Sarah Sorge
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der aus der Anlage zu Drucks.16/8019 ersichtlichen Fassung abzulehnen.
Auch ich verzichte mit Ihrem Einverständnis auf die Begründung.
Sehr gerne, Herr Präsident. – Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 78. Plenarsitzung am 22. September 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat am 18. November 2005 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt. Es gingen über 40 schriftliche Stellungnahmen ein, und etwa 50 Anzuhörende wurden befragt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat anschließend in seiner Sitzung am 18. November 2005 mit den Stimmen der CDU bei Enthaltung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf mit folgender mündlich eingebrachten Änderung in dritter Lesung anzunehmen:
§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.“
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, federführend, und dem Sozialpolitischen Ausschuss, beteiligt, in der 70. Plenarsitzung am 7. Juni 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und der Sozialpolitische Ausschuss haben sich in einer gemeinsamen Sitzung am 7. Juni mit dem Gesetzentwurf befasst.
Zuerst wurde der mündliche Änderungsantrag der CDUFraktion mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen in getrennten Abstimmungen in beiden Ausschüssen angenommen.
Sodann hat der beteiligte Sozialpolitische Ausschuss mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP dem federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen, dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzentwurf mit der bereits aufgeführten Änderung in dritter Lesung anzunehmen.
Schließlich ist der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst mit demselben Stimmenverhältnis dem Beschlussvorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses gefolgt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/4086 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, federführend, und dem Sozialpolitischen Ausschuss, beteiligt, in der 64. Plenarsitzung am 15. März 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/4086 war den Ausschüssen am 1. Juni 2005 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und der Sozialpolitische Ausschuss haben am 17.und 18.Mai 2005 eine gemeinsame öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt. Es gingen über 100 schriftliche Stellungnahmen ein, und etwa 90 Anzuhörende wurden befragt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und der Sozialpolitische Ausschuss haben sich in einer gemeinsamen Sitzung am 2. Juni 2005 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befasst und die Anhörung ausgewertet.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen,
dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/4086 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst ist mit demselben Stimmenverhältnis dem Beschlussvorschlag des beteiligten Sozialpolitischen Ausschusses gefolgt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 67. Plenarsitzung am 26.April 2005 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden, gemeinsam mit dem Änderungsantrag Drucks. 16/3924. Der Änderungsantrag Drucks. 16/3928 war dem Ausschuss am 26. April 2005 vom Präsidenten direkt überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat sich in seiner Sitzung am 26.April 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor waren die beiden Änderungsanträge abgelehnt worden, und zwar war der Änderungsantrag Drucks. 16/3924 mit Ausnahme der Nr. 2 a mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die Nr. 2 a mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD abgelehnt worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/3928 war mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/3891 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 61. Plenarsitzung am 22. Februar 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Die Änderungsanträge waren dem Ausschuss am 19.April 2005 vom Präsidenten direkt überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat hierzu eine schriftliche und in seiner Sitzung am 14. April 2005 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Am 20.April 2005 hat sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst erneut mit dem Gesetzentwurf und mit den
Änderungsanträgen befasst und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu der eben genannten Beschlussempfehlung gekommen.
Zuvor war über die Änderungsanträge in Einzelabstimmungen befunden und waren mit unterschiedlichen Stimmenverhältnissen die Punkte der Änderungsanträge Drucks. 16/3850 und 16/3861 abgelehnt, die des Änderungsantrags Drucks. 16/3891 angenommen worden.
Der Änderungsantrag Drucks. 16/3850 wurde mit folgenden Stimmenverhältnissen abgelehnt: Nr. I.1 bis 7 und II: CDU, SPD gegen FDP, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Nr. I.8 und 9: CDU gegen FDP, Stimmenthaltung SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Änderungsantrag Drucks. 16/3861 wurde mit folgenden Stimmenverhältnissen abgelehnt: Nr. I.1: CDU gegen SPD, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Nr. II.1 und 3: CDU gegen SPD, FDP, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nr. II.2: CDU, FDP gegen SPD, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Im Änderungsantrag Drucks. 16/3891 wurden die einzelnen Nummern mit folgendem Stimmenverhältnis angenommen: Nr. 1: CDU gegen FDP, Stimmenthaltung SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nr. 2 a: CDU gegen SPD, FDP, Stimmenthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nr. 2 b und c: CDU, FDP, Stimmenthaltung SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.