das muss man sich noch einmal vor Augen halten, das nur geringfügig über den Bedarfssätzen nach SGB II liegt.
Meine Damen und Herren, für einkommensschwache Haushalte ist es unzumutbar, mehrere Monate auf das Wohngeld zu warten. Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, welche Auswirkungen die Nichtbearbeitung im Alltag auf einkommensschwache Haushalte hat. Es gibt ganz viele Familien, die müssen am Kühlschrank sparen, das muss man sich vor Augen halten, oder geraten dadurch in finanzielle Schwierigkeiten, oder es kann auch dazu führen, dass man die Wohnung verliert. Das darf nicht sein.
Deswegen ist es gut, dass in der letzten Woche die erste Maßnahme beschlossen worden ist, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Wenn man in der Vorlage liest, dass auch viele Mitarbeiter krank sind, gehören dazu noch weitere Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, die das Arbeitsklima dort zu verbessern, um dem Krankenstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzuwirken. Die Weiterbildung in diesem Bereich muss auch stärker gefördert werden. Es ist eine rasche Lösung gefragt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von
staatlichen Stellen, dass schnelle und praktikable Lösungen für sie und ihre Anliegen gefunden werden. Das muss gerade dort funktionieren, wo Menschen mit der Verwaltung Kontakt haben. Um eine gute Dienstleistung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten ist es unserer Ansicht nach wichtig, Abläufe effizienter zu organisieren. Dazu bedarf es einer motivierten Verwaltung, einer Wertschätzungskultur, Fortbildung, aber auch eines guten Gesundheitsmanagements in einer Verwaltung. Hier sind vor allem die Führungsebenen gefragt, an effizienten Lösungen zu arbeiten und nicht bloßes Verwaltungshandeln zuzulassen.
Wie gesagt, meine Damen und Herren, ich habe nicht das Interesse gehabt, das für meine Fraktion heute schönzureden, ich finde es gut, dass wir darüber diskutieren, weil ich glaube, dass wir alle ein Interesse daran haben sollten, dass dieses Problem schnell gelöst wird. Ich kann nur sagen, dass nicht nur das Personal erhöht werden muss, sondern wir auch erwarten, dass die Verwaltung sich insgesamt modernisiert, damit sie im Sinne der Kundinnen und Kunden arbeiten kann. Denn eine nicht funktionierende Verwaltung, die die Probleme der Menschen nicht löst, führt unweigerlich zum Verlust des Vertrauens in den Staat und auch zur Politikverdrossenheit, meine Damen und Herren. Zum Schluss erlauben Sie mir: Wir haben ein Grundgesetz, in dem in Artikel 1 steht, die Würde des Menschen ist unantastbar. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn ich mit diesen Menschen spreche, für die ist die Situation unerträglich. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Eine gute und bedarfsgerechte Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist ein besonderes Anliegen auch der Regierungskoalition. Das wollte ich noch einmal deutlich hervorheben. Denn nur eine leistungsfähige und effiziente Justiz ist in der Lage, die Herausforderung zu bewältigen.
Der rot-grüne Senat hat in den letzten Jahren immer wieder darauf geachtet, dass die Ausstattung und Belastung der Justiz als Haushaltsnotlageland nicht den Anschluss zu den anderen Bundesländern verliert, sondern hat bei den verschiedenen Kennzahlen immer darauf geachtet, dass wir im Mittelfeld sind. Das ist uns auch bei den meisten Fällen gelungen, das muss man auch einmal deutlich sagen. Klar, es hat auch an einigen Stellen Defizite gegeben, aber da haben wir als Regierung auch immer korrigiert. Ich möchte noch einmal kurz darauf eingehen, wo Bremen im Bundesvergleich steht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den bremischen Gerichten erledigen mehr Verfahren als im Bundesdurchschnitt. Dafür, finde ich, verdienen sie unseren Dank und Anerkennung.
Trotz dieser Belastung, das muss man hier auch ganz deutlich sagen, denn wenn man die ganzen Redner vorhin gehört hat, wird so ein Bild gezeichnet, unsere Bremer Justiz arbeitet überall schlecht. Auf der Veranstaltung letzte Woche, auf der Herr Özdal, Frau Vogt, Herr Zenner, ich und Frau Aulepp waren, wurde auch noch einmal deutlich von Herrn Dr. Helberg dargestellt, dass wir bundesweit führend bei Erledigungen sind und dort sogar den ersten Rangplatz belegen, also einen Spitzenplatz. Das muss in so einer Debatte, finde ich, auch noch einmal gesagt werden.
Das zeigt ganz deutlich, dass hier eine engagierte und hoch kompetente Arbeit an unseren Gerichten geleistet wird. Und das hätte ich mir gewünscht, dass irgendeiner das hier auch einmal deutlich sagt.
Darauf können die Richterinnen und Richter auch stolz sein, dass sie auch solche Spitzenplätze bundesweit belegen. Natürlich muss man auch in einer solchen Debatte über Defizite sprechen, nämlich dort wo es noch nicht so funktioniert hat und wo wir bei bestimmten Herausforderungen als Regierung auch diese Debatten vorangetrieben und gemeinsam im Rechtsausschuss nach Lösungen gesucht und dann auch Lösungen gefunden haben.
Herr Staatsrat Schulz hat im Rechtsausschuss diese ganzen Zahlen der Belastung, der Probleme beim Landgericht, der Spitzenplätze immer wieder auch mit uns, dafür bekommen wir immer jedes Jahr einen Bericht, diskutiert. Da wurde zum Beispiel deutlich, das wünschte ich mir auch, dass man so etwas in so einer Debatte sagt, dass wir hier in Bremen auch wie im bundesweiten Trend das auch so ist, rückläufige Eingänge bei zum Beispiel den Zivilsachen auch bei den Bremer Gerichten haben und dies sichtbar sei. Aber, und das muss man auch deutlich, finde ich, auch als Regierung sagen, dass natürlich die Bestände, diese Altverfahren, die wir haben, deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Das lässt sich nicht schönreden, das muss sicherlich durch weiteres Personal im richterlichen und nicht richterlichen Bereich reduziert werden, das haben wir auch oft im Rechtsausschuss, vor allem vor Kurzem, darauf sind ja Kollegen von mir eingegangen, dieses Gutachten von Herrn Fahnemann. Es war die Justizbehörde, die Herrn Fahnemann, den ehemaligen Präsidenten des Landgerichts Osnabrück, letztes Jahr beauftragt hat, nachdem Herr Staatsrat Schulz in sein Amt gekommen ist, weil es unterschiedliche Ansichten gab über die Belastung in der Justiz. Er hat dann die Arbeitsabläufe der Strafabteilung am Landgericht in Bremen durchleuchtet und geschaut, was kann man da machen.
Herr Fahnemann hat dem Rechtsausschuss am 16. Mai 2018, Mitte dieses Jahres, seinen Bericht zur Situation der Strafkammern des Landgerichts Bremen, vorgelegt. Er hat festgestellt, dass das Richterpersonal am Landgericht Bremen eigentlich ausreicht, um auch die hohe Anzahl der Neueingänge zu bewältigen. Das muss man auch in so einer Debatte sagen, das hat niemand von Ihnen gemacht.
Er hat auch festgestellt, dass die Bremer Richter im Bundesvergleich nicht höher belastet sind als in anderen Bundesländern. Auch darauf ist keiner von Ihnen eingegangen. Er hat auch das Hauptproblem benannt, seiner Ansicht nach sind es die enormen unerledigten Altfälle. Darauf wurde ja vorhin richtigerweise eingegangen, dass gesagt worden ist, dass dies nur durch weiteres Personal im richterlichen und nicht richterlichen Bereich reduziert werden kann.
Und darauf ist auch Frau Vogt eingegangen, indem sie vorgeschlagen hat, dass man zwei Kammern einrichtet, die freigestellt werden von Neuzugängen und Haftsachen, um sich nur um die unerledigten Altfälle zu kümmern. Wir als Koalition haben zu den Mitteln im Doppelhaushalt, in dem wir schon wirklich gut Mittel in die Hand genommen haben, 2018 und 2019 zusätzlich Mittel in die Hand genommen, um die Empfehlung, die uns Herr Fahnemann mitgegeben hat, umzusetzen. Es ging dabei nicht nur, wie gesagt worden ist, um sechs Richterstellen, sondern es ging auch um zwei Staatsanwälte, drei Justizwachtmeister und Servicepersonal, insgesamt, meine Damen und Herren, um 1,7 Millionen Euro. Da möchte ich meiner Kollegin recht geben, Frau Aulepp, das wurde letzte Woche auf der Veranstaltung, wenn Sie richtig zugehört hätten, auch von den Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gelobt. Das hätte ich mir gewünscht, dass Sie das auch hier wiedergeben.
Daneben, und das muss man auch noch einmal deutlich machen, deswegen war es ganz gut, dass dieser Gutachter beauftragt worden ist. Er hat nämlich deutlich hervorgehoben, dass nicht nur das Problem beim Personal oder durch Personal gelöst werden kann beim Landgericht. Auch das würde ich mir wünschen, den Bürgerinnen und Bürgern, wenn Sie hier reden zu justizpolitischen Themen, dass Sie ihnen das auch einmal sagen und dass auch an der Geschäftsverteilung am Landgericht, nämlich die gleichmäßige Verteilung von Verfahren, die stärkere Spezialisierung der einzelnen Kammern und so weiter angegangen werden muss. Deswegen war dieses Gutachten im Nachhinein richtig, und nicht immer nur nach Personal zu schreien.
Wenn Sie im Rechtsausschuss richtig zugehört hätten, als er da war, und die richtigen Fragen dazu gestellt hätten, dann hätten Sie das auf jeden Fall
auch erkannt und heute vielleicht auch noch einmal deutlich gesagt.
Wir als Koalition nehmen das auf jeden Fall ernst, was mit der Umfrage dort letzte Woche festgestellt und uns auch gesagt worden ist. Aber ich möchte auch noch einmal zur Besoldungserhöhung kommen, weil das jetzt auch so ein bisschen Thema war. Auch ein Redebeitrag, ich weiß gar nicht, ob das ein Richter oder ein Staatsanwalt war, weil ich ihn persönlich nicht kannte, der hat sich letzte Woche gemeldet und hat gesagt, na ja, es kann zutreffend sein, dass in Bayern zum Beispiel die Richterinnen und Richter 300 Euro mehr verdienen, aber wir müssen uns hier doch als Richter hinstellen und sagen, unsere Justiz ist so toll, weil die Lebenshaltungskosten auch hier im Land Bremen niedriger sind. Auch diese Stimmen gab es letzte Woche auf der Veranstaltung, und das können Sie einfach nicht bestreiten.
Wenn sich die CDU hier hinstellt und von der Besoldung spricht und wir bekommen niemanden und so weiter, ich gebe zu, bei der Staatsanwaltschaft ist das ein Problem, bei der Richterschaft nicht. Wir haben zwar den Generationswechsel bis 2031 in Höhe von, ich glaube, 31 Prozent, aber andere Bundesländer haben viel mehr Probleme. Wenn Sie hier auf die Besoldung eingehen, wer war es denn mit der Föderalismusreform? Sie waren es, meine Damen und Herren, die diese Ungleichheit in den Ländern herbeigeführt haben. Wir Grüne haben uns immer dagegen ausgesprochen, und das muss auch einmal bei so einer Debatte deutlich gesagt werden, meine Damen und Herren.
Wenn sich Herr Özdal hier hinstellt, und sagt, er ist mit der Fraktion der CDU der Verteidiger der bremischen Justiz, da frage ich mich, und das hat Frau Aulepp, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie darauf auch noch einmal eingegangen sind, denn als Herr Dr. Helberg Ihnen die Frage gestellt hat, ob Sie wüssten, was im Koalitionsvertrag zu den rechtspolitischen Themen steht, hatten Sie auf einmal gar keine Antwort. Und daran möchte ich einmal anknüpfen, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus dem Koalitionsvertrag des Bundes. Dort steht „Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch das Vertrauen in die rechtsstaatliche
Demokratie. Wir werden einen Pakt für den Rechtsstaat auf Ebene der Regierungschefinnen und – chefs von Bund und Ländern schließen.“
Bestandteil dieses Pakts, meine Damen und Herren, sind 2 000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes sowie entsprechendes Folgepersonal. Beim Pakt für den Rechtsstaat herrscht aber Stillstand. Auf einem Treffen der Staatssekretäre der Regierungschefs von Bund und Ländern Mitte September, also diesen Monat, erst vor Kurzem, sollte das Thema eigentlich zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Dazu kam es aber nicht. Einen nächsten Versuch soll es im November geben. Im Bundesrat hat zum Beispiel Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag dieses Jahr im Juli gestellt, der seitdem von unionsregierten, hören Sie zu, meine Damen und Herren, von den CDU-regierten Ländern blockiert wird. In diesem Antrag heißt es, der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen. „Erstens, der Bundesrat begrüßt, dass die Koalitionspartner auf Bundesebene einen Pakt für den Rechtsstaat angekündigt haben. Zweitens, der Bundesrat fordert den Bund auf, zeitnah die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Umsetzung des Pakts zu ermöglichen.“
Wir glauben, dass der Pakt für den Rechtsstaat endlich vorankommen muss, und es kann nicht angehen, dass der Bund gegenüber den Ländern so ein großes Projekt nur ankündigt und dann einfach verschleppt, und Sie sind schuld daran, meine lieben Damen und Herren von der Fraktion der CDU.
Setzen Sie sich dafür ein. Es gibt dafür kein Datum, ob das in dieser Legislaturperiode passieren soll, keinen Zeitplan, meine Damen und Herren. Und das ist ein Skandal!
Man kann sich nicht hier in einem Land, wo man weiß, wir sind Haushaltsnotlageland gewesen, wir haben keine Einsparungen im Bereich Justiz gemacht, wir haben strukturelle Maßnahmen in den letzten Jahren durchgeführt, weil uns das so wichtig ist. Aber ich bitte Sie, man kann über Defizite, und das habe ich auch nicht geleugnet in der Debatte und auch meine Kollegin Frau Aulepp nicht, dass es beim Landgericht in den vergangenen Jahren Probleme gab. Das haben wir nicht bestritten. Wir haben an Lösungen gearbeitet. Dazu war es wichtig, diesen externen Gutachter zu haben, weitere Mittel in die Hand zu nehmen. Ich glaube, dass
das gemeinsam mit den Richterinnen, Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auch umgesetzt wird. Also machen Sie hier keine großen Shows aus meiner Sicht, sondern handeln Sie. Setzen Sie sich für unser Land ein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren! Ich möchte zum Schluss noch einmal deutlich machen, weil uns ja vorgeworfen wurde, dass wir das nicht ernst genommen haben, was letzte Woche in der Veranstaltung diskutiert worden ist. Natürlich nehmen wir das ernst, wenn circa die Hälfte der Richter an dieser Befragung teilgenommen hat und dort die Belastung, nein, die Wertschätzung durch uns als Regierung auch kritisiert haben. Dort hat sich einer gemeldet und einen Grund genannt, woher das kommt. Der Grund war, dass wir die Tarifabschlüsse – worauf Sie eingegangen sind – in den vergangenen Jahren nicht rechtzeitig umgesetzt haben.
Ich fand die Debatte letzte Woche trotzdem wichtig und ich hatte nicht den Eindruck, dass wir als Regierungskoalition dort in Grund und Boden kritisiert worden sind, sondern dass dort, und das möchte ich noch einmal betonen --. Deswegen habe ich mich auch sehr gefreut, dass auch anerkannt und gelobt wurde, dass wir zusätzliche Mittel über den Haushalt hinaus, den wir beschlossen haben für den Bereich Justiz bereitgestellt haben, um eine Entlastung beim Landgericht herbeiführen zu können. Die Probleme – und das habe ich ja auch nicht negiert vorhin und auch nicht meine Kollegin Frau Aulepp – die wir mit diesen Altverfahren --. Herr Zenner ist auch noch einmal darauf eingegangen. Wir haben Geld in die Hand genommen, wir haben Personal eingestellt. Ich bin mir sicher, wenn dort keine neuen Eingänge bearbeitet werden, – so ist ja die Absprache – sondern nur die Altverfahren, kann es auch etwas bringen mit einer Umstrukturierung.
Ich habe nicht irgendetwas behauptet, Herr Özdal, um auch noch einmal auf Sie zurückzukommen. Ich habe nicht behauptet, dass unsere Richterinnen und Richter nicht belastet sind. Wenn Sie mir richtig zugehört hätten oder das Gutachten von Herrn Fahnemann richtig gelesen hätten, hätten Sie gesehen, und nur in diesem Zusammenhang habe ich Bezug genommen auf das Ergebnis von Herrn Fahnemann als Gutachter, der gesagt hat, das Landgericht ist eigentlich mit genügend mit Personal ausgestattet, wenn man den Eingang neuer Verfahren betrachtet. Es ist nicht höher belastet als in anderen Bundesländern. Das ist ein Ergebnis. Das können alle Menschen draußen und auch Sie Herr Özdal, – das würde ich Ihnen empfehlen – konkret nachlesen.
Aber noch einmal gesagt: Deswegen haben wir Geld in die Hand genommen. Die Altverfahren müssen abgearbeitet werden. Wenn Sie sich hier hinstellen – das ärgert mich, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir würden das nicht ernstnehmen – ich meine, ich habe die Defizite benannt mit meiner Kollegin, wir haben Geld in die Hand genommen – und Sie stellen sich hierhin und sagen: Ich wurde zwar letzte Woche gefragt, aber ich bin nicht im Bund und hier bin ich nicht in der Landesregierung. Deswegen können Sie aber nicht alles behaupten und den Menschen alles draußen versprechen, Herr Özdal!
Da bitte ich auch um Seriosität, ehrlich gesagt. Das macht man nicht! Ich finde, man muss ehrlich gegenüber den Menschen sein. Nur dann kann man die auch ernst nehmen. Ich fand das gut, dass sie uns letzte Woche kritisiert haben, weil ich denke, dass es wichtig ist, dass Politik auch kritisch begleitet wird, dass wir gemeinsam um die besten Lösungen ringen. Das ist uns, glaube ich, in diesem Bereich, vor allem, wenn es um das Landgericht geht, gemeinsam ganz gut gelungen. Das wurde auch honoriert.
Noch einmal, Herr Özdal, Sie stellen sich hin wegen der Besoldung und der Wertschätzung. Ich glaube, dass man aufgrund des Generationenwechsels auf keinen Fall den Zeitpunkt verpassen darf, dass es nicht dazu kommt, dass wir gar kein Personal mehr finden für unsere Justiz. Zu diesem Zeitpunkt ist es noch nicht so, weil wir wissen, dass wir noch sehr gute Juristen finden – außer bei der Staatsanwaltschaft, das gebe ich zu, dort ist es
schwieriger, das wurde auch letzte Woche deutlich gesagt.
In der Befragung wurde aber auch, wenn man sich die durchliest, nicht nur gesagt, dass die Besoldungserhöhung, sondern auch solche Aspekte wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wertschätzung durch den Dienstvorgesetzten und so weiter eine große Rolle spielen, um die Menschen zufriedener zu stellen, die schon bei uns arbeiten. Auch wenn man Leute gewinnen will, muss man öffentlichkeitswirksam das Positive herausstellen, denke ich.
Herr Özdal, noch einmal, auch das können die Menschen nachlesen: Die Beamtenbesoldung war bis zur Föderalismusreform durch den Bund geregelt. Auf Betreiben der CDU, Sie sind ja Mitglied –
und deswegen auch hier in der Fraktion, wurde die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übertragen, Herr Özdal.
Dadurch sind gewisse Unterschiede in der Richterbesoldung unvermeidbar, ja geradezu verfassungsrechtlich erwünscht. Wir Grüne hatten sowohl auf Bundesebene – und das kann auch jeder nachlesen – als auch hier in Bremen diesen Teil der Föderalismusreform abgelehnt. Machen Sie sich das bitte nicht so einfach!
Ich glaube, dass wir gut beobachten müssen, wie sich gerade auch im norddeutschen Raum die Besoldung entwickelt. Ich glaube, dass es ganz gut wäre, wenn wir im Rechtsausschuss – genauso wie die Deputation für Bildung einmal dargelegt hat, wie ist die Besoldung in Niedersachsen oder in Bremen – und das werde ich beantragen – uns das einmal genauer ansehen, damit diese Probleme im norddeutschen Raum nicht weiter verschärft werden. Es müssen gemeinsam Lösungen erarbeitet werden.
Ich sage das noch einmal: Wir nehmen das ernst, wir werden weiterhin im Austausch mit den Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten bleiben. Wir versprechen den Leuten nicht alles, sondern wir wollen konstruktiv schauen: Wo wird was benötigt? Wo besteht Handlungsbedarf?
Wenn es an einigen Stellen gut läuft -- und es läuft in Bremen an vielen Stellen in unserer Justiz ganz gut. Das haben Sie, Herr Özdal, hier überhaupt nicht erwähnt. Herr Dr. Helbeck ist darauf eingegangen. Wir belegen Spitzenplätze: erster Rang, bundesweit! Warum sagen Sie das denn nicht?
Man kann, finde ich, auch honorieren, dass wir so tolle Richterinnen und Richter haben und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die so gern hier bei uns arbeiten und sehr gute Arbeit leisten. Ich würde mir wünschen, genauso, wie wir das mit Herrn Dr. Yazici und den anderen Kollegen im Rechtsausschuss machen, dass wir fachlich und auf konkreten Fakten basierend und nicht ins Blaue hinein gemeinsam diskutieren. Das wird die Justiz weiter stärken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich versuche einmal, mich zu bemühen, ohne dass Sie sich alle wie in einer Vorlesung fühlen. Um das noch einmal klarzustellen, ist das Erschleichen von Leistungen in unserem Strafgesetzbuch so geregelt, dass jemand der diese Straftat begeht, nicht eine Freiheitsstrafe bekommen soll, so hat das der Gesetzgeber nämlich vorgesehen, sondern eine Geldstrafe.
Und deswegen kann man den Antrag der Fraktion DIE LINKE, finde ich, hier nicht in Bausch und Bogen niederschmettern. Die Intention, die dahinter steht, ist eine sehr gute. Das möchte ich erst einmal ganz deutlich hervorheben. Und ich möchte auch noch einmal hervorheben, dass es diese Debatte bundesweit gibt, und zwar spricht darüber der Deutsche Richterbund, die Gewerkschaft der Polizei, auch wir als Grüne haben schon Anfang der 90er-Jahre solche Anträge im Bundestag eingebracht. Und auch vor kurzem haben DIE LINKE und auch wir eingebracht, dass man das nicht als Straftatbestand, sondern als Ordnungswidrigkeit ansieht und das herabstuft.
Natürlich gibt es Gegenargumente, das will ich als Grüne nicht verhehlen, denn auch bei einer Ordnungswidrigkeit gibt es einen Verwaltungsaufwand, genauso, als wenn es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt. Ich möchte in dieser Debatte aber noch einmal deutlich machen, dass es uns allen darum geht, und das hat Herr Yazici auch deutlich gemacht, aufgrund dessen, dass vom Gesetzgeber eine Geldstrafe vorgesehen wurde, eigentlich alle im Rechtsausschuss die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen vermeiden wollen.
Und wir haben im Rechtsausschuss auch zur Kenntnis genommen, dass das nicht das Interesse des Justizressorts ist. Und zwar spielt da doch ein hoher Verwaltungsaufwand eine Rolle und auch ein Tag in der JVA kostet uns sehr, sehr viel Geld. Wir wissen auch, dass es natürlich Möglichkeiten einer Ratenzahlung gibt oder einer gemeinnützigen Arbeit, es gibt verschiedene Vereine, die da sehr aktiv sind. Die möchte ich auch kurz erwähnen: Hoppenbank e.V. und in Bremerhaven ist es die GISBU mbH. Die machen eine tolle Arbeit, und das muss man auch noch einmal deutlich hervorheben, finde ich, um nämlich zu vermeiden, dass es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt.
Wenn man sich die Zahlen einmal genauer ansieht, sind sie in Bremen und in Brandenburg auch rückläufig. Und die Zahlen, Herr Erlanson, die Sie eben genannt haben, ich glaube, im Juni waren das um die 50, das sind ja nicht alles Menschen die in Haft gekommen sind, weil sie sich dieses Tatbestandes strafbar gemacht haben, sondern es gibt auch noch andere Tatbestände in der Strafgesetzgebung, bei denen man ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt wird und dann auch dieses Problem entsteht.
Und zwar ist das bei den meisten Menschen so, weil sie viele psychische, Drogenprobleme und so weiter haben. Und da haben wir als Koalition bereits – und das haben auch weitere hier im Haus mitgetragen – seit 2012 das StadtTicket Extra eingeführt, und das ist sehr gut von diesen Menschen angenommen worden. Ich bin gespannt, es wird zurzeit evaluiert, und ich würde mir wünschen, dass wir das Ergebnis der Evaluation auch einmal im Rechtsausschuss diskutieren.
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass dieses Thema nicht geeignet ist, den Antrag ganz schlechtzureden, sondern die Intention die dahinter steht, die wird von uns allen geteilt. Und ich glaube, dass es wichtig ist, dass man im Rechtsausschuss eine Anhörung von vielen Beteiligten durchführt, die hier in Bremen und Bremerhaven
eine gute Arbeit machen, um zu schauen, wie man allgemein die Ersatzfreiheitsstrafen minimiert, weil der Gesetzgeber – und das haben wir alle so gesehen in der Diskussion im Rechtsausschuss – das so vorher nicht wollte und daher nur zu Geldstrafen verurteilt wurde.
Ja, machen Sie einmal, Herr Leidreiter, bitteschön!
Herr Leidreiter, ich sage Ihnen einmal ganz ehrlich: Es gibt auch welche, die zu einer Geldstrafe verurteilt werden, und das nicht nur im Land Bremen, die das auch nicht bezahlen. Und das sind nicht nur Schwarzfahrer. Aber letztendlich geht es nicht darum. Es geht darum, dass diese Menschen, und das haben wir auch im Rechtsausschuss gehört, die haben Drogenprobleme, die haben kein Geld. Und das sind nicht alle. Es gibt ganz viele im Land Bremen, die bekommen eine Geldstrafe und bezahlen die auch.
Ich würde diese Menschen nicht als notorische Schwarzfahrer ansehen, sondern dass diese Menschen wirklich Hilfe benötigen. Da haben wir einiges hier auf den Weg gebracht, und ich glaube, wir sollten in einer Diskussion im Rechtsausschuss schauen, wie wir das intensivieren können. Ich war sehr froh, als das Justizressort gesagt hat, dass beabsichtigt wird, dieses StadtTicket ein bisschen auszuweiten. Da sollten wir unsere Energie, glaube ich, hineinstecken und nicht sagen, das sind alles nur notorische Schwarzfahrer oder Hochkriminelle.
Herr Leidreiter, Sie müssen auch einmal zur Kenntnis nehmen: Als diese Norm – –. Und da sehen Sie sich einmal die Historie an, da hat es nicht solche Straßenbahnen gegeben wie heutzutage, und schauen Sie zum Beispiel einmal in Bremerhaven gibt es keinen Schwarzfahrer, und zwar deshalb, –
weil man vorn im Bus einsteigen und das Ticket zeigen muss. Und auch über diese Dinge sollten wir einmal, finde ich, nicht nur mit dem Amt für Soziale Dienste, mit dem Verein Hoppenbank e.V., mit GISBU mbH, sondern auch mit der BSAG sprechen, weil es nicht sein kann, dass diese Zahl so bleibt. Ich glaube, Herr Leidreiter,
wir sind auf einem guten Weg, gehen Sie den einfach mit uns. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Inwieweit ist dem Senat bekannt, ob bestimmte Kammern an Gerichten in Bremen und Bremerhaven dazu übergegangen sind, bei Anträgen auf Prozesskostenhilfe selbst bei Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II zusätzliche Nachweise für die Bedürftigkeit der Betroffenen zu verlangen?
Zweitens: Wie wirkt es sich nach Einschätzung des Senats auf die Chancen von bedürftigen Menschen auf rechtlichen Beistand aus, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von ihnen Vorschusszahlungen verlangen, weil sie trotz ALG-II-Bescheid nicht damit rechnen können, dass die Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren anerkannt wird?
Drittens: Inwieweit hält der Senat vor diesem Hintergrund eine Änderung der Rechtslage für angezeigt?
Sie haben ja unter anderem alle Voraussetzungen genannt. Mich würde interessieren, ob dem Rechtsausschuss einmal ein Bericht über die Praxis der einzelnen Kammern der Gerichte vorgelegt werden kann, trotz der richterlichen Unabhängigkeit.
Vielen Dank, Herr Ehmke. Wir sind aus meiner Sicht in dieser Debatte auf eine Problematik nicht eingegangen: Auf Rückkehrer, die kleine Kinder haben, die dort geboren und nur mit dem Islamischen Staat aufgewachsen sind. Mich würde interessieren, ob Sie Zahlen haben und was präventiv gemacht wird. Die sind nicht im Bildungssystem, die kann man nicht so unterstützen, wie wir das hier im Haus alle wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Wir diskutieren die Antwort auf die Große Anfrage von uns Grünen, „Tödliche Gefahr Asbest“. Wie Sie alle wissen, kann Asbest Asbestose auslösen, also Lungen- und Kehlkopfkrebs, und diese Krankheit ist nicht heilbar. Jährlich sterben in Deutschland viele Menschen daran. Bremen ist stark belastet, weil die bremischen Häfen seit den Fünfzigerjahren Hauptumschlagplatz für losen Asbest waren. In den damaligen Werften Bremens wurde die Belegschaft dem Gefahrstoff
häufig ungeschützt ausgesetzt, und Arbeitsschutzbestimmungen wurden damals nicht ausreichend beachtet. Asbest wurde als Werkstoff erst im Jahr 1993 verboten, weil man dann wusste, wenn Fasern freigelegt und eingeatmet werden, können sie sich in der Lunge festsetzen. Wie gesagt, die Spätfolgen aus dem ungeschützten Umgang sind Krebserkrankungen, die erst Jahrzehnte später auftreten.
Die Latenzzeit bis zum Ausbruch einer durch Asbest ausgelösten Erkrankung beträgt 30 Jahre und mehr. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist daher zu befürchten, dass der Höhepunkt dieser Erkrankungen erst in den Jahren 2017 bis 2025 erreicht wird. Auch heute befindet sich immer noch Asbest in öffentlichen und privaten Gebäuden, dieser kann in die Umwelt gelangen und auch weiterhin Menschen gefährden. Deshalb haben die Grünen den Senat gefragt, in wie vielen Wohnungen im Land Bremen aktuell noch asbesthaltige Bauteile zu finden sind und wie der Senat die gesundheitlichen Gefahren einschätzt, die noch von vorhandenen asbesthaltigen Bauteilen ausgehen.
Aus der Antwort des Senats ergibt sich, dass im Zeitraum von 1960 bis 1992 in Bremen 85 774 Wohnungen gebaut worden sind und dass es keine Erhebungen dazu gibt, in wie vielen Wohnungen davon auch tatsächlich Asbest vorhanden ist. Der gegebenenfalls unentdeckte Asbest in Wohnungen ist in der Regel in den Baustoffen fest verbunden oder mit Bauteilen festgebunden. Im unbeschädigten Zustand, meine Damen und Herren, würde sich kein gesundheitliches Risiko ergeben, das ergibt sich aus der Antwort, außer bei Heimwerkerarbeiten, wie zum Beispiel beim Bohren oder Schleifen, können sich Asbestfasern freisetzen. Aus der Antwort auf unsere Große Anfrage geht aber auch hervor, dass es einen Ausschuss für Innenraumrichtwerte beim Umweltbundesamt gibt, der erforscht, wie groß das Gesundheitsrisiko durch unentdeckten Asbest ist, weil es darüber bisher überhaupt keine Erkenntnisse gibt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf die GEWOBA eingehen, den größten Vermieter hier in Bremen! Aus der Antwort ergibt sich, dass die circa 32 000 Wohnungen der GEWOBA, die vor 1995 gebaut wurden, also vor dem Asbestverbot, in ein internes Kataster aufgenommen wurden und die betroffenen Mieter über den Sachverhalt und den Umgang mit den Bodenbelägen schriftlich informiert wurden.
In der Stadt Bremen wurden bis zum 27. November 2017 im Bestand der GEWOBA 2 801 Wohnungen
beprobt. Davon waren 950 ohne Asbestbelastung, und in Bremerhaven wurden 1 101 Proben gezogen, wovon 683 ohne Asbestbelastung waren. Die Grünen möchten die GEWOBA hier ausdrücklich lobend erwähnen, dass sie die Mieter informiert, saniert und keine Kosten scheut, um dieses Problem anzugehen, im Gegensatz zu anderen Wohnungsbauunternehmen, die keine Angaben zu dieser Problematik machen konnten.
Die Vermieter müssen sich nach unserer Ansicht mit dem Thema Asbest auseinandersetzen, aber auch handeln. Im Jahr 2011 hat in Bremen die bundesweit erste öffentlich finanzierte Beratungsstelle zu Berufskrankheiten ihre Arbeit aufgenommen, die insbesondere auch Betroffene von asbestbedingten Krankheiten berät und unterstützt. Die Schaffung dieser Beratungsstelle, meine Damen und Herren, wurde auf unsere Initiative hin im Jahr 2010 hier in der Bürgerschaft beschlossen. Es ist auch gut, dass es jetzt drei Standorte in BremenStadt, Bremen-Nord und Bremerhaven gibt, an die sich Ratsuchende kostenlos wenden können, aber dort auch Unterstützung finden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal einen wichtigen Aspekt benennen! Sie wissen ja vielleicht – auf jeden Fall diejenigen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen –, dass bisher auf Bundesebene die Beweislastumkehr im Sozialgesetzbuch nicht gesetzlich verankert wurde, obwohl wir Grünen verschiedenen Initiativen bereits im Jahr 2010 dieses Ziel verfolgt haben. Gesetzlich ist es leider immer noch so, dass Menschen, die durch ihre berufliche Tätigkeit asbesterkrankt sind, die Beweislast haben, um Rente und Rehamaßnahmen erhalten zu können. Die Grünen sind der Ansicht, dass Asbestkranke in ihren Rechten auf Entschädigung besser unterstützt werden müssen. Deshalb werden wir uns weiterhin auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass diese Beweislastumkehr gesetzlich verankert wird.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Ein letzter Satz! Es kann nicht sein, dass Asbestkranke heute immer noch beweisen müssen, dass der Asbeststaub auf der Arbeitsstelle von damals zu der Jahrzehnte später ausgelösten Krebserkrankung führte. Ich finde, dafür sollten wir uns alle einsetzen, und ich bin gespannt auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Bis wann ist mit einer Einigung über einen neuen kommunalen Finanzausgleich zwischen dem Land Bremen und seinen beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu rechnen?
Zweitens: Welche Probleme stehen einer zügigen Einigung zwischen dem Land Bremen und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zurzeit entgegen?
Drittens: Wann wird die von der Bremischen Bürgerschaft beschlossene Übernahme der Kosten für das nicht unterrichtende Personal an den Schulen in Bremen und Bremerhaven durch das Land Bremen umgesetzt?
Mich würde interessieren, warum das nicht bis 2019 möglich ist, denn Sie haben ja geantwortet – so habe ich Sie verstanden –, dass es, wenn die Gespräche erfolgreich sind, erst 2020 erfolgt. Woran liegt das?
Sie haben gesagt, wenn man in Verhandlungen eintreten würde. Wird gar nicht verhandelt? Das RödlGutachten existiert bereits seit August des letzten Jahres. Mich würde interessieren, wie der Zwischenstand ist und welche Rolle dabei dem Magistrat in Bremerhaven zukommt.
Das finde ich als Bremerhavener Abgeordnete der Fraktion Bündnis90/Die Grünen sehr wichtig, weil wir im letzten Jahr in der Bürgerschaft den Beschluss einstimmig gefasst haben.
Ich habe eine weitere Frage: Frau Senatorin, zeichnet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab, ob an der derzeitigen Struktur des kommunalen Finanzausgleiches, der abgesehen von der Personalkostenpauschale, Schlüssel- und Ergänzungszuweisungen sowie Strukturhilfen vorsieht, festgehalten wird, oder ob zukünftig ein Teil der Zuweisungen mit einer gewissen Zweckbindung versehen wird?
Wann werden voraussichtlich der Evaluationsbericht und entsprechende Empfehlungen für Veränderungen des kommunalen Finanzausgleichs vorliegen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Ich möchte mich auch zu Beginn meiner Ausführungen bei allen Kolleginnen und Kollegen des Untersuchungsausschusses für die gute Zusammenarbeit und die konstruktive Arbeits- und Vorgehensweise herzlich bedanken, insbesondere beim Vorsitzenden Herrn Jansen und seinem Stellvertreter Herrn Dr. vom Bruch, meiner Kollegin Frau Grotheer und Herrn Professor Dr. Hilz. Vielen Dank, für die gute Zusammenarbeit!
Mein Dank gilt auch meinen Kolleginnen und Kollegen in meiner Fraktion, und zwar Mustafa Öztürk, Jan Saffe und Kibire Yildiz. Im Übrigen danke ich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausschussassistenz und insbesondere unserem Mitarbeiter Thomas Wenning. Vielen Dank, Ihnen allen!
Wir haben uns alle sehr gewissenhaft mit den Fragestellungen des Einsetzungsbeschlusses auseinandergesetzt, und wir haben die angeforderten 155 Aktenordner verschiedener Behörden sowie die rund 100 Leistungsakten des Jobcenters akribisch ausgewertet und zur Vorbereitung der Beweisaufnahme genutzt.
Vor dem damaligen Hintergrund eines im Raum stehenden Sozialleistungsmissbrauchs mit einem möglichen Millionenschaden und eines dahinterstehenden massenhaften Ausbeutungssystems war es für uns im Rahmen der Beweisaufnahme besonders wichtig, eine lückenlose und alle Bereiche des Missbrauchssystems umfassende Aufklärung zu betreiben. Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Beweisaufnahme war erschreckend. In Bremerhaven war durch die beiden beteiligten Vereine über Jahre ungestört und in sehr großem Stil ein auf Sozialleistungsmissbrauch angelegtes System aufgebaut worden, ein Missbrauchssystem, von dem sehr früh sehr viele wussten, und das man über Jahre hinweg laufen ließen, ohne in die Machenschaften einzugreifen.
Verarmte EU-Zuwanderer, vor allen Dingen aus Bulgarien und Rumänien, die entweder schon in Bremerhaven gelebt haben oder aber nach Bremerhaven gelockt worden sind, erhielten fingierte Arbeitsverträge, um damit aufstockende Sozialleistungen vom Jobcenter zu erhalten. Das besonders Perfide an dieser Masche war, dass selbst von diesen den Lebensunterhalt gerade so sichernden Leistungen des Jobcenters von den Zuwanderinnen und Zuwanderern Zahlungen an die Vereine geleistet werden mussten.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht für uns Grüne fest, dass der organisierte Sozialleistungsmissbrauch bereits 2014 hätte gestoppt werden können. Er wurde aber nicht gestoppt, weil es bei der Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden zu einem vollständigen Versagen gekommen ist. Beim Jobcenter in Bremerhaven, bei der Bundesagentur für Arbeit, bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, dem Zoll, dem Sozialdezernenten Rosche und auch bei der Leiterin des Sozialamts, Frau Henriksen, hat es nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses sehr frühzeitig sehr viele und sehr genaue Hinweise auf den Sozialleistungsmissbrauch gegeben.
Meine Damen und Herren, mit großer Fassungslosigkeit musste ich im Untersuchungsausschuss zur Kenntnis nehmen, dass von all den gerade Ge
nannten sich niemand zuständig fühlte, dass niemand eingegriffen hat, sodass dieses auf Leistungsmissbrauch angelegte System unbehelligt weiterlaufen konnte, obwohl, wie bereits erwähnt, schon Anfang 2014 vielen Behörden vieles bekannt gewesen ist.
Für mich ist bis heute überhaupt nicht nachvollziehbar, dass das Jobcenter Bremerhaven trotz der Abgabe zahlreicher, sehr offensichtlicher Verdachtsfälle Anfang 2014 an den Zoll, bis zum Sommer 2015 auf eine Antwort des Zolls gewartet hat. Das bedeutet, meine Damen und Herren, anderthalb Jahre wurden weiterhin Anträge gestellt, Leistungen bewilligt und Gelder in Millionenhöhe ausgezahlt, obwohl man bereits viele Hinweise Anfang 2014 hatte.
Nun sollte man meinen, dass sich angesichts der Schadenssumme die beteiligten Behörden in der Beweisaufnahme überaus selbstkritisch zu diesem Ablauf geäußert hätten, aber nichts dergleichen. Der Gipfel der Selbstkritik war mit, „da hätte man vielleicht einmal nachfragen müssen“, sehr schnell erreicht.
Beim Sozialdezernenten Rosche und bei der Sozialamtsleiterin Henriksen gingen sehr, sehr frühzeitig viele Hinweise auf das System des organisierten Sozialmissbrauchs ein. Von diesen beiden wurde aber auch viel zu lange nichts unternommen, obwohl das Sozialamt Anfang 2014 über zugeleitete Tätigkeitsberichte der Beratungsstelle für Menschen aus den neuen EU-Ländern bereits detailliert und immer wieder auf diese Missstände aufmerksam gemacht worden ist, und zwar genau jene Missstände, die dann ein Teil der Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss waren. Die einzige Reaktion der Sozialamtsleiterin ist gewesen, dass diese Berichte nicht mehr öffentlich gemacht werden durften.
Besonders verurteilenswert ist nach meiner Auffassung ein weiterer Aspekt, auf den ich hier gern eingehen möchte. Das System des Sozialleistungsmissbrauchs hat sich auch in erheblichem Umfang auf die Mittel zur Bildung und Teilhabe erstreckt. Diese sehr sinnvollen Maßnahmen im Bereich der Bildung und Teilhabe, wie zum Beispiel die Lernförderung, sind durch den Gesetzgeber bewusst niedrigschwellig ausgestaltet worden, um auf diese Weise eine sehr breite Förderung zu erzielen. Genau diese Niedriggeschwindigkeit, meine Damen und Herren, wurde durch das System des Sozialleistungsmissbrauchs gezielt ausgenutzt. Obwohl auch für den Bereich der Lernförderung frühzeitig
Hinweise vorlagen, hat der zuständige Sozialdezernent Rosche selbst ein Gesprächsangebot des Schuldezernenten Frost brüsk zurückgewiesen. Herr Rosche war an einer Problemlösung überhaupt nicht interessiert.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend ist festzustellen, dass weder Herr Rosche noch Frau Henriksen durchgreifende Aktivitäten zur Beendigung des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs ergriffen haben. Aufgrund der Vielzahl der Hinweise und der Schwere der Vorwürfe kann deshalb in Bezug auf beide Personen nur von einem völligen Versagen gesprochen werden.
Deshalb - und das steht für uns Grüne als ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses fest - ist der organisierte Sozialleistungsbetrug nicht früher gestoppt worden.
Im Rahmen der Beweisaufnahme ist aber auch deutlich geworden, dass die Mitarbeiter der Humanitären Sprechstunde und der Beratungsstelle für Menschen aus den neuen EU-Ländern eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Ich möchte mich deshalb ausdrücklich bei diesen beiden Einrichtungen für das Engagement und den persönlichen Einsatz für die Zugewanderten bedanken. Diese beiden Einrichtungen haben sehr viele Hinweise, die den Sozialleistungsmissbrauch hätten aufdecken können, weiteren Behörden zugeleitet.
Damit sich ein solcher Fall des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs nicht wiederholt, hat der Untersuchungsausschuss eine Vielzahl von Empfehlungen herausgearbeitet. Viele Empfehlungen sind bereits genannt worden, und man kann sie auch noch einmal nachlesen. Ich möchte sie deshalb nicht wiederholen. Wir als Grüne, und das möchte ich deutlich sagen, werden sehr genau verfolgen - und das hat meine Kollegin Frau Grotheer eben gerade auch gesagt -, wie mit diesen Empfehlungen umgegangen wird und wie und mit welchem Tempo sie umgesetzt werden.
Abg. Frau Dogan ff.
Das ist, glaube ich, wichtig. Wenn man wirklich will, dass sich das nicht wiederholt, dann muss man darauf achten, dass diese Empfehlungen umgesetzt werden.
Wir haben als Koalition - und darauf sind einige Kollegen eingegangen - einige Empfehlungen
nicht mitgetragen. Das lag aus grüner Sicht nicht zwingend am politischen Inhalt, sondern daran, dass es natürlich zahlreiche wünschenswerte politische Empfehlungen und Forderungen gibt, die aber nicht im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand gestanden haben. Sie waren deshalb nicht Thema der Beweisaufnahme, und sie gehören deshalb auch nicht in den Empfehlungsteil des vorliegenden Untersuchungsausschussberichts.
Meine Damen und Herren, auch ich möchte zum Schluss auf Herrn Patrick Öztürk eingehen. Der Untersuchungsausschuss hat im Rahmen seiner Beweisaufnahme viele Belege für Verwicklungen und eigenes Handeln in Bezug auf den Verein und im Zusammenhang mit dem Verein, zum Teil unter Nutzung des Abgeordnetenmandats, festgestellt. Sie erinnern sich alle, dass Herr Öztürk am 25. August 2016 hier in diesem Hause uns allen versichert, dass er überhaupt nichts mit den betrügerischen Aktivitäten seines Vaters zu tun habe und dass er weder Kenntnis davon habe noch daran beteiligt gewesen sei.
Wie wir im Untersuchungsausschuss festgestellt haben, hat dies nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht der Wahrheit entsprochen. Ihm ging es auch darum, die Vereinstrukturen auf verschiedene Weise zu seinem eigenen Vorteil zu nutzen. Meine Damen und Herren, wenn Herr Patrick Öztürk heute hier gewesen wäre, dann hätte ich ihm gesagt, dass er mit jedem Tag, an dem er Mitglied dieses Hauses ist, jeden einzelnen in diesem Hause beschädigt, weil er die gesamte Politik in Verruf bringt.
Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier leben vom Vertrauen der Menschen. Sie geben uns alle vier Jahre ihre Stimme, das heißt, dass wir hier im Parlament für die Menschen sprechen dürfen. Das ist eine große Verantwortung, und das ist meiner Ansicht nach auch eine große Ehre, dass man hier die Stimme für die Menschen erheben kann. Sie, Herr Öztürk, haben das Vertrauen der Menschen im Lande Bremen in unglaublicher Weise missbraucht. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen.
Für die Glaubwürdigkeit unserer Politik ist die Aufrichtigkeit in Bezug auf die politische Arbeit eine wesentliche Voraussetzung.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich noch auf einen weiteren Aspekt eingehen und auf ihn aufmerksam machen. Auf der Homepage der Bremischen Bürgerschaft ist für Herrn Patrick Öztürk als berufliche Tätigkeit Freie Hansestadt Bremen, Senatorin für Bildung, Studienrat, angegeben. Sollte dies weiterhin so sein, dann wäre es für mich eine doch etwas irritierende Vorstellung, gerade weil nach meiner Ansicht ein Lehrer eine gewisse Vorbildfunktion für die ihm anvertrauten Schülerinnen und Schüler hat und haben sollte. Für den Fall, dass das so sein sollte, stellt sich für mich natürlich die Frage, ob die rechtlichen Möglichkeiten, die beispielsweise das bremische Disziplinargesetzes bietet, geprüft und ausgeschöpft worden sind. Wir Grünen fordern Sie, Herr Öztürk, letztmalig auf, das Mandat niederzulegen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Erinnerung an die Vergangenheit lehrt uns unsere Verantwortung für die Zukunft. Übermorgen, am 27. Januar 2018, gedenken wir wieder der Opfer des Nationalsozialismus. Die Erinnerungskultur hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Avi Primor, der frühere israelische Botschafter in Deutschland, kam in seiner Rede vor dem Bundestag vor zwei Jahren zu der Einschätzung - ich zitiere -: „Wo haben Sie jemals weltweit eine Nation gesehen, die Denkmäler baut, um sich an die eigene Schande, um an das eigene Verbrechen zu erinnern und um die Erinnerung an die eigene nationale Schande zu verewigen? Das haben bis heute nur die Deutschen getan, ganz vorbildlich.“
Nun, im Jahr 2018, müssen wir wieder mehr denn je feststellen, dass es nicht damit getan sein kann, sich an Gedenktagen mit dem Antisemitismus in der deutschen Gesellschaft auseinanderzusetzen. „Nie wieder. Schon wieder. Immer noch.“, so heißt der Titel einer Sonderausstellung im Münchener NS-Dokumentationszentrum über Rechtsextremismus von 1945 bis heute. Wir wissen nur zu gut, dass im Rechtsextremismus jede Menge Antisemitismus steckt. „Nie wieder. Schon wieder. Immer noch.“. „Heute“, meine Damen und Herren, müssen wir noch hinzufügen, „wieder mehr“. Eine traurige Feststellung! Pöbeleien, Feindseligkeiten, Hass und Brutalität gegen Juden nehmen in Deutschland wieder spürbar zu. Mit Worten fängt es an, dann geht die Gewalt in Taten über.
Allein im ersten Halbjahr 2017 wurden in der Bundesrepublik 681 antisemitisch motivierte Straftaten ermittelt, nicht mitgezählt Parolen und unterschwellige Hetze, die der Rechtsstaat unter Berücksichtigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit toleriert und tolerieren muss. Antisemitismus existiert in ganz Europa. Antisemitismus hat es immer schon gegeben. Feindseligkeit schlug den Juden wegen ihrer Religion, ihrer Rasse und schließlich ihres Staates Israel entgegen, aber nirgendwo in der Welt hat der Antisemitismus so katastrophale menschenverachtende Folgen gehabt wie hier in Deutschland. Ich bin beunruhigt, dass er wieder stärker grassiert: auf Straßen in Deutsch
land, wo öffentlich auf dem Davidstern herumgetrampelt wird, an Gebäuden und Einrichtungen, auf Schulhöfen und in Schulen, auch in Bremen und Bremerhaven.
Es muss uns mit Scham erfüllen, wenn wir hören, dass es bewaffneter Polizisten und Polizistinnen bedarf, um Juden während ihres Gebets zu schützen. Es macht traurig und zornig, dass jüdische Kinder hierzulande ihre Schule verlassen, weil sie sich nicht mehr einschüchtern und beleidigen lassen wollen. Es ist entsetzlich, wenn bei einem Fußballspiel ein Fehlpass mit der Bemerkung kommentiert wird „Gib doch ab, du Jude!“. Alles das ist unerträglich und hat die Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft bewogen, den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag zu stellen, „Antisemitismus im Land Bremen entschlossen bekämpfen“. Nein, meine Damen und Herren, Antisemitismus ist nicht entschuldbar und nicht hinnehmbar!
Um nicht missverstanden zu werden, Kritik an der Politik der israelischen Regierung ist kein Antisemitismus. Das Beklemmende daran freilich ist, dass die Kritik regelmäßig ausartet und antisemitische Züge annimmt. Beispiel: Aufrufe zum Boykott von Waren aus Israel sind mit Kritik an der Siedlungspolitik Israels verbunden, nur gehen sie darüber hinaus. Die Initiatoren solcher Aktionen müssten wissen, in welch düstere Tradition sie sich begeben. Vor fast genau 85 Jahren begannen die Nazis mit dem Kampfruf „Kauft nicht bei Juden!“. Es führte zur Verfolgung und zur Vernichtung. Die Anerkennung des Holocausts als Menschheitsverbrechen gehört ebenso zur deutschen Staatsräson wie der Schutz Israels.
Drei Generationen nach der Schoah muss man erneut und nachdrücklich die solidarische Verbundenheit mit dem jüdischen Volk anmahnen, eine Solidarität, die ihnen während der Nazizeit so schmerzlich und abgrundtief verweigert wurde. Es bekümmert, dass die Bundesregierung nun einen Antisemitismusbeauftragten einsetzen muss, um unser Bekenntnis und Versprechen den Juden gegenüber einhalten zu können.
Der Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft ist mehr als ein eindringlicher Appell. Er beinhaltet Forderungen an den Senat, etwa ein Handlungskonzept „Stoppt den Antisemitismus“ zur Prävention und Bekämpfung von
Judenfeindlichkeit zu entwickeln. Antisemitische Straftaten sollen im Verfassungsschutzbericht wieder ausdrücklich ausgewiesen und die Motivation der Täter erfasst werden.
Schließlich wird in dem Antrag auch darauf gedrängt, die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Bremen an der International School for Holocaust Studies in Yad Vashem einzuleiten, wie es die Kulturministerkonferenz bereits im Jahr 2013 beschlossen hatte. Bildung, ein schützendes Beratungs- und Meldesystem sowie Gedenkstättenbesuche als außerschulische Lernorte, das sind wichtige Bausteine gegen den aufflammenden Antisemitismus.
Es muss mit allen zivilgesellschaftlichen Mitteln und Möglichkeiten gegen Judenfeindlichkeit und Fremdenhass vorgegangen werden:
mit aufrechten wehrhaften Demokraten, mit sozial- und rechtsstaatlichen Instrumenten, mit noch mehr Aufklärung als bisher und notfalls auch mit unserem Sicherheitsorgan. Aber fangen wir im Kleinen an! Lassen Sie es nicht zu, dass Lästern und Hetzen über Juden irgendwie normal wird, so normal oder alltäglich, dass es irgendwann gar nicht mehr auffällt! Besinnen wir uns, und zeigen wir Zivilcourage! „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, das steht in Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Diese Lehre aus den nationalsozialistischen Verbrechen haben die Väter des Grundgesetzes in unserer Verfassung festgeschrieben. Die Menschenwürde zu schützen und zu achten ist ein Auftrag an alle Deutschen und Verpflichtung für uns. - Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat grundsätzlich Aktionen beziehungsweise Initiativen mit dem Ziel, Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern über eine gezielte Ansprache - etwa über Kinospots, die Ansprache in sozialen Netzwerken und so weiter - für eine Anstellung im Schuldienst im Land Bremen zu gewinnen?
Zweitens: Welche Initiativen plant der Senat derzeit, um Lehrkräfte aus anderen Bundesländern für den Schuldienst zu gewinnen, wie sollen sie finanziert werden, und welchen konkreten Umsetzungsstand haben diese?
Frau Bogedan, ich teile Ihre Einschätzung bei der Beantwortung zu Frage eins, bei der Sie sagen, es wäre einfacher, Studentinnen und Studenten und Referendare wegen der noch nicht gebundenen sozialen Beziehungen in einer Stadt zu gewinnen. Deswegen meine Zusatzfrage: Welche Bestrebungen oder Kooperationen plant der Senat - vielleicht gemeinsam mit der Senatorin für Wissenschaft -, um sie gerade für die Stadtgemeinde Bremen, aber auch vor allen Dingen in Bremerhaven zu gewinnen, wo das Problem verschärft ist, weil wir an der Universität in Bremen so viele Lehramtsstudierende haben? Welche Bestrebungen gibt es dort, würde mich interessieren.
Mir ist auch die Vorlage aus der Deputation bekannt, in der auch sehr viele Bausteine erwähnt werden. Einer ist die Erhöhung der Anzahl der Referendare - den haben Sie ja auch erwähnt -, aber wir wissen ja alle, dass natürlich nicht jeder, der hier das Referendariat macht, auch hier bleibt. Deshalb noch einmal eine zusätzliche Frage: In dem, was vorgelegt wurde, steht nicht, was man macht, denn Sie haben ja eben gesagt, es wäre wichtig, dass zum Beispiel solche Faktoren wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein modernes Lernumfeld et cetera eine Rolle spielen. Wie werden die Referendare diesbezüglich informiert, damit sie sich, sage ich einmal, für die Stadtgemeinde Bremen oder Bremerhaven entscheiden? Gibt es dort Flyer oder irgendetwas Ähnliches? Das würde mich noch einmal interessieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe Gäste! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede beginne, möchte ich allen, die im Bereich Justiz tätig sind, meinen Dank im Namen dieses Hauses, denke ich, für ihre Arbeit aussprechen, die sie tagtäglich für unseren Rechtsstaat im Land Bremen leisten.
Die gute Arbeit, die die Justiz leistet, wird selten Gegenstand von Debatten in Bürgerschaftssitzungen, es werden eher solche Themen wie dieser aktuelle Fall zum Anlass genommen, hier zu debattieren. Deswegen war es mir wichtig, diesen Dank auszusprechen. Man muss aber auch ehrlich sagen, ohne es schönzureden, wenn es der Justiz nicht gelingt, das Beschleunigungsgebot einzuhalten, ist das tatsächlich eine kleine Blamage für unseren Rechtsstaat. Das muss man schon sagen.
Trotzdem, meine Damen und Herren, muss man sich jeden Einzelfall ganz genau anschauen. Der Fall weist einige Besonderheiten auf. Es geht hier nicht darum, dass die Sechsmonatsfrist nicht eingehalten wurde, innerhalb der die Hauptverhandlung eröffnet werden muss. Darauf sind Sie, Herr Timke, auch richtigerweise eingegangen. Man muss schauen, dass man das jetzt auch einmal juristisch aufarbeitet. Ich fand es gut, dass Sie erwähnt haben, dass es nicht das Problem gewesen ist, dass die Frist nicht vom Gericht eingehalten worden ist, sondern dass es in diesem Fall die vom Landgericht vorgesehene Termindichte gewesen ist.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts waren nur 14 Termine in 16 Wochen festgelegt worden. Dazu wurden vom Landgericht weitere sechs bis acht Termine im Februar in Aussicht gestellt. Uns wurde letzte Woche im Rechtsausschuss berichtet - Herr Timke, Sie sind leider nicht Mitglied des Rechtsausschusses, aber Ihr Kollege ist ja anwesend gewesen, und Herr Yazici hat auch an der Sitzung teilgenommen -, dass die Vorsitzende wirklich alles unternommen hat, um diese weiteren Termine im Februar festzulegen. Das wurde vom Landgericht in Aussicht gestellt, aber dem Oberlandesgericht reichte dies nicht.
Ob das wirklich so unzureichend gewesen ist? Herr Yazici hat eben Herrn Staatsrat Schulz dafür kritisiert, dass er gefragt hat, ob tatsächlich die Aufhebung der Haftbefehle aufgrund dieser Termindichte notwendig gewesen sei, denn das könne man juristisch auch anders sehen. Jeder Jurist weiß, dass es unterschiedliche Auffassungen geben kann. Ich glaube, dass Herr Staatsrat Schulz, der ja auch Volljurist ist, seine abweichende Rechtsauffassung durchaus öffentlich vertreten kann. Das haben wir auch so im Rechtsausschuss gehört.
Ich möchte noch einmal deutlich sagen, die Auslastung des Gerichts - und das haben wir im Rechtsausschuss auch näher beleuchtet -, war nicht die Ursache, sondern, ich sage es noch einmal, die Termindichte. Wie Sie alle auch richtigerweise ausgeführt haben, sind in diesem Fall sehr viele Angeklagte und sehr viele Verteidiger beteiligt. Die fünf Verteidiger haben teilweise natürlich - genauso wie das Gericht - auch andere Strafverfahren mit Verhandlungsterminen. Dass es den Beteiligten nicht gelingen kann, für jede Woche an zwei oder mehr Tagen gemeinsame Termine zu vereinbaren, dürfte ganz klar sein. Jeder, der als Rechtsanwalt tätig ist, weiß, dass andere Termine beim Gericht beantragt werden, wenn es zu Terminüberschneidungen kommt. Ich möchte damit nur deutlich machen, wie schwierig es bei so vielen Angeklagten ist, gemeinsame Termine zu verabreden.
Das Oberlandesgericht hätte diesen Aspekt auch anders gewichten können.
Für uns als Politik ist natürlich die entscheidende Frage, ob wir beim Landgericht noch weiter nachsteuern müssen. Sind am Landgericht weitere Kammern oder Richter notwendig? Alle, die an der Sitzung des Rechtsausschusses teilgenommen und die letzten Debatten hier in der Bürgerschaft verfolgt haben, wissen, dass wir ab dem Jahr 2014 bis heute das Landgericht mit sehr vielen Richterstellen verstärkt haben. In den letzten Jahren ist es zu einem Zuwachs im richterlichen Dienst am Landgericht von 25 Prozent gekommen. Deswegen kann niemand hier behaupten, der Senat habe nichts unternommen. Das Gegenteil ist wahr, und das haben wir auch sehr oft im Rechtsausschuss diskutiert.
Auf die veränderten Herausforderungen und Eingangszahlen am Landgericht hat die rot-grüne Koalition - und das möchte ich noch einmal deutlich machen - schnell und umfassend reagiert.
Unter diesen Umständen ist der aktuelle Fall zwar sehr ärgerlich, aber aus meiner Sicht eignet er sich nicht, dem Senat Versäumnisse vorzuwerfen.
Wir alle, meine Damen und Herren, die hier in der Bürgerschaft sitzen und alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wollen einen starken Rechtsstaat, denn nur ein starker Rechtsstaat kann unsere Freiheit und unsere Sicherheit wirksam schützen. Ein starker Rechtsstaat braucht auch eine starke