Axel Wintermeyer
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu dem Gesetz zur Neuorganisation des Hessischen Landgestütes Dillenburg, Drucks. 18/1621, zur Kenntnis geben. Die Beschlussempfehlung lautet:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss – –
Der Kollege Beuth ist jetzt da. Dann kann er auch gleich den Bericht erstatten. – Er winkt ab.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1766, in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Es ist ein umfangreicher Bericht des Landesschuldenausschusses, den ich mit Ihrer Erlaubnis zusammenfassend vortragen darf.
Der Landesschuldenausschuss hat in seiner 53. Sitzung den Bericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs entgegengenommen und erörtert. Die Prüfung des Landesschuldbuches und der Landesschuldenverwaltung hat zu entsprechenden Ergebnissen geführt, die im Weiteren aufgeführt werden. Auch da möchte ich zusammenfassen:
Die Prüfung ergab keine Beanstandungen von grundsätzlicher oder erheblicher Bedeutung.
Die außerplanmäßige Ablösung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund war in einem Einzelfall zunächst nicht im Landesschuldbuch eingetragen worden. Zur Sicherstellung einer korrekten Führung des Landesschuldbuchs sollten alle zu Bestandsveränderungen in den Abteilungen I und II führenden Buchungen von der Landesschuldenverwaltung kontrolliert werden.
Die mit dem Haushaltsgesetz 2006 erteilten Ermächtigungen zur Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten sowie zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen für dringend volkswirtschaftlich gerechtfertigte Aufgaben, den Wohnungsbau, Baumaßnahmen beihilfeberechtigter Privatschulen, Schadenersatzansprüche nach dem Atomgesetz sowie zur Absicherung der den Landesmuseen überlassenen Leihgaben sind eingehalten worden.
Die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten nach § 13 Abs. 5 Haushaltsgesetz wurde um 10 Millionen c zu hoch berechnet.
Der Kapital- und Zinsendienst wurde zeitgerecht und vollständig geleistet – immerhin.
Die im Zusammenhang mit der Prüfung der Landesschuldenverwaltung stehende Rechungsprüfung des Kapitels 01 des Einzelplans 17 wurde ebenfalls durchgeführt.
Als letzter Punkt: Der Landesschuldenausschuss erstattet diesen Bericht nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 4. Juli 1949 und beantragt:
Der Landtag möge von diesem Bericht Kenntnis nehmen.
Ich danke sehr.