Thomas Spies

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18/61 18/93

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf zunächst die Berichtigung zu Drucks. 18/4678 vortragen.
Da heißt es: In der Anlage zur Beschlussempfehlung wird in § 2 „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ folgender Satz angefügt: „Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.“
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen-Marburg, Drucks. 18/4678 zu Drucks. 18/4314, hierzu: Änderungsantrag der SPD, Drucks. 18/5029. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 49. Plenarsitzung am 23. Juni 2010 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche und am 22. September 2010 eine mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember 2010 beraten und ist zu seiner Beschlussempfehlung gelangt, die lautet:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/3449 mit Ausnahme von dessen Nr. V – und damit in der Fassung der Anlage zur Drucks. 18/3467 – in zweiter Lesung anzunehmen.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 18/3180 mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt und der Änderungsantrag Drucks. 18/3449 – nachdem dessen Nr. V auf Antrag der SPDFraktion von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen worden war – mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD und der LINKEN angenommen worden.