Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Ich eröffne die 62. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich – ich hoffe, dass Sie alle da sind! – zwei Leistungskurse Politik des elften Jahrgangs des Gymnasiums Syke, die Klasse 8 c der Oberschule Geestemünde in Bremerhaven, Teilnehmerinnen des Girls‘ Day bei der CDU-Fraktion sowie eine Teilnehmergruppe des Girls‘ Day bei der Fraktion DIE LINKE und eine Gruppe der Firma Mikropartner Service GmbH Bremen.

Seien Sie ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 20 frist- und formgerecht eingereichte Anfragen vor.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits begonnen!

(Zuruf: Wir auch!)

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Sanierung der Moorbrücke auf der A 27“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Herrn Prof. Dr. Hilz, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Prof. Dr. Hilz!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist es hinsichtlich der Sanierung der Moorbrücke auf der A 27 zwischen Bremerhaven-Überseestadt und Bremerhaven-Mitte zu Gesprächen zwischen der niedersächsischen und bremischen Straßenbaubehörde gekommen, wenn ja, was waren die Inhalte dieser Gespräche, und wenn nein, wieso nicht?

Zweitens: Wieso wurden das Bauvorhaben Hafentunnel und das Bauvorhaben Moorbrücke nicht nacheinander geplant, damit es zu weniger Belastung des Liefer-, Pendler- und Hafenverkehrs kommt?

Drittens: Wird es während der Sanierung der Moorbrücke zu einer Beeinträchtigung von Schwerlasttransporten kommen, wenn ja, zu welchen Beeinträchtigungen wird es kommen, und welche Lösungen soll es geben?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Ausgehend von der Annahme, dass die Moorbrücke im Zuge der A 27 zwischen den Anschlussstellen Bremerhaven-Überseehäfen und Bremerhaven-Zentrum gemeint ist, teilt der Senat mit, dass es im Vorfeld der Maßnahme zu Gesprächen bezüglich der Verkehrsführung und des Ausführungszeitraumes zwischen der für die A27 in diesem Bereich zuständigen niedersächsischen Straßenbaubehörde und der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven gekommen ist.

Zu Frage zwei: Die Moorbücke wurde 1970 errichtet und befindet sich rechnerisch an der Belastungsgrenze. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit sind die nun begonnenen Instandsetzungsmaßnahmen bis zur Realisierung eines Ersatzneubaus notwendig. Ein Aufschub der Instandsetzung hätte zu einer Ablastung des Bauwerkes und somit zu erheblichen Einschränkungen in der Erreichbarkeit der Seehäfen von Bremerhaven und Cuxhaven im Hinblick auf die Schwerlastverkehre geführt.

Zu Frage drei: Während der Baumaßnahme wird nach Auskunft der niedersächsischen Straßenbaubehörde keine Ablastung des Bauwerks erfolgen. Transporte, die bisher das Bauwerk befahren konnten, können dies auch weiterhin. In der Verkehrsführung wird eine Breite von 5,70 Metern je Fahrtrichtung zur Verfügung stehen und die Baustellenbereiche werden so dimensioniert sein, dass Verkehre mit Längen von circa 75 Metern, beispielsweise Teile von Windkraftanlagen, diesen Bereich ebenfalls durchfahren können. – So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank für die Antwort! Sie haben auf Frage eins geantwortet, es habe Gespräche gegeben, Sie sind aber nicht auf die Inhalte dieser Gespräche eingegangen. Können Sie uns das noch einmal erläutern? Das war ja ein Teil der Frage.

Bitte, Herr Senator!

Wir haben massiv die Interessen Bremens und Bremerhavens deutlich gemacht, was die Frage der Großraum- und Schwerlasttransporte angeht, dass die Baustelle von allen Transporten, die wir kennen, jederzeit passiert werden kann. Da ging es um die Breite der Fahrbahn, die Verschwenkungsbereiche, was die Schleppkurven der Transporter angeht, die Tragfähigkeit des Baustellenbereichs. Das waren die Gegenstände dieser Gespräche.

Wir haben auch schon mit Polizeidienststellen im Landkreis Cuxhaven gesprochen, mit der Ortspolizeibehörde Bremerhaven und mit der Straßenmeisterei in Debstedt. Wir sind also wirklich mit allen im Gespräch, um sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen stattfinden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es kommt ja jetzt durch eine Verschwenkung auf eine Spur parallel mit der Abbiegespur zu sehr starken Einschränkungen in Richtung Norden an der Abfahrt Bremerhaven-Zentrum / Bremerhaven-Mitte. Wird der Senat noch darauf hinwirken, dass es da eine flüssigere Regelung geben wird?

Bitte, Herr Senator!

Dem müsste ich nachgehen. Dazu kann ich heute keine Auskunft geben, aber ich werde das gern tun.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die „Vergabe von Referendariatsplätzen mit Einstellungstermin zum 1. August 2018“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Kohlrausch, Frau Steiner und Fraktion der FDP.

Bitte, Frau Kollegin Kohlrausch!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Bewerbungen für die Referendariatsplätze im aktuellen Verfahren mit Einstellungstermin 1. August 2018 sind eingegangen, und wie viele Referendariatsplätze stehen für die Bewerber zur Verfügung?

Zweitens: In welchen Fächern und für welche Schulform zeichnet sich ein Mangel oder ein Überangebot an Referendariatsbewerbern in dem aktuellen Verfahren mit Einstellungstermin 1. August 2018 ab?

Drittens: Warum ist ein Wechsel nach Bremen für Bewerber nicht mehr möglich, wenn sie bereits für mehr als drei Monate ein Referendariat in einem anderen Bundesland absolviert haben, und sieht der Senat hier Änderungsbedarf?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Pietrzok.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Zum Bewerbungsschluss am 15. März 2018 für den Einstellungstermin am 1. August 2018 waren 368 Bewerbungen auf die 200 Plätze eingegangen, die in der Kapazitätsverordnung, KapVO, zum Einstellungstermin 1. August 2018 veranschlagt sind.

Zu Frage zwei: In den Lehrämtern Grundschulen, Sekundarstufe I und bei den berufsbildenden Schulen zeichnen sich leichte Bewerberüberhänge ab. Im Lehramt Sonderpädagogik gibt es einen größeren Bewerberüberhang. Aufgrund des Bedarfs sollen jedoch alle Bewerberinnen und Bewerber im Lehramt Sonderpädagogik eine Zusage für einen Referendariatsplatz erhalten.

Im Rahmen der Überziehungsmöglichkeit im Auswahlverfahren wird voraussichtlich allen Bewerberinnen und Bewerbern in den Lehrämtern Grundschulen und Sekundarstufe I – altes Lehramt –, Sonderpädagogik und in den berufsbildenden Schulen eine Zusage gegeben werden, da sich Bewerberinnen und Bewerber erfahrungsgemäß zeitgleich in mehreren Bundesländern bewerben und dann trotz vorheriger Zusage mitunter sehr kurzfristig absagen. Aus diesem Grund unterliegen die Zulassungszahlen einer hohen Varianz.

Im Lehramt Gymnasien/Oberschulen findet sich die größte Zahl der Bewerbungen einhergehend mit einem deutlichen Bewerberüberhang in bestimmten Fächern. Dieser bezieht sich vor allem auf die Fächer Deutsch, Englisch, Geschichte und Biologie. Dagegen fehlen für die Fächer Informatik, Musik, Pädagogik, Psychologie, Türkisch und Wirtschaftslehre Bewerbungen, sodass hier nicht alle Plätze besetzt werden können.

Zu Frage drei: In Bremen wird jeder Einzelfall intensiv geprüft und bewertet. Die Bundesländer gehen grundsätzlich weiter von der Annahme aus, dass der Vorbereitungsdienst in der Regel in dem Bundesland abgeschlossen wird, in dem die Zulassung erstmalig erfolgt ist. Sofern einzelne Länder davon abweichend Abbrecher/-innen aus anderen Bundesländern aufnehmen, erfolgt dies in der Regel spätestens bis zum Ende des dritten Monats. Dies basiert auf der Annahme, dass die nach dem jeweiligen Ausbildungsgesetz für Lehrämter vorgegebenen Ausbildungsziele und -inhalte in der anderenfalls noch verbleibenden Zeit sonst nicht erreicht werden können

Ein Wechsel nach dem dritten Monat ist auch aus wichtigen Gründen noch möglich, wenn das Referendariat im bisherigen Bundesland abgebrochen werden musste. Dies könnten im Einzelfall zum Beispiel zwingende soziale, familiäre, gesundheitliche oder sonstige schwerwiegende persönliche Gründe sein, die von der Bewerberin oder dem Bewerber glaubwürdig nachgewiesen werden müssen.

In Anlehnung an diese vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs angemessene und pragmatische Praxis prüft Bremen derzeit, welche Änderungen der vorhandenen Ordnungsmittel notwendig sind, um für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern eine kriteriale Klarheit für eine Fortführung der Ausbildung herzustellen. – So weit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abgeordnete Kohlrausch [FDP]: Nein! Vielen Dank für die ausführliche Antwort!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Bremen braucht dringend mehr Erzieherinnen/Erzieher und Lehrerinnen/Lehrer!“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Herrn Dr. Güldner,