Welche Erkenntnisse haben Sie darüber, dass diese ethnischen Clans auf diesem Weg beabsichtigen könnten, die Türen zu übernehmen?
Das halte ich für schwierig. Ich will es ausdrücklich nicht ausschließen, aber ich halte es deshalb für schwierig, weil es auch hierfür ein Register gibt, für sogenannte Bewacher. Dieses Register wird in meiner Behörde sehr sorgfältig geführt. Deswegen würde ich davon ausgehen, dass man ein möglicherweise auffälliges Verhalten, das auftreten könnte, auch schnell aufspüren könnte. Sollte dem so sein, würde man sicherlich überlegen müssen, mit welchen Maßnahmen man dort auch sehr schnell reagiert. Das sollte zumindest unser Ziel sein.
Haben Sie diesbezüglich Kontakt mit den zuständigen Stellen im Bereich Inneres, also mit der Polizei?
Wir sind mit den Kolleginnen und Kollegen dort im Austausch darüber, denn hier geht es auch darum, so etwas möglichst frühzeitig erkennen zu können. Insofern: Ja, ein solcher Austausch besteht.
Herr Staatsrat, falls eine Hotelkette, die auch in Bremen ein Hotel betreibt, einer bestimmten Partei keine Veranstaltungsräume mehr vermieten würde, sehr wohl aber anderen Parteien, würde das auch von den gesetzlichen Regelungen berührt werden, die Diskriminierung verhindern sollen?
Das ist eine sehr hypothetische Frage, die Sie jetzt stellen. Ich würde gern erst einmal in das Gesetz schauen, ob das denn so diesen Tatbestand erfüllt. Ich vermag es ad hoc nicht zu beantworten.
Würden Sie sich mit der Sache dann vielleicht konkret befassen, falls das, sagen wir einmal, mit der Maritim-Kette und der Partei der AfD tatsächlich einmal konkret wird?
Ich will dazu ausdrücklich sagen, dass ich von diesem Sachverhalt keine Kenntnis habe. Ich sehe mich auch außerstande, hier dazu Stellung zu nehmen. Ich bin sicher, dass es geeignete Instrumentarien einer rechtlichen Überprüfung gibt. Zum Beispiel kann man damit auch eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Meine Damen und Herren, bevor ich nun die zweite Anfrage aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne recht herzlich eine deutsch-türkische Austauschgruppe der Wilhelm-Kaisen-Schule Bremen.
Die zweite Anfrage trägt die Überschrift „Waffen in Händen von NPD-Verfassungsfeinden?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Frau Dr. Schaefer und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, inwieweit Mitglieder oder Unterstützerinnen und Unterstützer der NPD in Bremen und Bremerhaven über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen?
Zweitens: Hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die NPD planvoll die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, nach Ansicht des Senats Auswirkungen auf die Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung von Mitgliedern oder Unterstützerinnen und Unterstützern der NPD?
Drittens: Wird der Senat, soweit noch nicht geschehen, eine systematische Identifizierung von Inhaberinnen und Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse als Mitglieder oder Unterstützerinnen und Unterstützer der NPD durchführen und sodann eine erneute Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung veranlassen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Waffenbehörden der Freien Hansestadt Bremen stehen im engen Austausch mit der Polizei Bremen und dem Landesamt für Verfassungsschutz. Es liegen derzeit keine konkreten Hinweise darauf vor, dass NPD-Mitglieder oder Unterstützerinnen und Unterstützer über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen.
Zu Frage zwei: Bereits im Jahr 2011 hat das Stadtamt Bremen Personen, die der NPD zuzuordnen waren, die Waffenerlaubnisse entzogen. In einem Fall kam es zu einem Urteil des VG Bremen, das den Widerruf für rechtmäßig erklärte. Die dagegen gerichtete Berufung zum OVG Bremen wurde nicht zugelassen. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von NPD-Mitgliedern wurde seither seitens der Waffenbehörden der Freien Hansestadt Bremen wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer Vereinigung mit Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung beziehungsweise gegen den Gedanken der Völkerverständigung grundsätzlich verneint. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts untermauert diese Rechtsauffassung.
Zu Frage drei: Bereits jetzt werden von der Polizei Bremen und dem Landesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse über Personen, bei denen sich Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zum Spektrum der NPD ergeben, an die
Waffenbehörden der Freien Hansestadt Bremen geleitet, dort ausgewertet und von dort gegebenenfalls Verwaltungsverfahren zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse beziehungsweise zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eingeleitet. - Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, eine Verständnisfrage! Sie haben eben in Ihrer Antwort zu Frage zwei das Stadtamt Bremen angesprochen. Wird in Bremerhaven analog verfahren?
Ja! Das darf man noch einmal sagen, wir waren bundesweit die Ersten, die im Jahr 2011 auf die Idee gekommen sind, den NPD-Mitgliedern ihre Waffenerlaubnisscheine wegzunehmen. Die meisten meinten, das ginge nicht, und wir haben gezeigt, es funktioniert. Wir haben diese Aktion gestartet und haben auch im Ergebnis erfolgreich die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gewonnen. Seitdem ist völlig klar, es gibt keine Waffenerlaubnisscheine für NPD-Mitglieder. Des Weiteren haben wir in Bezug auf das heute noch zu behandelnde Thema Reichsbürger genau die gleiche Vorgehensweise. Ich habe im letzten Jahr nach den Ereignissen in Bayern sofort entsprechend angewiesen, und das betrifft dann natürlich Bremen und Bremerhaven, dass keine Erlaubnisse erteilt werden und diese, soweit sie vorhanden sind, widerrufen werden.
Ich weiß, dass einige es gemacht haben, aber ich bin nicht sicher, ob das nun flächendeckend zum Erfolg geführt hat.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Nationale Projekte des Städtebaus 2017“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Neumeyer, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Mit welchen Projekten hat sich der Senat um Mittel des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus 2017“ beworben?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: