Axel Wintermeyer

Sitzungen

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Für irgendetwas müssen die Geschäftsführer gut sein. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf die Beschlussempfehlung des Innenausschusses wie folgt darstellen: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Mit Ihrem Einverständnis würde ich auf das Verlesen der Begründung verzichten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich übernehme sehr gern die Berichterstattung in Vertretung für Herrn Klee und darf Ihnen Folgendes mitteilen.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf mit den mündlich eingebrachten Änderungen anzunehmen. Ich verweise auf die Drucks. 16/4952, in der die entsprechenden Änderungen niedergelegt sind.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in der 73. Plenarsitzung am 12. Juli 2005 vom Hessischen Landtag überwiesen bekommen.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2005 die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum einstimmig ausgesprochen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hessische Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 8. Juli 2003 eine Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung eingesetzt. Diese hat mir den Auftrag erteilt, Bericht zu erstatten.
Nachdem die Enquetekommission am 18. März dieses Jahres ihre Beratungen abgeschlossen hat, obliegt es mir, Ihnen in der gebotenen Kürze, aber auch in Würdigung fast zwei Jahre dauernder Beratungen über die Arbeit der Enquetekommission zu berichten.
Dieses Haus hat uns den Auftrag erteilt, die Hessische Verfassung auf Veränderungs- und Ergänzungsbedarf zu überprüfen, möglichst einvernehmliche Vorschläge zu ihrer Änderung zu erarbeiten und diese dem Hessischen Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Enquetekommission gehörten elf ordentliche Mitglieder an. Die Sitzungen wurden von Herrn Vizepräsidenten Quanz als Vorsitzendem und Herrn Kollegen Posch als stellvertretendem Vorsitzenden geleitet.Als Obleute fungierten Frau Dr.Pauly-Bender für die SPD-Fraktion,Herr Dr.Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Herr Kollege Posch für die FDP-Fraktion sowie meine Person für die CDU-Fraktion.
Die Kommission wurde durch Sachverständige mit beratender Stimme ergänzt: Frau Dr. Cancik, Herr Prof. Dr. Kahl, Herr Prof. Dr. Stolleis und Herr Prof. Dr.Wieland.
Nach ihrer Konstituierung im Oktober 2003 fanden insgesamt zwölf Sitzungen der Enquetekommission und diverse Obleutegespräche statt. Die Enquetekommission hat, wie ich meine, über diese zwei Jahre auf einem sehr hohen Niveau gearbeitet. Sie hat im Juli 2004 eine öffentliche Anhörung zu der Fragestellung durchgeführt, welche Bedeutung der historische Charakter der Hessischen Verfassung für ihre Reform hat.Außerdem hat sie die Öffentlichkeit beteiligt bzw. durch eine Podiumsdiskussion sowie diverse Pressekonferenzen und Pressemitteilungen über ihre Arbeit unterrichtet.
Wie Sie dem umfangreichen Bericht der Enquetekommission – nebst der fast 2 Megabyte umfassenden CD, auf der erstmals sämtliche Protokolle der Sitzungen öffentlich gemacht werden – entnehmen können, ist noch nie in der Geschichte der Hessischen Verfassung so grundlegend und so intensiv über den Ergänzungs- und Reformbedarf gesprochen und gerungen worden. Hierbei haben sämtliche Fraktionen Vorschläge zur Änderung und Ergänzung der Hessischen Verfassung vorgelegt. Auch von außen wurden in erheblichem Maße Änderungs- und Ergänzungswünsche an die Kommission herangetragen, die zur Kenntnis genommen und teilweise in das abschließende Ergebnis aufgenommen worden sind.
Die Diskussion wurde aufgeteilt: Im ersten Durchgang wurde über obsolete Bestimmungen in der Hessischen Verfassung beraten, also die Artikel, die zeitlich überholt oder gar grundgesetzwidrig sind.In einem zweiten Durchgang haben wir über Änderungs- und Ergänzungsbedarf anhand der vorgelegten Fraktionsvorschläge gesprochen. Weiterhin wurden die Fragen des notwendigen Gesetzgebungsverfahrens sowie der Abstimmungsmodalitäten eingehend erörtert und hierzu Vorschläge der Sachverständigen sowie des Landeswahlleiters eingeholt.
Im Verlauf der Beratungen, nach Hereinreichung der jeweiligen Fraktionsvorschläge, zeichnete sich aber ab, dass die Enquetekommission an ihre Grenzen – auch an die Grenzen ihres Einsetzungsauftrags – stieß. Insgesamt wurden zu 80 Bestimmungen der Hessischen Verfassung Vorschläge eingereicht und rund 20 Vorschläge für neue Normen vorgelegt.Auf die einzelnen Absätze der Artikel bezogen gab es rund 200 Änderungsvorschläge.
Die große Zahl von Änderungswünschen komme, so wurde dies teilweise festgestellt, dem Versuch gleich, eine neue Verfassung zu gestalten, was von der Kommission nicht zu leisten gewesen wäre. Im Übrigen hatten sich die Fraktionen dahin gehend eingelassen, man wolle zumindest den historischen Charakter der Verfassung von 1946 erhalten.
Die Einschätzungen hierüber gingen aber erheblich auseinander, sodass es in der parlamentarischen Sommerpause 2004 Bestrebungen gab, die Arbeit der Enquetekommission zu beenden. Anhand eines Vorschlags eines Mitglieds der Kommission wurde sodann ein Kompromissvorschlag erarbeitet und vorgelegt, der die Anzahl der Änderungen deutlich reduzierte.Dieser Kompromissvorschlag wurde daraufhin in Obleutegesprächen intensiv diskutiert. Hintergrund dafür waren die Findung eines tragfähigen Kompromisses und die Verständigung auf Eckpunkte.
In der Zeit von September bis Dezember 2004 fanden die genannten Obleutegespräche statt. Diesen Beratungen entsprang der Kompromiss,der die Grundlage für die weiteren Beratungen der Kommission bildete. Die Mehrheit der Fraktionen hat sich kompromissbereit gezeigt, und keine Fraktion hat – wie bei einem Kompromiss nicht anders zu erwarten – ihre Vorstellungen zu 100 % durchsetzen können. Der Kompromissvorschlag wurde sodann von der Enquetekommission einstimmig, bei Nichtbeteiligung der Fraktion der SPD, angenommen.
Im Einzelnen sieht der Kompromissvorschlag inhaltlich Folgendes vor: Die Präambel wird um einen Gottesbezug, um die Bezugnahme auf die leidvollen Erfahrungen unter totalitärer Gewaltherrschaft und die Aufnahme von Begriffen wie Bildung, soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung, Schutz natürlicher Lebensgrundlagen, Friedensicherung, Rechtsstaat und Europa ergänzt. Der Art. 4 – Ehe und Familie – wird um die Rechte der Kinder und die Förderung häuslicher Pflege ergänzt. Die Todesstrafe – Art. 21 – soll gestrichen werden.
Weiterhin empfiehlt die Enquetekommission die Aufnahme des Tierschutzes in unsere Verfassung sowie Änderungen in der Arbeits- und Wirtschaftsverfassung, die bundesrechtlichen Bestimmungen wie auch gesellschaftspolitischen Tatsächlichkeiten entsprechen.Als Staatsziele sollen Kunst und Kultur sowie die Förderung ehrenamtlichen Engagements aufgenommen werden, ebenso die Anerkennung und Förderung der Eigeninitiative der gesellschaftlichen Kräfte zugunsten des Gemeinwohls.
In Zukunft sollen nach dem Vorschlag der Enquetekommission überdies die Möglichkeiten der Verfassungsänderung ausgeweitet werden. Neben der bisherigen Möglichkeit der Verfassungsänderung – Lesung im Plenum, Verabschiedung und anschließende Volksabstimmung – soll eine Änderung der Verfassung künftig auch möglich sein, wenn der Hessische Landtag mit Zweidrittelmehrheit eine solche beschließt oder das Volk durch Volksbegehen und Volksentscheid eine solche Änderung vornimmt. Eine weitere Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten des Volkes wird seitens der Enquetekommission durch die Senkung der Quoren bei Volksbegehren auf ein Achtel und bei Volksentscheiden auf ein Viertel der Stimmberechtigten vorgeschlagen. Hinzu kommt die Neuaufnahme einer so genannten Volksinitiative, die den Landtag zur Befassung mit bestimmten Themen zwingt.
Meine Damen und Herren, die wichtigsten Neuerungen, die die Enquetekommission zur behutsamen Modernisierung unserer Verfassung vorschlägt, sind also zusammenfassend: die Aufwertung der Präambel, die Streichung der Todesstrafe, die Aufnahme des Tierschutzes, die Förderung der gemeinwohlorientierten Eigeninitiative der Bürger, die Stärkung der Stellung von Familien und Kindern, eine auf dem Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft beruhende moderne Wirtschaftsordnung, eine Staatsorganisation,die sich am Subsidiaritätsprinzip orientiert,und die Erweiterung der direkten demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Neben diesen inhaltlichen Punkten empfiehlt die Enquetekommission zur notwendigen Beförderung der öffentlichen Diskussion dem Hessischen Landtag, nach der Beratung des Berichts im Plenum öffentliche Voranhörungen durchzuführen.
Die Vorschläge der Enquetekommission sind bis zum 1. Oktober dieses Jahres – unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Voranhörungen – in ein Gesetzgebungsver
fahren überzuleiten, das möglichst einvernehmlich von allen Fraktionen des Landtags getragen werden sollte.
Der Beschluss der Enquetekommission hinsichtlich des Abschlussberichts, der aus inhaltlichen Vorgaben sowie den eben von mir zitierten Vorschlägen zum weiteren Verfahren besteht, wurde in der Sitzung am 18. März 2005 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD beschlossen. Letztere hat ein Sondervotum abgegeben.
Meine Damen und Herren, meinen Bericht möchte ich nicht abschließen,bevor ich – sicher auch in Ihrem Namen – den Mitgliedern der Enquetekommission und insbesondere dem Vorsitzenden, Herrn Vizepräsidenten Quanz, sowie den Sachverständigen und Mitarbeitern der Landtagskanzlei herzlich für die geleistete Arbeit danke.
Meine Damen und Herren, Sie halten heute ein wegweisendes und, wie ich finde, eindrucksvolles Dokument hessischer Verfassungsgeschichte in Ihren Händen. Gehen Sie sorgsam damit um,heute und in der Zukunft.– Danke.