Hermann Schaus

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/694, und nach Übernahme des durch folgenden mündlichen Änderungsantrag geänderten Punktes 4 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 17/696, durch den Antragsteller in dritter Lesung anzunehmen:
Die Worte „§ 6 Abs. 1 Satz 5“ werden ersetzt durch die Worte „§ 7 Abs. 1 Satz 5“.
Der Gesetzentwurf und die Änderungsanträge waren dem Innenausschuss in der 16. Plenarsitzung am 23. September 2008 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der SPD,des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der
FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor waren Punkt 1 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 17/696, mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP, die Punkte 2 und 3 des Änderungsantrags mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt worden.
Dann war der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/694, unter Berücksichtigung der Übernahme von Punkt 4 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 17/696, der, wie oben ausgeführt, geändert wurde, mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen worden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/645, sowie des folgenden, von der SPD mündlich eingebrachten Änderungsantrags anzunehmen:
§ 6 des Gesetzentwurfs wird gestrichen.
In § 12 des durch den Änderungsantrag Drucks. 17/645 geänderten Gesetzentwurfs wird die Zahl „1“ ersetzt durch die Zahl „15“.
Die bisherigen §§ 7 bis 12 werden die §§ 6 bis 11.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 6. Plenarsitzung am 13. Mai 2008 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 21.August 2008 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. September 2008 behandelt und mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 17/602, mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt worden.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/645, war mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FPD angenommen worden.
Der mündliche Änderungsantrag der SPD war nach Abstimmung über den Änderungsantrag Drucks. 17/645 mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Enthaltung der CDU und der FDP angenommen worden.