Hans-Jürgen Irmer

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, beteiligt, und dem Innenausschuss, federführend, in der 90. Plenarsitzung am 24. Januar 2006 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat nach der schriftlichen Anhörung am 14. Juni 2006 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2006 einstimmig dem federführenden Innenausschuss die Formulierung einer Beschlussempfehlung an das Plenum überlassen.
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2006 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor hatte der Innenausschuss mit dem gleichen Stimmenverhältnis den Änderungsantrag Drucks. 16/5559 angenommen.