Karin Wolff

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1857 anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich berichte wie folgt.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 9.Plenarsitzung am 21. April 2009 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat eine schriftliche und eine mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 2. Juni 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der genannten Beschlussempfehlung gekommen. Zuvor wurden die Änderungsanträge Druck. 18/726 und Drucks. 18/729 mit demselben Abstimmungsergebnis abgelehnt.