Birgit Zeimetz-Lorz

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte zunächst Bericht über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugs in Hessen, Drucks. 16/7070.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss Justizvollzug, beteiligt, in der 128. Plenarsitzung am 28. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Unterausschuss Justizvollzug und der Rechtsausschuss haben in einer gemeinsamen Sitzung am 20. Juni 2007 einvernehmlich beschlossen, ein mündliches Anhörungsverfahren zu den Gesetzentwürfen zum Jugendstrafvollzugsgesetz durchzuführen. Die beiden Ausschüsse haben die öffentliche mündliche Anhörung am 22.August 2007 durchgeführt.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung zu empfehlen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. September 2007 behandelt und mit dem gleichen Stimmenverhältnis die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Es folgt die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesre
gierung für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz, Drucks. 16/7363.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss Justizvollzug, beteiligt, in der 134. Plenarsitzung am 30. Mai 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Unterausschuss Justizvollzug und der Rechtsausschuss haben in einer gemeinsamen Sitzung am 20. Juni 2007 einvernehmlich beschlossen, ein mündliches Anhörungsverfahren zu den Gesetzentwürfen zum Jugendstrafvollzugsgesetz durchzuführen. Die beiden Ausschüsse haben die öffentliche mündliche Anhörung am 22.August 2007 durchgeführt.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP vorgeschlagen, dem Plenum die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung zu empfehlen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. September 2007 behandelt und mit dem gleichen Stimmenverhältnis die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Nun kommt die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz, Drucks. 16/7432.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss Justizvollzug, beteiligt, in der 136. Plenarsitzung am 3. Juli 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Unterausschuss Justizvollzug und der Rechtsausschuss haben in einer gemeinsamen Sitzung am 20. Juni 2007 einvernehmlich beschlossen, ein mündliches Anhörungsverfahren zu den Gesetzentwürfen zum Jugendstrafvollzugsgesetz durchzuführen und den vorliegenden Gesetzentwurf einzubeziehen. Die beiden Ausschüsse haben die öffentliche mündliche Anhörung am 22. August 2007 durchgeführt.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung zu empfehlen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. September 2007 behandelt und mit dem gleichen Stimmenverhältnis die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die freundliche Leihgabe. – Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz, Drucks. 16/5938.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss Justizvollzug, beteiligt, in der 109.Plenarsitzung am 12.September 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion, Drucks. 16/7753, wurde dem Rechtsausschuss und dem Unterausschuss Justizvollzug am 11. September 2007 vom Präsidenten überwiesen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. September 2006 mit den Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen. Zuvor ist ein mündliches Anhörungsverfahren mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 20. September 2006 dem Votum des Rechtsausschusses, zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchzuführen, mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angeschlossen.Zuvor wurde auch hier ein mündliches Anhörungsverfahren mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.
Der Rechtsausschuss und der Unterausschuss Justizvollzug haben in einer gemeinsamen Sitzung am 20. Juni 2007 einvernehmlich beschlossen, zu dem Gesetzentwurf eine mündliche Anhörung durchzuführen. Die beiden Ausschüsse haben die öffentliche mündliche Anhörung am 22.August 2007 durchgeführt.
Der Unterausschuss Justizvollzug hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung der Drucks. 16/7753 zu empfehlen. Zuvor hat sich der Unterausschuss Justizvollzug mit dem Änderungsantrag befasst und dem federführenden Rechtsausschuss mit den Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Änderungsantrags zu empfehlen.
Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor wurde der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte wie folgt:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf sowie der Änderungsantrag der Fraktion der FDP waren dem Innenausschuss, federführend, und dem Kulturpolitischen Ausschuss, beteiligt, in der 45. Plenarsitzung am 15. September 2004 zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. September 2004 beraten und dem Innenausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP vorgeschlagen, dem Plenum die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs in dritter Lesung zu empfehlen.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Stimmenenthaltung der SPD abgelehnt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29. September 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor waren Nr. 1, 3 und 4 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der FDP und Nr. 2 des Änderungsantrages der Fraktion der FDP mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, und dem Kulturpolitischen Ausschuss, beteiligt, in der 30. Plenarsitzung am 18. Februar 2004 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss und der Kulturpolitische Ausschuss haben zu dem Gesetzentwurf zunächst eine schriftliche Anhörung mit 84 Anzuhörenden und am 7. Juni 2004 eine öffentliche mündliche Anhörung mit 16 Anzuhörenden durchgeführt.
Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 2. September 2004 beraten und dem Innenausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfes in zweiter Lesung zu empfehlen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 8. September 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 22. Plenarsitzung am 27. November 2003 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 behandelt und mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.