Mark Weinmeister

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem Putschversuch in der Türkei haben wir öfter in diesem Parlament über die Situation in der Türkei gesprochen, darüber, wie wir unsere Möglichkeiten aufgrund un
serer Partnerschaft mit Bursa nutzen können, auch dort Einfluss zu nehmen.
Dieser Punkt, der heute hier besprochen wird, ist natürlich einer, der uns umtreiben muss, und zwar deswegen – das ist hier schon gesagt worden – , weil das Gebiet innerhalb Syriens eigentlich ein Gebiet ist, das lange Zeit vom Krieg verschont geblieben worden ist, eine typische Rückzugszone für Menschen, die auf der Flucht sind,
eine Zone, wo man noch eine gewisse Stabilität erreichen kann. Das, was die Menschen in Syrien im Moment brauchen, sind Sicherheit, Stabilität und Ruhe und kein Krieg.
Da ist der diplomatische Prozess, der hier angesprochen wurde, die Genfer Runde, so nenne ich sie einmal, oder der Prozess von Genf der entscheidende außenpolitische Punkt, den wir nutzen müssen. Ich bin sehr dankbar, dass die Bundesregierung das auch nutzt und sich dort mit einbringt. Genauso wird auch in der NATO diese Frage angesprochen: Ist das, was die Türkei dort macht, mit den Grundsätzen der NATO noch vereinbar?
Deswegen ist es unser Interesse und das Erste, was passieren muss, dass der Krieg nicht noch weiter nach Syrien hineingetragen wird, sondern dass die Menschen in Ruhe und Sicherheit dort leben können.
Deswegen lautet unser Appell an die Türkei, diesen Vormarsch zu stoppen.
Auf der anderen Seite: Ja, das Thema Wehrtechnik, Kriegsgerät und dessen Weitergabe an andere Staaten ist ein ständig diskutiertes Thema in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist auch gut so, dass das diskutiert wird. Aber wenn ich jetzt einmal von der Partei DIE LINKE absehe, waren alle Fraktionen oder deren Mutterparteien in irgendwelchen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und haben sich immer wieder mit dieser Frage beschäftigt. Egal, wer das gemacht hat, ist das nach meinem Dafürhalten immer sehr überlegt und nicht hoppla hopp, sondern nach festen Grundsätzen gemacht worden, die wir uns in der Bundesrepublik Deutschland für Waffenexporte gegeben haben.
Deswegen glaube ich, dass wir das immer wieder hinterfragen müssen. Aber wenn ich mir auf der anderen Seite die Diskussion anschaue, die beim Thema der Jesiden geführt wurde, als sie kurz vor dem Völkermord standen oder der Völkermord schon begonnen hatten und sie vor der absoluten Ausrottung standen, hatte ich das Gefühl, dass die Tatsache, dass wir dort hineingehen und mit Waffen und Ausbildern helfen, in der Bundesrepublik Deutschland auf eine große Unterstützung gestoßen ist.
Es gibt nicht schwarz oder weiß, sondern es gibt immer bestimmte Situationen, auf die eine Regierung und ein Land auch entsprechend reagieren und versuchen müssen, den bestmöglichen Weg zu gehen. Der bestmögliche Weg in dieser Situation ist nicht der Krieg, sondern die diplomatische Verhandlung.
Der bestmögliche Weg ist das Gespräch, der Frieden und die Stabilität in der Region. Und der bestmögliche Weg ist, dass wir mit unseren Möglichkeiten – so bescheiden sie auch sind – versuchen, unseren Beitrag dazu zu leisten, wobei meine fromme Hoffnung ist, dass wir es schaffen können, was Kollege Grüger angedeutet hat: Ich möchte gern alle die in der Türkei unterstützen, die ein demokratisches System mit Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit voranbringen wollen. Das sind unsere Freunde innerhalb der Türkei.
Diese wollen wir unterstützen. Ich glaube, das ist ein Weg, auf dem wir auch zu mehr Frieden in der Welt beitragen können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, dass wir in dieser Debatte alle Schlaglichter und alle Besonderheiten dieses besonderen Abkommens schon beleuchtet haben. Ich bin dem Kollegen Grüger gerade für die letzten Ausführungen sehr dankbar, weil sie dem sehr nahekommen, was wir als Landesregierung denken.
Wir sind als Hessen natürlich exportorientiert. Wir sind aber nicht nur in der Frage der Arbeitsplätze in Europa exportorientiert; jeder siebte Arbeitsplatz in Europa hängt am Export. Genauso wichtig ist für uns aber auch die Frage, dass von dem Geld, das Kanada in Deutschland investiert, ein Drittel nach Hessen fließt. Ein Drittel aller kanadischen Investitionen in Deutschland kommt nach Hessen. Wir haben also ein vitales Interesse daran, mit Kanada in einer guten Politik gemeinsam zu arbeiten und gemeinsam Möglichkeiten auszuloten, wie wir das in Zukunft weiter ausbauen können. Dann lautet die Frage: Wie wird das gemacht?
Darauf haben auch die Vorredner hingewiesen. Dabei geht es natürlich darum, dass wir auf die Standards, die wir gerne in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Kernarbeitsnormen umgesetzt haben wollen, besonderen Wert legen. Ich möchte nur auf einen Gedanken hinweisen, der immer wieder vorgetragen wird und der mir auch wichtig ist. Wenn wir in Zukunft die Handelspolitik dieser Welt insgesamt so beeinflussen wollen, wie wir sie gerne haben möchten, müssen wir aktiv vorangehen und deutlich machen, wie das gehen kann.
Dabei ist eine Frage besonders wichtig. Die Kernarbeitsnormen haben in Kanada keine große Tradition. Erst im Zuge der Verhandlungen zu CETA ist es überhaupt dazu gekommen, dass die Kernarbeitsnormen in kanadisches Recht übersetzt worden sind. Ohne diese Verhandlungen wäre das in dieser Form so wahrscheinlich nicht passiert.
Lieber Herr van Ooyen, ich kann Ihnen mitteilen, dass nicht nur sechs, sondern bereits sieben Kernarbeitsnormen in kanadisches Recht ratifiziert worden sind. Die achte und letzte Kernarbeitsnorm, die gefordert ist, ist ebenfalls in der parlamentarischen Bearbeitung.
Von daher hat sich diese Aussage doch bewahrheitet, dass wir mit Handelsabkommen auch auf die Standards in anderen Ländern Einfluss nehmen können, bei denen wir sonst nie die Möglichkeit gehabt hätten, unsere Vorstellungen durchzusetzen. Deswegen werbe ich dafür, zu sagen: Lassen Sie uns offen darangehen.
Wir haben 37 Zusatzprotokollerklärungen. Das ist bereits gesagt worden. Diese werden wir uns jetzt alle in Ruhe anschauen und prüfen, welche Auswirkungen sie auf Hessen und vor allen Dingen welche Bedeutung sie für kleine und mittlere Betriebe haben. Das, was ich bisher gesehen habe, das Right to regulate – das Recht, dass die Staaten selbst über ihre eigene Politik entscheiden können und sagen können, was sie in ihren Ländern haben wollen – oder die Frage der Ursprungsbezeichnungen in der Landwirtschaft, oder die Frage, wie wir in Zukunft mit der Daseinsvorsorge umgehen, die gar nicht darüber erfasst ist, sondern bewusst ausgenommen worden ist, zeigt, dass wir diese Standards erhalten und auch im Abkommen festlegen.
Für mich ist in dieser Zeit eines wichtig: Wenn es jenseits des Atlantiks ein großes wirtschaftliches Gebilde gibt, das sich auf den Weg macht, zumindest nach den Aussagen seines obersten Repräsentanten, seine Politik protektionistisch auszurichten, dann muss es doch umso mehr unser Interesse sein, in diesem Bereich mit anderen Partnern neue Akzente zu setzen, um deutlich zu machen, dass wir als Europäische Union handlungsfähig bleiben und bleiben wollen.
Deswegen, meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, werden wir jetzt das Ratifizierungsgesetz der Bundesregierung abwarten und uns anschauen, was darin steht. Wenn wir am Ende glauben, dass es nicht in Ordnung ist, dann haben wir ein Problem. Wenn wir am Ende glauben, dass es in Ordnung ist, dann werden wir als Hessen auch zustimmen. Das werden wir dann sehen, wenn es so weit ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Debatte hat gezeigt, dass wir in diesem Hause sehr einhellig der Meinung sind, dass die Situation, wie sie sich jetzt in der Türkei darstellt, uns alle mit Sorge erfüllt. Ich glaube, alle Rednerinnen und Redner haben darauf hingewiesen, mit welchen Repressalien, mit welchen willkürlichen Verhaftungen und mit welchen Suspendierungen Menschen plötzlich zu rechnen haben, ohne dass ihnen konkret etwas vorgeworfen werden kann.
Wenn man sich das Datum des 15. Juli, den Putschversuch, anschaut, so ist vollkommen klar: Die Hessische Landesregierung missbilligt jegliche Art von Putsch gegenüber de
mokratisch gewählten Regierungen. Das kann nicht sein. Es ist kein Mittel der Politik und wird von uns in besonderer Art und Weise abgelehnt und missbilligt. Aber entscheidend ist, dass eine Regierung, gerade wenn sich das Volk so hinter sie gestellt und sich den Putschisten entgegengestellt hat, mit Augenmaß und mit rechtsstaatlichen Mitteln diesen Putsch aufarbeitet.
Meine Damen und Herren, da haben wir als Landesregierung große Zweifel, dass das im Moment gemacht wird. Wir haben eher die Angst, dass in diesem Bereich überzogen wird, dass Menschen willkürlich verhaftet werden, dass nicht Rechtsstaatlichkeit das oberste Prinzip ist.
Meine Damen und Herren, das kann nicht im Sinne der Hessischen Landesregierung sein. und es ist nicht im Sinne der Hessischen Landesregierung. Ich bedanke mich bei allen Rednerinnen und Rednern, die das hier deutlich gemacht haben: Es muss unser gemeinsames Interesse sein, in der Türkei eine Rechtsstaatlichkeit, eine Demokratie zu haben, die diesen Namen auch verdient.
Journalisten, Wissenschaftler, Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Lehrer und viele mehr sind verhaftet worden. Ich teile die Sorgen, die hier genannt worden sind. Dass in kurdischen Gebieten teilweise Städte unter Zwangsverwaltung gestellt werden, Bürgermeister einfach abgesetzt worden sind, ist wirklich nicht mit unseren demokratischen Grundsätzen zu vereinbaren.
Schließungen von Printmedien, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Enteignungen von Firmen zeigen, dass sich die Türkei in der derzeitigen Situation immer weiter von dem wegbewegt, was wir als Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bezeichnen. Es hat den Anschein, auch aufgrund der Schnelligkeit, wie die Listen der Menschen nach dem 15. Juli abgearbeitet worden sind, dass es wirklich eine langfristige Vorbereitung gegeben hat. Das muss man an dieser Stelle deutlich sagen.
Ich habe den Auftrag dieses Parlaments sehr wohl wahrgenommen, zu sagen: Wir wollen die Türkei nicht verlieren. Wir wollen die Türkei eigentlich als Partner, nicht nur in unserem gemeinsamen Verteidigungsbündnis, sondern auch in der Frage der Flüchtlinge oder bezüglich Zypern. Auch dort brauchen wir die Türkei. Eigentlich wollen wir sie nicht verlieren. – Aber wir verlieren sie gerade. Wir verlieren sie auf eine Art und Weise, die uns erschrecken muss.
Deswegen: Ja, wir werden alles tun – das hat auch meine Ministerin immer wieder deutlich gemacht –, den Gesprächsfaden nach Bursa nicht abbrechen zu lassen. Wir werden versuchen, diese Partnerschaft zwischen den zwei Regionen als Basis zu nehmen und vielleicht auch Einfluss zu nehmen auf das, was dort passiert. Aber wir müssen auch deutlich sagen: Wir müssen denjenigen in der Türkei helfen und sie unterstützen, die Rechtsstaatlichkeit und Bürgergesellschaft leben wollen.
Deswegen ist es unser gemeinsames Interesse, diese auch von hier aus zu unterstützen. Ministerin Puttrich hat in den letzten Tagen viele Gespräche mit türkischen Organisationen hier in Hessen geführt, die enge Verbindungen in die Türkei haben, die enge Verbindungen nach Bursa haben, um zu schauen: Wo können wir ansetzen? Wo können wir versuchen, das, was wir umsetzen wollen, auf den Weg zu bringen?
Ich appelliere an dieser Stelle an unsere türkischen Partner in Bursa, aber auch an die gesamte Türkei: Wenn die Türkei wirklich näher an Europa heranrücken will, muss sie die rechtsstaatlichen Prinzipien wahren und gemeinsame europäische Werte achten. Ohne dies wird es nicht gehen, ohne dies wird eine wirkliche Partnerschaft nicht möglich sein.
Wenn Sie mich fragen, was mein Wunsch ist: Es ist mein Wunsch, dass wir auch in Zukunft die Türkei als Partner haben, nicht als Gegner. Aber Partner gehen offen miteinander um und sagen, wo die Schwächen sind und was nicht geht. Das müssen wir an dieser Stelle deutlich sagen. Das hat dieses Parlament heute gemacht. Das macht auch die Hessische Landesregierung. Ich glaube, damit können wir auch ein Zeichen dafür setzen, dass Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nicht nur eine hohle Phrase sind, sondern wir uns gemeinsam dafür einsetzen sollen, dass es in der Türkei anders wird, viel besser wird, als es im Moment ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bringe heute für die Landesregierung die Entwürfe für die Zustimmungsgesetze zum Siebzehnten und zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein. Schwerpunkt des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist das, was wir alle durch die Medien erfahren haben, nämlich die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags des ZDF.
Es gab die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 mit dem Tenor, dass die Rundfunkgremien, also die Aufsichtsgremien, der Fernsehrat und der Verwaltungsrat, staatsferner besetzt sein müssen. Das bedeutet, dass die Anzahl der Sitze im ZDF-Fernsehrat von 77 auf 60 sinkt und im ZDF-Verwaltungsrat von 14 auf zwölf. Das hat die Auswirkung, dass die Zahl der dem Staat zuzurechnenden Vertreter im Fernsehrat auf maximal 20 Personen begrenzt wird und im Verwaltungsrat auf vier. Das Bundesverfassungsgericht hat aber ausdrücklich klargestellt, dass auch die Länder als Teil des Gemeinwesens in den Gremien vertreten sein dürfen.
Für die Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen wird, wie ich schon gesagt habe, die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des ZDF staatsfern ausgestaltet. Sämtlichen gesellschaftlichen Verbänden und Organisationen steht mit
der Neuregelung ein unmittelbares Entsendungsrecht zu. Damit wird der Vorgabe Rechnung getragen, dass Vertreter der Exekutive auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben dürfen.
Auch zur Gleichstellung gibt es in dem neuen ZDF-Staatsvertrag einen Passus: Wenn ein Mann aus einem Gremium ausscheidet, muss eine Frau nachfolgen, und, umgekehrt, wenn eine Frau aus dem Gremium ausscheidet, muss ein Mann nachfolgen. Das gilt nicht nur für den Fernsehrat, sondern auch für den Verwaltungsrat.
Wir haben dann zur Kenntnis zu nehmen, dass wir in Hessen, was die Migranten betrifft, das Vorschlagsrecht für die Gruppe haben: das, was das Land Hessen in diesem Bereich für angebracht hält. Die jeweiligen Gruppen wiederum schlagen die zu entsendenden Vertreter vor.
Bei den Migranten sieht § 3 des Gesetzentwurfs vor, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände für die neue Amtsperiode des Fernsehrats benannt wird. Die BAGIV wird als bundesweiter Dachverband von Migrantenselbstorganisationen die Sichtweise von Migranten verschiedener Nationen in den ZDF-Fernsehrat einfließen lassen. Um auch hier der Versteinerung entgegenzuwirken, wird in den folgenden Amtsperioden ein Wechsel ermöglicht. – Dies sind die Hauptregelungen des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags.
Im Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es um die regionalisierte Werbung. Sie wissen, dass die großen bundesweiten Senderketten bisher immer daran gehindert waren, in ihren jeweiligen Programmen regionalisierte Werbung zu schalten. ProSiebenSat.1 hat hierzu im Dezember 2014 zur Überraschung der Länder und der Landesmedienanstalten ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erstritten, in dem festgestellt wurde, dass es nach der bisherigen Rechtslage, eben weil im Staatsvertrag ein konkretes Verbot fehlt, nicht so sei, dass bundesweite Werbung nur in bundesweiten Programmen gestattet ist. Da ein solches Verbot nicht vorhanden ist, konnten die Sender auch regionalisierte Werbung schalten.
Es wird Sie wahrscheinlich nicht überraschen, dass die regionalen Rundfunkbetreiber bzw. Medienhäuser damit nicht sonderlich einverstanden waren. Ich erinnere an FFH oder auch an den Verband der hessischen Medienhäuser: Wir haben natürlich ein Interesse daran, dass sich diejenigen, die regional tätig sind, auch regional refinanzieren können. Wenn die großen Senderfamilien die Mittel bereits abgreifen, wird das umso schwieriger. Wir haben ein Interesse daran, dass sich auch unsere regionalen Medien und Hörfunkveranstalter dort refinanzieren können.
Im Interesse des Erhalts und der Absicherung der hessischen Medienlandschaft empfiehlt die Landesregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf deshalb, der skizzierten staatsvertraglichen Klarstellung zuzustimmen und von der staatsvertraglichen Ermächtigung, nicht bundesweite Werbung in bundesweiten Programmen durch ein Landesgesetz zu ermöglichen, keinen Gebrauch zu machen. Ich hoffe, dass diese Position von allen Fraktionen des Hessischen Landtags mitgetragen wird.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend einen ergänzenden Hinweis auf das bestehende Landesrecht. Das Thema Werberegionalisierung hat den Hessischen Landtag in der Vergangenheit auch unter dem landesgesetzlichen Aspekt – ich verweise auf § 32 Abs. 2 des HPRG – bereits mehrfach beschäftigt.
Inhaltlich geht es bei dem Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag letztlich um das gleiche Grundprinzip wie bei der HPRG-Regelung: Bundesweite Angebote, die keinerlei Beitrag zur Berichterstattung über regionale oder landesbezogene Sachverhalte leisten, sollen nicht das regionale oder landesbezogene Werbepotenzial abschöpfen können. Hierdurch würden nämlich die Finanzierungschancen genau der Angebote, die spezifisch regionale oder landesbezogene Inhalte verbreiten wollen und sollen, massiv beeinträchtigt und verschlechtert.
Aus der Sicht der Landesregierung besteht hier gerade im Lichte des Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags derzeit kein Anlass, die Regelung des § 32 Abs. 2 HPRG entfallen zu lassen. Freilich ist es nun nicht zu verkennen, dass das zuvor skizzierte Grundprinzip, wenn wir die Werbung im Internet und bei den Onlinemedien sehen, die mit ganz anderen Möglichkeiten sogar bis hin zur personalisierten Werbung an den Nutzer herangehen können, natürlich zunehmend infrage gestellt wird.
Zumindest für die nähere Zukunft können wir aber auch davon ausgehen, dass die Verbreitung von Fernsehen über herkömmliche Technologien wie Terrestrik, Kabel und Satellit nicht so schnell obsolet wird, wie die staatsvertragliche Regelung kurzfristig leerläuft.
Meine Damen und Herren, nach alldem bitte ich Sie, auch dem Gesetzentwurf zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das, was in der Debatte hier bereits von den Rednerinnen und Rednern dargestellt worden ist, ist das, was uns alle gemeinsam umtreibt. Was in der Ukraine im Moment passiert, ist ein Wendepunkt in der Frage, ob die friedliche Entwicklung, die wir in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg eingeschlagen und nach Ende des Kalten Krieges auch über die alten Trennlinien hinaus fortgesetzt haben, jetzt in einer gewissen Art und Weise eingeschränkt oder sogar umgekehrt wird oder ob wir es jetzt schaffen, für die Zukunft ein Zeichen zu setzen, dass wir als Europäer solidarisch für die Freiheit in unserem Land stehen.
Entscheidend ist dabei die Frage, ob wir es als Europäer schaffen, gemeinsam mit einer Zunge und mit einer Botschaft zu sprechen. Daher bin ich sehr froh, dass auch in diesem Landtag alle Fraktionen mit Redebeiträgen deutlich gemacht haben, dass sie die Solidarität mit der Ukraine und auch die Frage der Menschenrechte und die Frage des Völkerrechts als wichtig ansehen. Damit wollen wir deutlich machen, dass wir uns als Europäer auf ein festes Wertegerüst stützen können, das wir bei den Staaten, die noch nicht Mitglied der Europäischen Union sind, aber ein Interesse daran haben, mit uns enger zusammen zu arbeiten, auch anwenden wollen.
Natürlich bekommt man, wenn man in die Ukraine hinüberschaut, schon dahin gehend Bedenken: Wie entwickelt sich das weiter? Entscheidend ist dabei auch die Frage: Was können wir tun, um das zu verhindern, was als Szenario zu drohen scheint?
Deswegen ist es richtig, dass von allen Rednerinnen und Redner unterstrichen wurde, dass wir eine Stabilisierung der Ukraine brauchen. Wir brauchen eine Stabilisierung dahingehend, dass dort demokratische Strukturen wiederaufgebaut werden können. Sie müssen vor allem wirtschaftlich die Möglichkeit haben, bei der Europäischen Union die Unterstützung zu finden, die notwendig ist.
Wir müssen deutlich machen, dass wir das, was die russische Regierung im Moment probiert, und was von allen dargestellt wurde, nicht unwidersprochen hinnehmen. Entscheidend sind für mich dabei die Fragen: Können wir die Sanktionen wirklich durchsetzen? Werden die Sanktionen so gewählt, dass wir auf der einen Seite einen militärischen Konflikt komplett ausschließen können – das zu tun, ist richtig; das hat die Bundeskanzlerin heute Morgen noch einmal ganz deutlich während der Regierungserklärung im Bundestag gesagt –, auf der andere Seite aber deutlich machen, dass es bis hierhin und nicht weiter geht?
Das machen wir nicht nur wegen der Ukraine. Nicola Beer hat eben darauf hingewiesen. Die Menschen im Baltikum, die Letten, die Esten und die Litauer, schauen sehr genau, was die Europäische Union macht. Auch in Moldawien wird darauf geachtet, was passiert.
Lieber Herr Kollege van Ooyen, eines habe ich bei Ihrer Rede nicht verstanden. Sie haben davon gesprochen, dass es der Europäischen Union „scheinbar“ um Menschenrechte und um das Völkerrecht geht.
Da bin ich wirklich komplett anderer Meinung.
Gerade die Europäische Union hat es doch mit ihrem Prozess der Ausweitung in den ehemaligen Ostblock auf das Gebiet des ehemaligen Warschauer Paktes geschafft, Europa weiter zu vereinen.
Ich gebe Ihnen recht: Eine Lösung wird es nur im Dialog mit Russland geben. Eine Lösung wird es nur mit den Russen zusammen geben. Im Moment sehe ich aber keine Dialogbereitschaft Russlands. Es ist doch alles vorgeschlagen worden. Zu der Kontaktgruppe hat Putin gesagt: Vielleicht reden wir einmal darüber. – Aber passiert ist nichts.
Die Bundeskanzlerin hat mehrfach mit Putin gesprochen. Der Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat sich in be
sonderer Weise eingebracht. Er hat gesagt: Wir wollen gemeinsam zu einer Lösung kommen.
Aber die Signale, die aus Russland kommen, sind bisher nicht sehr ermutigend. Ich glaube, wir sind alle bereit, mit Russland gemeinsam eine Lösung zu finden. Es wird nicht gehen, die Russen außen vor zu lassen. Aber dann brauchen wir zumindest das Gefühl, dass dort ein Interesse besteht, uns entgegenzukommen und gemeinsam Gespräche aufzunehmen. Dieses Signal wünsche ich mir von der russischen Regierung. Sie sollte bereit sein, in Gespräche einzutreten.
Ich bedanke mich bei allen, die in diesem Landtag für die Solidarität mit der Ukraine gesprochen haben. Wir als Hessische Landesregierung unterstützen die Position der Europäischen Union und werden auch in Zukunft alles dafür tun, zu einer friedlichen adäquaten Lösung im Sinne der Menschenrechte und des Völkerrechts zu kommen. – Herzlichen Dank.