Christel Hoffmann

Sitzungen

16/25 16/60 16/89 16/144

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, Entschuldigung, das habe ich einen Moment lang falsch verstanden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2005 – Drucks. 16/7625 zu Drucks. 16/7156 –:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, folgenden Beschluss zu fassen:Die Landesregierung wird wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2005 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung entlastet.
Darüber hinaus empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum, zu den einzelnen Bemerkungsnummern des Rechnungshofs über das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2005 die folgenden, vom Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung in seiner Sitzung am 29.August 2007 vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen.
Es folgen dann die Beschlussempfehlungen zu den Bemerkungsnummern 1 bis 32, die ich hier nicht vortragen möchte.
Der Antrag war dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungsteuerung, beteiligt, am 14. August 2007 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung hat den Antrag in seiner Sitzung am 29. August 2007 behandelt und dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor genannte Beschlussempfehlung vorgeschlagen.
Zuvor wurde Satz 1 des Beschlusses zu Bemerkungsnummer 8 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen.
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2007 mit dem Antrag befasst und ist dem Vorschlag des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung mit den Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP gefolgt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war der Bericht. Ich möchte nun, am Ende der Legislaturperiode, im Namen des Unterausschusses dem Hessischen Rech
nungshof für die gute Zusammenarbeit sehr herzlich danken.
Wir haben im Lauf dieser Legislaturperiode auf Anregung des Rechnungshofs ein neues Beratungsverfahren eingeführt. Dieses Beratungsverfahren hat dazu geführt, dass die Arbeit erheblich effektiver und erheblich schneller wurde. Herzlichen Dank dafür.
Diese Effektivität gilt sowohl für die Behandlung der Haushaltsrechnung als auch für die Behandlung der überörtlichen Rechnungsprüfung, die wir inzwischen sehr effektiv mit den einzelnen Fachausschüssen rückgekoppelt haben.
Insgesamt empfehle ich Ihnen allen – nach 18 Jahren Erfahrung damals im Unterausschuss Staatshaushaltsrechnung, jetzt Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung – die Berichte des Rechnungshofs zur interessanten Lektüre. Natürlich gibt es immer Dinge, die in großen Schlagzeilen in den Zeitungen zu lesen sind und über die man sich als Opposition freut. In Regierungszeiten – das kenne auch – ist das dann nicht so lustig.
Besonders interessant sind die Berichte deswegen, weil sie im allgemeinen Teil ein sehr interessantes und in sich geschlossenes Bild des Landeshaushalt und seiner Entwicklung geben.Von daher eine herzliche Bitte: Lesen Sie die Berichte des Rechnungshofs intensiv, auch über das Spektakuläre hinaus. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich erstatte Bericht betreffend die Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2003.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, folgenden Beschluss zu fassen:Die Landesregierung wird wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2003 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung entlastet.
Darüber hinaus empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum, zu den einzelnen Bemerkungsnummern des Rechnungshofs über das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2003 die folgenden, vom Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 vorgeschlagenen Beschlüsse zu fassen.
Herr Präsident, ich werde mit Blick auf die vorweihnachtliche Stimmung auf die Verlesung der einzelnen Bemerkungen von 1 bis 30 schweren Herzens verzichten.
Ich komme zu dem Bericht. Der Antrag war dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung, beteiligt,am 20.Juli 2005 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung hat den Antrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 behandelt und dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung vorgeschlagen.
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. November 2005 mit dem Antrag befasst und ist dem Vorschlag des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gefolgt.
So weit mein Bericht.Ich darf mich an dieser Stelle im Namen des gesamten Unterausschusses sehr herzlich beim Rechnungshofpräsidenten, Herrn Prof. Eibelshäuser, bedanken. Sie haben mit einem veränderten Verfahren dazu beigetragen, dass im Unterausschuss sehr zügig, sehr effektiv und im Hinblick auf das Haushaltscontrolling sehr wirksam gearbeitet werden konnte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich berichte von der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag der Landesregierung betreffend Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2002. Das ist die Drucksache 3196 aus der 16. Legislaturperiode. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Landesregierung wird wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2002 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung entlastet.
Es folgen zur Beschlussempfehlung die einzelnen Bemerkungen,die ich jetzt im Einzelnen nicht vortragen möchte. Dazu wird nachher die Diskussion geführt werden.
Der Antrag war dem Haushaltsausschuss am 1. September vom Präsidenten überwiesen worden. Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung hat den Antrag in seiner Sitzung am 12. November 2004
behandelt und dem Haushaltsausschuss die von mir wiedergegebene Beschlussempfehlung vorgeschlagen.
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. November 2004 mit dem Antrag befasst und ist dem Vorschlag des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung mit den Stimmen von CDU und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefolgt. – So weit der Bericht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich möchte an dieser Stelle als Vorsitzende des Unterausschusses ein herzliches Dankeschön an den Rechnungshofpräsidenten und an den gesamten Rechnungshof ausbringen.
Herr Prof. Eibelshäuser, Ihr Verfahren, das wir im zweiten Jahr gemeinsam im Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung umsetzen, hat dazu geführt, dass die Arbeit ganz erheblich effizienter und gestraffter wurde. Es hat dazu geführt, dass sich auch die Verbindlichkeit unserer Beschlüsse gegenüber der Landesregierung erheblich erhöht hat.Vielen Dank dafür.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin zwar nicht Herr Pighetti, wie zu sehen ist, aber ich übernehme die Rolle des Berichterstatters.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsanträge Drucks. 16/1656 bis 16/1662 und des folgenden mündlich eingebrachten Änderungsantrags in der dritten Lesung anzunehmen:
In Art.1 § 2 Abs.2 wird der Klammervermerk „(603 Stellen)“ gestrichen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 22. Plenarsitzung am 27. November 2003 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge waren dem Haushaltsausschuss am 9. Dezember 2003 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10. Dezember 2003 mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen befasst und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP zu der soeben wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.
Zuvor hat der Haushaltsausschuss den Änderungsanträgen zugestimmt. – Die Voten finden Sie in der Beschlussempfehlung.