Martin Häusling
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich trage die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht des Ausschusses für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Umweltinformationsgesetz vor. Hierzu gab es einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6363.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 117. Plenarsitzung am 23. November 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 30. November 2006 mit den beiden Vorlagen befasst und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die am Anfang wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN bei Enthaltung der FDP abgelehnt worden.