Petra Müller-Klepper
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Ich frage die Landesregierung:
Wie wurde das Projekt „Verbraucherkompetenz für Flüchtlinge“, das in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hessen und dem DHB – Netzwerk Haushalt umgesetzt wurde, bei der Zielgruppe angenommen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessen ist ein Land voller wunderbarer Landschaften und großartiger Natur. Obwohl wir der Verkehrsknotenpunkt Europas und eine der wirtschaftsstärksten Regionen der Welt sind, haben wir unsere Umwelt und Natur bewahrt. Wir arbeiten dafür, sie auch in Zukunft zu erhalten.
Neben flächendeckenden Maßnahmen für Umweltschutz und Artenvielfalt spielen dabei auch und gerade unsere Naturschutzgroßprojekte eine wichtige Rolle. Wir haben mit dem Kellerwald einen großartigen Nationalpark, der in der Region sehr gut angenommen wird, der den Tourismus am Edersee belebt und ergänzt hat und der für den Erhalt unserer traditionellen Umweltstrukturen gerade im Bereich der Buchenwälder und der damit verbundenen Arten eine wesentliche Rolle spielt.
Wir haben ein länderübergreifendes UNESCO-Biosphärenreservat in der Rhön, das ebenfalls sehr erfolgreich ist. Auch hier funktioniert der Schutzstatus sehr gut mit den Zielen einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, mit dem Tourismus und mit den Wünschen der Region. Ich könnte noch viele weitere erfolgreiche Beispiele nennen, sei es das Großprojekt „Hoher Vogelsberg“, das UNESCO-Projekt „Lebenswerte Lahn“ oder das „Grüne Band durch Hessen“.
Unser heutiges Thema ist ein weiterer Schritt bei diesen Aktivitäten, ein weiterer Baustein, mit dem wir eine Region in den Blick nehmen, die über viele Vorzüge verfügt, die wirtschaftlich stark ist, die über eine einzigartige Landschaft, über kulturelle Vielfalt verfügt. All dies gilt es zu bewahren und behutsam weiterzuentwickeln.
Frau Kollegin Hammann hat bereits einige Glanzlichter dieser Region beschrieben. Wir haben seit vielen Jahren die Diskussion über die Idee, gebietskörperschaftsübergreifend in Wiesbaden, im Rheingau-Taunus, an der Mainspitze eine weitere Biosphärenregion einzurichten. Der Ansatz, eine solche Region im hoch verdichteten Bereich des Rhein-Main-Gebiets und unter Beteiligung der Landeshauptstadt zu entwickeln, ist herausfordernd; denn wenn man an Biosphäre denkt, dann kommen einem sicherlich nicht zuallererst die hoch entwickelten, wirtschaftlich starken, von einem engen Straßen- und Schienennetz durchzogenen Regionen am Zusammenfluss von Rhein und Main in den Sinn, ebenso wenig wie die Landeshauptstadt mit ihrer hohen Siedlungsdichte.
Genau deshalb ist es aber auch eine spannende Frage. Kann eine UNESCO-Biosphärenregion in einem so verdichteten Raum funktionieren? Bekommen wir den Schutz unserer Landschaft, der Natur und der Arten, die hier leben, in einen guten Einklang mit der Entwicklung der Region mit dem notwendigen Straßenausbau, mit der Landund Forstwirtschaft und natürlich insbesondere auch mit dem Weinbau? Können wir den Menschen im Ballungsraum ein UNESCO-Naherholungsgebiet vor ihrer Haustür bieten, das Chancen für Tourismus und vieles mehr bietet, ohne dass wir die Dynamik der Region gefährden? Findet ein solches Vorhaben Akzeptanz bei den Menschen vor Ort? Nur dann, wenn eine Biosphärenregion von den Menschen getragen wird, kann sie auch funktionieren.
Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises hat sich schon mehrfach mit diesem Thema beschäftigt und Offenheit für die Idee gezeigt. Vor Kurzem hat nun auch die Stadt Wiesbaden signalisiert, dass sie zumindest der Antwort auf die offenen Fragen offen gegenübersteht.
Ich will hier sehr deutlich sagen, dass es mir und meiner Fraktion an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt genau darum geht. Es gibt Fragen, bei manchen Sorgen oder Befürchtungen, bei anderen Hoffnungen oder Erwartungen. Beiden, den Hoffnungen und den Befürchtungen, begegnet man am besten mit Fakten statt mit Spekulationen.
Die Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben daher vereinbart – dies ist auch in der Koalitionsvereinbarung verankert –, dass wir eine Machbarkeitsstudie gemeinsam mit den Betroffenen in den Regionen auf die Schiene bringen. Als Land wollen und können wir diesen Prozess begleiten. Wir wollen und werden ihn aber nicht vorschreiben. Wir legen Wert darauf, dass diese Studie ergebnisoffen ist. Wir müssen Chancen und Risiken unvoreingenommen ernsthaft prüfen, um zu wissen, welche Sorgen berechtigt und welche Sorgen unberechtigt sind. Das gilt genauso für die Hoffnungen und Erwartungen, die damit verbunden sind.
Wir möchten daher, dass man sich fachlich und rechtlich vertiefter damit beschäftigt, wie eine solche Region ausgestaltet werden könnte. Wir wollen dies wissenschaftlich fundiert tun. Hat man – das ist schon angesprochen worden – die notwendigen Flächen, um die Anforderungen der UNESCO zu erfüllen, ohne dass man weitere Stilllegungen oder Eingriffe zulasten des Weinbaus oder von Forst- und Landwirtschaft vornehmen muss? Kann man einen wirklich messbaren Nutzen für den Naturschutz, den Artenschutz und den Landschaftsschutz erreichen? Bringt ein solches Projekt der Region wirklich bessere Chancen im Bereich des Tourismus? Beschneiden wir an irgendeiner Stelle Entwicklungsziele oder Entwicklungspotenziale, die wir als Region brauchen und erhalten wollen?
Es gibt – auch das ist schon angedeutet worden – in den Regionen auch Verantwortungsträger, die dem Vorhaben sehr skeptisch gegenüberstehen und die der Auffassung sind, dass es nicht geht. Ich habe Verständnis dafür, dass eine solche Debatte Sorgen auslöst und dass hierdurch Widerstände entstehen; denn die Fragen sind ja nicht trivial, sondern sie betreffen ganz direkt und unmittelbar viele Menschen. Deshalb dürfen wir auch nicht den Eindruck erwecken, wir würden eine solche Maßnahme mal eben einfach über die Köpfe der Leute hinweg umsetzen und dann
sehen, was passiert. Genau so machen wir es nicht. Wir nehmen die Ängste und Sorgen sehr ernst, und wir gehen sehr sorgfältig mit ihnen um. Uns ist wichtig, dass der Prozess mit einer breiten Beteiligung der Betroffenen, der Akteure vor Ort im Dialog stattfindet. Es gilt natürlich, die Kommunen einzubinden, den Weinbau, die Bauernverbände, aber auch die guten Institutionen, über die wir in den Regionen verfügen. Die Hochschule Geisenheim University ist genannt worden.
Ich halte es für richtig, dass wir all diese Fragen mit wissenschaftlicher Expertise prüfen. Sowenig Hoffnungen und Erwartungen allein ausreichen, um ein solches Projekt umzusetzen, so wenig reichen Ängste und Befürchtungen aus, ein Projekt einfach abzulehnen. Hier ist die Machbarkeitsstudie der richtige Weg. Für sie hat sich auch ausdrücklich der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises mit breiter Mehrheit ausgesprochen. Sie schafft das Fundament für die weitere Debatte, für das Abwägen der Vor- und Nachteile und letztendlich für das Treffen der Grundsatzentscheidung.
Es wird keine Schnellschüsse und auch kein Gefälligkeitsgutachten geben, sondern eine objektive Prüfung aller Aspekte und eine fundierte Analyse. Anhand der Ergebnisse kann dann beurteilt werden, ob die Chancen die Risiken überwiegen und ob man für die Probleme Lösungen findet oder ob Probleme und Widerstände doch eine so ernsthafte Grundlage haben, dass man von dem Vorhaben Abstand nimmt.
Das ist das richtige und verantwortungsbewusste Vorgehen bei einem Projekt wie diesem, das seine Wirkung über Jahrzehnte entfalten wird. Ich begrüße, dass wir uns mit den Verantwortungsträgern in der Region auf ein solches Verfahren einigen konnten. Wenn wir so vorgehen, kann das ein interessanter und spannender Prozess werden. Er wird auf jeden Fall auch innovativ sein; denn es werden Kreis- und Stadtgrenzen übergreifend gemeinsam Antworten auf die Fragen der Regionalentwicklung gesucht werden. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Herbst, Erntedankzeit. Landwirte, Winzer und Kirchen bringen ihre Wertschätzung der Schöpfung und ihrer Gaben zum Ausdruck. Diese Feiern sind mehr als eine Tradition. Sie zeugen nicht nur von Dankbarkeit und Demut gegenüber der Natur. Sie machen bewusst: Lebensmittel sind kostbar. In ihnen stecken wertvolle Ressourcen.
Das ist dringend nötig; denn vielerorts ist der Respekt vor den Gaben der Natur, die die Basis unserer Ernährung und
Lebensgrundlage sind, verloren gegangen. Meine Damen und Herren, das muss sich ändern.
Lebensmittel sind von einem knappen Gut zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Wir müssen uns nicht mehr sorgen, dass wir etwas zu essen haben, sondern wir stehen vor der Qual der Wahl aus einer Warenflut. Ein Überangebot auf der einen, immer anspruchsvollere Verbraucher auf der anderen Seite – ein Luxusproblem.
Die Kenntnis der Prozesse der Erzeugung und Verarbeitung dessen, was wir zu uns nehmen, ist bei der Entwicklung von der Agrar- zur Industrie- und Wissensgesellschaft auf der Strecke geblieben. Wie Salat, Kartoffeln oder Obst wachsen, das ist kaum noch in der häuslichen Umgebung erfahrbar, und dass die Kuh nicht lila ist, stellen Kinder heutzutage fest, wenn sie mit der Familie Urlaub auf dem Bauernhof machen.
All dies ist mehr als ein Wissensdefizit. Es ist ein zivilisatorischer Rückschritt, der sich in einem Fehlverhalten niederschlägt: dem sorglosen, verschwenderischen Umgang mit Lebensmitteln, der zu Bergen von Essensresten und weggeworfenen, vielfach unverdorbenen Produkten führt.
Laut einer Studie der Universität Stuttgart landen jährlich 11 Millionen t Lebensmittel in Deutschland im Müll. 61 % der Abfälle entstehen in den privaten Haushalten. Im Durchschnitt wirft jeder Bundesbürger im Jahr 82 kg Lebensmittel weg. Das entspricht zwei vollgepackten Einkaufswagen.
Erschreckend ist: Zwei Drittel dieser Abfälle könnten vermieden werden. Einwandfreie Lebensmittel wandern in den Müll. Das betrifft vor allem Obst, Gemüse, Teig- und Backwaren. Pro Person und Jahr könnten 53 kg Lebensmittelabfälle vermieden werden, die in die Tonne wandern. Deutschlandweit kostet diese vermeidbare Verschwendung im Jahr 21,6 Milliarden €. Dieses Verhalten wirkt sich nicht nur auf das Portemonnaie, sondern auch auf die Umwelt aus.
Wertvoller Ackerboden, Wasser, Energie für die Ernte, die Verarbeitung und den Transport – jedes Lebensmittel braucht für seine Herstellung kostbare Ressourcen, die wir mit jedem weggeworfenen Lebensmittel sinnlos verschwenden. Hinzu kommt die ethische Dimension. Hochwertige Lebensmittel wandern in die Tonne, während in anderen Teilen der Welt Menschen hungern.
Diese Verschwendung zu reduzieren, die Lebensmittelabfälle von der Produktion über den Handel bis zum Verbraucher zu vermeiden, das ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine ökologische und soziale Verpflichtung. Die Europäische Union und der Bund haben das Ziel gesetzt, die Abfälle bis zum Jahr 2020 zu halbieren. Das unterstützt die Landesregierung. Hierfür ist eine nationale Strategie nötig. Die Kampagne des Bundes „Zu gut für die Tonne“ ist ein Grundelement. Das gilt auch für die Gespräche mit der Wirtschaft über Ziele hinsichtlich der Reduktion und für Forschungsprojekte wie REFOWAS.
Die Reduzierung kann aber nur gemeinsam mit allen Akteuren der Wertschöpfungskette gelingen. Neben den Verbrauchern müssen verstärkt auch die Erzeuger, der Handel
und die Großverbraucher in die Verantwortung genommen werden. Die Abfallvermeidung muss Teil des Nachhaltigkeitskonzepts der Unternehmen werden. Packungsgrößen müssen den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen. Das Stichwort krumme Gurke ist bereits gefallen. Handelsnormen gehören auf den Prüfstand.
Es gilt, umzudenken. Wir müssen weg von der Quantität und der übermäßigen Vielfalt hin zur Qualität. Die Zusammenarbeit des Handels mit den Tafeln muss ausgebaut werden. In Gaststätten, Hotels, Kliniken und Schulen könnte Schätzungen zufolge die Hälfte aller Abfälle vermieden werden.
Nein, ich möchte jetzt weitersprechen. – Wir sehen mit Sorge, dass es im wachsenden Bereich – –
Okay. – Wir sehen, dass es bei der Außer-Haus-Verpflegung zu entsprechenden Nahrungsmittelverlusten kommt. Das sind Ansatzpunkte. Aufklären, zielfördernde Rahmenbedingungen und Anreize setzen, Projekte und Forschung initiieren und finanzieren, das sind die Handlungsmöglichkeiten der Politik. Es gibt eine Vielzahl an Instrumenten. Wir nutzen sie.
Ja. – Die Landesregierung geht hier mit wegweisenden Initiativen, beispielsweise auf der Agrarministerkonferenz, voran. Die Wertschätzung ist der Schlüssel, damit sich das Verhalten ändert. Wir müssen weg von der Wegwerfkultur und hin zu einer Kultur der Achtsamkeit im Umgang mit Lebensmitteln. Das ist unser Ziel. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Was bezweckt sie mit dem mit der hessischen Verbraucherzentrale entwickelten Beratungsmodul „Smartphones, Tablets und Soziale Netzwerke“?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt im geeinten Europa aus gutem Grund in Brüssel. An der Entscheidung ist die Bundesregierung beteiligt, so auch im Falle von Glyphosat – und hier vollführt die SPD-Bundesumweltministerin mit einem kurzfristigen Kurswechsel einen Eiertanz.
Erst ist sie für die Neuzulassung, dann ist sie – obwohl sich die Faktenlage nicht geändert hat – dagegen. Verlässliche Politik sieht anders aus, meine Damen und Herren.
Hessen ist am Entscheidungs- und Zulassungsprozess in keiner Weise beteiligt. Dennoch können wir uns gerne über die Grundlagen und Verfahren unterhalten, nach denen Mittel zugelassen werden sollen. Solche Prozesse dürfen kein Ort für politische Spielchen oder Wahlkampf sein.
Denn es geht um Grundlegendes: um den Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Unsere Nahrungsmittel und unsere Verbrauchsgüter müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Produktsicherheit muss immer Vorrang vor ökonomischen Interessen haben.
Das gilt auch für das Thema Glyphosat. Dies wird durch ein engmaschiges Netz von gesetzlichen Regelungen, Kontrollen, durch permanente wissenschaftliche Begleitung und darauf basierende Weiterentwicklungen der Maßnahmen bis hin zum Verbot gewährleistet. Es muss bewertet werden: Ist ein Stoff sicher für Mensch, Tier und Umwelt?
Zahlreiche Bewertungsbehörden haben sich im EU-Verfahren intensivst mit der Frage beschäftigt, ob die Zulassung von Glyphosat verlängert werden kann. Das Ergebnis: Die zuständigen Experteneinrichtungen in Deutschland wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Julius Kühn-Institut, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesumweltamt haben die Neuzulassung für vertretbar gehalten. Ebenso ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eindeutig zu dem Schluss gekommen, dass der Wirkstoff zulassungsfä
hig ist, dass er den Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinie für Pflanzenschutzmittel entspricht und keine krebserzeugenden Risiken hat. So haben es vor einigen Tagen auch die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Welternährungsorganisation FAO bestätigt.
Ja, meine Damen und Herren, es gibt Rückstände, z. B. in Lebensmitteln und in Baumwollprodukten. Ja, Rückstände sind mit modernen Methoden auch im menschlichen Körper nachweisbar.
Aber sie sind vorhanden und nachweisbar in Mengen, die von der Wissenschaft als unbedenklich eingestuft werden, und zwar mit hundertfachem Sicherheitspuffer. Das ist der aktuelle Stand der Wissenschaft, und er ist zu berücksichtigen,
so wie es das Votum des Europäischen Parlaments getan hat und wie es der neue Entwurf der EU-Kommission für die weitere Zulassung tut.
Entscheidend sind Sachlichkeit und Fachlichkeit, und das rechtsstaatliche Zulassungsverfahren garantiert beides. Es ist wissenschaftsbasiert. Meine Damen und Herren, auf welcher Basis sollte sonst eine solche Entscheidung getroffen werden? Doch nicht auf der Basis von effekthaschenden Schlagzeilen, die dann beim Faktencheck wie eine Seifenblase zerplatzen, wie das jüngst bei der Botschaft „Glyphosat in Bier“ der Fall war. Der Konsum wäre wegen Glyphosatrückständen erst ab einer Menge von 1.000 l täglich gesundheitsschädlich. Die zuvor eintretende Alkoholvergiftung würde das wahrscheinlich verhindern.
Das Ziel der Landesregierung ist, dass Herbizide so wenig wie möglich verwendet werden. Wegen der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen, aber auch aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes muss der Einsatz von chemischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln noch stärker und schneller reduziert werden. Auf öffentlichen Flächen z. B. muss man kein Glyphosat einsetzen. Deshalb haben wir das eingeschränkt.
Unser Ziel ist auch, dass Pflanzenschutzmittel nur sachkundig und sachgerecht eingesetzt werden. Die Landwirte verfügen über diese Sachkunde, und sie werden vom Landesbetrieb intensivst in diese Richtung beraten. Auch hier haben wir Schritte unternommen.
Außerdem muss man landwirtschaftliche Flächen, auf denen Glyphosat genutzt wird, nicht mit Greening-Mitteln fördern.
Ja. – Daran arbeiten wir, und daran arbeitet vor allem Frau Ministerin Hinz. Das, was wir in Hessen regeln können, tun wir. Die grundsätzliche Frage aber, ob und unter welchen Bedingungen Glyphosat einsetzbar ist, wird in Europa und nicht hier in Wiesbaden entschieden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wurst in der Folie, Mineralwasser in der Plastikflasche, Joghurtbecher – Kunststoffe sind in der EU das Material, das
am häufigsten für Lebensmittelverpackungen verwendet wird. Gerade für derart breit eingesetzte Stoffe muss das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes gelten: Es muss alles getan werden, um eine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen.
Das geschieht auch. Der Verbraucherschutz hat für die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen hohen Stellenwert. Nicht nur, dass wir die Mittel für den Verbraucherschutz um ein Drittel erhöht haben, auch die Themen des Verbraucherschutzes bekommen eine hohe Aufmerksamkeit, wie aktuell die Initiativen in der Verbraucherschutzministerkonferenz belegen, aber auch die Beantwortung dieser Großen Anfrage, ebenso die Aktivitäten, die das Ministerium unterstützt und initiiert, um Verbraucherberatung und -information über den sachgemäßen Umgang mit Kunststoffverpackungen zu ermöglichen.
Warum sind Kunststoffe das Mittel der Wahl, wenn es um Verpackungen geht? Frau Löber hat bereits darauf hingewiesen: weil sie unter verschiedenen Aspekten vorteilhaft sind, insbesondere um Vorgaben zu Hygiene und Sicherheit zu erfüllen. Sie schützen vor Verunreinigungen, Mikroorganismen, Feuchtigkeit, Sauerstoff und Licht, sie halten Waren frisch, sie sind leicht, stabil und gut formbar.
Der Siegeszug der Kunststoffe begann in den Fünfzigerjahren. Bereits seit dieser Zeit werden auch die möglichen Risiken systematisch in den Blick genommen. Seit 1958 gibt es in Deutschland Empfehlungen zur gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen. Was das Bundesgesundheitsamt begonnen hat, setzt das Bundesinstitut für Risikobewertung fort. Die Empfehlungen sind in einer Datenbank abrufbar, und sie spiegeln den jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung der Rechtslage wider. Sie sind eine anerkannte Orientierungshilfe, um abzuleiten, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten, gelten für Kunststoffverpackungen – wie für alle Verpackungen – klare Vorschriften. Materialien, die für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden, unterliegen einer strengen gesetzlichen Regelung, der sogenannten EU-Rahmenverordnung. Art. 3 dieser Verordnung enthält die zentrale Bestimmung: Die Materialien müssen so hergestellt sein, dass ihre stofflichen Bestandteile unter den normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nicht oder nur in Mengen auf das Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit des Verbrauchers nicht gefährden.
Es gibt für Kunststoffe stoffspezifische Grenzwerte für den Übergang auf Lebensmittel, sogenannte Migrationsgrenzwerte. Liebe Frau Löber, erlauben Sie mir die Anmerkung: Diese Grenzwerte sind eine wissenschaftlich basierte Richtschnur für die Beurteilung, ob die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist oder nicht. Insofern gibt es keinerlei Ansatzpunkt, dieses Mittel der Wahl in Kritik zu stellen und zu diffamieren. Es handelt sich nämlich um ein wissenschaftlich basiertes Instrument.
Im Jahre 2011 ist mit der sogenannten europäischen Kunststoffverordnung eine spezifische, direkt rechtswirksame europäische Regelung für Kunststoffe in Kraft getreten – mit Vorschriften zur Beschaffenheit von Kunststoffen, mit
einer verbindlichen Positivliste von Stoffen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden dürfen, und mit den eben bereits erwähnten Migrationsgrenzwerten.
Spezielle Vorschriften gibt es auch für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff, für die sogenannten aktiven Verpackungsmaterialien, bei denen bestimmte Stoffe an das Lebensmittel abgegeben werden, die die Haltbarkeit verlängern, und für sogenannte intelligente Verpackungen, mit denen der Zustand eines Lebensmitteln überwacht werden kann, was unter dem Aspekt der Lebensmittelsicherheit prinzipiell sinnvoll sein kann, beispielsweise weil angezeigt wird, ob die Kühlkette unterbrochen worden ist.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt für Kunststoffverpackungen ein umfassendes rechtliches Regelwerk zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Regelwerk greift, und es wird ständig fortgeschrieben.
Wo sind Verbesserungen nötig? Ich sehe Verbesserungsbedarf zum einen bei Weichmachern, die eingesetzt werden, um Kunststoffe formbar und flexibel zu machen, und die ein Risiko darstellen können. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlichster Chemikalien, die unter dem Begriff Weichmacher zusammengefasst werden, die unter toxikologischen Aspekten aber differieren. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, hat die EU bereits einige Verbote eingeführt. Europäische Regelungen sind das richtige Instrument. Es ist daher zu begrüßen, dass die Landesregierung solche Initiativen mit Nachdruck unterstützt.
Der zweite Ansatzpunkt, wo eine Verbesserung erforderlich ist, sind die Druckfarben, die beim Bedrucken von Verpackungen eingesetzt werden und die gesundheitsgefährdende Substanzen beinhalten können, z. B. Mineralöl. Über 1.000 Stoffe werden hier eingesetzt. Für die meisten liegen keine oder nur geringe Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Wirkungen vor. Dieses Gefährdungspotenzial muss eliminiert werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Entwurf der sogenannten Druckfarbenverordnung vorgelegt. Kernstück dieser Verordnung ist eine abschließende Liste von Substanzen, die zur Herstellung von Druckfarben für Lebensmittelbedarfsgegenstände verwendet werden dürfen. Eine solche Regelung ist sinnvoll und vonnöten, solange es noch keine europaweite Lösung gibt.
All dies belegt: Die Politik trägt ihrer Verantwortung Rechnung, indem sie einen umfassenden rechtlichen Rahmen geschaffen hat und ihn entsprechend den aktuellen Bedarfen weiterentwickelt. Sie setzt diese Vorgaben kontinuierlich um – durch Kontrollen, aber auch durch Bewertungen und durch Forschungen, die von den Experten der zuständigen Institutionen durchgeführt werden, z. B. vom Bundesinstitut für Risikobewertung und der EFSA. Auch die Hersteller werden ihrer Verantwortung gerecht, indem sie die Vorschriften durch gute Herstellungspraxis umsetzen.
Meine Damen und Herren, die Antworten auf die Große Anfrage zeigen: Das Land Hessen erfüllt seinen Auftrag im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch die Ämter für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie das Hessische Landeslabor. Einen herzlichen Dank an Frau Ministerin Hinz für das Engagement und die
detaillierte, sachliche Darstellung der Situation, die zeigt: Es gibt ein solides Schutzsystem auf hohem Niveau.
In den letzten vier Jahren wurden in Hessen keine Grenzwertüberschreitungen bei Schadstoffen im Bezug auf Lebensmittelverpackungsmaterialien aus Kunststoff festgestellt. Es gibt keinen Grund, Alarm zu schlagen oder Panik zu schüren.
Meine Damen und Herren, Anlass zur Sorge und eine Notwendigkeit, zu handeln, besteht dagegen aufgrund der Belastung der Umwelt durch Plastikabfälle. Es geht hier um die unsachgemäße Entsorgung dieser Abfälle, die insbesondere die Meere, aber auch Flüsse und Landschaften zur Endstation von Plastikmüll werden lässt. Hier sind weltweit Verbesserungen des Müllmanagements vonnöten. Die Abfälle müssen im Wirtschaftskreislauf bleiben und einer Verwertung zugeführt werden.
In Deutschland werden immerhin bereits 70 % der Verpackungsabfälle recycelt und ein Großteil von ihnen wiederverwertet. Weltweit wird die Recyclingquote von Kunststoffen dagegen auf unter 5 % beziffert. Die Vereinten Nationen schätzen, dass jährlich 25 Millionen t Plastikabfall letztlich im Meer landen – ein großes ökologisches und ökonomisches Problem. Wir müssen hier die Verbraucherinnen und Verbraucher noch mehr sensibilisieren. Auf der Bundesebene ist die Umsetzung des Wertstoffgesetzes voranzubringen, und auf europäischer Ebene ist ein Einsatz für eine effiziente Wertstofferfassung und für eine hochwertige Wertstoffverwertung sowie für wirkungsvolle Lösungen zur Förderung von Mehrwegsystemen erforderlich. Unsere Umweltministerin hat diese Aktivitäten vom Bund zu Recht eingefordert.
Das EU-Forschungsprogramm zum Thema Mikroplastik ist ein weiterer wichtiger Schritt, ebenso die bereits erwähnte Richtlinie vom 30. April vergangenen Jahres zur Reduzierung der Verwendung von Plastiktüten. Ihre Umsetzung findet bei uns derzeit statt, indem auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Handelsverband Deutschland und der Bundesregierung kostenlose Plastiktüten Schritt für Schritt aus dem Handel verschwinden. Bis Ende 2025 soll EU-weit der Verbrauch von Plastiktüten von derzeit bis zu 200 Stück pro Kopf und Jahr auf unter 40 Stück pro Jahr sinken.
All dies sind erste wichtige Schritte. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass sie zu einem umfassenden Maßnahmenkatalog mit dem Ziel ausgebaut werden, die Belastung der Umwelt deutlich zu verringern und dieses globale Problem in den Griff zu bekommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jeder Mensch ist einzigartig und mit einer in dieser Personalität ruhenden
Würde ausgestattet, die es zu achten gilt. Hieraus leitet sich das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ab.
Neben dem Elternhaus hat insbesondere die Schule die Aufgabe, jungen Menschen diese Werteorientierung, die unsere Gesellschaft eint und leitet, zu vermitteln und selbst im Alltag zu leben. Die Schulen in Hessen tun dies engagiert. Herzlichen Dank allen, die hieran mitwirken.
Die Schule ist ein Abbild der Gesellschaft – ein Mikrokosmos ihrer Vielfalt. Hier kann erlernt und für das spätere Leben eingeübt werden, wie die eigene Entfaltung gelingen und zugleich trotz oder gerade durch Heterogenität ein befruchtendes Miteinander entstehen kann.
Individuelle Förderung und zugleich Vermittlung sozialer Kompetenz: Dem stellt sich Schule in Hessen verantwortungsbewusst und durchaus erfolgreich. Achtung, Respekt und Toleranz sind der Dreiklang, der das Schulleben bestimmen soll.
Hierfür hat die Landesregierung durch den gesetzlichen Rahmen einen klaren Auftrag erteilt: indem diese Grundsätze im Schulgesetz, im Bildungs- und Erziehungsplan und dem Hessischen Referenzrahmen Schulqualität verankert sind.
Unser Ziel ist es, Sensibilität für die Unterschiedlichkeit der Lebensweisen zu fördern sowie Diskriminierung zu bekämpfen und zu verhindern. Deshalb sind wir der Koalition gegen Diskriminierung beigetreten. Deshalb stützen wir das Netzwerk gegen Diskriminierung in Hessen. Deshalb haben wir eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet, die erfolgreich arbeitet. Deshalb stehen in diesem Jahr 120.000 € für Projekte zur Stärkung von Akzeptanz und Vielfalt in Hessen bereit.
Ausgrenzung und Diffamierung von Minderheiten – sei es wegen Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller und geschlechtlicher Identität, Religion oder Weltanschauung – sind gravierende Verletzungen des Gleichheitsgebots. Ihnen muss in der Schule durch Integration, durch Inklusion und durch das Bewusstmachen sowie die Akzeptanz von Vielfalt begegnet und vorgebeugt werden.
Hier passiert bereits ganz viel. Die Schulen in Hessen werden bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund massiv unterstützt: durch 260 zusätzliche Lehrerstellen im vergangenen und im laufenden Schuljahr, durch 800 neue Lehrerstellen für die Sprachförderung der Flüchtlinge sowie durch die Einführung und den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts. Wir haben im vergangenen und im laufenden Schuljahr auch für den inklusiven Unterricht 220 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren, wir wollen eine Schulkultur des selbstverständlichen Umgangs mit nicht heterosexueller Orientierung. Die Landesregierung hat hierzu verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Es gibt konkrete Projekte zur Sensibilisierung in den Schulen. Das Thema wurde in die Lehreraus- und -fortbildung aufgenommen; es ist in den Bildungsstandards, Lehrplänen und Lehrmaterialien abgebildet; und es muss natürlich auch bei Weiterentwick
lungen und Überarbeitungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Themen werden besonders im Fach Biologie, aber auch in den Fächern Politik und Wirtschaft, Geschichte, Deutsch, Religion und Ethik behandelt.
Im bereits angesprochenen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, den die Landesregierung derzeit mit den Selbstvertretungsorganisationen der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender sowie Trans- und Intersexuellen erarbeitet, wird die Schule einen besonderen Stellenwert erhalten, denn die Homo- und Transphobie ist leider immer noch ein aktuelles Thema, gerade bei jungen Menschen. Hier helfen Aufklärung und Information, um Verständnis zu wecken und Toleranz als Lebenshaltung zu implementieren. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn junge Menschen in Kulturkreisen aufwachsen, in denen Homosexualität gebrandmarkt wird. Deshalb wurde bereits die Einbeziehung kultureller Hintergründe in den Sexualkundeunterricht ausdrücklich vorgesehen.
Auch in der schwierigen Phase des Coming-out werden junge Menschen durch die Schulen in Hessen begleitet, z. B. durch die SchLAu-Projekte, deren Förderung ausgeweitet worden ist.
Wie unser Antrag darlegt, müssen all diese Aktivitäten weiterentwickelt werden.
Ja. – Kinder und Jugendliche sollen nämlich lernen: Es ist normal, dass wir verschieden sind. Diese Vielfalt ist keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung und eine Chance für unsere Gesellschaft und die eigene Entwicklung. Hessen steht für diese Vielfalt und für ein wertschätzendes Miteinander. Die Schulen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag und sind ein Garant dafür, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verbraucherschutz hat für die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen einen hohen Stellenwert. Das spiegelt die Koalitionsvereinbarung und das spiegelt das Handeln, wie die Erhöhung der Mittel für den Verbraucherschutz um ein Drittel und die deutliche Ausweitung der Verbraucherberatung, wider.
Den Themen des Verbraucherschutzes, möglichen und tatsächlichen Gefährdungen und mit besonderer Priorität der Umsetzung des Vorsorgeprinzips wird eine hohe Aufmerksamkeit zuteil, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dies zeigt diese Aktuelle Stunde.
Glyphosat in der Muttermilch – mit dieser Botschaft hat eine neue Studie Schlagzeilen gemacht. Glyphosat, der mengenmäßig bedeutendste Inhaltsstoff von Herbiziden, wurde in allen 16 untersuchten Muttermilchproben gefunden. Verständlich, dass dies Besorgnis hervorruft. Das sind Sorgen, die wir ernst nehmen. Deswegen ist Staatsministerin Hinz unmittelbar aktiv geworden, worauf ich noch zurückkomme.
Weil wir diese Sorgen ernst nehmen, fordern wir die zügige wissenschaftliche Bewertung dieser neuen Studie. Mit den Ergebnissen ist sorgfältig umzugehen. Die Untersuchungen müssen ausgeweitet werden, wie es die Umweltwissenschaftlerin Irene Witte zu Recht fordert. Wie sie anmerkt, können aus einer Studie mit 16 Proben keine endgültigen Schlüsse gezogen werden. Andere Wissenschaftler haben Zweifel an der verwendeten Methode geäußert, oder sie merken an, dass Rückstandsbefunde noch keine Risiken belegen.
Derzeit läuft, wie Kollegin Feldmayer ausgeführt hat, das Verfahren zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, für das die EU zuständig und Deutschland der berichterstattende Mitgliedstaat ist. Bisher haben weder die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit noch das Bundesinstitut für Risikobewertung Ansatzpunkte für Einschränkungen oder ein Verbot gesehen. Die aktuelle Studie legt nahe: Es müssen weitere Daten in das laufende Verfahren einbezogen werden.
Die Entscheidung muss auf fundierter wissenschaftlicher Basis, aber auch auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse getroffen werden. Das allein ist der richtige Weg. Dazu gehört, dass die Studie Eingang findet, dass sie um amtliche Untersuchungen ergänzt und grundlegend wissenschaftlich bewertet wird, so, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung bereits über 200 toxikologische Studien und zahlreiche weitere neue Dokumente, insgesamt mehr als 1.000, einer umfassenden gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen hat. Es ist zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat allen Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinie für Pflanzenschutzmittel entspricht.
Weitere Daten will auch die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO liefern, die Glyphosat neu als potenziell krebserzeugend eingestuft hat. Der Bundestag hat auf dieser Grundlage bereits beschlossen, eine Anhörung durchzuführen.
Die aktuelle Studie ist kein Anlass zur Panik, sie ist aber Anlass, um weitere Überprüfungen vorzunehmen, das Bewertungsverfahren zu erweitern und noch nicht abzuschließen. Auf Bundesebene ist dies bereits auf den Weg gebracht worden.
Die Studie war darüber hinaus Anlass, dass die Landesregierung verantwortungsbewusst ihren Handlungsspielraum genutzt hat. Staatsministerin Hinz hat konsequent und schnell gehandelt. Die Landesregierung gewährleistet durch konkrete Maßnahmen den vorsorgenden Verbraucherschutz.
Die Ministerin hat den Einsatz von Glyphosat auf öffentlichen Freiflächen untersagt und den Pflanzenschutzdienst des Landes verpflichtet, verstärkt über Alternativen wie thermische und mechanische Methoden zu informieren.
Auf Initiative Hessens hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz für ein vorläufiges Verbot der Glyphosatanwendung auf Flächen ausgesprochen, die nicht landoder forstwirtschaftlich genutzt werden, also durch Privatpersonen im Haus- und Kleingartenbereich. Dieser Ansatz ist richtig; denn Glyphosat gehört in fachkundige Hände, wie es bei den hessischen Landwirten der Fall ist. Sie verfügen über den Sachkundenachweis, die Ausbildung und eine geprüfte, kontrollierte Technik.
Meine Damen und Herren, wir drängen auf die abschließende Neubewertung auf EU-Ebene, damit wir zügig Klarheit über mögliche Risiken haben und hierauf aufbauend entsprechend politisch gehandelt werden kann. Darüber hinaus arbeiten wir mit Nachdruck daran, dass das übergeordnete Ziel konsequent umgesetzt wird, nämlich dass derartige Herbizide so wenig wie möglich verwendet werden.
Noch ein Satz. – Denn unabhängig von der Frage möglicher gesundheitlicher Auswirkungen muss allein schon aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes, zum Schutz der Böden, des Wassers und der Artenvielfalt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln noch stärker, noch besser und noch schneller reduziert werden. – Ich danke, dass Sie mir zugehört haben.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die zentralen Erkenntnisse der Korridorstudie zu alternativen Trassenführungen für den Schienengüterverkehr im Rheintal (Studie zur verkehrlichen Kon- zeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse/ Rhein-Main – Rhein-Neckar – Karlsruhe)?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank der LINKEN für diese Aktuelle Stunde, denn sie bietet Gelegenheit, erfolgreiche Regierungspolitik darzustellen.
Ihren düsteren Schilderungen zum Trotz: Hessen steht mit seinem Betreuungsangebot für die Grundschulkinder gut da. 95 % der Grundschulen bieten Betreuung an. Das ist eine hervorragende Quote.
Diese Quote ist konsequent erarbeitet worden, zum einen durch die gezielte Schwerpunktsetzung auf den Ausbau der Ganztagsangebote. Was sich hier seit 1999 getan hat, kann sich sehen lassen. Wir lassen uns das von Ihnen nicht schlechtreden.
Das Ganztagsprogramm des Landes hat zu deutlichen Verbesserungen geführt. Die Angebote haben sich von 138 auf 917 mehr als versechsfacht. Vor allem Grundschulen wurden in den letzten Jahren neu in das Programm aufgenommen. Es war eine rasante Aufholjagd. Wir haben bundesweit eine führende Rolle beim Ausbau der Ganztagsangebote. 42 % der Schülerinnen und Schüler nehmen Ganztagsangebote wahr. Anfang der 2000er-Jahre waren es knapp 14 %. Wir liegen mit dem aktuellen Wert deutlich über dem bundesdeutschen Schnitt von gerade 32 %. Meine Damen und Herren, das ist die Realität, nicht das Zerrbild, das Sie zeichnen.
Zum anderen haben wir eine hohe Angebotsdichte, weil wir parallel zum Ganztagsprogramm den Ausbau der Betreuungsangebote an Grundschulen durch die Schulträger unterstützen.
Hier ist eine vielfältige Angebotslandschaft entstanden. Doch wir sind noch nicht am Ziel. Und auch in diesem Punkt gibt uns die Aktuelle Stunde Gelegenheit, darzulegen, dass die Regierungskoalition mit einem ambitionierten Vorhaben – es ist eines unserer zentralen Projekte in dieser Legislaturperiode – schon längst unterwegs ist. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen und werden mit dem Pakt für den Nachmittag das Optimum erreichen. Für jedes Grundschulkind soll es die Möglichkeit einer Betreuung von 7:30 Uhr bis 17 Uhr geben. Wir geben diese Betreuungsgarantie, und wir werden sie durch eine Ausweitung der Angebote einlösen, wie wir auch die Unterrichtsabdeckung garantieren, zuverlässig und systematisch. Dies wird in Zusammenarbeit mit den Kommunen geschehen, mit den freien und privaten Trägern. Ob Elterninitiative, Trägerverein oder kommunales Angebot: Das, was gewachsen ist und sich bewährt hat, wird in den Pakt für den Nachmittag eingebunden. Gerade diese Vielfalt ermöglicht individuelle Lösungen, die für Kinder gut sind und die Eltern zufriedenstellen.
So, wie wir im Kindergartenbereich Vollversorgung haben, sehr geehrte Frau Wissler, so, wie der Rechtsanspruch auf einen U-3-Platz in Hessen allen Unkenrufen zum Trotz umgesetzt wird, so soll auch für jedes Grundschulkind die Betreuung bedarfsgerecht garantiert sein, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist und es mit der Einschulung keinen Bruch gibt. Die Betreuungsgarantie eröffnet den Eltern eine Option. Sie birgt aber keine Verpflichtung. Hierin unterscheiden wir uns deutlich von SPD und LINKEN. Wir lehnen die Einengung auf die Ganztagsschule als Betreuungsform ab. Wir wollen kein Einheitsmodell überstülpen, sondern Pluralität, und wir wollen Wahlfreiheit garantieren. Eltern können sich für die Betreuung entscheiden, müssen es aber nicht. Zwangsbeglückung entspricht nicht unserem Menschenbild.
Wir entsprechen damit den Wünschen der Eltern. Alle Umfragen zeigen, dass sie flexible, freiwillige Angebote wollen. Ziel ist nicht die Rundumbetreuung außerhalb des Elternhauses, sondern die Möglichkeit, Betreuung in Anspruch zu nehmen, wenn sie gebraucht wird, die verläss
lich, wohnortnah und im Zeitfenster mit dem Job kompatibel ist.
Summa summarum: Es ist viel getan worden. Es gibt viel Engagement, vielerorts wird der Bedarf gedeckt. Das verdient Anerkennung und kein Lamento, das Sie hier aufführen. Wir tun Grundlegendes, damit es noch besser wird: Mit dem Pakt für den Nachmittag wird das Angebot für die Grundschulkinder zu einem flächendeckenden und dichten Betreuungsnetz vervollkommnet werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.