Norbert Schmitt

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landesschuldenausschuss hat in seiner 63. Sitzung am 21. August 2018 die Verwaltung der Schulden des Landes Hessen und die Führung des Landesschuldbuches im Haushaltsjahr 2016 geprüft.
Seinen Erörterungen lag der Bericht des Vorsitzenden an den Ausschuss vom 4. Juli 2018, der 66. Schuldenbericht, über die Prüfung des Schuldenstandes zum 31. Dezember des Jahres 2016 sowie der Verwaltung der Landesschuld im Haushaltsjahr 2016 zugrunde.
Das Ergebnis seiner Prüfung für das Haushaltsjahr 2016 fasst der Landesschuldenausschuss wie folgt zusammen:
Die Prüfung der Führung des Landesschuldbuches ergab keine Beanstandungen.
Tilgungen und Zinszahlungen wurden zeitgerecht und vollständig geleistet.
Sämtliche Grenzen für die Kreditaufnahmen, Kassenkredite, die Übernahmen von Eventualverbindlichkeiten sowie der Rahmen für Derivatvereinbarungen wurden eingehalten.
Es wird empfohlen, das Meldeverfahren zur Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes im Zusammenwirken mit dem Bund, den Ländern sowie den Statistikbehörden kritisch zu überprüfen.
Die Pro-Kopf-Verschuldung sank 2016 zwar von 6.955 € auf 6.824 € je Einwohner. In der Rangfolge der Pro-KopfVerschuldung der Flächenländer fiel Hessen jedoch im zweiten Jahr in Folge weiter zurück, und zwar vom sechsten auf den siebten Rang.
Der Landesschuldenausschuss berichtet über dieses Ergebnis dem Landtag nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 27. Juni 2012 und beantragt: Der Landtag möge von diesem Bericht Kenntnis nehmen. – So weit mein Bericht.
Ich darf anschließend – ich glaube, im Namen aller Fraktionen – den Dank an den Rechnungshof aussprechen, an Dr. Wallmann, Herrn Müller und allen an dem Landesschuldenbericht aus dem Rechnungshof Mitwirkenden.
Herzlichen Dank. Das ist wichtige Arbeit, die Sie für den Hessischen Landtag leisten.