Walter Arnold

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17/5 17/6 17/7

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Reaktion auf die Ausführungen meiner Vorredner hat gezeigt, dass die Emotionalität bei dem Thema
Steuererhöhung bzw.-senkung sehr hoch ist.Ich versuche, auf möglichst sachlicher Basis einige Punkte zu bewerten. Zunächst möchte ich das Aufkommen der Erbschaftsteuer in Deutschland und in Hessen bekannt geben. Im Jahr 2002 lagen die Einnahmen der Erbschaftsteuer in Hessen bei 250 Millionen c,2005 bei 415 Millionen c und 2007 bei 422 Millionen c. Das Gesamtaufkommen in Deutschland lag bei 4,2 Milliarden c.
Meine Damen und Herren, wenn es weiterhin zu unseren erklärten Zielen gehört, den Haushalt zu konsolidieren und die Nettoneuverschuldung auf null zurückzuführen, dann ist für Steuersenkungen derzeit kein Platz. Bei allem Verständnis für diese Ansätze sage ich ganz deutlich: Auf diese Steuer können und wollen wir in Hessen auch nicht verzichten.
Was die Frage der Umsetzung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts anbelangt, nämlich dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Vermögensarten gleichartig besteuert werden, ist es wichtig, dies bis zum Ende des Jahres durchzuführen. Die Arbeitsgruppe unter Leitung von Ministerpräsident Roland Koch und Finanzminister Peer Steinbrück hat einige Besonderheiten herausgearbeitet. Dazu gehören nicht nur die Besonderheiten für die Landund Forstwirtschaft, sondern – Herr Abg. Blum, da bitte ich jetzt besonders um Ihre Aufmerksamkeit – auch die Frage, ob die Erben von Unternehmen nicht in eine Liquiditätsfalle hineingeraten. Hierzu gibt es sehr akribische Besonderheiten in der Frage, welche Verschonungsregeln für diese Erben tatsächlich definiert worden sind.
Anhand eines Beispieles möchte ich verdeutlichen, dass die Annahme, die künftige Höherbewertung von Betriebsvermögen führe automatisch auch zu einer höheren Besteuerung,so nicht richtig ist.Hierbei sind zwei Ebenen zu betrachten. Auf der einen Seite haben wir die Bewertung des zu vererbenden Vermögens. Da wird es höhere Betriebsvermögensansätze geben, keine Frage.
Die zweite Ebene, nämlich die Ebene der Verschonungsregelung, ist entscheidend und sagt etwas über die Frage, welche Steuern tatsächlich zu zahlen sind, aus. Ohne Sie jetzt mit einer steuerlichen Detaildebatte zu langweilen, möchte ich Sie dazu einladen, mir zu einem Beispiel zu folgen. Dieses Beispiel stelle ich Ihnen auch gerne zur Verfügung.
Ich habe einmal ein fiktives Unternehmen angenommen mit einem jährlichen Umsatz von 10 Millionen c, 40 Mitarbeitern und einem Gewinn im Jahr von 1 Million c. Es handelt sich um einen Gewinn von 10 % nach Steuern, es ist also ein sehr lukratives Unternehmen. Bei 10 Millionen c Umsatz, 40 Mitarbeitern und 1 Million c Gewinn sind ca. 90 % aller Unternehmen erfasst, die wir betrachten können. Nach dem jetzigen Ansatz im Gesetzentwurf mit 4,5 % Basiszinssatz und einem Risikozuschlag,den ich jetzt nicht bei 4,5 % kalkuliert habe, sondern mit 1 % höher, damit ich zu einem Kapitalisierungssatz von 10 % komme, ergibt sich rechnerisch bei einem Ertrag von 1 Million c ein Unternehmenswert von 10 Millionen c für dieses Unternehmen.
Jetzt sage ich Ihnen, was dieses Unternehmen an Erbschaftsteuer zu zahlen hat. Von diesem Unternehmenswert geht der Verschonungsabschlag von 85 % ab, also 8,5 Millionen c, damit bleibt eine Bemessungsgrundlage von 1,5 Millionen c. Der persönliche Freibetrag des Erben liegt bei 400.000 c. Das ergibt einen steuerpflichtigen
Erwerb von 1,1 Millionen c, bei einem Steuersatz von 19 % sind dies 209.000 c Erbschaftsteuer. Das zahlt dieser Erbe einmal zum Zeitpunkt der Übernahme und dann nie wieder
dazu komme ich gleich –, vorausgesetzt, er erfüllt die Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht gemacht hat.
Jetzt sage ich Ihnen einmal, was dieser Erbe nach dem alten Recht zahlt, vorausgesetzt, dass der Unternehmenswert dieses Unternehmens mit einem hohen Ertragswert angesetzt wird – weil nach altem Steuerrecht der Steuerbilanzwert bzw. das Stuttgarter Verfahren herangezogen wird, hälftig der Ertragswert, hälftig der Substanzwert – und dass der Unternehmenswert bei 5 Millionen c liegt, ermittelt nach dem Stuttgarter Verfahren. Das ist die Hälfte dessen, was nach neuem Recht der Unternehmenswert ist.
5 Millionen c Unternehmenswert nach altem Recht ergibt abzüglich 225.000 c sachlicher Freibetrag und abzüglich des Bewertungsabschlags von 35 %, also 1,6 Millionen c, eine Bemessungsgrundlage von 3,1 Millionen c. Der jetzige Freibetrag von 205.000 c ergibt einen steuerpflichtigen Betrag von 2,898 Millionen c und eine Erbschaftsteuer von 550.763 c.
Was lernen wir daraus? Nach dieser neuen Regelung, bei einem Unternehmenswert von 10 Millionen c, habe ich weniger als die Hälfte der Erbschaftsteuer zu zahlen. Wir haben im Finanzministerium viele Beispiele durchgerechnet. Nur wenn der Unternehmenswert nach dieser neuen Regelung das 4,3-Fache übersteigt,
zahlt man mehr Erbschaftsteuer. Das ist in aller Regel nur der Fall, wenn entweder ein sehr hoher Jahresgewinn vorliegt oder das Unternehmen sehr substanzschwach ist.
Es kann also nicht sein, dass man sagt, die Erben von Personengesellschaften würden durch diese Erbschaftsteuer besonders stark in ihrer Liquidität in Anspruch genommen. Gerade durch die Regeln auf der Verschonungsebene ist die Belastung des Unternehmens deutlich geringer.
Wir können gerne noch weitere Beispiele miteinander austauschen. Durch den relativ hohen Freibetrag von 400.000 c und durch den hohen Abschlag von 85 % auf dieser Verschonungsebene ist die Steuerbelastung geringer. Es gibt zahlreiche Beispiele, das würde meinen Vortrag aber jetzt sprengen.
Ich würde gerne dem Abg. van Ooyen noch etwas sagen. Leider ist er jetzt nicht da,deswegen sage ich es allgemein. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht, dass diese weitreichende erbschaftsteuerliche Privilegierung des Betriebsvermögens nur dann gegeben ist, und nicht zum Nulltarif erhältlich ist, wenn ganz bestimmte Auflagen erfüllt werden.
Die Auflage ist: mindestens zehn Jahre lang die Lohnsummenklausel von mindestens 70 % und die Behaltensfrist von 15 Jahren. Das ist nach aller Regel – ich komme selbst aus einem mittelständischen Familienbetrieb –
keine unzumutbare Bedingung, ein solches Unternehmen zu halten.
Herr Schmitt, eines sehe ich anders als Sie. Die Behaltensfrist von 15 Jahren ist in unserer heutigen schnelllebigen Welt sicherlich zu überdenken. Eine Zehnjahresfrist erscheint durchaus auch ausreichend. Über die Frage, ob man nach neun Jahren wirklich diese Fallbeilregelung oder eine Abschmelzung vorsieht, wie auch der Antrag der CDU-Fraktion deutlich macht, sollte noch diskutiert werden. Wir haben jedenfalls als Bundesland Hessen im Bundesrat den Vorschlag gemacht, darüber noch einmal intensiv nachzudenken.
Was den Vorschlag der FDP-Fraktion anbelangt,den Ländern die Gesetzgebungskompetenz zukommen zu lassen, möchte ich eines deutlich sagen: Ich halte das nicht für einen zielführenden Vorschlag, Herr Abg. Hahn, weil ich zwar davon ausgehe, dass Sie die Stärkung der Finanzautonomie und des Wettbewerbs der Länder im Auge haben – das ist im Grundsatz eine gemeinsame Position.Aber ich glaube, dass bei der Beurteilung der Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer sehr schnell deutlich wird, dass es möglicherweise zwischen den steuerertragschwachen und steuerertragstarken Ländern zu einem Wettbewerb kommt, der sicherlich nicht in unserem Interesse sein kann,
wenn man die Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich bedenkt. Denn der Steuersenkungswettlauf, wie er woanders sichtbar wird, beispielsweise bei den Unternehmensteuersätzen in den EU-Ländern – –
Ich rede nicht über die kommunale Seite, sondern über die Länderseite.
Das bedeutet, dass die Einnahmeausfälle bei der Erbschaftsteuer in solchen Ländern, die das möglicherweise in Erwägung ziehen, beim Länderfinanzausgleich wieder eingerechnet werden müssen. Da wünsche ich gute Verrichtung,wenn ich mir vorstelle,unter 16 Ländern eine Einigung erzielen zu wollen. Das halte ich für relativ unmöglich.
Ich meine auch, dass die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Bundesländern – ich glaube,Herr Kaufmann hat es angesprochen – bezüglich des Bürokratieabbaus eine fürchterliche Vorstellung sind. Wenn beispielsweise Länder unterschiedliche Freibeträge bei der Abfassung ihrer einzelnen Erbschaftsteuergesetze haben, dann ist die Frage, wie das miteinander geregelt werden soll. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es in unserem Sinne sein kann, wenn Erblasser sozusagen einen Tourismus veranstalten, um möglichst hohe Freibeträge gelten zu lassen – eine absurde Vorstellung. Ich denke, gerade bezüglich des Bürokratieabbaus sollte eine bundeseinheitliche Regelung gegeben sein.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass es wichtig ist, den Gesetzentwurf der Bundesregierung weiter zu optimieren. Ich halte die in Punkt 4 des CDU-Antrags dargestellten Vorschläge für zielführend: die Verkürzung der Behaltensfrist von 15 auf 10 Jahre, ein Abschmelzen des Verschonungsabschlags „pro rata temporis“, eine verkürzte Behaltensfrist für Kleinstbetriebe und die Vermeidung einer Doppelbelastung bei Erbschaft- und Einkommensteuer. Ich glaube, Herr Abg. Schmitt, die Besteuerung von nahen und fernen Erben haben Sie durchaus als richtig betrachtet, dass man also differenziert zwischen den Personen in den Steuerklassen II und III.
Ich meine, die Diskussion wird dazu führen, dass der Gesetzentwurf,der im Moment zwischen den Koalitionspartnern verhandelt wird, noch optimiert wird. Ich bin überzeugt davon, dass mit Blick auf die klare Steuerschonung von Betrieben, was ihre Vererbung anbelangt, klar wird, dass die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden können, dass den Belangen der Wirtschaft in hohem Maße Rechnung getragen wird, dass die Liquiditätsschonung bei der Unternehmensnachfolge absolut gegeben ist, dass in diesen Kompromissen sehr viel gutes Gedankengut steckt, zu dem Hessen und vor allem Ministerpräsident Roland Koch beigetragen haben. Ich hoffe sehr, dass diese Novelle insgesamt dazu führt, dass in einem schwierigen Steuerfeld Regelungen gefunden werden, die letztlich die Zustimmung vieler, vielleicht nicht aller, finden. – Herzlichen Dank.
Herr Abg. Honka, mit dem zweiten Bauabschnitt des Justizzentrums Darmstadt wird ein weiterer Meilenstein für die Zusammenlegung und Konzentration der Justizbehörden gelegt. Das Vorhaben schafft zusätzlich Abhilfe für das derzeit beengt untergebrachte 1. Polizeirevier. Die Außensenate des Oberlandesgerichts Frankfurt und das 1. Polizeirevier erhalten damit moderne und funktionsgerechte Diensträume an einem zentralen Standort.
Im Oktober 2006 wurde fristgerecht mit den vorbereitenden Arbeiten – Abbruch bestehender Gebäude des Baugeländes – begonnen.Ab Januar 2007 folgten die Freimachung des Geländes und der Aushub der Baugrube. Das Richtfest konnte am 30.April 2008 gefeiert werden.
Die Maßnahme läuft trotz schwieriger Baustellenverhältnisse auf dem relativ kleinen innerstädtischen Baufeld, das an zwei Seiten von stark frequentierten innerstädtischen Verkehrsstraßen tangiert wird, annähernd im geplanten Zeitfenster.
Nach Rücksprache mit dem Hessischen Baumanagement, Regionalniederlassung Süd, gehe ich davon aus, dass der zweite Bauabschnitt des Justizzentrums Darmstadt im Sommer 2009 fertiggestellt werden kann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs sagen,dass ich einigermaßen beruhigt bin, dass nach den Ausführungen der Sprecher von CDU, FDP und GRÜNEN doch deutlich wird, dass im Hause weiterhin eine klare Mehrheit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik nachkommt.
Diese Grundsätze werden uns auch in den kommenden Jahren leiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr van Ooyen, was Sie gefordert haben – Steuern erhöhen, den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen mehr Belastungen zumuten und auch die Nettoneuverschuldung erhöhen –, ist der falsche Weg. Es gibt eine einfache Regel, um zu höheren Steuereinnahmen zu kommen, nämlich eine so wachstumsfreundliche Wirtschaftspolitik zu betreiben,dass wir in Deutschland tatsächlich Wachstum haben. Dadurch bekommen wir mehr Steuereinnahmen und können dafür sorgen, dass wir dann auch ausgeglichene Haushalte haben.
Ein Grundsatz ist auch durch die Ausführungen des Kollegen von der FDP deutlich geworden: Wenn wir den Schwachen dieser Gesellschaft helfen wollen – das ist eine klare gesellschaftliche Aufgabe –, dann brauchen wir genügend Starke, die in der Lage sind, dieses System zu stützen. Wir haben in den letzten Jahren als Hessische Landesregierung einen klaren Konsolidierungskurs bei den hessischen Haushalten gefahren.
Herr Schmitt, zu Ihren Ausführungen komme ich gleich noch. – Wir haben 2007 als Haushaltszahl 750 Millionen c Nettoneuverschuldung, im Jahre 2008 550 Millionen c. Geplant sind für das nächste Jahr 500 Millionen c,danach 300 Millionen c.
Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass das Ziel, für 2011 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, weiterhin das Ziel der Mehrheit dieses Hauses ist, um nachhaltige Wirtschaftspolitik zu betreiben.
Herr Abg. Schmitt, ich habe Ihre Ausführungen so erwartet und möchte deutlich eines sagen: Die Entwicklung der Haushalte in den Jahren 2000 bis 2006 war durch zwei klare Ereignisse geprägt, einmal durch eine wachstumsfeindliche Wirtschaftspolitik der damaligen Bundesregierung unter Kanzler Schröder.
Wir hatten kein Wachstum mehr in Deutschland, und damit sind die Steuereinnahmen in Deutschland und in Hessen exorbitant zurückgegangen.
Für den zweiten glorreichen Gedanken hat der hier im Haus wohlbekannte damalige Finanzminister Hans Eichel verantwortlich gezeichnet. Das war der Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer. Diese Grafik, die ich Ihnen nachher gerne zur Verfügung stelle,
zeigt sehr eindrücklich und sehr eindeutig, wie mit diesem Systemwechsel 2001 die Steuereinnahmen bei der Körperschaftsteuer dramatisch wie noch nie vorher eingebrochen sind – von 23 Milliarden c bundesweit auf minus 0,4 Millionen c im folgenden Jahr. Für Hessen hat das bedeutet, dass unser Körperschaftsteueraufkommen von 2,3 Milliarden c im Jahr 2000 auf 350 Millionen c im Jahr 2001 zurückgegangen ist und auf minus 330 Millionen c im Jahr 2002.
Dieser Einbruch hat zusammen mit den Steuermindereinnahmen dazu geführt, dass Finanzminister Karlheinz Weimar mehr als 10 % des Haushaltsaufkommens ausgleichen musste. Ich will deutlich sagen, dass Karlheinz Weimar in diesen Jahren einen hervorragenden Job gemacht hat. Er hat einen ausgesprochen guten Haushalt dargestellt.
Vielleicht noch eine Bemerkung, die das Ganze wunderbar abrundet. Die hessische SPD hat vor dem Staatsgerichtshof nachprüfen lassen, ob der Nachtragshaushalt 2002 verfassungskonform ist oder nicht.
Die Ausführungen des Staatsgerichtshofs sind eine so glänzende Rechtfertigung für die hervorragende Finanzpolitik von Karlheinz Weimar, dass dem nichts hinzuzufügen ist.
Eine Bemerkung noch.Sie haben von den 10 Milliarden c Verschuldung gesprochen, die in diesen Jahren entstanden sind. Ja, das ist richtig. Sie wissen auch, dass wir einen sehr hohen Anteil an den Länderfinanzausgleich geleistet haben. Wenn der nicht gewesen wäre, hätten wir keine neuen Schulden gemacht und hätten unsere Verschuldung abbauen können.
Aber genauso kann ich auch sagen, Herr Abg. Schmitt, dass sich in den acht Jahren des damaligen Ministerpräsidenten Hans Eichel die Schulden in Hessen verdoppelt haben. Das ist auch eine historische Tatsache. Sie sind von 10 auf 20 Milliarden c gestiegen. Bei dem, was danach kam und für 2001 bis 2005 eindrücklich durch dieses Diagramm dargestellt wird, war es die einzige Möglichkeit, in Hessen eine Politik zu betreiben, die nicht nur von einem Sparkonto bestimmt ist. Da waren schlagende Beispiele die „Operation sichere Zukunft“, aber auch Investitionen in unserem Land, zusätzliche Lehrer, weitere Polizisten, andere Investitionen. Das hat dazu geführt, dass wir heute so gut dastehen.
Ich schließe ab. Ich möchte deutlich sagen: Es gibt keine Spielräume für finanzielle Abenteuer. Das können wir so nicht machen. Wir brauchen einen klaren Konsolidierungskurs, und wir werden ihn als Hessische Landesregierung in der Verantwortung für dieses Land und für unsere Bürgerinnen und Bürger fahren. – Herzlichen Dank.