Hartmut Honka
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben es kurz und knackig gemacht, und ich möchte es bei dem vorliegenden Staatsvertrag genauso machen.
Das Sprichwort sagt: Was lange währt, wird endlich gut. – In diesem Fall ist es aber ein bisschen anders.Es ist bereits angeklungen: Seit Anfang der Siebzigerjahre praktizieren wir in Hessen diese Art der Amtsanwaltsausbildung, gemeinsam mit den anderen Bundesländern – bisher ohne Staatsvertrag, künftig mit Staatsvertrag, weil wir das Prüfungsverfahren ändern.
Wir stehen dem Ganzen daher positiv gegenüber. Ich denke, das kann zügig zu einem Abschluss geführt werden, genauso wie meine Rede jetzt, damit die folgenden Tagesordnungspunkte zügig behandelt werden können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung:
Wann wird voraussichtlich der zweite Bauabschnitt des Justizzentrums Darmstadt für die Außensenate des Oberlandesgerichts Frankfurt und das 1. Polizeirevier fertiggestellt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines möchte ich bei der Debatte über dieses Thema kurz vorwegschicken. Zu dem Begriff „Testen der Union“, der heute nicht erwähnt worden ist, müssen wir ganz klar feststellen: Dieses Thema ist einfach nicht dafür geeignet, um von einem parteipolitischen „Test“ zu reden. Vielmehr geht es uns um die Sache. Deswegen möchte ich als Allererstes diesen Punkt in einer kurzen Vorbemerkung zurückweisen.
Wir werden – das ist unsere Sache – wie jede andere Partei in diesem Haus auf der Basis unserer Grundwerte entscheiden. Wir werden sachlich, offen und umfassend diskutieren und ohne jegliche Vorfestlegungen in die Ausschussberatung gehen.
Frau Kollegin Hofmann hat es gesagt:Wir werden sicherlich eine neue Anhörung durchführen. Es wird auch darum gehen, was der Fall Maruko für jeden einzelnen Bereich des Landesrechts bedeutet. Zum Beispiel ist im Zusammenhang mit § 11 des Lebenspartnerschaftsgesetzes die Frage zu stellen – Herr Dr. Jürgens hat sie bereits angesprochen –:Welchen Einfluss hat die Angehörigenrege
lung, die bereits im Landesrecht enthalten ist, für unsere Landesgesetze? Inwieweit müssen wir eigene Regelungen schaffen? Wo ist der Regelungsbedarf bereits gedeckt?
Um die Grundlage unserer Argumentation darzustellen, möchte ich ganz kurz einige Sätze aus dem Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands zitieren, das im Dezember 2007 verabschiedet worden ist. Dann sehen alle klar, was wir meinen, wenn wir darüber sprechen. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis:
Das christliche Menschenbild leitet uns auch in Zukunft.Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Person. Jeder trägt aber auch Verantwortung für seinen Mitmenschen.
Und einige Zeilen weiter:
Wir respektieren die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen der Partnerschaft ihren Lebensentwurf verwirklichen. Wir erkennen an, dass auch in solchen Beziehungen Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Dies gilt nicht nur für nicht eheliche Partnerschaften zwischen Frauen und Männern, dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wir werben für Toleranz und wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung.
Auf dieser Grundlage kann ich aber immer noch feststellen: Es gibt einen Unterschied zwischen Ehe und Familie und der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Auf dieser Grundlage werden wir in der Debatte argumentieren. Ich werbe dafür, dass wir diese Debatte in gegenseitiger Achtung vor unseren Meinungen und vor allem in Achtung vor den Menschen führen, die durch diese Regelungen betroffen sind bzw. für die diese Regelungen geschaffen wurden.
Von daher sichere ich Ihnen zu, dass wir über alle Punkte eingehend beraten werden.Wir – mein Vorgänger an dieser Stelle – haben das in der vergangenen Legislaturperiode eingehend gemacht.Wir haben damals nicht grundsätzlich alles abgelehnt, weil wir es nicht haben wollten, sondern wir waren der Ansicht, dass an dem ersten Gesetzentwurf noch die eine oder andere Verbesserung vorzunehmen war.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Das hier ist kein Spielfeld für „Tests“, die aus rein parteipolitischen Gründen veranstaltet werden.Wir werden diese Diskussion ruhig und sachlich führen und, jeweils auf den Einzelfall bezogen, in der Ausschussberatung darüber entscheiden, was mit diesem Gesetzentwurf passiert. – Vielen Dank.