Dorothea Henzler

Sitzungen

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Ich möchte den Kollegen Hahn entschuldigen. Er sitzt im Kreistag. Da die Kreistage heute tagsüber tagen – außer im Hochtaunuskreis; da tagen sie nur abends –, ist er leider gebunden.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 117. Plenarsitzung am 23. November 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/6404, war dem Innenausschuss am 28. November 2006 und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6562, am 5. Dezember 2006 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Zuvor waren der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/6404, und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6562, jeweils mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP abgelehnt worden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich erstatte Bericht: Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der in zweiter Lesung beschlossenen Fassung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3227, und damit in der Ihnen vorliegenden Fassung in dritter Lesung anzunehmen.
Ich fordere Sie auf, die weiteren Punkte 1 bis 4 selbst zu lesen. Damit ist der Bericht erstattet.