Eva Kühne-Hörmann

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der LINKEN will eine Regelung zurücknehmen, die auf Initiative der Universität Frankfurt von der CDU und der FDP getroffen wurde. Die Universität Frankfurt hat gesagt, sie will Stif
tungsuniversität werden und viele Freiheiten bekommen. Wir haben ihr im Jahr 2007 diese Freiheiten geben. Diese Freiheiten sollen nun durch die LINKEN zurückgenommen werden.
Die Freiheit,die wir gegeben haben,war,dass von den Regelungen des Hochschulzugangs abgewichen werden kann. Die Abweichung von dieser Regelung hat die Frankfurter Universität selbst beschlossen. Sie hat gesagt, dass die Fachhochschulreife nicht ausreicht, um an der Hochschule in Frankfurt zugelassen zu werden.
Nun ist viel davon geredet worden, dass keine Durchlässigkeit in diesem Bereich für diejenigen besteht, die die Fachhochschulreife haben. Ich will darauf hinweisen, dass die Durchlässigkeit für diese Personengruppe dadurch erreicht werden kann, dass man nach einem erfolgreichen Grundstudium an einer Fachhochschule, bei dem mindestens 90 Credit Points erworben wurden, fachbezogen ein Bachelorstudium an der Goethe-Universität aufnehmen kann. Nicht betroffen von dieser Zugangseinschränkung sind Meister und diejenigen, die eine fachgebundene Hochschulreife haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die Frankfurter Hochschule beschlossen hat, ist in den Gremien des Senates, der demokratisch besetzt ist, im Hochschulrat und in der Universität breit getragen worden. Wenn eine Hochschule sagt, dass das für das Profil der Hochschule entscheidend ist, dann möchten wir der Hochschule diese Freiheit lassen und ihr nicht dirigistisch die Freiheit wieder nehmen.
Meine Damen und Herren, an dieser Entscheidung haben mehrheitlich Studierende, Professoren, Hochulleitung und Hochschulrat mitgewirkt. Ich bin sehr dankbar – das will ich auch an dieser Stelle sagen –, dass SPD und GRÜNE sich in diesem Punkt ausdrücklich dazu bekannt haben, das erst zu überprüfen, diese Freiheiten auszuprobieren und die demokratisch legitimierten Entscheidungen zumindest zu tolerieren und nicht gleich wieder abzuschaffen.
Am Ende kommt es darauf an, dass der Gesetzentwurf der LINKEN Ausdruck eines notorischen Misstrauens gegenüber jeder Form von Freiheit und Autonomie ist. Dieser Gesetzentwurf ist eine Warnung an die Hochschulen: Wenn die LINKEN in irgendeiner Form an der Regierung beteiligt würden,dann wäre es mit der Autonomie der Hochschulen in Hessen vorbei.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der rot-grüne Gesetzentwurf ist voll von handwerklichen Mängeln.
Herr Kollege Boddenberg, ich meine handwerkliche Mängel im Sinne von Gesetzestechnik.Insofern haben Sie recht: Das, was im Handwerk die berufliche Bildung angeht, hat Herr Kollege Siebel komplett ausgeblendet.
Darum geht es ihm auch nicht, sondern es geht um ganz andere Zahlen. – Wenn ich von handwerklichen Mängeln rede,rede ich von Gesetzestechnik und davon,wie ein Gesetz umgesetzt wird. Aus unserer Sicht ist dies ein glatter Schnellschuss, der nicht funktionieren wird und auch von den Hochschulen abgelehnt wird. Herr Kollege Siebel, das ist schon etwas Besonderes. Sie haben den Hochschulen nämlich zugesagt, die Änderungen, die sie wollten, einzubringen. Wenn man sich den Änderungsantrag ansieht,stellt man fest,dass das mitnichten geschehen ist.Ich werde gleich noch aus einem Papier zitieren.
Das wissen Sie ganz genau. Die Hochschulen, insbesondere die Universitätspräsidien, sind komplett gegen Ihren Gesetzentwurf, inklusive des Änderungsantrages. Das muss man erst einmal hinbekommen.
Die mündliche Anhörung, die Auswertung der Anhörung, die 40-seitige Hilfestellung der Regierung, die ausführ
lichen Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN sowie der heute eingegangene Änderungsantrag haben gezeigt, dass diese handwerklichen Mängel ganz groß gewesen sein müssen. Die Regierung hat insofern noch geholfen, dass sie SPD und GRÜNEN einen komplett ausformulierten Änderungsantrag zur Verfügung gestellt hat. Sonst wäre wahrscheinlich gar keiner zustande gekommen. Sie haben sich dafür auch bei der Regierung bedankt.
In all den Jahren habe ich kaum einen Gesetzentwurf gesehen, gegen den so viele Stellungnahmen, auch in der mündlichen Anhörung, waren. Selbst das Aktionsbündnis der ASten gegen Studienbeiträge hat den Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN nicht begrüßt. Sie haben vielmehr ausdrücklich gesagt, dass der Gesetzentwurf der LINKEN der richtige ist.
Herr Siebel, auch diejenigen, die die Verfassungsklage mit unterzeichnet haben, haben gesagt, dass der Gesetzentwurf komplett verfassungswidrig ist, weil er nämlich nicht vorsieht, die Studienbeiträge ex tunc wieder abzuschaffen, sondern ex nunc. Ihre Leute, die Sie damals im Wahlkampf unterstützt haben, sagen heute: Das, was von SPD und GRÜNEN vorgeschlagen wird, halten wir für verfassungswidrig.
Wir haben heute zusammen mit der FDP einen Dringlichen Entschließungsantrag eingebracht, um das Thema Langzeitstudienbeiträge noch einmal in den Vordergrund zu stellen. Es ist wirklich absurd: Sie wollen mit diesem Gesetzentwurf Langzeitstudienbeiträge abschaffen.
Sie haben erkannt, dass Sie Langzeitstudenten an den Hochschulen nicht länger behalten wollen, und haben ein kompliziertes und langwieriges Verfahren gewählt, um den Missbrauch des Studierendenstatus zu verhindern. Es hat erhebliche Kritik der Hochschulen gegeben. Sie haben eben selbst angesprochen, dass Sie dieses komplizierte Verfahren, mit Zwangsexmatrikulation endend – wie sich das schon anhört; so etwas steht noch nicht einmal im Hessischen Hochschulgesetz –, komplett herausnehmen mussten, weil Sie die Zustimmung der LINKEN nicht hatten.Auch in diesem Punkt der Änderung, die Sie als besonders wichtig hervorgehoben haben, sind Sie in dem linken Bündnis gescheitert.
Wir sagen: Wir wollen nicht, dass Steuergelder für Bummelstudenten ausgegeben werden.
Wir sind dafür, dass der Missbrauch des Studierendenstatus zur Erlangung sozialer Vergünstigungen nicht ausgenutzt werden darf. Unser Dringlicher Entschließungsantrag weist noch einmal darauf hin. Wenn man sich die Zahlen ansieht, stellt man fest, dass es heute, nachdem Langzeitstudienbeiträge eingeführt worden sind, viel weniger Langzeitstudierende gibt. Viel mehr von denen, die ernsthaft an einem Studienabschluss interessiert waren, sind zum Studienerfolg geführt worden, weil sie gefördert worden sind und weil das Verfahren beschleunigt worden ist.
Die Hochschulen verlieren ein wichtiges Instrument gegen Scheinimmatrikulationen und gegen Bummelstudenten.
In der Anhörung hat es viel Kritik zur Vergabe der Mittel innerhalb der Hochschule gegeben, und auch dort ist eine Änderung erfolgt.
Nun haben die Präsidenten der hessischen Hochschulen, die in der KHU zusammengefasst sind, an die Vorsitzenden der Fraktionen einen Brief geschrieben, und zwar zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich aus diesem Schreiben zitieren:
Entgegen den gleichlautenden Pressemitteilungen der beiden Fraktionen folgt der Änderungsantrag bezüglich der hochschulinternen Mittelverteilung nicht der von den Hochschulpräsidien in der mündlichen Anhörung vorgebrachten Argumentation.
Als Sprecher der KHU hatte ich darauf hingewiesen, dass das Präsidium seiner gesetzlich niedergelegten Gesamtverantwortung für die Hochschule nicht mehr nachkommen kann, wenn ein großer Teil der Mittel, die für die Lehre eingesetzt werden, nicht mehr seiner Verantwortung unterliegt. Diese Verantwortlichkeit ist auch durch den Änderungsantrag nicht gewährleistet. Das Präsidium besitzt danach nicht die Letztentscheidungskompetenz, vielmehr ist stets ein Einvernehmen mit der dort genannten Kommission herzustellen; wird dieses nicht erzielt, ist dem Präsidium eine Entscheidung sogar gänzlich entzogen und auf den Senat verlagert. Im Senat sind im Übrigen zwar alle Gruppen der Universität vertreten, nicht jedoch alle Fachbereiche und Einrichtungen der Hochschule. Damit ist durch dieses Gremium nicht gewährleistet, dass die Gesamtinteressen der Hochschule sowie die der betroffenen Bereiche in jedem Fall Berücksichtigung finden.
Das vorgesehene Verfahren birgt zudem das Risiko außerordentlich langer Entscheidungsprozesse, die die Handlungsfähigkeit, zumindest für das Wintersemester 2008/2009, infrage stellen.
Der Änderungsantrag verkehrt damit die Position der Hochschulpräsidien in ihr Gegenteil.
Am Ende des Schreibens wird weiter darauf hingewiesen – erneutes Zitat mit Genehmigung des Präsidenten –:
Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf Veränderungen in der Studierendenzahl unberücksichtigt lässt und weder im Gesetzestext noch in den Erläuterungen den Hinweis auf eine Dynamisierungsklausel enthält. Angesichts zu erwartender Steigerungen der Studierendenzahlen stellt dies eine erhebliche Verschlechterung der Finanzierung der Hochschulen dar.
Herr Kollege Siebel, die Hochschulen in Hessen, alle Hochschulpräsidien sagen, dass der Gesetzentwurf ihnen die Freiheit nimmt und das Geld. Das ist ein schlechter Tag für die hessischen Hochschulen.
Zu dieser starken Kritik der Hochschulen haben Sie in der Anhörung gesagt: Wir gehen auf den Änderungsvorschlag ein. Sie sind mitnichten darauf eingegangen und haben die Präsidien entmachtet und dafür gesorgt, dass die Verantwortlichkeit für die Verteilung der Mittel eben nicht mehr in den Präsidien stattfindet, sondern dass es so kompliziert geworden ist,
dass die Verteilung nach unten eigentlich nicht mehr funktionieren kann.
Aber nicht nur das ist mit dem Gesetzentwurf passiert, sondern die sogenannte Kapazitätsverordnung greift ebenfalls. In der Anhörung hat die Hochschulrektorenkonferenz darauf hingewiesen, dass es sich, wenn diese Mittel aus der Landeszuweisung kämen, um keine Drittmittel mehr handelt.Als solche seien dann die Mittel nicht kapazitätsneutral. Das bedeutet, dass die Mittel nicht zur Verbesserung der Qualität, sondern zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze verwandt werden müssen.
Sie müssen aber auch einmal zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege Siebel,dass das Kapazitätsrecht auf Bundesebene gilt und dass das, was Sie jetzt vorsehen, dazu führt, dass das, was wir bisher an Verbesserung für die Lehre haben, damit faktisch abgeschafft wird.
Der Ministerialdirektor aus dem Bundesministerium für Forschung, Dr. Christian Uhlhorn, hat darauf hingewiesen, dass gerade ein hohes Klagerisiko vor Gericht durch den Kapazitätsausbau folgen würde, und er hat darauf hingewiesen,dass jeder Studierende dann die Möglichkeit hätte,sich in die einzelnen Studiengänge einzuklagen,also das Geld auch nicht zur Verbesserung der Qualität der Lehre genutzt werden könnte.
Viele Sachverständige haben in der Anhörung auch darauf hingewiesen, dass ein Hochschultourismus stattfinden kann, dass nämlich aus anderen Bundesländern diejenigen, die keine Studienbeiträge zahlen wollen, die hessischen Hochschulen überfluten und am Ende sagen werden: Wenn wir in Hessen bleiben, können die Hochschulen als einzige Chance, um die Studienplätze in den einzelnen Fächern zu begrenzen, darauf zurückgreifen, einen Numerus clausus einzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird dann dazu führen, dass die hessischen Studierenden, die wohnortnah studieren wollen, die schlechteren Voraussetzungen haben – also auch das kein Vorteil.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Frau Kollegin, Sie müssen dann bitte zum Schluss kommen.
Ich komme zum Schluss. – Die heute bevorstehende Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein schlechter Tag für die hessischen Hochschulen: weniger Geld, weniger Autonomie, weniger Qualität, aber dafür mehr Studierende. Das ist die katastrophale Hochschulpolitik der linken Seite.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Danke, Frau Kühne-Hörmann. – Als Nächste hat Frau Kollegin Wissler für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Siebel, über die Aktuelle Stunde der SPD kann man sich aus meiner Sicht nur wundern.
Sie zeigt Ihre Konzept- und Kraftlosigkeit und macht deutlich, wie unsicher sich die SPD selbst ist, ob sie eine stabile Mehrheit für die Abschaffung der Studienbeiträge hat.
Wir erinnern uns: Herr Kollege Siebel, der von SPD und GRÜNEN erarbeitete Gesetzentwurf zur Abschaffung von Studienbeiträgen befindet sich im Verfahren. Am 19. Mai wird die öffentliche Anhörung stattfinden. Ich frage jetzt: Warum bedarf es der Unterstützung dieses Vorhabens durch eine Aktuelle Stunde?
Frau Kollegin Beer hat eben darauf hingewiesen: Die CDU-Fraktion und auch der Herr Ministerpräsident haben schon vor einigen Wochen erklärt – in der Vorbereitung der Anhörung und in der Debatte im Plenum –, dass das Hamburger Modell ein interessantes und diskussionswürdiges Konzept ist. Das ist also nicht neu.
Die CDU-Fraktion wird im Rahmen der schriftlichen und der mündlichen Anhörung das Hamburger Modell in die Beratung einbeziehen und zur Diskussion stellen. Das ist selbstverständlich und auch legitim.
Ich habe den Eindruck, die SPD hat Angst davor, dass ihr die GRÜNEN aus sachlichen Erwägungen heraus doch noch von der Fahne gehen könnten, und zwar um die Interessen der Studierenden zu wahren. Mit welcher Not und Eile verlangt die SPD von den GRÜNEN im Rahmen einer Aktuellen Stunde ein erneutes Bekenntnis zur Abschaffung von Studienbeiträgen, frage ich. Wie wenig muss die SPD den GRÜNEN trauen? Oder, anders gesagt: Wie wenig verlässlich ist die SPD selbst, dass sie so wankelmütig, wie sie selbst handeln würde, das auch den GRÜNEN zutraut?
Jedenfalls kann man heute feststellen, dass der Ministerpräsident stolz auf die Wirkung seines Interviews sein kann, in dem er über das Hamburger Modell redete. Das hat die SPD so in Wallung versetzt, dass heute eine Aktuelle Stunde daraus geworden ist.
Ja, Herr Kollege Spies, Sie haben eine solche Panik vor dieser Anhörung und den Inhalten, was da herauskommt, dass Sie denken, Sie müssten das noch ein bisschen begleiten.
Herr Kollege Siebel, wenn Sie schon Herrn Al-Wazir zitieren, dann müssen Sie es auch richtig zitieren. Er hat nämlich nicht gesagt, dass man sich die Freunde nicht aussuchen kann, sondern die Verehrer. Und das ist inhaltlich ein ganz schöner Unterschied.
Wenn es also um nachgelagerte Studienbeiträge geht, dann geht es um die Verbesserung der Studienbedingungen. Und wenn es um die Verbesserung der Studienbedingungen und nachgelagerte Studiengebühren geht, dann müssen sich die GRÜNEN auch daran erinnern lassen, dass das erste Modell für nachgelagerte Studienbeiträge von einem hessischen Grünen vorgeschlagen wurde, nämlich dem früheren Vorsitzenden Matthias Berninger.Also ist es nicht so, dass sich die GRÜNEN mit nachgelagerten Studienbeiträgen inhaltlich nicht beschäftigen.
Der Dringliche Berichtsantrag der GRÜNEN, der vorliegt, macht auch deutlich, dass es den GRÜNEN um die Gegenfinanzierung bei der Abschaffung von Studiengebühren geht und dass es natürlich auch darum geht, dann die Situation der Studierenden zu verbessern. Deswegen sage ich hier ganz deutlich: Davon ist bei der SPD nichts zu spüren.
Wir sind uns jedenfalls einig, dass es um die Verbesserung der Studiengebühren gehen muss. Auf welchem Weg wir das machen, darüber sind wir bisher unterschiedlicher Auffassung.Aber es geht im Ziel um die Verbesserung der Studienbedingungen und nicht rein um das Prinzip, Studienbeiträge,koste es,was es wolle,abzuschaffen – mit negativen Effekten.
Das Hamburger Modell ist eine Lösung mit deutschlandweitem Vorbildcharakter. So wird es jedenfalls auch von einigen Fachleuten wie dem Bildungsökonomen Dieter Dohmen kommentiert.
Herr Kollege Siebel, Sie haben darauf hingewiesen. Nachgelagerte Studiengebühren gibt es in Australien seit den
Achtzigerjahren, dort mit großen Erfolgen und mit langjährigen Erfahrungen. Selbst der AStA der Uni Hamburg lobte die Einigung. Torsten Hönisch, Mitglied der Jusos, bezeichnete den Kompromiss als durchaus akzeptabel.
Ich sage: Es geht uns bei der kommenden Anhörung zu den Gesetzentwürfen darum, dass die Verbesserung der Bedingungen der Studierenden im Vordergrund steht und nicht allein das Prinzip der Abschaffung aus ideologischen Gründen, wie das die SPD sieht.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Spies, das, was Sie eben vorgetragen haben, hat mich sehr verwundert. Ich weiß nicht, ob an Ihnen in den letzten Jahren vorübergegangen ist, dass alle Hochschulen – das ist Bundesrecht – 60 % ihrer Studierenden auswählen dürfen. Das, was Sie eben vorgetragen haben, war das genaue Gegenteil. Sie scheinen das überhaupt nicht bemerkt zu haben.
Die Stiftungsuniversität ist in Hessen die Hochschule mit den meisten Freiheiten. Deswegen gehört dazu auch, den Hochschulzugang selbst zu gestalten. Die Universität in Frankfurt hat das Stiftungsmodell selbst vorgeschlagen und begleitet, und sie hat natürlich auch die Gelegenheit genutzt, von ihrer Autonomie Gebrauch zu machen und diese ernst zu nehmen.
Von SPD und GRÜNEN ist insbesondere der Senat der Universität immer wieder als das demokratisch legitimierte Gremium hervorgehoben worden, das Beschlüsse für die Universität fassen kann. Deshalb will ich aus der Stellungnahme der Senatskommission der Johann Wolfgang Goethe-Universität zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes eine Passage zitieren – mit Erlaubnis des Präsidenten –, die deutlich macht, wo die Universität hin will.
Der Senat sieht in der Initiative zur Umwandlung der Universität in eine Stiftung große Chancen zur Erweiterung der Autonomie und zur Vergrößerung der Handlungsspielräume und Entwicklungsmöglichkeiten der Universität. Der Zugewinn an Autonomie und die größeren finanziellen Spielräume müssen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Forschung, die Qualität der Lehre, die Studienbedingungen insgesamt, die Förderung des wissen
schaftlichen Nachwuchses und die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten entscheidend und nachhaltig zu bessern. Oberstes Ziel muss es sein, die Universität Frankfurt als urbane Volluniversität, die der Forschung und Lehre in ihrer ganzen Breite verpflichtete ist, zu erhalten und durch außergewöhnliche Leistungen im internationalen Wettbewerb weiter auszubauen.
Frau Beer hat schon darauf hingewiesen, dass das Senat seine Entscheidung mit großer Mehrheit getroffen hat. Ich habe den Medien entnommen, es gab sogar nur die Gegenstimme einer Studentin,ansonsten haben alle zugestimmt. Der Senat ist das Organ, das die Hochschule am besten kennt, das am besten weiß, wie Studienerfolg und Exzellenz erzielt werden können, und der Senat ist genau das Gremium, das SPD und GRÜNE immer in den Vordergrund gestellt haben, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Deshalb wundert es mich sehr, dass nun eine Entscheidung des Senats kritisiert wird, die anscheinend nicht ins politische Bild passt. Das hat mit Autonomie nichts zu tun.
Ich will auch darauf hinweisen, dass es nach wie vor möglich ist, dass Leute mit einem Meisterbrief von dieser Regelung ausgenommen werden. Frau Kollegin Beer hat gesagt, dass natürlich auch diejenigen nicht betroffen sind, die ihre Hochschulreife an einem beruflichen Gymnasien erworben haben. Auch für die gibt es keine Ausschlussklausel. Es ist außerdem zu Recht darauf hingewiesen worden,dass mancher Studienerfolg dann ausbleibt,wenn die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Es ist auch zum Schutz mancher Studierender, darauf hinzuweisen, welche Zusatzqualifikationen von Anfang an erforderlich sind, um – –
Ja, dafür gibt es Belege. Die Kasseler und die Frankfurter Universität haben Erhebungen durchgeführt. Immer wieder ist darauf hingewiesen worden, dass der Studienerfolg dort in Zweifel gezogen wird.
Ich will nur darauf hinweisen: Wenn man auf der einen Seite den Hochschulen beim Hochschulzugang ein Auswahlrecht zubilligt, was dazu führt, dass eine Hochschule Schwerpunkte bilden kann, kann man das nicht auf der anderen Seite im Rahmen der Autonomie wieder einkassieren, wenn es einem politisch nicht passt.
Deswegen meine ich, dass wir, wenn wir über Autonomie reden und Autonomie ernst nehmen wollen, auch dafür sorgen müssen, dass die Hochschulen allein darüber entscheiden können, welche Exzellenzen sie erreichen wollen. Wer Autonomie will, muss auch die Senatsentscheidungen der Universität akzeptieren und darf am Ende im Wettbewerb nicht dirigistisch sein und den Hochschulen genau die Freiheiten, die sie wollen, entziehen.
Ich sage für die CDU: Mit uns wird es weiter Autonomie in den Hochschulen geben,und wir werden die Beschlüsse des Senats achten.
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Danke, Frau Kühne-Hörmann. – Frau Staatsministerin Lautenschläger, Sie haben sich zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Silke Lautenschläger, Sozialministerin, zugleich mit der Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst beauftragt:
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein wichtiges Thema, über das heute im Zusammenhang mit der Autonomie wieder diskutiert wird. Herr Dr. Spies, ich bin ein bisschen überrascht und weiß nicht, was Sie uns mit Ihrem Beitrag eigentlich sagen wollten. Ich habe es so verstanden, dass Sie keine Autonomie der Hochschulen wollen. Das finde ich sehr bedenklich.
Ich fasse es nur zusammen.Vielleicht können Sie in der Ausschusssitzung noch einmal klarstellen, dass Sie doch für Autonomie sind. – Ich glaube nämlich, die Autonomie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, wenn wir die Hochschulentwicklung voranbringen wollen. Gerade das Zulassungsrecht war einer der Punkte, an denen die Hochschulen in der Vergangenheit insgesamt größere Gestaltungsspielräume und mehr Autonomie eingefordert haben, um festlegen zu können, wie sie die Studierenden zu einem Studienerfolg führen.
Deswegen halte ich es auch für richtig, dass man bei der Stiftungsuniversität einen Schritt weiter gegangen ist und ihr dort mehr Autonomie zugestanden hat. Ich sage Ihnen ganz offen: Autonomie heißt auch, dass der Senat in ganz unterschiedlichen Bereichen von seinem Recht auf autonome Ausgestaltung Gebrauch machen kann.
Das kann um die Frage gehen, wie die Prozentzahlen bei der Verteilung der Mittel an die ASten aussehen, oder um den Hochschulzugang. In beiden Fällen hat der Senat von seiner Autonomie Gebrauch gemacht.
Ich glaube, man muss eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, ob eine Hochschule so viel Freiheit bekommt, und man muss auch prüfen, ob sie den Umgang damit einübt. Nach einiger Zeit muss man schauen – das wird der Senat in Frankfurt genauso zu überprüfen haben –, ob genau dieses Instrument das richtige war oder ob man andere Instrumente braucht.
Meine Damen und Herren, es überrascht mich doch ein bisschen, dass es hier gleich wieder zu einer Diskussion über die soziale Auslese kommt. Ich habe mich noch einmal informiert. Ich weiß nicht, wie das die Fraktion DIE LINKE im Vorfeld gemacht hat.Aber nach meinen Informationen hat der größte Teil der Bundesländer genau die Regelungen, die hier nur für die Uni Frankfurt gelten, in ihren Gesetzen fest verankert.
Das gilt für Baden-Württemberg und Bayern – wobei Sie noch sagen werden, dass das unionsregierte Länder seien. Hinzu kommen Brandenburg, Bremen und – Herr Kollege Spies – Rheinland-Pfalz. Im Saarland, in Sachsen, in Sachsen-Anhalt, in Schleswig-Holstein und in Thüringen ist mit einer Fachhochschulreife kein Studium an einer Universität möglich.
Es wird Sie vielleicht gar nicht überraschen:Auch Berlin – dort regiert meines Erachtens DIE LINKE mit –
gehört zu den Bundesländern, die genau diese Regelung in ihren Gesetzen verankert haben.
Deswegen sollten wir im Ausschuss darauf zurückkommen, uns mit der Autonomie und der Auswahl der Studierenden zu beschäftigen. Dabei sollten, wenn es um den Hochschulzugang geht, keine sozialen Kriterien zugrunde gelegt werden, sondern es sollte eher eine Bestenauslese erfolgen.Damit haben dann die Studierenden die Chance, schnell und gut zu studieren, und die Hochschulen haben die Möglichkeit, die Studierenden zum Erfolg zu führen. Ich glaube, das muss unser gemeinsames Ziel sein.
Ich könnte Ihnen jetzt noch ähnliche Regelungen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nennen.
Ganz wichtig bleibt aber die Frage – ich denke, das muss die Zielsetzung dieses Hauses in den weiteren Diskussionen sein –: Wie können wir den hessischen Hochschulen insgesamt mehr Autonomie geben? Die wird uns an einer Stelle besser, an einer anderen schlechter gefallen.
Aber wir wollen, dass die Verantwortung dafür, dass Studierende zu einem Erfolg geführt werden, vor Ort übernommen wird. Wir wollen Vereinbarungen treffen, wonach die Mittel so vernünftig eingesetzt werden, dass das Studienziel erreicht wird. Damit schaffen wir die bestmöglichen Chancen für die nächste Generation in Hessen, und wir müssen dann in Hessen nicht auf das warten, was in den Bundesländern um uns herum gemacht wird, sondern wir können unseren Universitäten genauso die Möglichkeit geben, von ihrer Autonomie und ihrer Freiheit in ganz unterschiedlichen Richtungen Gebrauch zu machen.
Ich hoffe, wir werden im Ausschuss intensiv darüber beraten, aber nicht unter dem Aspekt der sozialen Auslese –
wenn das eine soziale Auslese wäre, wäre ich nämlich sehr überrascht darüber,dass das in den Ländern,die ich Ihnen genannt habe, so praktiziert wird –, sondern im Zusammenhang mit den Fragen: Wie kann die Hochschule das ausgestalten? Wie kann sie die Studierenden schnell und gut zu einem Studienerfolg führen? Wie kann das im Rahmen unterschiedlicher Spielregeln durchgeführt werden, auf deren Grundlage man anschließend Vergleiche herstellen kann?
Erster Vizepräsident Lothar Quanz:
Vielen Dank,Frau Staatsministerin.– Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich stelle fest, der Dringliche Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes ist beraten worden.
Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Mit Blick auf die Geschäftsführer frage ich:Werden keine weiteren Punkte aufgerufen?
Es gibt keine Beschlussempfehlungen. – Ich gehe auch davon aus, dass uns kein Sitzungsgeld entzogen wird, weil wir nicht bis 18 Uhr tagen.
Ich möchte Sie noch auf etwas hinweisen und gleichzeitig einen Wunsch äußern: Morgen früh um 9 Uhr, nach Eröffnung der Sitzung, soll uns eine Rundumkamera ablichten. Es wäre natürlich schön, wenn alle kämen. Das heißt, um 9 Uhr, vor Eintritt in die Tagesordnung, wird das gesamte Plenum aufgenommen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Alles Gute bis morgen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Legislaturperiode haben wir in zahlreichen Sitzungen Hochschuldebatten geführt. Dabei wurde immer wieder deutlich, dass die im Landtag vertretenen Parteien ein gemeinsames Ziel haben. CDU. FDP, GRÜNE und auch die SPD haben immer das Ziel verfolgt – ich denke, das gilt auch weiterhin –, die Hochschulen attraktiv, leistungsfähig und national wie international wettbewerbsfähig zu machen. Bei vielen Grundsätzen und Vorhaben bestand Einigkeit. Ich nenne nur das Stichwort Autonomie der Hochschulen. Ein Beispiel für diese Einigkeit ist der Gesetzentwurf betreffend die Modellhochschule Darmstadt, dem alle Fraktionen im Landtag einstimmig zugestimmt haben.
Es gab auch andere Projekte, bei denen die Grundsätze unbestritten waren. Aber es gab natürlich auch unterschiedliche Auffassungen. Wir haben in zahlreichen Sitzungen über die Einführung der Studienbeiträge diskutiert. Heute, in der zweiten regulären Sitzung der neuen Legislaturperiode, diskutieren wir über die Abschaffung der Studienbeiträge – eine Folge, die sich aus dem Ergebnis der Landtagswahl ergibt, das die Wählerinnen und Wähler so bestimmt haben.
Ja natürlich, Frau Kollegin Sorge. – Meine sehr geehrten Damen und Herren,Studienbeiträge können nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind – Frau Kollegin Beer hat es eben dargestellt – eine ergänzende Säule der Hochschulfinanzierung. Deshalb möchte ich Ihren Blick kurz auf die gesamte Hochschulfinanzierung der letzten Jahre richten.
Wer heute in diesem Hause gut zugehört hat, der konnte merken, dass nicht nur viele Themen in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten den Hochschulbereich betrafen, sondern dass auch die Fraktionsvorsitzenden den Hochschulbereich als einen ihrer Schwerpunkte mit vorgetragen haben.
Deshalb will ich, was die Finanzierung des Hochschulbereichs angeht, noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Ausgaben auf Rekordniveau gestiegen sind. Wir haben von 1999 bis 2008 unter unserer Verantwortung kumuliert über 1,2 Milliarden c zusätzlich gegenüber dem letzten Haushaltsjahr von Rot-Grün in die Hochschulen gegeben.
Herr Kollege Siebel,das war viel,viel mehr als das,was Sie eben versucht haben, an Prozenten deutlich zu machen.
Wir haben erstmals einen Hochschulpakt eingeführt, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit gewährleistete. Gleiches gilt beim Hochschulbau – von 1999 bis 2007 kumuliert mehr als 600 Millionen c. Im Rahmen des 3-Milliarden-c-Bauprogramm HEUREKA ist von 2008 bis 2020 die Rekordsumme von jeweils 250 Millionen c vorgesehen. Unter CDU-Verantwortung sind die Ausgaben für den Hochschulbau damit fast vervierfacht worden. Das ist die Ausgangsposition.
Die Studienbeiträge, über die wir heute reden, sind eine ergänzende Säule der Hochschulfinanzierung. Es geht um echte zusätzliche Mittel für die Hochschulen, die sich im Wettbewerb befinden.
Frau Kollegin Beer hat eben sehr deutlich gemacht, dass es die Krux des rot-grünen Entwurfs ist, dass die staatlichen Mittel,die dort zur Verfügung gestellt werden,dazu führen, dass die Kapazitätsverordnung greift. Ich will das wiederholen, weil die Kapazitätsverordnung am Ende dazu führt, dass wirkliche Verbesserungen auch im Betreuungsschlüssel – d. h., dass Seminare kleiner werden, dass Studenten besser betreut werden – nicht erfüllt werden können, weil die Kapazitätsverordnung dem entgegensteht.
Das muss man jedem sagen, denn jeder Studierende hat ein Anrecht darauf. Wenn dieses Gesetz beschlossen würde, dann wäre das eine echte Verschlechterung der Studienbedingungen für jeden Studierenden in Hessen.
Keine Gruppe wird ausgeschlossen, indem Studienbeiträge erhoben werden. Wir haben sehr genau darauf geachtet, dass viele Befreiungstatbestände gegeben sind. Wir haben darauf geachtet, dass es ein Darlehen gibt, das jeder bonitätsunabhängig nehmen kann. Wir haben darauf geachtet, dass eine Rückzahlung nur dann erfolgt, wenn am Ende die finanziellen Möglichkeiten dazu bestehen.
Wir haben zum ersten Mal in einem Gesetz dafür gesorgt, dass die Studierenden einen Anspruch gegenüber Hochschulen haben, wenn die Hochschulen Mittel nicht richtig einsetzen. Das hat es noch nie gegeben. Auch das ist ein Instrument, das dazu geführt hat, dass die Hochschulen innovative Vorschläge gemacht haben, wie sie die Studienbedingungen verbessern wollen.
Herr Kollege Siebel, bei genau diesen Verbesserungen, um die es jetzt geht, müssen Sie erklären, wie Sie diese kontinuierlich erhalten wollen. Diese Verbesserungen sind so vielfältig und zahlreich, dass jede Hochschule individuell auf ihre Bedürfnisse eingehen konnte. Die Studierenden, die derzeit davon profitieren, und auch die AStAVertreter äußern sich heute ganz anders, nachdem sie erfahren haben, was es an Verbesserungen gibt.
Selbst in Hamburg wird jetzt sogar zugegeben, dass sich die Verbesserungen, die über Studienbeiträge an den Hochschulen erlangt worden sind, durchaus sehen lassen können.Man hat den Eindruck,dass jedenfalls bei den betroffenen Studierenden, die es jeden Tag beurteilen kön
nen, ein Umdenkprozess stattfindet. Ich will nur weniges beispielhaft erwähnen.
Bei der Hochschule Darmstadt sind 20 neue Teilzeitstellen für die Einstellung von Masterstudierenden geschaffen worden, um Lehrveranstaltungen vorbereiten und begleiten zu können. Weiterhin: die Einrichtung eines Media-AV-Studios zur Verbesserung der Infrastruktur für ca. 700.000 c; bei der TU Darmstadt das Projekt digitales Lernzentrum, um Studierende über das Web zu vernetzen;die Einrichtung elektronischer Semesterapparate,um den Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu verbessern. Ich könnte die Reihe wirklich weit, weit fortsetzen bis zu der Tatsache, dass die Universität Kassel für diejenigen Studierenden keine Studienbeiträge erhebt, die sich mit der Abiturnote 1,9 zu einem Studiengang einschreiben.
Die Hessische Landesregierung hat ein Weißbuch herausgegeben. Dieses Weißbuch ist erstmalig und einzig in Deutschland. Es ist ein Beleg für den Ideenreichtum, das Eigenengagement und die vielfältigen Maßnahmen, die nun vor Ort umgesetzt werden. Deshalb meine ich, wenn wir über die Qualität des Studiums reden, dann ist jede Änderung, die wir dort vornehmen, eine Kampfansage an die Hochschulen, genau diese Verbesserungen in Zukunft einzustellen.
Meine Damen und Herren, das – darauf werden wir hinweisen – kann nicht im Sinne der Studierenden in Hessen sein.Wir werden genau diese Punkte ansprechen, weil wir nicht wollen, dass die hessischen Studierenden schlechter als andere gestellt werden.
Die Krönung der Absurdität ist die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren. Es gibt eine Regelung in dem Gesetz von Rot-Grün, die dem entgegenwirken will, die sich aber so kompliziert andeutet, dass man sich fragen muss: Die Hochschulen hatten schon vorher Möglichkeiten,diejenigen,die zu lange studieren,zu exmatrikulieren. Sie haben das aus Verwaltungsgründen nicht gemacht, sodass mit dieser Regelung dem Missbrauch von Semestertickets bis zu anderen Leistungen Tür und Tor geöffnet werden kann. Wenn man heute sieht, dass Langzeitstudiengebühren aufgrund der Regelung keine Rolle mehr spielen,dann hat die Regelung,die wir beschlossen haben, an dieser Stelle gegriffen.
Frau Kollegin Beer hat bereits darauf hingewiesen, dass die Gegenfinanzierungsvorschläge finanzpolitisches Flickwerk sind. Herr Kollege Siebel, wenn Sie vorher mit dem Finanzminister geredet haben, dann haben die schriftlichen Äußerungen, die man lesen kann, einen ganz anderen Tenor, als Sie dargestellt haben.
Auf diese schriftlichen Äußerungen beziehe ich mich. Ich will Ihnen auch das vortragen, was der Bund der Steuerzahler dazu sagt. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich gern zitieren.
Er guckt unglücklich? Wenn der Herr Kollege Arnold unglücklich guckt, dann sieht das ganz anders aus.
Ich zitiere den Bund der Steuerzahler:
Unseriöses Finanzierungskonzept von SPD und GRÜNEN – Bund der Steuerzahler Hessen verlangt konkrete und nachhaltige Sparmaßnahmen zur Gegenfinanzierung der Abschaffung der Studiengebühren
Als größtenteils unfundiert und unseriös wertet der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen die von SPD und GRÜNEN geplante Gegenfinanzierung für die vorgesehene Abschaffung der Studiengebühren. Lediglich die Kürzungen bei den Sachmitteln und in der Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 8,7 Millionen c seien konkret nachvollziehbar. Der überwiegende Teil der Gegenfinanzierung in einer Größenordnung von 20 Millionen c bei den Zinsausgaben basiere dagegen auf reinem Wunschdenken. Kein Mensch könne vorhersagen, wie sich die Ausgaben in diesem Bereich entwickeln. Ulrich Fried, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hessen, mahnt ein schlüssiges Konzept an, das nachhaltig die notwendigen Kürzungen für eine längere Periode beschreibt. Denn nach dem Wegfall der Einnahmen aus den Studiengebühren müssen in den kommenden Jahren jährlich über 100 Millionen c gegenfinanziert werden.
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Ich will das nicht alles wiederholen – Frau Kollegin Beer hat darauf hingewiesen, wie problematisch das am Ende sein kann. Die Hessische Verfassung schreibt vor, dass sämtliche Gesetze, die zusätzliche Leistungen beanspruchen, eine Gegenfinanzierung brauchen.
Wenn wir in der Anhörung und in den Ausschusssitzungen darüber diskutieren, werden wir genau diesen Aspekt der Gegenfinanzierung in den Mittelpunkt stellen und fragen, wie Sie das, was die Hochschulen jetzt an positiven Effekten haben,ersetzen wollen.Das müssen Sie erklären,nicht wir.
Weder Herr Siebel noch Frau Sorge kritisiert, diese zusätzlichen Leistungen an den Hochschulen hätten nicht zu Verbesserungen geführt, und auch kein Präsident bestreitet das.
Das ist alles ausgesprochen positiv – auch für Ihre Studierenden in Darmstadt, Herr Siebel.
Ich will noch auf einen Aspekt hinweisen, der von entscheidender Bedeutung ist, wenn die Studienbeiträge abgeschafft werden.
Wir leben in Hessen nicht auf einer einsamen Insel, sondern wir sind umgeben von Ländern, die Studienbeiträge erheben. Ich erwähne nur einmal jene Länder, die in Deutschland Studienbeiträge erheben. Das sind BadenWürttemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Nach diesen Erhebungen studieren also rund 70 % der Studenten in Deutsch
land mittlerweile in Bundesländern, in denen Beiträge erhoben werden.
Alle Voraussagen von Herrn Siebel und Frau Sorge, dass die Studierendenzahlen in Hessen sinken würden, sind nicht eingetroffen.
Sie sind sogar oft noch gestiegen, und die Tendenz ist steigend, nicht fallend – obwohl in Hessen Studienbeiträge eingeführt worden sind.
Ich muss nicht darauf hinweisen, dass auch international Studienbeiträge üblich sind. Am Ende möchte ich sagen, dass der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in die richtige Richtung geht,
denn im Zeitalter von Autonomie müssen die Hochschulen selbst Entscheidungen vornehmen können und sollen nicht bevormundet werden.
Das Hamburger Modell, das derzeit in den Koalitionsverhandlungen diskutiert wird, ist ein spannendes und interessantes Konzept. Es ist auch interessant, dass sowohl die GRÜNEN in Hamburg als auch die Vertreter der dortigen ASten ausdrücklich darauf hinweisen,dass sie sich ein solches Modell vorstellen könnten. Ich bin gespannt, wie das ausgeht. Ich finde, wir sollten uns bei den Beratungen der Gesetze im Ausschuss dafür Zeit nehmen, zu prüfen, ob nicht möglicherweise ein solches Modell doch das Richtige für Hessen wäre.
Wir als CDU-Fraktion sind jedenfalls gesprächsbereit, da wir an dem Ziel festhalten, die Studienbedingungen für die Studierenden in Hessen weiter zu verbessern.