Haben Sie, Herr Staatsrat, Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte Sicherheitsleistungen pro Jahr erhoben werden?
Nein, das haben wir nicht ermittelt. Aber ich kann gern versuchen, es im Rechtsausschuss für Sie nachzuvollziehen – wenn es statistisch erhoben wird; ansonsten kann ich nicht das zusichern. Es ist eine sehr detaillierte Frage, und ich bin nicht sicher, ob es darüber eine statistische Erhebung gibt – eher nicht.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Brandschutz in Flüchtlingseinrichtungen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grönert, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Notfallpläne bestehen für die Erstaufnahmeeinrichtungen und die Gemeinschaftsunterkünfte im Land Bremen?
Zweitens: Durch wen werden Mitarbeiter, Sicherheitspersonal und Flüchtlinge für den Notfall geschult?
Drittens: Welche Risiken bestehen bei der Unterbringung von Flüchtlingen auf Fluchtwegen, wie zum Beispiel auf Fluren und in Kellerräumen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage eins: Derzeit wird unter Beteiligung der Feuerwehr und der Polizei ein umfassendes Konzept für Sicherheitsstandards von Großunterkünften erarbeitet, das auch Notfallpläne beinhaltet. Um die Einhaltung des Brandschutzes sicherzustellen, findet vor der Nutzung der Objekte eine Begehung aller zuständigen Behörden sowie der Feuerwehr statt. Dabei werden Brandschutzmaßnahmen festgelegt beziehungsweise überprüft. In der Baugenehmigung sind Vorgaben enthalten, die umzusetzen sind. Dazu gehören zum Beispiel geeignete Rettungswege, die Belehrung des Personals, die Installation von Rauchmeldern sowie der Aushang von Brandschutzordnungen sowie Flucht- und Rettungswegeplänen in mehreren Sprachen. Zu Frage zwei: Eine Schulung erfolgt in der Regel durch den Träger und die beauftragten Sicherheitsfirmen. Zu Frage drei: Die Flüchtlinge werden grundsätzlich nicht auf Fluchtwegen und in Kellerräumen untergebracht. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie sagten eben, dass Geflüchtete grundsätzlich nicht dort untergebracht werden. Aber nach meiner Information hat es Fälle gegeben, in denen sie auf diesen Wegen geschlafen haben. Wie wird eigentlich damit umgegangen, wenn Mitarbeiter oder Flüchtlinge der Einrichtungen bei Überbelegung Ängste und Sorgen äußern?
Es ist nicht auszuschließen, dass an den Tagen, an denen richtig viele Geflüchtete angekommen sind – das war vor allem im letzten Quartal des letzten Jahres so –, diese für einzelne Nächte einmal auf Fluren oder in eigentlich nicht dafür geeigneten Räumen schlafen mussten. Das waren aber immer Situationen für eine Nacht oder maximal zwei Nächte, und dafür sind immer Lösungen gesucht worden. Häufig waren es aber auch Fälle, in denen die Menschen, weil Zimmer so voll belegt waren, selbst ihre Matratzen genommen haben und auf den Flur gegangen sind. Wir versuchen, das zu vermeiden, und inzwischen haben wir auch einen ausreichenden Puffer, um ausschließen zu können, dass so etwas passiert.
ist das mit der Versicherung von Gemeinschaftsunterkünften? Die sind ganz schön teuer. Sind alle Gemeinschaftsunterkünfte auch versichert?
Aber ich gehe davon aus, dass zumindest einige versichert sind. Wie ist es in einem Fall von Überbelegung in der Erstaufnahmeeinrichtung mit Versicherungen? In der Steinsetzerstraße waren zum Beispiel statt ungefähr 200 Flüchtlingen über 350 untergebracht. Da ist es natürlich nicht mehr möglich gewesen, alle an adäquaten Plätzen schlafen zu lassen. Zahlen Versicherungen auch in solchen Situationen, wenn Schadensfälle eintreten? Haften sie dann?
Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die vierte Anfrage betrifft den „Familiennachzug von Flüchtlingen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Grönert, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Hinners!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie viele Familienangehörige von wie vielen Flüchtlingen sind 2013, 2014 und 2015 jeweils nach Bremen eingereist?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Daten über den Familiennachzug zu Flüchtlingen werden statistisch nicht gesondert erfasst. 2013 haben sich 536 Personen, davon 221 weiblich, 2014 1 380 Personen, davon 519 weiblich, und 2015 3 579 Personen, davon 1 135 weiblich, die nach einer Anerkennung durch das BAMF eine Aufenthaltserlaubnis haben, im Land Bremen aufgehalten. Wie viele darunter noch einen Anspruch auf Familiennachzug haben, ist nicht bekannt. Bei den Personen handelt es sich zum Teil bereits um Familien, zum Teil um Alleinstehende oder Teilfamilien, deren Angehörige sich noch im Ausland aufhalten und einen Anspruch auf Familiennachzug haben.
Zu Frage zwei: Von den in der Antwort auf Frage eins genannten Personen waren 2013 zwei, davon eine weiblich, 2014 276, davon 114 weiblich, und 2015 293, davon 128 weiblich, als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.
Zu Frage drei: Von den unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurden im Jahr 2014 elf als Flüchtlinge und einer als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt. Im Jahr 2015 haben 56 die Zuerkennung als Flüchtlinge erhalten. Eine Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte erfolgte 2015 für diesen Personenkreis nicht.
Geschlechterspezifische Angaben und die Daten für das Jahr 2013 liegen nicht vor. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, wenn Sie diese Quote, die Sie eben genannt haben, zugrunde legen: Wie viele Familienangehörige erwartet der Senat anhand der im Jahr 2015 – insbesondere im zweiten Halbjahr – angekommenen Flüchtlinge über den Familiennachzug?
Der Senat hat für die Jahre 2016 und 2017 Gesamtankunftsschätzungen in einer Größenordnung von 8 000 und 6 000 für das Land vorgenommen. Wir wissen alle, dass die Prognosen für ankommende Flüchtlinge im Moment mehr als unsicher sind. Dies gilt auch für den Bereich des Familiennachzuges.
Wir können keine verlässlichen Prognosen über den Anteil des Familiennachzugs abgeben. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass wir erstens schlicht und ergreifend nicht wissen, wie viele der hier Angekommenen bleiben dürfen und wie viele von denen, die bleiben dürfen, Familienangehörige haben, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben.
Zweitens sind diese Prozesse Veränderungen unterworfen. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, den Familiennachzug zu begrenzen. Dies wird zum einen natürlich dazu führen, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten sinkt. Es wird aber möglicherweise auch dazu führen, dass sich Personen, die sonst im Wege des Familiennachzuges nachgereist wären, selbst als Flüchtlinge auf den Weg machen.
Diese gesetzlichen Veränderungen steuern in verschiedene Richtungen, und es ist für uns im Moment nicht möglich, zuverlässige Prognosen abzugeben.
Herr Staatsrat, können Sie einmal kurz darstellen, wie ein typischer Familiennachzug verwaltungstechnisch abläuft?
Der Personenkreis, der eine Anerkennung hat, müsste beim Stadtamt einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn ich das richtig sehe, läuft das dann über die deutschen Auslandsvertretungen. Dann müsste die Einreise der Angehörigen organisiert werden. Es kommt im Verwaltungsverfahren im Übrigen noch darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Antrag gestellt wird. Wenn er unmittelbar nach der Anerkennung gestellt wird, greift ein vereinfachtes Verfahren; ansonsten sind weitere Voraussetzungen zu prüfen.
Insgesamt ist der Familiennachzug ein im Moment potenziell durchaus langwieriges Verfahren, was schlicht und ergreifend auch damit zu tun hat, dass die Auslandsvertretungen in den Ländern, aus denen potenziell viele Flüchtlinge nachreisen könnten, nicht so aufgestellt sind, dass sie unmittelbar in der Lage sind, das zeitnah zu bearbeiten. In Syrien sind wir im Moment mit Auslandsvertretungen überhaupt nicht vertreten. Das müsste dann über die Türkei laufen. Es ist also durchaus ein komplexer Vorgang.
Auch das macht es im Moment nicht einfacher, zu prognostizieren, wie schnell wie viele Personen nachreisen könnten, da es einfach viele Glieder in einer Kette gibt, die momentan nicht prioritär bearbeitet werden. In erster Linie sind die Behörden, die damit beschäftigt sind, mit den Menschen beschäftigt, die hier sind und hier ihre Anträge gestellt haben, und wir wissen auch, wie die Bearbeitungsgeschwindigkeit beim BAMF und anderen Behörden ist.