Protokoll der Sitzung vom 11.05.2017

Die Fragen eins bis drei werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes, zu dem unter anderem auch das Förderprogramm „Kommunale Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ gehört. Aus beiden Förderprogrammen hat das Land Bremen Bundesmittel für das Programmjahr 2015 in Höhe von insgesamt rund 6,7 Millionen Euro erhalten.

Die Stadt Bremen hat sich 2015 erfolgreich mit dem Projekt „Leben mit dem Fluss/Leben mit der Weser - Hochwasserschutz und neue Stadtqualitäten im historischen Stadt- und Hafengebiet von Bremen” beworben und 3,3 Millionen Euro Bundesmittel eingeworben. Im gleichen Jahr hat die Stadt Bremerhaven im Rahmen des Förderprogramms „Kommunale Einrichtungen“ 3,4 Millionen Euro für die Jugendeinrichtung „Lehe-Treff” erhalten.

Der Senat hat sich 2017 nicht um Mittel des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus” beworben. Ob und mit welchen Projekten sich Bremen zukünftig bewerben wird, kann aktuell noch nicht beantwortet werden. Projekte für eventuelle Teilnahmen an Wettbewerben vorzuhalten, kann weder personell noch finanziell geleistet werden. Sollten Projekte mit einem dem Förderprogramm entsprechenden Planungs- oder Verfahrensstand Möglichkeiten einer Bewerbung für derartige Auswahlverfahren ermöglichen, so werden sie selbstverständlich genutzt. Eine Bewerbung in 2018 wird daher angestrebt. - Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Neumeyer, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Herr Senator, wenn man sich die Liste der Projekte, die sich im Jahr 2017 beworben haben, anschaut, findet man das eine Thema der Barrierefreiheit. Gibt es in Bremen keine größeren Gebäude oder Zugänge, die man durch Barrierefreiheit besser zugänglich machen könnte, und die unter diese Kategorie fallen würden?

Bitte, Herr Senator!

Es gibt mit Sicherheit zahlreiche Gebäude, wo man über eine Herstellung von Barrierefreiheit nachdenken sollte. Die Frage ist immer, gibt es Akteure, die das ausreichend projektieren? Es ist sehr aufwendig, einen solchen Antrag vorzubereiten, es müssen dann natürlich auch, ich sage einmal, entsprechende Umbauprogramme einschließlich der Finanzierung zur Verfügung stehen. Das heißt also, das Projekt muss immer auch planungs- und anmeldungsreif sein, damit man es dort vorbringt.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Also, um solche Bundesprogramme abzurufen, fehlt es demnach an Ressourcen in Ihrem Ressort, oder wie darf ich das jetzt verstehen?

Na ja, es gibt sehr viele Förderprogramme in unterschiedlichen Bereichen. Was wir nicht haben, sind Kapazitäten an freien Mitarbeiterinnen und freien Mitarbeitern, die sich ausschließlich damit beschäftigen können, all diese Förderprogramme auf der Bundesebene und auf der europäischen Ebene systematisch zu verfolgen und dann zu schauen, ob wir Projekte gezielt dafür entwickeln, dass sie auf solche Programme passen. Wir gehen umgekehrt vor. Das bedeutet, wir haben unsere Programme - Sie kennen Sie auch alle, es wird alles im Haushalt beschlossen, in der Deputation diskutiert -, und wenn wir dann Dinge haben, die von Ihrem Projektzuschnitt zu einer Förderkulisse passen, dann stellen wir einen entsprechenden Antrag und schauen, dass wir nach Möglichkeit Erfolg haben. Bremen ist mehrfach erfolgreich gewesen, wobei wir auch dann immer sehen müssen, dass wir in der Regel auch Komplementärmittel brauchen. Das heißt, man bekommt dann keine 100-ProzentFörderung, sondern man benötigt auch zusätzliches Geld. Es gibt also verschiedene Randbedingungen, die zusammenpassen müssen.

Landtag 3272 44. Sitzung/11.05.17

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „Urbane Gebiete auch im Land Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Neumeyer, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Neumeyer!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“?

Für welche noch unbebauten und zu entwickelnden Flächen kommt die neue Baugebietskategorie in Betracht?

Welche konkreten Unterschiede wird es zukünftig zwischen Mischgebieten und Urbanen Gebieten geben?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat hat sich im Gesetzgebungsverfahren für die Aufnahme der Urbanen Gebiete in die Baunutzungsverordnung und für weitere Verbesserungen der Innenentwicklung eingesetzt. Die kleinräumige Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbebetrieben, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, sowie sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die mit Wohnen verträglich sind, ist eine planungsrechtliche Antwort auf das Ziel der Innenentwicklung und die damit notwendige Stärkung des Zusammenlebens in der Stadt.

Allerdings könnte die neue Baugebietskategorie noch mehr Wirkung entfalten, wenn parallel in die TA Lärm oder in das Baugesetzbuch eine ausdrückliche Ermächtigung zu passiven Lärmschutzmaßnahmen aufgenommen würde. Für entsprechende Initiativen Bremens gab es im Gesetzgebungsverfahren leider keine Mehrheit.

Zu Frage zwei: Grundsätzlich in Betracht kommen Flächen, die derzeit im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen sind, beziehungsweise solche, in denen trotz erheblicher Lärmbelastung während des Tages ein hoher Wohnanteil und eine hohe Bebauungsdichte beabsichtigt sind. Dies bedeutet im

Ergebnis, dass mehr Arbeitsplätze und Wohnungen als bislang in der Innenentwicklung entstehen können.

In Bremerhaven sind für die aktuell anstehenden Planungen zur Revitalisierung „Kistner-Gelände“ und „Roter Sand-Quartier“ Festsetzungen als Urbane Gebiete vorgesehen.

Zu Frage drei: Die Baunutzungsverordnung sieht für die Urbanen Gebiete die Möglichkeit zur Festsetzung einer deutlich höheren baulichen Dichte vor als für Mischgebiete. Außerdem besteht ein wesentlicher Unterschied in der Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe. Während für Mischgebiete gilt, dass keine der Hauptnutzungsarten übergewichtig in Erscheinung treten darf, ist für Urbane Gebiete nun ausdrücklich festgelegt, dass diese Mischung nicht gleichgewichtig sein muss. Ferner ist in Urbanen Gebieten das Wohnen auch bei einer Lärmbelastung durch Gewerbelärm zulässig, die am Tage über die Belastung, die in Mischgebieten zulässig wäre, hinausgeht. - Soweit die Antwort des Senats!

Frau Neumeyer, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Herr Senator, Sie sprachen eben von Gebieten in Bremerhaven. Hier in Bremen-Stadt haben Sie im Moment keine auf Sicht?

Bitte, Herr Senator!

Mir würde eine Fülle von Gebieten einfallen, wo wir dieses Instrumentarium, das jetzt sehr neu zur Verfügung steht, in die planerischen Überlegungen einbeziehen, wie wir die Bauleitplanung dort entwickeln wollen. Ich denke nur einmal an das Könecke-Gelände in Hemelingen oder Ähnliches. Es gibt auch Flächen in der Neustadt, wo man darüber nachdenken könnte, aber die Entwicklung ist eben so frisch, dass ich Ihnen jetzt keine konkreten Gebiete für die Stadtgemeinde Bremen nennen kann, für die wir jetzt schon mit Sicherheit sagen könnten, das sei das Instrument, das wir dort wählen wollten.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? - Bitte sehr!

Ich habe eine Bitte: Wenn Sie in Zukunft solche Gebiete identifizieren, würden Sie sie dann für die Baudeputation einmal auflisten?

Bitte, Herr Senator!

Landtag 3273 44. Sitzung/11.05.17

Sie werden es in der Deputation erfahren. In dem Moment, in dem wir uns für ein solches Instrument entscheiden, wird Ihnen in der Deputation mit dem Planaufstellungsbeschluss das entsprechende Instrument vorgelegt. Das heißt, ich hätte gar keine Möglichkeit, Ihnen das zu verheimlichen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage trägt den Titel „Hat Bremen eine stadtgrüne Zukunft?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Imhoff, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Eckhoff!

Wir fragen den Senat:

Inwiefern plant der Senat, sich um Mittel aus dem neuen Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ zu bewerben?

Welche Bremer Projekte können durch das neue Programm finanziert werden?

Könnte der Abriss der Kaisen-Häuser durch das Programm finanziert werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Eine Bewerbung ist nicht erforderlich. Das Programm „Zukunft Stadtgrün“ wurde durch die Bundesbauministerin dieses Jahr erstmalig aufgelegt. Es ist ein neuer Programmteil der Städtebauförderung von Bund und Ländern. Hierfür schließt das Bundesbauministerium mit den Bauministerien der Länder eine Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung ab. Die Länder beschließen jährlich die Verteilung auf die Fördergebiete mittels eines Landesprogramms. Die Bundesmittel müssen zu zwei Dritteln kofinanziert werden.

Zu Frage zwei: Es können Maßnahmen gefördert werden, die in einem Städtebaufördergebiet liegen und für die ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegt, in dem die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Die Stadt Bremerhaven plant, die Mittel im Stadtteil Lehe im Bereich Twischkamp, Neue Aue einzusetzen. Die Bedeutung des Gebietes für die Stadt Bremerhaven beruht auf der

zentralen Lage zwischen dem Siedlungsrand des Stadtteils Lehe und dem Hafengelände. Um die Naherholungsfunktion dieses Gebietes zu verbessern, sollen die Flächennutzungen neu geordnet, die Zugänglichkeit zum Gebiet verbessert und die ökologische Wertigkeit erhöht werden. Es ist eine durchgängige Wegeverbindung vom östlichen Siedlungsgebiet zum Hafenrand -Ost-Westverbindung - geplant.

In Bremen könnten Fördermittel aus dem Programm „Zukunft Stadtgrün“ zum Beispiel im Naherholungspark Bremer Westen eingesetzt werden, da hier mit dem Integrierten Entwicklungskonzept Gröpelingen sowie der Konzeptplanung „Naherholungspark Bremer Westen“ die programmatischen Voraussetzungen zur Abrufung der Fördermittel vorliegen; die entsprechenden Mittel für die Kofinanzierung müssten allerdings im Haushalt 2018/2019 beschlossen werden.

Zu Frage drei: Es ist ausschließlich die Förderung von Maßnahmen im Rahmen eines integrierten Entwicklungskonzepts innerhalb der Förderkulisse der Städtebauförderung möglich, die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist nicht möglich. Der Abriss von Kaisen-Häusern wäre entsprechend nur im Zusammenhang mit der Umsetzung einer integrierten Planung und Zielsetzung im Naherholungspark Bremer Westen möglich. - Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!