Frank Lortz
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist dem Haushaltsausschuss vom Plenum zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Haushaltsausschuss hat in seiner – zugegebenermaßen auch für meine Verhältnisse sehr langen – Sitzung diesen Gesetzentwurf beraten und ist einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, dem Landesparlament am heutigen Tag den Gesetzentwurf zur Beschlussfassung zu empfehlen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe zuerst den Bericht zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Aussetzung der Entschädigungsanpassung der Mitglieder des Hessischen Landtags, Drucks. 16/490, und dem Änderungsantrag der Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), Drucks. 16/537.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Ältestenrat in der 12. Plenarsitzung am 16. September 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ältestenrat hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. September 2003 beraten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ihren Änderungsantrag mündlich mit folgendem Wortlaut ergänzt:
Als Nr. 2 a wird eingefügt: In § 1 werden die Worte „1.Oktober 2003“ durch die Worte „1.Juli 2003“ ersetzt.
Nun weise ich Sie darauf hin, dass in Ihrer ausgedruckten Beschlussempfehlung des Ältestenrates beim Wiedergeben des Stimmenverhältnisses eine Unrichtigkeit festgestellt wurde. Die neue Formulierung lautet:
Der Ältestenrat hat zunächst Nr. 1 bis 3 des Änderungsantrags Drucks. 16/537 mit der mündlich ergänzten Nr.2 a mit den Stimmen der Fraktionen der CDU,der SPD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und sodann Nr. 4 des Änderungsantrags mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt.Danach hat der Ältestenrat mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP folgende Beschlussempfehlung gefasst:
Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Ich trage Ihnen den Bericht und die Beschlussempfehlung des Ältestenrats zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 16/541, vor.
Dieser Gesetzentwurf war dem Ältestenrat in der 12. Plenarsitzung am 16. September 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ältestenrat hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. September beraten und ist mit den Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP zu folgender Beschlussempfehlung gekommen: Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Kollege Hoff, ich berichte aus dem Ältestenrat. Der Gesetzentwurf war dem Ältestenrat in der 4. Plenarsitzung am 27. Mai 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge Drucks. 16/267 sowie 16/312 wurden dem Ältestenrat am 26. Juni und am 1. Juli vom Präsidenten überwiesen.
Der Ältestenrat hat sodann den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. Juli beraten und ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beschlussempfehlung gekommen,die ich Ihnen gleich vortrage.
Zuvor hat der Ältestenrat den Änderungsantrag Drucks. 16/267 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der
SPD und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Änderungsantrag Drucks. 16/312 wurde einstimmig angenommen.
Die Empfehlung lautet: Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 16/312 – die sich daraus ergebende Fassung ist Ihnen in der Vorlage als Anlage beigefügt – in zweiter Lesung anzunehmen.